Immobilien­bewertung
Iggingen

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Immobiliengutachten Verkehrswert für Iggingen

Als Sachverständige für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erstellen und prüfen wir für Sie Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten in Iggingen im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung verfassen professionelle Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Be­rück­sich­ti­gung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbst­ver­ständ­lich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Iggingen für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Rest­nut­zungs­dau­er Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüberhinhaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grund­stücks­be­wer­tung in Iggingen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Immobilien­bewertung Heid in Iggingen

Regionale Expertise

Jahrelange Erfahrung in Iggingen garantiert Ihnen eine verlässliche Wertermittlung.

Gesetzes­konform

Unsere Sach­ver­stän­di­gen halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.

Unabhängige Gutachter

Unsere Sach­ver­stän­di­gen halten den Ehrencodex von verschiedenen Verbänden und Institutionen wie RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und DGSV ein.

Festpreis​garantie

Den Wert von Immobilien in Iggingen bewerten wir fair, transparent und ohne versteckte Kosten.

Zertifiziert

Unsere Immobilien­gutachter verfügen über verschiedene renommierte Zer­ti­fi­zie­run­gen.

Professionelle Immobilienbewertung Iggingen

Ingenieure für Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten Iggingen – Qualität zahlt sich aus. Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehl­ent­schei­dun­gen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sach­ver­stän­di­gen für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kauf­ent­schei­dung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehr­fa­mi­li­en­haus oder einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten finden die gesetzlich vor­ge­schrie­be­nen Be­wer­tungs­ver­fah­ren Anwendung (Sach­wert­ver­fah­ren, Er­trags­wert­ver­fah­ren und Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren). Für Grund­stücks­wert­ermitt­lun­gen in Iggingen wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Ent­wick­lungs­po­ten­zi­al nach dem Re­si­du­al­wert­ver­fah­ren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gut­ach­ter­aus­schus­ses Iggingen fließen über Ver­gleichs­prei­se in die Ge­bäu­de­wert­ermitt­lung sowie den Bodenrichtwert mit ein.

Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten
Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kosten­transparenz

Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten §194 BauGB

  • Gerichtsfest
  • Vom Finanzamt anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Prüfung von Baulasten
  • Einsichtnahme in das Alt­las­ten­ka­tas­ter
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 70-120 Seiten)

Kurzgutachten

  • Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
  • Für private Zwecke
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Kaufberatung

  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Beurteilung Gebäudesubstanz und Sa­nie­rungs­be­darf
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 20 Seiten)
  • Ausführliche telefonische Besprechung der Ergebnisse

Ver­kaufs­be­ra­tung

  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Grundlage für Optimale Preisgestaltung
  • Verschafft ihnen entscheidende Ver­hand­lungs­vor­tei­le
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten

  • Präzise Wertermittlung nach BelWertV
  • Von Banken anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 60-90 Seiten)

Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten

  • Nachweis für verkürzte AfA z.B. durch technischen Verschleiß oder wirtschaftliche Entwertung.
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen.
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Unsere Bewertungen bei Google

Wir möchten uns für das Kurzgutachten bedanken, welches wir hier in Auftrag gegeben haben. Ging alles ganz unkompliziert.
Kundenmeinung Nummer 1
Brigitte Baecker
vor 6 Wochen
Die Kontaktaufnahme und Ter­min­ver­ein­ba­rung verlief freundlich und zügig, Herr Heid hat uns sehr kompetent beraten. Selbst diverse Nachfragen Monate später hat er geduldig, freundlich und zügig beantwortet.[...mehr]
Kundenmeinung Nummer 2
ernst hoff
vor 13 Tagen
Als Makler habe ich Unterstützung für bei der Bewertung einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie benötigt, da ich dort nicht ganz soviel Erfahrung besitze. Hierbei wurde ich von den Sach­ver­stän­di­gen von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung[...mehr]
Kundenmeinung Nummer 3
Stefan Kuhn
vor 6 Monaten

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
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Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

Was ist der Verkehrswert?

Der Verkehrswert ist der Marktwert einer Immobilie zum Zeitpunkt der Wertermittlung. Grundlage zur Ermittlung des Verkehrswertes ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Zur Berechnung sind in Deutschland drei ge­set­zes­kon­for­me, in der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung geregelte Be­wer­tungs­ver­fah­ren zulässig: Er­trags­wert­ver­fah­ren, Sach­wert­ver­fah­ren und Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren. Entscheidende Faktoren für die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie sind ihr Zustand, ihre Lage, die Markt­kon­di­tio­nen sowie Grund­stücks­merk­ma­le wie Brut­to­grund­flä­che, Mo­der­ni­sie­run­gen sowie im Grundbuch eingetragene Rechte und Belastungen.

Wie hoch ist der Lie­gen­schafts­zins­satz?

