Den Verkehrswert benötigen Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie unter anderem für die Bilanzierung, sowie bei einer Erbschaft, Schenkung oder Scheidung. Die zertifizierten sowie öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erstellen ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten ab 2.990 Euro. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wann wir den Verkehrswert für Ihre Immobilie berechnen sollten und wie die Wertermittlung von Immobilien funktioniert.

Ein Gutachter notiert Details auf einem Blatt in einem Klemmbrett.
Berechnet ein Sach­ver­stän­di­ger den Verkehrswert, nimmt er Ihr Haus gründlich unter die Lupe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verkehrswert eines Grundstücks, einer Wohnung, eines Hauses oder einer anderen Immobilie gibt an, welchen Marktwert das Objekt zum Zeitpunkt der Beurteilung hat.
  • Faktoren wie Lage, Größe, Zustand, Bodenwert sowie rechtliche Gegebenheiten (u.a. Grund­dienst­bar­kei­ten) werden bei der Ermittlung des Verkehrswerts berücksichtigt. Persönliche Umstände der Eigentümer spielen jedoch keine Rolle.
  • Mögliche Anlässe zur Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken und Immobilien sind Kauf, Verkauf, Schenkung, Scheidung, Erbschaft, Zwangs­ver­stei­ge­rung, Un­ter­neh­mens­be­wer­tung oder eine steuerliche Wertermittlung durch das Finanzamt.
  • Drei normierte Be­wer­tungs­ver­fah­ren stehen zur Auswahl, um den Verkehrswert zu berechnen. Ein Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger wendet das für die Immobilienart geeignete Verfahren an und sichert den ermittelten Wert durch eine zweite Be­wer­tungs­me­tho­de ab.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Wann Sie den Verkehrswert für ein Haus brauchen

Den Verkehrswert Ihrer Immobilie, egal ob Wohnung oder Haus, benötigen Sie, wenn der Eigentümer wechselt. Klas­si­scher­wei­se findet das beim Immobilienkauf oder -verkauf statt. Sofern der Grund, den Verkehrswert der Immobilie berechnen zu lassen, eine private Angelegenheit bleibt, genügt ein Kurzgutachten. Das gilt natürlich für unbebaute Grundstücke ebenso wie für Haus, Wohnung, Büroimmobilie oder andere Gebäudetypen.

Es gibt aber auch Anlässe, bei denen ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sach­ver­stän­di­ger den Verkehrswert ermittelt und ein be­hör­den­kon­for­mes sowie gerichtsfestes Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten erstellt:

  • Bilanzierung: Unternehmen müssen den Wert ihrer Immobilien in der Bilanz angeben. Hierfür ermitteln Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter den Immobilienwert und händigen dem Auftraggeber ein Bi­lan­zie­rungs­gut­ach­ten aus. In regelmäßigen Abständen ist für Im­mo­bi­li­en­ver­mö­gen in Firmen eine Neubewertung erforderlich.
  • gerichtliche Aus­ein­an­der­set­zun­gen: Kommt es beispielweise zu einer Zwangs­ver­stei­ge­rung oder zu einem Ent­eig­nungs­ver­fah­ren, sieht das Gesetz vor, den Verkehrswert einer Immobilie zu berechnen. Benötigt das Gericht eine Bewertung der Immobilie, beauftragt die Justiz einen Gutachter damit, den Verkehrswert zu ermitteln. Aber auch bei Er­baus­ein­an­der­set­zun­gen in einer Er­ben­ge­mein­schaft benötigen Sie den Verkehrswert zur Nach­lass­be­wer­tung.
  • Scheidung: Kommt es zur Scheidung mit Haus oder Wohnung, muss das Paar regeln, wie das gemeinsame Vermögen aufzuteilen ist. Den Verkehrswert für Haus oder Wohnung benötigen die (ehemals) Verheirateten, um festzustellen, wie viel die gemeinsame Immobilie wert ist und um gegebenenfalls die Höhe der Nut­zungs­ent­schä­di­gung zu ermitteln, falls einer der Beteiligten darin wohnen bleibt. Unter Umständen kann es im Hinblick auf den Zu­ge­winn­aus­gleich zu einem Schieds­gut­ach­ten kommen.
  • Erbschafts- oder Schenkungsteuer: Kommt es zur Schenkung einer Immobilie oder Erbschaft, erhebt das Finanzamt eine sogenannte Schenkungs- beziehungsweise Erbschaftsteuer auf Immobilien. Um die Höhe dieser Steuer festlegen zu können, lässt das Finanzamt den Grundbesitzwert der Immobilie ermitteln, ohne Lage-, Ausstattungs- oder Zu­stands­ge­ge­ben­hei­ten zu berücksichtigen. Deshalb kann der Wert deutlich höher ausfallen als angemessen – und damit auch die darauf basierende Steuer. Mit einem qualifizierten Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten können Sie die Rechengrundlage des Finanzamtes anfechten und in vielen Fällen einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Quintessenz: Sie zahlen weniger Erbschafts- oder Schenkungsteuer.
  • Übertragung von Be­triebs­ver­mö­gen in Privatvermögen: Möchten Sie Ihren Betrieb aufgeben und in Privatvermögen überführen, hängt vom Verkehrswert der Gewerbe- oder In­dus­trie­im­mo­bi­lie ab, wie hoch die Steuerzahlungen ausfallen.
  • Ver­si­che­rungs­fall: Bei Gebäudeschäden durch Brand, Sturm oder Wasser empfehlen wir ein Scha­den­gut­ach­ten unserer zertifizierten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter vor Ort.

