Wenn das Projekt Hausbau oder Hauskauf abgeschlossen ist, folgt der Einzug in die neue oder neu erworbene Immobilie. Während die Kosten für den Hausbau oder -kauf gut kalkuliert wurden, sind es nach dem Einzug die Hausnebenkosten, die regelmäßig anfallen. Doch was kommt da auf die frisch eingezogenen Hausbesitzer zu? Reichen die finanziellen Mittel bzw. die laufenden Einnahmen aus, um für die Hausnebenkosten aufkommen zu können?

Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz liegen im Schnitt für ein 150 m²-Haus bei etwa 500 bis 600 € jährlich, für die Hausratversicherung fallen nochmal etwa je nach Absicherung ca. 100 bis 250 € an. Auf Wunsch können auch Fahrraddiebstahl, Glasbruch und Elementarschäden (zum Beispiel Überschwemmung) gegen Aufpreis mitversichert werden.
Eine private Haftpflichtversicherung hat zwar in erster Linie nichts mit dem Haus zu tun, wenn jedoch bei einem Sturm ein Baum im eigenen Garten entwurzelt wird und aufs Nachbargrundstück fällt, springt in der Regel die private Haftpflichtversicherung ein und kommt für die dadurch entstandenen Schäden beim Nachbarn auf. Als Deckungssumme werden 10 Millionen Euro empfohlen, denn gerade Personenschäden können sehr teuer werden. Eine Absicherung kostet zwischen 50 und 100 € im Jahr für eine vierköpfige Familie.
Abfallgebühren und Straßenreinigung
Die Kosten für Abfallgebühren werden von einem kommunalen Abfallentsorgungsunternehmen erhoben. Hier sollte man etwa 150 € im Jahr veranschlagen.
Für die Straßenreinigungskosten, die von der Stadt oder Gemeinde oft zusammen mit der Grundsteuer erhoben werden, belaufen sich auf etwa 20 bis 30 € monatlich, also ca. 250 bis 350 € im Jahr.
Grundsteuerreform
Jeder, der Haus und Grund besitzt, muss Grundsteuer bezahlen. Die Grundsteuer wird von der Stadt oder der Gemeinde erhoben. Im April 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die Berechnung erfolgte bislang in drei Schritten: Zunächst wir der Wert des Gebäudes oder Grundstücks ermittelt. Hierzu dienen die mittlerweile veralteten Einheitswerte, die die Verfassungsrichter bemängelten. Dieser Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl, die sehr gering ist, multipliziert. Anschließend wird das Ergebnis mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert, die mehrere hundert Prozent betragen kann.
An der Berechnung soll sich zwar künftig nichts ändern, jedoch soll bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts der Wert des Bodens, auch als Bodenrichtwert bezeichnet, sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete zugrunde gelegt werden. Hinzu kommen Faktoren wie die Grundstücksfläche, die Art und das Alter der Immobilie, die ebenfalls berücksichtigt werden sollen. Die Kommunen können aber auch eine ganz eigene Berechnungsgrundlage einführen. Will heißen: Wie hoch die Grundsteuer nach der Reform im Jahr 2025 betragen wird, lässt sich heute kaum vorhersagen. Zur Zeit müssen Hausbesitzer bei einer Wohnfläche von 150 m² etwa mit 400 bis 500 € Grundsteuer pro Jahr rechnen.
Kostenfalle Straßenausbaubeiträge
Neben den einmaligen Erschließungskosten der Stadt oder Gemeinde bei Neubauten kommen diese Beiträge meist überraschend und plötzlich, nämlich dann, wenn eine Anliegerstraße erneuert wird: Die Anlieger- oder Straßenausbaubeiträge.
In den Ländern, in denen die Abgabe erhoben wird, werden die Kosten für die Erneuerung oder die Neuerrichtung von Anliegerstraßen, Geh- oder Radwegen sowie Abwasserkanälen an die Anwohner weitergegeben. Der jeweilige Anteil der Anwohner berechnet sich aus der Grundstücksgröße und ggf. der erlaubten Geschosshöhe. Hier kommen oft vier- bis fünfstellige Beträge für Hausbesitzer zustande, die viele Hausbesitzer gar nicht auf einmal aufbringen können. Eine Stundung kann man zwar beantragen, jedoch gibt es dafür keinen Rechtsanspruch. Die Straßenausbaubeiträge sorgen in vielen Bundesländern immer wieder für Diskussionsstoff, weil Hausbesitzer nicht selten ihr Haus verkaufen müssen, da sie die Beiträge nicht bezahlen können. Hier kann es sinnvoll sein, sich im Vorfeld genauer darüber zu informieren, welche Straßensanierungen künftig geplant sind, damit man vor derartigen Überraschungen gefeit ist. Zudem sollte man den Bescheid genau prüfen und ggf. Einspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erheben.