Immobilien­bewertung
Polch

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Als Sachverständige für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erstellen und prüfen wir für Sie Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten in Polch im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung verfassen professionelle Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Be­rück­sich­ti­gung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbst­ver­ständ­lich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Polch für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Rest­nut­zungs­dau­er Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüberhinhaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grund­stücks­be­wer­tung in Polch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Immobilien­bewertung Heid in Polch

Regionale Expertise

Jahrelange Erfahrung in Polch garantiert Ihnen eine verlässliche Wertermittlung.

Gesetzes­konform

Unsere Sach­ver­stän­di­gen halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.

Unabhängige Gutachter

Unsere Sach­ver­stän­di­gen halten den Ehrencodex von verschiedenen Verbänden und Institutionen wie RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und DGSV ein.

Festpreis​garantie

Den Wert von Immobilien in Polch bewerten wir fair, transparent und ohne versteckte Kosten.

Zertifiziert

Unsere Immobilien­gutachter verfügen über verschiedene renommierte Zer­ti­fi­zie­run­gen.

Professionelle Immobilienbewertung Polch

Ingenieure für Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten Polch – Qualität zahlt sich aus. Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehl­ent­schei­dun­gen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sach­ver­stän­di­gen für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kauf­ent­schei­dung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehr­fa­mi­li­en­haus oder einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten finden die gesetzlich vor­ge­schrie­be­nen Be­wer­tungs­ver­fah­ren Anwendung (Sach­wert­ver­fah­ren, Er­trags­wert­ver­fah­ren und Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren). Für Grund­stücks­wert­ermitt­lun­gen in Polch wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Ent­wick­lungs­po­ten­zi­al nach dem Re­si­du­al­wert­ver­fah­ren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gut­ach­ter­aus­schus­ses Polch fließen über Ver­gleichs­prei­se in die Ge­bäu­de­wert­ermitt­lung sowie den Bodenrichtwert mit ein.

Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten
Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kosten­transparenz

Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten §194 BauGB

  • Gerichtsfest
  • Vom Finanzamt anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Prüfung von Baulasten
  • Einsichtnahme in das Alt­las­ten­ka­tas­ter
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 70-120 Seiten)

Kurzgutachten

  • Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
  • Für private Zwecke
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Kaufberatung

  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Beurteilung Gebäudesubstanz und Sa­nie­rungs­be­darf
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 20 Seiten)
  • Ausführliche telefonische Besprechung der Ergebnisse

Ver­kaufs­be­ra­tung

  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Grundlage für Optimale Preisgestaltung
  • Verschafft ihnen entscheidende Ver­hand­lungs­vor­tei­le
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten

  • Präzise Wertermittlung nach BelWertV
  • Von Banken anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 60-90 Seiten)

Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten

  • Nachweis für verkürzte AfA z.B. durch technischen Verschleiß oder wirtschaftliche Entwertung.
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen.
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Unsere Bewertungen bei Google

Unser Gutachten lag innerhalb weniger Tage auf dem Tisch und war erste Klasse. Vielen Dank für die top Arbeit!
Kundenmeinung Nummer 1
Bernhardin Niggemann
vor 7 Wochen
Freundliche und zuvorkommende Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter, welche kompetent und professionell arbeiten und zwar in des Kunden Interesse.
Kundenmeinung Nummer 2
Jessica Schmid
vor 13 Tagen
Als Makler habe ich Unterstützung für bei der Bewertung einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie benötigt, da ich dort nicht ganz soviel Erfahrung besitze. Hierbei wurde ich von den Sach­ver­stän­di­gen von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung[...mehr]
Kundenmeinung Nummer 3
Stefan Kuhn
vor 6 Monaten

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Ei­gen­tums­woh­nun­gen
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pfle­ge­ap­part­ments

Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

Wie aktuell muss ein Grundbuchauszug für die Wertermittlung einer Immobilie sein?

Ein Grundbuchauszug sollte brandaktuell sein und alle Rechte und Belastungen, die auf der Immobilie liegen, beinhalten. Ist Ihr Grundbuchauszug älter als drei Monate, empfiehlt sich ein frischer Auszug. Sie können diesen im Grundbuchamt, das in das zuständige Amtsgericht eingegliedert ist, beantragen. Wie Sie einen Grundbuchauszug anfordern, haben wir hier zu­sam­men­ge­stellt.

Wie kann ich den Wert meiner Immobilie in Polch steigern?

Achten Sie auf die folgenden Aspekte und Maßnahmen, um den Wert Ihrer Immobilie auf dem höchstmöglichen Preisniveau zu halten:

  • Modernisierung und Instandhaltung: Ihr Bad ist noch von 1980, die Küche hat ihren Zenit überschritten, durch die Fenster zieht es, die Räume neigen mangels Wärmedämmung zu Schimmel, die Heizungsanlage und die elektrischen Leitungen sind veraltet und das Parkett ist zerkratzt? Investieren Sie in notwendige und wertsteigernde Reparaturen und Mo­der­ni­sie­rungs­maß­nah­men, mit denen Sie Ausstattung, Zustand und En­er­gie­ef­fi­zi­enz Ihrer Immobilie und damit auch den Wert steigern!

