Kann man ein halbes Haus verkaufen? Wir erklären die Möglichkeiten eines Im­mo­bi­li­en­teil­ver­kaufs und gehen dabei unter anderem darauf ein, wann das sinnvoll ist, ob man darin wohnen bleiben kann und worin die Nachteile eines Teilverkaufs liegen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen einen kostenlosen Teilverkauf-Rechner zur Verfügung.

Immobilie gegen Geld
Das Konzept eines Teilverkaufs lautet: Anteil an der Immobilie gegen Geld.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Haus-Teilverkauf treten Sie einen bestimmten Prozentsatz an Ihrer Immobilie an einen Kapitalgeber ab, der Ihnen dafür eine sechsstellige Summe überweist.
  • Der Kaufpreis des Anteils richtet sich nach dem Verkehrswert, den ein unabhängiger Gutachter ermittelt.
  • Sie bezahlen fortan ein monatliches Nutzungsentgelt.
  • Sämtliche Rechte und Pflichten bleiben bei Ihnen als Haupteigentümer. Die Kosten für Mo­der­ni­sie­run­gen und In­stand­hal­tun­gen tragen Sie weiterhin allein.
  • Das Angebot professioneller Teilverkaufs-Unternehmen richtet sich vorwiegend an Senioren und endet meist mit der Abwicklung des Verkaufs der ganzen Immobilie. Es handelt sich also um eine Art Immobilienrente.
  • Zu den größten Nachteilen beim Teilverkauf zählen die hohe Gebühr bei der Veräußerung der ganzen Immobilie und die Last der laufenden Kosten, die der bisherige Eigentümer schultert.
  • Der Teilverkauf einer Ei­gen­tums­woh­nung muss eventuell erst von der Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft abgesegnet werden.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Wie kann ich mein Haus verkaufen, aber darin wohnen bleiben?

Ein Teilverkauf ist eine Lösung für folgenden Fall: Sie verkaufen einen Teil Ihres Eigenheims, aber bleiben darin wohnen. Bevor Sie einen Teilverkauf Ihres Hauses überstürzen, weil Sie den Ver­äu­ße­rungs­ge­winn daraus dringend benötigen, wägen Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab und informieren Sie sich über alternative Möglichkeiten, bei denen Sie die Immobilie gegen Geld tauschen, aber weiterhin im Haus wohnen bleiben beziehungsweise die Mieteinnahmen behalten dürfen.

Die Alternativen sind bisweilen deutlich attraktiver:

Sie können den Immobilien-Teilverkauf mit Nießbrauchrecht durchführen. Dieses im Grundbuch eingetragene Recht mindert den Verkehrswert und damit den Betrag, den der Käufer Ihnen bezahlt, jedoch erheblich. Ebenso wie die Im­mo­bi­li­en­ver­ren­tung in ihren un­ter­schied­li­chen Ge­stal­tungs­for­men (Immobilienrente, Leibrente, Umkehrhypothek, Zustifterrente) richtet sich das Angebot eines Teilverkaufs vorwiegend an Senioren.

Gut zu wissen: Unternehmen, die Ihnen Kapital für den Teilverkauf Ihres Hauses gewähren, erwarten oft eine schulden- und lastenfreie Immobilie. Wie Sie eine Las­ten­frei­stel­lung durchführen oder eine Grundschuld löschen, erfahren Sie in weiteren Ratgeber-Beiträgen.

So funktioniert der Teilverkauf einer Immobilie

In diesem Abschnitt erklären wir, was genau ein Haus-Teilverkauf ist und wie er abläuft.

Definition: Was ist ein Teilverkauf?

Der Teilverkauf einer Immobilie ist ein recht neues Geschäftsmodell. Der Eigentümer einer Immobilie veräußert einen prozentualen Teil seiner Wohnung oder seines Hauses. Der Käufer des Anteils tritt als stiller Teilhaber auf. Er hat zwar einen Mit­ei­gen­tums­an­teil, aber in der Regel weder Rechte noch Pflichten an der Immobilie.

