Immobilien­bewertung
Mölsheim

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Als Sachverständige für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erstellen und prüfen wir für Sie Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten in Mölsheim im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung verfassen professionelle Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Be­rück­sich­ti­gung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbst­ver­ständ­lich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Mölsheim für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Rest­nut­zungs­dau­er Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüberhinhaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grund­stücks­be­wer­tung in Mölsheim. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Immobilien­bewertung Heid in Mölsheim

Regionale Expertise

Jahrelange Erfahrung in Mölsheim garantiert Ihnen eine verlässliche Wertermittlung.

Gesetzes­konform

Unsere Sach­ver­stän­di­gen halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.

Unabhängige Gutachter

Unsere Sach­ver­stän­di­gen halten den Ehrencodex von verschiedenen Verbänden und Institutionen wie RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und DGSV ein.

Festpreis​garantie

Den Wert von Immobilien in Mölsheim bewerten wir fair, transparent und ohne versteckte Kosten.

Zertifiziert

Unsere Immobilien­gutachter verfügen über verschiedene renommierte Zer­ti­fi­zie­run­gen.

Professionelle Immobilienbewertung Mölsheim

Ingenieure für Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten Mölsheim – Qualität zahlt sich aus. Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehl­ent­schei­dun­gen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sach­ver­stän­di­gen für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kauf­ent­schei­dung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehr­fa­mi­li­en­haus oder einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten finden die gesetzlich vor­ge­schrie­be­nen Be­wer­tungs­ver­fah­ren Anwendung (Sach­wert­ver­fah­ren, Er­trags­wert­ver­fah­ren und Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren). Für Grund­stücks­wert­ermitt­lun­gen in Mölsheim wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Ent­wick­lungs­po­ten­zi­al nach dem Re­si­du­al­wert­ver­fah­ren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gut­ach­ter­aus­schus­ses Mölsheim fließen über Ver­gleichs­prei­se in die Ge­bäu­de­wert­ermitt­lung sowie den Bodenrichtwert mit ein.

Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten
Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kosten­transparenz

Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten §194 BauGB

  • Gerichtsfest
  • Vom Finanzamt anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Prüfung von Baulasten
  • Einsichtnahme in das Alt­las­ten­ka­tas­ter
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 70-120 Seiten)

Kurzgutachten

  • Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
  • Für private Zwecke
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Kaufberatung

  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Beurteilung Gebäudesubstanz und Sa­nie­rungs­be­darf
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 20 Seiten)
  • Ausführliche telefonische Besprechung der Ergebnisse

Ver­kaufs­be­ra­tung

  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Grundlage für Optimale Preisgestaltung
  • Verschafft ihnen entscheidende Ver­hand­lungs­vor­tei­le
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten

  • Präzise Wertermittlung nach BelWertV
  • Von Banken anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 60-90 Seiten)

Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten

  • Nachweis für verkürzte AfA z.B. durch technischen Verschleiß oder wirtschaftliche Entwertung.
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen.
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Unsere Bewertungen bei Google

Aller besten Dank nochmals für den kurzfristigen Termin und das Gutachten. Besonders erfreut hat mich auch die unkomplizierte und schnelle Bearbeitung. Die Wertermittlung war in allen Punkten für uns[...mehr]
Kundenmeinung Nummer 1
Viktor Dick
vor 3 Tagen
Als Makler habe ich Unterstützung für bei der Bewertung einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie benötigt, da ich dort nicht ganz soviel Erfahrung besitze. Hierbei wurde ich von den Sach­ver­stän­di­gen von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung[...mehr]
Kundenmeinung Nummer 2
Stefan Kuhn
vor 7 Monaten
Schnell Be­sich­ti­gungs­ter­min erhalten, Gutachten übersichtlich und hochwertig mit allem was nötig ist zu­sam­men­ge­stellt. Gerne wieder.
Kundenmeinung Nummer 3
Vanessa Beck
vor 7 Wochen

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Doppel- & Reihenhäuser
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  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
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  • Ferienhäuser & Wohnungen
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Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

Was ist der Vergleichswert?

