Der Bodenrichtwert ist der Durchschnittswert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens, bezogen auf ein bestimmtes Gebiet (Richtwertzone). Die Gutachterausschüsse ermitteln den Bodenrichtwert mindestens alle zwei Jahre.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Bodenrichtwert ist der Durchschnittswert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens, bezogen auf ein bestimmtes Gebiet (Richtwertzone).
- Gutachterausschüsse ermitteln Bodenrichtwerte mindestens alle zwei Jahre. Als Basis nutzen sie Kaufpreissammlungen aus notariell beglaubigten Grundstücksverkäufen.
- Bodenrichtwerte sind in den BORIS-Plattformen der Bundesländer veröffentlicht. Für erste allgemeine Informationen steht auch das nationale BORIS-Portal zur Verfügung.
- Der Bodenrichtwert liefert nur eine erste Orientierung zum Wert des Bodens in einem bestimmten Gebiet. Er trifft keine verlässliche Aussage über den Marktwert eines einzelnen Grundstücks. Für eine genaue Wertermittlung sollten Sie ein professionelles Gutachten von einem Sachverständigen mit Marktkenntnis erstellen lassen.
- Der Bodenrichtwert ist nicht mit dem Grundstückspreis gleichzusetzen. Er bildet lediglich einen Berechnungsfaktor für die Ermittlung des Gesamtwerts eines Grundstücks.
Was ist der Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert gibt den Durchschnittswert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens an. Dabei bezieht er sich gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) auf bestimmte Gebiete (sogenannte Richtwertzonen), die in Nutzungsart und -maß weitgehend gleich sind.
Achtung: Der Bodenrichtwert ist nur als Anhaltspunkt zu betrachten. Auch schließt er eine Bebauung nicht mit ein. Wenn Sie nach einem Bodenrichtwert für ein bebautes Grundstück suchen – den gibt es nicht! Benötigen Sie den exakten Marktwert für ein einzelnes Grundstück, ziehen Sie einen erfahrenen Sachverständigen für die Wertermittlung hinzu. Unsere Gutachter verfügen über eine umfassende Marktkenntnis und nehmen eine fundierte Grundstücksbewertung für unterschiedlichste Zwecke vor.
Wie wird der Bodenrichtwert ermittelt?
Den Bodenrichtwert zu ermitteln, ist Aufgabe der regionalen Gutachterausschüsse. Als Basis nutzen die Ausschüsse Kaufpreissammlungen, die auf notariell beurkundeten Grundstücksverkäufen aus einem bestimmten Zeitraum basieren, sowie weitere Faktoren. Daraus ermitteln sie die durchschnittlichen Bodenrichtwerte für sogenannte Richtwertzonen. Nach § 196 BauGB sind das Gebiete, die „[…] nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen.“, die also im Wesentlichen gleiche Lage- und Nutzungsverhältnisse aufweisen.
Gutachterausschüsse berechnen Bodenrichtwert
Grundsätzlich gibt es keine Berechnungsformel, mit der Sie Bodenrichtwerte berechnen können. Diese Aufgabe obliegt den regional zuständigen Gutachterausschüssen. Es ist für Laien ohne Zugang zu realen Transaktionsdaten also unmöglich, den Bodenrichtwert zu berechnen. Zudem ist es unnötig: Wer sein Grundstück von einem zertifizierten Experten schätzen lassen möchte, wendet sich an einen Gutachter.
Zu- und Abschläge auf den Bodenrichtwert
Um den realen Bodenwert für ein Grundstück zu bestimmen, sind weitere wertsteigernde oder -mindernde Faktoren in Form von Zu- oder Abschlägen zu den Bodenrichtwerten zu berücksichtigen. Weichen einzelne Grundstücke von durch wertmindernde Umstände wie Hanglage, Lärm-, Geruchs-, Rauch- oder Staubbelästigung vom Richtwertgrundstück ab, werden diese pauschal mit 20 Prozent abgegolten. Es steht dem Eigentümer frei, noch höhere Wertabschläge durch einen Sachverständigen nachweisen zu lassen. Das ergibt Sinn, wenn die genannten wertmindernden Voraussetzungen gebündelt auftreten. Der Sachverständige kann zudem Marktanpassungsfaktoren herleiten und anwenden, um Grund und Boden zu bewerten.
Doch keiner dieser Boden(richt)werte ist gleichbedeutend mit dem Grundstückspreis.
Hinweis: Wie mit Hilfe des Bodenrichtwertes samt Zu- und Abschlägen letztlich der Wert für ein (un-)bebautes Grundstück ermittelt wird, wissen die Sachverständigen der Heid Immobilienbewertung. Wir wissen, wie wir die Parameter verändern müssen, um vom Richtwertgrundstück auf den akkuraten Wert Ihres Grundstücks zu schließen. Wir können einen angepassten Bodenrichtwert berechnen und somit einen korrekten und zweckmäßigen Verkehrswert für Ihr Grundstück ermitteln.
