Bodenrichtwert ermitteln
So finden Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück
Was sind Bodenrichtwerte? Wo sind sie veröffentlicht? Und welche Aussagekraft haben sie? Diese und weitere Fragen klären wir in diesem Artikel. Erfahren Sie außerdem, wie Bodenrichtwerte ermittelt werden und welchen Zweck sie haben.

Der Bodenrichtwert ist ein Anhaltspunkt, wie viel unbebauter Boden in einer bestimmten Region wert ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Das Wichtigste in Kürze
- 2. Was ist der Bodenrichtwert?
- 3. Wo finden Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück?
- 4. Bodenrichtwert berechnen: Wie funktioniert das?
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5. Häufige Fragen zum Bodenrichtwert
- 5.1 Ist Bodenrichtwert gleich Grundstückspreis?
- 5.2 Wozu dient der Bodenrichtwert für Grundstücke?
- 5.3 Wie aussagekräftig ist der Bodenrichtwert?
- 5.4 Welche Kosten fallen an, um den Bodenrichtwert zu ermitteln?
- 5.5 Was ist ein Richtwertgrundstück?
- 5.6 Wann benötigen Sie den Bodenrichtwert für die Grundsteuererklärung?
- 6. Gilt der Bodenrichtwert auch für ein bebautes Grundstück?
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Bodenrichtwert ist der Durchschnittswert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens, bezogen auf ein bestimmtes Gebiet (Richtwertzone).
- Gutachterausschüsse ermitteln Bodenrichtwerte mindestens alle zwei Jahre. Als Basis nutzen sie Kaufpreissammlungen aus notariell beglaubigten Grundstücksverkäufen.
- Bodenrichtwerte sind in den BORIS-Plattformen der Bundesländer veröffentlicht. Für erste allgemeine Informationen steht auch das nationale BORIS-Portal zur Verfügung.
- Der Bodenrichtwert liefert nur eine erste Orientierung zum Wert des Bodens in einem bestimmten Gebiet. Er trifft keine verlässliche Aussage über den Marktwert eines einzelnen Grundstücks. Für eine genaue Wertermittlung sollten Sie ein professionelles Gutachten von einem Sachverständigen mit Marktkenntnis erstellen lassen.
- Der Bodenrichtwert ist nicht mit dem Grundstückspreis gleichzusetzen. Er bildet lediglich einen Berechnungsfaktor für die Ermittlung des Gesamtwerts eines Grundstücks.
Was ist der Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert gibt den Durchschnittswert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens an. Dabei bezieht er sich gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) auf bestimmte Gebiete (sogenannte Richtwertzonen), die in Nutzungsart und -maß weitgehend gleich sind.
Doch Achtung: Der Bodenrichtwert ist nur als Anhaltspunkt zu betrachten. Auch schließt er eine Bebauung nicht mit ein. Wenn Sie den exakten Marktwert für ein einzelnes Grundstück benötigen, dann ist es ratsam, einen erfahrenen Sachverständigen hinzuziehen. Unsere Gutachter verfügen über eine umfassende Marktkenntnis und berechnen den Wert Ihrer Immobilie fundiert und zuverlässig.
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Wo finden Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück?
Bodenrichtwerte werden mindestens zum Beginn jedes zweiten Kalenderjahres von Gutachterausschüssen berechnet und veröffentlicht. Erste allgemeine Ergebnisse finden Sie in den Bodenrichtwertkarten und Bodenrichtwerttabellen der nationalen BORIS-Plattform.
Für amtliche Auskünfte und weitere Daten über Bodenrichtwerte, insbesondere in Bezug auf die Grundsteuer, sollten Sie die BORIS-Plattformen der Bundesländer nutzen:
- BORIS-Plattform Baden-Württemberg
- BORIS-Plattform Bayern
- BORIS-Plattform Berlin
- BORIS-Plattform Brandenburg
- BORIS-Plattform Bremen
- BORIS-Plattform Hamburg
- BORIS-Plattform Hessen
- BORIS-Plattform Mecklenburg-Vorpommern
- BORIS-Plattform Niedersachsen
- BORIS-Plattform Nordrhein-Westfalen
- BORIS-Plattform Rheinland-Pfalz
- BORIS-Plattform Saarland
- BORIS-Plattform Sachsen
- BORIS-Plattform Sachsen-Anhalt
- BORIS-Plattform Schleswig-Holstein
- BORIS-Plattform Thüringen
Bodenrichtwert berechnen: Wie funktioniert das?
