Schim­mel­be­ra­tung für Eigentümer

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Gesetzes­konform

Unsere Gutachten erstellen wir nach §194 BauGB und ImmoWertV. Die Schim­mel­be­ra­tung bieten wir als Zusatzleistung an.

Zertifiziert

Unsere Bausach­verständigen verfügen über Zertifikate, die sie als Schimmel-Experten ausweisen.

Kostenlose Erstberatung

Bei unserer Erstberatung fallen keine Kosten für Sie an.

Feuchte­messung

Bei einem Ortstermin begutachten wir das Ausmaß des Schimmels und messen die Feuchtigkeit.

Ohne Labor

Wir schicken Schimmelproben nicht zur Bestimmung an ein Labor, da dies Ihre Kosten unnötig erhöhen würde.

Bekannt aus

Anwendungsfälle für Schim­mel­gut­ach­ten

Wann benötigen Sie ein sogenanntes Schim­mel­gut­ach­ten beziehungsweise die schriftliche Expertise eines Sach­ver­stän­di­gen für Schimmel? Nun, die häufigsten Fälle, in denen Sie auf die Kompetenz eines zertifizierten Schimmel-Gutachters zurückgreifen sollten, sind nach einem Wasserschaden und wenn Schimmel im Gebäude gut sichtbar ist. Die Ursachen sind meist Baumängel und -schäden.

Baumängel

Baumängel, die Schimmel hervorrufen, sind:

  • ungenügende Dämmung
  • Wärmebrücken
  • feuchtes Mauerwerk
  • undichte Lüftungsanlagen

Unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen mit Schimmel-Expertise erstellen Ihnen zeitnah ein Bau­män­gel­gut­ach­ten, mit dem Sie Ihre Ansprüche auf Behebung der Mängel und Schim­mel­be­sei­ti­gung geltend machen können.

Bauschäden

Oft werden die Schimmelsporen bereits beim Bau eingeschleppt, selbst wenn vernünftig gedämmt wurde und keine Wärmebrücken entstanden sind. Denn die Bauteile lagern vor ihrer Verwendung oft draußen oder im offenen Rohbau. Dort werden sie nass oder zumindest feucht – und selten richtig getrocknet, bevor sie verbaut werden.

Mineralische und organische Baustoffe können auf Grund ihrer Porenstruktur beträchtliche Mengen an Feuchtigkeit aufnehmen und speichern. Das kann zu einer anhaltenden Durchfeuchtung des Bauteils führen – und damit zu einer Durchfeuchtung des Mauerwerks, in dem Schimmel Tür und Tor geöffnet wird. Sie wirken dem entgegen, indem Sie Bauunternehmen dazu verpflichten, ihre Bauteile ausreichend abzudichten, sowie vor Wärme und Regen zu schützen.

Zudem sind unzureichend behobene Wasserschäden – sei es durch ein geplatztes Rohr oder eine Überschwemmung – Garanten für die Entwicklung von Schimmel. Unsere Bau­sach­ver­stän­di­gen sind gleichzeitig Schimmel-Experten und erstellen ein fundiertes Bau­scha­den­gut­ach­ten für Sie. Darin beschreiben unsere Sach­ver­stän­di­gen sowohl die Gründe als auch das Ausmaß des Schimmels und geben Ihnen so eine Grundlage in die Hand, mit der Sie Ansprüche gegen das Bauunternehmen geltend machen können.

Auswirkungen von Schimmelbefall im Wohnbereich

Schimmel wirkt sich in Gebäuden in zwei Richtungen negativ aus. Einerseits stellt er ein ge­sund­heit­li­ches Risiko für die Menschen darin dar.
Andererseits nimmt auch die Immobilie selbst immer weiter Schaden durch die Ausbreitung von Schimmel.

Gesundheitliche Risiken

Schimmel-Experten sind keine Ärzte, daher halten wir unsere Aussagen über die negativen Auswirkungen der Schimmelsporen auf die Gesundheit kurz und knapp.

  • Atembeschwerden: Eine Vielzahl an medizinischen Studien, unter anderem ein Projektbericht der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO 2010), legen einen Zusammenhang zwischen Atem­wegs­be­schwer­den und der
    Belastung durch Schimmelpilze nahe.
  • Hautreizungen & Allergien: Nachgewiesen ist, dass Stoff­wech­sel­pro­duk­te von Schimmelpilzen sowie Sporen beim Menschen Reizreaktionen und Allergien auslösen können. Dafür genügt es, Sporen über die Luft einzuatmen. Ein
    Hautkontakt mit dem Schimmelpilz ist nicht nötig, um Ekzeme und Hautausschläge in Gang zu setzen. (Quelle: Umweltmed Forsch Prax 16 (2) 2012, S. 98 – 106)
  • In­fek­ti­ons­krank­hei­ten: Besonders häufig ist die Lunge von Entzündungen und Infektionen durch Schimmelpilze betroffen. (Quellen: Apotheken-Umschau und Umweltmed Forsch Prax 15 (2) 2010, S. 104 – 110.)
  • Toxische Reaktionen (Quelle: Umweltmed Forsch Prax 17 (3) 2012, S. 159 – 169)

Der All­er­gie­in­for­ma­ti­ons­dienst hat gesammelt, welche Allergien und toxischen Reaktionen auftreten können, wenn Menschen Schimmelpilzen ausgesetzt sind.

