Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren spielen bei der Wertermittlung von Immobilien nach dem Sach­wert­ver­fah­ren eine Rolle. Ist vom Markt­an­pas­sungs­fak­tor die Rede, ist damit üblicherweise der Sachwertfaktor gemeint. Dieser setzt die Kaufpreise für vergleichbare Objekte in Relation zum vorläufigen Sachwert des Gebäudes.

Einsames Haus auf Klippe
Bei einem alten Häuschen in der Peripherie korrigiert der Markt­an­pas­sungs­fak­tor den Sachwert nach unten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Markt­an­pas­sungs­fak­tor kommt bei einer Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung nach dem Sach­wert­ver­fah­ren zum Einsatz.
  • Sein Zweck ist es, den vorläufigen Sachwert an reale Markt­be­din­gun­gen anzupassen.
  • Der Markt­an­pas­sungs­fak­tor wird auch Sachwertfaktor, genauer Sachwert-Markt­an­pas­sungs­fak­tor genannt und darf als Korrekturfaktor betrachtet werden.
  • Die lokalen Gut­ach­ter­aus­schüs­se ermitteln die Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren regelmäßig und geben sie als Tabellen heraus.
  • Gesetzliche Grundlagen für den Sachwertfaktor sind das Be­wer­tungs­ge­setz (BewG), die Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertv) sowie die Sach­wert­richt­li­nie.
  • Neben dem Sachwertfaktor gibt es noch den Regionalfaktor. Dieser sorgt in boomenden Gebieten für eine Wertanpassung nach oben.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was ist der Markt­an­pas­sungs­fak­tor oder Sachwertfaktor?

Ein Markt­an­pas­sungs­fak­tor wie der Sachwertfaktor dient ebenso wie der Lie­gen­schafts­zins­satz der allgemeinen Werterfassung von Grundstücken am Markt. Die Anwendung des Sachwertfaktors ist im Be­wer­tungs­ge­setz (§ 189 Abs. 3 BewG) sowie in der Sach­wert­richt­li­nie festgeschrieben. Mit diesem Markt­an­pas­sungs­fak­tor korrigiert ein Gutachter den vorläufig ermittelten Sachwert, wenn er den Verkehrswert einer Immobilie mit dem Sach­wert­ver­fah­ren berechnet. Daher wird dieser Markt­an­pas­sungs­fak­tor auch als Sachwertfaktor bezeichnet.

Der Markt­an­pas­sungs­fak­tor gleicht den Kaufpreis mit dem Sachwert ab. Der Sachwertfaktor wird also aus dem Verhältnis tatsächlicher Kaufpreise vergleichbarer Gebäude zum entsprechenden vorläufigen Sachwert ermittelt. Vereinfacht betrachtet lautet die Formel für den Sachwertfaktor:

Markt­an­pas­sungs­fak­tor = Kaufpreis / vorläufiger Sachwert

Generell gilt die Faustregel: Der Markt­an­pas­sungs­fak­tor sinkt mit der Höhe des Kaufpreises.

Der Hintergrund ist der, dass der vorläufige Sachwert unabhängig von der Lage berechnet wird. Der Gutachter ermittelt zunächst die Her­stel­lungs­kos­ten des Gebäudes und anschließend den momentanen Sachwert des Gebäudes, basierend auf der Bausubstanz und der Al­ters­wert­min­de­rung. Hinzu kommt der Bodenwert. Daraus ergibt sich ein vorläufiger Sachwert des Grundstücks.

Für Grundstücke und Immobilien, die in ländlichen Gegenden oder in unattraktiven Regionen stehen, werden auf dem Grund­stücks­markt deutlich niedrigere Preise gezahlt. Unattraktive Regionen verzeichnen einen anhaltenden Be­völ­ke­rungs­rück­gang, mangelnde wirtschaftliche Perspektiven und Defizite in der Infrastruktur. Andererseits wird in prosperierenden Bal­lungs­ge­bie­ten wie Berlin, Hamburg, München oder Stuttgart ein Aufschlag fällig, da weitaus höhere Summen den Besitzer wechseln. So wurden im Jahr 2020 in Sachsen-Anhalt im Vergleich die niedrigsten Kaufpreise für Wohnimmobilien gezahlt, in Bayern die höchsten.

