Sie möchten ein Baugrundstück erschließen und die Kosten dafür kalkulieren? Die Er­schlie­ßungs­kos­ten eines Grundstücks bilden eine entscheidende Komponente im Rahmen jedes Bauprojekts und repräsentieren die finanziellen Aufwendungen für die Schaffung der notwendigen Infrastruktur. Die sorgfältige Planung und Umsetzung dieser Er­schlie­ßungs­maß­nah­men sind von zentraler Bedeutung, da sie die Grundlage für die Bebaubarkeit eines Grundstücks schaffen und somit einen maßgeblichen Einfluss auf die Gesamtkosten eines Bauprojekts ausüben. Bauherren sollten sich intensiv mit den Er­schlie­ßungs­kos­ten aus­ein­an­der­set­zen, um einen reibungslosen Ablauf der Bauphase sicherzustellen.

Bagger auf Baustelle bei der Erschließung eines Grundstücks.
Er­schlie­ßungs­kos­ten für ein Grundstück sind unumgänglich und sollten in jedes Bauprojekt miteinberechnet werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Er­schlie­ßungs­kos­ten sind Teil der Baunebenkosten und unterliegen regionalen Schwankungen.
  • Die Erschließung umfasst den Anschluss des Grundstücks und seiner Gebäude an folgende öffentliche Netze: Straßen, Strom, Was­ser­ver­sor­gung, Ab­was­ser­ent­sor­gung, Gas sowie Telefon- und In­ter­net­in­fra­struk­tur.
  • Eine sorgfältige Planung im Vorhinein ist erforderlich und hilft, unerwartete Kosten zu vermeiden sowie eine reibungslose Umsetzung der Er­schlie­ßungs­maß­nah­men sicherzustellen.
  • Durch­schnitt­lich liegen die Er­schlie­ßungs­kos­ten zwischen 15.000 Euro bis 25.000 Euro.
  • Im Regelfall ist die öffentliche Erschließung eines Grundstücks Voraussetzung, um eine Baugenehmigung zu erhalten.

André Heid
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Was sind Er­schlie­ßungs­kos­ten?

Er­schlie­ßungs­kos­ten sind die finanziellen Aufwendungen für die Anbindung eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur. Sie sind Voraussetzung für die Bebaubarkeit und gehören zu den festen Baunebenkosten.

Bei der Erschließung eines Grundstücks unterscheidet man zwischen der öffentlichen und privaten / inneren Erschließung:

  • Die öffentliche Erschließung bezieht sich auf die in­fra­struk­tu­rel­len Maßnahmen, die von öffentlichen Stellen durchgeführt werden, um ein Grundstück an das öffentliche Versorgungsnetz anzuschließen. Sie erstreckt sich bis zur äußersten Grenze des Grundstücks und bildet die Schnittstelle zwischen dem privaten Grundstück und der öffentlichen Infrastruktur.
  • Die private Erschließung bezieht sich auf die in­fra­struk­tu­rel­len Maßnahmen, die innerhalb der Grenzen eines Grundstücks durchgeführt werden, um eine angemessene Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz zu gewährleisten. Dieser Teil der Erschließung erstreckt sich von der Grund­stücks­gren­ze bis zu den einzelnen Gebäuden oder Hauptstrukturen auf dem Grundstück.

Die Bezahlung erfolgt in beiden Fällen durch den Bauherrn, obwohl die Erschließungen von der Gemeinde beauftragt und koordiniert werden.

Achtung: Er­schlie­ßungs­kos­ten gelten prinzipiell als An­schaf­fungs­kos­ten und können von Privatpersonen in der Regel nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Die Er­schlie­ßungs­kos­ten werden von vielen Bauherren unterschätzt. Dabei entscheiden sie oft schon vor dem ersten Spatenstich über die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Bauprojekts.

Ing. André Heid M. Sc.

Er­schlie­ßungs­kos­ten vs. Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge: Was ist der Unterschied?

Er­schlie­ßungs­kos­ten sind die Gesamtkosten, die für die Entwicklung eines Grundstücks notwendig sind, wie zum Beispiel der Bau von Straßen oder die Verlegung von Leitungen. Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge sind Geldbeträge, die von den Grund­stücks­ei­gen­tü­mern an die Gemeinde gezahlt werden, um einen Teil der öffentlichen Er­schlie­ßungs­kos­ten für Straßen, Grünanlagen oder Lärm­schutz­maß­nah­men zu decken. Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge sind eine einmalige Gegenleistung für deren erstmalige endgültige Herstellung.

