Das Sachwertverfahren: Formel & Beispiele für die Berechnung
Inhaltsverzeichnis
- 1. Definition: Was ist das Sachwertverfahren für Immobilien?
- 2. Berechnung: Wie ermittelt man den Sachwert einer Immobilie?
- 3. Vor- und Nachteile des Sachwertverfahrens
- 4. Anwendung: Kann ich das Sachwertverfahren für die Bewertung meiner Immobilie selbst vornehmen?
- 5. Lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie professionell ermitteln
Das Sachwertverfahren ist ein Wertermittlungsverfahren der ImmoWertV zur Berechnung des Marktwertes von Immobilien durch die Normalherstellungskosten (NHK). Der Fokus der Wertermittlung liegt dabei insbesondere auf der Bausubstanz. Wie genau die Berechnung beim Sachwertverfahren funktioniert, erklären wir Ihnen im Folgenden anhand von Beispielen. Außerdem: Erfahren Sie die Vor- und Nachteile der Methode sowie die Antwort auf die Frage, ob Sie den Sachwert einer Immobilie selbst ermitteln können.

Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem Sachwertverfahren ermitteln Sachverständige den Marktwert von Immobilien. Unter allen normierten Verfahren gilt es aber als das komplizierteste.
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Die Gesamtformel zur Berechnung des Sachwerts einer Immobilie lautet:
(Bodenwert + Gebäudesachwert) × Marktanpassungsfaktor = Sachwert. - Weil das Sachwertverfahren entscheidend auf Markt- und Sachkenntnis beruht, sollten Sie immer einen zertifizierten Sachverständigen damit beauftragen, den Marktwert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Andernfalls riskieren Sie Fehler bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie, die für Sie von entscheidendem Nachteil sein können.
Definition: Was ist das Sachwertverfahren für Immobilien?
Das Sachwertverfahren ist ein normiertes Verfahren, um den Verkehrswert (Marktwert) oder Beleihungswert einer Immobilie zu ermitteln. Das Sachwertverfahren wenden Sachverständige insbesondere bei den folgenden Immobilienarten an:
- alleinstehende Häuser und Immobilien in ländlicheren Gegenden, bei denen Vergleichsobjekte fehlen oder rar sind
- Industrie-/Gewerbeimmobilien
- Infrastruktur (zum Beispiel Bahnhöfe)
- denkmalgeschützte Immobilien
Neben dem Sachwertverfahren sieht die Immobilien-Wertermittlungsverordnung (kurz: ImmoWertV) noch zwei weitere Verfahren vor, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Alle drei Verfahren unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Herangehensweise. Das Sachwertverfahren gilt jedoch unter allen Verfahren als das anspruchsvollste.

Mit dem Sachwertverfahren ermitteln Gutachter den Marktwert einer Immobilie.
Berechnung: Wie ermittelt man den Sachwert einer Immobilie?
Den Sachwert einer Immobilie kann man grundsätzlich in fünf Schritten ermitteln. Welche das sind, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Schritt 1: Bodenwert berechnen
Zunächst kommt es bei der Anwendung des Sachwertverfahrens darauf an, den Bodenwert zu ermitteln. Dabei handelt es sich um den Wert, den der Boden hat, getrennt vom darauf befindlichen Gebäude.

Formel
Grundstücksfläche × Bodenrichtwert pro m2 = Bodenwert
Erläuterung
Den Bodenwert einer Immobilie ermitteln Sachverständige, indem sie die Grundfläche der zu bewertenden Immobilie mit dem sogenannten Bodenrichtwert multiplizieren: einem amtlichen regionalen Durchschnittswert, den Gutachterausschüsse auf Basis von Vergleichswerten ermitteln.
Der Bodenrichtwert gibt also an, wie viel der Boden wert ist – gemessen an den in der Region üblichen Preisen. Bodenrichtwerte sind für jedermann zugänglich, Sie können sie ebenso wie auch Sachverständige auf Anfrage bei den jeweiligen Gutachterausschüssen anfordern.
Beispiel
Nehmen wir an, Sie besitzen ein 300 m2 großes Grundstück, dessen Sachwert Sie ermitteln lassen möchten. Der Sachverständige ermittelt, wie oben beschrieben, erst einmal den Bodenwert, indem er den Bodenrichtwert der Region mit Ihrer Grundstücksfläche multipliziert. Demnach ergibt sich ein Bodenwert in Höhe von 45.000 €:
300 m² | × | 150 € | = | 45.000 € |
---|---|---|---|---|
Grundstücksfläche | × | Bodenrichtwert pro m² | = | Bodenwert |
Schritt 2: Gebäude-Herstellungskosten berechnen
Im nächsten Schritt ermittelt der Sachverständige, wie hoch die Gebäude-Herstellungskosten Ihrer Immobilie sind. Dafür multipliziert man die Regel-Herstellungskosten pro m2 mit der Bruttogrundfläche.

