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Grundbuchauszug anfordern: So geht’s

Antworten zu Antrag, Dauer, Kosten & mehr

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie benötigen Sie den Grundbuchauszug. Wie Sie ihn anfordern können, was Sie beachten müssen, wenn Sie den Grundbuchauszug beantragen und welche Kosten dabei auf Sie zukommen, erfahren Sie im Folgenden.

Paar fordert Grundbuchauszug an

Das Wichtigste in Kürze

  • Um den Grundbuchauszug anzufordern, haben Sie drei Möglichkeiten, um den Grundbuchauszug einer Immobilie anzufordern: schriftlich, vor Ort beim Amt oder über einen Notar.
  • Den Grundbuchauszug können Sie als Privatperson online nicht anfordern.
  • Um den Grundbuchauszug beantragen zu können, muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Dieses müssen Sie nachweisen. Andernfalls können Sie den Auszug nicht einsehen.
  • Die Kosten für die Beantragung sind davon abhängig, ob Sie einen beglaubigten (20 €) oder einen unbeglaubigten Grundbuchauszug (10 €) benötigen.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist die Abschrift der Eintragungen eines Grundstücks aus dem Grundbuch. Sämtliche Grundstücke in Deutschland sind im sogenannten Grundbuch erfasst. Dabei hat jedes Grundstück eine eigene Seite, die auch als Grundbuchblatt bezeichnet wird: Hier sind alle rechtlichen Informationen zum jeweiligen Grundstück erfasst, wie zum Beispiel,

  • wer der rechtmäßige Eigentümer ist,
  • ob es besondere Verfügungsbeschränkungen
  • oder Belastungen der Immobilie gibt.

Diese einzelnen Blätter werden nach Bezirken in Bändern geordnet. Gemeinsam bilden sie das Grundbuch. Möchten Sie Einsicht in den Eintrag einer bestimmten Immobilie erhalten, müssen Sie kostenpflichtig einen sogenannten Grundbuchauszug anfordern: eine (beglaubigte oder unbeglaubigte) Abschrift des jeweiligen Eintrags.

Über den Aufbau des Grundbucheintrags informieren wir Sie im verlinkten Ratgeber. Hier erklären wir Ihnen den Grundbuchauszug und wie Sie diesen anfordern.

So können Sie den Grundbuchauszug anfordern

Im Folgenden erfahren Sie alles, was wichtig ist, wenn Sie einen Grundbuchauszug beantragen möchten.

Wer darf den Grundbuchauszug anfordern?

Das Grundbuch ist kein öffentliches Register, das heißt: Nicht jeder darf einen beliebigen Grundbucheintrag einsehen, denn der Eintrag enthält sehr sensible Informationen, beispielsweise zu Schulden oder Belastungen eines Grundstücks. Deshalb gilt: Einen Auszug aus dem Grundbuch darf nur einfordern, wer ein berechtigtes Interesse hat.

Ein berechtigtes Interesse haben Sie, wenn

  • Sie der Grundstückseigentümer sind.
  • Sie Rechteinhaber des jeweiligen Grundstücks sind (zum Beispiel beim Wegerecht).
  • Sie Erbe sind und die geerbte Immobilie annehmen möchten.
  • Sie der Käufer einer Immobilie sind.
  • Sie als Mieter sichergehen wollen, dass der Vermieter auch der Eigentümer ist.
  • eine Bank sich informieren will, um zu entscheiden, ob sie einen Kredit vergibt (auch bei Umschuldung).
  • ein Immobiliengutachter bzw. -Sachverständiger den Grundbuchauszug für seinen Kunden anfordert.
  • Sie Besitzer einer gültigen Vollmacht durch eine berechtigte Person sind.

Übrigens: Gerichte, Behörden, Notare und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können das Grundbuch uneingeschränkt einsehen.

Frau bei Notar, um Grundbuchauszug anzufordern

Unter anderem können Notare das Grundbuch elektronisch uneingeschränkt einsehen.

Wo erhalte ich den Grundbuchauszug?