Der Deal lautet stark vereinfacht: Der Verkäufer erhält eine markt­wert­ge­rech­te Summe (und damit Liquidität aus der eigenen Immobilie), während der Erwerber von einer monatlichen Nutzungsgebühr profitiert. Letztendlich sind die Ver­trags­ge­stal­tung und die Folgen allerdings weitaus komplexer.

Ablauf eines Teilverkaufs

  1. Als Eigentümer legen Sie zuerst fest, welchen Anteil an Ihrem Eigenheim Sie abgeben möchten. 50 Prozent sind das Maximum.
  2. Nun holen Sie unverbindliche Angebote ein. Private Kapitalanleger suchen selten nach einem Teilverkauf. Der Markt wird von Im­mo­bi­li­en­un­ter­neh­men beherrscht, die sich auf dieses Geschäftsmodell spezialisiert haben (siehe „Wer kauft ein halbes Haus?“).
  3. Nachdem Ihnen der Kapitalgeber – denn nichts anderes sind Teilkäufer – ein vorläufiges Angebot unterbreitet hat, das noch keinerlei Gültigkeit besitzt, ermittelt ein unabhängiger Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter den Verkehrswert der Immobilie.
  4. Auf Basis der Wertermittlung entscheidet der Teilkäufer, ob sich ein Anteilserwerb an Ihrem Haus (und damit Ihr Teilverkauf) überhaupt rentiert. Die Aus­zah­lungs­sum­me muss hierfür in der Praxis mindestens sechsstellig sein.
  5. Der potenzielle Käufer unterbreitet Ihnen nun ein verbindliches Angebot, das ein monatliches Nutzungsentgelt beinhaltet.
  6. Sie reichen einen Aufteilungsplan beim zuständigen Bauamt ein und erhalten eine Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung.
  7. Der Notar beglaubigt die Tei­lungs­er­klä­rung und den Vertrag über den Teilverkauf Ihrer Immobilie. Er veranlasst die Eintragung im Grundbuch. Gegebenenfalls kommt die Eintragung von Nießbrauch oder Wohnrecht hinzu.
  8. Die Kaufpartei zahlt dem Eigentümer den vereinbarten Betrag aus.

Mögliche Anteile bei einem Teilverkauf

Wie viel Prozent meines Hauses, meiner Ei­gen­tums­woh­nung oder meiner Ge­wer­be­im­mo­bi­lie muss ich als Eigentümer bei einem Immobilien-Teilverkauf mindestens verkaufen?

Es geht den gewerblichen Käufern von Im­mo­bi­li­en­an­tei­len weniger um Prozente, sondern mehr um fixe Summen. Die Untergrenze bei den großen Teilkauf-Anbietern liegt bei einer Aus­zah­lungs­sum­me von 100.000 Euro.

Ist Ihre Immobilie beispielsweise 750.000 Euro wert und Sie möchten daraus über einen Teilverkauf 100.000 Euro generieren, müssen Sie beim Anbieter wertfaktor Immobilien GmbH 14,29 % verkaufen und monatlich 242 Euro Nutzungsentgelt entrichten.

Angebot für einen Teilverkauf
Der Teil­ver­kaufs­rech­ner von wertfaktor Immobilien benötigt den Verkehrswert der Immobilie und die gewünschte Aus­zah­lungs­sum­me, um den Anteil und das Nutzungsentgelt zu kalkulieren.

Wünschen Sie eine höhere Aus­zah­lungs­sum­me, veräußern Sie üblicherweise einen prozentual höheren Anteil an Ihrer Immobilie und/oder bezahlen ein höheres Nutzungsentgelt. Die Teil­ver­kaufs­rech­ner der Branchengrößen kommen hier zu weitgehend identischen Ergebnissen.

Kalkulation für einen Teilverkauf
Bei einer höheren Aus­zah­lungs­sum­me müssen Sie mehr Prozent Ihrer Immobilie abtreten und eine höhere Nutzungsgebühr bezahlen.

Unternehmen, die am Teilverkauf von Immobilien partizipieren, sichern sich üblicherweise höchstens 50 Prozent an Ihrem Haus, Ihrer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie oder Ihrer Ei­gen­tums­woh­nung.

