Jede Sache verliert mit der Zeit an Wert – so auch Immobilien. Diese unterliegen einer sogenannten Al­ters­wert­min­de­rung aufgrund von Abnutzung durch Bewohnung, Verschleiß von Bauteilen wie zum Beispiel der Elektrik und Wasserrohre sowie diversen Al­te­rungs­pro­zes­sen. Erfahren Sie, wie Sie die Gesamt- und Rest­nut­zungs­dau­er Ihres Hauses verlängern und wie sich die Al­ters­wert­min­de­rung auf die Her­stel­lungs­kos­ten Ihres Gebäudes auswirkt.

Saniertes versus unsaniertes Haus
Bei modernisierten Häusern verlängert sich die Ge­samt­nut­zungs­dau­er.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gebäude verliert über seine Lebensdauer durch Al­te­rungs­vor­gän­ge und Verschleiß an der Bausubstanz jährlich an Wert. Verschiedene Faktoren beeinflussen die Geschwindigkeit des Wertverlusts.
  • Die Berechnung der Al­ters­wert­min­de­rung ist in der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung und in der Sachwert-Richtlinie SW-RL Nr. 4.3 gesetzlich geregelt.
  • Weil die tatsächliche Wertminderung nicht genau festgestellt werden kann, werden Nä­he­rungs­ver­fah­ren zur Ermittlung herangezogen. Inzwischen findet aufgrund ihrer großen Mo­dell­kon­for­mi­tät eigentlich nur noch die lineare Al­ters­wert­min­de­rung Gebrauch.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

So wird die Al­ters­wert­min­de­rung berechnet

Die Al­ters­wert­min­de­rung bezeichnet die Wertminderung einer Immobilie während ihrer Ge­samt­nut­zungs­dau­er aufgrund von Abnutzung und Verschleiß der Bausubstanz, wirt­schaft­li­chem Wertverzehr sowie aufgrund von Al­te­rungs­vor­gän­gen. Grundsätzlich gilt: Je älter ein Haus, desto weniger ist es wert, da die Al­ters­wert­min­de­rung bereits weiter fortgestritten ist.

Jedes Gebäude hat eine bestimmte Lebens- und Nutzungsdauer. Bei der Ermittlung des Sachwertes eines Gebäudes ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer, das heißt, wie lange ein Gebäude wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann, zu berücksichtigen. Die Berechnung der Al­ters­wert­min­de­rung beziehungsweise der Rest­nut­zungs­dau­er ist ein zweischneidiges Schwert beim Sach­wert­ver­fah­ren, da bereits geringe Veränderungen beträchtliche Schwankungen im Hinblick auf das Ergebnis des Ver­kehrs­wert­gut­ach­tens auslösen.

Um eine möglichst genaue Wertermittlung zu erzielen, verwendet man verschiedene Nä­he­rungs­ver­fah­ren, da die tatsächliche Al­ters­wert­min­de­rung nicht analysiert werden kann. Grundsätzlich ist zwischen zwei gängigen Methoden zu unterscheiden: Der linearen und der progressiv verlaufenden Al­ters­wert­min­de­rung. Erstere behandelt die Wertminderung über Jahre hinweg gleichmäßig, wohingegen die progressive Al­ters­wert­min­de­rung berücksichtigt, dass ein Haus in zunehmendem Alter schneller verschleißt als in jüngeren Jahren.

Die Rest­nut­zungs­dau­er nach § 4 Abs. 3 ImmoWertV bezeichnet „die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann.“ Errechnet wird die Rest­nut­zungs­dau­er aus der Differenz zwischen der Ge­samt­nut­zungs­dau­er und dem tatsächlichen Alter der Immobilie beim maßgeblichen Stichtag.

Rest­nut­zungs­dau­er = Ge­samt­nut­zungs­dau­er – Alter der Immobilie

Lineare Al­ters­wert­min­de­rung beim Haus

Die lineare Al­ters­wert­min­de­rung beschreibt eine gleichmäßig verlaufende Wertminderung eines Objektes über Jahre hinweg. Bei der Entstehung sind Ge­bäu­de­nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten von 100 Prozent vorhanden. Gemäß Sach­wert­richt­li­nie SW-RL Nr. 4.3 wird die lineare Al­ters­wert­min­de­rung in einem Vomhundertsatz der Ge­bäu­de­her­stel­lungs­kos­ten ausgedrückt. Sofern es sich nicht um einen Neubau handelt, müssen Sachverständige das Verhältnis der wirt­schaft­li­chen Rest­nut­zungs­dau­er zur Ge­samt­nut­zungs­dau­er des Gebäudes berücksichtigen. Die Formel zur Berechnung der linearen Al­ters­wert­min­de­rung lautet:

Al­ters­wert­min­de­rung in % = (Ge­samt­nut­zungs­dau­er – Rest­nut­zungs­dau­er) / Ge­samt­nut­zungs­dau­er x 100

Berechnung der Al­ters­wert­min­de­rung von Immobilien – Beispiel

Als Rechenbeispiel nehmen wir an, dass die lineare Al­ters­wert­min­de­rung für eine 20 Jahre alte Immobilie mit einer üblichen Ge­samt­nut­zungs­dau­er von 80 Jahren zu berechnen ist.

