Die französische Hauptstadt Paris ist nicht nur kulturelles Zentrum Europas, sondern auch einer der begehrtesten Im­mo­bi­li­en­märk­te weltweit. Besonders in den zentralen Arrondissements erzielen Ei­gen­tums­woh­nun­gen und Stadthäuser Höchstpreise. Doch auch in Randbezirken und dem Umland entwickelt sich der Markt für Wohnungen, Apartments und andere Immobilien dynamisch. Für deutsche Eigentümer, Er­ben­ge­mein­schaf­ten oder Investoren stellt sich jedoch oft die Frage: Wie lässt sich eine Immobilie in Paris seriös und rechtssicher bewerten? Denn so charmant Pariser Immobilien auch sind – die Wertermittlung gestaltet sich oft komplex: Unterschiede in Bauweise, fehlende Vergleichswerte und rechtliche Eigenheiten erschweren fundierte Bewertungen.

Mit einem erfahrenen Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen für Paris vermeiden Sie Unsicherheiten und senken Ihre Steuerlast. Die Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bietet Ihnen eine unabhängige Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Paris, die sich an den Be­wer­tungs­richt­li­ni­en des § 194 Baugesetzbuchs (BauGB) orientiert. Unser zertifizierter Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter für Paris kennt sowohl den lokalen Markt als auch die Anforderungen französischer sowie deutscher Finanzbehörden.

Das Wichtigste in Kürze zur Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Paris
  • Markt­trans­pa­renz fehlt: In Paris existiert kein öffentlich zugänglicher Im­mo­bi­li­en­preis­spie­gel wie in Deutschland. Vergleichswerte für Wohnungen und andere Immobilien müssen eigens recherchiert und interpretiert werden.
  • Baurecht & Eigentumsformen unterscheiden sich: Viele Gebäude in Paris unterliegen dem Denkmalschutz oder weisen geteilte Ei­gen­tums­ver­hält­nis­se auf (z. B. Miteigentum an Ge­mein­schafts­flä­chen im „Copropriété“-Modell). Das beeinflusst den Verkehrswert erheblich.
  • Gutachten nach deutschem Standard nötig: Für deutsche Finanzämter oder Gerichte reicht eine einfache Wertschätzung nach französischem Standard nicht aus. Hier ist ein Gutachten nach § 194 BauGB erforderlich. Dieses erstellt ein qualifizierter Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter mit Paris-Erfahrung.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Darum benötigen Sie eine Bewertung für Ihre Immobilie in Paris

Ob elegante Altbauwohnung im Marais, denk­mal­ge­schütz­tes Stadthaus in Saint-Germain oder Apartment im 16. Arrondissement: Wer eine Immobilie in Paris besitzt, steht früher oder später vor der Frage nach dem realen Wert – sei es für den Verkauf, eine steuerliche Bewertung oder zur Ver­mö­gens­auf­stel­lung.

Typische Anlässe für eine professionelle Wertermittlung:

  • Deutsche Eigentümer, die ihr Pariser Objekt im Rahmen eines Rückzugs nach Deutschland oder zur Ka­pi­tal­frei­set­zung verkaufen möchten.
  • Er­ben­ge­mein­schaf­ten mit internationalem Nachlass zur fairen Aufteilung oder Vorlage beim Finanzamt.
  • Käufer oder Auswanderer, die beim Im­mo­bi­li­en­er­werb in Paris auf Nummer sicher gehen wollen.
  • Kapitalanleger mit Fokus auf Vermietung und Rendite, unter anderem bei möblierten Stadtwohnungen.
  • Unternehmen oder Selbstständige, die Gewerbeflächen in Paris besitzen und diese bilanzieren oder restrukturieren möchten.
  • Paare in Trennung oder Scheidung, die eine gerechte Ver­mö­gens­auf­tei­lung benötigen.

Eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Paris ist dann besonders wichtig, wenn das Ergebnis auch in Deutschland anerkannt werden soll – etwa durch Finanzämter, Gerichte oder Banken. Hier kommt unser Team ins Spiel: Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung kennen sowohl die lokalen Markt­be­son­der­hei­ten als auch die strengen Anforderungen deutscher Behörden.

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Ob internationaler Nachlass, steuerliche Optimierung oder Scheidungsfall – ein verlässliches Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten ist oft die einzige Basis für klare Entscheidungen. Genau dafür stehen wir.

