Wir erklären in diesem Ratgeber, was das Bieterverfahren ist und worin die Vor- und Nachteile liegen. Erfahren Sie, wie das Bieterverfahren für Immobilien funktioniert und wann Sie es einsetzen sollten, um Ihr Grundstück zu verkaufen.

Einfamilienhaus mit kleinem Garten und Kinderrutsche
Das Bieterverfahren hat den Vorteil, dass Sie Ihr Grundstück wesentlich schneller verkaufen können als bei einem regulären Verkauf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Bieterverfahren handelt es sich um eine Alternative zum klassischen Im­mo­bi­li­en­ver­kauf.
  • Es folgt dem Grundprinzip von Angebot und Nachfrage – je mehr Bieter daran teilnehmen, desto höher kann der Verkaufspreis ausfallen.
  • Es gibt vier Arten von Bieterverfahren: offen, öffentlich, privat und strukturiert.
  • Ein Bieterverfahren ist nicht verbindlich – Käufer und Verkäufer können beide jederzeit zurücktreten.
  • Der Erfolg eines Bie­ter­ver­fah­rens ist immer von der aktuellen Marktlage abhängig. Fällt oder stagniert der Immobilienmarkt, können Bieterverfahren zu schlechten Ergebnissen führen. Während Wachstumsphasen können sie dagegen gute Verkaufspreise erzielen.
  • Bieterverfahren sind eine beliebte Methode zur Preisermittlung, mit der man zusätzlich potenzielle Kunden anwirbt.
  • Das Bieterverfahren lohnt sich für den Verkauf eines Hauses unter anderem dann, wenn der Verkäufer schnell Geld benötigt.
  • Eine professionelle Ver­kaufs­be­ra­tung hilft Ihnen dabei, den Nutzen eines Bie­ter­ver­fah­rens abzuwägen.

Was ist ein Bieterverfahren?

Das Bieterverfahren stellt eine alternative Ver­kaufs­stra­te­gie im Im­mo­bi­li­en­be­reich dar. Im Gegensatz zu herkömmlichen Ver­kaufs­me­tho­den wird hier kein fester Verkaufspreis festgelegt. Stattdessen haben potenzielle Käufer die Möglichkeit, individuelle Gebote für die Immobilie abzugeben.

Obwohl es für Verkäufer nicht verpflichtend ist, einen Mindestpreis für ihre Immobilie festzulegen, wird dies in der Praxis häufig getan. Dadurch wird vermieden, dass der Verkaufsprozess durch Schnäpp­chen­jä­ger unnötig verlängert wird. Außerdem wird so der wahre Marktwert der Immobilie schneller ersichtlich.

Tipp: Die Erstellung eines professionellen Wertgutachtens für Ihre Immobilie hilft Ihnen dabei, einen angemessenen Mindestpreis festzulegen. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für ein kostenloses Erstgespräch.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Durch das Bieterverfahren können Verkäufer in kurzer Zeit sehr attraktive Angebote erhalten. Das Grundprinzip von Angebot und Nachfrage kommt hier voll zum Tragen: Je mehr ernsthafte Interessenten sich für die Immobilie interessieren, desto höher ist die Wahr­schein­lich­keit eines lukrativen Verkaufspreises.

Verschiedene Arten von Bieterverfahren

Vom Grundprinzip des Bie­ter­ver­fah­rens leiten sich vier verschiedene Varianten ab. Einige der Varianten unterscheiden sich erheblich voneinander, ein Teil der Begriffe wird wiederum synonym verwendet.

Strukturiertes Bieterverfahren

Das strukturierte Bieterverfahren ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem der Preis durch mehrere Verkaufsrunden schrittweise erhöht wird. Der Verkäufer informiert die Interessenten regelmäßig über das aktuelle Höchstgebot.

Der Verkaufsprozess beim strukturierten Bieterverfahren dauert zwar etwas länger als bei anderen Varianten des Bie­ter­ver­fah­rens, dafür können hier allerdings sehr hohe Verkaufspreise erzielt werden.

Privates und offenes Bieterverfahren

Die Bezeichnungen privates und offenes Bieterverfahren haben zwar an sich un­ter­schied­li­che Bedeutungen, werden allerdings trotzdem häufig synonym verwendet, da sie meist Hand in Hand gehen.

