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Notarkosten beim Hauskauf und Wohnungskauf

Beim Immobilienkauf in Deutschland muss die Kaufabwicklung über einen Notar erfolgen , das ist gesetzlich geregelt. Hier erfahren Sie, wie hoch die Notarkosten beim Hauskauf und Wohnungskauf ausfallen – und wer sie bezahlt. Zudem finden Sie eine Beispielrechnung , damit Sie anhand eines praktischen Anwendungsfalls sehen, wie sich die Notarkosten inkl. Grundbuchkosten zusammensetzen. Schließlich verraten wir Ihnen noch 3 Tipps, wie Sie dabei Geld sparen können .

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gang zum Notar ist für den Noch-Eigentümer der letzte Schritt bei einem Hausverkauf.
  • Grundsätzlich sollten Sie bei den Notarkosten mit circa 1,5–2 Prozent des Kaufpreises der Immobilie rechnen.
  • Den Großteil der Notargebühren bezahlt der Käufer einer Immobilie.
  • Es ist gesetzlich vorgeschrieben, den Hauskauf über einen Notar abzuwickeln, auch wenn man sein Haus privat verkauft.
  • Die Höhe der Notarkosten beim Immobilienkauf ist gesetzlich vorgeschrieben: Der Notar kann seine Leistungen also nicht teurer oder günstiger anbieten.
  • Die Kosten für den Grundbucheintrag rechnet der Notar innerhalb seiner Notargebühren ab.

Wofür fallen Notarkosten und Grundbuchkosten an?

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben , dass der Vertrag beim Kauf einer Immobilie über einen Notar abgewickelt werden muss. Ohne Notar ist ein Kaufvertrag also nicht rechtskräftig.

Damit möchte der Gesetzgeber den Käufer und Verkäufer schützen , denn Immobiliengeschäfte sind, vor allem für Laien, sehr komplex. Als neutraler Vermittler vollzieht der Notar das Geschäft rechtssicher und fair für beide Parteien und so sind die Notarkosten beim Immobilienkauf eine gute Investition, besonders für Laien auf diesem Gebiet.

Kaufvertrag mit Auflassung

Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf?

Grundsätzlich gilt : In der Regel können Sie beim Hauskauf mit Notarkosten von circa 1,5–2 Prozent des Kaufpreises kalkulieren, wobei die Grundbuchkosten hier schon inkludiert sind. Die reine Notargebühr beim Hauskauf ist mit ca. 1 % des Kaufpreises zu veranschlagen . Jedoch gehen die beiden Posten beim Immobilienkauf immer Hand in Hand.

Nicht nur die Bestellung eines Notars, alle Angelegenheiten rund um den Kaufvertrag sind komplex: Für den Verkäufer ist das Einholen aller Unterlagen und die Vermarktung der Immobilie zeitaufwendig. Als Käufer ist es schwer herauszufinden, ob sich der Kauf der Immobilie lohnt und sie zu einem fairen Preis angeboten wird . Benötigen Sie dabei Hilfe, können Sie sich gerne an uns wenden.

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Wie setzt sich die Notargebühr beim Hauskauf zusammen?

Ein Notar kümmert sich neben den vertraglichen Begebenheiten auch um verschiedene bürokratische und behördliche Angelegenheiten . Dazu gehören die Grundbucheintragung, Behördengänge oder die Beantragungen von Genehmigungen. Welche Leistungen ein Notar im Normalfall für Sie übernimmt, listen wir Ihnen im Folgenden auf.

