Beim Sach­wert­ver­fah­ren nach ImmoWertV sind zur Ermittlung des Im­mo­bi­li­en­wer­tes entweder die Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten oder die gewöhnlichen Her­stel­lungs­kos­ten heranzuziehen. Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten (kurz: NHK) sind dabei die Kosten, die bei der Errichtung eines nach Art und Standard vergleichbaren Neubaus anfallen würden. Wie berechnet man die NHK und worauf ist zu achten? Das und mehr lesen Sie hier.

Wertermittlung einer Immobilie auf Basis der Normalherstellungskosten 2010
Zur Wertermittlung einer Immobilie werden häufig die NHK 2010 herangezogen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten (NHK) sind die Kosten, die bei der Errichtung eines vergleichbaren Neubaus am Wert­ermitt­lungs­stich­tag aufzuwenden wären.
  • Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten ergeben sich aus Bau­kos­ten­ta­bel­len und werden zur Sach­wert­ermitt­lung einer Immobilie genutzt.
  • Die bekanntesten Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten sind die NHK 1995, NHK 2000 und NHK 2010.
  • Gesetzlich sind die NHK 2010 in Anlage 4 der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) geregelt.
  • Um den Sachwert auf den Preisstand am Bewertungstag anzupassen, werden sowohl der Baupreisindex sowie weitere Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren und besondere ob­jekt­spe­zi­fi­sche Grund­stücks­merk­ma­le berücksichtigt.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was sind Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten NHK?

Unter Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten (kurz: NHK) versteht man all jene Kosten, die marktüblich für die Neuerrichtung eines nach Art und Standard vergleichbaren Neubaus am Wert­ermitt­lungs­stich­tag aufzuwenden wären. Der Wertermittlung werden moderne Baumaterialien und wirtschaftliche Bauweisen, die den Stand der Technik widerspiegeln, zugrunde gelegt.

Einfacher gesagt: NHK entsprechen den stan­dar­di­sier­ten Baukosten, die bei Gebäuden der jeweiligen Nutzung, Bauart und Ausstattung durch­schnitt­lich anfallen. Für die Berechnung des Sachwertes einer Maschinenhalle mit einem einen Meter dicken Bruch­stein­mau­er­werk würden die Kosten einer Halle mit massivem Mauerwerk mit heute üblicher Stärke angesetzt werden.

Als Bezugsgröße ist die Brut­to­grund­flä­che heranzuziehen, die Einheit der NHK sind Euro pro Quadratmeter.

Die Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten stellen beim Sach­wert­ver­fah­ren gemäß ImmoWertV die Grundlage der Berechnung eines Im­mo­bi­li­en­wer­tes dar.

Bei den Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten handelt es sich um die durch­schnitt­li­chen Her­stel­lungs­kos­ten, also um die am Be­wer­tungs­stich­tag relevanten finanziellen Aufwendung, jedoch nicht um die tatsächlichen Re­kon­struk­ti­ons­kos­ten. Grund dafür ist, dass die tatsächlichen Re­kon­struk­ti­ons­kos­ten von signifikanten Mehr- und Minderkosten geprägt sind. Das sind beispielsweise:

  • Eigenleistungen
  • Kostenvorteile infolge persönlicher Beziehungen oder Preis­ver­hand­lun­gen
  • Besondere Baumaßnahmen
  • Nacht- und Fei­er­tags­ar­bei­ten

Historische Kostenkennwerte der NHK in Bau­kos­ten­ta­bel­len

Um eine Auskunft über die durch­schnitt­li­chen Bauaufwendungen des jeweiligen Gebäudes zu erhalten, bietet Anlage 4 der ImmoWertV eine tabellarische Übersicht über die einzelnen Kostenkennwerte für die Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276.

Überblick über die verschiedenen Kostengruppen:

  • 100 Grundstück
  • 200 Herrichten und Erschließen
  • 300 Bauwerk – Bau­kon­struk­tio­nen
  • 400 Bauwerk – Technische Anlagen
  • 500 Außenanlagen
  • 600 Ausstattung und Kunstwerke
  • 700 Baunebenkosten

Sie suchen eine Re­gel­her­stel­lungs­kos­ten-Tabelle? Zur Ermittlung der historisch anfallenden Her­stel­lungs­kos­ten gibt es in Anlage 4 der ImmoWertV sogenannte Bau­kos­ten­ta­bel­len. Diese geben die durch­schnitt­li­chen Baukosten (NHK) an, die für einen bestimmten Gebäudetyp pro Quadratmeter anzusetzen sind.

