Das mediterrane Klima, die beeindruckende Architektur und das wirtschaftlich attraktive Umfeld locken jedes Jahr Tausende Interessenten nach Barcelona. Doch wer als Deutscher in Barcelona eine Immobilie kaufen möchte, sollte sich bewusst sein: Der katalanische Immobilienmarkt funktioniert anders als der deutsche.

Nicht nur rechtliche Rah­men­be­din­gun­gen, auch Preisstrukturen, Markt­trans­pa­renz und regionale Ei­gen­tums­re­ge­lun­gen weichen deutlich ab. Zudem spielt die politische Besonderheit Kataloniens eine Rolle bei der Einschätzung langfristiger Entwicklungen. Im­mo­bi­li­en­prei­se in guten Lagen Barcelonas haben sich in den letzten Jahren stabil bis steigend entwickelt – besonders in Stadtteilen wie Eixample, Sarrià-Sant Gervasi oder Ciutat Vella. Gleichzeitig gibt es erhebliche Unterschiede bei der Bausubstanz und bei der rechtlichen Absicherung von Altbauten.

Wer in Barcelona eine Immobilie kaufen will, braucht mehr als Bauchgefühl: fundierte Marktkenntnisse, rechtliche Klarheit und eine neutrale Wertermittlung sind unverzichtbar.

Das Wichtigste in Kürze zu Barcelona-Immobilien
  • Wohnungen in Barcelona haben oft tragende Innenwände, unzureichende Dämmung, ge­ruchs­in­ten­si­ve Luftschächte, hohe Decken, schmale Balkone und sind hellhörig.
  • Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten bestimmen unter anderem über Hausgeld und Nutzung der Dachterrasse.
  • Eine Immobilie in Barcelona können Sie faktisch nicht mehr legal als Ferienwohnung vermieten.
  • Ein Kaufvertrag für eine Barcelona-Immobilie wird beim Notar unterzeichnet. Die im Falle einer Rechts­strei­tig­keit als Beweismittel sehr hilfreiche Eintragung im Registro de la Propiedad erfolgt nicht immer automatisch.
  • Die Re­gio­nal­re­gie­rung von Katalonien knöpft Ihnen ab einem Nettovermögen von 500.000 Euro in Barcelona Geld in Form einer Vermögensteuer ab.
  • Die Grund­er­werb­steu­er ist an die Höhe des Kaufpreises geknüpft und beträgt mindestens 10 %.
  • Die Datenlage zu Trans­ak­ti­ons­prei­sen, Altlasten, Grund­dienst­bar­kei­ten und mehr ist nicht vergleichbar mit den gewissenhaft geführten Kauf­preis­samm­lun­gen der deutschen Gut­ach­ter­aus­schüs­se oder Buchführung deutscher Ämter.
  • Die Gutachter der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung schließen diese Lücke, beraten Sie beim Kauf und Verkauf einer Immobilie in Barcelona und erstellen ein Wertgutachten für das deutsche Finanzamt und behördliche Angelegenheiten in Spanien.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Darum benötigen Sie eine Bewertung für Ihre Immobilie in Barcelona

Sie fragen sich womöglich: Wieso brauche ich einen deutschen Gutachter für mein Im­mo­bi­li­en­pro­jekt in Barcelona?

herr-heid-zitat

In Barcelona reicht es keinesfalls, sich auf die Exposé-Angaben zu verlassen. Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung in Barcelona kaufen, benötigen Sie eine sachverständige Bewertung, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Ing. André Heid M.Sc.

Ein paar stich­punkt­ar­ti­ge Beispiele, wer von unseren Im­mo­bi­li­en­be­wer­tun­gen profitiert:

  • In Deutschland ansässige Eigentümer einer Spanien-Immobilie mit Verkaufsabsicht.
  • Eigentümer einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses in Katalonien – vor allem im Zuge einer Vermietung.
  • Er­ben­ge­mein­schaf­ten mit internationalem Nachlass zur Berechnung der Erbschaftsteuer auf Immobilien.
  • Paare mit Ferienhaus in Barcelona, bevor sie sich trennen.
  • Kapitalanleger & Pro­jekt­ent­wick­ler, die in Barcelona investieren oder bauen wollen.
  • Unternehmer mit Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en in Barcelona und Umland.
  • Auswanderer, die eine Immobilie in Barcelona kaufen möchten.