Mehr Werte: Nicht immer dreht sich die Wertermittlung einer Immobilie um den Verkehrswert gemäß Baugesetzbuch (§ 194 BauGB) und Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV).

Bei einer Finanzierung einschließlich der Umschuldung eines Im­mo­bi­li­en­kre­dits berechnen die zuständigen Wertermittler den deutlich konservativeren Beleihungswert und erstellen gemäß Be­lei­hungs­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten.

Um einen Grund­steu­er­be­scheid anzufechten, reichen Sie beim Finanzamt einen Einspruch mit Grund­steu­er­gut­ach­ten ein.

Möchten Sie von einer schnelleren und somit höheren Abschreibung für Abnutzung profitieren, empfehlen wir ein Rest­nut­zungs­dau­er-Gutachten.

Als Wertnachweis bei einem Verkauf genügt eine Wertindikation ohne ausführlichen Methodikteil.

Wie wird der Verkehrswert berechnet?

Die ImmoWertV sieht verschiedene Verfahren vor, mit denen der Verkehrswert berechnet werden kann. Welche Be­rech­nungs­me­tho­de zum Einsatz kommt, hängt von der Art der Immobilie beziehungsweise ihrer Nutzung ab.

Für Ren­di­teim­mo­bi­li­en wie Mietswohnungen oder Pfle­ge­ap­par­te­ments wird der Verkehrswert mit Hilfe des Er­trags­wert­ver­fah­rens berechnet. Dieses kommt auch zum Einsatz, wenn der Gutachter eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bewertet.

Für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus berechnet der Sachverständige den Grundstückswert samt Haus anhand der Her­stel­lungs­kos­ten mit Hilfe des Sach­wert­ver­fah­rens. Mit unserem Sachwert-Rechner können Sie den Verkehrswert Ihres Hauses näherungsweise selbst berechnen. Da im Online-Rechner allerdings nur ein Bruchteil der tatsächlichen wertrelevanten Faktoren berücksichtigt werden kann und eine akkurate, fi­nanz­amt­ge­rech­te Ver­kehrs­wert­ermitt­lung zudem die persönliche Begutachtung des Be­wer­tungs­ob­jekts durch den Sach­ver­stän­di­gen erfordert, dient er nur als grobe Orientierung.

m2
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€ / m2
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Dieses Feld ist erforderlich. Bitte Gebäude-Her­stel­lungs­kos­ten eingeben.
Jahre
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Jahre
Dieses Feld ist erforderlich. Bitte Ge­samt­nut­zungs­dau­er eingeben.
Modernes Einfamilienhaus mit kleinem Garten und einer Terrasse.
Um den Verkehrswert ermitteln zu können, gibt es drei normierte Verfahren. Bei einem Einfamilienhaus wird meist entweder das Sachwert- oder das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren angewendet.

Sofern möglich, wenden Sachverständige das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren an. Dieses basiert auf aktuellen Kaufpreisen, die von den Gut­ach­ter­aus­schüs­sen gesammelt werden, und liefert daher marktkonforme Ergebnisse. Allerdings ist dieses Verfahren mangels vergleichbarer Objekte in der Region nur für wenige Immobilienarten wie Wohnungen, Reihenhäuser und in manchen Gegenden von Großstädten auch für Dop­pel­haus­hälf­ten eine echte Option.

Idealerweise wendet der Sachverständige mindestens zwei Verfahren an, um den Verkehrswert einer Immobilie zu berechnen. Mit dem stützenden Verfahren merzt er etwaige Fehler aus, die durch falsch gesetzte Parameter in der Berechnung mit dem primären Be­wer­tungs­ver­fah­ren entstanden sein können.

