Leerstand bezeichnet eine nicht genutzte, unvermietete oder unbewohnte Immobilie – sei es eine Wohnung, ein Haus oder eine Gewerbefläche. Dabei kann es sich sowohl um kurzfristigen Leerstand zwischen zwei Miet­ver­hält­nis­sen handeln als auch um langfristige Nichtnutzung ohne konkrete Wie­der­ver­mie­tungs­ab­sicht.

Für Eigentümer ist Leerstand mehr als nur ein leeres Objekt: Er bedeutet laufende Kosten ohne Einnahmen, potenziellen Wertverlust der Immobilie und in manchen Städten sogar rechtliche Konsequenzen, etwa Bußgelder oder Auflagen zur Zwischennutzung. Besonders in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt wird die dauerhafte Nichtnutzung schnell zum politischen und wirt­schaft­li­chen Thema.

Zugleich birgt Leerstand auch Chancen – etwa für Umnutzung, Modernisierung oder den Verkauf. Entscheidend ist, den Leerstand korrekt zu bewerten. Ein professionelles Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten stellt hierfür eine fundierte Ent­schei­dungs­grund­la­ge dar.

Leerstehendes Haus
Mit ein bisschen Liebe würde diese leerstehende Immobilie sicher einen Bewohner finden.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Das Wichtigste in Kürze

  • Leerstand bedeutet, dass ein Gebäude oder eine Wohnung ungenutzt und unbewohnt ist.
  • Wir unterscheiden vier un­ter­schied­li­che Arten von Leerstand: strukturell, spekulativ, ge­bäu­de­spe­zi­fisch sowie Leerstand durch Fluktuation.
  • Die Leerstandsquote gibt das Verhältnis von unvermieteten Wohnungen und Flächen zur Gesamtfläche eines Objekts an: Leerstandsquote = Leerstand / Gesamtbestand x 100. Eine Leerstandsquote von 2 bis 5 Prozent gilt als „gesund“.
  • Der Vermieter trägt die anfallenden Kosten (Hausgeld, Heizung, Strom etc.) leerstehender Wohnungen.
  • Ebenso ist der Vermieter dazu verpflichtet, den Leerstand einer Wohnung der Versicherung zu melden.
  • Eine Wohnung absichtlich leer stehen zu lassen, wird von zahlreichen Kommunen inzwischen unterbunden. Die Maßnahmen reichen von Bußgeldern bis Zwangs­ver­mie­tung durch Treuhänder.

Aktuelle Zahlen und Entwicklungen zum Leerstand in Deutschland

Die Bundesregierung ist mit ihrem Ziel, 400.000 Wohnungen jährlich neu zu bauen, arg im Verzug. Mehrere Institute prognostizieren: In den kommenden Jahren wird der Rückstand in Sachen Wohnungsneubau trotz Anreizen wie der Son­der­ab­schrei­bung für Miet­woh­nungs­neu­bau keineswegs aufgeholt, sondern die Bautätigkeit noch weiter zurückgehen.

Woh­nungs­leer­stand

Zum Stichtag 15. Mai 2022 standen laut Zensus rund 1,9 Millionen Wohnungen leer. Das entspricht einer Leerstandsquote von 4,3 % des gesamten Woh­nungs­be­stands (Quelle: dpa). Dramatisch an diesem Woh­nungs­leer­stand: Mehr als die Hälfte (55 %) der leerstehenden Wohnungen standen bereits seit über einem Jahr leer. Andere Zahlen sind im CBRE-empirica-Leerstandsindex (via Statista) zu finden. Dieser weist für das Jahresende 2022 eine Leerstandsquote von 2,5 % auf. Dabei ist der Woh­nungs­leer­stand in Ostdeutschland (ohne Berlin) mit 5,8 % deutlich höher als im Westen (1,9 %).

Ein Woh­nungs­leer­stand von 2 bis 5 Prozent ist aufgrund von Mieterwechseln, Zu- und Wegzügen völlig normal. In Ostdeutschland liegt die durch­schnitt­li­che Leerstandsquote mit fast 6 Prozent sogar deutlich höher.

Ing. André Heid M. Sc.

