Immobilien­bewertung
Merkendorf, Mittelfranken

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Als Sachverständige für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erstellen und prüfen wir für Sie Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten in Merkendorf, Mittelfranken im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung verfassen professionelle Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Be­rück­sich­ti­gung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbst­ver­ständ­lich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Merkendorf, Mittelfranken für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Rest­nut­zungs­dau­er-Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüber hinaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grund­stücks­be­wer­tung in Merkendorf, Mittelfranken. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Immobilien­bewertung Heid in Merkendorf, Mittelfranken

Regionale Expertise

Jahrelange Erfahrung in Merkendorf, Mittelfranken garantiert Ihnen eine verlässliche Wertermittlung.

Gesetzes­konform

Unsere Sach­ver­stän­di­gen halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.

Unabhängige Gutachter

Unsere Sach­ver­stän­di­gen halten den Ehrencodex von verschiedenen Verbänden und Institutionen wie RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und DGSV ein.

Festpreis​garantie

Den Wert von Immobilien in Merkendorf, Mittelfranken bewerten wir fair, transparent und ohne versteckte Kosten.

Zertifiziert

Unsere Immobilien­gutachter verfügen über verschiedene renommierte Zer­ti­fi­zie­run­gen.

Professionelle Immobilienbewertung Merkendorf, Mittelfranken

Ingenieure für Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten Merkendorf, Mittelfranken – Qualität zahlt sich aus. Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehl­ent­schei­dun­gen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sach­ver­stän­di­gen für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kauf­ent­schei­dung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehr­fa­mi­li­en­haus oder einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten finden die gesetzlich vor­ge­schrie­be­nen Be­wer­tungs­ver­fah­ren Anwendung (Sach­wert­ver­fah­ren, Er­trags­wert­ver­fah­ren und Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren). Für Grund­stücks­wert­ermitt­lun­gen in Merkendorf, Mittelfranken wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Ent­wick­lungs­po­ten­zi­al nach dem Re­si­du­al­wert­ver­fah­ren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gut­ach­ter­aus­schus­ses Merkendorf, Mittelfranken fließen über Ver­gleichs­prei­se in die Ge­bäu­de­wert­ermitt­lung sowie den Bodenrichtwert mit ein.

Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten
Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kosten­transparenz

Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten §194 BauGB

  • Gerichtsfest
  • Vom Finanzamt anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Prüfung von Baulasten
  • Einsichtnahme in das Alt­las­ten­ka­tas­ter
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 70-120 Seiten)

Kurzgutachten

  • Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
  • Für private Zwecke
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Kaufberatung

  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Beurteilung Gebäudesubstanz und Sa­nie­rungs­be­darf
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 20 Seiten)
  • Ausführliche telefonische Besprechung der Ergebnisse

Ver­kaufs­be­ra­tung

  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Grundlage für Optimale Preisgestaltung
  • Verschafft ihnen entscheidende Ver­hand­lungs­vor­tei­le
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten

  • Präzise Wertermittlung nach BelWertV
  • Von Banken anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 60-90 Seiten)

Rest­nut­zungs­dau­er-Gutachten

  • Nachweis für verkürzte AfA z.B. durch technischen Verschleiß oder wirtschaftliche Entwertung.
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen.
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Unsere Bewertungen bei Google

Seriöser und ehrlicher Partner, wenn es um Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung geht. Können uns über die Zusammenarbeit nicht im Geringsten beschweren.
Kundenmeinung Nummer 1
Bernfried Breyer
vor 6 Monaten
Von der ersten Sekunde sehr sympathisch, sodass man sich sehr gut aufgehoben fühlt. Top Servise und freundliche Mitarbeiter.
Kundenmeinung Nummer 2
Karin Unger
vor 4 Wochen
Freundliche und zuvorkommende Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter, welche kompetent und professionell arbeiten und zwar in des Kunden Interesse.
Kundenmeinung Nummer 3
Jessica Schmid
vor 7 Tagen

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Ei­gen­tums­woh­nun­gen
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pfle­ge­ap­part­ments

Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

Welches Gutachten benötige ich für meine Versicherung nach Hochwasser in Merkendorf, Mittelfranken?

Ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter ermittelt nach einer Überschwemmung das Ausmaß des vom Hochwasser verursachten Schadens. Dabei muss es sich nicht unbedingt um Schäden durch ein überlaufendes Gewässer handeln, sondern auch Starkregen oder ein Rückstau in der Kanalisation kann Hoch­was­ser­schä­den verursachen. Ein professionelles Scha­den­gut­ach­ten hat gegenüber Versicherungen Gewicht.

