Sie möchten Ihre Wohnung verkaufen? Hier erfahren Sie, was es beim Verkauf einer Ei­gen­tums­woh­nung zu beachten gilt. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Verkaufsprozess und geben Ihnen eine Checkliste für den reibungslosen Wohnungsverkauf an die Hand!

Maklerin zeigt Paar eine leere Wohnung
Ein guter Makler sorgt dafür, dass Kauf­in­ter­es­sen­ten sich vorstellen können, bald in der aktuell noch leeren Wohnung zu leben.

Das Wichtigste in Kürze – Wohnung verkaufen Checkliste

Ein Wohnungsverkauf ist ein großes Vorhaben, bei dem es einiges zu beachten gilt. Unsere Checkliste unterstützt Sie dabei, Ihre Ei­gen­tums­woh­nung zu verkaufen, und bietet einen klaren Fahrplan von der Vorbereitung bis zum Abschluss:

  1. Verkauf vorbereiten: Renovieren Sie die Wohnung. Löschen Sie Belastungen aus dem Grundbuch. Stellen Sie die Ver­kaufs­un­ter­la­gen zusammen.
  2. Lassen Sie den Verkehrswert ermitteln.
  3. Erstellen Sie ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Exposé mit guten Tageslicht-Bildern.
  4. Inserieren Sie Ihre Wohnung über verschiedene Kanäle.
  5. Vereinbaren Sie Be­sich­ti­gungs­ter­mi­ne mit Kauf­in­ter­es­sen­ten und führen Sie diese gut vorbereitet durch.
  6. Verhandeln Sie mit Kauf­in­ter­es­sen­ten und kommen Sie diesen steuerlich entgegen.
  7. Setzen Sie den Kaufvertrag auf und vereinbaren Sie einen Notartermin.
  8. Informieren Sie alle nötigen Stellen über den Ei­gen­tü­mer­wech­sel (Hausverwaltung, Stadt, Finanzamt) und wickeln Sie letzte Zahlungsströme ab.

Natürlich können Sie Ihre Wohnung privat verkaufen, allerdings kostet dies nicht nur viel Zeit, sondern häufig auch zahlreiche Nerven. Ein Makler unterstützt Sie bei den Schritten 3 bis 7, ein Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger der Heid Immobilien GmbH sogar ab Schritt 2 mit der Erstellung eines Kurzgutachtens.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Vorgehensweise beim Wohnungsverkauf

Bevor Sie den Kaufvertrag beim Notar gemeinsam mit dem Käufer Ihrer Wohnung unterzeichnen, durchlaufen Sie zahlreiche kleine und große Schritte von der Ver­kaufs­vor­be­rei­tung über Besichtigungen bis hin zu den Kauf­preis­ver­hand­lun­gen. Im Folgenden gehen wir darauf ein, was zu beachten ist, wenn Sie eine Ei­gen­tums­woh­nung verkaufen wollen. Die Checkliste zum Download hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. So stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Aspekte berücksichtigt werden und Sie Ihre Wohnung erfolgreich verkaufen.

Checkliste: Diese Schritte durchlaufen Sie beim Wohnungsverkauf.
Unsere Checkliste zum Wohnungsverkauf dient Ihnen als Orientierung, wenn Sie eine Wohnung verkaufen.

Erste Schritte der Ver­kaufs­vor­be­rei­tung

Bevor Sie Ihre Ei­gen­tums­woh­nung zum Verkauf anbieten, sollten Sie folgende Aufgaben erledigen.

Renovierungen und Mo­der­ni­sie­run­gen

Steigern Sie den Wert Ihrer Wohnung durch Renovierungen und Mo­der­ni­sie­run­gen! Die Heizungsanlage sollte nicht aus dem vorigen Jahrtausend sein, die Elektrik nicht aus den 1970ern. Mit neuen Fenstern, Türen und Böden sowie weiß gestrichenen Wänden punkten Sie bei Kauf­in­ter­es­sen­ten ebenfalls. Bestenfalls haben Sie sich über die Jahre hinweg kontinuierlich um In­stand­hal­tungs­maß­nah­men gekümmert. Sofern Sie die Wohnung nicht vollmöbliert verkaufen, ist es bei den Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren und Mo­der­ni­sie­rungs­maß­nah­men nicht sinnvoll, Nass- und Arbeitsräume neu auszustatten. Neue Eigentümer haben meistens eigene Vorstellungen davon, wie Bad und Küche eingerichtet sein sollen.

Belastungen löschen

Fordern Sie einen aktuellen Grundbuchauszug an und optimieren Sie den Grund­buch­ein­trag. Wenn Sie eine Ei­gen­tums­woh­nung verkaufen, sollten Hindernisse möglichst beseitigt sein. Eine Wohnung verkauft sich schwer und zu einem deutlich niedrigeren Preis, wenn der Eigentümer aufgrund von Nießbrauch nicht einziehen kann, noch eine Hypothek darauf liegt oder eine Grund­dienst­bar­keit seine Ver­fü­gungs­ge­walt einschränkt.

Bankberaterin verhandelt Vorfälligkeitsentschädigung
Die Bank kann bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung für entgangene Zinsen fordern.

Ver­kaufs­un­ter­la­gen zusammenstellen

Die wichtigsten Unterlagen, die Sie benötigen, wenn Sie eine Wohnung verkaufen möchten, sind:

Auch der Makler braucht diese Infos und Dokumente zur Erstellung des Exposés und um den Kauf­in­ter­es­sen­ten zuverlässige Auskünfte zu erteilen. Eine vollständige Liste, wer welche Unterlagen benötigt und wo Sie diese erhalten, haben wir als Checkliste zum Download zu­sam­men­ge­stellt.