Ing. André Heid M.Sc.

Unsere Leistungen in Paris

In unserer Tabelle haben wir aufgeschlüsselt, welche Leistungen wir Ihnen in Paris anbieten und mit welchen Kosten mindestens zu rechnen sind.

Zielgruppe Ziel Leistung Preis ab
Ei­gen­tüm­er AfA-Verkürzung (deutscher Stempel) Rest­nut­zungs­dau­er-Gutachten 2.250 €
Käufer Fi­nan­zie­rung via deutsche Banken Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten 4.150 €
Ka­pi­tal­an­le­ger Kauf oder Verkauf Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten 4.350 €
Rückkehrer Verkauf Ver­kaufs­be­ra­tung 4.350 €
Aus­wan­der­er Kauf Kaufberatung 4.350 €
Erben Immobilie in Paris geerbt Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten 4.350 €
Paar in Scheidung Trennung mit Ferienhaus Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten 4.350 €
Pro­jekt­ent­wick­ler Grund­stücks­be­wer­tung Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten 4.350 €
Investoren Kauf oder Investition Port­fo­lio­be­wer­tung auf Anfrage
Un­ter­neh­men Bewertung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten oder Due Diligence für Immobilien auf Anfrage

Wir bieten in Paris keine bauspezifischen Leistungen an.

Fest­preis­ga­ran­tie: Unser Angebot enthält bereits die Kosten für Flüge und Unterkunft.

So bewertet Heid Ihre Immobilie in Paris

Für deutsche Eigentümer oder Investoren ist eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Paris oft mit Unsicherheiten verbunden: Andere Bauvorschriften, ungewohnte Marktstrukturen und sprachliche Barrieren. Deshalb übernehmen deutsche, DIN-zertifizierte Gutachter mit fundierter Kenntnis des Pariser Im­mo­bi­li­en­markts die Bewertung mit rechtssicheren Methoden nach deutschem Standard.

Ob für steuerliche Wertermittlung, Erbschaft, Kauf oder Verkauf: Unsere Gutachten sind gerichtsfest und können dem Finanzamt vorgelegt werden, sowohl in Deutschland als auch in Frankreich. Dabei profitieren Sie von einem strukturierten, transparenten Ablauf:

In 5 Schritten zum rechtssicheren Gutachten für Ihre Immobilie in Paris

Schritt 1: Erstberatung & Zieldefinition
Wir klären gemeinsam Ihr Anliegen – telefonisch oder digital.

Schritt 2: Sichtung der Unterlagen
Baupläne, Energieausweis und mehr: Wir prüfen, was vorhanden ist, sagen, was fehlt, und beschaffen dies mit einer Vollmacht.

Schritt 3: Persönliche Besichtigung in Paris
Ein erfahrener Sach­ver­stän­di­ger nimmt die Immobilie vor Ort in Augenschein.

Schritt 4: Erstellung des Gutachtens
Ihr Gutachten fertigen wir nach den Maßstäben der deutschen Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung sowie – falls erforderlich – angepasst an die französische Gesetzgebung an.

Schritt 5: Versand & Besprechung
Sie erhalten das Gutachten per PDF und auf Wunsch auch postalisch. Danach gehen wir die Ergebnisse gemeinsam mit Ihnen durch; Nachbetreuung inklusive.

Deutsch-französische Bewertungslogik unserer Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in Paris

Unsere Sach­ver­stän­di­gen berücksichtigen sowohl französische Markt­ge­ge­ben­hei­ten (z. B. Miet­preis­bin­dung, DPE-Einstufungen, Notarstruktur) als auch deutsche Anforderungen für das Finanzamt, die Erbschaftsteuer auf Immobilien oder die Abschreibung für Abnutzung (AfA). Damit sind Sie in beiden Ländern rechtlich auf der sicheren Seite.

Wohnungen in Paris
Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ermittelt den Wert von Wohnungen in Paris.

Das müssen Sie vor dem Kauf über Immobilien in Paris wissen

Der Pariser Immobilienmarkt gilt als einer der exklusivsten und komplexesten Europas. Für Käufer aus Deutschland ist es wichtig, sich frühzeitig mit den lokalen Besonderheiten aus­ein­an­der­zu­set­zen. Fehler oder Fehl­ein­schät­zun­gen können hier schnell teuer werden.

