Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren ist eine von drei ge­set­zes­kon­for­men Be­wer­tungs­me­tho­den für Immobilien und Grundstücke. Es bildet das Marktgeschehen am genauesten ab und eignet sich vor allem für selbstgenutztes Wohneigentum. Um den Vergleichswert einer Immobilie zu ermitteln, ziehen die Sach­ver­stän­di­gen aktuelle Kaufpreise von vergleichbaren Objekten heran. Bei Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en sowie Lu­xus­wohn­im­mo­bi­li­en und jeglicher Art von Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en stößt das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren hingegen schnell an seine Grenzen, da es an passenden Ver­gleichs­ob­jek­ten mangelt.

Vergleichbare Häuser
Nur vergleichbare Immobilien eignen sich für das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren wird der Verkehrswert einer Immobilie ermitteltmarktgerecht und präzise.
  • Der Vergleichswert basiert auf realen Kaufpreisen, die von den regionalen Gut­ach­ter­aus­schüs­sen gesammelt werden.
  • Besonders geeignet ist das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren für die Wertermittlung von Ein­fa­mi­li­en­häu­sern, Dop­pel­haus­hälf­ten und Reihenhäusern in Groß- und Mittelstädten.
  • Bei komplexen Gebäuden oder wenn Ver­gleichs­pa­ra­me­ter fehlen, stößt das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren an seine Grenzen. Für Ren­di­teim­mo­bi­li­en (v.a. Wohnungen, Büros und andere Gewerbeobjekte) eignet sich das Er­trags­wert­ver­fah­ren besser. Für ausgefallenere Wohngebäude oder Ein­fa­mi­li­en­häu­sern in kleineren Gemeinden wenden Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge meist das auf den Her­stel­lungs­kos­ten basierende Sach­wert­ver­fah­ren an.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was ist das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren?

Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren gilt nach Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung als präzise Methode bei der Wertermittlung von Grundstücken und selbst genutzten Immobilien. Weil das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren für Immobilien auf konkreten Werten realer Transaktionen basiert, bildet es das Marktgeschehen besonders gut ab. Es kommt bei der Ermittlung des Verkehrswertes zum Einsatz und liefert als Ergebnis den tatsächlichen Marktwert einer Immobilie.

Grundsätzlich sind für dieses Verfahren die Angaben und Werte der Gut­ach­ter­aus­schüs­se besonders wichtig: Dabei handelt es sich um bereits erzielte Werte für verschiedene Arten von Immobilien, welche die Gut­ach­ter­aus­schüs­se kategorisch geordnet zur Verfügung stellen.

Weitere zulässige Methoden zur Wertermittlung von Immobilien sind das Sach­wert­ver­fah­ren und das Er­trags­wert­ver­fah­ren. Informieren Sie sich darüber direkt in unseren Ratgebern.

Achtung: Grundsätzlich ist davon abzuraten, das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren für Immobilien selbst anzuwenden. Denn nur Fachleute verfügen über die entsprechende Erfahrung und Marktkenntnis, die eine realistische Wertermittlung ermöglichen. Deshalb sollten Sie bestenfalls einen erfahrenen Sach­ver­stän­di­gen mit der Wertermittlung Ihrer Immobilie beauftragen. Insbesondere wenn Sie den Verkehrswert im Rahmen einer steuerlichen Wertermittlung für das Finanzamt benötigen, ist das Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten eines zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen Ihre erste Wahl.

Direktes Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren

Das direkte Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren ist für die Bewertung einer Immobilie optimal, wenn die Kaufpreise vergleichbarer Objekte vorliegen. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Immobilien, die ähnliche Merkmale aufweisen, unter anderem hinsichtlich Lage, Größe, Ausstattung oder Zustand. Im Rahmen dieser Methode kann zum Beispiel der Wert eines kürzlich verkauften Nach­bar­grund­stücks, das vergleichbare Eigenschaften aufweist, bei der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung herangezogen werden.

Faktor Direktes VWV Indirektes VWV
Art der Immobilie ja ja
Baujahr/Alter ja ja
Bo­den­be­schaf­fen­heit ja nein
Er­schlie­ßungs­grad ja nein
Grund­stücks­grö­ße ja nein
Grund­stücks­ge­stal­tung/Zuschnitt ja nein
Immobiliengröße ja nein
Lage ja ja
Zustand ja nein

Die Tabelle gibt an, welche Faktoren zur Anwendung des direkten beziehungsweise indirekten Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens (VWV) für Immobilien und Grundstücke benötigt werden.

