Modeschöpfer Karl Lagerfeld hatte in Frankreich unter anderem ein Palais in der Nähe von Paris, ein modernes Haus in Monaco und ein Anwesen in Louveciennes. Maler und Bildhauer Anselm Kiefer hat ein Atelier in Barjac, Südfrankreich, zu einer künstlerischen Anlage ausgebaut. Sängerin Sarah Connor liebt das Leben am Meer in ihrer Villa in Cannes. Ob Ferienhaus in der Provence, Stadtwohnung in Paris oder Weingut im Elsass: Wer als Deutscher eine Immobilie in Frankreich besitzt oder kaufen möchte, steht vor besonderen Her­aus­for­de­run­gen. Die Im­mo­bi­li­en­märk­te, Bauweisen, Be­wer­tungs­ver­fah­ren und rechtlichen Rah­men­be­din­gun­gen weichen teils deutlich von deutschen Standards ab.

Das Wichtigste in Kürze zur Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Frankreich
  • Regionale Baustile, veraltete Heizsysteme und wenig Dämmung bei älteren Objekten sind typisch für Frank­reichim­mo­bi­li­en.
  • Unsere zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen kennen regionale Besonderheiten und deutsche Anforderungen. Unsere Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten für Frank­reichim­mo­bi­li­en sind gerichtsfest und werden steuerlich anerkannt.
  • Dank zweisprachiger Ansprechpartner und Experten sind unsere Bewertungen auf Deutsch & Französisch verfügbar.
  • Egal ob Sie die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Frankreich zu steuerlichen Zwecken, für eine faire Aufteilung oder im Rahmen einer Kaufberatung benötigen: Die Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung überzeugt mit Sachkompetenz und transparenten Festpreisen einschließlich Reisekosten.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Darum benötigen Sie eine Bewertung für Ihre Immobilie in Frankreich

André Heid

Ohne fundierte Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung zahlen Käufer in Frankreich schnell zu viel oder verkaufen unter Wert. Wir bringen Transparenz und Sicherheit in Ihr Im­mo­bi­li­en­pro­jekt.

Ing. André Heid M.Sc.

Eine professionelle Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Frankreich hilft Ihnen dabei:

Viele Eigentümer verlassen sich beim Kauf oder Verkauf auf lokale Makler oder Notare. Doch diese bieten keine objektive Wertermittlung, sondern vertreten meist eigene Interessen.

Vorteil bei Heid: Unsere zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen kombinieren deutsche Be­wer­tungs­stan­dards mit lokaler Marktkenntnis in Frankreich. Das Ergebnis: Ein gerichtsfestes Gutachten, das im Ernstfall in beiden Ländern verständlich und anerkannt ist.

Unsere Leistungen in Frankreich

In unserer Tabelle haben wir aufgeschlüsselt, welche Leistungen wir Ihnen rund um die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Frankreich anbieten und mit welchen Kosten mindestens zu rechnen ist.

Zielgruppe Ziel Leistung Preis ab
Eigentümer AfA-Verkürzung (deutscher Stempel) Rest­nut­zungs­dau­er-Gutachten 2.250 €
Käufer Finanzierung über eine deutsche Bank Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten 4.150 €
Kapitalanleger Kauf oder Verkauf Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten 4.350 €
Rückkehrer Verkauf der Ferienimmobilie Ver­kaufs­be­ra­tung 4.350 €
Auswanderer & Urlauber Wohnsitz oder Ferienhaus erwerben Kaufberatung 4.350 €
Er­ben­ge­mein­schaft geerbtes Haus verkaufen Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten 4.350 €
Paar vor Trennung faire Scheidung mit Ferienhaus Schieds­gut­ach­ten 4.350 €
Pro­jekt­ent­wick­ler Grund­stücks­be­wer­tung Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten 4.350 €
Vermieter Vermietung Miet­wert­gut­ach­ten 4.590 €
Investoren Kauf oder Investition Port­fo­lio­be­wer­tung auf Anfrage
Unternehmen Bewertung von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en Due Diligence für Immobilien auf Anfrage

Dank unseres großen Netzwerks verfügen wir über sachkundige deutsch­spra­chi­ge Gutachter für nahezu jede Region in Frankreich.