Checkliste: Diese Unterlagen benötigen Sie beim Haus- oder Wohnungsverkauf.
Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung verkaufen? Unsere Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über alle notwendigen Unterlagen.

Verkaufspreis ermitteln

Um einen vernünftigen Verkaufspreis für Ihre Wohnung festlegen zu können, sollten Sie zuerst den genauen Verkehrswert Ihrer Immobilie kennen. Dafür lassen Sie am besten eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung durchführen, auf deren Grundlage Sie dann den Verkaufspreis definieren können.

Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH greifen auf aktuelle, reale Trans­ak­ti­ons­da­ten zurück und setzen ge­set­zes­kon­for­me Be­wer­tungs­ver­fah­ren ein, um Ihren Wohnungswert zu ermitteln. Durch unser Netzwerk an erfahrenen Gutachten in ganz Deutschland können wir Ihnen einen realistischen Angebotspreis an die Hand geben, der den tatsächlichen Wert Ihrer Wohnung widerspiegelt.

Wertbestimmende Faktoren die für einen Wohnungsverkauf relevant sind.
Das sind die wert­be­stim­men­den Faktoren für eine Wohnung.

So finden Sie einen Käufer für Ihre Wohnung

Wenn Sie Ihre Wohnung in Eigenregie verkaufen möchten, kommt viel auf Sie zu. Sie müssen ein ausführliches und aus­sa­ge­kräf­ti­ges Exposé mit gutem Bildmaterial erstellen und die richtigen Ver­mark­tungs­ka­nä­le wählen. Anschließend müssen Sie die Anfragen von Kauf­in­ter­es­sen­ten sortieren, qualifizieren und beantworten – denn auf den großen An­zei­gen­por­ta­len werden Sie sehr viele wertlose Anfragen erhalten. Vor allem Makler werden Sie damit ködern, angeblich bereits Käufer zu haben oder Ihre Wohnung für 30.000 Euro mehr verkaufen zu können. Wenn Sie die Spreu vom Weizen getrennt haben, vereinbaren Sie Be­sich­ti­gungs­ter­mi­ne mit echten Interessenten und führen Sie diese durch. In den eigenen vier Wänden ist das kein Problem. Wenn Sie allerdings eine vermietete Wohnung verkaufen, müssen Sie Be­sich­ti­gungs­ter­mi­ne mit dem Mieter abstimmen – der Ihnen aufgrund des bevorstehenden Verkaufs möglicherweise nicht wohlgesonnen ist. Die Kauf­in­ter­es­sen­ten, die nach der Besichtigung noch im Rennen sind, feilschen nun am Preis.

Expertentipp: Wenn Sie, statt einer unbewohnten, eine vermietete Wohnung verkaufen, senkt dies den Kaufpreis im Schnitt um vier Prozent.

Schließlich werden die Details für den Kaufvertrag festgelegt und ein Notartermin vereinbart. Wenn der Käufer abspringt und Sie den Notartermin vereinbart haben, tragen Sie die Notarkosten von rund 1,5 Prozent des Kaufpreises. Beauftragt der Käufer oder der Makler den Notar, kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.

So läuft ein Wohnungsverkauf ab.
So sieht der Ablauf beim Wohnungsverkauf aus.

Ei­gen­tums­woh­nung verkaufen mit Makler – so läuft es ab

Wenn Sie ein bisschen vom Ihrem Profit abgeben, machen Sie sich das Leben leichter. Denn ein Makler unterstützt Sie von der Beschaffung der Unterlagen über die Erstellung eines aus­sa­ge­kräf­ti­gen Exposés, die Bespielung un­ter­schied­li­cher Marketingkanäle und die Qualifizierung von Anfragen bis zur Durchführung von Be­sich­ti­gungs­ter­mi­nen. Wenn Sie möchten, regelt der Makler auch Komplikationen mit etwaigen Mietern, führt Kauf­preis­ver­hand­lun­gen mit Interessenten, prüft deren Bonität und vereinbart den Notartermin. Schon sind die paar Prozent Provision keine unnötige Ausgabe mehr.

Objektbegehung

Zunächst verschafft sich der Makler einen persönlichen Eindruck von Ihrer Wohnung. Vor Ort nimmt er alle Räume in Augenschein, prüft Fenster, Türen und inspiziert die Ausstattung.

Auftragsvergabe

Nun sollten Sie einen Vertrag abschließen. Seit 23. Dezember 2020 genügen mündliche Vereinbarungen oder ein Handschlag nicht mehr. Möchten Sie als Privatperson eine Ei­gen­tums­woh­nung verkaufen, müssen Sie den Makler in Textform (schriftlich oder zum Beispiel per E-Mail) beauftragen. Sie können ab diesem Zeitpunkt auch die Maklergebühren nicht mehr auf den Käufer abwälzen. Das neue Gesetz zur Regelung der Maklercourtage hat das Ziel, Käufer von Wohneigentum bei den Kaufnebenkosten zu entlasten. Es gilt:

  • Haben Sie als Verkäufer den Makler beauftragt, tragen Sie dessen Kosten.
  • Erlaubt Ihnen eine Vereinbarung mit dem Käufer die Weiterreichung der Maklervergütung an ihn, dürfen Sie maximal 50 Prozent der Provision an den Käufer weiterreichen.
  • Sie sind zum Nachweis verpflichtet, dass Sie ihren Anteil an den Maklerkosten bereits bezahlt haben.
Was macht der Im­mo­bi­li­en­mak­ler, um eine Wohnung zu verkaufen?