Grundsätzlich sind in Deutschland die Amtsgerichte dafür zuständig, das Grundbuch zu führen. Bei welchem Amtsgericht Sie Ihren Grundbuchauszug beantragen müssen, können Sie über die Website notar.de unter dem Reiter „Grundbuchamtssuche“ in Erfahrung bringen.

Wie fordere ich den Grundbuchauszug an?

Den Antrag selbst können Sie bei einem Notar, mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Für einen schriftlichen Antrag sind die folgenden Angaben erforderlich:

  • Grundbuchbezirk
  • Blattnummer
  • Straße und Hausnummer der Immobilie

Möchten Sie den Grundbuchauszug vor Ort bei der Grundbucheinsichtsstelle Ihres Amtsgerichts anfordern, sollten Sie auch Ihren Personalausweis und Ihre Meldebescheinigung mitbringen.

Wichtig: Sind Sie nicht der Eigentümer der einzusehenden Immobilie, müssen Sie der Einsichtsstelle Ihr berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug belegen. Das können Sie beispielsweise mithilfe eines Miet- oder Kaufvertrags oder eines Erbscheins tun.

Ein Tipp: Das Grundbuchamt darf nach eigenem Ermessen darüber entscheiden, ob es die Einsicht in das Grundbuch gewährt. Deshalb ist nicht ausgeschlossen, dass Sie neben dem Vorkaufvertrag zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers vorlegen müssen.

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Kann ich den Grundbuchauszug online anfordern?

Als Privatperson können Sie den Grundbuchauszug nicht online anfordern, sondern müssen den Antrag entweder selbst beim Grundbuchamt stellen oder aber einen Notar aufsuchen.

Gut zu wissen: Lediglich Notariate, Gerichte, Behörden und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können das Grundbuch elektronisch einsehen. Man spricht hierbei vom sogenannten automatisierten Abrufverfahren. Dieses ist kostenpflichtig: Dabei wird

  • eine einmalige Anmeldegebühr von 50 Euro für die jeweilige Stelle fällig
  • sowie 8 Euro pro Blatt aus dem Grundbuch

Zudem ist die Teilnahme am elektronischen Verfahren an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Welche das sind, erklären die entsprechenden Landesportale auf ihren Websites. Klicken Sie auf den Link des jeweiligen Bundeslandes, um zu erfahren, wie der elektronische Grundbuchauszug dort funktioniert.

Mann beantragt Grundbuchauszug elektronisch

Den Grundbuchauszug können Sie als Privatperson nicht online beantragen. Lediglich Notare können beispielsweise einen Online-Antrag in den Bundesportalen der Länder stellen.

Beglaubigter oder unbeglaubigter Grundbuchauszug?

Je nachdem, zu welchem Zweck Sie den Auszug nutzen möchten, benötigen Sie einen beglaubigten oder unbeglaubigten Grundbuchauszug.

Bei einem beglaubigten Grundbuchauszug bestätigt das Amt, dass es sich um keine Fälschung handelt. Einen solchen müssen Sie beantragen, wenn:

  • Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten: Denn nur mit dem entsprechenden Grundbuchauszug können Sie belegen, dass Sie tatsächlich der Eigentümer der Immobilie sind.
  • Sie einen Kredit nehmen möchten und die Bank dafür den Beleihungswert Ihrer Immobilie prüft: Denn bevor Banken einen Kredit vergeben, muss das jeweilige Institut die Eigentumsverhältnisse der Immobilie klären.

Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug ist dagegen ausreichend für persönliche Zwecke, also beispielsweise, wenn Sie als Mieter herausfinden wollen, ob der Vermieter tatsächlich Eigentümer der von Ihnen gemieteten Immobilie ist.

Wie hoch sind die Kosten für den Grundbuchauszug?

Die Preise für einen amtlichen Grundbuchauszug sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt:

  • unbeglaubigt: 10 Euro
  • beglaubigt: 20 Euro

Wichtig: Eine Änderung des Grundbucheintrags ist vorgeschrieben, wenn die Immobilie verkauft wurde und sich der Eigentümer geändert hat. In diesem Fall müssen Sie einen Notar einbinden, wobei Kosten in Höhe von zirka 1,5 – 2 Prozent des Immobilienwertes für die Änderung anfallen. Weitere Informationen zu den Notarkosten beim Haus- und Wohnungskauf erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Kann ich einen Grundbuchauszug kostenlos erhalten?