Fest­preis­ga­ran­tie: Unser Angebot, das wir Ihnen nach einem kostenlosen Erstgespräch zukommen lassen, enthält bereits die Kosten für Flüge und Unterkunft.

So bewertet Heid Ihre Immobilie in Frankreich

Oft ist einer unserer deutschen Gutachter direkt in der französischen Zielregion ansässig. Ist dies nicht der Fall, fliegen wir einen Sach­ver­stän­di­gen ein, der über gute Kenntnisse des lokalen Im­mo­bi­li­en­mark­tes und seiner Besonderheiten verfügt. Unser Experte kann auf jeden Fall ein Gutachten für Behörden im Zielland erstellen sowie nach anerkannten deutschen Be­wer­tungs­ver­fah­ren für das deutsche Finanzamt bewerten.

In 5 Schritten zum behörden- und ge­set­zes­kon­for­men Gutachten für Ihre Frank­reichim­mo­bi­lie:

Schritt 1: Die kostenfreie Erstberatung nach Ihrer Kontaktaufnahme erfolgt bevorzugt telefonisch, um die Zielsetzung der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Frankreich zu definieren.

Schritt 2: Nachdem Sie unser Angebot zum Festpreis akzeptiert haben, sichten wir Unterlagen wie Bauakte, Pläne, sowie gegebenenfalls Katasterauszüge oder den Kaufvorvertrag.

Schritt 3: Unser Gutachter sieht sich das Objekt vor Ort genau an und dokumentiert den Zustand auch fotografisch.

Schritt 4: Das Gutachten wird auf Deutsch oder wahlweise zweisprachig erstellt.

Schritt 5: Sie erhalten das von einem zweiten Sach­ver­stän­di­gen geprüfte Gutachten per Post sowie vorab als PDF.

Ausblick einer Wohnung in Frankreich mit Blick auf den Eiffelturm.
Ausblick einer Wohnung in Frankreich mit Blick auf den Eiffelturm.

Besonderheiten des französischen Im­mo­bi­li­en­mark­tes

Frankreich hat eigene rechtliche und bauliche Rah­men­be­din­gun­gen, die eine Bewertung erschweren.

Be­wer­tungs­tech­ni­sche Her­aus­for­de­run­gen von Frank­reichim­mo­bi­li­en

  • Geringe Markt­trans­pa­renz (keine öffentlichen Vergleichswerte)
  • Große regionale Unterschiede zwischen Stadt und Land
  • Schwierige Ver­gleich­bar­keit bei Altbau, Landhäusern oder Bastiden (geräumiges, ländliches Gebäude mit quadratischem Grundriss und Zeltdach)

Es gibt jedoch auch Vorteile beim Immobilienkauf in Frankreich: Mit dem compromis de vente wird dem Käufer bereits eine ganze Menge an Gutachten bereitgestellt. Diese machen auf diverse lage- oder baubedingte Schwachstellen der Immobilie aufmerksam.