Notarkosten: Für diese Leistungen wird bezahlt

Welche Leistungen erbringt der Notar? Wenn Sie sich gerade diese Frage stellen, dann können wir Ihnen gerne weiterhelfen und aufschlüsseln, wofür Sie die Notarkosten beim Hauskauf begleichen . Zu den Aufgaben, die der Notar beim Hauskauf in Rechnung stellt, gehören unter anderem:

  • Erstellung des Kaufvertrags
  • neutrale Vermittlung und Ansprechpartner für beide Parteien
  • notarielle Beurkundung und Unterzeichnung des Vertrags
  • Weitergabe an das zuständige Finanzamt
  • Überwachung der Zahlung des Kaufpreises
  • Eintragung in das Grundbuch
  • Änderungen im Grundbuch (zum Beispiel Rechte Dritter)
  • Beurkundung der Grundschuld
  • In speziellen Fällen kümmert ein Notar sich außerdem um …

  • die Einholung behördlicher Genehmigungen :
    zum Beispiel für Sanierungen, Umbauten oder Ablösung der alten Grundschuld.
  • die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt :
    Sie dient zum Schutz, dass der Verkäufer die Immobilie nicht mehrfach veräußern kann, da die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erst nach einiger Zeit erfolgt.
  • oder die Einholung der Verzichtserklärung des Vorkaufsrechts der Gemeinde:
    In der Regel hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht und kann das Grundstück kaufen, auf dem das Haus anstatt des Käufers, erwerben, wenn ein dringlicher Grund (wie zum Beispiel das Allgemeinwohl) vorliegt.

Gut zu wissen: Gebühren, die zum Beispiel beim Grundbuchamt anfallen, rechnet der Notar direkt bei seinen Leistungen mit ab.

Richterhammer und Waage

Wie werden die Notarkosten berechnet?

Die Notarkosten sind in einer Gebührentabelle im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Jeder Notar muss sich an diese Gebührentabelle halten und kann seine Leistungen nicht teurer oder günstiger anbieten.

Grundsätzlich gilt: Die genauen Gebühren werden anhand des Kaufpreises Ihrer Immobilie berechnet. Irrelevant ist dagegen, wie schwierig und aufwendig der Kauf ist oder wie viele Besprechungstermine Sie mit Ihrem Notar hatten.

Für jede einzelne Leistung des Notars ist außerdem festgelegt, welchen Gebührensatz (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2) der Notar berechnen darf:

  • voller Gebührensatz (1,0) : Für die Eintragung des Eigentümers in das Grundbuch wird zum Beispiel die volle Gebühr (1,0) berechnet.
  • halber Gebührensatz (0,5) : Für eine Beurkundung beträgt der Gebührensatz nur die Hälfte (0,5) der Gebühr aus der Gebührentabelle.
  • doppelter Gebührensatz (2,0) : Für Verträge und Beschlüsse wird der doppelte Satz (2,0) berechnet.

Gut zu wissen : Ob der Notar seine Gebühren richtig abrechnet , wird regelmäßig vom Präsidenten des Landgerichts und des Oberlandesgerichts des jeweiligen Bundeslandes kontrolliert. Haben Sie die Befürchtung, dass die Notarkosten falsch berechnet wurden, können Sie die Rechnung beim jeweiligen Landgericht prüfen lassen.

Beispielrechnung: Notarkosten

Hier finden Sie eine Beispielrechnung für die Notarkosten (Gerichtskosten) einer Immobilie, deren Kaufpreis bei 300.000 Euro und deren Darlehen bei 250.000 Euro (sogenannte Grundschuld) liegt:

Kostenstelle

Leistung des Notars

Gebühr in Euro

Notar

Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages

1.270,00

Grundbuchamt

Eintragung der Auflassungsvormerkung

317,50

Notar

Grundschuldbestellung mit Vollstreckungsklausel (ZVK); ohne ZVK = halber Preis

535,00

Grundbuchamt

Eintragung der Grundschuld

535,00

Grundbuchamt

Eintragung des Eigentümers

635,00

Grundbuchamt

Löschung der Auflassungsvormerkung

0,00

Notar

Betreuungsgebühr für den Kaufvertrag

317,50

Notar

Vollzugstätigkeiten

317,50

Notar (optional)

Einrichtung eines Kontos (sogenanntes Notaranderkonto) inklusive Kontoführungsgebühren

375,00

Summen


2.440,00


Grundbuchkosten

1.481,50


Notarkosten

2.440,00


Mwst. für Notarkosten

463,60


Gesamtkosten

4.766,10

Wissenswertes zu den Notarkosten beim Wohnungsverkauf : Bei einem Wohnungsverkauf berechnet der Notar die gleichen Leistungen und Gebühren wie beim Hauskauf. Da die Notargebühren aber anhand des Kaufpreises berechnet werden, sind die Notarkosten beim Wohnungsverkauf in der Regel günstiger.