    Achten Sie jedoch darauf, dass Sie kein Geld in Investitionen stecken, die einem Käufer, der selbst in der Immobilie wohnen möchte, in seiner gestalterischen Freiheit einschränken. Beheben Sie aber unbedingt offenkundige Schäden wie Risse in den Wänden. Am besten machen Sie das zügig, sobald Sie von dem Schaden oder Verschleiß erfahren und nicht auf den letzten Drücker, wenn womöglich noch geklärt werden muss, wer für die Scha­dens­be­he­bung aufkommen muss.
  • En­er­gie­ef­fi­zi­enz: Immobilien mit hohen En­er­gie­ef­fi­zi­enz­wer­ten in den Klassen A und B verkaufen sich besser bzw. teurer als Objekte, die mit Ach und Krach auf einen gerade noch akzeptablen Wert der Kategorie E oder F kommen. Eine neue Heizanlage, wassersparende Armaturen oder Wärmedämmungen der Fassade können die En­er­gie­ef­fi­zi­enz erheblich verbessern. Mo­der­ni­sie­run­gen und Umbauten, die der En­er­gie­ef­fi­zi­enz dienen, werden übrigens häufig staatlich gefördert oder ermöglichen die Aufnahme von Krediten mit niedrigen Zinsen.
  • Bereinigen Sie Belastungen im Grundbuch, falls möglich. Hypotheken, Reallasten, Nießbrauch, Wohnrecht oder Nutzungsrechte benachbarter Grundstücke (zum Beispiel Wegerecht) senken den Wert einer Immobilie beträchtlich. Um die Belastungen löschen zu lassen, benötigen Sie allerdings ausreichend finanzielle Mittel und die Zustimmung Betroffener.
  • Möchten Sie eine Wohnung an Kapitalanleger verkaufen, kann es durchaus ein Vorteil sein, wenn die Wohnung von einem zuverlässigen Mieter bewohnt wird. Wichtig ist, dass die Mieteinnahmen an das derzeitige Mietpreisniveau in Polch angepasst sind. Der Mieter sollte möglichst erst wenige Jahre in der Wohnung leben und keine langlaufende Mietgarantie oder -laufzeit haben, da der Eigentümer mit steigender Mietdauer längere Kün­di­gungs­fris­ten einhalten muss.

Wer darf eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Polch vornehmen?

Wenn Sie eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung mit juristischer Tragweite, beispielsweise für

  • Baumängel und Bauschäden,
  • einen Erb­schafts­streit,
  • eine Scheidung,
  • eine Schenkung,
  • eine Vormundschaft,
  • eine Entschädigung,
  • Rechte (z.B. Nießbrauch, Wohnrecht) und Belastungen (z.B. Darlehen),
  • einen Ver­si­che­rungs­fall oder
  • Differenzen mit dem Finanzamt haben,
  • sollten Sie auf einen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in Polch zurückgreifen, der
  • von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt
  • oder von DEKRA, DIA, EIPOS, HypZert oder TÜV nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert wurde.

Gutachter mit entsprechenden Zer­ti­fi­zie­run­gen wenden ge­set­zes­kon­for­me Be­wer­tungs­ver­fah­ren an, die vor Gericht Bestand haben. Um sicher zu gehen, lassen Sie sich aktuelle, gültige Zertifikate zeigen.

Woher beziehe ich die Unterlagen für eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung?

Wenn Sie die benötigten Dokumente nicht vorliegen haben, können Sie Ihrem Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter eine Vollmacht erteilen, damit dieser die für die korrekte Bewertung Ihrer Immobilie unerlässlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden beschafft. Selbst­ver­ständ­lich können Sie die einzelnen Dokumente auch selbst organisieren.

  • Den amtlichen Lageplan erhalten Sie im Lie­gen­schafts­amt Ihrer Gemeinde.
  • Den Grundbuchauszug fordern Sie im Grundbuchamt an, das dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht angehört.
  • Bau­ge­neh­mi­gun­gen, Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Grund­riss­skiz­zen sowie die Wohn- und Nutz­flä­chen­be­rech­nung werden bei der zuständigen Bau­auf­sichts­be­hör­de verwahrt.
  • Sofern Sie keinen Energieausweis haben, erstellt diesen beispielsweise ein befähigter Schorn­stein­fe­ger­meis­ter oder direkt Ihr qualifizierter Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter für Sie.
  • Eine Übersicht über Schäden, In­stand­set­zun­gen und Mo­der­ni­sie­run­gen fertigen Sie anhand von Hand­wer­ker­rech­nun­gen mit Leis­tungs­be­schrei­bun­gen selbst an. Bei vermieteten Objekten kann die Hausverwaltung behilflich sein – auch bei einer Mietaufstellung.

Was ist der Unterschied zwischen Makrolage und Mikrolage?