Die Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bietet eine fundierte Wertermittlung in Barcelona durch zertifizierte Gutachter. Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie in Barcelona rechtssicher und steuerkonform für deutsche und spanische Behörden. Zählen Sie auf unsere Sach­ver­stän­di­gen, wenn Sie zum Beispiel eine Investment-Kaufberatung für eine Barcelona-Immobilie, den Marktwert für ein geerbtes Haus in Eixample benötigen oder die Bauqualität eine kürzere Ab­schrei­bungs­dau­er rechtfertigt. Ob Altbauwohnung in Gràcia, Ferienapartment in Barceloneta oder Villa im Umland – unsere Im­mo­bi­li­en­ex­per­ten liefern Ihnen international vergleichbare Bewertungen nach hohem deutschem Standard.

Unsere Leistungen in Barcelona

Die häufigsten Dienst­leis­tun­gen, die unsere Kunden für Ihre (potenzielle) Immobilie in Barcelona in Anspruch nehmen, sind:

Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten

Rest­nut­zungs­dau­er-Gutachten

Kauf- & Ver­kaufs­be­ra­tung

  • Ent­schei­dungs­hil­fe vor persönlichen oder geschäftlichen Investitionen
  • Risikoanalyse mit Standortanalyse und Marktwertspanne

In unserer Tabelle haben wir aufgeschlüsselt, welche Leistungen wir Ihnen in Barcelona anbieten und mit welchen Kosten mindestens zu rechnen ist.

Ziel­gruppe Ziel Leistung Preis ab
Eigentümer AfA-Ver­kürzung (dt. Stempel) Rest­nut­zungs­dau­er-Gutachten 2.250 €
Käufer Finanzierung via deutsche Banken Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten 4.150 €
Kapital­anleger etc. Kauf oder Verkauf Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten 4.350 €
Rückkehrer Verkauf Ver­kaufs­be­ra­tung 4.350 €
Auswan­derer Kauf Kaufberatung 4.350 €
Erben Immobi­lie in Barcelo­na geerbt Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten 4.350 €
Paar Schei­dung mit Ferien­haus Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten 4.350 €
Pro­jekt­ent­wick­ler Grund­stücks­be­wer­tung Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten 4.350 €
Investoren Kauf oder Investition Port­fo­lio­be­wer­tung auf Anfrage
Unter­nehmen Bewertung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten oder Due Diligence für Immo­bilien auf Anfrage

Wir bieten in Barcelona keine bauspezifischen Leistungen an.

Fest­preis­ga­ran­tie: Unser Angebot enthält bereits die Kosten für Flüge und Unterkunft, sofern wir keinen Gutachter vor Ort haben und einen qualifizierten Sach­ver­stän­di­gen aus Deutschland schicken.

So bewertet Heid Ihre Immobilie in Barcelona

Die Gutachter der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung nehmen Ihre Immobilie in Barcelona persönlich in Augenschein. Unsere Sach­ver­stän­di­gen sind mit der Gesetzgebung in Katalonien vertraut. Wir bewerten sowohl nach deutschen Maßstäben für die steuerliche Wertermittlung für das deutsche Finanzamt als auch ordnungsgemäß für spanische Behörden. Auch für Bewertungen aus Compliance-Gründen stehen wir zur Verfügung. Natürlich kennen wir auch die Tücken des Im­mo­bi­li­en­mark­tes in Barcelona sowie die Gegebenheiten rund um Architektur und Bauweise.

Es sind nur 5 Schritte, bis Sie ein behörden- und ge­set­zes­kon­for­mes Gutachten für Ihre Barcelona-Immobilie in den Händen halten:

Schritt 1: Erstberatung & Zieldefinition (digital/telefonisch)

Schritt 2: Sichtung der Unterlagen (Bauakte, Pläne etc.)

Schritt 3: Besichtigung der Immobilie in Barcelona

Schritt 4: Erstellung des Gutachtens

Schritt 5: Versand des Gutachtens (PDF & Post)

Hausfassade in Barcelona.
Fassade eines Wohnhauses in Barcelona.

Das müssen Sie vor dem Kauf über Immobilien in Barcelona wissen

Bevor Sie ein Haus oder eine Wohnung in Barcelona kaufen, sollten Sie sich mit einigen landestypischen Besonderheiten vertraut machen. Dazu zählen nicht nur Dokumente wie die Escritura pública (notarielle Kaufurkunde) und die Nota Simple (Grundbuchauszug), sondern zudem die oft komplexen Strukturen der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten (Comunidad de Propietarios). Hinzu kommt: Viele Gebäude in Barcelona haben eine Bauweise, die für deutsche Käufer ungewohnt ist – von tragenden Innenwänden bis hin zu fehlender Dämmung. Eine genaue Prüfung dieser Aspekte schützt vor rechtlichen und baulichen Fallstricken.

Lesetipp: Wir reißen die spanischen Besonderheiten in diesem Ratgeber zu Barcelona-Immobilien nur an, damit sie diese schon einmal gehört haben. In unserem bald erscheinenden Ratgeber zu Spa­ni­en­im­mo­bi­li­en werden wir näher darauf eingehen.