Lassen Sie vor dem Teilverkauf Ihres Hauses einen unabhängigen Sach­ver­stän­di­gen ermitteln, wie viel Ihre Immobilie wirklich wert ist!

Wer kauft ein halbes Haus?

Sie möchten einen Teil Ihrer Immobilie veräußern und fragen sich jetzt: „Wie verkaufe ich ein halbes Haus?“ Rein theoretisch können Sie einen Makler einschalten oder andere Kanäle nutzen, um einen privaten Kapitalanleger zu finden. Doch es ist eher selten, dass sich eine fremde Privatperson auf den Teilverkauf Ihres Hauses einlässt und Ihnen Geld dafür gibt, dass sie mit einem bestimmten Prozentsatz im Grundbuch als Miteigentümer an der Immobilie eingetragen wird. Überhaupt funktioniert der Teilverkauf einer Immobilie praktisch nie an „privat“.

Im Prinzip steht Ihnen fast nur der Weg über einen in­sti­tu­tio­nel­len beziehungsweise gewerblichen Marktteilnehmer offen. Die vier großen Unternehmen, die sich für einen Teilverkauf Ihres Hauses interessieren, sind:

  • Deutsche Teilkauf GmbH
  • Engel & Völkers (EV Liquid Home GmbH)
  • HausVorsorge Im­mo­bi­li­en­be­tei­li­gungs GmbH
  • HausVorteil GmbH
  • Heimkapital GmbH
  • Lebenswert (LW Teilkauf GmbH)
  • vobahome (ein Unternehmen der VR Banken)
  • wertfaktor Immobilien GmbH
So funktioniert der Teilverkauf einer Immobilie.
So funktioniert der Teilverkauf einer Immobilie.

Wie wird der Kaufpreis bei einem Teilverkauf berechnet?

Der Kaufpreis beim Immobilien-Teilverkauf richtet sich nach der Wertermittlung eines unabhängigen Sach­ver­stän­di­gen. Dieser erstellt ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach ge­set­zes­kon­for­men Be­wer­tungs­ver­fah­ren.

In der Regel werden zwei Kaufpreise berechnet. Da wäre zunächst der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Teilverkaufs. Dieser ist maßgeblich für die Höhe der Aus­zah­lungs­sum­me für die Veräußerung der Prozente am Im­mo­bi­li­en­ei­gen­tum.

Da es sich beim Teilverkauf allerdings üblicherweise um ein Geschäftsmodell handelt, bei dem Rentner Ihre Immobilie (teil-)veräußern, um liquide zu bleiben, gibt es meist eine zweite Aus­zah­lungs­sum­me: nämlich den Verkaufspreis für die komplette Immobilie in der Zukunft.

Wird die Immobilie nach rund zehn bis 30 Jahren ganz verkauft, muss der Eigentümer (derjenige, der einen Teil seiner Immobilie verkauft hat) den Anteilseigner (das Unternehmen) an der Wertsteigerung teilhaben lassen und meist zusätzlich noch ein Ab­wick­lungs­ent­gelt an das Unternehmen bezahlen. Gegen einen Wertverlust sichern sich die Erwerber vertraglich ab, sodass der Teilverkäufer ihnen ein etwaiges Minus erstatten muss. Oder die Immobilie geht je nach Ver­trags­ge­stal­tung komplett an den Teilkäufer über, der mit der vollständigen Ei­gen­tums­über­schrei­bung eine zweite Auszahlung leistet. Dazu wird der aktuelle Verkehrswert der Immobilie ermittelt, wenn es zum Komplettverkauf kommt. Diese zweite Ver­kehrs­wert­ermitt­lung findet final erst zum eigentlichen Ver­kaufs­zeit­punkt statt, also möglicherweise erst 30 Jahre nach dem Teilverkauf. Vom Anteil des bisherigen Haupt­ei­gen­tü­mers wird die Ab­wick­lungs­pau­scha­le abgezogen. Diese umfasst üblicherweise unter anderem die Notarkosten und das Honorar für den Gutachter.