Meinen Bodenrichtwert finden
Bodenrichtwerte werden mindestens zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres von den regionalen Gutachterausschüssen berechnet und veröffentlicht. Erste allgemeine Ergebnisse finden Sie in den Bodenrichtwertkarten und Bodenrichtwerttabellen der nationalen BORIS-Plattform.
Für amtliche Auskünfte und weitere Daten über Bodenrichtwerte, insbesondere in Bezug auf die Grundsteuer, sollten Sie die BORIS-Plattformen der Bundesländer nutzen:
- BORIS-Plattform Baden-Württemberg
- BORIS-Plattform Bayern
- BORIS-Plattform Berlin
- BORIS-Plattform Brandenburg
- BORIS-Plattform Bremen
- BORIS-Plattform Hamburg
- BORIS-Plattform Hessen
- BORIS-Plattform Mecklenburg-Vorpommern
- BORIS-Plattform Niedersachsen
- BORIS-Plattform Nordrhein-Westfalen
- BORIS-Plattform Rheinland-Pfalz
- BORIS-Plattform Saarland
- BORIS-Plattform Sachsen
- BORIS-Plattform Sachsen-Anhalt
- BORIS-Plattform Schleswig-Holstein
- BORIS-Plattform Thüringen
Der Bodenrichtwert allein bestimmt noch keinen tatsächlichen Marktwert. Ein erfahrener Gutachter erkennt, wann ein Abschlag oder Zuschlag gerechtfertigt ist.
Dipl. Ing. André Heid M.Sc.
Fazit: Besser den Grundstückswert als mühsam den Bodenrichtwert berechnen
Halten Sie sich nicht damit auf, den Bodenrichtwert zu ermitteln. Mangels Berechnungsformel können Sie den Bodenrichtwert nicht in Eigenregie berechnen. Ohnehin bringt es Ihnen nicht viel, den Bodenrichtwert zu berechnen. Denn nur Immobiliensachverständige wissen, welche Zu- oder Abschläge gemacht werden müssen, um die Abweichung vom Bodenrichtwertgrundstück angemessen zu berücksichtigen.
Wenn Sie den genauen Verkehrswert Ihrer Immobilie bestimmen möchten, dann ist ein passendes Wertgutachten das Mittel der Wahl. Die vielfach zertifizierten Gutachter der Heid Immobilien GmbH arbeiten streng nach gesetzlichen Standards – so gewährleisten wir eine solide und zuverlässige Wertermittlung für Sie. Dabei profitieren Sie vom Vier-Augen-Prinzip sowie einer Festpreisgarantie. Selbst wenn unsere tatsächlichen Aufwände höher ausfallen als erwartet, halten wir uns an die vereinbarten Kosten.
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert
Wir beantworten Ihnen die häufigsten Fragen rund um Bodenrichtwerte für unbebaute und bebaute Grundstücke.
Ist Bodenrichtwert gleich Grundstückspreis?
Nein, der Bodenrichtwert beschreibt den durchschnittlichen Quadratmeterpreis für unbebauten Boden in einer bestimmten Region.
Davon abzugrenzen ist der Bodenwert, der den Wert eines Gesamtgrundstücks ohne die vorhandene Bebauung aufzeigt. Um ihn zu berechnen, ist der Bodenrichtwert ein wichtiger Faktor, erfährt allerdings Zu- oder Abschläge.
Wenn Sie eine Auskunft über den genauen Marktwert Ihres Grundstücks benötigen, dann sind Sie mit einem Kurzgutachten für private Angelegenheiten oder einem Verkehrswertgutachten für behördliche und gerichtliche Zwecke auf der sicheren Seite. Unsere öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch.
Wozu dient der Bodenrichtwert für Grundstücke?
Die Ermittlung von Bodenrichtwerten hat zum Ziel, den Grundstücksmarkt flächendeckend transparenter zu gestalten. Darüber hinaus ist er relevant für
- die Erhebung der Grundsteuer. In vielen Bundesländern müssen Sie einen Bodenrichtwert in der Grundsteuererklärung angeben.
- Käufer und Verkäufer von unbebauten Grundstücken, jedoch nur als erste Orientierung. In der Regel weichen die tatsächlichen Kaufpreise von den ermittelten Bodenrichtwerten deutlich ab. Bodenrichtwert ist also nicht gleich Grundstückspreis. Für eine genaue Ermittlung der marktüblich erzielbaren Preise sind Zu- und Abschläge zum Bodenrichtwert zu berücksichtigen.