Mit dem Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren für Immobilien wird der Verkehrswert von vergleichbaren Immobilien (Lage, Baujahr, Bausubstanz, Ausstattung, Fläche etc.) gesetzeskonform ermittelt. Grundlage für die Wertermittlung sind erzielte Kaufpreise (und damit Vergleichswerte) für ähnliche Objekte. Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren gilt als präzise Methode zur Ver­kehrs­wert­ermitt­lung und eignet sich besonders gut für Ei­gen­tums­woh­nun­gen.

Was ist ein Vollgutachten?

Ein Vollgutachten ist ein anderer Begriff für ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten. Dabei handelt es sich um ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten, das den aktuellen Marktwert einer Immobilie widerspiegelt. Der Verkehrswert ist laut §194 Baugesetzbuch (BauGB) der Wert, der beim Verkauf einer Immobilie auf dem freien Markt unter gewöhnlichen Ge­schäfts­be­din­gun­gen erzielt werden kann. Er wird über eines von drei normierten und in der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung geregelten Be­wer­tungs­ver­fah­ren berechnet.

Ein Vollgutachten unterscheidet sich von einem Kurzgutachten hauptsächlich dadurch, dass es vor Gericht und bei Behörden anerkannt wird. Hingegen gilt ein Kurzgutachten nur im privaten Bereich. Kurzgutachten sind ab 990 Euro zu bekommen, Vollgutachten kosten mindestens 1.600 Euro.

Was ist der Beleihungswert?

Der Beleihungswert einer Immobilie gibt an, wie viel Geld ein Kreditgeber durch den Verkauf der Immobilie auch in ferner Zukunft einnehmen könnte. Banken und andere Im­mo­bi­li­en­fi­nan­zie­rer benötigen den Beleihungswert bei der Vergabe von Darlehen, um ihr Fi­nan­zie­rungs­ri­si­ko abzuschätzen.

Wann kann ich meine Immobilie auch online bewerten lassen?

Grundsätzlich haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um eine Immobilie bewerten zu lassen: Sie können einen zertifizierten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter mit der Erstellung eines Im­mo­bi­li­en­gut­ach­tens beauftragen oder ein einschlägiges Internetportal für die Online-Wertermittlung nutzen.

Eine Online-Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung reicht aus, wenn Sie

  • kurzfristig eine grobe Orientierung benötigen.
  • die Ver­si­che­rungs­sum­me Ihrer Immobilie überprüfen möchten.
  • als Eigentümer für die Planung der Altersvorsorge den Wert Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses einschätzen wollen.
  • zur Vorlage einer aktuellen Ver­mö­gens­auf­stel­lung für Ihr Kreditinstitut.
  • grob prüfen möchten, ob die Berechnung der Erb­schafts­steu­er durch das Finanzamt plausibel ist.

Eine Online-Bewertung funktioniert schnell, unkompliziert und ist kostengünstig. Allerdings gibt es hier kein umfassendes Know-how, auf das Sie sich verlassen können. Darüber verfügt nur ein professioneller Gutachter.

Möchten Sie den tatsächlichen Verkehrswert Ihrer Immobilie wissen? Benötigen Sie den Beleihungswert Ihrer Immobilie für ein Darlehen? Fechten Sie die Besteuerung Ihrer Immobilie an, oder müssen Sie gegen den ehemaligen Ehegatten, Miterben, die Versicherung oder Behörden vor Gericht ziehen? In all diesen Fällen ist das Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten eines qualifizierten Sach­ver­stän­di­gen unerlässlich.

Wie aktuell muss ein Grundbuchauszug für die Wertermittlung einer Immobilie sein?

Ein Grundbuchauszug sollte brandaktuell sein und alle Rechte und Belastungen, die auf der Immobilie liegen, beinhalten. Ist Ihr Grundbuchauszug älter als drei Monate, empfiehlt sich ein frischer Auszug. Sie können diesen im Grundbuchamt, das in das zuständige Amtsgericht eingegliedert ist, beantragen. Wie Sie einen Grundbuchauszug anfordern, haben wir hier zu­sam­men­ge­stellt.

Welches Gutachten benötige ich für meine Versicherung nach Sturmschäden in Mölsheim?

Nach einem Sturm möchten Hausbesitzer die Schäden von Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung erstattet bekommen. Um Rechts­strei­tig­kei­ten mit der Versicherung zu vermeiden, empfiehlt sich die Erstellung eines Scha­den­gut­ach­tens durch einen zertifizierten Baugutachter.

