Der Bodenrichtwert ist der Durch­schnitts­wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens, bezogen auf ein bestimmtes Gebiet (Richtwertzone). Die Gut­ach­ter­aus­schüs­se ermitteln den Bodenrichtwert mindestens alle zwei Jahre.

Häuser und Grünflächen in Dorf
Der Bodenrichtwert ist ein Anhaltspunkt, wie viel unbebauter Boden in einer bestimmten Region wert ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bodenrichtwert ist der Durch­schnitts­wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens, bezogen auf ein bestimmtes Gebiet (Richtwertzone).
  • Gut­ach­ter­aus­schüs­se ermitteln Bodenrichtwerte mindestens alle zwei Jahre. Als Basis nutzen sie Kauf­preis­samm­lun­gen aus notariell beglaubigten Grund­stücks­ver­käu­fen.
  • Bodenrichtwerte sind in den BORIS-Plattformen der Bundesländer veröffentlicht. Für erste allgemeine Informationen steht auch das nationale BORIS-Portal zur Verfügung.
  • Der Bodenrichtwert liefert nur eine erste Orientierung zum Wert des Bodens in einem bestimmten Gebiet. Er trifft keine verlässliche Aussage über den Marktwert eines einzelnen Grundstücks. Für eine genaue Wertermittlung sollten Sie ein professionelles Gutachten von einem Sach­ver­stän­di­gen mit Marktkenntnis erstellen lassen.
  • Der Bodenrichtwert ist nicht mit dem Grund­stücks­preis gleichzusetzen. Er bildet lediglich einen Be­rech­nungs­fak­tor für die Ermittlung des Gesamtwerts eines Grundstücks.
Logo von ausgezeichnet.org

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was ist der Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert gibt den Durch­schnitts­wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens an. Dabei bezieht er sich gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) auf bestimmte Gebiete (sogenannte Richtwertzonen), die in Nutzungsart und -maß weitgehend gleich sind.

Achtung: Der Bodenrichtwert ist nur als Anhaltspunkt zu betrachten. Auch schließt er eine Bebauung nicht mit ein. Wenn Sie nach einem Bodenrichtwert für ein bebautes Grundstück suchen – den gibt es nicht! Benötigen Sie den exakten Marktwert für ein einzelnes Grundstück, ziehen Sie einen erfahrenen Sach­ver­stän­di­gen für die Wertermittlung hinzu. Unsere Gutachter verfügen über eine umfassende Marktkenntnis und nehmen eine fundierte Grund­stücks­be­wer­tung für un­ter­schied­lichs­te Zwecke vor.

Wie wird der Bodenrichtwert ermittelt?

Den Bodenrichtwert zu ermitteln, ist Aufgabe der regionalen Gut­ach­ter­aus­schüs­se. Als Basis nutzen die Ausschüsse Kauf­preis­samm­lun­gen, die auf notariell beurkundeten Grund­stücks­ver­käu­fen aus einem bestimmten Zeitraum basieren, sowie weitere Faktoren. Daraus ermitteln sie die durch­schnitt­li­chen Bodenrichtwerte für sogenannte Richtwertzonen. Nach § 196 BauGB sind das Gebiete, die „[…] nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen.“, die also im Wesentlichen gleiche Lage- und Nut­zungs­ver­hält­nis­se aufweisen.

Beispiel für eine Bodenrichtwertkarte
Beispiel für eine Bo­den­richt­wert­kar­te.

Gut­ach­ter­aus­schüs­se berechnen Bodenrichtwert

Grundsätzlich gibt es keine Be­rech­nungs­for­mel, mit der Sie Bodenrichtwerte berechnen können. Diese Aufgabe obliegt den regional zuständigen Gut­ach­ter­aus­schüs­sen. Es ist für Laien ohne Zugang zu realen Trans­ak­ti­ons­da­ten also unmöglich, den Bodenrichtwert zu berechnen. Zudem ist es unnötig: Wer sein Grundstück von einem zertifizierten Experten schätzen lassen möchte, wendet sich an einen Gutachter.