Be­wer­tungs­tech­ni­sche Her­aus­for­de­run­gen in Paris

Für Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter bietet Paris ebenfalls einige Her­aus­for­de­run­gen, die Heid jedoch meistert.

  • Markt­trans­pa­renz: Anders als in Deutschland gibt es in Frankreich keine zentralen Bo­den­richt­wert­sys­te­me. Auch Vergleichswerte werden oft nicht veröffentlicht. Stattdessen wird häufig auf den DPE (Diagnostique de performance énergétique) oder lokale Verkaufspreise verwiesen. Diese sind jedoch selten vergleichbar.
  • Schwarzbauten & Umbauten: In Paris sind gerade bei Altbauten immer wieder nicht genehmigte Ausbauten oder Teil­mo­der­ni­sie­run­gen zu finden. Diese können den tatsächlichen Wert mindern und sogar Rück­bau­pflich­ten nach sich ziehen.
  • Wohnungsgrößen: In Frankreich gilt das loi Carrez-Gesetz zur Flächenangabe. Die angegebene Wohnfläche kann von der nach deutscher DIN 277 stark abweichen. Ein Sach­ver­stän­di­ger prüft hier die tatsächliche Wohn- und Nutzfläche und ordnet sie korrekt ein.

Rechtliche Kniffe bei Pariser Immobilien

  • Notarpflicht & Kaufvertrag: Der Kaufprozess wird von einem französischen Notar oder zweien abgewickelt. Üblicherweise vertrauen Käufer und Verkäufer jeweils auf einen eigenen Notar, der übrigens nicht in Paris sitzen sein muss. Notare dürfen in Frankreich landesweit tätig sein. Zudem dürfen Sie Immobilien auch vermitteln, also als Makler agieren. Die Ver­trags­ge­stal­tung erfolgt in zwei Schritten: compromis de vente (Vorvertrag) und acte authentique (Hauptvertrag). Bis zur notariellen Unterzeichnung können Wochen bis Monate vergehen.
  • Erbschaft & Schenkung: Frankreich kennt andere Steu­er­frei­be­trä­ge und Be­wer­tungs­grund­la­gen als Deutschland. Eine zusätzliche Bewertung nach deutschem Recht ist bei binationalen Fällen (z. B. Wohnsitz in Deutschland, Immobilie in Paris) sehr zu ratsam.
  • Maklerprovision: Die Courtage liegt in Frankreich häufig zwischen 3 % und 7 %. Sie ist entweder vom Käufer, vom Verkäufer oder von beiden zu bezahlen.  Wer die Kosten trägt, sollte vertraglich festgelegt sein.

Bautechnische Besonderheiten von Häusern und Wohnungen in Paris

  • Altbauten mit Sanierungsstau: Gerade im Zentrum von Paris sind viele Gebäude über 100 Jahre alt. Die Dämmung ist oft mangelhaft, die Heizung ineffizient, und energetische Sa­nie­rungs­pflich­ten rücken näher (DPE-Klasse G oder F!). Hier kann die sachgerechte Schätzung der Rest­nut­zungs­dau­er bares Geld bringen.
  • Innenhöfe & Belichtung: Viele Wohnungen in Pariser Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern sind zum Innenhof gelegen. Dies beeinträchtigt sowohl die Belichtung als auch die Belüftung. Dieser Wert­min­de­rungs­fak­tor wird von französischen Maklern gerne ignoriert.
  • Ge­mein­schafts­ei­gen­tum oder Son­der­nut­zungs­rech­te: Dachterrassen, Keller oder Balkone in Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern sind oft nicht eindeutig zugeordnet. Achten Sie auf die Tei­lungs­er­klä­rung (règlement de copropriété).

Lesetipp: Mehr über Wertermittlung im Ausland, die Im­mo­bi­li­en­märk­te anderer Regionen unseres Nachbarlandes oder über Frankreich-Immobilien im Allgemeinen, erfahren Sie in den verlinkten Ratgebern.

Zuständige Behörden und Institutionen für Grundstücks-Angelegenheiten in Paris

Die folgenden Institutionen und Behörden sollten Sie kennen, wenn Sie ein Im­mo­bi­li­en­pro­jekt in Paris haben.