Lesetipp: Wie der Verkehrswert mit anhand des Er­trags­wert­ver­fah­rens oder des Sach­wert­ver­fah­rens berechnet wird, zeigen wir Ihnen mit anschaulichen Re­chen­bei­spie­len im jeweiligen verlinkten Beitrag.

Schauen wir uns nun in einem ausführlichen Rechenbeispiel an, wie ein Sach­ver­stän­di­ger den Verkehrswert mittels Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens ermittelt.

Rechenbeispiel: Verkehrswert einer Ei­gen­tums­woh­nung in Hamburg-Altona

Objektdaten:

  • Lage: Hamburg-Altona, 2. Obergeschoss, Altbau mit Aufzug, mittlere Wohnlage
  • Wohnfläche: 91 m²
  • Baujahr: 1962, teil­mo­der­ni­siert 2016 (Heizung, Elektrik)
  • Zustand: mittel bis gut
  • Ausstattung: mittel (keine hochwertigen Extras)
  • ohne Stellplatz

Schritt 1: Ver­gleichs­prei­se aus der Kauf­preis­samm­lung

Der Gut­ach­ter­aus­schuss Hamburg stellt für vergleichbare Ei­gen­tums­woh­nun­gen in mittlerer Wohnlage, Baujahr 1950–1969, folgende Kaufpreise aus der Kauf­preis­samm­lung zur Verfügung:

Ver­gleichs­ob­jekt Wohnfläche Kaufpreis Kaufpreis/m²
Objekt A 85 m² 391.000 € 4.600 €/m²
Objekt B 78 m² 343.200 € 4.400 €/m²
Objekt C 96 m² 451.200 € 4.700 €/m²
Objekt D 88 m² 396.000 € 4.500 €/m²

Mittlerer Vergleichspreis: 4.550 €/m²

Schritt 2: Anpassung über Um­rech­nungs­ko­ef­fi­zi­en­ten (Bodenwert)

Die Ver­gleichs­ob­jek­te liegen in einer Lage mit einem Bodenrichtwert von 1.100 €/m². Das zu bewertende Objekt liegt ebenfalls in einer Lage mit 1.100 €/m². Der Um­rech­nungs­ko­ef­fi­zi­ent beträgt damit 1,00. Es ist keine Anpassung erforderlich.

Angepasster Vergleichspreis: 4.550 €/m²

Schritt 3: Kor­rek­tur­fak­to­ren für individuelle Merkmale (besondere ob­jekt­spe­zi­fi­sche Grund­stücks­merk­ma­le)

Merkmal Faktor Begründung
Baujahr / Mo­der­ni­sie­rungs­grad − 3 % Nur Teil­mo­der­ni­sie­rung; Ver­gleichs­ob­jek­te überwiegend umfassender saniert
Ausstattung − 2 % Mittlere Ausstattung; Ver­gleichs­ob­jek­te leicht gehobeneres Niveau
Etage / Aufzug 0 % 2. OG mit Aufzug entspricht Marktstandard der Ver­gleichs­ob­jek­te
Kein Stellplatz − 1 % Leichter Abschlag; Stellplatz bei Ver­gleichs­ob­jek­ten teilweise inbegriffen
Ge­samt­kor­rek­tur­fak­tor − 6 %

Schritt 4: Berechnung des Vergleichswerts

Position Berechnung Ergebnis
Angepasster Vergleichspreis 4.550 €/m²
Ge­samt­kor­rek­tur­fak­tor (− 6 %) 4.550 € × 0,94 4.277 €/m²
Vergleichswert Wohnung 91 m² × 4.277 €/m² 389.207 €
Verkehrswert (gerundet) ca. 389.000 €

Der auf Tausender gerundete Verkehrswert für die Wohnung in Hamburg-Altona liegt bei 389.000 Euro.

Der berechnete Verkehrswert wird gerundet, um eine praxisnahe und marktgerechte Darstellung zu gewährleisten. Die Rundungsregeln richten sich nach der Höhe des Verkehrswerts.

Verkehrswert richtig runden: Bis 10.000 € auf volle Hundertert, bis 500.000 € auf volle Tausender, bis 1 Million € auf volle Zehntausender, darüber hinaus auf volle Hunderttausender.
Die Grafik zeigt, wie Sachverständige den Verkehrswert ermitteln und anschließend korrekt runden.