Bei­spiel­rech­nung für einen Teilverkauf

Wir demonstrieren Ihnen anhand eines fiktivenRechenbeispiels, wie viel Geld Sie bei einem Teilverkauf Ihrer Immobilie verdienen beziehungsweise verschenken. Bei der nachfolgenden Bei­spiel­rech­nung gehen wir von

  • einem Verkehrswert von 700.000 Euro zum Wert­ermitt­lungs­stich­tag,
  • konstanten Nut­zungs­ent­gel­ten (363 Euro pro Monat),
  • einem Verkauf der kompletten Immobilie nach 20 Jahren an/durch das Teilverkaufs-Unternehmen,
  • einem Wertzuwachs von 200.000 Euro (das sind rund 28,6 Prozent) und
  • einer mittelhohen Ser­vice­pau­scha­le von 5 % aus.

Auszahlung 1 bei Teilverkauf Ihres Hauses

Sie möchten eine Finanzspritze in Höhe von 150.000 Euro von Ihrem Kapitalgeber haben. Dafür verpflichten Sie sich laut Teil­ver­kaufs­rech­ner dazu, 21 Prozent an Ihrem Haus zu veräußern und monatlich 363 Euro „Miete“ zu entrichten.

Wert der Immobilie (heute) 700.000 €
Auszahlung 1 (heute) 150.000 €
Anteil Eigentümer 79%
Anteil Teilverkauf-Unternehmen 21%
monatliches Nutzungsentgelt 363 €

Auszahlung 2 beim Gesamtverkauf

Nehmen wir an, die Konditionen bleiben in Stein gemeißelt und von der Inflation unbeeinflusst. Der Vertrag geht über 20 Jahre. Danach wird die Immobilie verkauft. Der Einfachheit halber gehen wir davon aus, dass sich die Branchenkenner der Teilverkaufs-Firma um die Abwicklung des Verkaufs kümmern. Dazu wird der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Verkaufs (also in 20 Jahren) ermittelt. Dieser beträgt nach akribischen Berechnungen nun 900.000 Euro. Die Kosten für Gutachter, Notar und Grundbuchamt sind in der Ab­wick­lungs­ver­gü­tung enthalten.

Wert der Immobilie in 20 Jahren 900.000 €
Anteil Eigentümer (79%) 711.000 €
minus Ab­wick­lungs­ver­gü­tung (5%) -45.000 €
Auszahlung 2 (in 20 Jahren) 666.000 €

Sie erhalten beim Verkauf der vollständigen Immobilie, also der Abtretung der übrigen 79 Prozent, eine teuflische Summe von 666.000 Euro auf Ihr Konto.

Wie viel Geld haben Sie durch Gesamtverkauf Ihrer Immobilie in der Zukunft mit vorangegangenem Teilverkauf insgesamt erhalten?

Auszahlung 1 150.000 €
Auszahlung 2 666.000 €
minus Nutzungsentgelt -87.120 €
Gesamtsumme 728.880 €

In Anbetracht dessen, dass der Marktwert von 700.000 auf 900.000 Euro gestiegen ist, sind 728.880 Euro nicht gerade ein spektakulärer Gewinn. Aber Sie haben durch den Teilverkauf Ihres Hauses einen finanziellen Engpass ohne einschneidende Veränderungen in Ihrem Leben geschultert.

Achtung: Dieses Rechenbeispiel ist natürlich nicht die ganze Wahrheit, sondern zeigt Ihnen nur die Beträge, die Sie von der Immobilienfirma erhalten (haben). Sie dürfen nicht vergessen, dass etwaige Wert­stei­ge­run­gen hauptsächlich durch Investitionen (Instandhaltung, Modernisierung) zustande kommen, die Sie aus Ihrer eigenen Tasche bezahlt haben. Und in der Praxis bleibt das Nutzungsentgelt gemäß Ver­trags­ge­stal­tung nur selten über 20 Jahre lang konstant (niedrig).

Nutzen Sie unseren kostenlosen Teilverkauf-Rechner, um grob zu überschlagen, welche Summe Sie für Ihre Immobilie erwarten dürfen.

Dieses Feld ist erforderlich. Bitte Wert der Immobilie eingeben.
Dieses Feld ist erforderlich. Bitte Höhe der Auszahlung eingeben.
1 Jahr(e)

Muss ich bei einem Teilverkauf Miete zahlen?