Institution entspricht Zuständigkeit
Service de la publicité foncière Grundbuchamt Ei­gen­tums­nach­weis (nur für Notare)
Cadastre (Service du cadastre) Katasteramt Flächen & Grenzverläufe
Services fiscaux Finanzamt Steuern
Mairie de Paris Stadt­ver­wal­tung Bauanträge, Stadtplanung
Notaire Notar Rechtssicherer Kaufvertrag
Architecte DPLG Ar­chi­tek­ten­kam­mer Baubewertungen, Umbaupläne
Agence nationale de l’habitat (ANAH) Staatsbehörde für u. a. Woh­nungs­re­no­vie­rung Förderprogramme, Sa­nie­rungs­be­ra­tung

Steuern auf Ihre Immobilie in Paris

Paris ist kein Steuerparadies. Sind Sie Eigentümer einer Paris-Immobilie, fallen un­ter­schied­li­che Steuern in Frankreich an.

Grund­er­werb­steu­er (droits d’enregistrement)

Beim Erwerb eines Grundstücks beziehungsweise einer Immobilie fällt in Frankreich Grund­er­werb­steu­er (droits d’enregistrement bzw. droits de mutation à titre onéreux) an. Die Grund­er­werb­steu­er für Be­stands­im­mo­bi­li­en in Paris kann bis zu 8,67 % betragen. Die Départements dürfen seit April 2025 nämlich einen Hebesatz von bis zu 5 % (davor maximal 4,5 %) veranschlagen. Hinzu kommen 2,37 % vom Kaufpreis, die der Staat kassiert, 1,2 % für die Kommune sowie 0,1% Katastersteuer (taxe de publicité foncière) für die Grund­buch­ein­tra­gung.

Für Neubauten wird die Steuerlast geradezu unerschwinglich. Satte 20 % Mehrwertsteuer (taxe sur la valeur ajoutée, kurz: TVA) schlägt der Service fiscaux auf den Kaufpreis auf. Diese ist oft schon im Kaufpreis enthalten. Hinzu kommt unter bestimmten Voraussetzungen bei Erstverkäufen unter 5 Jahren ein reduzierter Grund­er­werb­steu­er­satz von 0,715 %.

Grundsteuer (taxe foncière)

Die taxe foncière fällt jährlich an und wird vom Eigentümer gezahlt. Sie orientiert sich am geschätzten Mietwert der Immobilie und der Ge­mein­de­steu­er­po­li­tik. Das Pendant zur deutschen Grundsteuer variiert je nach Grund­stücks­grö­ße und Arrondissement stark. Zwar fällt sie in Paris tendenziell niedriger aus als in anderen Großständen, muss jedoch auch bei Leerstand entrichtet werden.

Wohnsteuer (taxe d’habitation)

Seit 2023 fällt die früher übliche „taxe d’habitation“ für Hauptwohnsitze weg. Bei Zweitwohnungen und leerstehenden Immobilien kann diese „Wohnsteuer“ weiterhin anfallen (Quelle u.a. Berton & associés)

Einkommensteuer auf Mieteinnahmen

Wenn Sie Ihre Immobilie in Paris vermieten, müssen Sie die Mieteinnahmen in Frankreich versteuern. Es gilt:

  • Progressiver Steuersatz in Frankreich (zwischen 11 % und 45 %).
  • So­li­da­ri­täts­ab­ga­be („prélèvements sociaux“) zusätzlich: 17,2 % auf Nettoeinnahmen.
  • Abziehbare Posten: Zinsen, Ver­wal­tungs­kos­ten, Reparaturen etc.
  • Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men: Gegebenenfalls möchte auch das deutsche Finanzamt ein Stück von Ihrem Vermieterkuchen abhaben.

Lassen Sie bei vermieteten Immobilien ein Miet­wert­gut­ach­ten erstellen, um marktgerechte Einnahmen zu dokumentieren. Dies ist sowohl als Nachweis gegenüber der Behörde als auch im Streit mit Mietern sinnvoll.

Erbschafts- oder Schen­kungs­steu­er (droits de succession/donation)

Bei Vererbung oder Schenkung einer Immobilie fällt in Frankreich eine Erbschafts- oder Schen­kungs­steu­er an. Das gilt selbst­ver­ständ­lich auch, wenn Sie und die anderen Erben in Deutschland leben.

  • Steuersätze bis 60 % möglich bei fernen Verwandten oder Nichtverwandten.
  • Steu­er­frei­be­trä­ge sind niedriger als in Deutschland.