Einfach ausgedrückt sind Er­schlie­ßungs­kos­ten die tatsächlichen Ausgaben, während Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge die finanzielle Beteiligung der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer an den öffentlichen Kosten sind.

Welche Arten von Er­schlie­ßungs­kos­ten gibt es?

Die Er­schlie­ßungs­kos­ten eines Grundstücks setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die sowohl die öffentliche als auch private Infrastruktur betreffen. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Kosten maßgeblich durch das Bauprojekt, die geografische Lage sowie andere Ein­fluss­fak­to­ren bestimmt wird. Diese Posten zählen zu den Er­schlie­ßungs­kos­ten für Ihr Grundstück:

  • Wege- und Straßenbau (ca. 3.000 – 15.000 €)
  • Wasser und Abwasser (ca. 2.000 – 5.000 €)
  • Strom (ca. 2.000 – 3.000 €)
  • Gas (ca. 2.000 – 3.000 €)
  • Fernwärme (ca. 7.000 – 12.000 €)
  • Telefonie und Internet (bis ca. 1.000 €)

Lesetipp: Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen zu den jeweiligen Kategorien:

  • Er­schlie­ßungs­kos­ten für Straßenbau
  • Er­schlie­ßungs­kos­ten Wasser, Abwasser, Strom und Gas
Die Er­schlie­ßungs­kos­ten im Neubaugebiet liegen somit im günstigsten Fall bei 10.000 Euro, können aber mit Fernwärme bis auf rund 36.000 Euro ansteigen.

Regionale Unterschiede bei den Er­schlie­ßungs­kos­ten für ein Grundstück

Ja, die Kosten können stark von Region zu Region variieren. Un­ter­schied­li­che Bauvorschriften, verschiedene Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge, topografische Bedingungen und In­fra­struk­tur­stan­dards können zu regionalen Unterschieden bei den Er­schlie­ßungs­kos­ten führen.

Erfahren Sie in den folgenden Artikeln alle wichtigen Infos zu den Er­schlie­ßungs­kos­ten in einigen Bundesländern:

  • Er­schlie­ßungs­kos­ten Baden-Württemberg
  • Er­schlie­ßungs­kos­ten Bayern
  • Er­schlie­ßungs­kos­ten Hessen
  • Er­schlie­ßungs­kos­ten Niedersachsen
  • Er­schlie­ßungs­kos­ten NRW

Auch die Er­schlie­ßungs­kos­ten für ein Eckgrundstück fallen je nach Er­schlie­ßungs­an­teil auf zwei Straßenseiten höher aus – hier lohnt sich ein Blick in die kommunale Satzung.

Bei­spiel­rech­nung Er­schlie­ßungs­kos­ten im Neubaugebiet

Angenommen, Sie möchten ein Einfamilienhaus mit rund 140 m² Wohnfläche auf einem 600 m² großen Grundstück bauen. Das Grundstück befindet sich in einem neu erschlossenen Baugebiet. Die nachfolgende Übersicht zeigt typische Er­schlie­ßungs­kos­ten, mit denen Bauherren rechnen sollten:

Anschlussart Kalkulierte Kosten
Wasser & Abwasser 4.000 €
Strom 2.500 €
Gas 2.300 €
Telefon & Internet 900 €
Stra­ßen­er­schlie­ßung 6.000 €
Gesamt 15.700 €

Hinweis: Diese Bei­spiel­rech­nung basiert auf durch­schnitt­li­chen Er­fah­rungs­wer­ten. Die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem von der Entfernung zu An­schluss­lei­tun­gen, der Topografie und den Vorgaben der jeweiligen Kommune ab.

Bei einer Modernisierung oder Nach­er­schlie­ßung bestehender Gebiete (z. B. Straßenneubau oder nachträglicher Anschluss) tragen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer häufig zwischen 75 % und 90 % der Kosten. Auch bei einem bereits erschlossenen Grundstück können erneut Er­schlie­ßungs­kos­ten anfallen, etwa bei fehlender oder veralteter Infrastruktur. Die genaue Höhe richtet sich nach der kommunalen Satzung und dem konkreten Einzelfall.