Kriterien, um den Verkehrswert einer Immobilie zu berechnen

Um den Verkehrswert einer Immobilie richtig zu berechnen, handelt ein Sach­ver­stän­di­ger nach folgenden Kriterien:

  • objektbezogen: Er orientiert sich immer an einem konkreten Gebäude oder Grundstück.
  • wertorientiert: Ziel ist die ge­set­zes­kon­for­me Ermittlung des Verkehrswerts.
  • stich­tags­be­zo­gen: Der ermittelte Verkehrswert bezieht sich immer auf den Stichtag, an dem das Gutachten ausgestellt wird (= Wert­ermitt­lungs­stich­tag).
  • gewöhnlicher Ge­schäfts­ver­kehr: Bei der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung müssen sich Gutachter nicht nur an den individuellen Merkmalen der Immobilie orientieren, sondern vor allem am gewöhnlichen Ge­schäfts­ver­kehr. Gemeint sind damit die auf dem Markt üblichen Werte für vergleichbare Immobilien. Der Verkehrswert ist also gleichbedeutend mit dem Marktwert. Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten wird daher im Volksmund auch als Markt­wert­gut­ach­ten bezeichnet.
  • unabhängig von persönlichen Umständen: Bei der Ver­kehrs­wert­ermitt­lung spielen persönliche Umstände wie zum Beispiel das Verhältnis der Eigentümer zu den Nachbarn keine Rolle.
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Der Verkehrswert ist das, was Ihre Immobilie zum Stichtag wirklich wert ist – nicht mehr, nicht weniger.

Dipl. Ing. André Heid M.Sc.

Je nachdem, für welche Art von Immobilie der Verkehrswert berechnet wird, bilden un­ter­schied­li­che Kennzahlen wie zum Beispiel der Jah­res­rein­ertrag die Grundlage für die Berechnung des Verkehrswerts. Über Formeln und Kennziffern wie Lie­gen­schafts­zins oder Bodenrichtwerte werden dann Zwi­schen­er­geb­nis­se wie der Gebäudesachwert, die Bo­den­wert­ver­zin­sung oder der Ertragswert berechnet. In einem Vollgutachten (Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten) wird die Methodik, wie der Verkehrswert konkret berechnet wird, nachvollziehbar aufgeschlüsselt.

Damit Sie das einmal selbst sehen können, stellen wir kostenlos ein Mustergutachten zum Download zur Verfügung. Es handelt sich um die Ver­kehrs­wert­ermitt­lung für eine Ei­gen­tums­woh­nung im Rahmen einer Schenkung.

Faktoren der Ver­kehrs­wert­be­rech­nung

Wichtige Aspekte, die über den Verkehrswert eines Hauses bestimmen, sind unter anderem:

Diese Faktoren beeinflussen den Verkehrswert
Diese Faktoren beeinflussen den Verkehrswert für Ihre Immobilie.

Lassen Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie professionell ermitteln

Den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln ist eine aufwändige Aufgabe, bei der umfassende Sach- und Marktkenntnis gefragt ist. Es ist nicht ratsam, den Verkehrswert selbst zu berechnen. Abgesehen davon, dass enormes Fachwissen notwendig ist, um den Verkehrswert einer Immobilie korrekt zu berechnen, fehlen Laien auch die benötigten Vergleichswerte. Aber selbst, wenn Sie den Verkehrswert selbst berechnen könnten, wird es Ihnen im Ernstfall nichts nützen. Weder Behörden noch Gerichte setzen sich mit der einem Verkehrswert auseinander, den eine Privatperson ohne nachweisliche Qualifizierung ermittelt hat. Deshalb lohnt es sich, das Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten bei einem kompetenten und anerkannten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in Ihrer Nähe anzufordern.

Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung überzeugen nicht nur mit verschiedensten Zer­ti­fi­zie­run­gen von TÜV, Dekra, IHK und weiteren. Wir sichern Ihnen auch eine Fest­preis­ga­ran­tie für die Wertermittlung zu – egal, ob Sie eine Ei­gen­tums­woh­nung bewerten lassen möchten oder den Verkehrswert für Ihr Haus, Ihr Grundstück oder eine gewerblich genutzte Immobilie.

Mehr noch: Wir berechnen den Verkehrswert Ihrer Immobilie nicht einfach nur, geben ein Gutachten ab und verabschieden uns damit. Bei der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung profitieren Sie von einer kostenlosen Nachbetreuung. Sollte das Finanzamt den von uns ermittelten Wert anzweifeln oder Rückfragen haben, erläutern wir dem Beamten die saubere Herleitung gerne ausführlich, bis zur Anerkennung.

Wir freuen uns darauf, Sie kostenlos beraten zu dürfen!

Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
0800 - 909 02 82 oder Formular abschicken:
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Häufige Fragen zur Ver­kehrs­wert­ermitt­lung von Immobilien

Immer wieder erreichen uns Fragen von Eigentümer, die den Verkehrswert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung berechnen (lassen) möchten. Einige davon beantworten wir direkt hier. Sie haben noch weitere Fragen, bevor Sie unsere Experten mit der Ver­kehrs­wert­ermitt­lung Ihrer Immobilie beauftragen? Nur keine Scheu – greifen Sie zum Hörer: 0800 – 909 02 82

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Vergleichswert?

Der Verkehrswert ist der gesetzlich definierte Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB. Das ist der Preis, der im gewöhnlichen Ge­schäfts­ver­kehr zum Be­wer­tungs­stich­tag erzielt werden könnte. Der Vergleichswert ist das Ergebnis des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens und entspricht bei ausreichender Datenlage direkt dem Verkehrswert. Vereinfacht: Der Vergleichswert ist ein Weg zur Ermittlung des Verkehrswerts – nicht ein anderer Begriff für dieselbe Sache.

Wie viele Ver­gleichs­ob­jek­te braucht ein Sach­ver­stän­di­ger, um den Verkehrswert korrekt zu berechnen?

Die ImmoWertV schreibt keine Mindestanzahl vor. In der Be­wer­tungs­pra­xis gilt jedoch: Je mehr Ver­gleichs­prei­se vorliegen, desto valider das Ergebnis. Sachverständige ziehen mindestens drei bis fünf vergleichbare Objekte heran. Je homogener der Markt, zum Beispiel eine Wohnsiedlung mit baugleichen Reihenhäusern, desto weniger Ver­gleichs­ob­jek­te werden benötigt. Bei heterogenen oder seltenen Immobilientypen können auch zehn oder mehr Ver­gleichs­prei­se erforderlich sein, um statistische Ausreißer zu glätten.

Wie wird der Verkehrswert berechnet, wenn es keine vergleichbaren Immobilien in der Gegend gibt?

Fehlt eine ausreichende Ver­gleichs­da­ten­ba­sis, kann das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren nicht oder nur eingeschränkt angewendet werden. Das ist häufig bei Lu­xus­wohn­im­mo­bi­li­en und Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en, sowie in dünn besiedelten Regionen der Fall. Der Sachverständige weicht dann bei vermieteten Objekten auf das Er­trags­wert­ver­fah­ren und bei selbstgenutzten Immobilien ohne ausreichende Marktdaten auf das Sach­wert­ver­fah­ren aus.

Kann ich das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren selbst anwenden, um den Wert meiner Wohnung zu schätzen?

Eine grobe Orientierung ist möglich; etwa durch die Auswertung von Angebotspreisen auf Im­mo­bi­li­en­por­ta­len. Das ersetzt jedoch kein qualifiziertes Wertgutachten: Angebotspreise sind keine Kaufpreise; sie spiegeln Wunsch­vor­stel­lun­gen wider, nicht das tatsächliche Marktgeschehen. Die entscheidenden Daten sind die Kauf­preis­samm­lun­gen der Gut­ach­ter­aus­schüs­se – und die sind für Privatpersonen nicht zugänglich. Zudem erfordern die Kor­rek­tur­fak­to­ren für Lage, Ausstattung, Mo­der­ni­sie­rungs­grad und Bodenrichtwert Marktkenntnisse und Erfahrung, die nur ein zertifizierter Sach­ver­stän­di­ger verlässlich einbringen kann. Für rechtlich relevante Zwecke wie Erbschaft, Scheidung oder Schenkung ist ein qualifiziertes Gutachten ohnehin zwingend.

Wie aktuell müssen die Ver­gleichs­prei­se für die Ver­kehrs­wert­ermitt­lung sein?

Die ImmoWertV sieht vor, dass Ver­gleichs­prei­se aus einem Zeitraum herangezogen werden, der noch das aktuelle Marktgeschehen widerspiegelt. In der Praxis gelten je nach Marktdynamik Kaufpreise aus den letzten ein bis drei Jahren als geeignet. In Metropolen wie Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund und Hannover gibt es jedes Jahr einen taufrischen Grund­stücks­markt­be­richt, den wir Ihnen konsolidiert auf der jeweiligen Stadtseite zur Verfügung stellen.

In Phasen starker Preis­ent­wick­lung – wie dem Anstieg bis 2022 oder der Korrektur danach – kann schon ein zwei Jahre alter Kaufpreis drastisch vom aktuellen Marktniveau abweichen. Sachverständige passen ältere Ver­gleichs­prei­se deshalb über Markt­an­pas­sungs­fak­to­ren an, die von den Gut­ach­ter­aus­schüs­sen für den jeweiligen Teilmarkt veröffentlicht werden.