Be­wer­tungs­tech­ni­sche Her­aus­for­de­run­gen in Barcelona

Eine ordnungsgemäße Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Barcelona bringt einige Hürden mit sich, die unsere Sach­ver­stän­di­gen meistern.

Lokale Markt­trans­pa­renz

Herausforderung: Der Immobilienmarkt in Barcelona ist stark fragmentiert und weniger reguliert als der deutsche Markt. Es fehlen oft zentrale, verlässliche Datenquellen wie sie in Deutschland über Gut­ach­ter­aus­schüs­se oder Bo­den­richt­wert­kar­ten (z. B. über BORIS) zur Verfügung stehen. Zudem sind Informationen zu realen Kaufpreisen häufig nicht öffentlich zugänglich oder nicht nachvollziehbar dokumentiert.

Lösung: Unsere Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nutzen mehrere Datenquellen in Barcelona. Wir verlassen uns nicht auf einen Wert, sondern triangulieren ihn aus verschiedenen Quellen. Zusätzlich plau­si­bi­li­sie­ren wir die spanischen Marktpreise mit deutschen Be­wer­tungs­maß­stä­ben, um Unterschiede besser einordnen zu können.

Ver­gleich­bar­keit mit deutschem Standard

Herausforderung: Im­mo­bi­li­en­be­wer­tun­gen in Katalonien folgen anderen Richtlinien und Be­wer­tungs­stan­dards als in Deutschland. Begriffe wie Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) und ImmoWertV oder Beleihungswert nach Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken (BelWertV) sind dort nicht gebräuchlich. Ebenso ist die Dokumentation von Bauqualität, energetischem Zustand oder Rest­nut­zungs­dau­er häufig unzureichend.

Lösung: Unsere Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen erstellen für Barcelona-Immobilien ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach deutschem oder spanischen Standard. Spanische Ob­jekt­in­for­ma­tio­nen werden bewertet, aber nach deutschem Maßstab strukturiert und erläutert. Landestypische Abweichungen wie Bauweise, In­stand­hal­tungs­stan­dards oder Nut­zungs­kon­zep­te arbeiten wir für Gutachten zur Vorlage beim deutschen Finanzamt als eigene Be­wer­tungs­ka­pi­tel oder mit Abschlägen/Zuschlägen ein. Besonderheiten dokumentieren wir als abweichende Sach­ver­halts­an­nah­men in unserem Gutachten.

Fehlende Bau­ge­neh­mi­gun­gen, Altlasten & mehr

Herausforderung: In Barcelona fehlt insbesondere bei Altbauten meist eine Baugenehmigung. Selbst wenn eine existiert, wurden Anbauten oft ohne Genehmigung vorgenommen. Die Bauunterlagen sind meist unvollständig. Auch Altlasten oder Grund­dienst­bar­kei­ten sowie städtebauliche Restriktionen sind nicht immer vollständig dokumentiert.

Lösung: Unsere Gutachter nehmen bei Immobilien in Barcelona eine erweiterte Objektprüfung vor. Sie gleichen vorhandene Pläne im Rahmen einer Haus­be­sich­ti­gung vor Ort mit der tatsächlichen baulichen Situation ab. Es werden nur genehmigte Flächen bewertet. Nicht genehmigte Erweiterungen werden als wertmindernd oder rechtlich nicht verwertbar behandelt und mit entsprechendem Hinweis im Gutachten versehen.

Falls keine abschließende Klärung erfolgt, wird dies als be­wer­tungs­tech­ni­sches Risiko dokumentiert. Daher kann es bei der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung für Gebäude in Barcelona auch zu einer Wertbandbreite kommen: ein „Best Case“ (rechtlich gesichert) und ein „Worst Case“ (rechtlich eingeschränkt).

Besondere Markt­be­din­gun­gen in Barcelona

Barcelona gehört zu den dynamischsten Im­mo­bi­li­en­märk­ten Europas. Neben hoher Nachfrage spielt auch das spanische Immobilienrecht eine wichtige Rolle bei der Bewertung.