Ein realistisches Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten mit niedrigem gemeinem Wert kann die Steuerlast erheblich senken. Reichen Sie es lieber proaktiv ein, anstatt mühselig mit dem Finanzamt zu diskutieren.

Ver­äu­ße­rungs­steu­er (plus-value immobilière)

Beim Verkauf fällt in Frankreich auf die Wertsteigerung der Immobilie eine Spe­ku­la­ti­ons­steu­er an. Die wichtigsten Eckdaten zur plus-value immobilière:

  • Nach 6 Jahren sinkt die Steuer schrittweise.
  • Nach 22 Jahren Haltedauer entfällt die Ein­kom­mens­steu­er auf die Veräußerung der Pariser Immobilie.
  • Nach 30 Jahren entfällt auch die Sozialabgabe.

Mit einem fundierten Gutachten der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung können Sie die steuerlich relevante Wertsteigerung insbesondere bei modernisierten sowie geerbten Immobilien richtig beziffern und müssen die Ver­äu­ße­rungs­steu­er nicht auf zu hohe Schätzungen des Finanzamts entrichten.

Deutsche Besteuerung auf Pariser Immobilien bei unbeschränkter Steuerpflicht

Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, müssen Sie Ihre weltweiten Einkünfte dort angeben – also auch Mieten oder Gewinne aus Paris. Über das deutsch-französische Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men wird eine doppelte Besteuerung vermieden. Frankreich hat bei Immobilien das Be­steue­rungs­recht. In Deutschland erfolgt ein Pro­gres­si­ons­vor­be­halt.

Darum Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung als Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in Paris

Sie haben in den vorangegangenen Abschnitten einige Aspekte über den Immobilienkauf in Paris und seine Tücken erfahren. Seien Sie vorsichtig und lassen Sie sich beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in Paris von echten Experten beraten. Egal, ob Sie eine Immobilie in Paris verkaufen, aufteilen oder kaufen möchten – kommen Sie für eine Wertermittlung und/oder einen Sa­nie­rungs­fahr­plan auf uns zu.

Benötigen Sie eine verständliche und anerkannte Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung für eine Behörde? Die öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erstellen Wertgutachten für das deutsche Finanzamt ebenso wie für den Service fiscaux. Setzen Sie sich für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung mit uns in Verbindung, anstatt in die Nesseln!

Anerkennung entsteht durch Qualität. Dass 99,9 % unserer Gutachten akzeptiert werden, ist das Ergebnis unserer zertifizierten Arbeitsweise und der Erfahrung aus über 5.000 Bewertungen jährlich.

Ing. André Heid M.Sc.

Profitieren Sie von:

  • Zer­ti­fi­zie­run­gen: Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung sind unter anderem von TÜV und DEKRA sowie nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
  • Erfahrung: Wir erstellen pro Jahr mehr als 5.000 Gutachten. Den Großteil machen Wohnungen, Gewerbe- und Lu­xus­wohn­im­mo­bi­li­en aus. Zudem können wir Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en vom Golfplatz über das Kino bis hin zu Schlössern bewerten.
  • Regionale Expertise: Wir kennen den Immobilienmarkt in und um Paris und sind sowohl mit der Bauweise als auch -qualität vertraut.
  • Fest­preis­ga­ran­tie: Versteckte Kosten? Nicht mit uns! Unsere verbindlichen Angebote enthalten sämtliche Reisekosten.
  • Zweifache Rechts­si­cher­heit: Unsere Gutachten sind sowohl für den deutschen Fiskus als auch für französische Institutionen verständlich aufbereitet.
  • Schnelle Umsetzung: Dank effizienter Abläufe und Erfahrung mit internationaler Wertermittlung liefern wir Ergebnisse oft schneller als erwartet.
Bekannt aus

Gewinnen Sie im Video sowie auf Google oder Trustpilot einen Eindruck von unserer Kun­den­zu­frie­den­heit.