Grundsätzlich gibt es keine Berechnungsformel, mit der Sie Bodenrichtwerte selbst berechnen können. Diese Aufgabe obliegt den regional zuständige Gutachterausschüssen. Doch wie wird der Bodenrichtwert nun ermittelt?
Als Basis nutzen die Ausschüsse Kaufpreissammlungen, die auf notariell beurkundeten Grundstücksverkäufen aus einem bestimmten Zeitraum basieren, sowie weitere Faktoren. Daraus ermitteln sie die durchschnittlichen Bodenrichtwerte für sogenannte Richtwertzonen. Nach § 196 BauGB sind das Gebiete, die „[…] nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen.“, die also im Wesentlichen gleiche Lage- und Nutzungsverhältnisse aufweisen.
Tipp: Für den Bodenrichtwert selbst gibt es keine Berechnungsformel. Für Grundstückseigentümer, die den Gesamtwert ihres Grundstücks kennen möchten, bietet der sogenannte Bodenwert eine erste Orientierung. Diesen können Sie mithilfe der Bodenrichtwerte berechnen. In unserem Ratgeber finden Sie eine Formel für die Berechnung mittels Bodenrichtwerten inklusive Beispiel.

Bodenrichtwerte gelten jeweils für Richtwertzonen mit im Wesentlichen gleicher Nutzung – das können Gewerbegebiete, Straßen oder auch ganze Ortsteile sein.
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert
Wir beantworten Ihnen die häufigsten Fragen rund um Bodenrichtwerte für unbebaute und bebaute Grundstücke – von der Verwendung bis zur Aussagekraft.
Ist Bodenrichtwert gleich Grundstückspreis?
Nein, der Bodenrichtwert beschreibt den durchschnittlichen Quadratmeterpreis für unbebauten Boden in einer bestimmten Region. Davon abzugrenzen ist der Bodenwert, der den Wert eines Gesamtgrundstücks ohne die vorhandene Bebauung aufzeigt. Um ihn zu berechnen, ist der Bodenrichtwert ein wichtiger Faktor.
Darüber hinaus geht der Grundstückswert gemäß § 78 Bewertungsgesetz (BewG) noch einen Schritt weiter – er umfasst neben dem Bodenwert auch den Gebäudewert und den Wert von Außenanlagen, also das Grundstück inklusive Bebauung.
Wenn Sie eine Auskunft über den genauen Marktwert Ihres Grundstücks benötigen, dann sind Sie mit einem Kurzgutachten für private Angelegenheiten oder einem Verkehrswertgutachten für behördliche und gerichtliche Zwecke auf der sicheren Seite. Unsere vereidigten Gutachter beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch.
Wozu dient der Bodenrichtwert für Grundstücke?
Die Ermittlung von Bodenrichtwerten hat zum Ziel, dass der Grundstücksmarkt flächendeckend transparenter wird. Darüber hinaus ist er relevant für
- die Erhebung der Grundsteuer. In vielen Bundesländern müssen Sie einen Bodenrichtwert in der Grundsteuererklärung angeben.
- Käufer und Verkäufer von unbebauten Grundstücken, jedoch nur als erste Orientierung. In der Regel weichen die tatsächlichen Kaufpreise von den ermittelten Bodenrichtwerten deutlich ab. Für eine genaue Ermittlung der marktüblich erzielbaren Preise sind Zu- und Abschläge zum Bodenrichtwert zu berücksichtigen.
- die Wertermittlung von Immobilien. Die gesetzliche Grundlage bilden die §§ 13 ff. Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Bodenrichtwerte können eine erste Orientierung für Käufern und Verkäufern von unbebauten Grundstücken eine erste Orientierung geben.
Wie aussagekräftig ist der Bodenrichtwert?
Wie der Name bereits sagt, handelt es sich bei Bodenrichtwerten lediglich um Richtwerte. Sie können zwar für eine erste Orientierung hilfreich sind, aber sie geben keine verlässlichen Informationen zum Wert eines einzelnen Grundstücks.