Um eine Ei­gen­tums­woh­nung erfolgreich zu verkaufen und den besten Verkaufspreis zu erzielen, geht ein professioneller Im­mo­bi­li­en­mak­ler strategisch vor und übernimmt zahlreiche Aufgaben:

  • Visuelle Präsentation: Der Makler beginnt mit professionellen Fotos Ihrer Wohnung bei Tageslicht, sowohl von innen als auch von außen. Moderne Makler setzen dabei auf 360°-Ausrüstung oder erstellen ein Video. Ist die Wohnung noch bewohnt und mit persönlichen Gegenständen gespickt, ist ein Video allerdings nicht unbedingt für die Präsentation geeignet.
  • Exposé-Erstellung: Auf Basis Ihrer Informationen und Unterlagen erstellt der Makler ein ansprechendes Exposé. Darin hebt er die Vorzüge der Wohnung hervor, gibt alle wichtigen Eckdaten an und wählt die besten Fotos aus, um potenzielle Käufer zu begeistern.
  • Vermarktung: Der Makler wählt die geeigneten Ver­mark­tungs­ka­nä­le, wie zum Beispiel Im­mo­bi­li­en­an­zei­gen­por­ta­le oder Zeitungen aus und schaltet Inserate auf seine Kosten.
  • Kommunikation mit Interessenten: Der Makler beantwortet Anfragen von Kauf­in­ter­es­sen­ten, filtert unqualifizierte Nachrichten aus und organisiert Be­sich­ti­gungs­ter­mi­ne mit potenziellen Käufern.
  • Besichtigungen: Der Makler führt die Besichtigungen selbstständig durch. Normalerweise handelt es sich dabei um individuelle Führungen, bei großem Andrang oder in Bal­lungs­ge­bie­ten können allerdings auch Sam­mel­be­sich­ti­gun­gen sinnvoll sein.
  • Kaufabwicklung: Der Makler hält Sie über den aktuellen Stand des Ver­kaufs­pro­zes­ses auf dem Laufenden, führt Verhandlungen mit potenziellen Käufern und prüft auf Wunsch deren Kaufkraft sowie Fi­nan­zie­rungs­nach­wei­se.
  • Notartermin und Abschluss: Sind Sie mit dem Käufer, dem Preis und den Modalitäten für den Kaufvertrag einverstanden, organisiert der Makler einen Notartermin für Sie und begleitet Sie dorthin, um den Verkauf rechtsgültig zu machen. Möchten Sie selbst nicht mit dem Käufer in Kontakt treten oder können die Wohnung nicht persönlich an den neuen Eigentümer übergeben, übernimmt der Makler auch die Schlüs­sel­über­ga­be.

Mit seinem Fachwissen und Engagement nimmt ein guter Im­mo­bi­li­en­mak­ler Ihnen nicht nur viel Arbeit ab, sondern kann oft auch einen höheren Verkaufspreis realisieren, als Sie sich ursprünglich vorgestellt hatten.

Käufer gefunden: So läuft der Verkauf der Ei­gen­tums­woh­nung ab

Sobald der Notartermin steht, übermitteln die am Kauf beteiligten Parteien die Vertragsdetails dem Notar. Ideal ist es, wenn nur der Verkäufer beziehungsweise derjenige, der den Notar beauftragt hat, spezielle Bedingungen, die vom Standardvertrag abweichen, durchgibt. Solche Details können sein:

  • Weiterleitung der Jah­res­ab­rech­nung,
  • gesonderte Ablöse für die Küche oder eigens aufgeführte Preise für Inventar, Garage etc. (mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber „Kauf­preis­auf­tei­lung“),
  • vorzeitige Schlüs­sel­über­ga­be, damit der neue Eigentümer renovieren kann.

Der Notar setzt den Kaufvertrag auf und schickt ihn beiden Seiten vorab zur Ansicht zu. Beim Termin vor Ort liest er den kompletten Vertrag vor und erläutert gegebenenfalls einzelne Punkte. Anschließend unterzeichnen die Ver­trags­par­tei­en und der Notar beglaubigt den Kaufvertrag mit seiner Unterschrift samt Siegel. Das Original verbleibt im Notariat, Kopien verschickt der Notar im Anschluss an die Ver­trags­par­tei­en, den Makler sowie Ämter, die Kenntnis davon erhalten müssen.

Der Notar leitet die Umschreibung im Grundbuch ein, vermerkt aber eine Auflassung. Die Wohnung geht erst ins Eigentum des Käufers über, sobald der Notar grünes Licht gibt. Dies macht er, sobald der Käufer ihm den Erhalt der Kaufsumme bestätigt. Neben dem Grundbuchamt erhält auch die Grund­er­werb­steu­er­stel­le des Finanzamts eine Kopie des Kaufvertrags. Sie stellt eine Un­be­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung aus, ohne die der Käufer die Wohnung nicht erwerben kann.

Von all den Behörden, die im Hintergrund mitwirken, bekommen Sie als Verkäufer wenig mit. Für Sie hat sich der Wohnungsverkauf nach dem Notartermin, dem Erhalt der Kaufsumme, der entsprechenden Bestätigung gegenüber dem Notar, der Bezahlung der Maklercourtage sowie der abschließenden Schlüs­sel­über­ga­be erledigt. Als Verkäufer müssen Sie nur noch einmal an den Wohnungsverkauf denken, nämlich bei der nächsten Steuererklärung.

Woh­nungs­be­sich­ti­gung vor dem Verkauf

Kauf­in­ter­es­sen­ten wollen sich vor dem Kauf selbst ein Bild von der Wohnung machen. Eigennutzer richten die Wohnung bei einer Besichtigung gedanklich bereits ein, Kapitalanleger bekommen eine Vorstellung davon, wie viel sie vor der Vermietung investieren müssen. Darüber hinaus entwickeln potenzielle Käufer bei einer Besichtigung Eindrücke, die sie auf dem Papier nicht gewinnen können – zum Beispiel Lärmquellen und die Nachbarschaft. Eine Checkliste zur Haus­be­sich­ti­gung haben wir Ihnen in unserem Ratgeber zu­sam­men­ge­stellt.