Aller besten Dank nochmals für den kurzfristigen Termin und das Gutachten. Besonders erfreut hat mich auch die unkomplizierte und schnelle Bearbeitung. Die Wertermittlung war in allen Punkten für uns[...mehr]
Kundenmeinung Nummer 1
Viktor Dick
vor 4 Wochen
Sehr guter Sach­ver­stän­di­ger. Das Gutachten wurde schnell erstellt und wir wurden sehr gut beraten.
Kundenmeinung Nummer 2
Kurt Uhrig
vor 6 Monaten
Gutachtung ging schnell und unkompliziert von statten. Heid Immobilien arbeitet sehr zuverlässig und kann man daher nur weiterempfehlen.
Kundenmeinung Nummer 3
Bernhart Liebe
vor 3 Tagen

Hinweis: Sie benötigen unsere Expertise nicht in Paris? Unsere Sach­ver­stän­di­gen kennen sich selbst­ver­ständ­lich auch in anderen Teilen von Frankreich aus. Wir schicken unsere versierten Gutachter zu jeder anderen Immobilie in Frankreich.

Sie suchen einen Gutachter für eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung im Ausland? Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung sind in ganz Europa und darüber hinaus für Sie im Einsatz.

FAQ zur Bewertung von Paris-Immobilien

Von der Kurz­zeit­ver­mie­tung einer Wohnung in Paris bis zum Umgang mit nicht genehmigten Anbauten beantworten wir Ihre Fragen in unseren FAQ. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an!

Wie funktioniert das Grundbuch in Frankreich?

Es existiert ein zentral geführtes System für Ei­gen­tums­nach­wei­se, genannt „Service de la publicité foncière“ (Grund­stücks­pu­bli­ka­ti­ons­dienst). Dieses System wird nicht direkt vom Eigentümer kontaktiert, sondern ausschließlich über den Notar bedient. Der Notar prüft bei jeder Im­mo­bi­li­en­trans­ak­ti­on:

Nach Abschluss des acte authentique übermittelt der Notar den Kaufvertrag an den „Service de la publicité foncière“. Dort wird der neue Eigentümer offiziell eingetragen.

Darf ich meine Ferienimmobilie in Paris kurzfristig vermieten (z. B. über Airbnb)?

Die kurzfristige Vermietung einer Ferienwohnung in Paris ist nur sehr eingeschränkt möglich, da Paris diesbezüglich sehr streng ist. Sogar die Tagesschau berichtete im Februar 2025 darüber. Es gilt:

Die Pariser Behörden kontrollieren illegale Nutzung aktiv. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet. Zudem entfernen die Behörden nach einer Vorwarnung Schlüsselboxen für die illegale Airbnb-Unterkunft.

Nur die Hauptwohnung darf bis zu 90 Tage pro Jahr kurzfristig vermietet werden.

Dies muss jedoch bei der Stadtverwaltung angemeldet werden.

Für Immobilien, die als möblierte Tou­ris­ten­woh­nung (meublé de tourisme) genutzt werden sollen, ist eine Um­wand­lungs­ge­neh­mi­gung erforderlich.

Eine solche Nut­zungs­än­de­rung muss der Eigentümer kompensieren, indem er in der gleichen Gegend eine Gewerbefläche in Wohnraum umwandelt.

Wie viel kostet eine Heid-Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Paris?

In einem kostenlosen Erstgespräch stecken wir Ihre Anforderungen und Bedürfnisse für unsere Dienstleistung sowie die Komplexität und Lage der Immobilie ab. Anschließend machen wir Ihnen ein Angebot zum Festpreis. Dieses richtet sich unter anderem nach der Art und Größe der Immobilie sowie dem Bewertungszweck, der über das benötigte Gutachten entscheidet. Flug und Unterkunft für unseren Gutachter sind im Fest­preis­an­ge­bot enthalten.

Wie viel Vorlauf benötigt Heid für eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Paris?

Idealerweise beauftragen Sie uns mit einigen Wochen Vorlauf zur Erstellung eines Gutachtens für ein Haus in Paris, damit wir

  • ausreichend Zeit zur Vorbereitung haben (inhaltlich, aber auch zur Reise, ggf. Visum),
  • eventuell fehlende Dokumente beschaffen können,
  • die Kosten für Flug und Unterkunft möglichst niedrig halten können.

Selbst­ver­ständ­lich versuchen wir auch kurzfristige Termine möglich zu machen.

Wie erfolgt die Inspektion vor Ort in Paris?