Rechtliche Besonderheiten von Frank­reichim­mo­bi­li­en

  • Eigentum wird häufig notariell und steuerlich anders strukturiert als in Deutschland. Zum Beispiel muss der Verkäufer das Eigentum über 30 Jahre nachweisen und dem Käufer alle Kaufverträge aus dieser Zeit aushändigen.
  • Komplexe Regelungen zur Schenkung einer Immobilie sowie Erbfolge.
  • Französische Energieausweise (DPE) sind nur begrenzt mit deutschen Anforderungen vergleichbar.
  • Die Vermietung einer Immobilie erfordert in Frankreich die Genehmigung der Gemeinde. Nicht überall erhalten Sie diese. Paris beispielsweise erteilt keine neuen Genehmigungen für die Vermietung von Wohnungen mit einer En­er­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se von G oder schlechter und auch der Vermietung von Zweitwohnungen an Touristen wurde ein Riegel vorgeschoben.
  • Verpflichtende Verträge: Es gibt einige Ver­trags­do­ku­men­te, die Teil jeder Im­mo­bi­li­en­trans­ak­ti­on in Frankreich sind. Der lettre d’intention d’achat (LIA; Synonyme: offre d’achat / proposition d’achat) ist bindend. Der compromis de vente (promesse de vente) dient dem Käuferschutz und enthält alle Klauseln und Bedingungen des Erwerbs. Die Ei­gen­tums­über­tra­gung an sich wird im acte authentique besiegelt.
  • Der Hauptvertrag acte authentique stellt den gültigen Ei­gen­tums­nach­weis dar. Dieses notariell beglaubigte Schriftstück hat in der Praxis eine höhere Relevanz als das Grundbuch.
  • Bis der Grund­buch­ein­trag erfolgt, vergeht in Frankreich oftmals ein Jahr.
  • Den Ei­gen­tums­über­gang kann der Notar in Frankreich bei vorliegender Unterschrift und einer Vollmacht sogar in Abwesenheit des Käufers erledigen.
  • Der Kaufpreis muss am Tag der Beurkundung, also zur Unterschrift des acte authentique, auf dem Notaranderkonto liegen. Der Verkäufer erhält das Geld erst nach der Ver­öf­fent­li­chung im Grundbuch.

Bauliche Aspekte

André Heid

Bei älteren Gebäuden oder Verdacht auf Feuchteschäden sollten Käufer möglichst vor Unterzeichnung des compromis de vente ein unabhängiges Schimmel- oder Feuch­tig­keits­gut­ach­ten verlangen.

Ing. André Heid M.Sc.

In Frankreich gibt es je nach Region und Lage ganz un­ter­schied­li­che bautechnische Feinheiten. Klassische Beispiele:

  • Wenig Dämmung bei älteren Objekten
  • Teilweise veraltete Heizsysteme (Öfen, Gasflaschen)
  • Häufig regionale Baustile (Naturstein, Fachwerk, Hanglage etc.)
André Heid

Sollte kein Anschluss zum kommunalen Abwasser bestehen, muss die Sickergrube unbedingt den Anforderungen entsprechen. Ist dies nicht der Fall, verhandeln Sie den Kaufpreis neu!

Ing. André Heid M.Sc.

Auf einem Hof in der Provence ist das Hinzuziehen eines Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen in Frankreich schon allein wegen der Termiten sinnvoll.

Häuser in Albi, Okzitanien
Charmante Einfamilien- und Ferienhäuser in Albi, Okzitanien.

Zuständige Behörden in Frankreich

Wenn Sie über den Kauf eines Grundstücks, einer Wohnung, eines Hauses oder einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie in Frankreich nachdenken, werden Sie mit folgenden Behörden und Personen in Kontakt treten.

Institution Deutsches Pendant Zuständigkeit
Notaire Notar Ei­gen­tums­über­tra­gung der Immobilie
Cadastre Katasteramt Flurstücke, Grund­stücks­gren­zen
Centre des Impôts Finanzamt Steuern
Mairie Stadtverwaltung Bauantrag, Genehmigungen
Diagnostiqueur immobilier Energieberater DPE, Asbest, Bleibelastung

Expertentipp: In Frankreich ist der Notar nicht an den Standort der Immobilie gebunden. Sie können sich auch für ein Haus in Languedoc einen Notar aus dem Elsass nehmen. Das erscheint aufgrund der achtstündigen Autofahrt von Sète oder Montpellier nach Colmar wenig attraktiv. Allerdings finden Sie im Elsass immer noch Notare, die auch Deutsch sprechen.

Darum Heid für eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Frankreich

Bekannt aus

Profitieren Sie bei der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung für Ihre Frank­reichim­mo­bi­lie von

Hinweis: Ein Châteaux ist eine beliebte Betongold-Anlage. Der Markt für Schlösser in Frankreich ist groß. Rund 1.000 Objekte stehen zum Verkauf, Herrenhäuser noch nicht mitgezählt. Viele Schlösser werden in touristische Unterkünfte oder Se­nio­ren­re­si­den­zen umgewandelt. Doch wer in ein solches historisches Bauwerk investiert, muss meist Denk­mal­schutz­auf­la­gen einhalten. Bei Interesse beraten wir Sie hierzu gerne individuell.