Zu- und Abschläge auf den Bodenrichtwert

Um den realen Bodenwert für ein Grundstück zu bestimmen, sind weitere wertsteigernde oder -mindernde Faktoren in Form von Zu- oder Abschlägen zu den Bo­den­richt­wer­ten zu berücksichtigen. Weichen einzelne Grundstücke von durch wertmindernde Umstände wie Hanglage, Lärm-, Geruchs-, Rauch- oder Staub­be­läs­ti­gung vom Richt­wert­grund­stück ab, werden diese pauschal mit 20 Prozent abgegolten. Es steht dem Eigentümer frei, noch höhere Wertabschläge durch einen Sach­ver­stän­di­gen nachweisen zu lassen. Das ergibt Sinn, wenn die genannten wertmindernden Voraussetzungen gebündelt auftreten. Der Sachverständige kann zudem Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren herleiten und anwenden, um Grund und Boden zu bewerten.

Doch keiner dieser Boden(richt)werte ist gleichbedeutend mit dem Grund­stücks­preis.

Hinweis: Wie mit Hilfe des Bo­den­richt­wer­tes samt Zu- und Abschlägen letztlich der Wert für ein (un-)bebautes Grundstück ermittelt wird, wissen die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung. Wir wissen, wie wir die Parameter verändern müssen, um vom Richt­wert­grund­stück auf den akkuraten Wert Ihres Grundstücks zu schließen. Wir können einen angepassten Bodenrichtwert berechnen und somit einen korrekten und zweckmäßigen Verkehrswert für Ihr Grundstück ermitteln.

Meinen Bodenrichtwert finden

Bodenrichtwerte werden mindestens zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres von den regionalen Gut­ach­ter­aus­schüs­sen berechnet und veröffentlicht. Erste allgemeine Ergebnisse finden Sie in den Bo­den­richt­wert­kar­ten und Bo­den­richt­wert­ta­bel­len der nationalen BORIS-Plattform.

Für amtliche Auskünfte und weitere Daten über Bodenrichtwerte, insbesondere in Bezug auf die Grundsteuer, sollten Sie die BORIS-Plattformen der Bundesländer nutzen:

herr-heid-zitat

Der Bodenrichtwert allein bestimmt noch keinen tatsächlichen Marktwert. Ein erfahrener Gutachter erkennt, wann ein Abschlag oder Zuschlag gerechtfertigt ist.

Dipl. Ing. André Heid M.Sc.

Fazit: Besser den Grundstückswert als mühsam den Bodenrichtwert berechnen

Halten Sie sich nicht damit auf, den Bodenrichtwert zu ermitteln. Mangels Be­rech­nungs­for­mel können Sie den Bodenrichtwert nicht in Eigenregie berechnen. Ohnehin bringt es Ihnen nicht viel, den Bodenrichtwert zu berechnen. Denn nur Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge wissen, welche Zu- oder Abschläge gemacht werden müssen, um die Abweichung vom Bo­den­richt­wert­grund­stück angemessen zu berücksichtigen.

Wenn Sie den genauen Verkehrswert Ihrer Immobilie bestimmen möchten, dann ist ein passendes Wertgutachten das Mittel der Wahl. Die vielfach zertifizierten Gutachter der Heid Immobilien GmbH arbeiten streng nach gesetzlichen Standards – so gewährleisten wir eine solide und zuverlässige Wertermittlung für Sie. Dabei profitieren Sie vom Vier-Augen-Prinzip sowie einer Fest­preis­ga­ran­tie. Selbst wenn unsere tatsächlichen Aufwände höher ausfallen als erwartet, halten wir uns an die vereinbarten Kosten.

Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
0800 - 909 02 82 oder Formular abschicken:
Logo von ausgezeichnet.org

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert

Wir beantworten Ihnen die häufigsten Fragen rund um Bodenrichtwerte für unbebaute und bebaute Grundstücke.

Ist Bodenrichtwert gleich Grund­stücks­preis?

