Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen und prüfen wir für Sie Verkehrswertgutachten in Neustadt an der Weinstraße im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Immobilienbewertung verfassen professionelle Immobiliengutachten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Berücksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbstverständlich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Neustadt an der Weinstraße für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Restnutzungsdauer Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüberhinhaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grundstücksbewertung in Neustadt an der Weinstraße. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ingenieure für Immobiliengutachten Neustadt an der Weinstraße - Qualität zahlt sich aus. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehlentscheidungen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sachverständigen für Immobilienbewertung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kaufentscheidung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder einer Gewerbeimmobilie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Immobiliengutachten finden die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren Anwendung (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren). Für Grundstückswertermittlungen in Neustadt an der Weinstraße wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Entwicklungspotenzial nach dem Residualwertverfahren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gutachterausschusses Neustadt an der Weinstraße fließen über Vergleichspreise in die Gebäudewertermittlung sowie den Bodenrichtwert mit ein.
Das Sachverständigenbüro Heid ist mit seinem Team für Neustadt an der Weinstraße und Umgebung für sie tätig. Unsere lokal versierten Immobiliengutachter kennen sich bestens mit den Immobilienpreisen vor Ort aus. Dabei zeichnen die folgenden Punkte unser Angebot für Sie aus:
Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.
Unser Gutachten lag innerhalb weniger Tage auf dem Tisch und war erste Klasse. Vielen Dank für die top...
Wir haben uns ein Kurzgutachten für den privaten Gebrauch erstellen lassen und fanden das ganz toll.
Aller besten Dank nochmals für den kurzfristigen Termin und das Gutachten. Besonders erfreut hat mich...
Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz werden der Öffentlichkeit in einem länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) zur Verfügung gestellt. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte vorbehalten.
Baulasten sind rechtliche Einschränkungen hinsichtlich Bebauung oder Nutzung, die Grundstückseigentümer für Ihre Immobilie dulden müssen. Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten sind Baulasten in Rheinland-Pfalz nicht im Grundbuch verzeichnet, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis. Möchten Sie wissen, ob eine Immobilie in Rheinland-Pfalz Baulasten hat, müssen Sie einen Baulasten-Auszug bei der zuständigen Baubehörde anfordern.
Die Makrolage einer Immobilie sagt aus, in welchem Stadtteil sie liegt und ob es sich dabei um ein beliebtes, aufstrebendes Szeneviertel, ein reines Wohngebiet, ein Industriegebiet oder ein gemischtes Wohn- und Gewerbegebiet handelt. Die Mikrolage umfasst die örtliche Infrastruktur (Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Arztpraxen, Gastronomiebetriebe) und soziodemographische Merkmale zur Bevölkerungsstruktur. Auch der Faktor Lärmbelästigung beeinträchtigt die Mikrolage einer Immobilie.
Während Immobilienmakler den Verkaufspreis einer Immobilie anhand von Angebotsdaten und mit Hilfe von Bewertungstools schätzen und dabei oft um 30 bis 50 Prozent vom realen Marktwert abweichen, liefert das Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten eines zertifizierten Immobiliengutachters einen realistischen Verkaufspreis.
Der Gutachter berechnet den Verkehrswert anhand gesetzeskonformer Bewertungsverfahren. Er berücksichtigt dabei die aktuelle Marktsituation in Neustadt an der Weinstraße und bezieht zahlreiche Informationen wie die Bruttogrundflächenberechnung oder Modernisierungsmaßnahmen mit ein. Außerdem passt er den von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwert für den Stadtteil auf das konkrete Objekt an. Vom Zustand der Immobilie überzeugt sich der Gutachter bei einer Besichtigung und lässt wertmindernde Faktoren in die Wertermittlung einfließen. Ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Immobiliengutachters liefert den Preis, den das Gebäude bei der aktuellen Marktlage in Neustadt an der Weinstraße wert ist und der auch erzielt werden kann.
Das Mietpreisniveau in Neustadt an der Weinstraße hängt vor allem von der Marktsituation ab. Entscheidend für den Mietpreis, den Sie für Ihre Kapitalanlage verlangen können, ist einerseits die Lage im richtigen Stadtviertel. Andererseits beeinflussen Bruttogrundfläche und Baujahr den Mietpreis erheblich. Der Mietspiegel der Stadt Neustadt an der Weinstraße gibt Aufschluss über die durchschnittlichen Nettokaltmieten, die derzeit je nach Stadtteil, Baujahr und Größe verlangt werden.