  • Ein privates Bieterverfahren bezeichnet ein Bieterverfahren, bei dem eine Privatperson eine Immobilie zum Verkauf stellt. Es ist die direkte Ent­ge­gen­stel­lung des öffentlichen Bie­ter­ver­fah­rens.
  • Beim offenen Bieterverfahren handelt es sich um ein Bieterverfahren, das nach einer großen Sam­mel­be­sich­ti­gung (Open-House-Besichtigung) stattfindet. Bei dieser können sich so viele Interessenten wie möglich die Immobilie ansehen und innerhalb der darauffolgenden Angebotsfrist ihre Gebote abgeben.

Öffentliches Bieterverfahren

In diesem Fall handelt es sich um ein Bieterverfahren, bei dem Ge­biets­kör­per­schaf­ten wie Gemeinden oder Bundesländer die Verkäuferrolle einnehmen. Das öffentliche Bieterverfahren grenzt sich allein durch die Ver­käu­fer­po­si­ti­on von den anderen Arten ab.

Online-Bieterverfahren

Jedes dieser Bieterverfahren kann als Offline- oder Online-Bieterverfahren durchgeführt werden. Ein Online-Bieterverfahren wird auf geschützten Plattformen durchgeführt, auf denen Interessenten nach der Besichtigung ihre Gebote abgeben können.

Ein Mann nimmt an einem Online-Bieterverfahren teil.
Bieterverfahren für Immobilien können auch auf speziellen Online-Plattformen stattfinden.

Beim Online-Bieterverfahren herrscht in der Regel hohe Transparenz über das aktuelle Höchstgebot und die Gebote der Interessenten können darauf basierend laufend verändert werden. Dementsprechend ist ein Online-Bieterverfahren im Vergleich zu Offline-Alternativen sehr kurzweilig – innerhalb weniger Stunden schrauben sich die Angebote hoch, bis der beste Kaufpreis ermittelt und ein Käufer gefunden ist.

Offline-Bieterverfahren

Bei einem Offline-Bieterverfahren geben Kauf­in­ter­es­sen­ten ihre Gebote direkt beim Makler oder Eigentümer ab. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, wobei E-Mail und Telefon die häufigsten Optionen sind. Beim Bieterverfahren per E-Mail erhalten alle Interessenten gleichzeitig das aktuelle Höchstgebot. So werden Transparenz und Fairness garantiert. Beim Bieterverfahren per Telefon steht der persönliche Kontakt im Vordergrund. Deshalb eignet es sich eher für kleinere, überschaubare Ver­fah­rens­grup­pen

Ablauf des Bie­ter­ver­fah­rens

Ob Sie Verkäufer oder Käufer einer Immobilie sind, hier finden Sie den Ablauf des Bie­ter­ver­fah­rens.

Bieterverfahren beim Hauskauf

Ein Hauskauf via Bieterverfahren läuft im Normalfall folgendermaßen ab:

  1. Das zum Verkauf stehende Objekt wird mit dem Hinweis auf ein Bieterverfahren inseriert.
  2. Es findet eine Sam­mel­be­sich­ti­gung statt, bei der Sie sich die Immobilie gemeinsam mit anderen Interessenten anschauen können.
  3. Innerhalb der festgelegten Angebotsfrist geben Sie Ihr Gebot ab.
  4. Je nach Art des Bie­ter­ver­fah­rens gibt es zwei Optionen:
    • Der Verkäufer wählt das beste Gebot aus: Sollte sich der Verkäufer für Ihr Gebot entscheiden, werden Sie informiert, dass Sie der bevorzugte Käufer sind.
    • Der Verkaufsprozess geht in die nächste Runde: Der Verkäufer informiert alle Bieter über das aktuelle Höchstgebot und der Prozess wird fortgesetzt, um höhere Gebote zu erhalten.
  5. Falls der Verkäufer Ihr Gebot auswählt, werden Sie mit ihm mögliche Details wie den Übergabetermin klären.
  6. Mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags wird der Kauf abgeschlossen.

Clever bieten: Die richtige Preisstrategie im Bieterverfahren

Wer den Marktwert kennt und sein Limit klug setzt, bleibt handlungsfähig. In diesem Video erfahren Sie, worauf es beim Bieterverfahren ankommt und wie Sie Ihre Chancen auf den Zuschlag erhöhen.

