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Leibrente berechnen für Immobilien: Vorteile, Nachteile, Beispiele

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Immobilien-Leibrente – eine attraktive Option für Eigentümer, die im Alter finanzielle Sicherheit suchen. Wir klären Sie über Vor- und Nachteile sowie die verschiedene Einflussfaktoren auf die Höhe der Leibrente auf.

Älteres Ehepaar vor einer Immobilie

Bei einem Immobilienverkauf mit Leibrente wird finanzielle Sicherheit im Alter mit dem Erhalt der vertrauten Umgebung vereint.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Verkauf einer Immobilie zur Leibrente erhält der ursprüngliche Eigentümer bis an sein Lebensende monatliche Zahlungen statt einer einmaligen Verkaufssumme.
  • Mit dem vertraglich festgelegten Wohnrecht kann der Verkäufer das Eigenheim auch weiterhin bewohnen.
  • Neben dem Wohnrecht beeinflussen der Verkehrswert der Immobilie, die Lebenserwartung des Verkäufers sowie weitere Faktoren die monatlich zu erwartende Leibrente.
  • Neben typischen Eigentümerverpflichtungen wie der Instandhaltung der Immobilie entfallen mit dem Verkauf zur Leibrente auch bestimmte Rechte, zum Beispiel die Vererbung.

Grundsätzliches zur Immobilien-Leibrente

Die Leibrente bietet eine flexible Lösung für Eigentümer von Immobilien. Bei dieser Art von Vereinbarung verkauft der Eigentümer seine Immobilie und erhält im Gegenzug eine regelmäßige Zahlung. Diese kann mit oder ohne Wohnrecht ausgestaltet sein. Die Höhe der Leibrente hängt maßgeblich vom Verkehrswert der Immobilie ab, der gemäß § 194 BauGB bestimmt wird. Dieser Verkehrswert (auch als „Marktwert“ bezeichnet) wird ermittelt, indem man den erzielbaren Preis unter normalen Marktbedingungen betrachtet. Dabei fließen rechtliche, tatsächliche Eigenschaften und die Lage der Immobilie ein, jedoch ohne Berücksichtigung von ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnissen. Dies gewährleistet eine faire und transparente Berechnung der Leibrente für Käufer und Verkäufer.

Wer zahlt eine Leibrente als Immobilienrente?

Für eine Immobilienverrentung kommen drei Arten von Käufern in Frage: private Investoren, gewerbliche Käufer (Unternehmen) oder Stiftungen.

Privatpersonen

Private Käufer sind oft Familienangehörige, etwa die Kinder oder Enkel des Eigenheimbesitzers. Vorteile davon sind: die Immobilie bleibt in der Familie und die Kinder oder Enkel sichern sich auf lange Sicht ihr Eigenheim.

Wichtig: Bei der Immobilienverrentung an private Käufer besteht ein gewisses Risiko: Privatpersonen können sich bezüglich ihrer finanziellen Situation verkalkulieren oder es treten unvorhersehbare Veränderungen in den Lebensumständen auf. Damit die Rentenzahlung nicht ausbleibt, sollten Sie sich auch im Fall einer Verrentung an Familienmitglieder über eine notariell beglaubigte Rückübertragungsklausel gegen Zahlungsausfall vertraglich absichern und diese auch im Grundbuch verankern.

Gewerbliche Käufer

Gewerbliche Anbieter einer Immobilienrente oder Umkehrhypothek sind in Deutschland relativ selten; es handelt sich dabei um Banken oder Versicherungen. In der Regel sind Vertragsgestaltung, Absicherung und Zahlungen deutlich detaillierter geregelt als bei Verrentung von Immobilien an Privatpersonen.

Am besten holen Sie verschiedene Angebote ein, um sich die höchste Leibrente zu sichern. Informieren Sie sich vorab genau über den Anbieter und dessen Bonität, da wie bei allen Unternehmen die Möglichkeit einer Insolvenz besteht. Langjährige, etablierte Anbieter von Immobilienrenten sind in der Regel zu bevorzugen.

Stiftungen

Auch Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen kommen für eine Immobilienverrentung in Frage; die in dem Fall mit einem sozialen Zweck verbunden ist. Dabei nutzt die Stiftung die Mittel für Projekte, die das Leben von älteren und behinderten Menschen verbessern. Meist fällt die Immobilienrente durch Stiftungen am geringsten aus, da diese knapp kalkulieren müssen. Neben der Zustifterrente der Stiftung Liebenau gibt es beispielsweise die Hausstifterrente der Caritas oder die Immobilienverrentung der Wilhelm-Sander-Stiftung.

Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr über das Konzept der Familienstiftung mit Immobilien.

Einflussfaktoren für die Höhe der Leibrente

Um die Leibrente zu berechnen, müssen der Wert der Immobilie, der Werteinfluss des Wohnrechts sowie die statistische Lebenserwartung des Verkäufers als Einflussfaktoren berücksichtigt werden.

Wert der Immobilie

Der Verkaufswert der Immobilie ist die wesentliche Berechnungsgrundlage für die Leibrente. Der aktuelle Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie ist abhängig von ihrer Größe und Lage, der Ausstattung, dem Zustand der Bausubstanz sowie den verwendeten Baumaterialien. Auch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage der Region spielt eine maßgebliche Rolle, um die Höhe des Verkehrswerts einer Immobilie zu bestimmen.

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Werteinfluss des Wohnrechts

Wesentlicher Bestandteil einer Immobilienverrentung ist in der Regel das lebenslange Wohnrecht für den oder die Verkäufer. Wenn der Verkäufer dieses in Anspruch nimmt, verringert dies in der Regel den Betrag, den der Käufer bereit ist zu zahlen. Dies liegt daran, dass das Wohnrecht eine Art Wertminderung der Immobilie darstellt, da es die Nutzungsmöglichkeiten und die Verfügbarkeit für den Käufer einschränkt. Um den Wert des Wohnrechts zu bestimmen, wird die ortsübliche aktuelle Miete plus Risikozuschlag mit der festgelegten Restlebenszeit multipliziert.

Ausführliche Erläuterungen zur Berechnung des Wohnrechts lesen Sie in unserem Ratgeber Wohnrecht.

Lebenserwartung des Verkäufers

Die Immobilienverrentung mit Auszahlung einer monatlichen Leibrente endet in der Regel mit dem Tod des Verkäufers – erst dann wird die Immobilie Eigentum des Käufers. Daher wird bei der Berechnung der Immobilienrente der statistisch zu erwartende Todeszeitpunkt des Verkäufers mitkalkuliert. Grundlage für diese Schätzung ist die Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes. Diese ist auf der Online-Präsenz des Bundesfinanzministeriums einsehbar. Der Pfad ändert sich jährlich. Sie finden das aktuell gültige Dokument, wenn Sie „Sterbetafel“ in das Suchfeld eingeben und gegebenenfalls mit der Jahreszahl kombinieren. Diese gibt an, wie hoch die Lebenserwartung von Männern und Frauen nach Geburtsjahrgängen ist.

Versteuerung der Immobilen-Leibrente

Als Empfänger von Rentenzahlungen müssen Sie diese als „sonstige Einkünfte“ in Ihrer Steuererklärung angeben. Es wird aber nur ein sogenannter Ertragsanteil Ihrer Leibrente besteuert, also nur auf einen Anteil Ihrer Rente entfällt eine Steuer.

Wie hoch der zu versteuernde Anteil ausfällt, ist vom Alter des Rentenempfängers zum Bezugsbeginn abhängig: Je älter er ist, desto niedriger ist der Steuersatz. Ein Beispiel: Für einen 70-jährigen Leibrenten-Empfänger fällt ein Steuersatz von 15 % an, für einen 80-Jährigen dagegen nur noch 8 %.

In folgender Tabelle sind die anfallenden Steuern nach Alter in Jahren aufgeführt (Quelle: § 22 Nr. 1a EstG):

Alter in Jahren Steuersatz in Prozent
65 bis 66 18
67 17
68 16
bis 70 15
71 14
72 bis 73 13
74 12
75 11
76 bis 77 10
78 bis 79 9
80 8
81 bis 82 7
83 bis 84 6
85 bis 87 5
88 bis 91 4
65 bis 66 18
92 bis 93 3
94 bis 96 2
ab 97 1

Spekulationssteuer im Rahmen der Leibrente

Für Immobilien, die bis zum Verkauf selbst bewohnt wurden, entfällt im Rahmen eines Verkaufs zur Leibrente meist die Notwendigkeit, die Spekulationssteuer zu entrichten. Dies trifft insbesondere zu, wenn die Immobilie ausschließlich oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren für eigene Wohnzwecke genutzt wurde. Wenn die Immobilie in den letzten zehn Jahren vor dem Verkauf vermietet, gewerblich genutzt oder leerstehend waren, kann der Verkauf hingegen als spekulatives Geschäft angesehen werden. In diesem Fall entstehen steuerliche Verpflichtungen. Entscheidend hierbei ist die tatsächliche Nutzungsdauer der Immobilie durch den Eigentümer. Eine genaue Prüfung der individuellen Umstände ist daher vor Vertragsabschluss unerlässlich, um festzustellen, ob und in welchem Umfang Spekulationssteuer anfällt.