Nein, der Bodenrichtwert beschreibt den durch­schnitt­li­chen Qua­drat­me­ter­preis für unbebauten Boden in einer bestimmten Region.

Davon abzugrenzen ist der Bodenwert, der den Wert eines Ge­samt­grund­stücks ohne die vorhandene Bebauung aufzeigt. Um ihn zu berechnen, ist der Bodenrichtwert ein wichtiger Faktor, erfährt allerdings Zu- oder Abschläge.

Wenn Sie eine Auskunft über den genauen Marktwert Ihres Grundstücks benötigen, dann sind Sie mit einem Kurzgutachten für private Angelegenheiten oder einem Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten für behördliche und gerichtliche Zwecke auf der sicheren Seite. Unsere öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch.

Wozu dient der Bodenrichtwert für Grundstücke?

Die Ermittlung von Bo­den­richt­wer­ten hat zum Ziel, den Grund­stücks­markt flächendeckend transparenter zu gestalten. Darüber hinaus ist er relevant für

  • die Erhebung der Grundsteuer. In vielen Bundesländern müssen Sie einen Bodenrichtwert in der Grund­steu­er­erklä­rung angeben.
  • Käufer und Verkäufer von unbebauten Grundstücken, jedoch nur als erste Orientierung. In der Regel weichen die tatsächlichen Kaufpreise von den ermittelten Bo­den­richt­wer­ten deutlich ab. Bodenrichtwert ist also nicht gleich Grund­stücks­preis. Für eine genaue Ermittlung der marktüblich erzielbaren Preise sind Zu- und Abschläge zum Bodenrichtwert zu berücksichtigen.
  • die Wertermittlung von Immobilien. Die gesetzliche Grundlage bilden die Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (§§ 13 ff. ImmoWertV). Somit ist der Bodenrichtwert ein Faktor bei der Ermittlung des Hauswertes. Er beeinflusst die Bewertung von Wohn­grund­stü­cken gemäß Be­wer­tungs­ge­setz § 256 BewG abhängig vom Lie­gen­schafts­zins.

Wie ermittelt das Finanzamt den Bodenrichtwert?

Das Finanzamt nutzt den Bodenrichtwert als Grundlage, um den Grundstückswert bei Erbschaft, Schenkung oder Grunderwerb zu ermitteln (§ 179 BewG). Er stammt aus den Gut­ach­ter­aus­schüs­sen und spiegelt den durch­schnitt­li­chen Bodenwert vergleichbarer Lagen wider. Für stark abweichende Grund­stücks­merk­ma­le (z. B. Hanglage, Zuschnitt) kann der tatsächliche Marktwert deutlich anders ausfallen.

Benötige ich den Bodenrichtwert für die Grund­steu­er­erklä­rung?

In vielen Bundesländern müssen Sie einen Bodenrichtwert für unbebaute und bebaute Grundstücke in der Grund­steu­er­erklä­rung angeben. Er hat Einfluss auf den Grundsteuerwert und damit die Höhe der Grundsteuer. Die Bodenrichtwerte rufen Sie in der Regel in den BORIS-Portalen der Bundesländer ab.

Gilt der Bodenrichtwert auch für ein bebautes Grundstück?

Bodenrichtwerte beziehen sich ausschließlich auf unbebaute Grundstücke. Für bebaute Grundstücke gilt laut § 196 BauGB, dass die Werte herangezogen werden, die sich ohne eine Bebauung ergeben würden. Die Bodenrichtwerte treffen demnach bei bebauten Grundstücken keine Aussage über den Gesamtwert des Grundstücks inklusive Bebauung.

Welche Abschläge auf den Bodenrichtwert gelten bei einem Grundstück mit Hanglage?

Wertmindernde Umstände, die nur einzelne Grundstücke in einer Bo­den­richt­wert­zo­ne betreffen, werden gemäß § 145 Abs. 3 BewG pauschal mit einem Abschlag von 20 Prozent angesetzt.