Indirektes Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren

Das indirekte Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren kommt zur Anwendung, wenn es keine direkten Vergleichswerte gibt. Dann bestimmen Sachverständige den Wert der Immobilie anhand von Verkäufen aus der Vergangenheit. Dafür fordern sie Datensätze zu den örtlichen Verkäufen aus den letzten Jahren kostenpflichtig bei den entsprechenden Gut­ach­ter­aus­schüs­sen an.

Zusätzliche Quellen, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge als Vergleichswerte nutzen, sind:

  • eigene Datensammlungen
  • Marktberichte
  • Fach­zeit­schrif­ten
  • aktuelle Angebote vergleichbarer Objekte
  • kommerzielle Datenbanken
  • Ergebnisse aus Bieterverfahren

Aus diesen Datensätzen stellt der Sachverständige anschließend eine Ver­gleichs­grup­pe aus Objekten zusammen, die der zu bewertenden Immobilie ähneln, und ermittelt entsprechende Werte.

Anschließend nimmt der Experte noch individuelle Anpassungen vor, wenn die Immobilie wert­be­ein­flus­sen­de Merkmale aufweist, die sich von denen der Ver­gleichs­ob­jek­te unterscheiden. Der Fachmann spricht von besonderen ob­jekt­spe­zi­fi­schen Grund­stücks­merk­ma­len wie beispielsweise im Grundbuch eingetragene Rechte Dritter.

Damit Sie sich einen Eindruck von der Datenqualität aus diesen ergänzenden Quellen verschaffen können, stellen wir Ihnen den Grund­stücks­markt­be­richt aus Stuttgart zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Achtung: Damit die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung nicht angefochten werden kann, muss der Markt­an­pas­sungs­fak­tor (also die individuellen Zu- und Abschläge) unter 35 % liegen. Andernfalls sind die Ver­gleichs­ob­jek­te nicht zulässig für das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren der jeweiligen Immobilie.

Rechtliche Grundlagen für das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren

Die gesetzlichen Grundlagen des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens finden sich in der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) und im Be­wer­tungs­ge­setz (BewG).

§ 13 ImmoWertV widmet sich dem Bodenrichtwert und dem Richt­wert­grund­stück als Ver­gleichs­pa­ra­me­ter.

§ 20 ImmoWertV beschreibt die zulässigen Vergleichswerte und -parameter näher.

§ 24 ImmoWertV regelt, dass der Wert bebauter Grundstücke anhand von Ver­gleichs­fak­to­ren ermittelt werden kann. Für bebaute und unbebaute Grundstücke dürfen Ver­gleichs­prei­se genutzt werden, wenn ausreichend Markt­in­for­ma­tio­nen vorliegen.

Nach § 179 BewG muss der Bodenwert gesondert berücksichtigt werden, falls die Vergleichswerte nur bauliche Anlagen betreffen.

§ 182 BewG legt fest, dass das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren auch bei der Erbschaftsteuer Anwendung findet – entweder durch direkte Kauf­preis­ver­glei­che oder mithilfe von Ver­gleichs­fak­to­ren.

§ 183 BewG verpflichtet die Gut­ach­ter­aus­schüs­se dazu, Ver­gleichs­fak­to­ren auf Basis relevanter Bezugsgrößen wie der Grund­stücks­flä­che zu ermitteln.

Kriterien für das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren

Um mittels des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens den realistischen Wert einer Immobilie berechnen zu können, ziehen Sachverständige zahlreiche Kriterien heran und vergleichen mehrere ähnliche Objekte anhand dieser Parameter miteinander.

Bewertung eines unbebauten Grundstücks

Bei Grundstücken spielen die folgenden Ver­gleichs­fak­to­ren eine wichtige Rolle:

  • Er­schlie­ßungs­grad: Gibt es eine Anbindung an öffentliche Straßen, an das Strom-, Wasser- und Abwassernetz? Liegen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­lei­tun­gen vor?
  • Bo­den­be­schaf­fen­heit: Ist der Boden tragfähig genug, um ein Bauwerk langfristig stabil zu halten? Gibt es Altlasten aus früherer Nutzung?
  • Bodenschätze: Kann etwas abgebaut werden?
  • Mikrolage: Wie hoch sind Lärmbelästigung und Luftemissionen?
  • Einschränkungen aus dem Bau­pla­nungs­recht: Ist die Baufreiheit in irgendeiner Form eingeschränkt? Was steht für dieses Grundstück im Flä­chen­nut­zungs­plan und was ist im Bebauungsplan vorgesehen.
  • Nut­zungs­be­schrän­kun­gen: Sind in Abteilung II des Grundbuchs Verbote bezüglich der Nutzung des Grundstücks eingetragen? Informieren Sie sich in unserem Ratgeber über Grund­dienst­bar­kei­ten, wie man einen Grundbuchauszug anfordert und eine Grundschuld löscht.