Der Sachwertfaktor berücksichtigt diese Marktlage anhand von Kaufpreisen. Er ist von

  • Bundesland zu Bundesland,
  • Ort zu Ort,
  • Stadtteil zu Stadtteil,
  • Gebäudetyp zu Gebäudetyp

unterschiedlich. Weitere Ein­fluss­fak­to­ren sind Baujahr und Objektgröße. Tendenziell gilt: Je größer das Gebäude, desto kleiner der Sachwertfaktor.

Der Markt­an­pas­sungs­fak­tor für ein zehn Jahre junges Einfamilienhaus im Herzen Ihrer Stadt kann bei 1,2 liegen, während er für eine 30 Jahre alte Dop­pel­haus­hälf­te in einem zehn Kilometer entfernten Dorf bei 0,9 liegt. Zumindest war ein Sachwertfaktor unter 1 bis zum Jahr 2022 noch möglich.

Was ist der Regionalfaktor?

Ein weiterer Markt­an­pas­sungs­fak­tor ist der Re­gio­nal­wert­fak­tor. Boomende Regionen werden nach erfolgter Sach­wert­be­stim­mung mit einem Aufschlag bedacht. Möglich macht es § 36 Abs. 3 ImmoWertV.

Der Regionalfaktor für München beträgt im Jahr 2023 satte 1,52. In Hamburg ist er mit 1,75 sogar noch höher.

Hamburg
Hamburg hat mit 1,75 einen enorm hohen Regionalfaktor.

Welchen Einfluss hat der Markt­an­pas­sungs­fak­tor auf den Sachwert?

Der Markt­an­pas­sungs­fak­tor kann einen recht großen Einfluss auf die Sach­wert­ermitt­lung haben, insbesondere im Hinblick auf die Steuer. Der Sachwertfaktor sorgt zusammen mit dem Regionalfaktor dafür, dass erben und schenken richtig teuer wird. Schließlich sorgt der Sachwertfaktor für die Anpassung an die Marktsituation und macht aus einem reinen Boden- und Gebäudesachwert einen realistischen Kaufpreis. Der Wertermittler multipliziert dazu den vorläufigen Sachwert mit dem Sachwert-Markt­an­pas­sungs­fak­tor und erhält dadurch den endgültigen Sachwert der Immobilie.

Die Formel lautet:

Vorläufiger Sachwert x Markt­an­pas­sungs­fak­tor = Sachwert

Da zum Beispiel in populären Stadtvierteln von Hoch­schul­stand­or­ten gute Immobilien Mangelware sind, bezahlen Käufer selten nur den „unfertigen Sachwert“. Der Kaufpreis liegt meist darüber. In einem umkämpften Markt mit starker Nachfrage nach einem bestimmten Immobilientyp, wertet der Markt­an­pas­sungs­fak­tor den Sachwert auf. Üblicherweise erfolgt die Anpassung des unfertigen Sachwerts mit einem Sachwertfaktor zwischen 1 und 2.

Der Marktanpassung kommt auch bei der Ver­kehrs­wert­be­rech­nung von Erbbaurechten zum Einsatz.

Wie wird der Sachwertfaktor ermittelt?

Die lokalen Gut­ach­ter­aus­schüs­se ermitteln den Sachwertfaktor für un­ter­schied­li­che Gebäudearten und Orte mindestens alle zwei Jahre. Dazu werten sie die Kaufpreise für Immobilien und Grundstücke in ihrer Region aus und setzen sie in Relation zu den vorläufigen Sachwerten.