Beispiele zur Berechnung der Leibrente

Entscheidende Aspekte für die Berechnung der Leibrente für die eigene Immobilie sind sowohl das Wohnrecht sowie der sogenannte Leibrentenbarwertfaktor. Dieser ergibt sich aus dem aktuellen Alter des Eigentümers und seiner statistischen Lebenserwartung laut Sterbetafel. Die folgenden zwei Beispiele zur Leibrente veranschaulichen, wie der zu erwartende Betrag bei zwei verschiedenen Arten von Immobilien ausfallen kann.

Hinweis: Beide Beispiele stellen vereinfachte Berechnungen dar. In jedem individuellen Fall können weitere Faktoren wie der Zinsfuß oder ausstehende Einmalzahlungen die monatliche Leibrente beeinflussen.

Beispiel 1: Wohnimmobilie

Frau Sturm ist 75 Jahre alt und möchte ihr Haus gegen eine Leibrente mit lebenslangem Wohnrecht verkaufen. Laut Verkehrswertgutachten beträgt der Wert ihrer Immobilie 500.000 Euro. Wie hoch ist die monatliche Leibrentenzahlung, die sie erwarten kann?

1. Schritt: Wert des Wohnrechts

Um den Wert des Wohnrechts zu berechnen, wird der jährliche Mietwert mit dem Leibrentenfaktor multipliziert.

Mietwert: 800 € im Monat = 9600 € im Jahr

Leibrentenfaktor: 9,373 (laut aktueller Tabelle zum Vervielfältiger, gültig ab 01.01.2024)

Wert des Wohnrechts: 9.600 € x 9,737 = 89.980,80 €

2. Schritt: Wert der Immobilie mit Wohnrecht

Um den Wert der Immobilie unter Berücksichtigung eines lebenslangen Wohnrechts zu berechnen, wird der in Schritt 1 berechnete Betrag vom Verkehrswert abgezogen. Falls Sie kein Wohnrecht für Ihre Immobilie wünschen, können Sie diesen Schritt überspringen und mit dem Verkehrswert rechnen.

Verkehrswert: 500.000 €

Wert des Wohnrechts: 89.980,80 €

Wert der Immobilie mit Wohnrecht: 500.000 € - 89.980,80 € = 410.019,20 €

3. Schritt: Leibrente pro Monat

Um die monatlich zu erwartende Leibrente zu berechnen, wird nun der Wert der Immobilie mit Wohnrecht durch 12 Monate sowie den jeweiligen Leibrentenfaktor geteilt.

Wert der Immobilie mit Wohnrecht: 410.019,20 €

Leibrentenfaktor: 9,373

Monatlich zu erwartenden Leibrente: 410.019 € / 12 / 9,373 = 3.645,39 €

Beispiel 2: Gewerbeimmobilie

Klaus Seidel ist 68 Jahre alt und seit 20 Jahren Eigentümer einer freien Tankstelle, die er gegen eine monatliche Leibrente verkaufen möchte. Laut Verkehrswertgutachten beträgt der Marktwert der Gewerbeimmobilie 300.000 €. Ein Wohnrecht entfällt in diesem Fall also. Allerdings fällt in diesem Beispiel vor Berechnung der Leibrente eine Spekulationssteuer auf den Gesamterlös an, da die Immobilie gewerblich genutzt wurde.

Hinweis: Die Spekulationssteuer kann im Zuge eines Verkaufs zur Leibrente auch bei Wohnimmobilien anfallen. Dies ist der Fall, wenn die Immobilie leer stand oder vermietet, also nicht selbst bewohnt wurde.

1. Schritt: Feststellung des Gewinns

Der Gewinn für eine Gewerbeimmobilie wird aus der Differenz zwischen dem heutigen Wert laut Verkehrswertgutachten und Kaufpreis berechnet. Ist die Differenz negativ, liegt ein Verlust vor, auf den natürlich keine Spekulationssteuer anfällt.