FAQ – Häufige Fragen zu Er­schlie­ßungs­kos­ten

In diesem Abschnitt werden häufig gestellte Fragen zu Er­schlie­ßungs­kos­ten beantwortet.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Anschlusskosten für ein Grundstück?

Wie hoch die Er­schlie­ßungs­kos­ten für ein Grundstück ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen:

  • Umfang der Erschließung (Straße, Wasser, Abwasser, Strom, Internet/Telefon, Gas etc.)
  • Entfernung des Grundstücks zu An­schluss­punk­ten
  • Grund­stücks­grö­ße
  • Material und Arbeitszeit
  • Ver­tei­lungs­schlüs­sel und Höhe der Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge der Gemeinde (Kommune)
  • Bauliche Art und Nutzung des Grundstücks

Gibt es regionale Unterschiede bei den Er­schlie­ßungs­kos­ten für ein Grundstück?

Ja, die Kosten können stark von Region zu Region variieren. Un­ter­schied­li­che Bauvorschriften, verschiedene Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge, topografische Bedingungen und In­fra­struk­tur­stan­dards können zu regionalen Unterschieden bei den Er­schlie­ßungs­kos­ten führen.

Wie hoch sind die Er­schlie­ßungs­kos­ten eines Grundstücks pro m²?

Die Berechnung der Er­schlie­ßungs­kos­ten eines Grundstücks pro m² gestaltet sich aufgrund der individuellen Ge­büh­ren­struk­tu­ren der Gemeinden als knifflig. Bei der Kalkulation spielen die Grund­flä­chen­zahl (GRZ) und die Ge­schoss­flä­chen­zahl (GFZ) eine entscheidende Rolle.

Bei­spiel­rech­nung: Er­schlie­ßungs­kos­ten eines Grundstücks pro m²

Wenn ein Grundstück beispielsweise 700 Quadratmeter groß ist und mit einer Grund­flä­chen­zahl (GRZ) von 0,6 sowie einer Ge­schoss­flä­chen­zahl (GFZ) von 1,2 erschlossen werden soll, können Sie die groben Er­schlie­ßungs­kos­ten wie folgt berechnen:

Grund­stücks­flä­che x GRZ = Zulässige Grundfläche

700 x 0,6 = 420 m²

Grund­stücks­flä­che x GFZ = Zulässige Gesamt-Geschossfläche

700 x 1,2 = 840 m²

Laut dieser Berechnung ist die Bebauung auf höchstens 420 Quadratmeter Grundfläche mit einer maximalen Wohnfläche von 840 Quadratmeter beschränkt.

Da eine Wohnfläche von 840 Quadratmeter für unser fiktives Eigenheim zu viel wäre, gehen wir für unsere Bei­spiel­rech­nung von einer Wohnfläche auf insgesamt 300 Quadratmetern aus. Für das Abwasser liegen die Er­schlie­ßungs­kos­ten in dieser Region bei einem Durch­schnitts­wert von 8 Euro pro Quadratmeter. Multiplizieren Sie diesen mit der gewünschten Wohnfläche, erhalten Sie einen Wert von 2.400 Euro an Er­schlie­ßungs­kos­ten für Abwasser.

Nach diesem Beispiel errechnen Sie auch die Er­schlie­ßungs­kos­ten für Strom, Gas, Wasser etc.

Fallen auch Er­schlie­ßungs­kos­ten für bereits erschlossene Grundstücke an?

Wenn ein Grundstück bereits vollständig erschlossen ist, entstehen normalerweise keine neuen Kosten. Allerdings kann es bei nachträglichen Er­schlie­ßungs­maß­nah­men (etwa bei Stra­ßen­er­neue­run­gen oder Zu­satz­an­schlüs­sen) zu Bei­trags­be­schei­den kommen. Werfen Sie diesbezüglich einen Blick ins Grundstück und stellen Sie eine Anfrage bei der Gemeinde, bevor Sie ein Grundstück kaufen.

An wen zahle ich die Er­schlie­ßungs­kos­ten?

Die öffentliche Erschließung läuft über die Gemeinde. Diese darf maximal 90 Prozent der Er­schlie­ßungs­kos­ten an den Grund­stücks­ei­gen­tü­mer weitergeben. Für die Verteilung der Er­schlie­ßungs­kos­ten auf die einzelnen Eigentümer greifen die Gemeinden auf das Baugesetzbuch (BauGB) zurück. Grund­stücks­grö­ße und Breite des Grundstücks spielen ebenso eine Rolle wie der Ver­tei­lungs­schlüs­sel der Gemeinde.