Maklerin zeigt leere Wohnung mit Laminat
Obwohl es nur weiße Wände, Lampen und Laminat zu sehen gibt, machen Makler den Interessenten die Wohnung schmackhaft.

Tipp: Wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen möchten, wird eine Woh­nungs­be­sich­ti­gung wesentlich komplizierter. Was Sie bei Besichtigungen von vermieteten Wohnungen beachten müssen und welche Rechte und Pflichten Sie als Vermieter gegenüber Ihrem aktuellen Mieter haben, erfahren Sie in dem verlinkten Ratgeber.

Rechte Dritter beim Wohnungsverkauf

Wenn Sie eine Wohnung verkaufen, müssen Sie unter Umständen die Rechte von Dritten berücksichtigen. Diese wirken sich meist wertmindernd aus und können die Ver­kaufs­be­mü­hun­gen in die Länge ziehen.

Rechte im Grundbuch

Im Grundbuch sind un­ter­schied­li­che Rechte notiert. Abteilung II im Grundbuch verschafft Ihnen einen Überblick über Lasten, Beschränkungen und Vormerkungen, während in Abteilung III finanzielle Belastungen eingetragen sind.

Rechte von Darlehensgebern

Haben Sie ein Darlehen, einen Kredit, eine Baufinanzierung oder eine Hypothek aufgenommen und die Wohnung als Sicherheit hinterlegt, sollten Sie die im Grundbuch Abteilung III eingetragene Grundschuld / Belastung löschen lassen.

Eingetragene Rechte von Dritten

Abteilung II gibt Auskunft über Rechte, Lasten, Beschränkungen und Ver­fü­gungs­ein­schrän­kun­gen. Alle diese Rechte, Beschränkungen oder Lasten werden Sie nur sehr schwer oder gar nicht aus dem Grundbuch bekommen. Für Kauf­in­ter­es­sen­ten wirken sich entsprechende Rechte wertmindernd aus, da Sie die Wohnung nur eingeschränkt nutzen können.

Ein Sa­nie­rungs­ver­merk hat zwar eine Wertsteigerung nach Abschluss der städtebaulichen Maßnahme zur Folge, ist bis dahin aber mit Einschränkungen und Aus­gleichs­zah­lun­gen verbunden. Mit einer Baulast sind ebenfalls Einschränkungen verbunden.

In Bayern werden Baulasten im Grundbuch, Abteilung II eingetragen, in den anderen Bundesländern gibt es ein eigenes Bau­las­ten­ver­zeich­nis.

Für Wohnungen – gerade im familiären Kontext bei Schenkung oder Erbschaft – typisch und für Käufer sehr unattraktiv ist ein eingetragenes Wohnrecht. Denn dadurch kann der Käufer die Wohnung nicht zu marktüblichen Konditionen (neu) vermieten. Noch weniger Interesse wird die Wohnung wecken, wenn ein Nießbrauch – quasi die Steigerung eines Wohnrechts – eingetragen ist. Der Kaufpreis wird um einen hohen Betrag, der die vor­aus­sicht­li­che Lebensdauer des Rechteinhabers in Relation zum entstandenen Mietzinsverlust setzt, reduziert. Ein Verkauf einer Ei­gen­tums­woh­nung mit Nießbrauch oder Wohnrecht ist nur dann ratsam, wenn Sie dringend Geld brauchen oder die Wohnung geerbt oder geschenkt bekommen haben, aber kein Vermieter mit all seinen Pflichten sein wollen.

aufgebrachte Mieterin
Mieter haben starke Rechte. Stellen Sie sich gut mit ihnen, wenn Sie die Wohnung verkaufen möchten.

Rechte von Mietern

Mieter haben starke Rechte – unter anderem ein Vorkaufsrecht. Ohne die Kooperation Ihres Mieters wird es schwierig werden, Ihre Ei­gen­tums­woh­nung zu verkaufen. Es ist daher essenziell, frühzeitig und transparent mit Ihrem Mieter zu kommunizieren und sich gut mit ihm zu stellen, um seine Unterstützung für den Verkaufsprozess zu gewinnen.

Rechte der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft

Welche Rolle spielt die Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft, wenn Sie eine Ei­gen­tums­woh­nung verkaufen möchten? Tatsächlich spielt die Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft beziehungsweise die Hausverwaltung eine größere Rolle als Sie möglicherweise denken. Denn als Eigentümer einer Wohnung in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus gehört Ihnen nicht nur Ihre Wohnung (Sondereigentum), sondern Sie besitzen auch Anteile am gemeinsamen Eigentum. Dazu gehören Keller, Dach, Heizungsanlage, Treppenhaus, Fassade, Fenster, Türen und mehr. Das bedeutet, Sie dürfen das Ge­mein­schafts­ei­gen­tum anteilig nutzen und müssen in Form des Hausgelds auch anteilig für die Instandhaltung aufkommen.

Darüber hinaus dürfen Sie Ge­mein­schafts­ei­gen­tum der Hausverwaltung nicht ungefragt in Eigenregie umgestalten – auch wenn dieses in direkter Verbindung mit Ihrer Wohnung steht. Beispielsweise können Sie kein Fenster mit Holzrahmen einbauen, wenn alle anderen aus Kunststoff bestehen. Sie dürfen Ihren Balkon auch nicht ohne Genehmigung blau anstreichen, wenn die Hausfassade grün ist.

Der Hausverwalter kann im Sinne der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft einen Käufer als neuen Eigentümer ablehnen. Dies kann passieren, wenn der Käufer

  • als unseriös eingestuft wird,
  • zu erwarten ist, dass er den Hausfrieden stört,
  • oder der Hausverwalter berechtigte Zweifel daran hat, dass der Neue seinen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nachkommt.

