Sie möchten Ihre Ge­wer­be­im­mo­bi­lie gewinnbringend verkaufen? Wir verraten Ihnen, worauf es beim Verkauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie ankommt.

Logistikimmobilie
Lo­gis­tik­im­mo­bi­li­en sind eine der sechs Arten von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Ge­wer­be­im­mo­bi­lie werden Räumlichkeiten bezeichnet, die für gewerbliche Tätigkeiten genutzt werden.
  • Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en verkaufen sich besser, wenn sie vermietet und vollständig erschlossen sind sowie über eine gute Raumaufteilung und Ver­kehrs­an­bin­dung verfügen.
  • Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en erzielen eine höhere Rendite als Wohnobjekte. Mieterhöhungen sind frei verhandelbar, Mietverträge oft langfristig und mit etwas Wissen, Glück und Geschick fördert der Staat sie mit Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen.
  • Das öffentliche Bau- und Planungsrecht ist entscheidend beim Verkauf von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en. Achten Sie vor allem auf etwaige Nut­zungs­än­de­run­gen im genehmigten Bebauungsplan.
  • Für private Verkäufer fallen neben der Einkommensteuer unter Umständen noch Gewerbe- und/oder Spe­ku­la­ti­ons­steu­er an. Bei Betriebsaufgabe winken Begünstigungen.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en – Definition

Die meisten Menschen denken bei Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en an ein Büro oder ein Geschäft. Doch hinter dem Begriff verbirgt sich viel mehr. Um eine allgemein gültige Definition von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en zu erhalten, werfen wir zunächst einen Blick in das Be­wer­tungs­ge­setz.

In § 181 des Be­wer­tungs­ge­set­zes (BewG) werden die un­ter­schied­li­chen Grund­stücks­ar­ten definiert. Der Begriff Ge­wer­be­im­mo­bi­lie taucht darin nicht auf. For­mal­ju­ris­tisch handelt es sich bei Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en um Ge­schäfts­grund­stü­cke. Diese werden unter Ziffer 6 des obigen Paragraphen wie folgt definiert:

„Ge­schäfts­grund­stü­cke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent, berechnet nach der Wohnfläche und Nutzfläche, eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Teileigentum sind.“

Letztendlich betrachtet der Gesetzgeber jedoch alle Räume, die genutzt werden, um einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen, als Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en. Der freiberuflich Tätige, der sich ein kleines Büro mietet, benötigt ebenso wie eine Behörde oder ein Konzern eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie.

Für den Verkauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie ist es wichtig zu wissen, um welchen Typen von Ge­wer­be­im­mo­bi­lie es sich handelt. Nur so finden Sie die richtige Zielgruppe, die sich für einen Kauf interessieren könnte.

Lesetipp: In unserem Ratgeber zu Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en schlüsseln wir die un­ter­schied­li­chen Arten von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en auf und erklären, worauf es bei der Bewertung ankommt.

Ge­wer­be­im­mo­bi­lie verkaufen: Was ist beim Verkauf zu beachten?

Der Verkauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie unterscheidet sich wesentlich vom Verkauf einer Wohnimmobilie und ist deutlich komplexer. Um eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie zum Verkehrswert zu verkaufen, empfiehlt sich die Einschaltung eines seriösen Gewerbemaklers mit regionaler Marktkompetenz.

Grundsätzlich lassen sich Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en besser verkaufen oder vermieten, wenn sie:

  • vollständig erschlossen sind,
  • über eine Gebäudetechnik am Puls der Zeit mit schnellem Internet verfügen,
  • eine gute Ver­kehrs­an­bin­dung haben,
  • eine gute Raumaufteilung aufweisen.

Auch der Zeitpunkt des Verkaufs sollte gut durchdacht sein. Ist die Marktlage gerade ungünstig und die Im­mo­bi­li­en­prei­se entsprechend niedrig, sollte der Verkauf – wenn möglich – aufgeschoben werden. Neben der aktuellen Marktsituation spielen beim Verkauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie weitere, zum Teil persönliche Faktoren eine Rolle. Beispielsweise wenn Sie Ihren Ruhestand stressfrei genießen möchten oder durch Scheidung in eine wirtschaftliche Zwangslage geraten, die Ge­wer­be­im­mo­bi­lie geerbt haben und sie mit Miterben teilen müssen oder die Kosten für Strom, Wärme und Hausverwaltung in die Höhe schießen.