  • Stadtteile wie Eixample, Gràcia oder Sarrià-Sant Gervasi verzeichnen stabile bis steigende Preise.
  • In Küstenlagen wie Barceloneta oder Sitges ist die Feriennutzung entscheidend.
  • Die Escritura ersetzt den deutschen Notarvertrag, die Nota Simple ist das zentrale Grund­buch­do­ku­ment.
  • Viele Immobilien sind Teil von Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten („Comunidad de Propietarios“). Diese regeln unter anderem das Hausgeld.
  • Bei Ferienwohnungen spielt die Lizenzvergabe für touristische Nutzung eine zentrale Rolle für die Markt- und Mietbewertung. Seit 2014 werden keine neuen Lizenzen mehr vergeben und die Stadtverwaltung möchte die im November 2028 auslaufenden Lizenzen nicht mehr verlängern.
  • Die spanische Be­wer­tungs­pra­xis basiert stärker auf Ver­gleichs­prei­sen und ist weniger standardisiert. Hierzu bieten wir fundierte Ergänzung mit deutschen Methoden.
  • Bei grenz­über­schrei­ten­der Besteuerung (z. B. Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie) gelten spezielle Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men. Wir bewerten für das deutsche Finanzamt.

Spezielle Bauweise von Barcelona-Immobilien

Einen Bau­sach­ver­stän­di­gen beziehungsweise Heid-Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter sollten Sie in Barcelona schon allein aufgrund der landestypischen Bauweise, die für Eigentümer aus Deutschland ungewöhnlich erscheinen mag, zu Rate ziehen.

Massivbauweise mit tragenden Innenwänden

Besonders in den Vierteln Eixample, Gràcia oder El Raval wurden viele Gebäude zwischen dem späten 19. und der Mitte des 20. Jahrhunderts in Massivbauweise errichtet. Dabei sind nicht nur Außenwände, sondern oft auch Innenwände tragend. Das schränkt Umbaumaßnahmen deutlich ein und macht statische Prüfungen bei Mo­der­ni­sie­rungs­plä­nen zwingend erforderlich.

Mangelnde Wärmedämmung

Ein Großteil der Be­stands­im­mo­bi­li­en weist keine oder nur sehr geringe Dämmung auf. Das betrifft sowohl Außenwände als auch Fenster und Dächer. Im Sommer kann sich das Objekt stark aufheizen, im Winter bleibt es kühl. Auch Anfang dieses Jahrtausends wurden in Barcelona noch oft Gebäude ohne Dämmung errichtet. Wer Wert auf En­er­gie­ef­fi­zi­enz legt, sollte entweder gezielt nach Neubauten suchen oder Sa­nie­rungs­maß­nah­men einkalkulieren.

Flachdächer und ge­mein­schaft­li­che Dachterrassen

In Barcelona dominieren Flachdächer, die häufig als ge­mein­schaft­li­che Dachterrasse (Azotea) genutzt werden. Diese gehören im Normalfall zur Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft, nicht zur einzelnen Wohnung. Möchten Sie „Ihre“ Dachterrasse privat nutzen oder Ihre Wohnung baulich erweitern, kann die Azotea Ihnen einen Strich durch das Vorhaben machen.

Luftschächte und Innenhöfe

Viele Gebäude im Stadtkern von Barcelona haben einen zentralen Licht- und Luftschacht, der mehrere Wohneinheiten versorgt. Diese patios de luces sorgen für Belüftung und Licht, führen bisweilen aber auch zu Lärm- und Ge­ruchs­be­läs­ti­gung in unteren Stockwerken.

Hohe Decken, schmale Balkone, wenig Schallschutz

Typisch für viele Altbauten in Barcelona sind Deckenhöhen von über drei Metern, dekorative Stuckelemente und schmale, französische Balkone. Was charmant wirkt, birgt Her­aus­for­de­run­gen: Der Schallschutz zwischen den Einheiten ist oft schwach ausgeprägt. Besonders in beliebten Vierteln mit viel Gastronomie kann das zu einem realen Komfortproblem werden.

Strenge Vorgaben bei Alt­bau­sa­nie­run­gen

Viele Häuser in Barcelona stehen unter kulturellem oder städtebaulichem Schutz. Die Fassaden dürfen nicht beliebig verändert werden. Wer Sa­nie­rungs­maß­nah­men plant – etwa neue Fenster, Klimaanlagen oder energetische Verbesserungen – braucht oft die Zustimmung der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft und manchmal sogar eine Genehmigung der Stadtverwaltung. Der Erwerb einer solchen Immobilie ist in etwa vergleichbar mit dem Kauf von denk­mal­ge­schütz­ten Gebäuden in Deutschland.

Zuständige Behörden und Institutionen für Grundstücks-Angelegenheiten in Barcelona

Die folgenden Institutionen und Behörden sollten Sie kennen, wenn Sie ein Im­mo­bi­li­en­pro­jekt in Barcelona haben.