Die einzelnen NHKs sind in sogenannten Ge­bäu­de­ty­pen­blät­ter aufgeführt – differenziert nach Bauarten, Ge­bäu­de­jah­res­klas­sen und Aus­stat­tungs­stan­dards. Die Kostenkennwerte enthalten bereits die Umsatzsteuer und die üblichen Baunebenkosten.

Stimmt die Immobilie nicht genau mit einer Gebäudeart überein, wird eine Misch­kal­ku­la­ti­on vorgenommen, bei der das Gebäude gedanklich in mehrere Teile aufgeteilt wird. Sind Gebäude nachhaltig umgenutzt worden, so ist bei der Zuordnung zu einem Kostenkennwert die aktuelle Nutzung zu berücksichtigen.

Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus den sogenannten NHK 2010 für freistehende Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser, Doppelhäuser, Reihenhäuser gemäß der Anlage 4 der ImmoWertV:

Tabelle mit den Kostenkennwerten für freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser aus den NHK 2010
Kostenkennwerte für freistehende Ein­fa­mi­li­en­häu­ser, Doppelhäuser und Reihenhäuser, Quelle: Anlage 4 ImmoWertV.

Mit dem jeweiligen Gebäudetyp und der passenden Standardstufe kann man der obigen Tabelle relativ schnell und einfach einen NHK-Wert entnehmen.

Beispiel:

Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit Keller, Erdgeschoss, Obergeschoss und Flachdach ergeben sich für eine gehobene Ausstattung (Standardstufe 4) Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten von 1.025 Euro pro Quadratmeter. Diese Kosten nehmen Bezug auf das Basisjahr 2010 und sind auf die Brutto-Grundfläche des Gebäudes hochzurechnen.

NHK 1995 – Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten 1995

Früher wurde zur Wertermittlung von Immobilien auf die Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten von 1913 zurückgegriffen. Ab 1995 wurde im Auftrag des Bun­des­bau­mi­nis­te­ri­ums eine neue Ableitung der Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten durchgeführt – die NHK 1995.

Die Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten liefern einen Zeitbezug: Bei den NHK 1995 handelt es sich um die Kosten, die anfallen würden, wenn ein Be­wer­tungs­ob­jekt im Jahr 1995 nochmals errichtet werden müsste.

Vorherige NHK bezogen sich allein auf den umbauten Raum (uR). Die NHK 1995 wurden sowohl auf den Brutto-Rauminhalt (BRI) als auch auf die Brutto-Grundfläche (BGF) abgestellt.

NHK 2000 – Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten 2000

Mit der Einführung des Euro als neue Währung in mehreren europäischen Ländern – und auch in Deutschland ab dem 1. Januar 2002 – wurde eine Umrechnung der Tabellenwerte unumgänglich.

Im Zuge der Aktualisierung der NHK 1995 auf den Preisstand des Jahres 2000 bestand der dringende Wunsch den Bereich der land­wirt­schaft­li­chen Betriebsgebäude zu überarbeiten. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat das Anliegen unterstützt, da die bisherigen Tabellenwerte aufgrund der fehlenden Differenzierung für land­wirt­schaft­li­che Betriebsgebäude nur auf einzelne Fälle anzuwenden waren.

Gemäß den Wert­ermitt­lungs­richt­li­ni­en des Bundes und dem Runderlass des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen wurden seit 2001 die NHK 2000 zur Anwendung gebracht. Bei den ausgewiesenen NHK 2000 handelt es sich um Bun­des­mit­tel­wer­te nach dem Preisstand von 2000, einschließlich der damals gültigen 16 Prozent Mehrwertsteuer.

Baunebenkosten – entsprechend der Kostengruppe 700 – sind in den Tabellenwerten nicht enthalten, jedoch auf den jeweiligen Ge­bäu­de­ty­pen­blät­tern angegeben und im Bedarfsfall hinzuzurechnen.