Wer eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie umbaut, sollte vorab klären, wer die Kosten des Umbaus trägt. Gerade bei Frei­zeit­im­mo­bi­li­en ist die Gefahr groß, dass ein teurer Umbau langfristig finanziellen Schaden anrichtet. Denn wenn der Betreiber eines Bowlingcenters wegen mangelnder Rentabilität den Stecker zieht, ist es un­wahr­schein­lich, dass in der Frei­zeit­im­mo­bi­lie wieder ein Bowlingcenter eröffnet wird. Dies hätte zur Folge, dass für die Vermietung oder den Verkauf der Immobilie erneut erhebliche Umbaukosten anfallen würden.

Tipp: In unserer kostenlosen Checkliste zum Download haben wir alle wichtigen Punkte zusammengefasst, die Sie beachten sollten, wenn Sie eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie verkaufen.

Checkliste: Das gilt es beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie zu beachten.
So sieht unsere Checkliste für den Verkauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie aus.

Ge­wer­be­im­mo­bi­lie verkaufen oder vermieten?

Wer eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie sein Eigen nennt, diese aber nicht selbst nutzt, steht vor der Frage: vermieten oder verkaufen?

Wer eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie vermietet, muss die Netto-Kaltmiete versteuern, sobald diese den Freibetrag für Mieteinnahmen in Höhe von 10.908 Euro (Stand: 2023) übersteigt. Von den Mieteinnahmen darf der Vermieter die Betriebskosten sowie Aufwendungen für die Finanzierung der Ge­wer­be­im­mo­bi­lie abziehen. Hand­wer­ker­rech­nun­gen, Zinstilgungen, Ge­bäu­de­ab­schrei­bun­gen und Werbungskosten bei Mietersuche sind Ausgaben, die von den Mieteinnahmen abgezogen werden dürfen.

Die Mietpreise für Gewerbeobjekte sind vielerorts lukrativ und liegen deutlich über dem Mietspiegel für Wohnobjekte. Insbesondere expandierende Unternehmen, die sich aufgrund der guten Wirtschaftslage und stabiler Umsätze vergrößern möchten, sind reizvolle Mieter. Mietverträge für Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en werden oft langfristig abgeschlossen. Das gibt einerseits Pla­nungs­si­cher­heit, erschwert andererseits aber die Kündigung.

Wer für die Ausstattung der Ge­wer­be­im­mo­bi­lie aufkommt, legen Vermieter und Mieter im Mietvertrag fest. Bei sehr speziellen Anforderungen und Umbauten ist es ratsam, den Mieter zur Zahlung und im Falle einer Kündigung zum Rückbau zu verpflichten. Vor allem für Frei­zeit­im­mo­bi­li­en und Spe­zi­al­ge­wer­be­im­mo­bi­li­en wird es schwer, einen geeigneten Nachfolger zu finden, der die individuelle Einrichtung übernimmt.

Büroimmobilien sind leichter zu vermieten. Im Trend: Coworking. Davon profitieren auch Vermieter von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en. Durch Coworking verringert sich das Risiko von Mietausfällen im Vergleich zu einem Mieter. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie die Bonität eines gewerblichen Mieters prüfen, indem Sie sich beispielsweise den Jahresabschluss zeigen lassen.

Vorteile von vermieteten Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en:

  • Planbarkeit: Mietverträge für Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en laufen häufig über zehn Jahre.
  • Solide Finanzen: Gewerbliche Mieter müssen ihrer Bank meist ihren Businessplan vorlegen. Die Finanzierung der angemieteten Ge­wer­be­im­mo­bi­lie ist dadurch oft langfristig gesichert.
  • Stand­ort­fak­to­ren für Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en werden durch kurz- und mittelfristige Veränderungen wie Baumaßnahmen oder veränderte Mie­ter­struk­tu­ren kaum beeinflusst.
  • Der Staat fördert gut genutzte Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en als Wirt­schafts­mo­tor durch Ka­pi­tal­för­der­maß­nah­men und Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen.
  • Höhere Rendite durch höhere Miete / Pacht als bei Wohnimmobilien. (Mietrendite berechnen)
  • Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en können mit Umsatzsteuer vermietet werden.
  • Bei Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en gilt keine Mietpreisbremse.
  • Mieterhöhungen sind frei verhandelbar.

