Sie möchten ein Haus kaufen, aber Ihnen fehlt noch die Zusage für einen Im­mo­bi­li­en­kre­dit? Dann könnte ein Vorvertrag den Hauskauf für Sie als Käufer dennoch absichern. Mit einem Kaufvorvertrag für ein Haus müssen Sie keine Sorge haben, dass Ihre Wunschimmobilie anderweitig verkauft wird. Was genau ein Kaufvorvertrag ist, ob er auch für Verkäufer lohnenswert ist und was Sie bei einem Vorvertrag beim Hauskauf unbedingt beachten sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Ein junges Paar schüttelt einem Immobilienmakler die Hand
Ist ein Vorvertrag beim Hauskauf mehr wert als ein Handschlag?

Kaufvorvertrag für ein Haus: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kaufvorvertrag ist eine Vereinbarung über einen zukünftigen Kaufvertrag (Hauptvertrag).
  • Die Konditionen und Eckdaten von Vorvertrag und Hauptvertrag müssen übereinstimmen.
  • Der Vorvertrag für den Immobilienkauf muss notariell beurkundet werden.
  • Der Vorvertrag ist für Käufer als auch Verkäufer bindend und verpflichtet zur Erfüllung der vereinbarten Bedingungen.
  • Der Rücktritt vom Vorvertrag ist nur möglich, wenn darin festgelegte Bedingungen nicht erfüllt werden.
  • Ein Rücktritt vom Kaufvorvertrag ohne Grund kann eine Scha­den­er­satz­zah­lung nach sich ziehen.

Was ist ein Vorvertrag beim Hauskauf?

Ein Vorvertrag ist eine Vereinbarung, die getroffen wird, wenn der Kauf oder Verkauf einer Immobilie noch nicht finalisiert werden kann. In einem sogenannten Vorvertrag verpflichten sich Käufer und Verkäufer jedoch, in Zukunft einen Hauptvertrag abzuschließen, sobald die rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse, die dem im Weg stehen, ausgeräumt sind. So können sich beide Parteien sicher sein, dass der Im­mo­bi­li­en­ver­kauf zustande kommt.

Ein Grund für den Abschluss eines Kauf­vor­ver­tra­ges für ein Haus kann beispielsweise sein, dass die Bank noch keine Fi­nan­zie­rungs­zu­sa­ge gemacht hat und damit das nötige Kapital für den Hauskauf oder Wohnungskauf fehlt. Auch wenn die Umstände für den Abschluss des Hauptvertrags noch nicht vollständig gegeben sind oder behördliche Genehmigungen ausständig sind, bietet der Vorvertrag für eine Wohnung oder ein Haus bereits eine rechtliche Regelung für den (Ver)kauf – sofern alle vereinbarten Bedingungen erfüllt werden.

Diese Verpflichtung kann und sollte in einer Umstandsklausel im Vorkaufsvertrag für Ihr Haus ausformuliert werden: Sollten sich die definierten Rah­men­be­din­gun­gen nämlich ändern und beispielsweise doch nicht zum Abschluss des Hauptvertrags kommen, besteht keine Scha­den­er­satz­pflicht für beide Seiten.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Vorvertrag beim Immobilienkauf: Inhalt

Der Kaufvorvertrag für ein Haus oder ein Grundstück enthält alle wichtigen Punkte, die auch im geplanten Kaufvertrag zu finden sein sollen. Der Vorkaufsvertrag für ein Haus stellt eine Vereinbarung dar, die zum Abschluss des Haupt­kauf­ver­trags führt und somit dessen Konditionen umfassen muss. Ein Kaufvorvertrag für ein Haus soll daher folgende Eckdaten enthalten:

  • Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift von Verkäufer und Käufer
  • Konkrete und eindeutige Beschreibung des Kauf­ge­gen­stan­des (Angaben des Grundbuchs zuzüglich möglicher Einbauten)
  • Höhe des Kaufpreises, Zeitpunkt der Zahlung und Regelungen bei Zahlungsverzug
  • Name und Konditionen des Maklers (sofern dieser eingebunden wird)
  • Name und Konditionen des Ver­trags­er­rich­ters (Rechtsanwalt oder Notar)
  • Geplanter Über­ga­be­zeit­punkt
  • Gül­tig­keits­dau­er des Vorvertrags
  • Umstände, die zum Abschluss des Hauptvertrags erforderlich sind, wie zum Beispiel die Fi­nan­zie­rungs­zu­sa­ge
  • Mögliche Angaben zu Ge­währ­leis­tun­gen oder Zusicherungen

Achtung: Der Vorvertrag für Ihren Hauskauf muss notariell beglaubigt werden, um gültig zu sein.