Der Lie­gen­schafts­zins­satz wird als Markt­an­pas­sungs­fak­tor für das Er­trags­wert­ver­fah­ren benötigt. Er wird in den Grund­stücks­markt­be­rich­ten der Gut­ach­ter­aus­schüs­se veröffentlicht. Nur wenige Stadt­ver­wal­tun­gen geben den Lie­gen­schafts­zins­satz öffentlich bekannt. Daher müssen Sie diesen bei Bedarf kostenpflichtig beim Gut­ach­ter­aus­schuss Ihrer Region anfragen.

Darüber hinaus veröffentlicht der Im­mo­bi­li­en­ver­band Deutschland durch­schnitt­li­che Lie­gen­schafts­zins­sät­ze für un­ter­schied­li­che Gebäudearten. Momentan gelten allgemein folgende Lie­gen­schafts­zins­sät­ze:

  • 2,5 bis 3,5 für Ei­gen­tums­woh­nun­gen, Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • 4,0 bis 5,0 für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • 5,0 bis 6,0 für Gebäude mit gemischter Nutzung
  • 5,5 bis 6,5 für Ge­schäfts­im­mo­bi­li­en und Bürogebäude
  • 6,5 bis 7,5 für reine Gewerbegebäude

Bei schlechter Marktlage oder mehr Angebot als Nachfrage wird ein höherer Lie­gen­schafts­zins­satz verwendet. Bei guter Marktlage und geringem Angebot bei hoher Nachfrage werden niedrigere Lie­gen­schafts­zins­sät­ze verwendet. Die obige Bandbreite darf als Richtwertskala verstanden werden. Die tatsächlichen Werte können in extremen Situationen außerhalb dieser Skala liegen.

Warum soll ich eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung vornehmen lassen?

Eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung durch einen professionellen Gutachter sollten Sie vornehmen lassen,

  • um den richtigen Verkaufspreis zu ermitteln,
  • um beim Kauf einer Immobilie nicht übervorteilt zu werden,
  • um die Entscheidung für eine Kapitalanlage fundiert treffen zu können,
  • um Wert­stei­ge­run­gen durch In­stand­set­zun­gen und Mo­der­ni­sie­run­gen zu berücksichtigen,
  • um in Streitfällen wie Erbschaft oder Scheidung mit einem plausiblen Verkehrswert zu argumentieren,
  • zur Überprüfung der Steuer bei Erbschaft oder Schenkung,
  • um bei einer Schadensmeldung die korrekte Ver­si­che­rungs­sum­me von Ihrem Ge­bäu­de­ver­si­che­rer zu kassieren,
  • um Differenzen mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen,
  • um vor Gericht eine neutrale und ge­set­zes­kon­for­me Wertermittlung als Ent­schei­dungs­grund­la­ge vorlegen zu können,
  • um ein Darlehen von der Bank zu erhalten oder das Grundstück beleihen zu können,
  • um auf der Immobilie lastende Rechte wie Nießbrauch und Wohnrecht im Verkehrswert widerzuspiegeln,
  • um einen angemessen hohen Ausgangswert bei einer Vormundschaft, Entschädigung, Enteignung, Zwangs- oder Tei­lungs­ver­stei­ge­rung zu präsentieren,
  • um den Schaden von Baupfusch beziffern und eine Beweissicherung durch einen unabhängigen Dritten gewährleisten zu können,
  • um die stillen Reserven bei der Bilanzierung des Be­triebs­ver­mö­gens anzugeben,
  • um Be­triebs­ver­mö­gen in Privatvermögen zu überführen.

Denn die Wertermittlung eines zertifizierten und unabhängigen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ters nach ge­set­zes­kon­for­men Be­wer­tungs­ver­fah­ren hat Gewicht bei Banken, Finanzbehörden, Gerichten, Investoren, Käufern und Verkäufern.

Welche Gesetze sind bei einem Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten relevant?

Je nach Art des Gutachtens bzw. des Anlasses dafür kommen andere Gesetze zur Anwendung. Ein seriöser und qualifizierter Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter weiß, welche Gesetze er einhalten und welche Be­wer­tungs­ver­fah­ren er anwenden muss. In den meisten Fällen geht es bei Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten um eine Ver­kehrs­wert­ermitt­lung. Der Verkehrswert wird in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt, während Bodenrichtwerte in § 196 BauGB geregelt sind.