Leerstand bei Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Anders sieht es bei Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en aus. Im Jahr 2024 betrug der Leerstand bei Büroflächen laut ZIA in den Top-7-Städten Deutschlands durch­schnitt­lich 7,1 %, mit Spitzenwerten in Frankfurt am Main (11 %) und Düsseldorf (10 %). Der Anstieg des Leerstands wird maßgeblich durch die zunehmende Nutzung von Homeoffice und veränderte Arbeitsmodelle beeinflusst.

Aber auch bei den Han­dels­im­mo­bi­li­en sieht es düster aus. Im Einzelhandel ist insbesondere in Innenstadtlagen ein signifikanter Leerstand zu verzeichnen. Ein Strukturwandel im Handel mit immer stärkerem Fokus auf Versandhandel und Lieferdiensten trägt dazu ebenso bei wie die Nachwirkungen der Corona-Pandemie. So fragen sich Eigentümer von Kaufhäusern nach dem Niedergang dieses Ge­schäfts­mo­dells, wie sie ihre Immobilie fortan umnutzen.

Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung unterstützen Sie mit der Bewertung Ihrer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie oder einer Due Diligence für Immobilien.

Rechtliche Rah­men­be­din­gun­gen von Leerstand

In Deutschland gibt es keine bun­des­ein­heit­li­che Regelung zum Umgang mit Leerstand. Stattdessen greifen kommunale Satzungen, lan­des­recht­li­che Vorschriften und spezielle Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnraummangel. Für Eigentümer kann Leerstand nicht nur wirtschaftliche, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben.

Bußgelder bei Leerstand

In vielen Städten drohen bei nicht ge­recht­fer­tig­tem Leerstand empfindliche Bußgelder. Diese sollen verhindern, dass Wohnungen dem Markt dauerhaft entzogen werden. Voraussetzung ist meist eine städtische Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung. Je nach regionaler Regelung kann gegen die Eigentümer bereits nach 3 bis 6 Monaten ein happiges Bußgeld verhängt werden, wenn Sie den Woh­nungs­leer­stand aktiv verschärfen.

  • „Gemäß Art. 5 des Gesetzes über das Verbot der Zweck­ent­frem­dung von Wohnraum in Verbindung mit § 14 der Satzung der Lan­des­haupt­stadt München über das Verbot der Zweck­ent­frem­dung von Wohnraum handelt ordnungswidrig, wer ohne die erforderliche Genehmigung Wohnraum für andere als Wohnzwecke verwendet oder überlässt. Diese Ord­nungs­wid­rig­kei­ten können mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro je Verstoß geahndet werden.“ (Quelle: Stadt München)
  • Die Stadt Köln macht sich das Wohn­raum­stär­kungs­ge­setz NRW zunutze und behandelt die Zweck­ent­frem­dung von Wohnraum ebenfalls als Ord­nungs­wid­rig­keit, für die bis zu 500.000 Euro Strafe verhängt werden. (Quelle: Stadt Köln)
  • Auch in Hessen sollen Eigentümer, die ihre Wohnung absichtlich leer stehen lassen, nach einem halben Jahr Woh­nungs­leer­stand mit 500.000 Euro Bußgeld belegt werden können. Dies soll insbesondere im angespannten Wohnungsmarkt der Finanzmetropole Frankfurt am Main für Entlastung sorgen. (Quelle: Journal Frankfurt)
  • Wer in Freiburg im Breisgau seine Wohnung mindestens ein halbes Jahr leer stehen lässt oder eine Ferienwohnung daraus macht und erwischt wird, wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro konfrontiert. (Quelle: Stadt Freiburg)

Achtung: Zweck­ent­frem­dung umfasst neben Leerstand auch die Nutzung als Bürofläche sowie Kurz­zeit­ver­mie­tung (AirBnB). Notwendige Maßnahmen wie eine energetische Sanierung werden natürlich nicht bestraft.

Dies sind nur einige ausgewählte Beispiele und somit die Spitze des Eisbergs. Als Eigentümer einer leerstehenden Immobilie sollten Sie klären, ob in ihrer Kommune eine Meldepflicht für Leerstand besteht.

Einen Schritt weiter gehen die Bundesländer Berlin und Hamburg.