- die Wertermittlung von Immobilien. Die gesetzliche Grundlage bilden die Immobilienwertermittlungsverordnung (§§ 13 ff. ImmoWertV). Somit ist der Bodenrichtwert ein Faktor bei der Ermittlung des Hauswertes. Er beeinflusst die Bewertung von Wohngrundstücken gemäß Bewertungsgesetz § 256 BewG abhängig vom Liegenschaftszins.
Wie ermittelt das Finanzamt den Bodenrichtwert?
Das Finanzamt nutzt den Bodenrichtwert als Grundlage, um den Grundstückswert bei Erbschaft, Schenkung oder Grunderwerb zu ermitteln (§ 179 BewG). Er stammt aus den Gutachterausschüssen und spiegelt den durchschnittlichen Bodenwert vergleichbarer Lagen wider. Für stark abweichende Grundstücksmerkmale (z. B. Hanglage, Zuschnitt) kann der tatsächliche Marktwert deutlich anders ausfallen.
Benötige ich den Bodenrichtwert für die Grundsteuererklärung?
In vielen Bundesländern müssen Sie einen Bodenrichtwert für unbebaute und bebaute Grundstücke in der Grundsteuererklärung angeben. Er hat Einfluss auf den Grundsteuerwert und damit die Höhe der Grundsteuer. Die Bodenrichtwerte rufen Sie in der Regel in den BORIS-Portalen der Bundesländer ab.
Gilt der Bodenrichtwert auch für ein bebautes Grundstück?
Bodenrichtwerte beziehen sich ausschließlich auf unbebaute Grundstücke. Für bebaute Grundstücke gilt laut § 196 BauGB, dass die Werte herangezogen werden, die sich ohne eine Bebauung ergeben würden. Die Bodenrichtwerte treffen demnach bei bebauten Grundstücken keine Aussage über den Gesamtwert des Grundstücks inklusive Bebauung.
Welche Abschläge auf den Bodenrichtwert gelten bei einem Grundstück mit Hanglage?
Wertmindernde Umstände, die nur einzelne Grundstücke in einer Bodenrichtwertzone betreffen, werden gemäß § 145 Abs. 3 BewG pauschal mit einem Abschlag von 20 Prozent angesetzt.
Wie viel bezahlen Grundstückseigentümer für den Bodenrichtwert?
In der Regel können Sie die Bodenrichtwertkarten und -tabellen online in den BORIS-Portalen oder vor Ort in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse kostenfrei einsehen. Aber Vorsicht: Schriftlich angeforderte Auskünfte sind mit Gebühren verbunden.
Was passiert, wenn es keinen Bodenrichtwert für meine Gegend gibt?
Haben die Gutachterausschüsse keinen (aktuellen) Bodenrichtwert für die Richtwertzone ermittelt, in der Ihr Grundstück liegt, wird der Bodenwert gemäß § 145 Abs. 3 BewG aus den Werten vergleichbarer Flächen abgeleitet und um 20 Prozent reduziert.
Kann ich gegen einen Bodenrichtwert Einspruch einlegen?
Nein, gegen den Bodenrichtwert selbst können Sie weder beim Finanzamt noch bei der Kommune oder dem Gutachterausschuss formal Einspruch oder Widerspruch einlegen. Der Bodenrichtwert ist kein Verwaltungsakt gegen Sie persönlich, sondern ein statistischer Wert für eine ganze Nachbarschaft. Sie haben trotzdem zwei Möglichkeiten: Wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss und lassen Sie sich Zonengrenze und Werthöhe erklären. Stellt sich ein Fehler heraus, korrigiert der Ausschuss den Wert von Amts wegen. Oder Sie legen Einspruch gegen Ihren Grundsteuerwertbescheid ein (Frist: 1 Monat nach Zugang) und weisen per Grundsteuergutachten nach, dass der individuelle Bodenwert Ihres Grundstücks deutlich vom angesetzten Bodenrichtwert abweicht.
Was bedeutet die Bodenrichtwertnummer – also die Zahlen- und Buchstabenkombination?
Die Zahl oberhalb des Bruchstrichs zeigt den Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter. Die Buchstaben darunter stehen für die Nutzungsart der Zone. Zum Beispiel W für Wohngebiet, M für Mischgebiet, GE für Gewerbegebiet. Eine zusätzliche Zahl neben dem Buchstaben, etwa „W 1,2“, gibt meist die Geschossflächenzahl an: Sie zeigt, wie stark das Bodenrichtwertgrundstück bebaut werden darf. Die genaue Darstellung variiert leicht je nach Bundesland. Die jeweilige BORIS-Plattform liefert dazu immer eine Legende.
Warum gibt es für mein Grundstück manchmal zwei unterschiedliche Bodenrichtwerte?