  • Regionale Expertise: Wir kennen den Immobilienmarkt in etlichen französischen Regionen von der Auvergne bis zum Département Yvelines in der Präfektur Versailles und sind sowohl mit der Bauweise als auch -qualität vertraut.
  • Festpreis: Wir sprechen im Vorfeld über den Zweck der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung, Art und Standort der Immobilie und weitere Rah­men­be­din­gun­gen. Daraufhin unterbreiten wir Ihnen einen Festpreis, der die Reisekosten einschließt.
  • Anerkennung: Unsere Bewertungen werden von deutschen Behörden sowie vor Gericht anerkannt. Auf Wunsch erstellen wir unsere Gutachten zweisprachig und passen sie an die Bedürfnisse französischer Instanzen an.
Sehr guter Sach­ver­stän­di­ger. Das Gutachten wurde schnell erstellt und wir wurden sehr gut beraten.
Kundenmeinung Nummer 1
Kurt Uhrig
vor 5 Tagen
Gutachtung ging schnell und unkompliziert von statten. Heid Immobilien arbeitet sehr zuverlässig und kann man daher nur weiterempfehlen.
Kundenmeinung Nummer 2
Bernhart Liebe
vor 2 Wochen
Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten war binnen kürzester Zeit fertiggestellt. Alles in allem sind wir sehr glücklich, uns für Heid entschieden zu haben. Bei Bedarf kommen wir gerne wieder!
Kundenmeinung Nummer 3
Sandra Eggers
vor 5 Monaten

Sie suchen einen Gutachter für eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung im Ausland? Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung sind in ganz Europa und darüber hinaus für Sie im Einsatz.

FAQ zu Frank­reichim­mo­bi­li­en

Wer seine erste Immobilie in Frankreich kauft, restauriert, verkauft oder steuerlich bewerten lässt, hat oft sehr viele Fragen und Unsicherheiten. Wir bringen Licht ins Dunkel.

Sind die Preise auf An­zei­gen­por­ta­len für Grundstücke und Immobilien in Frankreich realistisch?

Nein, die Preise für Frank­reichim­mo­bi­li­en im Netz sind zu hoch. Rufen Sie den Makler an und fragen Sie nach dem echten Preis.

Wie ver­trau­ens­wür­dig sind französische Im­mo­bi­li­en­mak­ler?

In Frankreich sind Makler (agent immobilier) lizenziert und haben eine sehr gute Ausbildung (Jura- oder Fachstudium). Sie sind entweder Mitglied bei Orpi oder FNAIM und können eine grüne carte professionelle vorweisen, die jedes Jahr erneut ausgestellt werden muss. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie lieber die Finger von diesem Makler. Lizenzierte Makler haben ein staatlich kontrolliertes Anderkonto – das verwaltet in Deutschland höchstens ein Notar – und eine bürgende Bank. Außerdem hat ein agent immobilier eine Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung und ein Auf­trag­ge­ber­re­gis­ter, in dem schriftliche Ver­kaufs­auf­trä­ge chronologisch notiert werden.

Kann ich eine Immobilie direkt bei einem französischen Notar kaufen?

Ja, Notare dürfen in Frankreich eigenständig Immobilien vermitteln. Viele teilen sich ihr Büro auch mit einem lizenzierten Makler. Bevor Immobilien aus Erb- oder Scheidungsmasse auf dem freien Markt veräußert werden, landen sie auf dem Tisch eines Notars.

Was muss in einem Inserat für eine Frank­reichim­mo­bi­lie stehen?

Neben Angaben zum Energieausweis und den Kontaktdaten des Maklers gehören in Angebote für Grundstücke und Immobilien in Frankreich die Katasternummer. Teilweise finden Sie im Inserat sogar den Grundbuchauszug.

Wie wichtig ist der Grund­buch­ein­trag in Frankreich?

Die Ver­öf­fent­li­chung im Grundbuch (bureau des hypothèques) hat den Charakter einer Bekanntmachung des Ei­gen­tü­mer­wech­sels, ist juristisch aber nicht entscheidend. Eigentümer des Grundstücks ist man in Frankreich grundsätzlich ab un­ter­schrie­be­nem Hauptvertrag (acte authentique).