Vor dem Teilverkauf haben Sie lediglich Strom, Wasser, Heizung, Steuern und städtische Abgaben bezahlt. Jetzt kommt quasi noch Miete hinzu, die als monatliche Nutzungsgebühr deklariert wird. Dieses monatliche Nutzungsentgelt wird beim Teilverkauf der Immobilie für eine bestimmte Zeit festgeschrieben und nach Ablauf neu verhandelt. Sind die Im­mo­bi­li­en­prei­se in der Umgebung in der Zwischenzeit gestiegen, wird die Nutzungsgebühr höher ausfallen. Je nach Ver­trags­ge­stal­tung kann auch eine variable Nutzungsgebühr festgelegt werden, die an die Inflation gekoppelt ist.

Wie hoch ist das Nutzungsentgelt bei einem Teilverkauf?

Für ein Haus mit einem Verkehrswert von einer halbe Million Euro, das durch einen Teilverkauf zu 25 Prozent (für 125.000 Euro) nicht mehr vollständig dem Eigentümer gehört, muss dieser rund 350 Euro monatliches Nutzungsentgelt an den Teilkäufer überweisen. Die Konditionen der einzelnen Anbieter am Teilkauf-Markt unterscheiden sich geringfügig. Sie liegen grundsätzlich in einer Spanne von drei bis fünf Prozent des Teilkaufpreises – pro Jahr.

Welche Kosten verursacht ein Teilverkauf?

Bei einem Teilverkauf fallen üblicherweise folgende Kosten an:

  • Gebühren für Notar und Grundbuch in Höhe von zirka 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises
  • Sach­ver­stän­di­gen-Honorar für ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten
  • Gegebenenfalls Maklerkosten, falls Sie einen Makler mit der Suche nach einem privaten Kapitalgeber beauftragt haben und dieser Ihnen erfolgreich einen Partner für den Teilverkauf Ihrer Immobilie vermitteln konnte.
  • Unter Umständen fällt Spe­ku­la­ti­ons­steu­er an.

Beim Teilverkauf eines Mehr­par­tei­en­hau­ses, einer Ei­gen­tums­woh­nung oder einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bezahlt der bisherige Eigentümer das Hausgeld für Hausverwaltung und In­stand­hal­tungs­rück­la­gen weiterhin vollselbst.

Ein Kredit, gegebenenfalls auch eine Umschuldung, ist beim aktuellen Nied­rig­zins­ni­veau deutlich günstiger.

Worin liegen die Nachteile eines Im­mo­bi­li­en­teil­ver­kaufs?

Wer einen Teil seiner Immobilie verkauft, deckt zwar kurzfristig seinen Kapitalbedarf, hat langfristig jedoch an bedenkenswerten Folgen zu knabbern. Denn die Käufer sind in der Regel Unternehmen oder zumindest Kapitalanleger. Daher wollen Sie den größtmöglichen finanziellen Nutzen aus dem Im­mo­bi­li­en­teil­kauf ziehen.

Die Nachteile für die Verkäufer: Sie bezahlen ein Nutzungsentgelt für Ihre eigenen vier Wände, tragen die Instandhaltungs- und Ver­wal­tungs­kos­ten aber allein. Außerdem benötigen Sie einen Aufteilungsplan für die Tei­lungs­er­klä­rung, um den Teilverkauf durchzuführen und zahlen beim endgültigen und vollständigen Verkauf der Immobilie Jahre später bisweilen hohe Gebühren und eventuell sogar Spe­ku­la­ti­ons­steu­er.

Nutzungsentgelt

Die monatliche Nutzungsgebühr (siehe „Muss ich bei einem Teilverkauf Miete zahlen?“) macht sich jeden Monat auf Ihrem Konto bemerkbar und beträgt je nach Wert der Immobilie mehrere Hundert Euro.

Ver­wal­tungs­kos­ten

Handelt es sich bei Objekt für den Teilverkauf um eine Ei­gen­tums­woh­nung, fallen auch Ver­wal­tungs­kos­ten an, die der Eigentümer ebenso wie die In­stand­hal­tungs­rück­la­ge mit dem Hausgeld entrichtet. Die Vergütung der Hausverwaltung interessiert den Teilkäufer nicht. Auf den Ver­wal­tungs­kos­ten bleibt der Teilverkäufer normalerweise allein sitzen.