  • Ge­bäu­de­her­stel­lungs­kos­ten eines Ver­gleichs­ob­jekts: 200.000 Euro
  • Ge­samt­nut­zungs­dau­er: 80 Jahre
  • Rest­nut­zungs­dau­er: 60 Jahre

Al­ters­wert­min­de­rung in % = [(80 – 60) / 80] x 100 = 25

200.000 x 0,25 = 50.000 (Al­ters­wert­min­de­rung in Euro)

200.000 – 50.000 = 150.000 (Gebäudewert in Euro)

Unterliegt das Gebäude einer linearen, prozentualen Al­ters­wert­min­de­rung, müssen die Her­stel­lungs­kos­ten der baulichen Anlage nach 20 Jahren um 25 Prozent reduziert werden. Der Gebäudewert beträgt zum Be­ur­tei­lungs­stich­tag 150.000 Euro. Grafisch kann das Rechenbeispiel der linearen Al­ters­wert­min­de­rung wie folgt dargestellt werden:

Grafische Darstellung des Wertverlustes einer Immobilie über die Zeit

Rechner zur Al­ters­wert­min­de­rung von Wohngebäuden

Um die lineare Al­ters­wert­min­de­rung Ihres Hauses zu berechnen, benötigen Sie nur wenige Daten. Geben Sie die Art der Immobilie und das Alter ein und unser Rechner ermittelt sofort und kostenlos, wie hoch die Al­ters­wert­min­de­rung in Prozent ist.

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Jahre
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Al­ters­wert­min­de­rung nach Ross

Die Al­ters­wert­min­de­rung nach Ross setzt sich mit der dynamischen Al­ters­wert­min­de­rung von Gebäuden auseinander. Die Ross’sche Wert­min­de­rungs­kur­ve berücksichtigt dabei den Gedankengang, dass eine Immobilie in den ersten Jahren weniger Wertverlust hat als im fort­schrei­ten­den Alter. Dieses Nä­he­rungs­ver­fah­ren ist allerdings durch Vorgaben der ImmoWertV aus der Mode gekommen, obwohl es kongruent zu bau­phy­si­ka­li­schen Erkenntnissen ist und eine bessere Abbildung der realen Markt­be­din­gun­gen ermöglicht. Berechnet wird die Al­ters­wert­min­de­rung nach Ross wie folgt:

Al­ters­wert­min­de­rung in % = (0,5 x (Alter² / Ge­samt­nut­zungs­dau­er² + Alter / Ge­samt­nut­zungs­dau­er) x 100

Berechnet man die Al­ters­wert­min­de­rung mit denselben Werten wie oben für die lineare Al­ters­wert­min­de­rung, so ergibt sich für die Formel nach Ross folgendes Ergebnis:

  • Ge­bäu­de­her­stel­lungs­kos­ten eines Ver­gleichs­ob­jekts: 200.000 Euro
  • Ge­samt­nut­zungs­dau­er: 80 Jahre
  • Alter: 20 Jahre

Al­ters­wert­min­de­rung in % = (0,5 x (20²/80² + 20/80) x 100 = 15,625

200.000 x 0,15625 = 31.250 (Al­ters­wert­min­de­rung in Euro)

200.000 – 31.250 = 168.750 (Gebäudewert in Euro)

Ein Gebäude mit Her­stel­lungs­kos­ten in Höhe von 200.000 Euro, einer Ge­samt­nut­zungs­dau­er von 80 Jahren und einem Alter von 20 Jahren hat bei der linearen Al­ters­wert­min­de­rung einen Restwert von 150.000 Euro, wohingegen aufgrund des jungen Alters der Gebäuderestwert bei der Al­ters­wert­min­de­rung nach Ross noch 168.750 Euro beträgt.