Eine Mieterhöhung muss dennoch im Mietvertrag festgelegt sein. Dafür gibt es vier Möglichkeiten:

  • Staffelmiete: Aus dem Mietvertrag geht hervor, zu welchem Zeitpunkt die Miete um welchen Betrag erhöht wird.
  • Umsatzmiete: Der Mietzins erhöht sich bei steigendem Umsatz des Mieters und sinkt bei fallendem. Dabei wird in der Regel eine Mindestmiete vereinbart. Apotheker dürfen keine Um­satz­miet­ver­trä­ge abschließen.
  • Mieterhöhung nach Modernisierung: Diese muss vertraglich vereinbart sein.
  • Wert­si­che­rungs­klau­seln: Solche Preisklauseln sind meist an einen Index geknüpft. Wert­si­che­rungs­klau­seln lassen den Vermieter an der Wertentwicklung einer bestimmten Vergleichsgröße teilhaben. Solche Miet­gleit­klau­seln passen die Miete automatisch auf Basis eines vereinbarten Punkte- oder Prozentsatzes der Referenzgröße, beispielsweise des Ver­brau­cher­preis­in­de­xes, an.
geschlossener Gastronomiebetrieb
Gastronomen scheitern oft mangels be­triebs­wirt­schaft­li­cher Kenntnisse und sind daher nicht die idealen Pächter.

Nachteile bei der Vermietung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en:

  • Suche nach geeigneten und finanzkräftigen Mietern gestaltet sich oft schwierig und langwierig.
  • Gewerbliche Mieter haben individuelle Anforderungen und hohe Ansprüche an die gemieteten Räumlichkeiten.
  • Eigenbedarf ist im Ge­wer­be­miet­recht kein Kündigungsgrund.
  • Vermieter muss Strom und Heizkosten auch bei Mietausfällen bezahlen.
  • Gastronomen und kleine Einzelhändler scheitern mangels un­ter­neh­me­ri­scher Kenntnisse häufiger, wodurch Zahlungsausfall droht.

Schalten Sie einen Gewerbemakler ein, der Ihnen den richtigen Mieter vermittelt. Bei Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en gilt das Be­stel­ler­prin­zip nicht. Das heißt: Selbst, wenn Sie als Vermieter den Makler beauftragen, müssen Sie diesen nicht unbedingt bezahlen. Sie können festlegen, dass der Mieter die Maklerprovision trägt.

Tipp: Wenn Sie eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie verkaufen, sorgen Sie dafür, dass sie möglichst vollständig vermietet ist. Denn eine vermietete Ge­wer­be­im­mo­bi­lie ist beim Verkauf aufgrund des bestehenden Cashflows wertvoller. Ein Verkauf lohnt sich besonders in einer Hochpreisphase des Marktes für bestimmte Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en.

Ge­wer­be­im­mo­bi­lie verkaufen und zurückmieten

Bei einem finanziellen Engpass gibt es jedoch noch eine weitere Möglichkeit, die besonders dann spannend erscheint, wenn Ihr eigenes Unternehmen die Ge­wer­be­im­mo­bi­lie für seine Ge­schäfts­tä­tig­keit benötigt: Verkaufen Sie die Ge­wer­be­im­mo­bi­lie zum Marktpreis und mieten Sie sich direkt ein.

Der Verkauf mit Mietvertrag ist eine effiziente Ab­wick­lungs­me­tho­de, bei der Sie nicht verlieren. Sie erhalten einen markt­wert­ge­rech­ten Kaufpreis und müssen sich als Mieter mit befristetem oder unbefristetem Vertrag nicht mehr um lästige Angelegenheiten wie Reparaturen kümmern, sich also auch nicht mit Handwerkern und der Hausverwaltung herumschlagen.

Sie bekommen auf einen Schlag eine beträchtliche Summe Geld, geben Verantwortung ab und sichern Ihrem Gewerbe dennoch eine langfristige Bleibe. Denn Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en sind seitens des Eigentümers noch schwieriger zu kündigen als Wohnungen.

6 Typen von Gewerbeimmobilien
Diese 6 Typen von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en lassen sich verkaufen – manche leichter als andere.

Wie läuft der Verkauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie ab?

Der Verkauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie beginnt mit einer Marktanalyse für das jeweilige Segment, also beispielsweise für Lo­gis­tik­im­mo­bi­li­en oder Pro­duk­ti­ons­im­mo­bi­li­en.

Neben der aktuellen Nachfrage spielen weitere Kriterien wie die Lage, die Höhe der Mieteinnahmen und der Zustand der Immobilie eine Rolle. Für eine Immobilie mit einem bestehenden Ge­wer­be­miet­ver­trag erzielen Sie in der Regel sehr gute Ver­kaufs­er­geb­nis­se. Eine leerstehende Immobilie ohne Gewerbemieter lässt sich hingegen nur schwer verkaufen.

Beim Verkauf von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Im­mo­bi­li­en­mak­ler, der sich in diesem Marktsegment bestens auskennt. Dieser unterstützt Sie bei den folgenden Schritten:

1. Teil­markt­ana­ly­se durchführen

In einer Teil­markt­ana­ly­se nehmen Sie den für Sie relevanten Teil des Marktes unter die Lupe. Sie untersuchen Angebot und Nachfrage sowie im Fall von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en zum Beispiel bauliche Voraussetzungen zur Erfüllung des notwendigen Bedarfs.

Im ersten Schritt sondieren Sie also den Markt für den Typ Ge­wer­be­im­mo­bi­lie, den Sie verkaufen möchten. Welche Art von Frei­zeit­im­mo­bi­lie ist begehrt? Welche Unternehmen benötigen einen Fachmarkt an Ihrem Standort? Eignet sich Ihre Ge­wer­be­im­mo­bi­lie lediglich als Büro oder kann daraus ohne immensen Aufwand auch eine Arztpraxis oder ein Fitnessstudio entstehen?

Jeder Teilmarkt besteht aus einer anderen Zusammensetzung und Interessenten, über die sich die Preise bilden. Je gründlicher Sie den Teilmarkt für Ihre Ge­wer­be­im­mo­bi­lie analysieren, desto mehr potenzielle Käufer können Sie ansprechen und einen umso größeren Ver­hand­lungs­spiel­raum haben Sie beim Verkaufspreis. Als Ergebnis der Teil­markt­ana­ly­se winkt eine definierte Zielgruppe.

Hinweis: Die Gutachter der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung führen im Rahmen eines Wertgutachtens für Ihre Immobilie auf Wunsch auch gerne eine Markt- und Standortanalyse durch.

2. Exposé erstellen

Ein Gewerbemakler hilft Ihnen bereits bei der Durchführung der Teil­markt­ana­ly­se. Spätestens bei der Erstellung des Exposés, in dem Sie Ihre Ge­wer­be­im­mo­bi­lie ziel­grup­pen­ge­recht und ansprechend mit Text und Fotos aufbereiten, ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Makler sinnvoll. Der Makler weiß, mit welchen Kernargumenten er die Immobilie inserieren muss, worauf potenzielle Käufer anspringen und mit welchem Bildmaterial er „aufmachen“ muss, um beständiges Interesse zu wecken.

Liefern Sie im Exposé nicht nur harte Fakten zur Ge­wer­be­im­mo­bi­lie selbst (Baujahr, Stockwerke, Quadratmeter, Ausstattung, Heizart, In­stand­hal­tungs­kos­ten), sondern auch Informationen zur Lage, zur Ver­kehrs­an­bin­dung, zur Eignung für bestimmte Gewerbearten und zum En­er­gie­ver­brauch.

Ein Exposé soll optisch attraktiv wirken. Neben aus­sa­ge­kräf­ti­gen Tageslicht-Fotos erwarten potenzielle Käufer einen Grundriss. Denken Sie daran, den Status der Ge­wer­be­im­mo­bi­lie in der Anzeige anzugeben: Ist sie vermietet oder steht sie leer? Mit welchen Mieteinnahmen darf der Käufer kalkulieren?

Grundriss einer Büroimmobilie
Grundriss einer Büroimmobilie.

3. Den richtigen Preis finden

Viele Im­mo­bi­li­en­ver­käu­fer unterschätzen, wie wichtig es ist, den richtigen, markt­wert­ge­rech­ten Angebotspreis zu finden. Diese vier Faktoren sind für die Preisbildung entscheidend:

  1. Lage
  2. Zustand
  3. Status (vermietet oder leerstehend)
  4. Bei Kapitalanlegern: erwartete Mieteinnahmen inklusive Ausfallrisiko

Eine vermietete Ge­wer­be­im­mo­bi­lie erzielt oft einen höheren Verkaufspreis – falls Ihr Markt nicht gerade ausnahmslos aus Unternehmen besteht, die eine Immobilie für ihr eigenes Gewerbe benötigen.

Verlangen Sie deutlich mehr als Ihre Immobilie auf dem Markt wert ist, entwickelt sich Ihre Ge­wer­be­im­mo­bi­lie zum Ladenhüter und Sie müssen letztendlich weit unter dem Angebotspreis verkaufen. Zu billig sollten Sie Ihre Ge­wer­be­im­mo­bi­lie aber auch nicht anbieten.

Um einen angemessenen Verkaufspreis festlegen zu können, sollten Sie Ihre Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bewerten lassen. In diesem Prozess wird der Wert Ihres Gewerbeobjektes ermittelt. Dieser wird von Faktoren wie dem Bodenwert beeinflusst. Ein von Experten erstelltes Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten oder Kurzgutachten schafft Klarheit und unterstützt Sie bei der Preisfindung.

Tipp: Warum Sie bei der Wertermittlung vor dem Gewerbeverkauf in der Regel das Er­trags­wert­ver­fah­ren und nicht das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren anwenden sollten und welche Faktoren bei der Bewertung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en eine Rolle spielen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

4. Erforderliche Unterlagen und Verträge zusammenstellen

Stellen Sie folgende Unterlagen möglichst schon vor Schaltung der Verkaufsanzeige bereit, denn Sie werden die Dokumente und die Informationen darin benötigen:

5. Vermarktung initiieren und Verkauf abschließen

Wenn Sie einen Makler mit dem Verkauf Ihrer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie beauftragen, kann dieser in der Regel auf eine Datenbank mit potenziellen Käufern zurückgreifen, was den Verkauf häufig erheblich beschleunigt. Auch das Inserieren auf Im­mo­bi­li­en­por­ta­len kann ein Makler für Sie übernehmen.

Ist der Käufer gefunden, geht es in die Übergabephase. Zunächst wird ein Notar beauftragt, einen Kaufvertrag aufzusetzen. Dieser wird bei einem gemeinsamen Notartermin unterzeichnet. Damit ist der Verkauf rechtskräftig. Ist der Kaufpreis auf Ihrem Konto eingegangen, kann die Schlüs­sel­über­ga­be erfolgen.

Bau- und Planungsrecht für Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Beim Verkauf von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en spielt das öffentliche Bau- und Planungsrecht eine entscheidende Rolle. Werfen Sie unbedingt einen Blick in den Flächennutzungs- und vor allem in den genehmigten Bebauungsplan. Darin werden Art und das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt. Ist Ihr Grundstück als Gewerbefläche ausgewiesen? Gut. Denn als Rechtsgrundlage für die bauliche Nutzung Ihrer Immobilie gilt der Bebauungsplan nach der Bau­nut­zungs­ver­ord­nung.

Das öffentliche Bau- und Planungsrecht umfasst jedoch noch weitere Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt: Das Emis­si­ons­schutz­recht kann ebenso eine Rolle spielen wie gegebenenfalls Altlasten oder die baurechtliche Situation von Nach­bar­grund­stü­cken. Achten Sie insbesondere darauf, ob für Ihre Ge­wer­be­im­mo­bi­lie oder für eine benachbarte Grund­stücks­flä­che eine Nut­zungs­än­de­rung vorgesehen ist. Denn es hat un­ter­schied­li­che Auswirkungen auf Ihre Ge­wer­be­im­mo­bi­lie, wenn nebenan plötzlich ein Parkhaus, ein Einkaufszentrum, ein Kindergarten, eine weitere Ge­wer­be­im­mo­bi­lie oder ein Asyl­be­wer­ber­heim errichtet wird.

Büroimmobilie nach Betriebsaufgabe
Der Verkauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie kann bei Betriebsaufgabe steuerlich begünstigt sein.

Steuertipps für den Verkauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie

Den Verkauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie müssen Sie in Ihrer Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung angeben. Verkaufen Sie die Ge­wer­be­im­mo­bi­lie innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb, fällt zusätzlich Spe­ku­la­ti­ons­steu­er auf den Ver­äu­ße­rungs­ge­winn an. Verkaufen Sie mehr als drei Immobilien oder Grundstücke innerhalb von fünf Jahren, stuft das Finanzamt Sie als gewerblichen Grund­stücks­händ­ler ein und berechnet Ihnen zusätzlich Gewerbesteuer.

Gehört die Ge­wer­be­im­mo­bi­lie Ihnen nicht als Privatperson, sondern ist Teil des Be­triebs­ver­mö­gens, ist der Verkauf beziehungsweise der Gewinn steuerpflichtig nach Art der Besteuerung, die für die Rechtsform Ihres Betriebs gilt. Ist oder war die Immobilie Teil des Be­triebs­ver­mö­gens, zahlen Sie auf die Ge­wer­be­im­mo­bi­lie Spe­ku­la­ti­ons­steu­er unabhängig von der Frist.