Institution entspricht dem deutschen Zuständig­keit
Registro de la Propiedad Grundbuch­amt Eintragung von Eigentum, Hypotheken etc.
Catastro Inmobiliario Katasteramt Flächenangaben, Nutzung, Steuerwerte
Agència Tributària de Catalunya Finanzamt Referenzwerte, Steuern
Ayuntamiento de Barcelona (Urbanismo) -> Instituto Municipal de Urbanismo Stadtverwaltung (Stadt­planung) Bau­ge­neh­mi­gun­gen, Bebauungs­pläne, Nut­zungs­ge­neh­mi­gung
Notario Notar Kaufabwick­lung, Beur­kundung
Colegio de Arquitectos / Aparejadores Ar­chi­tek­ten­kam­mer, Bau­sach­ver­stän­di­ge Legalisie­rung von Schwarz­bauten
Generalitat de Catalunya Re­gio­nal­re­gie­rung Lan­des­recht­li­ches wie Wohn­bau­för­de­rung

Registro de la Propiedad (Grundbuchamt)

  • Das Grundbuchamt ist zuständig für die Eintragung von Ei­gen­tums­rech­ten, Lasten, Hypotheken oder Nieß­brauch­rech­ten.
  • Die Eintragungen erfolgen nach dem Prinzip der freiwilligen Registrierung, sind aber für die Rechts­si­cher­heit unerlässlich.
  • Welches Grundbuchamt in Barcelona für Ihre Immobilie zuständig ist, entnehmen Sie der verlinkten Registradores-Übersicht.
  • Einzusehen ist das Grundbuch über die sogenannte Nota Simple (Grundbuchauszug).

Achtung: Ohne aktuelle Nota Simple kann die Immobilie nicht rechtssicher bewertet werden.

Catastro Inmobiliario (Katasteramt)

  • Das Katasteramt wird von den spanischen Steuerbehörden (Agència Tributària) geführt.
  • Dort gibt es technische Informationen zu Grundstücken: Größe, Lageplan, Nutzungsart, Gebäudeflächen und mehr.
  • Die Informationen aus dem Kataster stimmen nicht immer mit dem Grundbuch überein. Abweichungen müssen dokumentiert werden.
  • Über das Kataster lässt sich auch der steuerlich relevante, sogenannte Referenzwert (valor de referencia) abrufen.

Gut zu wissen: Unsere Gutachter nutzen Katasterdaten zur Plau­si­bi­li­sie­rung der Objektangaben.

Agència Tributària de Catalunya (ATC, Steuerbehörde)

Die katalanische Steuerbehörde will selbst­ver­ständ­lich auch ihren Teil vom Kuchen einer Im­mo­bi­li­en­trans­ak­ti­on abhaben. Sie ist zuständig für die:

  • Besteuerung von Im­mo­bi­li­en­ge­schäf­ten
  • Festlegung von Referenzwerten zur Steuerbemessung
  • Kontrolle von Schenkungen und Erbschaften mit Auslandsbezug

Hinweis: Informationen rund um die Besteuerung von Grundstücken und Immobilien gibt Ihnen ein Steuerberater oder Fachanwalt. Wir weisen Ihnen lediglich den Weg zu den In­ter­net­auf­trit­ten der katalanischen Steuerbehörde sowie der Steu­er­ver­wal­tung von Barcelona.

Für deutsche Eigentümer von Barcelona-Immobilien wichtig:
Bei Erbschaften oder Schenkungen mit Im­mo­bi­li­en­ei­gen­tum in Spanien wird sowohl die spanische als auch die deutsche Steuerpflicht ausgelöst. Hierfür ist eine be­wer­tungs­recht­li­che Abstimmung erforderlich.

Achtung: Spanien erhebt ab 700.000 Euro eine Vermögensteuer. Katalonien und speziell Barcelona langen hier früher zu als der Rest des Landes. Bereits ab einem Nettovermögen von 500.000 Euro müssen Residenten zwischen 0,21 und 3,48 % an die Finanzbehörden der Autonomen Gemeinschaft Katalonien abführen. Die Wertstellung erfolgt jährlich zum 31. Dezember, wird in der Steuererklärung (Formular 714) zwischen April und Juni angegeben und bis 30. Juni überwiesen oder eingezogen. Auch Nicht-Residenten müssen die Erklärung abgeben und die Vermögensteuer abführen, sofern Sie entsprechendes Nettovermögen in Katalonien haben – zum Beispiel über Immobilien. (Quelle: Barcelona International Welcome).

Ayuntamiento de Barcelona (Stadtverwaltung Barcelona)

Der Fachbereich Urbanismo der Stadtverwaltung von Bar­ce­lo­nais­t­zu­stän­dig für:

  • Bau­ge­neh­mi­gun­gen
  • Nut­zungs­än­de­run­gen
  • Einhaltung von Bebauungsplänen (PGM – „Pla General Metropolità“)
  • Denkmalschutz
  • Küstenschutz (in Kooperation mit dem Staat)

Das Instituto Municipal de Urbanismo kümmert sich um Grundstücks-Angelegenheiten im Rahmen der städtebaulichen Planung und Entwicklung im Auftrag der Stadtverwaltung Barcelona. Es handelt sich jedoch um eine dafür spezialisierte, ausgelagerte kommunale Einrichtung.

Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge prüfen, ob eine Nutzung legal ist. Das ergibt sich nicht allein aus dem Ist-Zustand, sondern aus der kommunalen Bauordnung. Die Bau­trag­fä­hig­keit von Grundstücken muss über die Ge­mein­de­ver­wal­tung geprüft werden.

Notario

Jede Im­mo­bi­li­en­trans­ak­ti­on in Spanien muss vor einem Notar beurkundet werden. Der Notar sorgt für:

  • Prüfung der Ei­gen­tums­ver­hält­nis­se
  • Kontrolle bestehender Lasten
  • Information über gesetzliche Vorschriften
  • Vorbereitung der Unterlagen für den Grund­buch­ein­trag

Besonderheit:
Ein Kauf ist nicht automatisch wirksam, wenn nur der Vertrag unterschrieben wurde. Erst mit Beurkundung und Eintragung im Registro de la Propiedad entsteht das Eigentum.

Colegio de Arquitectos / Aparejadores

Regionale Kammern der Architekten und Bauleiter (technische Architekten) können:

  • Gutachten zur baulichen Legalität erstellen
  • Unterstützung bei der Legalisierung ungenehmigter Flächen leisten
  • Zertifikate über den Zustand der Immobilie ausstellen (ähnlich wie ein Bau­sach­ver­stän­di­ger in Deutschland)

Die Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung arbeitet bei Bedarf mit solchen Experten vor Ort zusammen, um die Rechts­si­cher­heit der Wertermittlung zu gewährleisten.

Generalitat de Catalunya (Re­gio­nal­re­gie­rung von Katalonien)

Die autonome Regierung Kataloniens ist zuständig für übergeordnete Regelungen:

  • Wohn­bau­för­de­rung
  • Miet­preis­re­gu­lie­rung
  • Ka­ta­stro­phen­schutz
  • Um­welt­schutz­re­ge­lun­gen (z. B. in Na­tur­schutz­ge­bie­ten)

Wichtig für Investoren: Bei der Nutzung von Immobilien als touristische Unterkunft (Airbnb, etc.) müssen die regionalen Vorschriften eingehalten werden. Bei Verstoß drohen hohe Bußgelder.

Rechtliche Rah­men­be­din­gun­gen für Immobilien in Barcelona

Wer eine Immobilie in Barcelona kauft, muss sich bewusst sein, dass sein Käuferschutz nicht so hoch ist wie in Deutschland.

Eigentum an Barcelona-Immobilien

In Spanien – und damit auch in Barcelona – existiert ein anderes System zur Sicherung von Ei­gen­tums­rech­ten als in Deutschland. Eigentum wird im Registro de la Propiedad (Grundbuch) eingetragen. Der Schutz ist dabei nicht so umfassend wie im deutschen Grundbuchwesen.

  • Es besteht keine Grund­buch­bin­dung im Sinne eines absoluten Gut­glau­bens­schut­zes.
  • Der Eintrag im Register gilt als Beweismittel, aber nicht zwingend als abschließend rechtssicher.
  • Neben dem Register existieren notarielle Kaufurkunden, deren tatsächliche Umsetzung (Eintrag ins Register) teils unterbleibt.

Kaufverträge für Barcelona-Immobilien

Spanische Kaufverträge enthalten selten detaillierte Regelungen zu Mängeln, Rückabwicklung oder Gewährleistung, wie sie in Deutschland üblich sind. Bestehende Mietverträge, Hypotheken, ein Nießbrauch oder Wegerecht werden vor dem Kauf nicht unbedingt aufgehoben oder gelöscht. Es gilt: „Gekauft wie gesehen“. Auch Belastungen aus Ge­mein­schafts­ei­gen­tum (z. B. in Urbanisationen) sind nicht immer vollständig dokumentiert.

Darum Heid für eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Barcelona

Sie haben in den vorangegangenen Abschnitten einige Aspekte über den Immobilienkauf in Barcelona und seine Tücken erfahren. Seien Sie vorsichtig und lassen Sie sich beraten. Egal, ob Sie eine Immobilie in Barcelona verkaufen, aufteilen oder kaufen möchten oder eine Bewertung für das deutsche Finanzamt benötigen – die renommierten Wertermittler der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung stehen Ihnen zur Verfügung. Buchen Sie direkt Ihre kostenlose und unverbindliche Erstberatung für Ihr Im­mo­bi­li­en­pro­jekt in Barcelona!