  • Stimmen die vorläufigen Sachwerte im Schnitt mit den gezahlten Kaufpreisen für den Immobilientyp in der definierten Region überein, muss der Sachwert nicht korrigiert werden. Der Markt­an­pas­sungs­fak­tor liegt bei 1.
  • Liegen die durch­schnitt­li­chen Kaufpreise über den vorläufigen Sachwerten, ist der Markt­an­pas­sungs­fak­tor > 1. In der Regel bedeutet das, dass die Nachfrage nach vergleichbaren Immobilien in dieser Lage größer ist als das Angebot.
  • Reichen die Kaufpreise nicht an den vorläufigen Sachwert heran, ist der Markt­an­pas­sungs­fak­tor < 1. Das Angebot ist größer als die Nachfrage.

Achtung: Um die rasanten Entwicklungen des Im­mo­bi­li­en­mark­tes widerzuspiegeln, steigt der Sachwertfaktor 2023 deutlich. Gemäß Jah­res­steu­er­ge­setz wird er um 0,4 Punkte angehoben. Werte unterhalb von 1 sind nicht mehr vorgesehen. Im Prinzip beginnt der Sachwertfaktor nun ab 1,3, wo er im Vorjahr noch bei 0,9 lag.

Beispiel für den Sachwertfaktor

Schauen wir uns ein fiktives Beispiel an. Der vorläufige Sachwert für ein Reihenhaus in Gotha liegt bei 300.000 Euro. Darin enthalten sind die Her­stel­lungs­kos­ten, der Bodenwert und die Al­ters­wert­min­de­rung. In der Umgebung wurden in den Vorjahren vier Reihenhäuser ähnlichen Alters und Zustands verkauft. Der durch­schnitt­li­che Kaufpreis lag bei 270.000 Euro.

Der Markt­an­pas­sungs­fak­tor für unser Reihenhaus in Gotha liegt demnach rechnerisch bei 0,9. Hier die Herleitung:

Sachwertfaktor = Kaufpreise (270.000 €) / vorläufiger Sachwert (300.000 €).

Da der Sachwertfaktor aufgrund einer Ge­set­zes­än­de­rung allerdings um 0,4 Punkte angehoben wird, müssen wir 1,3 ansetzen. Der marktangepasste Sachwert liegt bei 390.000 Euro (300.000 Euro x 1,3).

Zur Festlegung des finalen Sachwerts findet noch der Regionalfaktor Anwendung und es werden ob­jekt­spe­zi­fi­sche Grund­stücks­merk­ma­le berücksichtigt. Ein In­stand­hal­tungs­rück­stau wirkt sich ebenso wie eingetragene Rechte Dritter wertmindernd aus, eine energetische Sanierung hingegen wertsteigernd.

So wirkt sich der Markt­an­pas­sungs­fak­tor auf die Steuer aus

Über einen höheren Sachwertfaktor und die Einführung des Re­gio­nal­wert­fak­tors versucht der Fiskus, höhere Steuerbeträge bei Erbschaften oder Schenkungen abzuschöpfen.

Als Basis für die Wertbestimmung nimmt der Fiskus die durch­schnitt­li­che Miete in der Umgebung. Dabei ist es dem Finanzamt egal, ob in Ihrer Nachbarschaft in den jüngsten Jahren fleißig gebaut wurde und daher hohe Mieten verlangt werden. Auch wenn Ihre Wohnung in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus aus den 1970er-Jahren liegt und Sie aufgrund von Mo­der­ni­sie­rungs­rück­stau zu un­ter­durch­schnitt­li­chem Mietzins vermieten, bemisst sich der Wert an den Mieten der neueren Gebäude.

Vorsicht: Der Sachwertfaktor darf nicht mit ob­jekt­spe­zi­fi­schen Zu- oder Abschlägen vermischt werden.

Unser Rechenbeispiel zeigt Ihnen, wie sich Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren auf die Steuerlast auswirken.

  2022 2023
Her­stel­lungs­kos­ten 300.000 300.000
Al­ters­wert­min­de­rung 50.000 50.000
Bodenwert 200.000 200.000
vorläufiger Sachwert 450.000 450.000
Sachwertfaktor 0,9 1,3
Zwi­schen­er­geb­nis 405.000 585.000
Regionalfaktor 1,2
Sachwert 405.000 702.000

Sachwert-Berechnung 2022 und 2023 im Vergleich.

Für eine Immobilie, die letztes Jahr noch 405.000 Wert war, veranschlagt das Finanzamt 2023 also einen viel höheren Sachwert. Mit einem Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten können Sie die Steuerlast senken, da im anerkannten Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen natürlich auch wertmindernde ob­jekt­spe­zi­fi­sche Grund­stücks­merk­ma­le Eingang in die Bewertung finden.

Zugegeben, der Regionalfaktor von 1,2 im vorliegenden Beispiel ist etwas hoch angesetzt. Es ist un­wahr­schein­lich, dass ein Grundstück in einer offenbar wenig begehrten Lage plötzlich als Boom-Region klassifiziert wird. Aber bedenken Sie: Auch in Hamburg oder München gibt es weniger populäre Gegenden – für die seitens des Finanzamts trotzdem ein üppiger Regionalfaktor aufgeschlagen wird.

Woher bekomme ich den richtigen Sachwertfaktor?

Jeder Gebäudetyp weist einen anderen Sachwertfaktor auf. Ein Einfamilienhaus kann einen anderen Markt­an­pas­sungs­fak­tor haben als das benachbarte Doppelhaus desselben Baujahrs und Zustands. Sprengnetter veröffentlicht regelmäßig objektabhängige Sach­wert­fak­to­ren, auf die die Gutachter der Heid Immobilien GmbH Zugriff haben.

Einfamilienhaus neben Doppelhaus
Der Sachwertfaktor für ein Einfamilienhaus unterscheidet sich vom Markt­an­pas­sungs­fak­tor für ein Doppelhaus.

Die regionalen Gut­ach­ter­aus­schüs­se stellen Markt­an­pas­sungs­fak­tor-Tabellen zur Verfügung. Allerdings gibt es üblicherweise keine Übersicht mit Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren für NRW und auch keine Markt­an­pas­sungs­fak­tor-Tabelle für Bayern und andere Bundesländer. Denn einerseits tagen die Gut­ach­ter­aus­schüs­se je nach Ort zu un­ter­schied­li­chen Terminen und in anderen Zeitintervallen. Andererseits existieren pro Ort bereits viele verschiedene Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren – je nach Mikrolage innerhalb des Einzugsgebiets sowie nach Alter und Art des Gebäudes.

Die Markt­an­pas­sungs­fak­tor-Tabellen sind im Grund­stücks­markt­be­richt der jeweiligen Stadt enthalten. Die Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren-Tabelle für die Ruhr-Metropole mit dem schwarz-gelben Fußballverein finden Sie beispielsweise im Grund­stücks­markt­be­richt Dortmund unter Ziffer 5 und 8. Darin schlüsseln die Gutachter auch auf, welche Ein­fluss­fak­to­ren beziehungsweise Merkmale für die verschiedenen Sach­wert­fak­to­ren gelten. Dennoch ist es für einen Laien sehr mühselig nach­zu­voll­zie­hen, welchen Markt­an­pas­sungs­fak­tor er für sein Haus in seiner Wohngegend verwenden muss – zumal der Aufbau von Gut­ach­ter­aus­schuss zu Gut­ach­ter­aus­schuss variiert.

Wenn Sie einen Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen mit der Erstellung eines Gutachtens betrauen, dürfen Sie davon ausgehen, dass ihm die aktuell gültigen Sach­wert­fak­to­ren für die Lage und Art Ihrer Immobilie vorliegen und er sie einbezieht. Ohnehin kann nur der zertifizierte Sachverständige ein anerkanntes Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten anfertigen.