Das passiert häufig, wenn Ihr Grundstück in zwei Richtwertzonen liegt, zum Beispiel teils Bauland, teils Außenbereich oder Garten; oder wenn für eine Zone unterschiedliche Werte für ein-/zweigeschossige und mehrgeschossige Bebauung ausgewiesen sind. Für die Grundsteuererklärung gilt: Sie tragen den Wert ein, der zur tatsächlichen Nutzung Ihres Grundstücks passt. Bei geteilten Flächen müssen Sie die Werte anteilig nach Quadratmetern gewichten. Im Zweifel hilft ein Blick in die Legende Ihrer BORIS-Plattform oder eine Rückfrage beim Gutachterausschuss.
Was steht in einem Grundstücksmarktbericht?
Den Grundstücksmarktbericht veröffentlichen die Gutachterausschüsse meist jährlich. Er liefert die Datenbasis für Wertermittlungen: Kauffallzahlen und Umsätze, Bodenrichtwerte, Preisentwicklung für Bauland, Vergleichs- und Sachwertfaktoren für bebaute Grundstücke, Liegenschaftszinssätze sowie Indexreihen zur Bauland- und Baukostenentwicklung.
Gilt der Bodenrichtwert auch für landwirtschaftliche Flächen wie Ackerland?
Nein. Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke hat der Bodenrichtwert keine Bedeutung. Er kommt dort nicht zur Anwendung und muss auch nicht in der Grundsteuererklärung angegeben werden. Für diese Flächen gelten eigene Bewertungsverfahren nach dem Bewertungsgesetz.
Wie aussagekräftig ist der Bodenrichtwert?
Wie der Name bereits sagt, handelt es sich bei Bodenrichtwerten lediglich um Richtwerte. Sie können zwar für eine erste Orientierung hilfreich sind, aber sie geben keine verlässlichen Informationen zum Wert eines einzelnen Grundstücks.
Bodenrichtwerte stellen den Durchschnitt für eine bestimmte Zone dar. Individuelle Gegebenheiten, wie zum Beispiel die Bodenbeschaffenheit, der Erschließungsgrad oder eine Hanglage fließen dabei nicht mit ein. Dazu kommt, dass Bodenrichtwerte häufig nur alle zwei Jahre ermittelt werden und daher nicht immer aktuell sind. Zudem beziehen sich Bodenrichtwerte auf ein konkretes Richtwertgrundstück. Sie müssen vom Gutachter auf die realen Gegebenheiten des zu bewertenden Grundstücks angepasst werden. So winken zum Beispiel Abschläge auf den Bodenrichtwert, wenn das Grundstück eine Hanglage hat.
Ist der Bodenrichtwert rechtlich bindend?
Nein. Der Bodenrichtwert hat laut Gesetz keine bindende Wirkung gegenüber Baugenehmigungsbehörden oder anderen Institutionen. Er ist eine statistische Durchschnittsgröße für eine Richtwertzone und kein individueller Marktwert für das konkrete Grundstück. Für den tatsächlichen Verkehrswert braucht es immer die Anpassung durch einen Sachverständigen.
Wie oft und wann werden Bodenrichtwerte neu ermittelt?
Die Gutachterausschüsse ermitteln Bodenrichtwerte mindestens alle zwei Jahre, jeweils zu einem festen Stichtag (meist der 1. Januar). Für die Grundsteuer gilt seit der Reform ein eigener Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar 2022 für die erste Bewertung), danach werden die Werte turnusmäßig aktualisiert. Für den aktuellen Stand ist immer die BORIS-Plattform des jeweiligen Bundeslands maßgeblich.
Wo finden wir die höchsten Bodenrichtwerte 2026 in Deutschland?
Mit Blick auf die Grundstücksmarktberichte (Gutachterausschüsse, + unsere eigenen) sowie Drittseiten sind die Bodenrichtwerte pro in den Metropolen sehr unterschiedlich. Die höchsten Bodenrichtwerte verzeichnen wir 2026 in der Hamburger Hafen City mit 11.215 €/m², gefolgt vom Frankfurter Westend (10.116 €/m²) und Halbhöhen- sowie Innenstadtlagen mit Stuttgart mit bis zu 10.000 €/m². Im Schnitt ist München jedoch unangefochten das teuerste Pflaster der Bundesrepublik.
Wie hoch ist der Bodenrichtwert im Durchschnitt in Deutschlands Metropolen?
| Stadt | Ø Bodenrichtwert |
| Berlin | 1.271 €/m² |
| Düsseldorf | 1.154 €/m² |
| Frankfurt am Main | 1.690 €/m² |
| Hamburg | 549 €/m² |
| Köln | 1.091 €/m² |
| Leipzig | 667 €/m² |
| München | 2.400 €/m² |
| Stuttgart | 1.530 €/m² |