Bodenrichtwerte stellen den Durchschnitt für eine bestimmte Zone dar. Individuelle Gegebenheiten, wie zum Beispiel die Bodenbeschaffenheit oder der Erschließungsgrad, fließen dabei nicht mit ein. Dazu kommt, dass Bodenrichtwerte häufig nur alle zwei Jahre ermittelt werden und daher nicht immer aktuell sind. Zudem beziehen sich Bodenrichtwerte auf ein konkretes Richtwertgrundstück.
Um den realen Bodenwert für ein Grundstück zu bestimmen, sind weitere Faktoren in Form von Zu- oder Abschlägen zu den Bodenrichtwerten zu berücksichtigen. Die zertifizierten Gutachter der Heid Immobilien GmbH beziehen wertsteigernde oder wertmindernde Faktoren ein, um einen zuverlässigen Wert für Ihr Grundstück mithilfe der Bodenrichtwerte zu berechnen.
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Welche Kosten fallen an, um den Bodenrichtwert zu ermitteln?
In der Regel können Sie die Bodenrichtwertkarten und -tabellen online in den BORIS-Portalen oder vor Ort in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse kostenfrei einsehen. Aber Vorsicht: Schriftlich angeforderte Auskünfte sind mit Gebühren verbunden.
Was ist ein Richtwertgrundstück?
Gemäß § 13 ImmoWertV ist ein Bodenrichtwertgrundstück ein fiktives Grundstück ohne Bebauung, dessen Merkmale weitestgehend mit denen der Bodenrichtwertzone übereinstimmen. Es steht also repräsentativ für diese Zone, sodass ein Quadratmeter des Richtwertgrundstücks dem ermittelten Bodenrichtwert entspricht.
Je stärker ein reales Grundstück von diesem Bodenrichtwertgrundstück abweicht, desto größer ist der Unterschied im Verkehrswert. Steht beispielsweise ein einzelnes Einfamilienhaus in einem Gewerbegebiet, dann unterscheidet sich die lagetypische Nutzung wesentlich und Bodenrichtwerte stoßen an ihre Grenzen. Weichen die Zu- und Abschläge zum Bodenrichtwert zu stark vom Richtwertgrundstück ab, müssen Gutachter bei der Wertermittlung auf alternative Bewertungsmethoden zurückgreifen.
Wann benötigen Sie den Bodenrichtwert für die Grundsteuererklärung?
In vielen Bundesländern müssen Sie einen Bodenrichtwert für unbebaute und bebaute Grundstücke in der Grundsteuererklärung angeben. Er hat Einfluss auf den Grundsteuerwert und damit die Höhe der Grundsteuer. Die Bodenrichtwerte rufen Sie in der Regel in den BORIS-Portalen der Bundesländer ab.
Tipp: In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr zum Thema Grundsteuer für Immobilien.
Gilt der Bodenrichtwert auch für ein bebautes Grundstück?
Bodenrichtwerte beziehen sich ausschließlich auf unbebaute Grundstücke. Für bebaute Grundstücke gilt laut § 196 BauGB, dass die Werte herangezogen werden, die sich ohne eine Bebauung ergeben würden. Die Bodenrichtwerte treffen demnach bei bebauten Grundstücken keine Aussage über den Gesamtwert des Grundstücks inklusive Bebauung.
Wenn Sie den genauen Verkehrswert Ihrer Immobilie bestimmen möchten, dann ist ein Gutachten das Mittel der Wahl. Die qualifizierten Gutachter der Heid Immobilien GmbH arbeiten streng nach gesetzlichen Standards – so gewährleisten wir eine solide und zuverlässige Wertermittlung für Sie. Dabei profitieren Sie von einer Festpreisgarantie. Selbst wenn unsere tatsächlichen Aufwände höher ausfallen als erwartet, bleibt es bei den im Angebot vereinbarten Kosten.
Nehmen Sie gern unter der Telefonnummer 0800 - 90 90 282 oder über das nachfolgende Formular Kontakt zu uns auf. In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir Ihr Anliegen und die weiteren Schritte.