Verkehrswert der Immobilie: 300.000 €

Kaufpreis: 250.000 €

Gewinn: 50.000 €

2. Schritt: Berechnung des Steuersatzes

Der persönliche Steuersatz berechnet sich aus der gezahlten Einkommenssteuer und dem zu versteuernden Einkommen. Hierzu wird der Betrag der gezahlten Einkommenssteuer mit 100 multipliziert und durch das zu versteuernde Einkommen geteilt.

Zu versteuerndes Einkommen: 60.000 €

Gezahlte Einkommenssteuer: 12.000 €

Persönlicher Steuersatz: (12.000 € x 100) / 60.000 € = 20 %

Zu versteuernder Gewinn: 50.000 €

3. Schritt: Berechnung der Spekulationssteuer

Das Wohnrecht entfällt für die Immobilie, allerdings wird aufgrund der gewerblichen Nutzung eine Spekulationssteuer auf den Gewinn fällig. Diese berechnet sich anhand des individuellen Steuersatzes des Verkäufers.

Zu versteuernder Gewinn: 50.000 €

Persönlicher Steuersatz: 20 %

Spekulationssteuer: 50.000 € x 20 % = 10.000 €

4. Schritt: Leibrente pro Monat

Für die Berechnung der monatlich zu erwartenden Leibrente wird nun der Wert der Immobilie nach Abzug der Spekulationssteuer durch 12 Monate sowie den jeweiligen Leibrentenfaktor geteilt.

Wert der Immobilie nach Abzug Spekulationssteuer: 290.000 €

Leibrentenfaktor: 10,539

Monatlich zu erwartenden Leibrente: 290.000 € / 12 / 10,539 = 2.293,07 €

Ehemalige private Tankstelle

Auch Gewerbeimmobilien können Gegenstand eines Verkaufs zur Leibrente sein.

Erwägungen zur Leibrente: Das müssen Sie beachten

Bevor Sie sich für eine Immobilien-Leibrente entscheiden, gibt es wichtige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten. Diese Form der Immobilienverrentung bietet zwar eine attraktive Möglichkeit, im Alter finanzielle Sicherheit zu erlangen. Doch sie birgt auch spezifische Schwierigkeiten, die sich auf jeden individuellen Fall unterschiedlich stark auswirken.

Vorteile der Leibrente

Die Leibrente bietet mehrere entscheidende Vorteile, insbesondere im Hinblick auf finanzielle Sicherheit im Alter. So garantiert diese Art der Immobilienverrentung eine regelmäßige und gesicherte Einkommensquelle. Dadurch verringert sich für viele Menschen die Sorge für eventueller Altersarmt, da ein verringertes monatliches Einkommen oder unvorhersehbare Ausgaben weniger stark ins Gewicht fallen. Bei einem hohen Lebensalter kann die Gesamtsumme der über die Jahre ausgezahlten Leibrenten zudem höher ausfallen als ursprünglich kalkuliert. Dies bietet eine zusätzliche finanzielle Absicherung, da die Zahlungen so lange fortgesetzt werden, wie der Empfänger lebt. Außerdem bietet die Option des Wohnrechts in der veräußerten Immobilie einen weiteren großen Vorteil gegenüber dem klassischen Verkauf der Immobilie. Der Verkäufer bleibt in seiner vertrauten Umgebung, während er von den Rentenzahlungen profitiert. Diese Kombination aus finanzieller Sicherheit und dem Erhalt des gewohnten Lebensumfelds macht die Leibrente zu einer attraktiven Option für viele Menschen, die ihre Immobilie im Alter verrenten möchten. Im Gegensatz zum Teilverkauf einer Immobilie gehen zudem Pflichten wie die Instandhaltung auf den Käufer über.

Nachteile der Leibrente

Einer der Nachteile ist die langfristige Bindung an den Leibrente-Geber. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, verpflichtet sich der Verkäufer zu den vereinbarten Bedingungen für den Rest des eigenen Lebens, was eine gewisse Flexibilitätseinschränkung bedeutet. Ein weiteres potenzielles Risiko ist der mögliche Wertverlust der Immobilie im Laufe der Zeit, welcher den Gesamtwert der Investition mindern kann. Mit dem Verkauf der Immobilie zur Leibrente verfällt außerdem die Möglichkeit, diese zu vererben, was eine wichtige Überlegung für viele Eigentümer darstellt. Dieser Umstand sollte daher auch mit den Kindern und weiteren möglichen Erben besprochen werden. Schließlich besteht das Risiko, dass bei einem frühen Tod des Verkäufers die Summe der ausgezahlten Leibrenten niedriger ausfallen kann als der tatsächliche Wert der Immobilie. Der Umstand, dass die eigene Lebenserwartung die Höhe der insgesamt ausbezahlten Leibrente maßgeblich beeinflusst, kann daher von einigen Menschen als negativer Aspekt aufgefasst werden – unabhängig davon, ob die Summe der Auszahlungen den ursprünglich kalkulierten Betrag dabei übersteigt oder unterschreitet.