Achtung: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt in ihrem Standard-Umfang keine Schäden durch Über­schwem­mun­gen ab. Hoch­was­ser­ri­si­ko muss zusätzlich in Form einer Ele­men­tar­scha­dens­ver­si­che­rung (alternativ: Na­tur­ge­fah­ren­ver­si­che­rung) abgesichert werden. Eine Versicherung mit Hoch­was­ser­schutz deckt durch Über­schwem­mun­gen verursachte Schäden am Wohngebäude ab und übernimmt die Kosten für die Trockenlegung, anfallende Reparaturen oder schlimms­ten­falls den Abriss bei Totalschaden sowie den Neubau eines gleichwertigen Hauses. Ist das Gebäude nach einem Hochwasser vorübergehend unbewohnbar oder wird es komplett zerstört, kommen leistungsstarke Versicherer auch für Über­nach­tungs­kos­ten auf.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit Hoch­was­ser­schutz kommt nicht für die Kosten der Einrichtung auf. Hierfür springt die Haus­rats­ver­si­che­rung ein.

Wann kann ich meine Immobilie auch online bewerten lassen?

Grundsätzlich haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um eine Immobilie bewerten zu lassen: Sie können einen zertifizierten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter mit der Erstellung eines Im­mo­bi­li­en­gut­ach­tens beauftragen oder ein einschlägiges Internetportal für die Online-Wertermittlung nutzen.

Eine Online-Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung reicht aus, wenn Sie

  • kurzfristig eine grobe Orientierung benötigen.
  • die Ver­si­che­rungs­sum­me Ihrer Immobilie überprüfen möchten.
  • als Eigentümer für die Planung der Altersvorsorge den Wert Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses einschätzen wollen.
  • zur Vorlage einer aktuellen Ver­mö­gens­auf­stel­lung für Ihr Kreditinstitut.
  • grob prüfen möchten, ob die Berechnung der Erb­schafts­steu­er durch das Finanzamt plausibel ist.

Eine Online-Bewertung funktioniert schnell, unkompliziert und ist kostengünstig. Allerdings gibt es hier kein umfassendes Know-how, auf das Sie sich verlassen können. Darüber verfügt nur ein professioneller Gutachter.

Möchten Sie den tatsächlichen Verkehrswert Ihrer Immobilie wissen? Benötigen Sie den Beleihungswert Ihrer Immobilie für ein Darlehen? Fechten Sie die Besteuerung Ihrer Immobilie an, oder müssen Sie gegen den ehemaligen Ehegatten, Miterben, die Versicherung oder Behörden vor Gericht ziehen? In all diesen Fällen ist das Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten eines qualifizierten Sach­ver­stän­di­gen unerlässlich.

Wer darf eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Merkendorf, Mittelfranken vornehmen?

Wenn Sie eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung mit juristischer Tragweite, beispielsweise für

  • Baumängel und Bauschäden,
  • einen Erb­schafts­streit,
  • eine Scheidung,
  • eine Schenkung,
  • eine Vormundschaft,
  • eine Entschädigung,
  • Rechte (z.B. Nießbrauch, Wohnrecht) und Belastungen (z.B. Darlehen),
  • einen Ver­si­che­rungs­fall oder
  • Differenzen mit dem Finanzamt haben,
  • sollten Sie auf einen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in Merkendorf, Mittelfranken zurückgreifen, der
  • von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt
  • oder von DEKRA, DIA, EIPOS, HypZert oder TÜV nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert wurde.

Gutachter mit entsprechenden Zer­ti­fi­zie­run­gen wenden ge­set­zes­kon­for­me Be­wer­tungs­ver­fah­ren an, die vor Gericht Bestand haben. Um sicher zu gehen, lassen Sie sich aktuelle, gültige Zertifikate zeigen.

Wie aktuell muss ein Grundbuchauszug für die Wertermittlung einer Immobilie sein?

Ein Grundbuchauszug sollte brandaktuell sein und alle Rechte und Belastungen, die auf der Immobilie liegen, beinhalten. Ist Ihr Grundbuchauszug älter als drei Monate, empfiehlt sich ein frischer Auszug. Sie können diesen im Grundbuchamt, das in das zuständige Amtsgericht eingegliedert ist, beantragen. Wie Sie einen Grundbuchauszug anfordern, haben wir hier zu­sam­men­ge­stellt.