Die gesetzliche Grundlage für die Zustimmung durch die Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft ist § 12 Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz.

Informieren Sie diese Menschen, wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen

Um einen zügigen und kom­pli­ka­ti­ons­lo­sen Wohnungsverkauf zum besten Preis zu erreichen, sollten Sie einige Menschen zu un­ter­schied­li­chen Stadien des Ver­kaufs­pro­zes­ses informieren.

Miteigentümer

Sprechen Sie als allererstes mit Miteigentümern, sofern Ihnen die Wohnung nicht allein gehört. Denn eine Wohnung verkauft sich wesentlich leichter als ganze Einheit anstatt als Anteil.

Mieter

Als Nächstes informieren Sie den Mieter über Ihre Ver­kaufs­ab­sich­ten. Er wohnt darin, hat starke Rechte, kann Ihnen den Verkauf Ihrer Ei­gen­tums­woh­nung erheblich erschweren – und ist möglicherweise Ihr erster Kaufinteressent. Falls der Mieter die Wohnung nicht kaufen will oder kann, möchte er höchst­wahr­schein­lich zu gleichen Konditionen darin wohnen bleiben. Unter Umständen müssen Sie ihm den Auszug schmackhaft machen. Auf jeden Fall sollten Sie sich mit ihm gut stellen, damit er Ihnen keine Steine in den Weg legt. Spätestens, wenn Sie Woh­nungs­be­sich­ti­gun­gen durchführen, brauchen Sie einen kooperativen Mieter.

Nachbarn

Anstandshalber bereiten Sie Ihre Nachbarn auf bevorstehende Besichtigungen vor. Schließlich beeinträchtigen Kauf­in­ter­es­sen­ten Ihre Nachbarn kurzzeitig. Einerseits schnappen die Besucher Ihren Nachbarn möglicherweise einen Parkplatz weg, andererseits könnten aufmerksame Nachbarn misstrauisch werden, wenn sich (vermehrt) fremde Personen im Haus aufhalten. Ihre Nachbarn über das Verkaufsgesuch zu informieren hat aber auch praktische Vorteile: Vielleicht suchen sie selbst eine Wohnung zum Kauf oder kennen potenzielle Käufer – und wohl kaum jemand kann das Viertel und die Wohnung besser empfehlen als Nachbarn, die sich hier wohlfühlen.

Makler

Beziehen Sie einen Makler möglichst früh in den Prozess mit ein, wenn Sie Ihre Ei­gen­tums­woh­nung verkaufen möchten. Haben Sie selbst schon viel Zeit und Geld in die Erstellung eines Exposés und Inserate gesteckt, ärgern Sie sich, wenn sich Ihre Wohnung zum Beispiel mangels Verkaufstalent zum Ladenhüter entwickelt und Sie letztendlich doch professionelle Hilfe benötigen. Der Makler vermarktet Ihre Wohnung, fädelt den Kauf ein und unterstützt Sie bei allen Schritten des Ver­kaufs­pro­zes­ses von der Definition der Zielgruppe und Festlegung des Angebotspreises bis zur Vereinbarung des Notartermins. Ist das Verhältnis zum Mieter angespannt, sollten Sie auf jeden Fall einen Makler hinzuziehen.

Hausverwaltung / Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft

Die Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft oder ein von ihr beauftragter Dritter (Hausverwalter) kann Käufer gemäß § 12 Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz ablehnen. Dafür muss ein triftiger Grund vorliegen. Bekommt die Hausverwaltung oder die Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft den Eindruck, dass der Käufer den Hausfrieden stören wird oder seine Hausgeld-Zahlungen nicht leisten kann oder wird, legt sie ein Veto ein. Eine entsprechende Ver­äu­ße­rungs­be­schrän­kung kann sogar im Grundbuch eingetragen werden. Teilen Sie der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft also besser frühzeitig mit, dass Sie Ihre Ei­gen­tums­woh­nung verkaufen und wen Sie als Käufer im Auge haben. Vorteil: Viele Eigentümer haben Verwandte und Bekannte, die gerne in unmittelbarer Nähe wohnen möchten.

Nachbarskinder kommunizieren mit Dosentelefon
Informieren Sie Ihre Nachbarn über den Verkauf. Sie erfahren es über den Buschfunk sowieso.

6 häufige Fehler beim Wohnungsverkauf vermeiden

Viele Woh­nungs­ei­gen­tü­mer versuchen Ihr Apartment ohne professionelle Hilfe zu verkaufen. Es kann schließlich nicht allzu schwierig sein, eine Wohnung in einem lukrativen Markt zu einem hohen Preis zu verkaufen, oder? Ein paar Fotos schießen, ein bisschen Text für die Anzeige schreiben und für einen Hunderter auf einer der großen Immobilien-An­zei­gen­platt­for­men oder Klein­an­zei­gen­por­ta­len im Internet veröffentlichen und schon können Sie sich den Käufer aussuchen! Nein, so einfach funktioniert der Im­mo­bi­li­en­ver­kauf leider nicht. Denn es gibt einiges zu beachten, wenn Sie eine Ei­gen­tums­woh­nung verkaufen möchten.