Leibrente mit Wohnrecht

Um das Wohnrecht und die Vereinbarungen zur Leibrente abzusichern, ist ein notariell beurkundeter Vertrag unabdingbar. Daher ist es ratsam, sich von einem Rechtsexperten oder Notar beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und Ihre Rechte als Verkäufer vollständig gewahrt werden. Das Wohnrecht für die jeweilige Immobilie wird beim Verkauf im Grundbuch eingetragen. Es kann nur gelöscht werden, wenn der Inhaber des Wohnrechts zustimmt – in der Regel also der Verkäufer der Immobilie oder seine Erben.

Die Modalitäten des Wohnrechts im Zuge eines Immobilienverkaufs mit Leibrente können bei Vertragsabschluss angepasst und an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. So ist beispielsweise eine zeitliche Befristung möglich. Möchte der Inhaber des Wohnrechts vorzeitig ausziehen oder ist die Immobilie nachhaltig nicht mehr bewohnbar, kann mit dem Käufer eine Abfindung ausgehandelt werden. Sowohl die Bedingungen, in denen eine Abfindung fällig wird, als auch deren Höhe, können vorab vertraglich fixiert werden.

Da das Wohnrecht als Wertminderung für die Immobilie angesehen wird, kann es zu einer Anpassung und in der Regel zu einer Verringerung der Höhe der Leibrente führen. Dies liegt daran, dass die Nutzungsmöglichkeiten für den Käufer eingeschränkt sind, solange der Verkäufer in der Immobilie wohnt. Darüber hinaus kann das Wohnrecht auch den Wert der Immobilie für potenzielle Käufer in der Zukunft beeinflussen, da es bestimmte Nutzungsoptionen oder Entwicklungen ausschließt.

Leibrente in der Familie

Die Leibrente bietet auch innerhalb der Familie eine interessante Möglichkeit, Immobilien zu übertragen. Diese Art der Verrentung ermöglicht es beispielsweise Kindern, die Immobilie zu erwerben, während die Eltern als Verkäufer weiterhin das Wohnrecht behalten. Dies kann eine wertvolle Lösung sein, um die Immobilie in der Familie zu halten und gleichzeitig die finanzielle Unterstützung für den älteren Verkäufer zu sichern.

Ein wichtiger Aspekt dabei sind die potenziellen steuerlichen Vorteile. Die Übertragung von Vermögen innerhalb der Familie kann oft steuerlich günstiger gestaltet werden als ein Verkauf an Dritte, insbesondere wenn es um Erbschafts- oder Schenkungssteuer geht. Zusätzlich bietet die Leibrente in der Familie eine Möglichkeit zur Vermögenssicherung und zur frühzeitigen Regelung von Erbangelegenheiten. Es ist jedoch wichtig, solche Vereinbarungen sorgfältig zu planen und rechtlich abzusichern, um spätere Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle steuerlichen Aspekte korrekt behandelt werden. Die Konsultation eines Steuerberaters oder eines auf Familienrecht spezialisierten Anwalts hilft hierbei, eine faire und gesetzeskonforme Regelung zu finden.

Junges Paar und älteres Paar stehen lächelnd vor einem Haus

Ein Leibrenten-Verkauf innerhalb der Familie kann steuerliche Vorteile und langfristige Planungssicherheit schaffen – sollte aber nicht leichtfertig beschlossen werden.

Häufige Fragen zur Immobilien-Leibrente

Während das Grundprinzip der Leibrente relativ einfach zu verstehen ist, sind Details, die sich aus der individuellen Situation ergeben, für Interessenten meist noch unklar. In diesem Abschnitt beantworten wir daher oft gestellte Fragen zum Thema Immobilien-Leibrente.

Kann die Höhe der Leibrente im Laufe der Zeit angepasst werden?