Innerhalb weniger Stunden kann ein Baugutachter das Ausmaß der Schäden ganzheitlich erfassen. Um die Reparaturkosten nach einem Sturm möglichst in voller Höhe von der Versicherung zu bekommen, muss das Dach durch In­stand­hal­tungs­maß­nah­men allerdings in einem guten Zustand gewesen sein. Davon ungerührt muss die Ge­bäu­de­ver­si­che­rung Sturmschäden erst ab Windstärke 8 (62 km/h) ersetzen.

Was macht ein Gut­ach­ter­aus­schuss?

Die Aufgaben von selbstständigen, unabhängigen Gut­ach­ter­aus­schüs­sen sind in § 192 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Sie ermitteln Grund­stücks­wer­te und Bodenrichtwerte im Sinne der Transparenz auf dem Grund­stücks­markt sachkundig. Dazu erhalten die Gut­ach­ter­aus­schüs­se von den Notaren Kopien aller Im­mo­bi­li­en­trans­ak­tio­nen in ihrem Zu­stän­dig­keits­be­reich. Die Daten aus den Kaufverträgen, die bei der Wertermittlung eine Rolle spielen, werden von den Ausschüssen in einer Kauf­preis­samm­lung aufgeführt und die Daten mit mathematisch-statistischen Methoden analysiert. Die so ermittelten Grund­stücks­wer­te und Bodenrichtwerte dienen als Grundlage von Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten und Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten.

Gut­ach­ter­aus­schüs­se erstellen auch selbst Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten für bebaute und unbebaute Grundstücke innerhalb ihres regionalen Zu­stän­dig­keits­be­reichs. Gutachter im Ausschuss dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Ge­biets­kör­per­schaft, für die der Gut­ach­ter­aus­schuss gebildet wird, beschäftigt sein. Üblicherweise werden Gut­ach­ter­aus­schüs­se alle zwei Jahre einberufen.

Welche Gesetze sind bei einem Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten relevant?

Je nach Art des Gutachtens bzw. des Anlasses dafür kommen andere Gesetze zur Anwendung. Ein seriöser und qualifizierter Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter weiß, welche Gesetze er einhalten und welche Be­wer­tungs­ver­fah­ren er anwenden muss. In den meisten Fällen geht es bei Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten um eine Ver­kehrs­wert­ermitt­lung. Der Verkehrswert wird in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt, während Bodenrichtwerte in § 196 BauGB geregelt sind.

Hinsichtlich der in Deutschland vor Gericht zulässigen Be­wer­tungs­ver­fah­ren für Immobilien existieren drei ge­set­zes­kon­for­me Methoden zur Berechnung des Marktwertes einer Immobilie:

Das Er­trags­wert­ver­fah­ren wird hauptsächlich bei vermieteten Objekten angewandt. Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren, bei dem Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien von Bedeutung sind, eignet sich besonders bei Ei­gen­tums­woh­nun­gen. Das Sach­wert­ver­fah­ren kommt vorrangig bei Ein- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern, Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en, unter Denkmalschutz stehenden Immobilien sowie industriellen und in­fra­struk­tu­rel­len Grundstücken (zum Beispiel Bahnhöfe) zum Einsatz. Geregelt sind diese drei ge­set­zes­kon­for­men Verfahren in der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV).


  • Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.
  • Unsere Sach­ver­stän­di­gen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien auch in Kettenheim-Rheinhessen, Gruenstadt, Moelsheim, Obrigheim-Pfalz, Goellheim, Ebertsheim-Pfalz, Westhofen-Rheinhessen, Monsheim-Rheinhessen, Offstein, Albisheim-Pfrimm, Gundersheim-Rheinhessen, Marnheim-Pfalz, Ober-Floersheim, Stetten-Pfalz, Flomborn, Kindenheim, Bockenheim-an-der-Weinstrasse und Floersheim-Dalsheim durch.

Als Sachverständige im Bereich der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Mölsheim erstellen wir Markt­wert­gut­ach­ten (Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe- und -Son­der­im­mo­bi­li­en. Selbst­ver­ständ­lich erstellen wir, für Sie auch Miet­wert­gut­ach­ten in Mölsheim und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Aus­ein­an­der­set­zun­gen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Be­ra­tungs­leis­tung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.

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