Rücktritt und Schadenersatz beim Kaufvorvertrag für ein Haus

Sind alle notwendigen Angaben im Vorvertrag für den Wohnungskauf oder Hauskauf zu finden und der Vertrag notariell beglaubigt, sind beide Seiten grundsätzlich an den Vorvertrag gebunden. Sollte es zu einer Aufhebung des Kaufvertrages kommen, können Scha­den­er­satz­for­de­run­gen gestellt werden. Zum Beispiel, wenn der Verkäufer vom Kauf zurücktritt, obwohl die im Vorvertrag genannten Kaufbedingungen alle erfüllt sind. In solch einem Fall greift die vereinbarte Scha­den­er­satz­klau­sel. Der Schadenersatz wird dabei vertraglich und individuell festgelegt und kann für die ver­trags­brü­chi­ge Person mit hohen Kosten verbunden sein.

Um den Ver­trags­par­tei­en dennoch Flexibilität zu bieten, enthält der Vorvertrag oft konkrete Rück­tritts­klau­seln, die es ermöglichen, unter bestimmten Bedingungen ohne Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten. Übliche Klauseln beinhalten zum Beispiel die Bedingung, dass der Käufer die Finanzierung von seiner Bank erhalten muss oder dass bestimmte behördliche Genehmigungen vorliegen müssen. Diese Klauseln sind besonders wichtig, um beide Seiten vor un­vor­her­ge­se­he­nen Risiken zu schützen.

Der Vorvertrag soll Käufer und Verkäufer die Sicherheit geben, dass der Im­mo­bi­li­en­han­del zwischen diesen beiden Parteien auch wirklich zustande kommt. Obwohl man dabei von Abschlusszwang spricht, kann keine Partei zum Kauf oder Verkauf gezwungen werden. Der Vorvertrag bindet jedoch insofern, dass bei einem un­ge­recht­fer­tig­ten Rücktritt Schadenersatz fällig wird, um den Vertragsbruch unattraktiv zu machen.

Kaufvorvertrag für Wohnungen

Ein Kaufvorvertrag für eine Wohnung bietet die gleichen Vorteile wie der Kaufvorvertrag für ein Haus. Er dient dazu, den Immobilienkauf frühzeitig rechtlich abzusichern und die wesentlichen Bedingungen für den zukünftigen Hauptvertrag festzuhalten. Dabei sind die rechtlichen Anforderungen und der Inhalt des Kauf­vor­ver­tra­ges für eine Wohnung weitgehend identisch mit denen beim Hauskauf.

Ein Kaufvorvertrag für eine Wohnung muss ebenfalls notariell beglaubigt werden, um rechtlich bindend zu sein. Die notarielle Beurkundung stellt sicher, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Vorvertrag beim Hauskauf: Für wen lohnt er sich?

Ein Vorvertrag beim Hauskauf schützt Käufer und Verkäufer bei Im­mo­bi­li­en­ge­schäf­ten gleichermaßen. Auf Verkäuferseite soll er dazu beitragen, dass interessierte Käufer nicht im letzten Moment von der Kauf­ent­schei­dung zurückweichen. Käufer von Immobilien können sich mit einem Vorvertrag in einer stark umkämpften Marktlage ein günstiges Angebot sichern. So haben beide Seiten die Sicherheit, dass ihnen kein sicher geglaubtes Geschäft am Ende doch noch entgeht.

Besonders in Situationen, in denen der endgültige Kaufvertrag aus verschiedensten Gründen noch nicht abgeschlossen werden kann, bietet der Vorvertrag eine wertvolle Absicherung. Zum Beispiel, wenn Sie als Käufer noch auf eine Fi­nan­zie­rungs­zu­sa­ge der Bank warten oder noch behördliche Genehmigungen für den Immobilienkauf ausstehen. In solchen Fällen gewährleistet der Vorvertrag, dass die Immobilie reserviert bleibt und nicht an einen anderen Interessenten verkauft wird.

Vorvertrag vs. Kaufvertrag: Die Unterschiede

Der Vorvertrag und der tatsächliche Kaufvertrag regeln verschiedene Phasen im Kaufprozess und bieten jeweils spezifische Vorteile und Sicherheiten. Der Vorvertrag dient dazu, die Absicht beider Parteien festzuhalten und grundlegende Bedingungen zu vereinbaren. Er bietet jedoch Ver­hand­lungs­spiel­raum, sodass Käufer und Verkäufer noch über Details wie Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten oder besondere Wünsche sprechen und Anpassungen vornehmen können. Der Kaufvertrag hingegen ist der endgültige, rechtlich bindende Vertrag, der alle festgelegten Bedingungen enthält. Sobald dieser Vertrag unterzeichnet ist, sind keine Änderungen mehr möglich – alle Vereinbarungen sind fixiert. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages geht die Immobilie offiziell in den Besitz des Käufers über.