Um Ihre Wohnung zu Ihrem realistischen Wunschpreis veräußern zu können, sollten Sie folgende Fehler vermeiden:

  • Unter Zeitdruck verkaufen: Zu wenig Vorbereitung, eine schlampige Aufbereitung des Inserats, fehlende Dokumente, eine amateurhafte Besichtigung – ein Verkauf unter Zeitdruck wirkt sich negativ aus. Käufer werden abspringen oder den Preis drücken.
  • Überzogene Preis­vor­stel­lun­gen: Sie vergleichen Angebotspreise im Internet und stellen Ihre Wohnung zu einem hohen Wunschpreis ein. Allerdings sind die Ver­gleichs­ob­jek­te in der gleichen Stadt Neubauten mit moderner Ausstattung in einem begehrten Wohnviertel, während Ihre Altbauwohnung eher re­no­vie­rungs­be­dürf­tig ist sowie Küche, Bad und Böden ausgetauscht werden müssen. Zu hohe Preis­vor­stel­lun­gen machen Ihre Wohnung zum Ladenhüter – und dann wird es schwer, sie zu einem marktgerechten Preis zu veräußern. Denn wer bemerkt, dass die Wohnung seit Monaten erfolglos im Internet zum Verkauf angeboten wird, denkt zurecht, dass irgendwas damit nicht stimmt. Betrauen Sie einen Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen mit der Erstellung eines Markt­wert­gut­ach­tens Ihrer Ei­gen­tums­woh­nung und beauftragen Sie einen Makler mit dem Verkauf. Denn Makler holen als neutrale Dritte mit ihrer Erfahrung und Ver­kaufs­tak­ti­ken eher den angestrebten Verkaufspreis heraus als der Eigentümer selbst.
  • Unvollständige Unterlagen: Beschaffen Sie alle relevanten Unterlagen frühzeitig. Kauf­in­ter­es­sen­ten benötigen zur Preisakzeptanz sämtliche Dokumente. Wenn Sie eine Ei­gen­tums­woh­nung verkaufen möchten, ist vor allem wichtig, was in der Tei­lungs­er­klä­rung steht.
  • Immobilie in schlechtem Zustand präsentieren: Renovieren Sie. Nehmen Sie längst anstehende In­stand­set­zun­gen vor. Entrümpeln Sie die Wohnung. Machen Sie sauber. Entfernen Sie persönliche Gegenstände. Der Käufer möchte nicht wissen, wie Sie darin wohnen, sondern sich vorstellen können, wie er darin wohnt. Investieren Sie gegebenenfalls in Home Staging, um die Ei­gen­tums­woh­nung ansprechend zu präsentieren. Sofern Sie die Besichtigungen selbst durchführen möchten, nehmen Sie sich dafür genügend Zeit pro Kauf­in­ter­es­sen­ten und seien Sie auf bauliche oder energetische Fragen oder solche zum Ge­mein­schafts­ei­gen­tum vorbereitet.
  • Kauf­preis­ver­hand­lun­gen selbst führen: Ein Makler hat mehr Erfahrung und die nötige Distanz zum Wohnobjekt. Unterschreiben Sie den Kaufvertrag nicht voreilig, sondern lassen Sie sich vom Notar gründlich beraten und fragen Sie Ihren Makler nach sinnvollen Klauseln, die Sie und Ihr Eigentum schützen. Überprüfen Sie außerdem die Bonität Ihres Käufers.
  • Mängel verschweigen: Verschweigen Sie einen Mangel arglistig, kann Ihr Käufer Sie auch nach dem Kauf dafür haftbar machen. Feuch­tig­keits­schä­den wie Schimmel in der Wohnung, mangelhafte Elek­tro­in­stal­la­tio­nen, Heizungsanlagen oder Abdichtungen, Schäd­lings­be­fall, eine fehlende Baugenehmigung oder Ihnen bekannte Altlasten – die Liste an Sachmängeln ist lang. Eine Aus­schluss­klau­sel für Sachmängel rettet den Verkäufer nicht bei arglistiger Täuschung. Gleiches gilt für Rechtsmängel wie im Grundbuch eingetragene Belastungen, bestehende Miet­ver­hält­nis­se sowie Beschränkungen nach dem Wohn­raum­för­de­rungs­ge­setz oder eine kommunale Ver­än­de­rungs­sper­re. Eine Be­schaf­fen­heits­ver­ein­ba­rung im Kaufvertrag sollte den Zustand einschließlich etwaiger Mängel beinhalten. Bemerkt der Käufer darin nicht enthaltene Mängel erst nach dem Kauf, die aber bereits vor Ver­trags­ab­schluss bestanden, kann er vom Verkäufer Nachbesserung, Schadenersatz oder eine Minderung des Kaufpreises fordern oder komplett vom Kauf zurücktreten.

Häufige Fragen zum Wohnungsverkauf

In diesem Abschnitt beantworten wir häufige Fragen zum Wohnungsverkauf und erläutern, was es beim Verkauf einer Ei­gen­tums­woh­nung zu beachten gilt.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um eine Wohnung zu verkaufen?

Selbst­ver­ständ­lich können Sie Ihre Wohnung immer verkaufen bzw. zum Verkauf anbieten. Insbesondere, wenn Sie sie aufgrund einer Scheidung oder Erbschaft veräußern, haben Sie oft keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Verkaufs. Wenn Sie jedoch keinen Zeitdruck haben und sich aus freien Stücken dazu entschließen, Ihre Wohnung zu verkaufen, empfiehlt es sich, auf die folgenden zwei Aspekte zu achten:

  • Marktlage: Ist die Nachfrage nach Ei­gen­tums­woh­nun­gen hoch und sind die Zinsen für Im­mo­bi­li­en­kre­di­te niedrig, kann das vorteilhaft für Ihren Verkauf sein.
  • Jahreszeit: Grundsätzlich können Sie Ihre Wohnung zu jeder Jahreszeit verkaufen. In den hellen Monaten ist es aber in der Regel einfacher, da Sie genügend Licht für hochwertige Bilder der Immobilie sowie Be­sich­ti­gungs­ter­mi­ne haben.