Einen Grundbuchauszug kostenlos zu erhalten ist nicht möglich, denn die Kosten dafür sind im Gerichts- und Notarkostengesetz klar festgelegt.

Aber: In manchen Fällen können Sie auch bereits vorhandene Grundbuchauszüge verwenden. So akzeptieren Banken in der Regel auch Grundbuchauszüge, die bis zu sechs Monate alt sind. Wer eine Immobilie kaufen möchte und dafür einen Kredit benötigt, kann beim aktuellen Eigentümer nachfragen, ob er eventuell einen entsprechenden Grundbuchauszug hat.

Wie lange dauert es, bis ich den Grundbuchauszug erhalte?

Die Bearbeitungszeit für einen Antrag des Grundbuchauszugs beträgt bei einem schriftlichen Eintrag meist zwei Wochen nach Posteingang und -bearbeitung.

Ein Tipp: Wenn Sie Ihr Anliegen beschleunigen möchten, lohnt sich ein persönlicher Antrag vor Ort.

Sobald Ihr Antrag geprüft und bewilligt wurde, sendet Ihnen das zuständige Amt den entsprechenden Auszug per Post zu.

Ansicht Abteil I des Grundbuchauszugs

In der ersten Abteilung des Grundbuchauszugs sind die Eigentümer des Grundstücks vermerkt.

Wie sieht der Grundbuchauszug aus?

Nun haben wir Ihnen schon so viel darüber verraten, wie Sie den Grundbuchauszug beantragen. Es wird Zeit, dass wir Ihnen den Grundbuchauszug auch erklären. Wie ist er zu lesen?

Der Grundbucheintrag setzt sich aus dem Bestandsverzeichnis und drei sogenannten Abteilungen zusammen:

  • Im Bestandsverzeichnis stehen präzise Daten zum Grundstück, etwa Maße und Lage. Es ist demnach eine Art Steckbrief Ihres Grundstücks. Die hier hinterlegten Daten sind mit den im Vermessungs- und Katasteramt eingetragenen Informationen identisch.
  • In der ersten Abteilung des Grundbuchauszugs sind die Eigentümer des Grundstücks vermerkt. Gibt es mehrere Eigentümer, wie zum Beispiel bei Ehepaaren, sind auch prozentuale Anteile hinterlegt. Zudem werden Sie hier auf den Begriff „Auslassung“ stoßen: Damit ist gemeint, dass das Eigentum von einer Person auf eine andere übergegangen ist.
  • Die zweite Abteilung des Auszugs enthält Angaben zu den rechtlichen Beschränkungen, die für das Grundstück gelten: Dazu gehören Grunddienstbarkeiten, wie zum Beispiel das Leitungsrecht. Bei Grundstücken in Bayern finden Sie hier auch seit 1994 Angaben zu den Baulasten des jeweiligen Grundstücks.
  • In der dritten Abteilung des Grundbuchauszugs sind schließlich die Grundpfandrechte eingetragen. Dazu zählen Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden, die auf der Immobilie lasten oder gelastet haben.
Das steht im Grundbuch (Infografik)

Grundbuchauszug erklärt: Das steht im Grundbuch.

Übrigens: Gelöschte Eintragungen sind auf dem Papier mit einem Rotstift unterstrichen. Bei dem elektronischen Grundbuchauszug, den Sie beim Notar erhalten, sind diese Kennzeichnungen schwarz.

Benötigen Sie Unterstützung?

Der Grundbuchauszug ist für verschiedenste Zwecke rund um Immobilien erforderlich. Benötigen Sie kompetente und verlässliche Unterstützung beim Kauf einer oder Verkauf Ihrer Immobilie, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns: Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs klären wir, wie wir Sie optimal mit unseren Leistungen unterstützen können. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 0800 - 90 90 282 bei uns.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Bild von André Heid
Author:
André Heid
Position:
Geschäftsführer

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Ich habe den Datenschutz gelesen und verstanden.

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