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Anerkennung entsteht durch Qualität. Dass 99,9 % unserer Gutachten akzeptiert werden, ist das Ergebnis unserer zertifizierten Arbeitsweise und der Erfahrung aus über 5.000 Bewertungen jährlich

Ing. André Heid M.Sc.

Profitieren Sie von:

  • Zer­ti­fi­zie­run­gen: Die öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung sind vielfach zertifiziert, darunter von TÜV und DEKRA.
  • Erfahrung: Wir erstellen pro Jahr mehr als 5.000 Gutachten. Den Großteil machen Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en aus. Zudem können wir Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en bewerten.
  • Deutscher Standard weltweit: Unser Be­wer­tungs­maß­stab ist deutsches Steuerrecht.
  • Barcelona-Expertise: Wir kennen den regionalen Immobilienmarkt in und um Barcelona und sind mit der Bauweise und -qualität vertraut.
Bekannt aus

Sie vertrauen weniger auf das, was Ihnen ein Verkäufer erzählt? Dafür haben wir Verständnis. Daher haben wir einige unserer Kunden im Video interviewt und präsentieren Ihnen darunter unsere Kun­den­be­wer­tun­gen auf Google.

Schauen Sie sich noch mehr Testimonial-Videos auf unserem Youtube-Kanal an!

Seriöser und ehrlicher Partner, wenn es um Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung geht. Können uns über die Zusammenarbeit nicht im Geringsten beschweren.
Kundenmeinung Nummer 1
Bernfried Breyer
vor 5 Tagen
Wir möchten uns für das Kurzgutachten bedanken, welches wir hier in Auftrag gegeben haben. Ging alles ganz unkompliziert.
Kundenmeinung Nummer 2
Brigitte Baecker
vor 7 Monaten
Schnell Be­sich­ti­gungs­ter­min erhalten, Gutachten übersichtlich und hochwertig mit allem was nötig ist zu­sam­men­ge­stellt. Gerne wieder.
Kundenmeinung Nummer 3
Vanessa Beck
vor 3 Wochen

Hinweis: Sie benötigen unsere Expertise nicht in Barcelona? Unsere Sach­ver­stän­di­gen kennen sich selbst­ver­ständ­lich auch in anderen Teilen von Katalonien und Spanien aus. Wenn Sie also eine Bewertung für eine Immobilie in Spanien (Festland) oder auf Inseln benötigen – wir schicken unsere versierten Gutachter natürlich auch zur Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung auf die Balearen sowie Kanaren. Sie suchen einen Gutachter für eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung im Ausland? Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung sind nicht nur in Deutschland und Spanien, sondern in ganz Europa und darüber hinaus für Sie im Einsatz

FAQ zur Bewertung von Barcelona-Immobilien

Bestimmt sind noch einige Fragen rund um die Be­wer­tungs­pra­xis für Immobilien in Barcelona und den Prozess der Wertermittlung durch deutsche Gutachter offen. Vielleicht finden Sie die Antworten darauf hier in unseren FAQ. Falls nicht, rufen Sie uns gerne an.

Kann ich meine Barcelona-Immobilie per Airbnb als Ferienwohnung vermieten?

Um in Barcelona legal Kurz­zeit­ver­mie­tung anzubieten, benötigen Sie zwingend eine gültige Touristenlizenz (HUT). Seit 2014 werden in Barcelona keine neuen Lizenzen mehr ausgestellt. Nur der Erwerb eines bereits lizenzierten Objekts bleibt möglich. (Quelle u.a. BNBCalc)

Seit 1. Juli 2025 sind Vermieter dazu verpflichtet, ihre Kurz­zeit­ver­mie­tung im Grundbuch und im Zentralregister („Ventanilla Única Digital de Arrendamientos“) einzutragen. Sie erhalten eine offizielle Re­gis­trie­rungs­num­mer, die in allen Inseraten und Buchungen sichtbar angegeben werden muss. In Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern müssen mindestens 60 % der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft der Kurz­zeit­ver­mie­tung zustimmen. (Quelle u.a. Calpe Magazin)

Wenn Sie also noch keine Genehmigung für eine Kurz­zeit­ver­mie­tung haben, werden Sie diese nur noch bekommen, wenn Sie eine Immobilie erwerben, die bereits eine gültige HUT hat. Bestehende Lizenzen sind an die Immobilie gebunden und können nur mit dieser weiterverkauft werden. Aber selbst diese Lizenzen laufen spätestens im November 2028 aus – und die Be­zirks­re­gie­rung plant, keine neuen Lizenzen mehr auszustellen beziehungsweise zu verlängern. (Quelle u.a. Idealista)

Wie hoch ist die Grund­er­werb­steu­er in Barcelona?