Wann ist ein guter Zeitpunkt, um eine selbstbewohnte Ei­gen­tums­woh­nung zu verkaufen?

Bei einer selbstgenutzten Wohnung spielen viele Faktoren wie beispielsweise die persönliche Situation und die Tendenzen am Immobilienmarkt eine Rolle, um den bestmöglichen Zeitpunkt für den Verkauf einer Ei­gen­tums­woh­nung zu erwischen. Ideal ist es, wenn die Veräußerung steuer- und schuldenfrei erfolgt. Um Spe­ku­la­ti­ons­steu­er zu vermeiden, müssen Sie entweder selbst in drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Kalenderjahren (also mindestens 14 Monate) in der Wohnung gelebt haben oder die Ei­gen­tums­woh­nung vor mindestens zehn Jahren gekauft haben. Darüber hinaus sollte ein etwaiges Darlehen zur Finanzierung des Wohnungskaufs vollständig zurückbezahlt sein. Andernfalls fordert der Darlehensgeber eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung wegen entgangener Zinsen. Dies können teilweise mehrere 10.000 Euro sein, abhängig vom Zins und der Darlehenshöhe.

Ein denkbar schlechter Ver­kaufs­zeit­punkt ist kurz nach dem Erwerb einer Immobilie. Die Kaufnebenkosten (zirka 15 Prozent für Notar, Grundbuch, Makler und Grund­er­werbs­steu­er) können bei einem schnellen Verkauf Ihrer Ei­gen­tums­woh­nung zunächst nicht über den Wert der Immobilie abgedeckt werden.

Wie erziele ich einen höheren Verkaufspreis mit einer Ei­gen­tums­woh­nung?

Ein guter Makler unterstützt Sie dabei, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Die Maßnahmen dazu reichen von der optimalen Präsentation im Internet durch ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Exposé mit einladenden Tageslichtfotos über eine optimal durchgeführte Besichtigung bis hin zu den Ver­trags­ver­hand­lun­gen. Ihre angemessenen Preis­vor­stel­lun­gen können Sie mit dem Kurzgutachten eines Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen untermauern. Außerdem können Sie dem Käufer Ihrer Ei­gen­tums­woh­nung bei der Ver­trags­ge­stal­tung steuerlich entgegenkommen, indem Sie seine Grund­er­werb­steu­er mit einigen legalen Tricks mindern.

Wie lange dauert der Verkauf einer Ei­gen­tums­woh­nung?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Im Schnitt dauert es etwas mehr als fünf Monate, um eine Ei­gen­tums­woh­nung zu verkaufen, in ländlichen Gebieten einen Monat länger. Letztendlich hängt die Dauer des Verkaufs von vielen Faktoren wie dem Zustand der Wohnung, der Lage, der Präsentation und dem Verkaufstalent, den Preis­vor­stel­lun­gen und der Marktsituation ab.

Was kostet der Verkauf einer Ei­gen­tums­woh­nung?

Für die Vermarktung Ihrer Ei­gen­tums­woh­nung und die Beschaffung der notwendigen Dokumente werden einige Hundert Euro fällig. Allerdings kostet Sie der Verkauf einer Ei­gen­tums­woh­nung in Eigenregie vor allem zwei Dinge: Zeit und Nerven. Wenn Sie einen Makler mit der Vermittlung Ihrer Ei­gen­tums­woh­nung beauftragen, verlangt dieser üblicherweise eine länderabhängige Provision von 3,5 bis 6,5 Prozent des Verkaufspreises, die Sie sich mit dem Käufer teilen können. Vom Beginn des Ver­kaufs­pro­zes­ses bis zum Geldeingang sollten Sie sechs Monate einkalkulieren. Welche Kosten beim Verkauf einer Immobilie anfallen, schlüsseln wir im Ratgeber „Kosten beim Hausverkauf“ auf.

Kann ich meine Wohnung verkaufen, wenn Sie noch nicht abbezahlt ist?

Sie können eine Wohnung verkaufen, wenn diese noch nicht abbezahlt ist. Mit dem Geld, das Sie vom Käufer erhalten, können Sie die ausstehenden Raten bei Ihrem Darlehensgeber mit einer Einmalzahlung begleichen. Durch den entgangenen Zins, zu dessen Entrichtung Sie sich bei Unterzeichnung des Dar­le­hens­ver­trags verpflichtet haben, entsteht dem Kreditinstitut ein Schaden. Um diesen Zinsschaden auszugleichen, kann die Bank eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung in nahezu frei wählbarer Höhe verlangen. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der Käufer den Dar­le­hens­ver­trag übernimmt – wenn sich alle beteiligten Parteien darüber einig sind. Die entsprechenden Kosten, die auf den Käufer einschließlich einer späteren Löschung der Grundschuld zukommen, wird er Ihnen vom Kaufpreis abziehen.

Wer bezahlt den Makler beim Verkauf einer Ei­gen­tums­woh­nung?

Entscheidend ist, wer den Makler beauftragt hat. Ein neues Gesetz zur Maklerprovision, das am 23. Dezember 2020 in Kraft trat, legt fest, dass bei Im­mo­bi­li­en­trans­ak­tio­nen unter Privatpersonen

  • der Auftraggeber den Makler bezahlt,
  • der Auftraggeber in einer Vereinbarung mit der anderen Vertragspartei maximal 50 Prozent der Maklercourtage auf diese abwälzen kann,
  • der Auftraggeber den Nachweis erbringen muss, seinen Anteil an den Makler bezahlt zu haben, bevor die andere Partei eine Zahlung vornimmt.