3 Spar-Tipps für die Notarkosten beim Immobilienkauf

Die Notarkosten können Sie leider nicht umgehen , denn gesetzlich ist das Einbinden eines Notars in Deutschland beim Immobilienkauf vorgesehen. Auch die Höhe der Kosten ist in der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) immer festgelegt.

Aber Sie können dennoch mithilfe der folgenden 3 Tipps verhindern , dass die Notarkosten unnötig in die Höhe schießen :

Kosten-Tipp #1: Bonitätsprüfung der Verkaufspartei

Als Käufer einer Immobilie sollten Sie nicht nur dem Verkäufer eine Auskunft zu Ihrer Bonität erbringen, sondern selbst auch die des Verkäufers überprüfen. Denn ist der Verkäufer zahlungsunfähig und kann die von ihm zu tragenden Notarkosten nicht zahlen , müssen Sie die Kosten übernehmen.

Kosten-Tipp #2: Kostenübernahme der jeweiligen Vertragsparteien klar definieren

Legen Sie im Kaufvertrag genau fest, wer für welche Kosten aufkommen muss . So kommt es zwischen Käufer und Verkäufer zu keinen Missverständnissen und unerwarteten Rechnungen, die Sie begleichen müssen.

Kosten-Tipp #3: Gemeinsamer Termin für Grundbucheintragung & Beurkundung

Die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch und den Termin der Vertragsbeurkundung beim Notar können Sie auf einen Termin legen . Somit muss der Notar keine zwei Termine abrechnen.

Notarkosten beim Hauskauf und Wohnungskauf: Mit Heid wissen Sie Bescheid

Mit diesem Beitrag wissen Sie nun alles, was es zum Thema Notarkosten beim Hauskauf und Wohnungskauf zu wissen gibt. Da ein Hauskauf bzw. -verkauf jedoch eine hochkomplexe Angelegenheit ist, sollten Sie sich dabei unbedingt noch mehr Unterstützung suchen – zum Beispiel in Form der zertifizierten Sachverständigen und Immobiliengutachtern der Heid Immobilien GmbH .

Wir unterstützen Sie beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie und bieten Ihnen eine fundierte Verkaufs- und Kaufberatung an. Bei einem kostenlosen Erstgespräch können wir gemeinsam Ihre ersten Fragen klären und uns näher kennenlernen.

Kontaktieren Sie uns gerne per Mail oder Telefon in einer unserer deutschlandweiten Niederlassungen. Wir freuen uns auf Sie!

FAQs

Was verlangt der Notar beim Hauskauf?

Der Notar verlangt beim Hauskauf 1 % des Kaufpreises . Die genaue Höhe der Kosten ist in der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) genau festgelegt und für jeden Notar in Deutschland bindend.

Wie viel kostet Notar und Grundbucheintrag?

In der Regel können Sie beim Hauskauf mit Notarkosten von circa 1,5–2 Prozent des Kaufpreises kalkulieren, wobei die Grundbuchkosten hier schon inkludiert sind.

Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?

Die Notarkosten beim Immobilienkauf bezahlt der Käufer. Der Verkäufer bezahlt die Gebühren für die Löschung der Grundschuld und in der Regel auch Änderungen von Rechten (zum Beispiel, wenn zu seinen Gunsten ein Nießbrauch eingetragen wird). Wer genau welche Kosten bezahlt, legt der Makler oder Verkäufer im Kaufvertrag fest.

Bild von André Heid
Author:
André Heid
Position:
Geschäftsführer

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