Im Normalfall wird die Leibrente vertraglich so gestaltet, dass sie an die Inflationsrate gekoppelt ist. Das bedeutet, dass die Rentenzahlungen in Einklang mit dem Verbraucherpreisindex angepasst werden, um ihren realen Wert über die Zeit hinweg zu erhalten. Dies schützt sowohl den Empfänger der Leibrente als auch den Käufer der Immobilie vor den Auswirkungen der Inflation. Darüber hinaus können in einem Leibrentenvertrag individuelle Anpassungsklauseln vereinbart werden. Solche Klauseln ermöglichen eine spezifische Anpassung der Zahlungen unter bestimmten Bedingungen, die von den Vertragsparteien festgelegt werden. Diese Flexibilität in der Vertragsgestaltung stellt sicher, dass die Leibrente den sich ändernden finanziellen Bedürfnissen und Umständen der Beteiligten Rechnung tragen kann.

Gibt es eine Möglichkeit, die Leibrente vorzeitig zu beenden?

Grundsätzlich ist ein Verkauf der Immobilie im Rahmen einer Leibrente endgültig und kann nicht einfach widerrufen werden. Beide Parteien lassen sich also auf eine langfristige Vereinbarung ein und sollten sich dessen bewusst sein. Allerdings können im Leibrentenvertrag vorab spezifische Bedingungen für einen Widerruf festgelegt werden. Diese Option erlaubt es den Vertragsparteien, den Vertrag unter bestimmten Umständen aufzulösen. Eine solche Auflösung des Vertrags und die vorzeitige Beendigung der Leibrenten-Vereinbarung ist jedoch nur möglich, wenn beide Seiten zustimmen. Häufig wird bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung eine Abfindungszahlung vereinbart, die die Bedingungen und Konditionen der Vertragsauflösung regelt. Es ist daher ratsam, diese Eventualitäten falls möglich bereits bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen und klar zu definieren.

Wie wirkt sich ein bestehender Kredit auf die Immobilie auf die Leibrente aus?

Wenn auf der Immobilie ein noch nicht vollständig abgelöstes Darlehen lastet, kann dies in die Gestaltung der Leibrente einfließen. In solchen Fällen ist es üblich, dass der Käufer der Immobilie das bestehende Darlehen durch eine einmalige Zahlung tilgt. Diese Zahlung wird dann Teil der Gesamtvereinbarung der Leibrente. Der Gesamtwert der Leibrente wird dabei so angepasst, dass er sowohl die regelmäßigen Rentenzahlungen als auch die Tilgung des bestehenden Darlehens umfasst. Dieser Aspekt muss im Leibrentenvertrag eindeutig definiert werden, damit beide Vertragsparteien ein klares Verständnis der finanziellen Verpflichtungen und Erwartungen haben. Die genaue Handhabung kann dabei von Fall zu Fall variieren. Daher ist es für die meisten Immobilieneigentümer unerlässlich, sich bei der Gestaltung des Vertrags zur Immobilien-Leibrente von einem Experten beraten zu lassen.

Können Renovierungen oder Verbesserungen an der Immobilie die Leibrente erhöhen?

Nach dem Verkauf einer Immobilie im Rahmen einer Leibrente gehen auch sämtliche Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten für die Immobilie an den neuen Eigentümer über. Dies beinhaltet die Instandhaltung, kommunale Abgaben und Renovierungsarbeiten. Daher führen solche Maßnahmen normalerweise nicht zu einer Erhöhung der Leibrente für den Verkäufer. Die Leibrente basiert auf dem Wert und den Bedingungen der Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs, und spätere Veränderungen oder Verbesserungen durch den Käufer haben keinen Einfluss auf die vereinbarten Rentenzahlungen. Gleichzeitig profitiert der Verkäufer hier jedoch von dem Umstand, dass er sich nicht mehr um die regelmäßige Instandhaltung seiner Immobilie kümmern muss. Auch die Notwendigkeit einer Instandhaltungsrücklage entfällt dadurch. Dies kann besonders für ältere Menschen eine Erleichterung sein.

Welche weiteren Arten der Immobilienverrentung gibt es?

Wenn Sie den Verkauf Ihrer Immobilie im Gegenzug einer regelmäßigen Rentenzahlung grundsätzlich in Betracht ziehen, aber die Leibrente nicht für Sie in Frage kommt, können andere Optionen attraktiv sein. Dazu gehören beispielsweise die Umkehrhypothek oder die Zustifterrente. Mehr über die verschiedenen Modelle sowie ihre jeweiligen Vor- und Nachteile erfahren Sie in unserem Ratgeber Immobilienverrentung.

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Bild von André Heid
Author:
André Heid
Position:
Geschäftsführer

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