Bewertung eines Gebäudes

Bei Gebäuden kommen ergänzend zu den Grund­stücks­kri­te­ri­en noch die folgenden Aspekte hinzu:

  • Art und Größe des Gebäudes: Handelt es sich um eine Wohn- oder Ge­wer­be­im­mo­bi­lie? Wie groß ist sie?
  • Bauweise: Ist das Gebäude in Massiv- oder Holzbauweise gebaut? Handelt es sich um ein besonders en­er­gie­ef­fi­zi­en­tes Haus?
  • Aus­stat­tungs­qua­li­tät: Wie hochwertig und modern ist die Immobilie ausgestattet?
  • Rest­nut­zungs­dau­er: Wie lange lässt die Immobilie sich bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung noch nutzen?
  • Gesetzliche Verbote oder Beschränkungen der freien Verfügung: Steht die Immobilie beispielsweise unter Denkmalschutz? Ist ein Wegerecht eingetragen?
  • Art und Verwendung der Nach­bar­schafts­lie­gen­schaf­ten: Was zeichnet das direkte Umfeld der zu bewertenden Immobilie aus?
  • (im Fall von Mietobjekten) der Ertrag durch die Vermietung: Wie hoch ist die Mietrendite?
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Je besser die Vergleichsdaten, desto präziser das Ergebnis. Deshalb ist der Zugriff auf die aktuelle Kauf­preis­samm­lung entscheidend.

Ing. André Heid M.Sc.

Beispiel: So wird der Vergleichswert berechnet

Anhand einer Bei­spiel­rech­nung zeigen wir Ihnen, wie der Verkehrswert einer Immobilie anhand des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens ermittelt wird.

Für eine Wohnung mit den nachfolgenden Merkmalen soll der Verkehrswert berechnet werden:

  • Größe: 62 m²
  • Baujahr: 1999
  • Geschosslage: 1. OG
  • Ausstattung: mittel
  • Zustand: baujahrtypisch
  • Vermietung: vermietet
  • Garage: nicht vorhanden

Nachdem ein öffentlich bestellter und vereidigter Sach­ver­stän­di­ger entsprechende Vergleichswerte beim Gut­ach­ter­aus­schuss einholt, erstellt er eine Ver­gleichs­grup­pe aus Objekten in gleichwertiger Lage und ermittelt mittels Um­rech­nungs­ko­ef­fi­zi­en­ten einen durch­schnitt­li­chen Wert von 2.000 €/m². Diesen multipliziert er anschließend mit der Grundfläche von 62 m²:

Kaufpreis der Ver­gleichs­im­mo­bi­lie ÷ Fläche der Ver­gleichs­im­mo­bi­lie x Fläche (Ihre Immobilie) = vorläufiger Immobilienwert

Konkret: 2.000 €/m² x 62 m² = 124.000 €

Um nun den endgültigen Immobilienwert zu ermitteln, berücksichtigt der Sachverständige noch die individuellen Merkmale der Immobilie und passt die Werte entsprechend an:

Vorläufiger Immobilienwert +/– Zu-/Abschläge = Endgültiger Immobilienwert

Da noch Reparaturen in der Wohnung anfallen, müssen diese noch vom vorläufigen Immobilienwert abgeschlagen werden. Weil die Merkmale der Immobilie diejenigen der Ver­gleichs­ob­jek­te nicht übertreffen, können in diesem Fall keine Zuschläge einkalkuliert werden. Die Höhe der Reparaturkosten beläuft sich auf 5.000 €. Demnach ergibt sich ein endgültiger Verkehrswert von 119.000 €:

124.000 € – 5.000 € = 119.000 €

So wird der Vergleichswert berechnet.
So funktioniert das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren.

Vor- und Nachteile des Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren:

Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren gilt als eine besonders präzise und zuverlässige Methode bei der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung. Dennoch ergeben sich bei diesem Vorgehen auch Nachteile.