Al­ters­wert­min­de­rung nach Vogels

Die Al­ters­wert­min­de­rung nach Vogels beruht auf empirisch ermittelten Kaufpreisen. Nach Ablauf der Ge­samt­nut­zungs­dau­er bleibt in diesem Verfahren ein Restwert von 20 Prozent übrig. Dies liegt daran, dass es kein Gebäude gib, das 80 oder 100 Jahre alt ist und an dem keine In­stand­hal­tungs­maß­nah­men vorgenommen wurden. Wäre dies theoretisch so, müsste das Gebäude nach Ablauf der Ge­samt­nut­zungs­dau­er abbruchreif sein. Die Formel für die Al­ters­wert­min­de­rung nach Vogels lautet:

Al­ters­wert­min­de­rung in % = [-0,4 x (Alter / Ge­samt­nut­zungs­dau­er)² + 1,2 x Alter / Ge­samt­nut­zungs­dau­er] x 100

Für unser Beispiel ergibt sich somit nach 20 Jahren eine Al­ters­wert­min­de­rung von 27,5 Prozent. Das entspricht 55.000 Euro. Nach den Maßstäben der Al­ters­wert­min­de­rung nach Vogels wäre das 200.000-Euro-Haus unabhängig von den beeinflussenden Wertfaktoren nach 20 Jahren nur noch 145.000 Euro Wert.

Vorschriften zur Berechnung der Al­ters­wert­min­de­rung

Zur Berechnung der Al­ters­wert­min­de­rung gibt es grundsätzlich zwei gesetzliche Grundlagen: ImmoWertV § 38 und SW-RL Nr. 4.3. Der Al­ters­wert­min­de­rungs­fak­tor entstammt dem § 38 ImmoWertV, wonach dieser aus dem Verhältnis der Rest­nut­zungs­dau­er zur Ge­samt­nut­zungs­dau­er der Immobilie bestimmt ist. Die Sach­wert­richt­li­nie SW-RL Nr. 4.3 ersetzt die Bestimmungen der WertR2006 (Nr. 3.6.1.1.7).

6 Faktoren, die die Al­ters­wert­min­de­rung von Gebäuden beeinflussen

Die Al­ters­wert­min­de­rung eines Hauses wird von mehreren Faktoren unterschiedlich stark beeinflusst. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:

  • Modernisierung und Investitionen
    Beispielsweise verlängern energetische Maßnahmen die Rest­nut­zungs­dau­er.
  • Ausgesetzte In­stand­hal­tungs­ar­bei­ten
    Werden übliche Maßnahmen zur Instandhaltung nicht rechtzeitig durchgeführt, verkürzt dies die Rest­nut­zungs­dau­er und beeinflusst damit erheblich die Al­ters­wert­min­de­rung.
  • Technische Überalterung
    Alte Leitungen oder ein­fach­ver­glas­te Fenster senken die Rest­nut­zungs­dau­er.
  • Intensive Nutzung oder Zweck­ent­frem­dung
    Wird beispielsweise ein Bürogebäude als Ver­pfle­gungs­ein­rich­tung verwendet, senkt dies die Rest­nut­zungs­dau­er.
  • Baumängel, die bereits bei Errichtung des Gebäudes entstehen, senken die Ge­samt­nut­zungs­dau­er.
  • Bauschäden, die nach Fertigstellung der baulichen Anlage entstehen, beschleunigen die Al­ters­wert­min­de­rung.

Die Al­ters­wert­min­de­rung von Immobilien kann durch Modernisierungs- und In­stand­hal­tungs­maß­nah­men der Bauteile auf den jeweils üblichen Standard hinausgezögert und die Rest­nut­zungs­dau­er dadurch verlängert werden. Wird die Rest­nut­zungs­dau­er verlängert, verlängert sich automatisch die Ge­samt­nut­zungs­dau­er. Das wirkt sich wiederum auf die Altersminderung aus. Nimmt man an, bei einer 20 Jahre alten Immobilie kann durch bestimmte Baumaßnahmen die Ge­samt­nut­zungs­dau­er von 100 auf 120 Jahre verlängert werden, dann sinkt die Wertminderung von 20 Prozent auf nur noch etwa 16,7 Prozent.

Gebäude, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Wirt­schafts­füh­rung nicht instandgehalten worden sind oder erhebliche Bauschäden und Baumängel aufweisen, haben eine verkürzte Rest­nut­zungs­dau­er.

Modernisierung eines Hauses durch Fassaden-Dämmung
Energetische Sa­nie­rungs­maß­nah­men, wie beispielsweise die Dämmung einer Fassade, verlängern die Rest­nut­zungs­dau­er von Gebäuden.

Al­ters­wert­min­de­rung im Sach­wert­ver­fah­ren

Ein realistischer Verkehrswert ergibt sich im Sach­wert­ver­fah­ren aus dem Produkt des Markt­an­pas­sungs­fak­tors sowie der Summe des Bodenwerts und Ge­bäu­de­sach­werts. Dazu werden zu Beginn der Bodenwert und der Gebäudewert getrennt ermittelt. Der Wertverlust wegen Alterung wird als Al­ters­wert­min­de­rung berücksichtigt und vom Produkt der Re­gel­her­stel­lungs­kos­ten pro Quadratmeter und der Brut­to­grund­flä­che abgezogen.