Steuern sparen können Sie beim Verkauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie lediglich durch die Vergünstigungen bei Betriebsaufgabe gemäß Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (EStG).

  • Ihnen wird ein Freibetrag von 45.000 Euro zugestanden, wenn Sie dauerhaft berufsunfähig sind oder das 55. Lebensjahr vollendet haben (§ 16 Abs. 4 EStG).
  • Gilt der Ver­äu­ße­rungs­ge­winn als au­ßer­or­dent­li­che Einkunftsart, wendet das Finanzamt einen gesonderten Steuersatz an (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
  • Ist die veräußerte Ge­wer­be­im­mo­bi­lie Teil des Be­triebs­ver­mö­gens einer Ka­pi­tal­ge­sell­schaft, wendet der Fiskus das Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren an. In diesem Fall darf jedoch nicht gleichzeitig eine Begünstigung durch au­ßer­or­dent­li­che Einkünfte vorliegen.
  • Den steu­er­pflich­ti­gen Gewinn, der durch den Verkauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie entsteht, können Sie temporär mindern, indem Sie eine Rücklage bilden (§ 6b Abs. 3 Nr. 1 EStG).

So wird der Verkauf Ihrer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie zum Erfolg

Der Verkauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie ist ein komplexes Unterfangen, das Sie im besten Fall einem spezialisierten Gewerbemakler überlassen. Dieser verfügt über das nötige Know-how und die Kontakte zu potenziellen Kauf­in­ter­es­sen­ten. So können Sie sich Zeit, Geld und Nerven sparen und sich am Ende über einen im Idealfall über Jahre guten Ertrag freuen.

Benötigen Sie eine qualifizierte Ver­kaufs­be­ra­tung? Bei Heid-Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den Im­mo­bi­li­en­ver­kauf zur Seite. Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Telefonnummer 0800 – 90 90 282 an oder schicken Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular ab. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!

Häufige Fragen zum Verkauf von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

In unseren FAQs geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Verkauf von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en.

Worauf ist beim Verkauf von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en zu achten?

Der Verkauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie ist ein komplexer Prozess. Es empfiehlt sich, einen auf Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en spezialisierten Makler mit dem Verkauf zu beauftragen.

Zudem sollte der Zeitpunkt des Verkaufs gut durchdacht sein. Ist die Marktlage gerade ungünstig und die Im­mo­bi­li­en­prei­se fallen daher eher niedrig aus, sollte der Verkauf eventuell noch aufgeschoben werden. Wenn Sie aber beispielsweise aus folgenden Gründen verkaufen wollen/müssen, lässt sich der Zeitpunkt des Verkaufs oft nicht beeinflussen:

  • Sie haben das Rentenalter erreicht und möchten Ihre Ge­wer­be­im­mo­bi­lie daher verkaufen.
  • Sie wollen sich beruflich neu orientieren oder Ihr Gewerbe aufgeben und möchten deshalb einen Gewerbeverkauf Ihrer Immobilie in die Wege leiten.
  • Die aktuellen Räumlichkeiten – zum Beispiel ein Laden in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus oder anderweitig unpassenden Gebäude – sind für Ihr Vorhaben zu klein geworden, weswegen Sie verkaufen.

Auch das lokale Bau- und Planungsrecht spielt beim Verkauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie eine wichtige Rolle. Es gibt potenziellen Käufern Aufschluss darüber, welche Nut­zungs­mög­lich­kei­ten die Immobilie bietet. Für Sie als Verkäufer gilt wiederum eine steuerliche Optimierung Ihres Gewinns.

Wie finde ich einen Käufer für meine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie?

Den geeigneten Käufer für eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie, egal ob Kapitalanleger oder Unternehmen, finden Sie mit einem kompetenten Gewerbemakler. Führen Sie mit Ihrem Makler zusammen eine Teil­markt­ana­ly­se durch, definieren Sie die Zielgruppe, erstellen Sie ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Exposé und legen Sie einen plausiblen Angebotspreis fest.

Welche Unterlagen muss ich beim Verkauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bereitstellen?

Sie benötigen für den Verkauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie zahlreiche Unterlagen. Dies beginnt beim aktuellen Grundbuchauszug und einem Auszug aus dem Bau­las­ten­ver­zeich­nis und geht über die üblichen Dokumente wie Baubeschreibung, Baupläne und Nutz­flä­chen­be­rech­nung bis hin zur Be­triebs­kos­ten­auf­stel­lung und den Ge­wer­be­miet­ver­trä­gen.