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten einer bestehenden Frank­reichim­mo­bi­lie?

Die Kaufnebenkosten für Be­stands­im­mo­bi­li­en, die älter als 5 Jahre sind, betragen in Frankreich üblicherweise rund 8 Prozent. Die Notargebühren (frait de notaire) betragen 1,33 Prozent des Kaufpreises. Hinzu kommen die Gebühren für den Grund­buch­ein­trag, Steuern für Grunderwerb und Kataster, die Grundsteuer und kommunale Steuern wie die Wohnsteuer. Optional sind Maklerprovision und Kre­dit­fi­nan­zie­rung.

Wie hoch ist die Grund­er­werb­steu­er in Frankreich?

Die meisten Gemeinden verlangen entweder 4,5 oder 5 Prozent vom Kaufpreis als Grund­er­werb­steu­er (droits de mutation à titre onéreux). Das Haushaltsgesetz 2025 erlaubt den Départements  seit April 2025 den Höchstsatz auf 5 Prozent anzuheben. Die Steuererhöhung gilt ab Januar 2026 bis zum 30. April 2028.

Wer bezahlt den Makler beim Immobilienkauf in Frankreich?

Normalerweise bezahlt der Verkäufer in Frankreich den Makler. In Im­mo­bi­li­en­in­se­ra­ten finden sich Formulierungen wie „Frais d’Agence Inclus” (FAI) oder „Honoraires à la charge du vendeur”, wenn die Provision bereits im Kaufpreis enthalten ist. Trägt der Käufer die Kosten für den Makler, findet sich im Angebot ebenfalls ein entsprechender Hinweis („Honoraires à la charge de l’acquéreur”). Die Höhe der Maklercourtage ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Üblicherweise liegt sie zwischen 4 und 8 Prozent des Kaufpreises.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten bei französischen Neubauten?

Für Immobilien mit Erstbezug nach Fertigstellung entfallen Transfersteuern (aka Grund­er­werb­steu­er aka „droits de mutation“ oder „droits d’enregistrements“). Somit liegen die Kaufnebenkosten nur noch bei 2 bis 3 Prozent für Notar, Grundbuch, Grundsteuer und kommunale Abgaben. Allerdings fällt beim Kauf eines Neubaus Mehrwertsteuer (Taxe sur la Valeur Ajoutée, kurz: TVA) an. Sie beträgt 20 Prozent des Kaufpreises. Bei sozialem oder gefördertem Wohnbau gilt ein reduzierter Mehr­wert­steu­er­satz von 5,5 Prozent.

Diese Regelung – also die Zahlung der Mehrwertsteuer bei gleichzeitig reduzierten Transfersteuern –gilt für Neubauten, die direkt vom Bauträger gekauft werden. Das gleiche Prinzip greiftauch, wenn eine Neubau-Immobilie innerhalb der ersten 5 Jahre vom Erstkäufer veräußert wird.

Kann ich vom Kaufvertrag für eine Immobilie in Frankreich zurücktreten?

Nach Unterzeichnung des compromis de vente hat der Käufer ein Widerrufsrecht und darf innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Der Käuferschutz wird in Frankreich großgeschrieben. Der Verkäufer hat dieses Rücktrittsrecht nicht. Selbst nach Ablauf der Widerrufsfrist darf der Käufer unter Umständen aus dem Vertrag aussteigen. Eine schwere Krankheit oder familiäre Trennung sind legitime Gründe für einen nachträglichen Ver­trags­rück­tritt. Ein dementsprechend verspäteter Widerruf ist möglich, jedoch mit einer Strafklausel (clause pénale) verbunden (z. B. 10 Prozent des Kaufpreises).

Wen trifft die Wohnsteuer in Frankreich?

Die französische Wohnsteuer (Taxe d’Habitation) trifft nach umfangreicher Reformierung fast nur noch Eigentümer von Fe­ri­en­im­mo­bi­li­en und Zweitwohnungen. Sie soll die angespannte Situation in Regionen mit Wohnraummangel entspannen und Leerstand eindämmen. Ausländische Eigentümer, die ein Ferienhaus oder eine nicht dauerhaft bewohnte Immobilie in Frankreich besitzen, zahlen alljährlich Wohnsteuer. Das bedeutet, wer seine Ferienwohnung nicht vermietet, sondern nur privat für ein paar Wochen oder Monate im Jahr nutzt, zahlt dafür reichlich Wohnsteuer.

Wie hoch ist die Wohnsteuer in Frankreich?

Die Höhe der Wohnsteuer wird auf Basis des Ka­tas­ter­miet­werts (valeur locative cadastrale) ermittelt. Allerdings schlagen viele Gemeinden, vor allem Städte mit Wohnraummangel wie Paris, Lyon, Marseille oder Bordeaux sowie begehrte Küstengemeinden (v. a. an der Côte d’Azur) bis zu 60 Prozent auf.

Wer wird von der Wohnsteuer befreit?

Bei einem Umzug vom französischen Hauptwohnsitz in eine Se­nio­ren­re­si­denz oder eine Pfle­ge­ein­rich­tung (langfristig), ist der ehemalige Wohnsitz von der Steuer befreit. Dies gilt allerdings nur bis zu einer bestimmten Ein­kom­mens­gren­ze.

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Frank­reichim­mo­bi­lie an?

Auf den erzielten Ver­äu­ße­rungs­ge­winn fällt Spe­ku­la­ti­ons­steu­er an. Sie wird in Frankreich Impôt sur la Plus-Value Immobilière genannt. Die Steuer wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem ursprünglichen An­schaf­fungs­wert inklusive Kaufnebenkosten, abzüglich nachweisbarer Verkaufskosten, gezahlt. Investitionen, die den Wert der Immobilie gesteigert haben, können sich steuermindernd auswirken, sofern Sie diese durch ordnungsgemäße Rechnungen auf Ihren Namen belegen können.

Der pauschale Steuersatz beträgt derzeit 19 Prozent auf den Gewinn. Zusätzlich werden 17,2 Prozent Sozialabgaben fällig. Wer seine Immobilie länger als fünf Jahre hält, profitiert von jährlichen Abschlägen auf die Steuerlast. Ab dem 23. Eigentumsjahr entfällt die Spe­ku­la­ti­ons­steu­er vollständig.

Wer sich über einen sehr hohen Verkaufsgewinn freut, muss den Staat mehr beteiligen. Bei Gewinnen über 50.000 Euro erhebt Frankreich einen Zuschlag. Wenn Sie die Immobilie über eine Gesellschaft halten, etwa eine Société Civile Immobilière (SCI), gelten außerdem abweichende und teils strengere steuerliche Regelungen. Ob auch deutsche Spe­ku­la­ti­ons­steu­er anfällt, hängt davon ab, ob die Ferienimmobilie rein selbstgenutzt und mit privaten Mitteln gekauft wurde, oder ob sie vermietet wurde. Beim Verkauf einer vermieteten Ferienimmobilie macht das deutsche Finanzamt einen Pro­gres­si­ons­vor­be­halt geltend. Es erfolgt also keine direkte Besteuerung der Mieteinnahmen, doch es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen in Deutschland. Der Verkauf einer ausschließlich selbstbewohnten Immobilie in Frankreich interessiert den deutschen Fiskus hingegen nicht (vgl. § 23 I Nr. 1 EstG).

Welche Steuern fallen auf meine vermietete Wohnung in Frankreich an?

Einkommensteuer auf Mieteinnahmen einer Immobilie in Frankreich zahlen sie nur dort und nicht in Deutschland. Bei einer Fe­ri­en­un­ter­kunft mit Sterne-Zertifizierung wie bei Hotels wird pauschal besteuert: 29 Prozent der Einnahmen unterliegen der Steuer, davon werden 27,5 Prozent abgeführt. Sind Sie in Deutschland steuerlich ansässig, müssen die Mieteinnahmen aus der Frank­reichim­mo­bi­lie auch dort in der Steuererklärung angegeben werden. Aufgrund des Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­mens werden Sie zwar nicht in zwei Ländern zur Kasse gebeten. Allerdings erhöht sich gegebenenfalls der Pro­gres­si­ons­vor­be­halt und somit Ihr Steuersatz.

Wann bezahle ich Vermögensteuer auf meine Frank­reichim­mo­bi­lie?

In Frankreich hat die Im­mo­bi­li­en­steu­er Impôt sur la Fortune Immobilière, kurz: IFI) die ehemalige Vermögensteuer ersetzt. Sie wird jedes Jahr zum 1. Januar erhoben. Die IFI bezieht sich rein auf Im­mo­bi­li­en­ver­mö­gen, also auf:

  • bebaute und unbebaute Grundstücke,
  • Ei­gen­tums­woh­nun­gen, Häuser, Fe­ri­en­im­mo­bi­li­en,
  • anteilige Im­mo­bi­li­en­be­tei­li­gun­gen (z. B. SCI, Fonds),
  • im Ausland gelegene Immobilien, wenn der Eigentümer in Frankreich steuerlich ansässig ist.

Be­mes­sungs­grund­la­ge für diese Im­mo­bi­li­en­ver­mö­gen­steu­er ist der Netto-Wert der Immobilien nach Abzug bestehender Im­mo­bi­li­en­kre­di­te. Der Freibetrag beträgt 800.000 Euro pro Haushalt. Die Steuersätze sind gestaffelt und liegen zwischen 0,5 und1,5 Prozent des Im­mo­bi­li­en­wer­tes.

Muss ich einen Immobilienkauf in Frankreich in meiner deutschen Steuererklärung angeben?

Kaufen Sie ein Haus in Frankreich für sich selbst, ohne Einkünfte daraus zu beziehen, geht das den deutschen Fiskus nichts an und muss nicht gemeldet werden.

Welche Versicherung ist für Frank­reichim­mo­bi­li­en zu empfehlen?

Für Frank­reichim­mo­bi­li­en wird von den Experten der Deutschen Schutz­ver­ei­ni­gung Aus­lands­im­mo­bi­li­en e.V. eine Multi-Versicherung (multirisque habitation) für Wohnimmobilien empfohlen. Diese kann meist vom Verkäufer übernommen werden. Die Höhe der Prämie kann je nach Nutzung der Immobilie variieren variieren, da beispielsweise bei einem Zweitwohnsitz die Einbruchgefahr höher ist als bei einer Dauerbewohnung.

Die multirisque habitation ist eine Pa­ket­ver­si­che­rung, die verschiedene Risiken rund um Immobilien, Hausrat und Haftung absichert. Für Mieter ist sie in Frankreich sogar gesetzlich vorgeschrieben. Typischerweise werden folgende Risiken damit abgedeckt:

Ver­si­che­rungs­bau­stein Was ist abgedeckt?
Brandschäden (incendie) Feuer, Explosion, Blitzschlag
Wasserschäden (dégâts des eaux) Rohrbruch, Undichtigkeit, Wasseraustritt, Regenwasser
Sturmschäden (tempête) Schäden durch Sturm, Hagel, Schneelast
Einbruch & Vandalismus (vol, vandalisme) Einbruch, Diebstahl, Beschädigung durch Eindringlinge
Na­tur­ka­ta­stro­phen (catastrophes naturelles) Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben (sofern in der Präfektur als Na­tur­ka­ta­stro­phe offiziell anerkannt)
Glasbruch (bris de glace) Fenster, Türen, Vitrinen
Ge­bäu­de­haft­pflicht (responsabilité civile propriétaire) Schäden an Dritten, z. B. wenn ein Ziegel vom Dach fällt, ein Kurzschluss einen Brandschaden beim Nachbarn verursacht oder ein Besucher auf der ungesicherten Außentreppe stürzt

Optional können Bausteine wie Hausrat, Swimming Pool, Solaranlage, Nebengebäude, Mietausfall oder Rechtschutz ergänzt werden. Schäden durch Schimmel oder Baumängel sind jedoch nicht mitversichert. Nutzen Sie die Immobilie nur als Zweitwohnsitz oder steht sie leer, wirkt sich das ebenfalls auf die Prämienhöhe aus.

André Heid

Glatteis auf privaten Wegen kann teuer werden – gerade, wenn jemand stürzt und dauerhafte Schäden erleidet. Achten Sie darauf, dass Ihre Police nicht nur die Haftpflicht enthält, sondern auch Leerstand, Feriennutzung oder Haus­meis­ter­pflich­ten korrekt abbildet.

Ing. André Heid M.Sc.

Wie viel kostet eine Heid-Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Frankreich?

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam Ihre Anforderungen an unsere Dienstleistung. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Komplexität, Art, Größe und Lage der Immobilie sowie der Bewertungszweck. Anschließend unterbreiten wir Ihnen ein Angebot mit Fest­preis­ga­ran­tie. Spesen, Flug und Unterkunft für unseren Gutachter sind im Angebot bereits enthalten.

Wie viel Vorlauf benötigt Heid für eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Frankreich?

Idealerweise beauftragen Sie uns mit einigen Wochen Vorlauf, damit wir

  • ausreichend Zeit zur Vorbereitung haben (inhaltlich, aber auch zur Reise, ggf. Visum),
  • eventuell fehlende Dokumente beschaffen können,
  • die Kosten für Flug und Unterkunft möglichst niedrig halten können.

Selbst­ver­ständ­lich versuchen wir auch kurzfristige Termine möglich zu machen.

Wie erfolgt die Besichtigung meiner Frank­reichim­mo­bi­lie?

Idealerweise befindet sich bereits einer unserer (Partner-)Gutachter in der Region. Er besichtigt Grundstück und Gebäude von außen und innen, verschafft sich einen Eindruck von der Lage und gleicht seine Wahrnehmungen vor Ort mit den vorhandenen Unterlagen ab. Er prüft die Bauausführung, die Ausstattung sowie den Grad der Instandhaltung und Modernisierung. Der Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter dokumentiert zudem Ausrichtung, Er­schlie­ßungs­grad und Zustand aller baulichen Anlagen. Damit Sie sehen, welche Mo­der­ni­sie­rungs­kos­ten auf Sie zukommen, fertigt er bei Bedarf ein Sa­nie­rungs­pro­to­koll an und berechnet die Wohn- und Nutzfläche.

Haben wir aktuell keinen Experten vor Ort, steigt einer unserer, mit der Region vertrauten, Gutachter ins Auto oder Flugzeug und macht sich in Abstimmung mit Ihnen ein Bild vor Ort. Sie selbst müssen dafür übrigens nicht zwangsläufig nach Frankreich reisen.

Erkennt das deutsche Finanzamt ein Gutachten für meine Immobilie in Frankreich an?

Ja, die Gutachten der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erfolgen nach ge­set­zes­kon­for­men Be­wer­tungs­maß­stä­ben und werden von deutschen Behörden und Gerichten anerkannt.

Erkennen französische Behörden ein Heid-Gutachten an?

Ja, unsere Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter erstellen be­hör­den­kon­for­me Gutachten auf Wunsch auch auf Französisch. Diese werden von allen relevanten Institutionen anerkannt.

Welche Unterlagen sind für eine Bewertung meiner Immobilie in Frankreich nötig?

Der Umfang der Unterlagen hängt von der Art des Gutachtens ab. Wir unterhalten uns im kostenlosen Erstgespräch darüber, welches Gutachten Sie benötigen und woher Sie die be­wer­tungs­re­le­van­ten Dokumente dafür bekommen.

Wie geht Heid in der Bewertung mit Re­no­vie­rungs­be­darf, unvollständigen Unterlagen oder abweichender Bausubstanz einer Frank­reichim­mo­bi­lie um?

Die Heid-Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter bewerten den Zustand des Gebäudes in Frankreich individuell, berücksichtigen also besondere ob­jekt­spe­zi­fi­sche Grund­stücks­merk­ma­le angemessen. So wird eine notwendige Dachsanierung oder einfache Fensterqualität angemessen im Wert berücksichtigt. Schwarzbauten werden nicht berücksichtigt. Gutachten für Hausschwamm oder in Kombination mit einer Schim­mel­be­ra­tung können wir Ihnen ebenfalls anbieten, falls sich dies als erforderlich erweist.

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.