Die Makrolage einer Immobilie sagt aus, in welchem Stadtteil sie liegt und ob es sich dabei um ein beliebtes, aufstrebendes Szeneviertel, ein reines Wohngebiet, ein Industriegebiet oder ein gemischtes Wohn- und Gewerbegebiet handelt. Die Mikrolage umfasst die örtliche Infrastruktur (Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Ein­kaufs­mög­lich­kei­ten, Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Arztpraxen, Gas­tro­no­mie­be­trie­be) und so­zio­de­mo­gra­phi­sche Merkmale zur Be­völ­ke­rungs­struk­tur. Auch der Faktor Lärmbelästigung beeinträchtigt die Mikrolage einer Immobilie.

Wann kann ich meine Immobilie auch online bewerten lassen?

Grundsätzlich haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um eine Immobilie bewerten zu lassen: Sie können einen zertifizierten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter mit der Erstellung eines Im­mo­bi­li­en­gut­ach­tens beauftragen oder ein einschlägiges Internetportal für die Online-Wertermittlung nutzen.

Eine Online-Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung reicht aus, wenn Sie

  • kurzfristig eine grobe Orientierung benötigen.
  • die Ver­si­che­rungs­sum­me Ihrer Immobilie überprüfen möchten.
  • als Eigentümer für die Planung der Altersvorsorge den Wert Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses einschätzen wollen.
  • zur Vorlage einer aktuellen Ver­mö­gens­auf­stel­lung für Ihr Kreditinstitut.
  • grob prüfen möchten, ob die Berechnung der Erb­schafts­steu­er durch das Finanzamt plausibel ist.

Eine Online-Bewertung funktioniert schnell, unkompliziert und ist kostengünstig. Allerdings gibt es hier kein umfassendes Know-how, auf das Sie sich verlassen können. Darüber verfügt nur ein professioneller Gutachter.

Möchten Sie den tatsächlichen Verkehrswert Ihrer Immobilie wissen? Benötigen Sie den Beleihungswert Ihrer Immobilie für ein Darlehen? Fechten Sie die Besteuerung Ihrer Immobilie an, oder müssen Sie gegen den ehemaligen Ehegatten, Miterben, die Versicherung oder Behörden vor Gericht ziehen? In all diesen Fällen ist das Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten eines qualifizierten Sach­ver­stän­di­gen unerlässlich.

Welches Gutachten benötige ich für meine Ge­bäu­de­ver­si­che­rung nach einem Brand in Polch?

Nach einem Brand hoffen Hausbesitzer darauf, auf Ihre Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zählen zu können. Die Behebung der durch das Feuer verursachten Schäden am und im Gebäude kosten oft ein Vermögen. Ein Scha­den­gut­ach­ten, das von einem auf Brandschutz spezialisierten Gutachter angefertigt wird, stellt nach einer genauen Untersuchung vor Ort die Brandursache, die Folgeschäden des Feuers und die zu erwartenden Reparaturkosten fest. Das Gutachten eines Sach­ver­stän­di­gen mit nachgewiesener Brandschutz-Expertise – dazu gehören chemisches, physikalisches und technisches Fachwissen – ist rechtsgültig.

Erzielt meine Immobilie in Polch beim Verkauf den Preis aus dem Gutachten?

Während Im­mo­bi­li­en­mak­ler den Verkaufspreis einer Immobilie anhand von Angebotsdaten und mit Hilfe von Bewertungstools schätzen und dabei oft um 30 bis 50 Prozent vom realen Marktwert abweichen, liefert das Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten oder Kurzgutachten eines zertifizierten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ters einen realistischen Verkaufspreis.

Der Gutachter berechnet den Verkehrswert anhand ge­set­zes­kon­for­mer Be­wer­tungs­ver­fah­ren. Er berücksichtigt dabei die aktuelle Marktsituation in Polch und bezieht zahlreiche Informationen wie die Brut­to­grund­flä­chen­be­rech­nung oder Mo­der­ni­sie­rungs­maß­nah­men mit ein. Außerdem passt er den von den Gut­ach­ter­aus­schüs­sen ermittelten Bodenrichtwert für den Stadtteil auf das konkrete Objekt an. Vom Zustand der Immobilie überzeugt sich der Gutachter bei einer Besichtigung und lässt wertmindernde Faktoren in die Wertermittlung einfließen. Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten eines zertifizierten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ters liefert den Preis, den das Gebäude bei der aktuellen Marktlage in Polch wert ist und der auch erzielt werden kann.


  • Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.
  • Unsere Sach­ver­stän­di­gen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien auch in Mayen, Ettringen-Eifel, Mendig, Ochtendung, Kruft, Muenstermaifeld, Kobern-Gondorf, Kottenheim, Mertloch, Lehmen, Oberfell-Mosel, Thuer, Lonnig und Kehrig-bei-Mayen durch.

Als Sachverständige im Bereich der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Polch erstellen wir Markt­wert­gut­ach­ten (Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe- und -Son­der­im­mo­bi­li­en. Selbst­ver­ständ­lich erstellen wir, für Sie auch Miet­wert­gut­ach­ten in Polch und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Aus­ein­an­der­set­zun­gen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Be­ra­tungs­leis­tung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.

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