NHK 2010 – Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten 2010

Die Sach­wert­richt­li­nie vom 05.09.2012 besagt, dass auf die NHK von 2010 Bezug zu nehmen ist, teilweise wird auch noch auf die NHK 2000 zurückgegriffen. Ein vollständig neues Tabellenwerk zu den NHK 2010 wurde innerhalb der ImmoWertV 2021 integriert.

Neue Stan­dard­be­schrei­bun­gen spiegeln dabei den Stand der Technik und aktuelle Bauweisen wider, mit zusätzlichen Hinweisen zur Einordnung älterer Gebäude. Über die Einstufung der einzelnen Gewerke der fünf Aus­stat­tungs­stu­fen werden die Kostenkennwerte der NHK 2010 ausgewählt und in die Wertermittlung übernommen.

Gewerke:

  • Außenwände, Innenwände
  • Dach, Fenster, Treppen
  • Außentür, Innentüren
  • De­cken­kon­struk­ti­on, Fußböden
  • Sa­ni­tär­ein­rich­tun­gen, Heizung
  • Sonstige technische Ausstattung

Die NHK 2010 unterscheiden bei den einzelnen Gebäudearten zwischen fünf verschiedenen Standardstufen – abhängig vom Stand der technischen Entwicklung und den bestehenden rechtlichen Anforderungen am Wert­ermitt­lungs­stich­tag. Die Einordnung des Gebäudes erfolgt unter Be­rück­sich­ti­gung der für das jeweilige Wert­ermitt­lungs­ob­jekt am Be­wer­tungs­stich­tag relevanten Markt­ver­hält­nis­se:

  1. Stufe: unzeitgemäß
  2. Stufe: einfach
  3. Stufe: mittel
  4. Stufe: gehoben
  5. Stufe: stark gehoben

In den NHK 2010 sind die Umsatzsteuer und die üblichen Baunebenkosten eingerechnet – ganz der DIN 276 – Kosten im Bauwesen entsprechend.

Eine Überarbeitung der NHK 2010 wäre erforderlich und soll bis spätestens 2024 erfolgen.

Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten berechnen

Mit unserem NHK-Rechner können Sie die Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten für Ihr Haus beziffern.

Welchen Haustyp haben Sie?

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Welche Hausgeschosse haben Sie?

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Welchen Dachgeschosstyp haben Sie?

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Dieses Feld ist erforderlich. Bitte Standardstufen wählen.
Dieses Feld ist erforderlich. Bitte Baupreisindex eingeben.

Wo stehen historische Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten?

Historische Re­gel­her­stel­lungs­kos­ten können aus folgenden Tabellen entnommen werden:

  • Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens (BewRGr)
  • Tabellen zur Ermittlung des Bauwertes von Gebäuden von Ross, Brachmann und Holzner
  • Schätzung und Ermittlung von Grund­stücks­wer­ten von Rößler, Langner, Simon und Kleiber
  • Vogels Tabellen (Grundstücks- und Ge­bäu­de­be­wer­tung marktgerecht)
  • Tabellen von Thormählen (Baurichtwerte zur Ableitung des Her­stel­lungs­wer­tes von Gebäuden)
  • BKI – Baukosten 2007 (Bau­kos­ten­in­for­ma­ti­ons­zen­trum Deutscher Ar­chi­tek­ten­kam­mern)

Anpassung der Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten NHK

Um den Sachwert am Be­wer­tungs­stich­tag richtig zu berechnen, sind diverse weitere Faktoren zu berücksichtigen. So müssen die Kostenkennwerte der Bau­kos­ten­ta­bel­len durch den Baupreisindex auf den Wert­ermitt­lungs­stich­tag hochgerechnet werden, regionale Unterschiede durch Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren beachtet werden und sonstige ob­jekt­spe­zi­fi­sche Grund­stücks­merk­ma­le zur Gesamtsumme hinzuaddiert werden.

Baupreisindex

Über den Baupreisindex des statistischen Bundesamtes DESTATIS werden die Kostenkennwerte auf den Wert­ermitt­lungs­stich­tag hochgerechnet, sodass die Preis­ent­wick­lung der Her­stel­lungs­kos­ten Be­rück­sich­ti­gung findet.

Der aktuelle Mehr­wert­steu­er­satz von 19 Prozent wird durch den Baupreisindex berücksichtigt.

Beispiel: Am Wert­ermitt­lungs­stich­tag im Jahr 2020 sind die Baukosten laut der Internetseite des statistischen Bundesamtes gegenüber dem Jahr 2010 um rund 29 Prozent gestiegen. Damit müssten die Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten von 730 EUR/m² um 29 Prozent erhöht werden, womit sich aktuelle Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten von 941,7 EUR/m² ergeben.

Mit dem Schreiben des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Finanzen vom 11. Februar 2022 wurden neue Baupreisindizes zur Anpassung von Re­gel­her­stel­lungs­kos­ten aus der Anlage 24 Be­wer­tungs­ge­setz (BewG) für Be­wer­tungs­stich­ta­ge im Kalenderjahr 2022 bekannt gegeben:

  • 141,0 für die Gebäudearten Ein- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser,
  • 142,0 für unter anderem die Gebäudearten Büro-, Betriebs-, Sportgebäude

Der angepasste Kostenkennwert wird anschließend mit der Brut­to­grund­flä­che (BGF) einer Immobilie multipliziert, um die korrekten Baukosten zu erfassen.

Regionalfaktor

Die NHK 2010 sind durch­schnitt­li­che, bundesweit geltende Her­stel­lungs­kos­ten. Zur Be­rück­sich­ti­gung der Lage auf dem Grund­stücks­markt einschließlich der regionalen Bau­preis­ver­hält­nis­se ist der vorläufige Sachwert an die allgemeinen Wert­ver­hält­nis­se auf dem örtlichen Grund­stücks­markt mithilfe von sogenannten Re­gio­nal­fak­to­ren anzupassen.

Die angegebenen Durch­schnitts­wer­te für die NHK können durch Multiplikation mit regionalen Faktoren – beispielsweise nach Bundesländern, Größe der Städte beziehungsweise Bauorte sowie Kon­junk­tur­schwan­kun­gen – an orts- und zeitspezifische Verhältnisse angepasst werden.

Besondere ob­jekt­spe­zi­fi­sche Grund­stücks­merk­ma­le

Zu den Her­stel­lungs­kos­ten der Immobilie sind die Her­stel­lungs­kos­ten für Garagen und andere Sonderbauteile – wie etwa Balkone, Dachgauben, Kel­ler­au­ßen­trep­pen oder Wintergärten – zu addieren. Eine separate Be­rück­sich­ti­gung der in der Brut­to­grund­flä­che nicht erfassten Bauteile ist jedoch nur dann erforderlich, wenn es sich um werthaltige Anlagen oder besondere ob­jekt­spe­zi­fi­sche Grund­stücks­merk­ma­le handelt.

Geringwertige Bauteile, wie beispielsweise ein Kunst­stoff­vor­dach über der Haustüre oder ein Plastikgeländer bei der Kel­ler­au­ßen­trep­pe, finden keine Be­rück­sich­ti­gung. Falls die Bauteile oder Anlagen erheblich vom Üblichen abweichen, sollte der Werteinfluss entsprechend durch Abschläge und Zuschläge gewürdigt werden.

Werden die gewöhnlichen Her­stel­lungs­kos­ten herangezogen, ist eine Al­ters­wert­min­de­rung anzusetzen, wobei sich die Rest­nut­zungs­dau­er überwiegend an der für die baulichen Anlagen orientiert.

Fundierte Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung auf Basis der NHK 2010

Mit einem Blick in die Bau­kos­ten­ta­bel­len können Sie den Wert Ihrer Immobilie auf Basis des Preistandes von 2010 einfach berechnen. Hingegen nützt Ihnen eine Re­gel­her­stel­lungs­kos­ten-Tabelle relativ wenig. Da neben den Nor­mal­stel­lungs­kos­ten noch weitere Faktoren, wie beispielsweise Baumängel, Al­ters­wert­min­de­rung und ausgesetzte In­stand­hal­tungs­maß­nah­men, zu berücksichtigen sind, sollte die Ver­kehrs­wert­ermitt­lung ein qualifizierter Spezialist übernehmen. Der Fachmann kann aufgrund seiner gesammelten Erfahrungswerte einschätzen, welche Her­stel­lungs­kos­ten für welches Gebäude typisch sind und so den Grundstückswert ermitteln.

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