Die Auf­trags­er­tei­lung für die private Erschließung Ihres Grundstücks liegt in Ihrer Verantwortung.

Tipp: Es besteht die Möglichkeit, dass Gemeinden einen signifikanten Anteil der Er­schlie­ßungs­kos­ten übernehmen, insbesondere dann, wenn das Ziel darin besteht, den Neubau von Häusern attraktiver zu gestalten.

Wann verjähren Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge?

Die Ver­jäh­rungs­fris­ten für Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge ist im KAG (Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz) des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Erkundigen Sie sich bereits vor Baustart über die Beiträge und Ver­jäh­rungs­fris­ten in Ihrer Region.

Wichtig: Die Verjährung bezieht sich nicht darauf, dass die Gemeinde keinen Anspruch mehr auf die prozentuale Erstattung der Er­schlie­ßungs­kos­ten durch die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer mehr hat, weil diese der Zah­lungs­auf­for­de­rung nicht nachkommen. Die Verjährung bezieht sich auf den Zeitraum der Ausstellung des Er­schlie­ßungs­bei­trags­be­scheids. Trödelt die Gemeinde und lässt mehrere Jahre zwischen Fertigstellung der Straße oder Kanalisation oder Stromleitung und dem Einfordern der Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge vergehen, müssen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer diese gegebenenfalls nicht mehr bezahlen.

Welche Besonderheiten gelten bei der Erschließung eines Eckgrundstücks?

Eckgrundstücke sind oft über zwei Straßen erschlossen. Dieser Umstand führt gegebenenfalls zu höheren Er­schlie­ßungs­kos­ten. Viele Gemeinden wenden jedoch sogenannte Mehr­fa­cher­schlie­ßungs­re­ge­lun­gen an, durch die die Belastung reduziert wird – etwa durch einen Abschlag auf die zweite Er­schlie­ßungs­sei­te. Die konkrete Berechnung richtet sich nach der Er­schlie­ßungs­sat­zung der Kommune und kann dort eingesehen werden.

Was bedeutet „ebp“ bei Bodenwerten oder Grundstücken?

Die Abkürzung „ebp“ steht für er­schlie­ßungs­bei­trags­pflich­tig. Sie weist darauf hin, dass für das Grundstück noch offene Er­schlie­ßungs­kos­ten anfallen können, zum Beispiel für Straßenbau oder Kanalanschluss. Wenn Sie ein Grundstück mit diesem Vermerk kaufen möchten, sollten Sie sich unbedingt bei der Gemeinde über mögliche nachträgliche Kosten informieren.

Tipps für Ihren Hausbau

Beim Hausbau ist es entscheidend, sorgfältig und genau zu budgetieren. Wir haben Ihnen hier ein paar wichtige Punkte zusammengefasst, damit Sie Ihre Er­schlie­ßungs­kos­ten im Neubaugebiet einschätzen und möglichst gering halten können:

  • Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und Kalkulation der Er­schlie­ßungs­kos­ten, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
  • Nutzen Sie För­der­mög­lich­kei­ten: Prüfen Sie mögliche Förderprogramme oder Zuschüsse, die Ihnen bei der Deckung der Er­schlie­ßungs­kos­ten helfen können.
  • Rechtliche Aspekte verstehen: Verstehen Sie die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Er­schlie­ßungs­bei­trä­gen, und klären Sie, welche finanziellen Verpflichtungen auf Sie als Grund­stücks­ei­gen­tü­mer zukommen.
  • Expertise einholen: Beauftragen Sie einen Experten, um fundierte Beratung und Unterstützung bei der Kostenschätzung zu erhalten. Ein Architekt kann Ihnen bei der Kalkulation der Er­schlie­ßungs­kos­ten helfen, oder auch Baubegleiter stehen Ihnen dabei zur Seite.

Eine Baubegleitung hilft Ihnen nicht nur dabei, alle Kostenstellen zu verstehen und zu kalkulieren, sondern sorgt auch für einen reibungslosen Ablauf der Bauphase. Kontaktieren Sie die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung und informieren Sie sich kostenlos über unseren Leistungsumfang.