Wie viel bezahlen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer für den Bodenrichtwert?

In der Regel können Sie die Bo­den­richt­wert­kar­ten und -tabellen online in den BORIS-Portalen oder vor Ort in den Ge­schäfts­stel­len der Gut­ach­ter­aus­schüs­se kostenfrei einsehen. Aber Vorsicht: Schriftlich angeforderte Auskünfte sind mit Gebühren verbunden.

Was passiert, wenn es keinen Bodenrichtwert für meine Gegend gibt?

Haben die Gut­ach­ter­aus­schüs­se keinen (aktuellen) Bodenrichtwert für die Richtwertzone ermittelt, in der Ihr Grundstück liegt, wird der Bodenwert gemäß § 145 Abs. 3 BewG aus den Werten vergleichbarer Flächen abgeleitet und um 20 Prozent reduziert.

Kann ich gegen einen Bodenrichtwert Einspruch einlegen?

Nein, gegen den Bodenrichtwert selbst können Sie weder beim Finanzamt noch bei der Kommune oder dem Gut­ach­ter­aus­schuss formal Einspruch oder Widerspruch einlegen. Der Bodenrichtwert ist kein Verwaltungsakt gegen Sie persönlich, sondern ein statistischer Wert für eine ganze Nachbarschaft. Sie haben trotzdem zwei Möglichkeiten: Wenden Sie sich an den zuständigen Gut­ach­ter­aus­schuss und lassen Sie sich Zonengrenze und Werthöhe erklären. Stellt sich ein Fehler heraus, korrigiert der Ausschuss den Wert von Amts wegen. Oder Sie legen Einspruch gegen Ihren Grund­steu­er­wert­be­scheid ein (Frist: 1 Monat nach Zugang) und weisen per Grund­steu­er­gut­ach­ten nach, dass der individuelle Bodenwert Ihres Grundstücks deutlich vom angesetzten Bodenrichtwert abweicht.

Was bedeutet die Bo­den­richt­wert­num­mer – also die Zahlen- und Buch­sta­ben­kom­bi­na­ti­on?

Die Zahl oberhalb des Bruchstrichs zeigt den Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter. Die Buchstaben darunter stehen für die Nutzungsart der Zone. Zum Beispiel W für Wohngebiet, M für Mischgebiet, GE für Gewerbegebiet. Eine zusätzliche Zahl neben dem Buchstaben, etwa „W 1,2“, gibt meist die Ge­schoss­flä­chen­zahl an: Sie zeigt, wie stark das Bo­den­richt­wert­grund­stück bebaut werden darf. Die genaue Darstellung variiert leicht je nach Bundesland. Die jeweilige BORIS-Plattform liefert dazu immer eine Legende.

Warum gibt es für mein Grundstück manchmal zwei un­ter­schied­li­che Bodenrichtwerte?

Das passiert häufig, wenn Ihr Grundstück in zwei Richtwertzonen liegt, zum Beispiel teils Bauland, teils Außenbereich oder Garten; oder wenn für eine Zone un­ter­schied­li­che Werte für ein-/zweigeschossige und mehrgeschossige Bebauung ausgewiesen sind. Für die Grund­steu­er­erklä­rung gilt: Sie tragen den Wert ein, der zur tatsächlichen Nutzung Ihres Grundstücks passt. Bei geteilten Flächen müssen Sie die Werte anteilig nach Quadratmetern gewichten. Im Zweifel hilft ein Blick in die Legende Ihrer BORIS-Plattform oder eine Rückfrage beim Gut­ach­ter­aus­schuss.

Was steht in einem Grund­stücks­markt­be­richt?

Den Grund­stücks­markt­be­richt veröffentlichen die Gut­ach­ter­aus­schüs­se meist jährlich. Er liefert die Datenbasis für Wert­ermitt­lun­gen: Kauffallzahlen und Umsätze, Bodenrichtwerte, Preis­ent­wick­lung für Bauland, Vergleichs- und Sach­wert­fak­to­ren für bebaute Grundstücke, Lie­gen­schafts­zins­sät­ze sowie Indexreihen zur Bauland- und Bau­kos­ten­ent­wick­lung.