Natürlich können Sie auch auf die Unterstützung eines Im­mo­bi­li­en­mak­lers verzichten und Ihre Wohnung privat verkaufen. Welche Aufwände Sie dann haben und wie Sie am besten beim Verkauf einer Ei­gen­tums­woh­nung vorgehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Haus verkaufen ohne Makler“. Dort verraten wir Ihnen außerdem, welche Kosten beim Wohnungsverkauf konkret auf Sie zukommen und wie diese zwischen Ihnen und dem Käufer aufgeteilt werden.

Was passiert mit den Rücklagen, wenn ich meine Ei­gen­tums­woh­nung verkaufe?

Die Rücklagen, die der bisherige Eigentümer im Rahmen seiner Hausgeld-Zahlungen gebildet hat, gehen auf den Käufer der Ei­gen­tums­woh­nung über.

Wer zahlt die Sonderumlage beim Verkauf einer Ei­gen­tums­woh­nung?

Hat die Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung vor dem Verkauf der Ei­gen­tums­woh­nung eine Sonderumlage beschlossen, die erst nach dem Ei­gen­tü­mer­wech­sel fällig wird, trägt der Käufer die Kosten dafür. Der Fairness halber sollte der Verkäufer seinen Nachfolger auf die bevorstehende Sonderumlage hinweisen.

Bekomme ich Baukindergeld, obwohl ich meine Wohnung verkaufe?

Alle wichtigen Fragen rund ums Baukindergeld bei einem Wohnungsverkauf beantworten wir in diesem Kapitel.

Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung, die es Familien mit Kindern leichter machen soll, ein Eigenheim zu erwerben. Über einen Zeitraum von zehn Jahren wird der Im­mo­bi­li­en­er­werb mit 1.200 Euro pro Kind und Jahr bezuschusst. Verantwortlich ist das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um, ausbezahlt wird das Baukindergeld durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bedingungen für den Bezug von Baukindergeld sind:

  • Antragstellung erfolgt spätestens sechs Monate nach dem Einzug. Der letztmögliche Termin war der 31. Dezember 2023.
  • Der Kauf (Datum Kaufvertrag) oder Bau (Datum Baugenehmigung) einer eigengenutzten Immobilie erfolgte bis 31. Dezember 2020.
  • Die Ein­kom­mens­gren­ze für den Haushalt für eine Familie mit einem Kind liegt bei 90.000 Euro. Jedes weitere Kind erhöht diese Grenze um 15.000 Euro.
  • Als Kinder gelten Jugendliche unter 18 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz im Haushalt der Eltern haben und für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
  • Die Familie darf zum Zeitpunkt der Baugenehmigung beziehungsweise des notariellen Kaufvertrags kein Wohneigentum haben.
  • Das Baukindergeld gilt nicht für Anbau, Umbau oder Sanierung, sondern nur für Neubau oder den Erwerb einer Be­stands­im­mo­bi­lie.

Sie kaufen eine Wohnung, in der noch Mieter wohnen? Weder eine Verzögerung des Einzugs noch eine Zwi­schen­ver­mie­tung stellen ein Hindernis für die Beantragung des Baukindergeldes dar.

Sie verkaufen eine Wohnung und kaufen ein Haus? Achten Sie darauf, dass zwischen dem Wohnungsverkauf und dem Hauskauf – also den Terminen der Unterschrift auf dem Kaufvertrag beim Notar – ein paar Tage liegen, in denen Sie ohne Im­mo­bi­li­en­ei­gen­tum sind.

Eltern grübeln, während Kinder spielen
Eltern fragen sich, ob Sie Baukindergeld auch beim Verkauf einer Ei­gen­tums­woh­nung erhalten.

Ich möchte auswandern. Soll ich meine Wohnung verkaufen oder vermieten?

Ob Sie als Auswanderer Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten sollen, hängt von vielen Faktoren ab. Der wichtigste dürfte der sein, ob sie das Aus­wan­de­rungs­land bereits kennen, dort schon länger gelebt haben, sich mittelfristig wohlfühlen, Ihr Lebensunterhalt dort gesichert ist und Sie mit sehr hoher Wahr­schein­lich­keit wissen, dass Sie nicht mehr in Ihre alte Heimat zurückkehren. Wenn die „Gefahr“ besteht, dass Sie mit den Rah­men­be­din­gun­gen, die im Zielland herrschen, möglicherweise nicht dauerhaft klarkommen, kann eine Vermietung die bessere Lösung sein.

So bringen Sie Ihren Wohnungsverkauf erfolgreich über die Bühne

Die eigene Wohnung zu verkaufen, ist ein großer Schritt und will gut vorbereitet sein. Überlegen Sie sich im Vorfeld, ob Sie die Wohnung auf eigene Faust oder mithilfe eines Maklers verkaufen wollen – denn ein Wohnungsverkauf bedarf durchaus einiges Know-hows. Fühlen Sie sich in der Lage dazu, Ihre Wohnung privat zu verkaufen, kann es mit dem Verkaufsprozess losgehen: Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Notartermin etc. Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall viel Erfolg!

Benötigen Sie Hilfe beim Verkauf Ihrer Ei­gen­tums­woh­nung in Form einer qualifizierten Ver­kaufs­be­ra­tung? Unsere erfahrenen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter unterstützen Sie gern bei Ihrem Wohnungsverkauf.

Nachdem unsere zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen Ihre Wohnung in Augenschein genommen haben, ermitteln sie anhand persönlicher Eindrücke von Ausstattung, Zustand und Lage der Wohnung deren Marktwert. Dabei können sie auf Verkaufspreise für vergleichbare Wohnungen zurückgreifen und beziehen relevante Unterlagen wie Grundbuchauszug und Baudokumente ein. Mit einem Kurzgutachten halten Sie eine korrekte Preis­ein­schät­zung in den Händen, mit denen Sie Ihre berechtigten Forderungen an potenzielle Käufer untermauern können.