Formel
Regel-Herstellungskosten pro m2 × Bruttogrundfläche = Gebäudeherstellungskosten
Erläuterung
Regel-Herstellungskosten meinen nicht die tatsächlichen, sondern die gewöhnlichen Herstellungskosten pro Quadratmeter. Gutachter ermitteln sie nach Grundstücks- und Gebäudeart. Ihre Höhe kann also je nach Immobilie unterschiedlich ausfallen. Sie beziehen sich übrigens auch auf die Außenanlagen, also zum Beispiel Anbauten wie Garagen oder Schuppen.
Die Bruttogrundfläche meint die Summe aller nutzbaren Grundflächen einer Immobilie. Haben Sie beispielsweise ein Haus mit mehreren Stockwerken, einem Dachboden oder Keller, hat jede Ebene eine eigene Grundfläche. Addieren Sie diese Ebenen, erhalten Sie die Bruttogrundfläche Ihrer Immobilie.
Beispiel
Nehmen wir an, Ihre Immobilie hat eine Bruttogrundfläche von 200 m2 und der Gutachter ermittelt Regel-Herstellungskosten von 1.200 € pro m2. In diesem Fall belaufen sich die Gebäudeherstellungskosten auf 240.000 €:
1.200 € | × | 200 m² | = | 240.000 € |
---|---|---|---|---|
Regel-Herstellungskosten pro m² | × | Bruttongrundfläche | = | Gebäudeherstellungskosten |
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Schritt 3: Gebäude-Sachwert berechnen
Sind die Herstellungskosten der Immobilie bekannt, kann der Gutachter den Gebäude-Sachwert ermitteln. Um zu erfahren, wie viel die Bausubstanz tatsächlich wert ist, muss die Wertminderung des Gebäudes durch Verschleiß, Abnutzung und andere Alterungsvorgänge berücksichtigt werden.

Formel
Gebäude-Herstellungskosten – Alterswertminderung = Gebäude-Sachwert
Erläuterung
Wie hoch die Alterswertminderung ausfällt, hängt immer von der individuellen Immobilie ab sowie von der Restnutzungsdauer, also der Dauer, in welcher die Immobilie genutzt werden kann. Bei einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren beträgt die Alterswertminderung beispielsweise 1,25% pro Jahr.
Um den genauen Wertverlust durch Alterswertminderung zu bestimmen, werden die Herstellungskosten der Immobilie prozentual gemäß dem Faktor der Alterswertminderung verringert:
Bei Gebäude-Herstellungskosten in Höhe von 240.000 € entsprechen 3.000 € einer Wertminderung von 1,25 % pro Jahr. Innerhalb von 10 Jahren nimmt der Wert um 30.000 € ab.
Beispiel
Kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Höhe der Alterswertminderung Ihrer Immobilie bei 30.000 € liegt, ergibt sich ein Gebäude-Sachwert von 210.000 €:
240.000 € | - | 30.000 € | = | 210.000 € |
---|---|---|---|---|
Gebäudeherstellungskosten | - | Alterswertminderung | = | Gebäude-Sachwert |
Schritt 4: Vorläufigen Sachwert berechnen
Nun kann der vorläufige Sachwert der Immobilie berechnet werden. Dafür addiert man den Gebäude-Sachwert mit dem Bodenwert der Immobilie.