Was bewertet ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in Merkendorf, Mittelfranken?

Ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nimmt zuerst den Zustand einer Immobilie persönlich vor Ort in Augenschein. Er begutachtet dabei vor allem Dach, Fassade, Fenster und die Heizungsanlage. Außerdem achtet er auf die Bausubstanz, Elektrik und Leitungen, den energetischen und technischen Zustand des Gebäudes, Pilz- und Schäd­lings­be­fall, Feuchtigkeit (Schimmel) und Umweltfaktoren wie Lärm.

Zusätzlich spielen die Informationen aus Dokumenten wie einem aktuellen Grundbuchauszug, der Wohn- und Nutz­flä­chen­be­rech­nung, Bau­ge­neh­mi­gun­gen, Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Grund­riss­skiz­zen, Ku­ba­tur­be­rech­nung, Lageplan, Energieausweis, Tei­lungs­er­klä­rung, gegebenenfalls Mietaufstellung und Mietvertrag, sowie Mo­der­ni­sie­run­gen und Instandsetzung eine Rolle für die Wertermittlung.

Anschließend ermittelt ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter gesetzeskonform anhand von Kriterien und Be­rech­nungs­for­meln, die in der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) festgelegt sind, den Verkehrswert der Immobilie.

Was ist der Beleihungswert?

Der Beleihungswert einer Immobilie gibt an, wie viel Geld ein Kreditgeber durch den Verkauf der Immobilie auch in ferner Zukunft einnehmen könnte. Banken und andere Im­mo­bi­li­en­fi­nan­zie­rer benötigen den Beleihungswert bei der Vergabe von Darlehen, um ihr Fi­nan­zie­rungs­ri­si­ko abzuschätzen.

Woher beziehe ich die Unterlagen für eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung?

Wenn Sie die benötigten Dokumente nicht vorliegen haben, können Sie Ihrem Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter eine Vollmacht erteilen, damit dieser die für die korrekte Bewertung Ihrer Immobilie unerlässlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden beschafft. Selbst­ver­ständ­lich können Sie die einzelnen Dokumente auch selbst organisieren.

  • Den amtlichen Lageplan erhalten Sie im Lie­gen­schafts­amt Ihrer Gemeinde.
  • Den Grundbuchauszug fordern Sie im Grundbuchamt an, das dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht angehört.
  • Bau­ge­neh­mi­gun­gen, Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Grund­riss­skiz­zen sowie die Wohn- und Nutz­flä­chen­be­rech­nung werden bei der zuständigen Bau­auf­sichts­be­hör­de verwahrt.
  • Sofern Sie keinen Energieausweis haben, erstellt diesen beispielsweise ein befähigter Schorn­stein­fe­ger­meis­ter oder direkt Ihr qualifizierter Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter für Sie.
  • Eine Übersicht über Schäden, In­stand­set­zun­gen und Mo­der­ni­sie­run­gen fertigen Sie anhand von Hand­wer­ker­rech­nun­gen mit Leis­tungs­be­schrei­bun­gen selbst an. Bei vermieteten Objekten kann die Hausverwaltung behilflich sein – auch bei einer Mietaufstellung.

Was ist der Grundstückswert?

Der Grundstückswert gibt an, wie viel ein unbebautes Grundstück wert ist. Er wird auch als Bodenwert bezeichnet. Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter ermitteln den Grundstückswert per Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren oder anhand von Bo­den­richt­wer­ten, die mindestens alle zwei Jahre in den Gut­ach­ter­aus­schüs­sen festgelegt werden.


  • Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.
  • Unsere Sach­ver­stän­di­gen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien auch in Windsbach, Lichtenau-Mittelfranken, Burgoberbach, Wolframs-Eschenbach, Merkendorf-Mittelfranken, Haundorf-am-Brombachsee, Weidenbach-Mittelfranken, Arberg, Muhr-am-See, Ornbau und Mit­te­le­schen­bach durch.

Als Sachverständige im Bereich der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Merkendorf, Mittelfranken erstellen wir Markt­wert­gut­ach­ten (Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe- und -Son­der­im­mo­bi­li­en. Selbst­ver­ständ­lich erstellen wir, für Sie auch Miet­wert­gut­ach­ten in Merkendorf, Mittelfranken und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Aus­ein­an­der­set­zun­gen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Be­ra­tungs­leis­tung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.

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