Feuchteschäden

Die Ursache für den Schimmelbefall muss beseitigt werden, da sonst vorhandene Bauschäden und Baumängel weitere Folgen nach sich ziehen können. Breitet sich Schimmel aus, erhöht sich nicht nur das gesundheitliche Risiko für die Bewohner.
Im schlimmsten Fall durchkreuzt der Schimmel die Statik des Gebäudes. Für stark befallene Gebäudeteile aus Holz besteht Einsturzgefahr, da der Schimmelpilz organische Materialien zersetzen kann. Insbesondere ältere Häuser und Dachstühle sind davon betroffen.

Unsere Schimmel-Gutachter nehmen sachkundige Feuch­te­mes­sun­gen in Ihrem Haus vor, um das Ausmaß der Gefahr zu evaluieren.

Was beinhaltet ein Kurzgutachten mit Schim­mel­be­ra­tung?

Die Schim­mels­ach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH erstellen keine Schim­mel­gut­ach­ten für 150 Euro. Unsere Schimmel-Experten gehen dem Schimmelbefall in Ihrer Immobilie zwar mit Feuch­te­mess­ge­rät und Know-how auf den Grund, jedoch bieten wir diese Dienstleistung nicht als sogenanntes Schim­mel­gut­ach­ten an. Stattdessen erhalten Sie von unseren Sach­ver­stän­di­gen, die mit Schimmel vertraut sind, eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung mit Schim­mel­be­ra­tung. In den meisten Fällen handelt es sich um ein Kurzgutachten mit Schim­mel­be­ra­tung. Steht ein Prozess bevor, ist ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten sinnvoller, da dieses vor Gericht anerkannt wird.

Die Leistung unseres Wertgutachtens mit Schim­mel­be­ra­tung umfasst:

  • energetische Prüfung (Hinweis: Sie können bei uns auch einen Energieausweis in Auftrag geben.)
  • Überprüfung auf Feuchtigkeit (Feuchtemessung)
  • Überprüfung auf Schäden und Mängel
  • Evaluation des Gesamtzustands

Ein Gutachten mit Schim­mel­be­ra­tung zeigt konkrete Bau­teil­schwä­chen und Feuchtigkeit auf.

Zu den Gebäuden und Immobilienarten, die wir für Sie bewerten, zählen unter anderem die folgenden Grund­stücks­ty­pen.

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Ei­gen­tums­woh­nun­gen
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pfle­ge­ap­part­ments

Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

Wie entsteht Schimmel?

Zu wenig und falsches Lüften begünstigt Schimmelbildung ebenso wie das Heizverhalten. Die Kernursache liegt oft in Bauschäden und Baumängeln wie beispielsweise Wärmebrücken.

Wie verhindere ich Schimmel im Gebäude?

Sollten Baumängel bestehen, wird es ungleich schwieriger für Sie, Ihre Wohnung oder Ihr Haus vor Schimmel zu schützen. Generell gilt es, die Luft­feuch­tig­keit niedrig halten: Zwei Mal täglich mit weit geöffneten Fenstern zu lüften, sowie nach dem Kochen und Duschen zu lüften, sind elementare Voraussetzungen, um die Schimmelbildung einzudämmen. Mehr Tipps gegen Schimmel in der Wohnung erhalten Sie in unserem Magazin.

Wie viel kostet eine Schim­mel­be­ra­tung?

Manche Unternehmen bieten ein Schim­mel­gut­ach­ten für 150 bis 200 Euro an. Bei Heid Immobilien gibt es kein Schim­mel­gut­ach­ten in dieser Preisklasse, sondern eine kompetente Schim­mel­be­ra­tung von Sach­ver­stän­di­gen mit Schwerpunkt Bau (und Schimmel). Diese Leistung bieten wir Ihnen ergänzend zu einem Wertgutachten an. Ein Kurzgutachten erstellen unsere Schimmel-Experten ab 1.690 Euro, ein gerichtsfestes Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten von öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen gibt es ab 2.790 Euro.

Wie muss bei einer Wär­me­rück­ge­win­nungs­an­la­ge gelüftet werden?