In­stand­hal­tungs­kos­ten

Das Dach leckt? Die Fassade braucht einen neuen Anstrich? Für eine normale Mietwohnung gilt: Wer Miete kassiert, kommt für In­stand­hal­tun­gen auf.

Beim Teilverkauf wird dieses Prinzip umgekehrt. Wer einen Teil seiner Immobilie verkauft, trägt die Kosten für In­stand­hal­tun­gen und Mo­der­ni­sie­run­gen im Regelfall weiterhin komplett allein. Da kommt die Frage auf: Haben Sie nach dem Teilverkauf Ihres Hauses oder Ihrer Ei­gen­tums­woh­nung ausreichend In­stand­hal­tungs­rück­la­ge aufgebaut?

Zwei Knackpunkte halten Mo­der­ni­sie­run­gen und In­stand­hal­tungs­maß­nah­men im Hinblick auf einen Teilverkauf der Immobilie bereit:

  1. Ein neuer Heizkessel, eine Wärmedämmung, eine Dachreparatur oder eine Badsanierung kosten eine Stange Geld. Für jede einzelne dieser Maßnahmen verabschieden Sie sich als Eigentümer von einem fünfstelligen Geldbetrag.
  2. Von den Wert­stei­ge­run­gen, die Ihre Immobilie durch diese Maßnahmen erhält, profitiert das Teilkauf-Unternehmen mehr als der Haupteigentümer.
Wertsteigerung bei einem Immobilien-Teilverkauf
Von den Wert­stei­ge­run­gen, die Sie unter anderem mit Ihren Investitionen in Modernisierung und Instandhaltung erzielen, profitiert der Teilverkaufs-Partner mehr als der Haupteigentümer.

Gebühren bei Verkauf

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Das Unternehmen, dem Sie einen Teil Ihrer Immobilie verkauft haben, reibt sich bereits die Hände. Denn die eingestrichenen Nut­zungs­ent­gel­te waren nur Peanuts, verglichen mit dem Reibach, der bei einem Verkauf der Immobilie winkt.

Der Teil­ver­kaufs­ver­trag sieht vor, dass der Teilkäufer bei einer Veräußerung der Immobilie mit seinem Anteil am Verkaufserlös beteiligt wird. So logisch, so fair. Doch wer einem Teilverkauf seines Hauses zugestimmt hat, muss bei einem kompletten Verkauf in der Praxis noch deutlich mehr Geld an das Teilkauf-Unternehmen abgeben. Diese Im­mo­bi­li­en­ge­sell­schaf­ten berechnen nämlich eine happige Gebühr beim Verkauf. Darin enthalten sind üblicherweise die Ausgaben für Grundbuch, Notar und Gutachter.

Die Heimkapital GmbH nennt diese Gebühr in Höhe von rund 4,5 Prozent des Verkaufspreises Serviceentgelt – und ist damit noch vergleichsweise günstig. Engel & Völkers berechnet eine Ab­wick­lungs­ver­gü­tung in Höhe von 5,5 Prozent. Das Ende der Fahnenstange ist damit noch nicht erreicht. Mit einem Durch­füh­rungs­ent­gelt von 6,5 Prozent bereichert sich die wertfaktor Immobilien GmbH an Ihrem Verkaufserlös. Die Deutsche Teilkauf GmbH hat bis dahin offenbar schon genug an Ihrem Teilverkauf verdient und verlangt keine zusätzlichen Gebühren. In der Regel profitieren die Teilkäufer ohnehin schon durch die Wert­stei­ge­run­gen, die Sie als Haupteigentümer von Ihrem eigenen Budget in Instandhaltungs- und Mo­der­ni­sie­rungs­maß­nah­men investiert haben.