In Paris haben wir üblicherweise einen deutschen Gutachter vor Ort, der nach deutschen Maßstäben qualifiziert ist für die Bewertung jeglicher Immobilienarten. Sollten wir zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage keinen Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen vor Ort haben, reist einer unserer Gutachter aus Deutschland nach Paris, um die gewünschte Immobilie vor Ort zu inspizieren. Selbst­ver­ständ­lich wählen wir hierfür einen Gutachter, der mit französischen Immobilien und dem Grund­stücks­markt in Paris vertraut ist. Er besichtigt Ihre Immobilie von innen und außen, verschafft sich einen Eindruck von der Mikrolage und gleicht seine Erkenntnisse vor Ort mit den vorhandenen Unterlagen ab. Er prüft die Bauausführung, die Ausstattung und den Zustand. Bei Bedarf fertigt unser Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in Paris ein Sa­nie­rungs­pro­to­koll an und berechnet die Wohnfläche nach deutschem sowie französischem Rechenweg.

Kann ich mit Ihrem Gutachten steuerliche Vorteile in Deutschland geltend machen?

Ja, unsere Gutachten entsprechen ge­set­zes­kon­for­men Be­wer­tungs­ver­fah­ren und sind speziell darauf ausgelegt, vom deutschen Finanzamt anerkannt zu werden. Auch für eine verkürzte Abschreibung für Abnutzung (AfA) oder den niedrigeren gemeinen Wert bei Erbschaften oder Schenkungen ist ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten für eine Paris-Immobilie relevant.

Erkennt der Service fiscaux ein Heid-Gutachten für meine Immobilie in Paris an?

Ja, in Paris, erstellen unsere Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter be­hör­den­kon­for­me Gutachten, die von französischen Institutionen und Behörden wie dem Service fiscaux anerkannt werden. Sollte es wider Erwarten Rückfragen des Finanzamts geben, erläutern wir den Beamten die Wertermittlung gerne im Rahmen unserer für Sie kostenlosen Nachbetreuung.

Was ist der Unterschied zwischen einem französischen und einem deutschen Gutachten?

Französische Gutachten (z. B. „avis de valeur“) sind meist weniger detailliert und nicht immer rechts­ver­bind­lich im deutschen Kontext. Unser Gutachten nach § 194 BauGB erfüllt höchste Anforderungen an Nach­voll­zieh­bar­keit und Rechts­si­cher­heit, zum Beispiel bei Finanzämtern, Gerichten oder in Schei­dungs­ver­fah­ren.

Welche Unterlagen sind für eine Bewertung meiner Paris-Immobilie nötig?

Der Umfang der Unterlagen hängt von der Art des Gutachtens ab. Wir unterhalten uns im kostenlosen Erstgespräch darüber, welches Gutachten Sie für Ihre Pariser Immobilie benötigen und woher Sie die be­wer­tungs­re­le­van­ten Dokumente dafür bekommen.

Bewertet Heid auch vermietete oder sa­nie­rungs­be­dürf­ti­ge Immobilien in Paris?

Selbst­ver­ständ­lich bewerten wir auch sa­nie­rungs­be­dürf­ti­ge Altbauten und andere Gebäudetypen. Wir berücksichtigen alle wertrelevanten Faktoren wie Mieteinnahmen, In­stand­hal­tungs­rück­stau oder bauliche Mängel. Auch Denkmalschutz und Son­der­nut­zungs­rech­te fließen in unsere Bewertung mit ein.

Wie geht Heid in der Bewertung mit Re­no­vie­rungs­be­darf, Schwarzbauten oder abweichender Bausubstanz einer Paris-Immobilie um?

Die Heid-Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter bewerten den Zustand des Gebäudes in Paris individuell. So werden eine notwendige Dachsanierung oder einfache Fensterqualität angemessen als besondere ob­jekt­spe­zi­fi­sche Grund­stücks­merk­ma­le berücksichtigt. Schwarzbauten können in der Wertermittlung nicht berücksichtigt werden, da sie unter Umständen zurückgebaut werden müssen. Wurde zum Beispiel der Anbau Ihres Pariser Wintergartens nie genehmigt, gewinnt die Immobilie dadurch leider auch nicht an Wert.

Ist eine Bewertung auch ohne Anreise nach Deutschland möglich?

Ja, Sie müssen nicht nach Deutschland reisen, damit wir Ihre Immobilie in Paris bewerten. Wir kommen zu Ihnen beziehungsweise der Immobilie Ihrer Begierde, um die Wertermittlung vorzunehmen. Das Gutachten erhalten Sie per E-Mail und an die Postadresse Ihrer Wahl, bei Bedarf zweisprachig.

Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
0800 - 909 02 82 oder Formular abschicken:
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.