Zwangs­ver­mie­tung bei Leerstand

In Ausnahmefällen können Behörden leerstehende Immobilien zwangsweise belegen lassen. Grundlage hierfür sind Landesgesetze oder spezielle Verordnungen.

In Hamburg ist eine Zwangs­ver­mie­tung durch das Wohn­raum­schutz­ge­setz möglich und wurde in Einzelfällen schon angewendet.

Auch in Berlin besteht rechtlich die Möglichkeit, leerstehende Wohnungen „im öffentlichen Interesse“ zu beschlagnahmen und beispielsweise zur Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen. Seit 2018 können Treuhänder eingesetzt werden, falls der Vermieter sich weigert, zweck­ent­frem­de­ten Wohnraum für Wohnzwecke zu nutzen. Woh­nungs­leer­stand ist in Berlin nur noch für 3 Monate erlaubt. Danach droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.

Treuhänder gegen Woh­nungs­leer­stand

Ein oft diskutiertes Instrument ist der Einsatz von Treuhändern, die im Auftrag der Kommune leerstehende Wohnungen verwalten, instand setzen und vermieten. Grundlage hierfür sind lan­des­recht­li­che Vorschriften – etwa das Berliner Wohnraumgesetz.

In der Praxis zeigt sich jedoch: Der Treu­hän­der­ein­satz ist rechtlich komplex und in der Umsetzung schwerfällig. Ei­gen­tü­mer­rech­te bleiben bestehen, und Sa­nie­rungs­maß­nah­men können nur im Rahmen einer Zu­mut­bar­keits­pflicht verlangt werden.

Diese Maßnahmen sind rechtlich umstritten und werden selten durchgesetzt. Sie zeigen aber, wie ernst das Thema politisch genommen wird.

Leer­stands­mel­der gegen Woh­nungs­leer­stand

Der Leer­stands­mel­der ist ein digitales Tool, das es Bürgern ermöglicht, leerstehende Wohnräume anonym zu melden. Er fördert die Transparenz und erhöht den politischen Druck auf säumige Eigentümer.

Diese Form der Bür­ger­be­tei­li­gung wird mittlerweile von vielen Städten aufgegriffen. Ziel ist es, Kommunen auf nicht genutzten Wohnraum aufmerksam zu machen. In Städten wie Hamburg oder Frankfurt fließen die Meldungen direkt in kommunale Prozesse ein. Auch einige Bauämter nehmen Hinweise aus der Bevölkerung aktiv auf.

Maßnahmen gegen Leerstand

Trotz gesetzlicher Regelungen bleibt der Leerstand in vielen Regionen ein hartnäckiges Problem. Um Wohnungen wieder dem Markt zuzuführen, setzen Kommunen und Länder auf un­ter­schied­li­che Instrumente und In­ter­ven­ti­ons­stra­te­gien. Doch nicht alle Ansätze zeigen die gewünschte Wirkung.

Neben Bußgeldern und dem Treu­hän­der­mo­dell setzen Städte vermehrt auf:

  • Förderprogramme für Modernisierung & Vermietung, zum Beispiel Zuschüsse oder Steu­er­erleich­te­run­gen.
  • Leer­stands­ka­tas­ter, um Transparenz zu schaffen und gezielt Eigentümer betroffener Objekte anzusprechen. Lesetipp: Mehr über Kataster erfahren.
  • Sozialbindung durch Auflagen bei Bauprojekten, um dauerhaft nutzbaren Wohnraum zu schaffen.
  • Kommunale Aufkäufe von Pro­blem­im­mo­bi­li­en mit anschließender Reaktivierung.
  • Zwischennutzung durch kulturelle Einrichtungen oder temporäre Wohnformen wie Co-Living oder Studenten.

Leerstand ist ein wirt­schaft­li­cher Warnhinweis. Wer gegensteuern will, braucht nicht nur ein gutes Konzept, sondern eine belastbare Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung als Ent­schei­dungs­grund­la­ge.

Ing. André Heid M. Sc.