Formel
Gebäude-Sachwert + Bodenwert = vorläufiger Sachwert
Beispiel
Im Fall unseres Beispiels ergibt sich ein vorläufiger Sachwert in Höhe von 255.000 €:
210.000 € | + | 45.000 € | = | 255.000 € |
---|---|---|---|---|
Gebäude-Sachwert | + | Bodenwert | = | vorläufiger Sachwert |

Um den endgültigen Sachwert einer Immobilie zu berechnen, müssen Sie den Marktanpassungsfaktor berücksichtigen.
Schritt 5: Endgültigen Sachwert ermitteln
Um nun den endgültigen Sachwert der Immobilie zu berechnen, müssen Sachverständige noch den sogenannten Marktanpassungsfaktor berücksichtigen. Er wird mit dem vorläufigen Sachwert multipliziert.

Formel
Vorläufiger Sachwert × Marktanpassungsfaktor = endgültiger Sachwert
Erläuterung
Mit dem Marktanpassungsfaktor berücksichtigen Sachverständige die aktuelle Marktlage. Das heißt, der Marktanpassungsfaktor gibt das durchschnittliche Verhältnis zwischen vorläufigem Sachwert und Verkaufspreis an, also wie viel Prozent des vorläufigen Sachwertes tatsächlich beim Verkaufspreis erzielt werden. Gutachterausschüsse ermitteln Marktanpassungsfaktoren auf Basis umfassender Auswertungen für verschiedenste Gebäudearten und Regionen.
Beispiel
Nehmen wir an, die Beispiel-Immobilie befindet sich in einer ländlicheren Gegend, bei der das Angebot die Nachfrage übersteigt und der Marktanpassungsfaktor bei 0,7 liegt. In einem solchen Fall beträgt der endgültige Sachwert der Immobilie aufgrund der Marktsituation 178.500 €:
255.000 € | × | 0,7 | = | 178.500 € |
---|---|---|---|---|
vorläufiger Sachwert | + | Marktanpassungsfaktor | = | endgültiger Sachwert |
Vor- und Nachteile des Sachwertverfahrens
Jedes Wertermittlungsverfahren hat seine Vor- und Nachteile, so auch das Sachwertverfahren:
Vorteile des Sachwertverfahrens

Das Sachwertverfahren erzielt sehr aussagekräftige Ergebnisse, aufgrund der Komplexität sollte die Ermittlung aber ein Fachmann vornehmen.
Nachteile des Sachwertverfahrens
Ein Tipp: Um die Nachteile eines einzelnen Verfahrens auszugleichen und den Wert einer Immobilie möglichst valide und realistisch zu bestimmen, wenden seriöse Sachverständige zur endgültigen Bestimmung des Immobilienwerts mindestens zwei Verfahren an. Die genaue Wahl der Verfahren hängt dabei immer von der Immobilie und ihren Besonderheiten ab.
Anwendung: Kann ich das Sachwertverfahren für die Bewertung meiner Immobilie selbst vornehmen?
Grundsätzlich ist Laien davon abzuraten, den Sachwert einer Immobilie selbst zu ermitteln. Denn selbst kleinste Abweichungen und Fehler bei der Berechnung können zu starken Abweichungen führen. Wohingegen es für Laien noch möglich ist, bei den Gutachterausschüssen alle erforderlichen Werte einzuholen, wird die präzise Berechnung des Sachwerts einer Immobilie besonders komplex, sobald die Marktsituation zu berücksichtigen ist.
Wie bereits erwähnt, sollte das Sachwertverfahren zudem auch immer mit einem weiteren Verfahren kombiniert werden, um valide Ergebnisse zu liefern. Möchten Sie sichergehen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung akkurat, aussagekräftig und realistisch sind, sollten Sie demnach immer einen versierten und erfahrenen Experten mit der Immobilienbewertung beauftragen.
Lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie professionell ermitteln
Unsere Sachverständigen der Heid Immobilienbewertung nehmen unter anderem mit Hilfe des Sachwertverfahrens die Berechnung Ihres Immobilienwertes gerne vor: Wir stellen sicher, dass Sie eine verlässliche Auskunft zum Wert Ihrer Immobilie erhalten, bei voller Aufwands- und Kostentransparenz. Unsere Leistungen bieten wir deutschlandweit für verschiedenste Immobilientypen und Anlässe an.
Nutzen Sie einfach das Kontaktformular oder nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf und sichern Sie sich Ihre kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Auch kurzfristige Aufträge nehmen wir gerne entgegen.
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