Die Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales“ (ITP) hat sich seit dem 27. Juni 2025 aufgrund des Decreto-ley 5/2025 erhöht. Die Grund­er­werb­steu­er liegt in Barcelona damit weit über dem spanischen Durchschnitt. Der Prozentsatz richtet sich nach dem Kaufpreis.

Kaufpreis der Immobilie ITP-Satz
Bis 600.000 € 10 %
600.001 – 900.000 € 11 %
900.001 – 1.500.000 € 12 %
> 1.500.000 € 13 %

Für „große Eigentümer“ gilt sogar ein Grund­er­werb­steu­er­satz von 20 %. Zu diesen großen Eigentümern gehören gewerbliche Vermieter und institutionelle Kapitalanleger. Konkret bezahlen diesen Steuersatz Eigentümer, denen entweder mehr als 10 Wohnungen gehören oder die mindestens 1.500 m² Wohnfläche halten.

Außerdem hat die Re­gio­nal­re­gie­rung von Katalonien die steuerlichen Vergünstigungen für Bauträger und kurzfristige Weiterverkäufe gestrichen, wie unter anderem Rechtsanwältin María de los Ángeles del Cuerpo Hernández informiert.

Wie viel kostet eine Heid-Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Barcelona?

Wir bieten Ihnen nach einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir Ihre Bedürfnisse und die Gegebenheiten Ihrer Immobilie in Barcelona geklärt haben, ein Angebot zum Festpreis an. Dieses richtet sich nach unter anderem nach der Art und Größe der Immobilie sowie dem Bewertungszweck, der über das benötigte Gutachten entscheidet. Flug und Unterkunft für unseren Gutachter sind im Fest­preis­an­ge­bot enthalten.

Wie viel Vorlauf benötigt Heid für eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Barcelona?

Idealerweise beauftragen Sie uns mit einigen Wochen Vorlauf, damit wir

  • ausreichend Zeit zur Vorbereitung haben (inhaltlich, aber auch zur Reise, ggf. Visum),
  • eventuell fehlende Dokumente beschaffen können,
  • die Kosten für Flug und Unterkunft möglichst niedrig halten können.

Selbst­ver­ständ­lich versuchen wir auch kurzfristige Termine möglich zu machen.

Wie erfolgt die Inspektion vor Ort in Barcelona?

Sofern wir gerade keinen Sach­ver­stän­di­gen vor Ort haben, reist unser Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach Barcelona, um die gewünschte Immobilie live zu inspizieren. Er besichtigt Grundstück und Gebäude von außen und innen, verschafft sich einen Eindruck von der Lage und gleicht seine Erkenntnisse vor Ort mit den vorhandenen Unterlagen ab. Er prüft die Bauausführung, die Ausstattung und die Instandhaltung. Der Sachverständige dokumentiert zudem Ausrichtung, Er­schlie­ßungs­grad, Zustand des Objekts sowie der gesamten Anlage. Er fertigt bei Bedarf ein Sa­nie­rungs­pro­to­koll an und berechnet die Wohn- und Nutzfläche.

Wird das Gutachten für meine Immobilie in Barcelona vom deutschen Finanzamt anerkannt?

Ja, die Gutachten der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erfolgen nach ge­set­zes­kon­for­men Be­wer­tungs­maß­stä­ben und werden von deutschen Behörden und Gerichten anerkannt.

Wird das Gutachten für meine Immobilie in Barcelona von lokalen Institutionen anerkannt?

Ja, in Spanien und damit auch in Barcelona, erstellt die Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung auch be­hör­den­kon­for­me Gutachten, die von spanischen Institutionen anerkannt werden.

Welche Unterlagen sind für eine Bewertung meiner Barcelona-Immobilie nötig?

Der Umfang der Unterlagen hängt von der Art des Gutachtens ab. Wir unterhalten uns im kostenlosen Erstgespräch darüber, welches Gutachten Sie benötigen und woher Sie die Dokumente dafür bekommen.

Wie geht Heid in der Bewertung mit Re­no­vie­rungs­be­darf oder abweichender Bausubstanz einer Barcelona-Immobilie um?

Wir bewerten den technischen Zustand individuell. So wird eine notwendige Dachsanierung oder einfache Fensterqualität angemessen im Wert berücksichtigt.

Ist eine Bewertung auch ohne Anreise nach Deutschland möglich?

Ja, Sie müssen nicht nach Deutschland reisen, damit wir Ihre Immobilie bewerten. Wir kommen zu Ihnen, um die Immobilie zu bewerten. Das Gutachten erhalten Sie per E-Mail und an die Postadresse Ihrer Wahl.

Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
0800 - 909 02 82 oder Formular abschicken:
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.