Darstellung der drei wichtigsten Unterschiede zwischen einem Vorvertrag und einem Kaufvertrag
Ein Vorvertrag unterscheidet sich maßgeblich von einem Kaufvertrag.

Vorvertrag beim Hauskauf: Vorteile

Ein Vorvertrag beim Immobilienkauf dient sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer. Wenn der Preis, den der Käufer bietet, für den Verkäufer attraktiv ist und der Käufer das passende Objekt gefunden hat, ergibt es Sinn, einen Vorvertrag abzuschließen.

Ein Kaufvorvertrag für ein Haus bietet sowohl für Käufer als auch für Verkäufer einige Vorteile. Für den Käufer sorgt er für eine frühzeitige Absicherung und gibt Pla­nungs­si­cher­heit, indem er die Finanzierung und weitere Schritte klar regelt. Zudem ermöglicht der Vorvertrag dem Käufer einen Ver­hand­lungs­spiel­raum, um spezifische Wünsche und Bedingungen bereits im Vorfeld festzulegen. Auf der Verkäuferseite zeigt der Vorkaufsvertrag für ein Haus das ernsthafte Interesse des Käufers. Das schafft Vertrauen. Er trägt zu einem strukturierten Verkaufsprozess bei und erlaubt es dem Verkäufer, weitere Interessenten auszuschließen, was die Planung und Durchführung des Verkaufs erleichtert.

Vorteile für den Käufer Vorteile für den Verkäufer
Frühzeitige Absicherung Ernsthaftes Interesse des Käufers
Pla­nungs­si­cher­heit Strukturierter Verkaufsprozess
Ver­hand­lungs­spiel­raum Ausschluss weiterer Interessenten

FAQs zum Vorvertrag beim Hauskauf

Unsere Experten haben die Antworten auf die häufigsten Fragen, die unsere Kunden und Interessenten im Zusammenhang mit einem Hauskauf-Vorvertrag an uns herantragen, knapp und präzise gesammelt.

Ist ein Vorvertrag ohne Notar gültig?

Nein, ein Vorvertrag für einen Immobilienkauf, der nicht notariell beglaubigt ist, ist nicht gültig. Das regelt in Deutschland der § 311b Absatz 1 im BGB. Erst die Auflassung und der Grund­buch­ein­trag verleihen einem Vorvertrag ohne Notar beim Immobilienkauf Gültigkeit. Damit diese erfolgt, muss der Notar allerdings den Kaufvertrag beurkunden.

Was kostet ein Vorvertrag beim Hauskauf?

Die Kosten für einen Vorvertrag beim Hauskauf richten sich nach dem Wert der Immobilie und werden durch das Gerichts- und No­tar­kos­ten­ge­setz (GNotKG) geregelt. Bei einem Im­mo­bi­li­en­kauf­preis von 300.000 Euro können Sie mit Notarkosten zwischen 1.300 und 1.600 Euro rechnen. Diese Gebühren decken die Beratung, die Beurkundung und weitere notwendige Posten ab. Wenn derselbe Notar auch den endgültigen Kaufvertrag beglaubigt, könnten die Kosten für den Vorvertrag teilweise angerechnet werden. Die Frage, ob die Kosten vom Käufer oder Verkäufer getragen werden, ist gesetzlich nicht festgelegt und kann individuell vereinbart werden. Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten für Notar und Grundbuchamt.

Wie lange gilt ein Kaufvorvertrag für ein Haus?

Der Zeitrahmen zwischen Abschluss des Vorvertrags und Abschluss des Kaufvertrags darf zwischen den Ver­trags­par­tei­en frei verhandelt werden. Zusätzlich kann bei Bedarf auch eine Klausel eingeführt werden, die es ermöglicht, unter erneuter notarieller Bekundung die Frist im Vorvertrag zu verlängern.

Wozu dient ein Vorvertrag beim Hauskauf?

Ein Vorvertrag kann den Hauskauf erheblich absichern und Ihnen frühzeitig rechtliche Sicherheit geben. Doch um alle Vorteile optimal zu nutzen und mögliche Fallstricke zu vermeiden, ist eine professionelle Haus­kauf­be­ra­tung unerlässlich. Die Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bietet Ihnen ausführliche Unterstützung und fachkundige Beratung rund um den Hauskauf!

Unsere erfahrenen Im­mo­bi­li­en­ex­per­ten stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung und begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess. Setzen Sie sich mit uns unter 0800 – 90 90 282 in Verbindung oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.