Vorteile des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens

  • Einfachste und zuverlässigste Methode: Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren ist eine besonders zuverlässige und vom Markt bevorzugte Methode für die Ermittlung des Grundstücks- oder Im­mo­bi­li­en­wer­tes und wird von Sach­ver­stän­di­gen routinemäßig eingesetzt.
  • Ideal bei Standardgütern in Großstädten: Insbesondere bei privatem Wohneigentum (vor allem Wohnungen zwischen 30 und 110 m²) und unbebauten Grundstücken in Großstädten eignet sich das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren, weil ausreichend Transaktionen für solche Standardgüter vorliegen.
  • Bildet Marktniveau realistisch ab: Da das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren auf realen Kaufpreisen beruht, bildet es das aktuelle Marktgeschehen besonders authentisch ab. Dadurch ist das Verfahren äußerst plausibel und nachvollziehbar.

Nachteile des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens

  • Mangelnde Ver­gleichs­ob­jek­te: Liegen nicht ausreichend oder keine Vergleichsdaten vor, stößt das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren an seine Grenzen. Es sollten 30 bis 50 vergleichbare Objekte vorliegen, die innerhalb von zwei Jahren verkauft wurden.
  • Kann selten angewendet werden: Insbesondere bei Gebäuden, die einzigartige Merkmale aufweisen, lässt sich das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren mangels Ver­gleichs­ob­jek­te nur schwer anwenden.
  • Kaum Ge­stal­tungs­spiel­raum: Der Gutachter hat wenige Möglichkeiten, die Parameter entscheidend zu beeinflussen.
  • Fehleranfällig: Bewegen sich die Preise zu schnell oder werden ältere Daten einbezogen, ist der Vergleichswert nicht aktuell und somit ungenau.
  • Teure Gebühren: Die Gut­ach­ter­aus­schüs­se verlangen für die Bereitstellung aktueller Vergleichswerte zwischen 300 und 1.000 Euro. Diese Gebühren muss der Sachverständige an den Kunden weiterreichen.

Ihr Vorteil: Um die Nachteile des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens auszuloten und den Immobilienwert verlässlich zu ermitteln, sichern unsere Sach­ver­stän­di­gen das Ver­gleichs­wert­gut­ach­ten mit einem zweiten ge­set­zes­kon­for­men Be­wer­tungs­ver­fah­ren ab. Eine An­er­ken­nungs­quo­te von 99,9 % durch Behörden, Gerichte und Kreditinstitute spricht klar für die Gutachten unserer Sach­ver­stän­di­gen.

Vergleichswertverfahren (Infografik)
Die wichtigsten Informationen zum Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren in einer Grafik.

Vergleichswert ermitteln lassen

Der Wert einer privaten Immobilie lässt sich grundsätzlich anhand des Kaufinteresses bestimmen. Im Rahmen des Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens kommt es nicht nur auf die Baukosten, sondern vor allem darauf an, welche Summe potenzielle Käufer bereit sind, für Ihre Immobilie auszugeben.

Beispiel: Eine hochwertige Immobilie kann einen geringeren Wert erzielen, wenn kein Käufer bereit ist, den geforderten Kaufpreis zu bezahlen. Andererseits ist es auch nicht unüblich, dass eine Immobilie aufgrund reger Nachfrage für eine Summe veräußert wird, welche die Her­stel­lungs­kos­ten weit übertreffen.

Mit dem Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren können sie marktorientiert den aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie bestimmen lassen und herausfinden, wie viel Ihr Wohneigentum eigentlich wert ist. Für die Berechnung sind einige Parameter sowie mindestens 30 vergleichbare Objekte, die in der jüngeren Vergangenheit im gleichen Ort den Eigentümer gewechselt haben, nötig.

Insbesondere, wenn Sie den Vergleichswert Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie für steuerliche Angelegenheiten benötigen, sollten Sie den Verkehrswert professionell berechnen lassen. Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erstellen gerne ein passendes Wertgutachten für Sie, das vom Finanzamt akzeptiert wird. Übrigens nicht nur dort: Auch vor Gericht – zum Beispiel im Rahmen von Erb­strei­tig­kei­ten oder einer Scheidung mit Haus finden unsere Gutachter Gehör.

Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs kostenlos. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie unter 0800 – 90 90 282 an.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Häufige Fragen zum Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren. Falls Sie noch weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich gerne direkt an uns!