So läuft das Bieterverfahren beim Hausverkauf ab

Für Sie als Verkäufer bietet das Bieterverfahren eine schnelle und effektive Möglichkeit, den bestmöglichen Preis für Ihr Haus zu erzielen. Hier finden Sie den Ablauf, wie Sie Ihr Haus per Bieterverfahren verkaufen:

  1. Sie inserieren Ihre Immobilie mit dem Hinweis auf das Bieterverfahren. Mehr Informationen zum Thema Immobilie inserieren erhalten Sie in dem verlinkten Artikel.
  2. Interessenten nehmen an einer Haus­be­sich­ti­gung (meist eine Sam­mel­be­sich­ti­gung) teil und verschaffen sich einen ersten Eindruck von der Immobilie.
  3. Innerhalb der festgelegten Frist reichen die Interessenten ihre Gebote ein.
  4. Nachdem alle Gebote eingegangen sind, entscheiden Sie, ob Sie das höchste Gebot annehmen oder eine zweite Runden einleiten, um den Preis weiter zu steigern.
  5. Wenn Sie sich für einen Käufer entschieden haben, klären Sie mit ihm die letzten Details wie den Übergabetermin und sonstige Bedingungen.
  6. Der Verkauf wird endgültig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist.
Vereinfachte Darstellung des Ablaufs des Bieterverfahrens
Der Ablauf des Bie­ter­ver­fah­rens vereinfacht dargestellt.

Vor- & Nachteile des Bie­ter­ver­fah­rens

Das Bieterverfahren bietet sowohl für Verkäufer als auch Käufer zahlreiche Vorteile, jedoch gilt es auch ein paar Nachteile zu beachten.

Vorteile Nachteile
Geringer Aufwand für Be­sich­ti­gungs­ter­mi­ne, da Sam­mel­be­sich­ti­gung Zu viele oder zu wenige Besucher können abschreckend wirken
Erste unverbindliche Einschätzung des Marktwerts Unseriöse Gebote und Absprung von Interessenten möglich
Schnellerer Verkaufsprozess als beim klassischen Verkauf Gebote sind nicht bindend, Höchstbietender muss nicht kaufen
Verkaufspreis kann über dem angestrebten Preis liegen Kaum Chancen auf Schnäppchen für Käufer
Verkäufer kann eine zweite Bieterrunde einleiten Verkaufsprozess wirkt unpersönlich
Kaufpreis ergibt sich direkt aus den Geboten Verkäufer muss den Prozess aktiv überwachen
Kein Verkaufs- oder Kaufzwang für beide Seiten

Voraussetzungen für das Bieterverfahren

Um das Bieterverfahren für Ihre Immobilie anzuwenden, müssen folgende Punkte in der Anzeige klar kommuniziert werden:

  • Gibt es einen Mindestpreis und welcher Betrag gilt?
  • Bis zu welchem Datum müssen Angebote abgegeben werden?
  • Auf welchem Weg (E-Mail, Post, Telefon, Messenger) akzeptieren Sie Angebote? Oder handelt es sich um ein Online-Bieterverfahren, das über eine Internet-Plattform abgewickelt wird?
  • Verlangen Sie vom Bieter einen Fi­nan­zie­rungs­nach­weis?
  • Wird das Höchstgebot bekannt gegeben und können Bieter nachbessern?
  • Handelt es sich um ein statisches oder dynamisches Bieterverfahren? Bei einem dynamischen Bieterverfahren dürfen die Kauf­in­ter­es­sen­ten ihr Gebot während der Bieterfrist verändern.
  • Verpflichten Sie sich zur Annahme des Höchstgebots?

Wann lohnt sich das Bieterverfahren?

Ein Bieterverfahren kann in einigen Fällen eine attraktive Verkaufsoption für Verkäufer sein. Das Bieterverfahren lohnt sich vor allem, wenn

  • sich das Grundstück in einer hervorragenden Lage befindet, aber in schlechtem Zustand ist.
  • die Immobilie schon lange vergeblich inseriert wird.
  • der Verkäufer dringend Geld benötigt und die Immobilie so schnell wie möglich verkaufen möchte.
  • der Verkäufer den realen Marktwert wissen will.

Sind Sie sich nicht sicher, ob ein Bieterverfahren die richtige Option für Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück ist? Wir helfen Ihnen gerne mit einer professionellen Ver­kaufs­be­ra­tung dabei, den für Sie besten Weg zu finden. Buchen Sie über das untenstehende Kontaktformular jederzeit einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch oder kontaktieren Sie uns gerne über die 0800 – 90 90 282. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Häufige Fragen zum Bieterverfahren

In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zum Bieterverfahren für Immobilien und Grundstücke.