Gilt der Bodenrichtwert auch für land­wirt­schaft­li­che Flächen wie Ackerland?

Nein. Für land- und forst­wirt­schaft­lich genutzte Grundstücke hat der Bodenrichtwert keine Bedeutung. Er kommt dort nicht zur Anwendung und muss auch nicht in der Grund­steu­er­erklä­rung angegeben werden. Für diese Flächen gelten eigene Be­wer­tungs­ver­fah­ren nach dem Be­wer­tungs­ge­setz.

Wie aussagekräftig ist der Bodenrichtwert?

Wie der Name bereits sagt, handelt es sich bei Bo­den­richt­wer­ten lediglich um Richtwerte. Sie können zwar für eine erste Orientierung hilfreich sind, aber sie geben keine verlässlichen Informationen zum Wert eines einzelnen Grundstücks.

Bodenrichtwerte stellen den Durchschnitt für eine bestimmte Zone dar. Individuelle Gegebenheiten, wie zum Beispiel die Bo­den­be­schaf­fen­heit, der Er­schlie­ßungs­grad oder eine Hanglage fließen dabei nicht mit ein. Dazu kommt, dass Bodenrichtwerte häufig nur alle zwei Jahre ermittelt werden und daher nicht immer aktuell sind. Zudem beziehen sich Bodenrichtwerte auf ein konkretes Richt­wert­grund­stück. Sie müssen vom Gutachter auf die realen Gegebenheiten des zu bewertenden Grundstücks angepasst werden. So winken zum Beispiel Abschläge auf den Bodenrichtwert, wenn das Grundstück eine Hanglage hat.

Ist der Bodenrichtwert rechtlich bindend?

Nein. Der Bodenrichtwert hat laut Gesetz keine bindende Wirkung gegenüber Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den oder anderen Institutionen. Er ist eine statistische Durch­schnitts­grö­ße für eine Richtwertzone und kein individueller Marktwert für das konkrete Grundstück. Für den tatsächlichen Verkehrswert braucht es immer die Anpassung durch einen Sach­ver­stän­di­gen.

Wie oft und wann werden Bodenrichtwerte neu ermittelt?

Die Gut­ach­ter­aus­schüs­se ermitteln Bodenrichtwerte mindestens alle zwei Jahre, jeweils zu einem festen Stichtag (meist der 1. Januar). Für die Grundsteuer gilt seit der Reform ein eigener Haupt­fest­stel­lungs­zeit­punkt (1. Januar 2022 für die erste Bewertung), danach werden die Werte turnusmäßig aktualisiert. Für den aktuellen Stand ist immer die BORIS-Plattform des jeweiligen Bundeslands maßgeblich.

Wo finden wir die höchsten Bodenrichtwerte 2026 in Deutschland?

Mit Blick auf die Grund­stücks­markt­be­rich­te (Gut­ach­ter­aus­schüs­se, + unsere eigenen) sowie Drittseiten sind die Bodenrichtwerte pro in den Metropolen sehr unterschiedlich. Die höchsten Bodenrichtwerte verzeichnen wir 2026 in der Hamburger Hafen City mit 11.215 €/m², gefolgt vom Frankfurter Westend (10.116 €/m²) und Halbhöhen- sowie Innenstadtlagen mit Stuttgart mit bis zu 10.000 €/m². Im Schnitt ist München jedoch unangefochten das teuerste Pflaster der Bundesrepublik.

Wie hoch ist der Bodenrichtwert im Durchschnitt in Deutschlands Metropolen?

Stadt Ø Bodenrichtwert
Berlin 1.271 €/m²
Düsseldorf 1.154 €/m²
Frankfurt am Main 1.690 €/m²
Hamburg 549 €/m²
Köln 1.091 €/m²
Leipzig 667 €/m²
München 2.400 €/m²
Stuttgart 1.530 €/m²