Folgen von Leerstand & was man dagegen tun kann

Leerstände haben in jedem Fall finanzielle Konsequenzen, selbst wenn sie nicht exis­tenz­be­droh­lich sind. Ebenso die Bausubstanz der leerstehenden Immobilie kann negativ beeinträchtigt werden, zum Beispiel durch Feuchtigkeit oder mangelnde Belüftung, was zu kostspieligen Reparaturen führen kann.

Lesetipp: Wie Sie Schimmel in der Wohnung bekämpfen, lesen Sie im verlinkten Beitrag. Unsere Sach­ver­stän­di­gen helfen Ihnen gerne mit einer Schim­mel­be­ra­tung weiter.

Leerstehende Geschäfte führen zu einer Abwärtsspirale der Umgebung, da sie Besucher abschrecken und zu weniger Passanten und Umsatz führen. Um diesen Problemen ent­ge­gen­zu­wir­ken, sind geeignete Maßnahmen erforderlich. Dazu gehören die Belebung der Ortsmitte und die At­trak­ti­vi­täts­stei­ge­rung städtischer Zentren durch Kunst, Kultur und Frei­zeit­an­ge­bo­te. Indem diese Maßnahmen ergriffen werden, kann Leerstand reduziert und die lebenswerte Atmosphäre wie­der­her­ge­stellt werden.

Mehr dazu in folgendem Video:

Regionale Unterschiede: So viel/wenig Leerstand gibt es in Deutschland

Der Leerstand von Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en in Deutschland ist ein vielschichtiges Problem mit regionalen Unterschieden. Während in struk­tur­schwa­chen Regionen Wohnungen oft langfristig leer stehen, sind in Metropolen vor allem Büroflächen von steigenden Leerständen betroffen.

Besonders hoher Leerstand herrscht im Altenburger Land (14,6%), dem Vogtlandkreis und den Landkreisen Zwickau (je 12,8 %), Dessau-Roßlau (12,5 %) und Görlitz (11,9%). Von strukturellem Leerstand betroffen sind insbesondere die Landkreise Altenburger Land, Saale-Orland-Kreis und Sonneberg (Thüringen) sowie Tirschenreuth und Wunsiedel (Bayern). Dort stehen mehr als drei Viertel der ungenutzten Wohnungen seit mehr als einem halben Jahr leer.

Werfen wir einen Blick auf die Städte mit dem prozentual höchsten langfristigen Woh­nungs­leer­stand in der Bundesrepublik. Mit langfristigem Leerstand sind Wohnungen gemeint, die seit mindestens einem Jahr unbewohnt sind.

Stadt Bundesland Wohnungen langfristig leerstehend Leerstandsquote
Altenburg Thüringen 21.869 3.453 15,8 %
Zittau Sachsen 17.895 2.228 12,5 %
Greiz Thüringen 13.427 1.663 12,4 %
Aue-Bad Schlema Sachsen 12.527 1.551 12,1 %
Werdau Sachsen 12.878 1.539 12 %

Tabelle: Höchster langfristiger Leerstand in Gemeinden mit mindestens 10.000 Wohnungen (Quelle: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen)

Besonders schwierig ist es in Berlin, Hamburg, Kiel, Münster, Rosenheim und umliegenden Landkreisen wie Coesfeld, Pinneberg, Segeberg, Steinfurt und Stormarn, eine Wohnung zu finden. (Quelle: Verband Berlin-Bran­den­bur­gi­scher Woh­nungs­un­ter­neh­men e.V. auf Basis des Zensus vom Stichtag 15.05.2022)

Gemeinde Bundesland Wohnungen langfristig leerstehend Leerstandsquote
Kaltenkirchen Schleswig-Holstein 11.277 53 0,47 %
Unterhaching Bayern 13.551 73 0,54 %
Bernau bei Berlin Brandenburg 21.705 123 0,57 %
Ludwigsfelde Brandenburg 14.254 82 0,58 %
Berlin Berlin 2.018.831 11.764 0,58 %

Tabelle: Niedrigster Leerstand in Gemeinden mit mindestens 10.000 Wohnungen (Quelle: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen)

4 Arten von Leerstand

Leerstand kann auf verschiedene Arten auftreten und hat Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Gesellschaft. In den folgenden Abschnitten werden vier un­ter­schied­li­che Arten von Leerstand betrachtet.