Moderne Lüftungsanlagen mit Wär­me­rück­ge­win­nung verbessern nicht nur merklich die Luftqualität im Gebäude, sondern transportieren Feuchtigkeit nach draußen. Die Wärme der Abluft wird fast vollständig auf die Frischluft übertragen, die ins Gebäude gelangt. Während man bei im Winter bei geöffnetem Fenster die Raumwärme nach draußen entschwinden lässt, bleibt die Heizwärme bei Wär­me­rück­ge­win­nungs­an­la­gen drinnen. Schimmel hat sich damit eigentlich erledigt. Entsteht er trotzdem, liegen mit hoher Wahr­schein­lich­keit Baumängel oder -schäden vor.

Unsere Energieberater empfehlen, die Lüftungsanlage mit Wär­me­rück­ge­win­nung bei Abwesenheit in Minimalbetrieb zu schalten, bei Anwesenheit das normale Programm zu fahren und bei Hauspartys mit vielen Gästen in den Intensiv-Modus zu wechseln. Fenster und Türen dürfen Sie trotzdem öffnen.

Welche Pflichten haben Mieter und Vermieter bei Schimmelbefall?

Mieter sind verpflichtet, ordnungsgemäß zu lüften und zu heizen. Vermieter händigen ihnen dazu als Ver­trags­be­stand­teil ein entsprechendes In­for­ma­ti­ons­blatt aus. Tritt Schimmel auf, sind Mieter verpflichtet, diesen umgehend bei ihrem Vermieter anzuzeigen. 

Vermieter sollten Baumängel zumindest in Neubauten beseitigen. Anders verhält es sich in Altbauten. Stammt die Wohnung aus einem Baujahr, in dem Wärmebrücken noch Usus waren und Wärmedämmung nicht vorgeschrieben, ist der Vermieter gemäß BGH-Urteile VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18 nicht zur Mangelbehebung verpflichtet.

Mieter oder Vermieter: Wer bezahlt den Schimmel-Gutachter?

Üblicherweise beauftragt und bezahlt der Vermieter den Schimmel-Experten. Lässt der Mieter auf eigene Faust ein Schim­mel­gut­ach­ten erstellen, muss der Vermieter die Kosten hierfür nicht übernehmen. Liegt die Schimmelursache in falschem Wohnverhalten des Mieters begründet und es können keine Baumängel festgestellt werden, kann der Vermieter die Kosten normalerweise ebenfalls an den Mieter weiterreichen. Sind Baumängel zumindest mit Schuld am Schimmelproblem, zahlt im Regelfall der Vermieter, da das Wohnverhalten dann meist nicht mehr als entscheidend eingestuft wird.

Achtung: Kommt ein Gutachten zu dem Schluss, dass falsches Lüft- und Heizverhalten die Ursache für den Schimmelbefall ist, wird der Mieter das Schim­mel­gut­ach­ten bezahlen müssen. Trifft der Schim­mels­ach­ver­stän­di­ge aber keine Aussagen zu etwaigen Baumängeln, ist das Gutachten einseitig und lückenhaft – und der Mieter muss es nicht unbedingt bezahlen. Hier kann sich für Mieter ein Gegengutachten oder eine gutachterliche Stellungnahme zu Baumängeln lohnen.

Lesetipp: Wer es genauer wissen will – Miet­rechts­an­walt Alexander Bredereck geht genauer darauf ein, wer wann die Kosten für das Schim­mel­gut­ach­ten trägt. Kommt es zu einem Gerichtsprozess, zahlt den Kostenvorschuss die Partei, auf der die Beweispflicht lastet.

Kurzgutachten mit
Schim­mel­be­ra­tung

Die zertifizierten und öffentlich bestellten Schimmel-Gutachter von Heid Immobilien nehmen sich das ganze Ausmaß des Bauschadens vor. Unsere Sach­ver­stän­di­gen gehen dem Schimmelbefall im Rahmen eines Baumängel-, Bauschaden-, Verkehrswert- oder Kurzgutachtens vor. Im Gutachten erklären die Schimmel-Experten nicht nur die Gründe für den Schimmelbefall und schätzen das Ausmaß gewissenhaft ein, sondern legen zudem Methoden zur Scha­dens­be­gren­zung und -bekämpfung ein. Sie bekommen mit dem Gutachten eine Schim­mel­be­ra­tung an die Hand, die Ihnen den Weg zur dauerhaften Schim­mel­be­sei­ti­gung aufzeigt und einen fundierten Ausblick auf die Kosten für die Sanierung gibt.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, bevor der Schimmel sich weiter ausbreitet! In einem kostenlosen Erstgespräch finden wir heraus, welches Gutachten das Richtige für Sie ist. Im Anschluss schicken wir Ihnen ein Angebot zum Festpreis, anstatt intransparent nach Stunden abzurechnen. Rufen Sie uns unter der Nummer 0800 90 90 282 an oder schicken Sie das Kontaktformular ab. Unsere Schimmel-Gutachter freuen sich darauf, Ihnen helfen zu können!

Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
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Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.