In welchem Fall benötige ich einen aus­sa­ge­kräf­ti­gen Vergleichswert für meine Immobilie?

Sobald es um eine Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung – sei es im Zuge einer Scheidung mit Zu­ge­winn­aus­gleich oder um den Verkauf eines geerbten Hauses durch die Er­ben­ge­mein­schaft – geht, empfiehlt sich die Ermittlung des Verkehrswerts. Auch bei der Schenkung eines Grundstücks oder der Schenkung einer Immobilie an die Kinder ist ein Gutachten, bei dem der Wert bevorzugt nach dem Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren ermittelt wird, mehr als ratsam. Natürlich ist der korrekt ermittelte Vergleichswert auch eine verlässliche Orientierung bei einer Im­mo­bi­li­en­trans­ak­ti­on (Kauf, Verkauf).

Für welche Gebäude eignet sich das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren für Immobilien?

Prinzipiell kann das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren für alle Grundstücke und Immobilien angewandt werden, wenn genügend Daten zu vergleichbaren Objekten vorliegen. Allerdings ist die Datenlage die Schwachstelle, sodass in der Praxis überwiegend der Vergleichswert für Wohnungen und in Städten zudem für un­ter­schied­li­che Wohnhäuser ermittelt werden kann.

Für den Verkauf von bezugsfertigen Ein­fa­mi­li­en­häu­sern in einem Neubaugebiet eignet sich der Vergleichswert hervorragend als Verkehrswert. Für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser in Kleinstädten mit wenig Bewegung im Immobilienmarkt führt hingegen das Sach­wert­ver­fah­ren zu besseren Ergebnissen.

Wie ist das Vorgehen beim Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren?

Die Bewertung einer Immobilie mittels Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren erfolgt grundsätzlich in fünf Schritten:

  • 1. Individuelle Anpassungen vornehmen (Zu- und Abschläge durch ob­jekt­spe­zi­fi­sche Grund­stücks­merk­ma­le; Marktanpassung etc.) und endgültigen Vergleichswert ermitteln
  • 2. Informationen über das zu bewertende Objekt einholen
  • 3. Daten über ähnliche Objekte sammeln und Ver­gleichs­grup­pe zusammenstellen
  • 4. Daten analysieren und abweichende Merkmale berücksichtigen
  • 5. Vorläufigen Vergleichswert ermitteln

Wann wende ich das (in)direkte Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren an?

Das direkte Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren wird angewendet, wenn direkte Vergleichswerte von Immobilien mit ähnlichen Eigenschaften in vergleichbarer Lage in der Region vorliegen. Ist dies nicht der Fall, wird das indirekte Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren angewendet. Hierbei werden Verkaufsdaten aus der Vergangenheit zur Bewertung einer Immobilie herangezogen.

Was sind wert­be­ein­flus­sen­de Merkmale beim Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren?

Unter wert­be­ein­flus­sen­den Merkmalen versteht man Eigenschaften einer Immobilie, die im Rahmen eines Ver­gleichs­wert­ver­fah­rens maßgeblichen Einfluss auf den tatsächlichen Marktwert einer Immobilie haben. Dies sind unter anderem Kriterien wie Größe, Lage, Ausstattung, Baujahr und Zustand des Gebäudes.

Für welche Grund­stücks­ar­ten eignet sich das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren?

Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren eignet sich besonders für standardisierte, häufig gehandelte Grundstücke mit vielen Ver­gleichs­ver­käu­fen. Unbebaute Grundstücke mit klarer Lage und Erschließung sind prädestiniert zur Berechnung des Vergleichswerts, während es für Grundstücke mit seltenen oder einzigartigen Merkmalen (z. B. spezielle Bo­den­be­schaf­fen­heit, ungewöhnliche Nutzung, Lage im Na­tur­schutz­ge­biet oder andere Sonderlage) nicht genügend Ver­gleichs­grund­stü­cke gibt.

Wer führt Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren durch?

Die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung mittels Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren sollte vorzugsweise von einem qualifizierten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter durchgeführt werden. Dieser arbeitet bei der In­for­ma­ti­ons­be­schaf­fung und Datenerhebung häufig mit Gut­ach­ter­aus­schüs­sen zusammen, um den Vergleichswert zu berechnen. Von einer eigenständigen Wertermittlung durch Privatpersonen ist grundsätzlich abzuraten, da diese in der Regel nicht über die erforderlichen Fach- und Marktkenntnisse verfügen.