Leerstehende Ladenfläche
Viele Geschäfte müssen schließen, ohne dass sich neue Mieter für die Ladenflächen finden.

Struktureller Leerstand

Der strukturelle Leerstand ist dadurch gekennzeichnet, dass nach Einschätzung eines Sach­ver­stän­di­gen der Leerstand über die gesamte verbleibende Nutzungsdauer bestehen bleibt. Grundsätzlich wird von strukturellem Leerstand erst gesprochen, wenn die Fläche oder das Objekt für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten ungenutzt bleibt.

Die Ursachen für strukturellen Leerstand können demografische Veränderungen, die wirtschaftliche Lage, die Marktsituation im Im­mo­bi­li­en­sek­tor und das Angebot in der Umgebung sowie technische, rechtliche oder ökonomische Faktoren sein. Um der Abwanderung aus struk­tur­schwa­chen Regionen ent­ge­gen­zu­wir­ken, gilt es insbesondere die ländlichen Gebiete attraktiver zu gestalten, da der strukturelle Leerstand genau diesen Umstand widerspiegelt.

Spekulativer Leerstand

Als spekulativen Leerstand bezeichnet man Gebäudeflächen, die trotz der Möglichkeit einer Nutzung beziehungsweise Nachfrage vom Eigentümer bewusst nicht vermietet oder verkauft werden, weil dieser auf eine höhere Mietrendite oder einen steigenden Verkaufserlös in der Zukunft spekuliert. Durch die Erwartung eines höheren Profits in der Zukunft verzichtet der Inhaber auf finanzielle Einnahmen in der Gegenwart.

Spiegel TV zeigt in nachfolgendem Video, warum renovierte Wohnungen in Hamburg-Winterhude leer stehen und wie diese Investoren-Spekulationen anderen Mietern schaden:

Ge­bäu­de­spe­zi­fi­scher Leerstand

Der gebäude- oder ob­jekt­spe­zi­fi­sche Leerstand ergibt sich aus dem Objekt selbst, etwa durch seine ungünstige Lage oder schlechten Ob­jek­tei­gen­schaf­ten. Auch Leerstand, der durch eine schlechte Mikrolage wie beispielsweise Wohnungen in einem Mischgebiet resultiert, ist dem ge­bäu­de­spe­zi­fi­schem Leerstand zugeordnet. Der bewusst in Kauf genommene Leerstand bei Sa­nie­rungs­maß­nah­men oder Ausbauten entspricht ebenfalls einem ge­bäu­de­spe­zi­fi­schem Leerstand.

Warum in München begehrte Wohnungen trotz Wohn­raum­knapp­heit leer bleiben, erfahren Sie in folgendem Video:

Leerstand durch Fluktuation

Die Fluktuation gibt die Häufigkeit von Mieterwechseln an. Kurzfristiger Leerstand – eine sogenannte Fluk­tua­ti­ons­re­ser­ve – kann dadurch entstehen, dass nach Ablauf eines Mietvertrages nicht übergangslos ein neuer Mietvertrag mit einem Nachfolger geschlossen werden kann.

Liegt ein An­ge­bots­über­hang beziehungsweise eine Nachfragelücke vor, kann das unter Umständen zu einer Miet­preis­sen­kung führen. Im Gegensatz dazu führen Engpässe im Angebot oder ein Überhang an Nachfrage im Normalfall zu Miet­preis­stei­ge­run­gen. Um sicherzustellen, dass der Immobilienmarkt flexibel und funktionsfähig bleibt, ist es ratsam, eine Leer­stand­re­ser­ve (Fluk­tua­ti­ons­re­ser­ve) von etwa drei Prozent vorzuhalten. Fluk­tua­ti­ons­be­ding­ter Leerstand ist im Miet­aus­fall­wag­nis einkalkuliert.

Übersicht über vier Arten von Leerstand

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Leerstand

In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zum Leerstand und der Leerstandsquote.

Auf wen wird der Leerstand angemeldet?

Wenn eine Wohnung oder ein Gebäude leer steht, wird der Leerstand in der Regel auf den Eigentümer beziehungsweise auf den Vermieter angemeldet. Das bedeutet, dass der Vermieter für die anfallenden Kosten wie Grundsteuer, Nebenkosten oder eventuell anfallende Ab­schlags­zah­lun­gen verantwortlich ist.