Markt­an­pas­sungs­fak­tor-Tabellen

Sie suchen eine Markt­an­pas­sungs­fak­tor-Tabelle für einen Ort? Dann werfen Sie einen Blick auf den Grund­stücks­markt­be­richt Ihrer Stadt/Ihres Kreises. Auf Landesebene nützen Ihnen die Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren wenig, da hier aus Gründen der Übersicht oft eine verknappte Darstellung erfolgt. Die Sach­wert­fak­to­ren werden in den lokalen Grund­stücks­markt­be­rich­ten nutzbringender aufgeschlüsselt und angegeben.

Die meisten Gut­ach­ter­aus­schüs­se stellen ihre Grund­stücks­markt­be­rich­te online zur Verfügung. Allerdings sind diese Berichte in den meisten Bundesländern kostenpflichtig. Sie können auch direkt beim zuständigen Gut­ach­ter­aus­schuss nach dem Markt­an­pas­sungs­fak­tor für Ihre Immobilie fragen – das ist meist billiger und zielführender. Noch sinnvoller ist es, einen Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen mit der Erstellung eines maß­ge­schnei­der­ten Gutachtens zu betrauen. Der Sachwertfaktor sowie der Regionalfaktor ist dort inklusive.

  • Baden-Württemberg: Die Grund­stücks­markt­be­rich­te mit den Sach­wert­fak­to­ren gibt es entweder beim Infoportal der jeweiligen Stadt oder unter service-bw.de. Sie sind in der Regel kostenpflichtig.
  • Bayern: Wer eine Markt­an­pas­sungs­fak­tor-Tabelle für München oder andere Städte in Bayern sucht, wendet sich an den lokalen Gut­ach­ter­aus­schuss und bezahlt eine Gebühr. Eine Auskunft für den Sachwertfaktor wird nach dem bayerischen Kos­ten­ver­zeich­nis vergütet. Die Im­mo­bi­li­en­markt­be­rich­te kosten zwischen 30 und 60 Euro.
  • Berlin: Eine Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren-Tabelle für Berlin stellt der lokale Gut­ach­ter­aus­schuss für Grund­stücks­wer­te unter dem Begriff Sach­wert­fak­to­ren zum kostenlosen Download zur Verfügung.
  • Brandenburg: Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren für Brandenburg sind in den online be­reit­ge­stell­ten sowie gedruckten Grund­stücks­markt­be­rich­ten enthalten. Dabei ermitteln die Gutachter zunächst einen Gebäudefaktor, der wiederum durch je einen An­pas­sungs­fak­tor für abweichende Baujahre, Grund­stücks­flä­che oder „Kategorie der Standardstufe“ ergänzt wird.
  • Bremen: Die Freie Hansestadt Bremen fügt die Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren für das Sach­wert­ver­fah­ren als eigenen Unterpunkt im Kapitel „Für die Wertermittlung erforderliche Daten“ in ihrem frei zugänglichen Grund­stücks­markt­be­richt Bremen ein.
  • Hamburg: Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren für Hamburg können gegen eine Gebühr bei der Im­mo­bi­li­en­wert­da­ten­aus­kunft für Hamburg erworben werden.
  • Hessen: Auskünfte und Berichte zu Sach­wert­fak­to­ren sind auf dem Geoportal Hessen kostenpflichtig.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Die Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren in Mecklenburg-Vorpommern tauchen in den Grund­stücks­markt­be­rich­ten der lokalen Gut­ach­ter­aus­schüs­se auf. Wer zum Beispiel ein Printexemplar des Landkreises Ludwigslust-Parchim beim zuständigen Gut­ach­ter­aus­schuss anfordert, entrichtet eine Schutzgebühr von zirka 40 Euro. Online geht es auch kostenlos – auf der Webseite des Landkreises.
  • Niedersachsen: Die frei zugänglichen Grund­stücks­markt­be­rich­te in Niedersachsen enthalten Angaben zu den Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren.