Gut zu wissen: Die Ver­trags­ge­stal­tung beim Teilverkauf von Haus oder Ei­gen­tums­woh­nung schützt viele Unternehmen gegen Wertverlust. Verkaufen Sie Ihre Immobilie komplett, sieht eine Klausel vor, dass der Teilkauf-Anbieter mindestens sein eingesetztes Kapital in voller Höhe zurückbekommt und für sein „Risiko“ zudem einen Zuschlag im meist zweistelligen Prozent-Bereich als Minimumanteil erhält.

Spe­ku­la­ti­ons­steu­er bei Teilverkauf

Bei einem privaten Ver­äu­ße­rungs­ge­schäft, worunter laut Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (§ 23 EStG) der Teilverkauf einer Immobilie fällt, kann Spe­ku­la­ti­ons­steu­er anfallen. Ein Teilverkauf von Haus oder Wohnung ist aus Sicht des Finanzamts ein vollwertiger und damit prinzipiell steu­er­pflich­ti­ger Im­mo­bi­li­en­ver­kauf.

Die Spe­ku­la­ti­ons­steu­er entfällt beim Teilverkauf einer Ei­gen­tums­woh­nung oder eines Hauses, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Sie haben zwischen Kauf und Teilverkauf durchgehend selbst in der Immobilie gelebt.
  • Sie haben die Ei­gen­tums­woh­nung oder das Haus im Jahr des Teilverkaufs und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt.
  • Ihr Kind, für das Sie noch Kindergeld beziehen, hat bislang mietfrei darin gewohnt.

Haben Sie die Immobilie vor dem Teilverkauf hingegen vermietet, kommen Sie um die Spe­ku­la­ti­ons­steu­er nicht herum.

Ihre Höhe hängt vom Ver­äu­ße­rungs­ge­winn und dem persönlichen Steuersatz ab. Sie können die Spe­ku­la­ti­ons­steu­er bei einem Teilverkauf senken, indem Sie die Notarkosten sowie Rechnungen für Instandhaltung und Modernisierung vom Gewinn abziehen. Eigenbelege für selbst durchgeführte Reparaturen werden nicht berücksichtigt.

Aufteilung

Um einen Teilverkauf Ihrer Immobilie zu ermöglichen, müssen Sie Wohnungs- oder Teileigentum begründen. Schließlich müssen Sie die Ei­gen­tums­woh­nung beziehungsweise das Haus vor dem Teilverkauf in abgeschlossene Einheiten aufteilen können. Das ist auch dann erforderlich, wenn hier, wie bei einem Teilverkauf üblich, niemand Neues in die Immobilie einzieht oder sie nutzt, sondern eben lediglich prozentual daran beteiligt ist.

Eine Tei­lungs­er­klä­rung zu erwirken, ist mit etwas Aufwand und Kosten verbunden. Im ersten Schritt muss Ihnen das Bauamt auf Basis des Auf­tei­lungs­plans eine Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung ausstellen, ehe der Notar die Tei­lungs­er­klä­rung aufsetzt. Handelt es sich um eine Ei­gen­tums­woh­nung, existiert bereits eine Tei­lungs­er­klä­rung für die Wohnanlage, die zugunsten des Teilkäufers angepasst wird. Die Kosten dafür sind regional sehr unterschiedlich: Die Gebührenspanne für eine Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung reicht von 25 bis mehr als 1.000 Euro. Die beglaubigte Tei­lungs­er­klä­rung für einen Teilverkauf kostet ab zirka 70 Euro bis doppelt so viel.

Grundstück wird bebaut
Darf ein Grundstück bebaut werden, kann der Teilverkauf per Realteilung erfolgen.

Was sind die Vorteile eines Im­mo­bi­li­en­teil­ver­kaufs?

Die Vorteile eines Teilverkaufs sind schnell erklärt:

  • Sie bleiben (Mehrheits-)Eigentümer Ihrer Immobilie,
  • können weiterhin darin wohnen,
  • in Kombination mit Nießbrauch die Einnahmen behalten,
  • und bekommen dafür eine ver­kehrs­wert­ge­rech­te Summe als Sofortzahlung auf Ihr Konto überwiesen.

Was gilt beim Teilverkauf einer Ei­gen­tums­woh­nung?