Ein Tipp: Lassen Sie ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten von einem seriösen Sach­ver­stän­di­gen durchführen. Dieser wendet zur endgültigen Bestimmung des Immobilienwerts mindestens zwei anerkannte Be­wer­tungs­ver­fah­ren an. Die genaue Wahl der Verfahren hängt dabei von der Immobilie und ihren Besonderheiten ab.

Al­ters­wert­min­de­rung Sach­wert­ver­fah­ren Tabelle

Seit die Wert­ermitt­lungs­richt­li­nie (WertR) ersetzt wurde, gibt es keine allgemein gültige Tabelle mehr. In der ImmoWertV (Anlage 2) ist ein Modell zur Ermittlung der Rest­nut­zungs­dau­er von Wohngebäuden mit Mo­der­ni­sie­run­gen vorgesehen. Dabei werden die Mo­der­ni­sie­rungs­maß­nah­men anhand eines Punktesystems bewertet und anschließend wird mittels einer Formel die Rest­nut­zungs­dau­er berechnet.

Ge­samt­nut­zungs­dau­er un­ter­schied­li­cher Gebäudearten

Die Ge­samt­nut­zungs­dau­er ist im Be­wer­tungs­ge­setz (BewG) genau definiert: Sie bezeichnet den Zeitraum, in dem eine bauliche Anlage entsprechend ihrer Zweckbestimmung nach wirtschaftlich vernünftigen Gesichtspunkten nutzbar ist. Bei Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern beträgt diese 70 Jahre. Bei Krankenhäusern und Tageskliniken werden 40 Jahre Ge­samt­nut­zungs­dau­er veranschlagt. Land­wirt­schaft­li­che Betriebsgebäude sind mit einer Ge­samt­nut­zungs­dau­er von 30 Jahren zu bewerten, wohingegen bei Bürogebäude und Banken mit einer Ge­samt­nut­zungs­dau­er von 60 Jahren gerechnet wird. Die höchste Ge­samt­nut­zungs­dau­er mit 80 Jahren besitzen freistehende Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser, Doppelhäuser und Reihenhäuser der Standardstufe 5.

Da eine exakte Ermittlung der Ge­samt­nut­zungs­dau­er nicht möglich ist, beruht die Bewertung auf Er­fah­rungs­wer­ten bei ordnungsgemäßer Instandhaltung. Die auf SW-RL Anlage 3 basierenden Ori­en­tie­rungs­wer­te sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

Art Jahre
Freistehende Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser, Doppelhäuser, Reihenhäuser

Standardstufe 1: 60

Standardstufe 2: 65

Standardstufe 3: 70

Standardstufe 4: 75

Standardstufe 5: 80

Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser 70
Wohnhäuser mit Mischnutzung 70
Geschäftshäuser 60
Einzelgaragen 60
Bürogebäude, Banken 60
Kindergärten, Schulen 50
Wohnheime, Alten-/Pflegeheime 50
Kauf-/Warenhäuser 50
Gemeindezentren, Saalbauten/Ver­an­stal­tungs­ge­bäu­de 40
Krankenhäuser, Tageskliniken 40
Be­her­ber­gungs­stät­ten, Ver­pfle­gungs­ein­rich­tun­gen 40
Sporthallen, Freizeitbäder/Heilbäder 40
Tier- und Hochgaragen als Einzelbauwerk 40
Betriebs-/Werkstätten, Pro­duk­ti­ons­ge­bäu­de 40
Lager-/Versandgebäude 30
Ver­brau­cher­märk­te, Autohäuser 40
Land­wirt­schaft­li­che Betriebsgebäude 30

Achtung: Im Allgemeinen ist zu beachten, dass sich die Ge­samt­nut­zungs­dau­er von Immobilien in den vergangenen Jahren aufgrund wachsender Ansprüche deutlich vermindert hat. Betrachtet man beispielsweise Wohnblöcke aus den 1960er Jahren, genügen diese den heutigen Wohnansprüchen schon lange nicht mehr. Ihre Ge­samt­nut­zungs­dau­er ist dann unter Umständen bereits abgelaufen, wenn sie nicht kernsaniert wurden.

Sachverständige ermitteln Al­ters­wert­min­de­rung von Gebäuden

Je nach Situation auf dem Immobilienmarkt ist die Ge­samt­nut­zungs­dau­er sachverständig zu analysieren und die Al­ters­wert­min­de­rung Ihres Gebäudes individuell zu bestimmen. Unsere Sach­ver­stän­di­gen ermitteln den Wert Ihrer Immobilie gerne unter Be­rück­sich­ti­gung der Al­ters­wert­min­de­rung. Wir stellen sicher, dass Sie bei voller Aufwands- und Kos­ten­trans­pa­renz eine verlässliche Auskunft erhalten. Sie haben dabei unter Fest­preis­ga­ran­tie die Wahl zwischen einem Kurzgutachten und einem Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten. Unsere Leistungen bieten wir deutschlandweit für verschiedenste Gebäudearten an.