  • Nordrhein-Westfalen: Die aktuellen Grund­stücks­markt­be­rich­te mit den Marktanpassungs-Tabellen für Städte in Nordrhein-Westfalen stehen auf der Plattform BORIS NRW kostenfrei als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.
  • Rheinland-Pfalz: Informationen zu Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren in Rheinland-Pfalz können Sie in den Grund­stücks­markt­be­rich­ten mehrerer lokaler Gut­ach­ter­aus­schüs­se (Stand Februar 2023 nur Osteifel-Hunsrück und Westerwald-Taunus) ohne Gebühr online einsehen. Für Marktdaten aus den sechs Großstädten oder vier weiteren Regionen (Rheinhessen-Nahe, Rheinpfalz, Westeifel-Mosel, Westpfalz) wenden Sie sich an den örtlichen Gut­ach­ter­aus­schuss (Übersicht).
  • Saarland: Die Sach­wert­fak­to­ren sind im Grund­stücks­markt­be­richt für das Saarland aufgeschlüsselt, allerdings fehlen diese Seiten in der online verfügbaren Vorschau. Erkundigen Sie sich bei Bedarf bei den lokalen Gut­ach­ter­aus­schüs­sen im Saarland nach den Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren und Grund­stücks­markt­be­rich­ten. Diese sind im Saarland in der Regel kostenpflichtig. Ein lokaler Grund­stücks­markt­be­richt kostet zwischen 25 und 50 Euro, der für das ganze Saarland 70 Euro. Für eine einfache Auskunft wie den konkreten Markt­an­pas­sungs­fak­tor für Ihre Immobilie stellen die Gut­ach­ter­aus­schüs­se gemäß Gebührenordnung (Abrufdatum: 7. Februar 2023) 15 Euro in Rechnung.
  • Sachsen: Einen Richtwert für regionale Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren liefert der Grund­stücks­markt­be­richt für Sachsen frei Haus. Für die Wertermittlung sind diese Sach­wert­fak­to­ren allerdings zu ungenau. Die lokalen Grund­stücks­markt­be­rich­te können beim jeweiligen Gut­ach­ter­aus­schuss teilweise kostenfrei heruntergeladen werden (zum Beispiel Leipzig) oder werden gegen eine Gebühr verschickt (zum Beispiel Dresden).
  • Sachsen-Anhalt: Auskünfte zu Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren erteilen die vier Geokompetenz-Center in Sachsen-Anhalt: Halle, Dessau-Roßlau, Magdeburg und Stendal.
  • Schleswig-Holstein: Informationen zu den Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren erhalten Sie je nach Region in Schleswig-Holstein kostenlos online (Kiel) oder gegen eine Gebühr. Zu den Gut­ach­ter­aus­schüs­sen in Schleswig-Holstein.
  • Thüringen: Die Grund­stücks­markt­be­rich­te und damit auch die Markt­an­pas­sungs­fak­tor-Tabellen sind in Thüringen frei zugänglich. Sie werden vom Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation gesammelt und zur Verfügung gestellt.

Marktgerechte Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten von Heid

Die zertifizierten Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH erstellen für alle Arten von Grundstücken und Immobilien ge­set­zes­kon­for­me Gutachten.

Egal, ob Sie uns eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bewerten lassen oder den Marktwert einer Wohnimmobilie kennen möchten – unsere Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten sind steueroptimiert, behörden- und gerichtsfest. Dank unseres großen Gutachter-Netzwerks verfügen wir in ganz Deutschland über lokale Kompetenz und Marktkenntnisse. Um den Verkehrswert Ihrer Immobilie möglichst genau zu bestimmen, wenden wir mindestens zwei Be­wer­tungs­ver­fah­ren gemäß Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) an. Natürlich kennen wir die aktuellen Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren und wenden diese zuverlässig in Ihrem Sinne an.

Zögern Sie nicht, uns für eine kostenlose Erstberatung zu kontaktieren!