Beim Teilverkauf einer Ei­gen­tums­woh­nung kommen Umstände hinzu, die Sie beim Teilverkauf eines Hauses nicht haben:

  1. Sie bilden gemeinsam mit dem Erwerber des veräußerten Anteils Ihrer Wohnung eine Ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft. Es handelt sich dabei sozusagen um eine Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (für eine Wohnung) innerhalb der Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­mein­schaft (für die Wohnanlage).
  2. Sie müssen den Teilverkauf möglicherweise erst von der Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung genehmigen lassen. Das Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz (§ 12 WEG) erlaubt es der Gemeinschaft nämlich, die Veräußerung einer Wohnung zu­stim­mungs­pflich­tig zu machen. Das heißt: Falls die Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­mein­schaft dieses Recht in ihren Statuten verankert hat, müssen Sie erst die Zustimmung der anderen Eigentümer oder einem von diesen beauftragten Dritten (in der Regel die Hausverwaltung) einholen, bevor Sie den Teilverkauf abwickeln. Das verzögert den Teilverkauf erheblich und lässt die Träume vom schnellen Geldsegen wie eine Seifenblase zerplatzen.

Wann ist der Teilverkauf einer Immobilie sinnvoll?

Der Teilverkauf einer Immobilie bringt Ihnen verhältnismäßig schnell einen sechsstelligen Geldsegen, ohne dass sich Ihre Lebensumstände ändern. Sie behalten Ihre Wohnung / Ihr Haus, kümmern sich weiterhin selbst darum und verfügen nahezu uneingeschränkt darüber.

Achtung: Die meisten Teil­ver­kaufs­ver­trä­ge enden damit, dass die Immobilie in der Zukunft komplett an den neuen Anteilseigner geht und er von Wert­stei­ge­run­gen deutlich mehr profitiert als Sie, obwohl Sie die Kosten tragen.

Expertentipp: Sollten Sie sich für einen Teilverkauf Ihrer Immobilie entscheiden, bauen Sie ein Vorkaufsrecht für Ihre Erben beziehungsweise ein Rückkaufsrecht für sich selbst auf den abgegebenen Teil in den Vertrag ein.

In vielen Fällen ist eine clever gestaltete Im­mo­bi­li­en­ver­ren­tung oder ein Komplettverkauf mit eingetragenem Nießbrauch oder lebenslangem Wohnrecht sinnvoller.

Teilverkauf eines Grundstücks

Es muss nicht immer ein Haus oder eine Ei­gen­tums­woh­nung sein – auch ein Grundstück eignet sich für einen Teilverkauf. Allerdings erzielen Waldstücke oder Agrarflächen wie brachliegendes Ackerland üblicherweise deutlich geringere Preise pro Quadratmeter.

Der Wert Ihres Grundstücks wird anhand von Kennzahlen wie Grund­stücks­flä­che, Nutzungsart und Bodenrichtwert ermittelt. Schlagen Sie nicht beim ersten Angebot einer Teilkauf-Firma ein, sondern beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter mit der korrekten Wertermittlung Ihres Grundstücks. Wie ein qualifizierter Sach­ver­stän­di­ger bei der Markt­wert­be­rech­nung vor dem Teilverkauf eines Grundstücks vorgeht, erklären wir im Ratgeber-Beitrag „Grundstückswert ermitteln“.

Sind sich Eigentümer und Teilkäufer einig, wickelt der Notar den Teilverkauf des Grundstücks ab und der neue Miteigentümer wird im Grundbuch in Abteilung I eingetragen. Während der Teilverkauf bei einer Immobilie üblicherweise ideeller Natur ist, sich also lediglich die Ei­gen­tums­ver­hält­nis­se ändern, kann eine Realteilung bei Grundstücken sinnvoller sein. Die tatsächliche Teilung des Grundstücks von einem in zwei Flurstücke ergibt vor allem Sinn, wenn dieses bebaut werden soll.

Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten von Heid

Sie denken über einen Teilverkauf Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks nach? Ein professionelles Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten, das nach ge­set­zes­kon­for­men Be­wer­tungs­ver­fah­ren erstellt wurde, untermauert Ihre fairen Kauf­preis­for­de­run­gen.

Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich im Verkaufsprozess für eine kostenlose Erst­ein­schät­zung!