Wie wird die Leerstandsquote berechnet?

Die Leerstandsquote gibt das Verhältnis von unvermieteten Wohnungen und Flächen zur Gesamtfläche eines Objekts an. Die Leerstandsquote kann sich dabei auf einen einzelnen Gebäudekomplex, eine ganze Stadt oder ein Bundesland beziehen. Alternativ ist auch der Bezug auf ein Im­mo­bi­li­en­port­fo­lio möglich. Je höher die Leerstandsquote, desto niedriger ist der Mietertrag pro Quadratmeter.

Die Leerstandsquote wird wie folgt berechnet:

Leerstandsquote = Leerstand / Gesamtbestand x 100 = Nicht vermietete Einheiten / Gesamteinheiten x 100

Bei­spiel­rech­nung:

Ein Wohnblock mit 50 Einheiten hat einen Leerstand von 10 Einheiten, die seit geraumer Zeit nicht vermietet sind.

Leerstandsquote = 10 / 50 x 100 = 20 Prozent

Für Vermieter bedeutet diese Quote, dass 20 Prozent Ihrer Mieteinnahmen entfallen.

Wie viel Leerstand ist normal?

In der Regel ist ein Leerstand von 2 bis 5 Prozent normal und akzeptabel. Ein Wert von über 10 Prozent hingegen wird als kritisch angesehen und kann unter Umständen sogar exis­tenz­be­dro­hend sein. Leer­stands­quo­ten von unter 2 Prozent wiederum deuten auf einen extrem angespannten Immobilienmarkt hin.

Die Leerstandsquote ermöglicht eine Einschätzung der Zugkraft eines Marktes. Eine niedrige Leerstandsquote deutet auf hohe Attraktivität hin, während eine hohe Quote das Gegenteil signalisiert. In gewissem Maße ist Leerstand jedoch normal und sogar für einen funk­tio­nie­ren­den Wohnungsmarkt erforderlich.

Warum fallen trotz Leerstand Ab­schlags­zah­lun­gen an?

Auch wenn eine Wohnung leer steht, können verschiedene Kosten anfallen.

  • Grundgebühr: Viele Versorger (zum Beispiel für Gas, Wasser, Strom) berechnen eine monatliche Grundgebühr unabhängig davon, wie viel tatsächlich verbraucht wird. Es handelt sich hierbei um eine feste Gebühr für den Anschluss und die Bereitstellung des jeweiligen Dienstes. Steht eine Wohnung im Winter leer, muss die Heizung zumindest im Frost­schutz­mo­dus sein – und heizt bei entsprechenden Au­ßen­tem­pe­ra­tu­ren auch ohne Bewohner.
  • Nebenkosten: In den Nebenkosten sind oft Posten enthalten, die unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch in der Wohnung anfallen. Dazu zählen die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses, die Grundsteuer, Ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen oder die Gartenpflege.
  • Wartung und Instandhaltung: Einige Verträge oder Dienste beinhalten regelmäßige War­tungs­ge­büh­ren oder Inspektionen, die unabhängig vom Nutzungsstatus der Wohnung anfallen.

Wer zahlt die Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung bei Leerstand?

Das Leer­stands­ri­si­ko betrifft auch die Be­triebs­kos­ten­ab­rech­nung. Wir haben drei Urteile des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) herausgesucht, die sich mit den Betriebskosten bei Leerstand widmen. Bei Leerstand von Wohnungen in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus dürfen die damit verbundenen Nebenkosten nicht pauschal auf die anderen Mieter umgelegt werden. Wenn eine Verteilung nach Flächen vereinbart ist, kann der Vermieter nicht verlangen, dass ungenutzte Flächen aus der Berechnung ausgeschlossen werden. Die Kosten für den Leerstand müssen vom Vermieter getragen werden, um die anderen Mieter nicht zu benachteiligen (BGH, VIII ZR 159/05). Ohnehin erfahren Mieter aus Nach­bar­woh­nun­gen vor allem im Winter durch stark erhöhte Heizkosten Nachteile durch den Leerstand.