Ist ein Bieterverfahren bindend?

Die Rechtsgrundlage zum Bieterverfahren sieht vor, dass das Gebot bis zur Beurkundung nicht verbindlich ist – im Gegensatz zur Auktion oder Versteigerung. Sowohl Käufer als auch Verkäufer können sich jederzeit umentscheiden. Die Ei­gen­tums­über­ga­be erfolgt erst nach einer notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Anders verhält es sich bei einer Zwangs­ver­stei­ge­rung: Dort muss der Höchstbietende das Gebot zwingend annehmen und der Verkauf ist unmittelbar bindend.

Ist ein Bieterverfahren seriös?

Beim Bieterverfahren handelt es sich um eine anerkannte Alternative zum klassischen Im­mo­bi­li­en­ver­kauf, die auch häufig zur Preisermittlung verwendet wird. Obwohl ein Bieterverfahren, im Gegensatz zu einer Auktion, nicht bindend ist, kommen dadurch trotzdem Verkäufe zustande.

Wie viel mehr soll man beim Bieterverfahren bieten?

Beim Bieterverfahren kann unter den potenziellen Käufern ein hoher Wett­be­werbs­druck entstehen. Dieser kann schnell dazu führen, dass Interessenten ihr finanzielles Limit überschreiten. Bevor man ein Gebot abgibt, sollte man sich über den Wert der Immobilie informieren und ein persönliches Limit festlegen, um die eigenen finanziellen Möglichkeiten nicht zu überschreiten. Neben dem Kaufpreis müssen auch Kaufnebenkosten wie die Grund­er­werb­steu­er oder Notarkosten eingeplant werden. Generell gilt: Keine glatten, gerundeten (Zehn-)Tausender, sondern einen Tick darüber. Sprich: Mit 251.500 Euro bekommen Sie den Zuschlag eher als für 250.000 Euro.

Wie gewinnt man ein Bieterverfahren?

„Bringen Sie als Bieter so viele Informationen wie möglich in Erfahrung, um Ihre Aus­gangs­si­tua­ti­on besser einschätzen zu können.“

„Bringen Sie als Bieter so viele Informationen wie möglich in Erfahrung, um Ihre Aus­gangs­si­tua­ti­on besser einschätzen zu können.“ Im Gegensatz zur Auktion geht eine Immobilie beim Bieterverfahren nicht automatisch an den Höchstbietenden (auch wenn das natürlich dennoch der häufigste Ausgang ist). Der Verkäufer kann sich jederzeit für einen Käufer entscheiden, der eventuell besser zur Immobilie passt als derjenige mit dem höchsten Gebot. Es gibt somit, im Gegensatz zur Auktion, keine fixe Taktik, mit der man beim Bieterverfahren gewinnen kann.

Kann es ein Bieterverfahren trotz Festpreis geben?

Ja, ein Bieterverfahren kann trotz Festpreis stattfinden. Hierbei wird die Immobilie zunächst zu einem festen Mindestpreis angeboten. Bei hoher Nachfrage kann das Verfahren in ein Bieterverfahren übergehen, um den Preis durch Konkurrenz zu steigern. So bleibt der Festpreis als Ausgangspunkt, während die Möglichkeit eines höheren Verkaufserlöses besteht.

Gibt es Situationen, in denen das Bieterverfahren für Immobilien verboten ist?

Derzeit gibt es in Deutschland keine allgemeinen gesetzlichen Verbote oder Einschränkungen für Bieterverfahren bei Immobilien (im Privatbereich). Das Bieterverfahren ist am Immobilienmarkt grundsätzlich erlaubt.

Welche Rolle spielt der Im­mo­bi­li­en­mak­ler im Bieterverfahren?

Der Im­mo­bi­li­en­mak­ler übernimmt die Organisation des gesamten Bie­ter­ver­fah­rens und erstellt ein ausführliches Exposé für den Hausverkauf, um potenzielle Käufer zu gewinnen. Er sorgt dafür, dass die Immobilie optimal präsentiert wird und sammelt die Gebote der Interessenten. Dabei nutzter seine Netzwerke und Kontakte. Am Ende stellt der Makler dem Verkäufer eine Liste der abgegebenen, unverbindlichen Angebote zur Verfügung, damit dieser eine Entscheidung treffen kann. Beauftragen Sie einen Makler mit der Vermarktung, können Sie die Anzeige mit dem Hinweis „Zustimmung des Eigentümers vorbehalten“ versehen.