Hinsichtlich der in Deutschland vor Gericht zulässigen Be­wer­tungs­ver­fah­ren für Immobilien existieren drei ge­set­zes­kon­for­me Methoden zur Berechnung des Marktwertes einer Immobilie:

Das Er­trags­wert­ver­fah­ren wird hauptsächlich bei vermieteten Objekten angewandt. Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren, bei dem Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien von Bedeutung sind, eignet sich besonders bei Ei­gen­tums­woh­nun­gen. Das Sach­wert­ver­fah­ren kommt vorrangig bei Ein- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern, Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en, unter Denkmalschutz stehenden Immobilien sowie industriellen und in­fra­struk­tu­rel­len Grundstücken (zum Beispiel Bahnhöfe) zum Einsatz. Geregelt sind diese drei ge­set­zes­kon­for­men Verfahren in der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV).

Was macht ein Gut­ach­ter­aus­schuss?

Die Aufgaben von selbstständigen, unabhängigen Gut­ach­ter­aus­schüs­sen sind in § 192 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Sie ermitteln Grund­stücks­wer­te und Bodenrichtwerte im Sinne der Transparenz auf dem Grund­stücks­markt sachkundig. Dazu erhalten die Gut­ach­ter­aus­schüs­se von den Notaren Kopien aller Im­mo­bi­li­en­trans­ak­tio­nen in ihrem Zu­stän­dig­keits­be­reich. Die Daten aus den Kaufverträgen, die bei der Wertermittlung eine Rolle spielen, werden von den Ausschüssen in einer Kauf­preis­samm­lung aufgeführt und die Daten mit mathematisch-statistischen Methoden analysiert. Die so ermittelten Grund­stücks­wer­te und Bodenrichtwerte dienen als Grundlage von Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten und Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten.

Gut­ach­ter­aus­schüs­se erstellen auch selbst Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten für bebaute und unbebaute Grundstücke innerhalb ihres regionalen Zu­stän­dig­keits­be­reichs. Gutachter im Ausschuss dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Ge­biets­kör­per­schaft, für die der Gut­ach­ter­aus­schuss gebildet wird, beschäftigt sein. Üblicherweise werden Gut­ach­ter­aus­schüs­se alle zwei Jahre einberufen.

Wer darf eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Iggingen vornehmen?

Wenn Sie eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung mit juristischer Tragweite, beispielsweise für

  • Baumängel und Bauschäden,
  • einen Erb­schafts­streit,
  • eine Scheidung,
  • eine Schenkung,
  • eine Vormundschaft,
  • eine Entschädigung,
  • Rechte (z.B. Nießbrauch, Wohnrecht) und Belastungen (z.B. Darlehen),
  • einen Ver­si­che­rungs­fall oder
  • Differenzen mit dem Finanzamt haben,
  • sollten Sie auf einen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in Iggingen zurückgreifen, der
  • von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt
  • oder von DEKRA, DIA, EIPOS, HypZert oder TÜV nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert wurde.

Gutachter mit entsprechenden Zer­ti­fi­zie­run­gen wenden ge­set­zes­kon­for­me Be­wer­tungs­ver­fah­ren an, die vor Gericht Bestand haben. Um sicher zu gehen, lassen Sie sich aktuelle, gültige Zertifikate zeigen.

Was ist der Grundstückswert?

Der Grundstückswert gibt an, wie viel ein unbebautes Grundstück wert ist. Er wird auch als Bodenwert bezeichnet. Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter ermitteln den Grundstückswert per Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren oder anhand von Bo­den­richt­wer­ten, die mindestens alle zwei Jahre in den Gut­ach­ter­aus­schüs­sen festgelegt werden.

Was ist der Vergleichswert?

Mit dem Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren für Immobilien wird der Verkehrswert von vergleichbaren Immobilien (Lage, Baujahr, Bausubstanz, Ausstattung, Fläche etc.) gesetzeskonform ermittelt. Grundlage für die Wertermittlung sind erzielte Kaufpreise (und damit Vergleichswerte) für ähnliche Objekte. Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren gilt als präzise Methode zur Ver­kehrs­wert­ermitt­lung und eignet sich besonders gut für Ei­gen­tums­woh­nun­gen.


  • Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.
  • Unsere Sach­ver­stän­di­gen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien auch in Schwaebisch-Gmuend, Heubach-Wuerttemberg, Abtsgmuend, Waldstetten-Wuerttemberg, Mutlangen, Boebingen-an-der-Rems, Moegglingen, Spraitbach, Durlangen, Goeggingen-Wuerttemberg, Schechingen, Leinzell, Heuchlingen-Lein, Eschach-bei-Schwaebisch-Gmuend, Ruppertshofen-bei-Schwaebisch-Gmuend und Taeferrot durch.

Als Sachverständige im Bereich der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Iggingen erstellen wir Markt­wert­gut­ach­ten (Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe- und -Son­der­im­mo­bi­li­en. Selbst­ver­ständ­lich erstellen wir, für Sie auch Miet­wert­gut­ach­ten in Iggingen und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Aus­ein­an­der­set­zun­gen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Be­ra­tungs­leis­tung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.

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