Sofern die Personenanzahl als Ver­tei­ler­schlüs­sel gewählt wurde, kann in Betracht gezogen werden, die durch­schnitt­li­che Belegung des gesamten Hauses zu berücksichtigen. Die leerstehende Wohnung wird in diesem Fall mit einer Person pro betroffene Einheit berechnet, die Kosten für den Woh­nungs­leer­stand übernimmt der Vermieter. Dies gilt besonders für Fixkosten, deren Höhe nicht von der Anzahl der im Ab­rech­nungs­ob­jekt wohnenden Personen abhängt (BGH, VIII ZR 180/12).

Als Eigentümer einer leerstehenden Wohnung müssen weiterhin laufende Kosten wie Hausgeld, Heizung, Strom und Grundsteuer getragen werden. Diese Kosten können jedoch in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass aktiv um eine Vermietung bemüht wird. Sind die anfallenden Kosten (z. B. Grundgebühren oder Zählermiete) für die verbliebenen Mieter grundsätzlich als zumutbar anzusehen, ist es gestattet, die Fixkosten unter den Wohnungen aufzuteilen, die tatsächlich bewohnt sind (BGH, VIII ZR 183/09)

Gut zu wissen: Bei erheblichen Er­trags­min­de­run­gen durch Leerstand kann die Grundsteuer gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG teilweise erlassen werden, sofern der Steuerschuldner die Minderung nicht zu vertreten hat.

Welche Folgen hat die Zweck­ent­frem­dung auf Leerstand?

Zweck­ent­frem­dung bei Leerstand bezieht sich auf die Situation, in der Immobilien oder Wohnungen nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend genutzt werden, insbesondere wenn sie trotz bestehenden Wohnbedarfs in einer Stadt oder Gemeinde leer stehen.

Die Folgen der Zweck­ent­frem­dung bei Leerstand sind vielfältig:

  • Mangel an bezahlbarem Wohnraum: Durch den entzogenen Wohnraum können die Mieten steigen, da das Angebot sinkt, während die Nachfrage gleichbleibt oder sogar wächst. Das kann dazu führen, dass ein­kom­mens­schwä­che­re Personen Schwierigkeiten haben, eine bezahlbare Unterkunft zu finden.
  • Veränderung des Stadtteils: Ein hoher Anteil von Ferienwohnungen oder Abbruch von Wohnraum kann das soziale Gefüge eines Stadtteils verändern und zu einer „Verdrängung“ der Stamm­be­völ­ke­rung führen.
  • In­fra­struk­tu­rel­le Probleme: Ein Gebiet mit vielen leerstehenden Gebäuden kann zu einem Rückgang der Geschäfte und der lokalen Infrastruktur führen. Dies beschleunigt den Verfall des Gebiets.

Einige Städte und Gemeinden haben gesetzliche Regelungen erlassen, um die Zweck­ent­frem­dung von Wohnraum zu verhindern oder einzudämmen.

Fazit: Leerstand erkennen, bewerten und strategisch handeln

Der Gewerbe- und Woh­nungs­leer­stand in Deutschland ist ein vielschichtiges Phänomen: Während er in wirt­schafts­star­ken Ballungsräumen kaum eine Rolle spielt, prägt er in struk­tur­schwa­chen Regionen ganze Straßenzüge. Unabhängig von der Lage gilt: Leerstand ist nicht nur ein baulicher Zustand, sondern ein wirt­schaft­li­ches Risiko.

  • Leerstand führt zu Wertverlust, Imageproblemen und in vielen Fällen zu rechtlichen Konsequenzen.
  • Eigentümer, die Leerstand ignorieren, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern oft auch hohe In­stand­hal­tungs­kos­ten und eine negative Ren­di­te­ent­wick­lung.
  • Gleichzeitig eröffnen leerstehende Objekte Potenziale – für Umnutzung, Verkauf oder Modernisierung mit Mieterhöhung.

Genau hier setzt die Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung an: Mit einem fundierten Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten erhalten Sie eine klare Ent­schei­dungs­grund­la­ge – ob zur Reaktivierung, Sanierung oder Vermarktung Ihres Objekts.