Für folgende Ausstattungsmerkmale werden Aufschläge in Höhe von mehr als nur ein paar Cent eingepreist: Fußbodenheizung, modernes oder hochwertiges Bad, maximal zehn Jahre alte Einbauküche in gutem Zustand, Aufzug sowie hochwertiger Fußbodenbelag (Mehrschicht- oder Massivparkett, Marmor, Naturstein).
Höhere Mieteinnahmen bringen zudem getrennte Toiletten, ein Balkon oder Wintergarten, eine Loggia, Dachterrasse oder Terrasse.
Beträchtliche Abzüge gibt es für fehlende Böden, unübliche Raumgrößen (zum Beispiel Schlafzimmer unter neun Quadratmeter), „auf Putz liegende“ Leitungen, veraltete Haustechnik, eine sehr einfache Grundausstattung oder wenn sich die Kochgelegenheit zwangsläufig im Wohnraum oder Flur befindet.
Grundstücke werden anders bewertet als Immobilien. Während bei der Wertermittlung für Häuser viele Faktoren wie Bausubstanz, Zustand, Modernisierungen, Ausstattung und Lage mit Infrastruktur eine Rolle spielen, geht es bei Grundstücken primär um die Lage.
Entscheidend für den Wert eines Grundstücks ist dessen Bodenwert. Er ergibt sich aus dem Bodenrichtwert mal der Anzahl Quadratmeter. Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss mindestens alle zwei Jahre für unterschiedliche Zonen innerhalb von Neustadt an der Weinstraße ermittelt. Maßgeblich hierfür sind die Durchschnittswerte von Grundstücksverkäufen innerhalb der Bodenrichtwertzone.
Ist ein Teil des Grundstücks, zum Beispiel aufgrund von Rechten, Belastungen, schlechter Bodenqualität oder beispielsweise Hanglage nicht bebaubar, wird dies wertmindernd bei der Ermittlung des Grundstückswertes berücksichtigt.
Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Wert, den die Immobilie auf dem Immobilienmarkt zu dem Zeitpunkt hat, an dem ihr Wert erfasst wird. Der Verkehrswert orientiert sich unter anderem an der Lage, der Bruttogrundfläche, dem Zustand, der Ausstattung, Rechten und Belastungen der Immobilie sowie an der Marktsituation. Der Verkehrswert wird von Gutachtern anhand zahlreicher Faktoren nach gesetzeskonformen Bewertungsverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) berechnet.
Der Marktwert ist ein Synonym für den Verkehrswert.
Der Beleihungswert eines Grundstücks spielt für Darlehensgeber eine Rolle. Für den Fall, dass ein Darlehensnehmer nicht in der Lage sein sollte, seinen Kredit zurückzuzahlen, verlangen Banken vor der Vergabe eine Sicherheit, um das verliehene Geld notfalls durch den Verkauf der Immobilie wiederzubekommen. Der Beleihungswert einer Immobilie gibt an, wie viel Geld sich mit ihr langfristig erzielen lässt.
Der Bodenwert gibt an, wie viel ein unbebautes Grundstück wert ist. Der Bodenwert wird auch als Grundstückswert bezeichnet. Immobiliengutachter berechnen den Bodenwert mithilfe von in den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerten oder mit dem Vergleichswertverfahren.
Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie Inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.
Als Sachverständige im Bereich der Immobilienbewertung in Neustadt an der Weinstraße erstellen wir Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe-, und -Sonderimmobilien. Selbstverständlich erstellen wir für Sie auch Mietwertgutachten in Neustadt an der Weinstraße und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Beratungsleistung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.
Heid Immobilien GmbH
Heid Immobilienbewertung
Mitgliedschaften:
Deutscher Gutachter & Sachverständigenverband
VDI, Verband deutscher Ingenieure
Kompetente Experten vor Ort, die den Markt präzise einschätzen
können, erzielen höhere Verkaufspreise.
Zusätzlich profitieren Sie von unseren schlanken und effizienten Prozessabläufen. Die hieraus
resultierenden Preisvorteile geben wir gerne an unsere Kunden weiter.
Der Preis eines Gutachtens hängt vom Umfang und der Komplexität des Objektes ab. Neben der Wohn- und Grundfläche beeinflusst auch die Art der Immobilie (z.B. Wohn-, Geschäfts- oder Sonderimmobilie) die Kosten für das Gutachten. Die Auslagen für die Beschaffung von Dokumenten, die dem Besitzer nicht vorliegen, müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich!