Immobilienbewertung
Horstmar, Westfalen
Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
- Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
- Kurzgutachten
- Restnutzungsdauer-Gutachten zur AfA-Verkürzung
- Berechnung des Verkehrswertes bei Erbschaft und Scheidung
- Immobilien-Kaufberatung in Horstmar, Westfalen & Umgebung
- Zertifizierte Immobiliengutachter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS
- Unabhängige & neutrale Ermittlung des Marktwertes
- Öffentlich bestellte & vereidigte Sachverständige in Horstmar, Westfalen
- Festpreisgarantie | transparent & fair | keine versteckten Kosten
- Kostenlose & unverbindliche Beratung durch Sachverständige
- Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
- Wertgutachten & Immobilienwertermittlung für Betriebsvermögen
- Bewertung von Gewerbeimmobilien in Horstmar, Westfalen
- Wertermittlung für das Finanzamt
- Steuerliche Immobilienbewertung Horstmar, Westfalen

Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen und prüfen wir für Sie Verkehrswertgutachten in Horstmar, Westfalen im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Immobilienbewertung verfassen professionelle Immobiliengutachten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Berücksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbstverständlich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Horstmar, Westfalen für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Restnutzungsdauer-Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüber hinaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grundstücksbewertung in Horstmar, Westfalen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Immobilienbewertung Heid in Horstmar, Westfalen
Regionale Expertise
Jahrelange Erfahrung in Horstmar, Westfalen garantiert Ihnen eine verlässliche Wertermittlung.
Gesetzeskonform
Unsere Sachverständigen halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.
Unabhängige Gutachter
Unsere Sachverständigen halten den Ehrencodex von verschiedenen Verbänden und Institutionen wie RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und DGSV ein.
Festpreisgarantie
Den Wert von Immobilien in Horstmar, Westfalen bewerten wir fair, transparent und ohne versteckte Kosten.
Zertifiziert
Unsere Immobiliengutachter verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen.

Ingenieure für Immobiliengutachten Horstmar, Westfalen – Qualität zahlt sich aus. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehlentscheidungen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sachverständigen für Immobilienbewertung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kaufentscheidung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder einer Gewerbeimmobilie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Immobiliengutachten finden die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren Anwendung (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren). Für Grundstückswertermittlungen in Horstmar, Westfalen wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Entwicklungspotenzial nach dem Residualwertverfahren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gutachterausschusses Horstmar, Westfalen fließen über Vergleichspreise in die Gebäudewertermittlung sowie den Bodenrichtwert mit ein.
Wie ermittelt ein zertifizierter Immobiliengutachter in Horstmar, Westfalen den Verkehrswert einer Immobilie?
Was uns auszeichnet:
Gebäudebewertung durch Experten
Das Sachverständigenbüro Heid ist mit seinem Team für Horstmar, Westfalen und Umgebung für sie tätig. Unsere lokal versierten Immobiliengutachter kennen sich bestens mit den Immobilienpreisen vor Ort aus. Dabei zeichnen die folgenden Punkte unser Angebot für Sie aus: Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.




- Ausschließlich zertifizierte Gutachter mit Lokal-Expertise: Unsere Immobiliensachverständigen verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen, welche die Qualität ihrer Wertermittlung bezeugen. Dazu gehören TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS.
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben: Unsere lokalen Immobiliengutachter kennen die Gesetzeslage in Horstmar, Westfalen und Umgebung bestens. Unsere Gutachten halten diese immer ein.
- Faires Pauschalangebot: Klar und transparent, ohne versteckte Kosten. Unsere Experten erstellen eine verbindliche Kalkulation aller anfallenden Kosten im Voraus, sodass Sie keine unerwarteten Nachzahlungen befürchten müssen. Lediglich die Kosten für Behörden müssen separat berücksichtigt werden.
- Rundum betreut: Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir prüfen Ihre Immobilie in Horstmar, Westfalen professionell und informieren Sie über deren Wert, Zustand, Mängel, Kosten und alle relevanten rechtlichen Bestimmungen. Zudem beantragen wir die Unterlagen auf Wunsch für Sie.
- Verlässliche Immobilienbewertung durch das Vier-Augen-Prinzip: Indem wir unsere Gutachten immer von einem weiteren Sachverständigen prüfen lassen, gewährleisten wir Ihnen höchste Qualität. So bewahren wir Sie zuverlässig vor gravierenden Fehlentscheidungen.
- Spezielle Themenschwerpunkte: Zudem verfügen unsere Immobiliengutachter in Horstmar, Westfalen und Umgebung über Spezialkompetenzen (z.B. Bausachverständige). Das heißt: Wir suchen nicht irgendeinen Gutachter für Ihr Projekt, sondern den optimal geeigneten, sodass wir auch besondere Anliegen bestens bedienen können.
- Auch kurzfristige Termine: Unsere Kunden sind uns wichtig. Deshalb richten sich unsere Immobiliengutachter zeitlich nach Ihnen und nehmen auch kurzfristige Aufträge wahr – ganz nach Ihren Möglichkeiten.
Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.
Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten
Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kostentransparenz


Verkehrswertgutachten §194 BauGB
- Gerichtsfest
- Vom Finanzamt anerkannt
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Prüfung von Baulasten
- Einsichtnahme in das Altlastenkataster
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 70-120 Seiten)

Kurzgutachten
- Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
- Für private Zwecke
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Kaufberatung
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Beurteilung Gebäudesubstanz und Sanierungsbedarf
- Schriftliche Abhandlung (ca. 20 Seiten)
- Ausführliche telefonische Besprechung der Ergebnisse

Verkaufsberatung

Beleihungswertgutachten
- Präzise Wertermittlung nach BelWertV
- Von Banken anerkannt
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 60-90 Seiten)

Restnutzungsdauer-Gutachten
- Nachweis für verkürzte AfA z.B. durch technischen Verschleiß oder wirtschaftliche Entwertung.
- Ortsbegehung durch Sachverständigen.
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)
Kunden, die uns vertrauen








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- Wohnrecht & Wohnungsrecht
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- Erbbaurecht
- Leitungs- & Wegerecht
- Baulasten
Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?





Wichtige Fragen zur Immobilienbewertung in Horstmar, Westfalen
Welche Unterlagen benötigt ein Gutachter für eine Immobilienbewertung?
Um den Verkehrswert einer Immobilie zuverlässig ermitteln zu können, benötigt ein Immobiliengutachter spätestens nach der persönlichen Besichtigung des zu bewertenden Objekts folgende Dokumente:
- Baubeschreibung
- Baugenehmigung
- Bauzeichnungen, Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten
- Energieausweis
- Flächen- und Raumberechnung (Kubaturberechnung)
- aktueller Grundbuchauszug
- amtlicher Lageplan
- Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
- Mietverträge und Mietaufstellung (bei vermieteten Wohnungen)
- Übersicht über wesentliche Schäden, Instandsetzungen und Modernisierungen der letzten 20 Jahre
- Wohnflächen- bzw. Nutzflächenberechnung
Kapitalanlage in Horstmar, Westfalen: Welche Ausstattung bringt Mehreinnahmen bei vermieteten Immobilien?
Das Mietpreisniveau in Horstmar, Westfalen hängt vor allem von der Marktsituation ab. Entscheidend für den Mietpreis, den Sie für Ihre Kapitalanlage verlangen können, ist einerseits die Lage im richtigen Stadtviertel. Andererseits beeinflussen Bruttogrundfläche und Baujahr den Mietpreis erheblich. Der Mietspiegel der Stadt Horstmar, Westfalen gibt Aufschluss über die durchschnittlichen Nettokaltmieten, die derzeit je nach Stadtteil, Baujahr und Größe verlangt werden.
Für folgende Ausstattungsmerkmale werden Aufschläge in Höhe von mehr als nur ein paar Cent eingepreist: Fußbodenheizung, modernes oder hochwertiges Bad, maximal zehn Jahre alte Einbauküche in gutem Zustand, Aufzug sowie hochwertiger Fußbodenbelag (Mehrschicht- oder Massivparkett, Marmor, Naturstein).
Höhere Mieteinnahmen bringen zudem getrennte Toiletten, ein Balkon oder Wintergarten, eine Loggia, Dachterrasse oder Terrasse.
Beträchtliche Abzüge gibt es für fehlende Böden, unübliche Raumgrößen (zum Beispiel Schlafzimmer unter neun Quadratmeter), „auf Putz liegende“ Leitungen, veraltete Haustechnik, eine sehr einfache Grundausstattung oder wenn sich die Kochgelegenheit zwangsläufig im Wohnraum oder Flur befindet.
Werden Grundstücke in Horstmar, Westfalen anders bewertet als Häuser?
Grundstücke werden anders bewertet als Immobilien. Während bei der Wertermittlung für Häuser viele Faktoren wie Bausubstanz, Zustand, Modernisierungen, Ausstattung und Lage mit Infrastruktur eine Rolle spielen, geht es bei Grundstücken primär um die Lage.
Entscheidend für den Wert eines Grundstücks ist dessen Bodenwert. Er ergibt sich aus dem Bodenrichtwert mal der Anzahl Quadratmeter. Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss mindestens alle zwei Jahre für unterschiedliche Zonen innerhalb von Horstmar, Westfalen ermittelt. Maßgeblich hierfür sind die Durchschnittswerte von Grundstücksverkäufen innerhalb der Bodenrichtwertzone.
Ist ein Teil des Grundstücks, zum Beispiel aufgrund von Rechten, Belastungen, schlechter Bodenqualität oder beispielsweise Hanglage nicht bebaubar, wird dies wertmindernd bei der Ermittlung des Grundstückswertes berücksichtigt.
Was ist der Bodenwert?
Der Bodenwert gibt an, wie viel ein unbebautes Grundstück wert ist. Der Bodenwert wird auch als Grundstückswert bezeichnet. Immobiliengutachter berechnen den Bodenwert mithilfe von in den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerten oder mit dem Vergleichswertverfahren.
Was ist ein Vollgutachten?
Ein Vollgutachten ist ein anderer Begriff für ein Verkehrswertgutachten. Dabei handelt es sich um ein Immobiliengutachten, das den aktuellen Marktwert einer Immobilie widerspiegelt. Der Verkehrswert ist laut §194 Baugesetzbuch (BauGB) der Wert, der beim Verkauf einer Immobilie auf dem freien Markt unter gewöhnlichen Geschäftsbedingungen erzielt werden kann. Er wird über eines von drei normierten und in der Immobilienwertermittlungsverordnung geregelten Bewertungsverfahren berechnet.
Ein Vollgutachten unterscheidet sich von einem Kurzgutachten hauptsächlich dadurch, dass es vor Gericht und bei Behörden anerkannt wird. Hingegen gilt ein Kurzgutachten nur im privaten Bereich. Kurzgutachten sind ab 990 Euro zu bekommen, Vollgutachten kosten mindestens 1.600 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen Makrolage und Mikrolage?
Die Makrolage einer Immobilie sagt aus, in welchem Stadtteil sie liegt und ob es sich dabei um ein beliebtes, aufstrebendes Szeneviertel, ein reines Wohngebiet, ein Industriegebiet oder ein gemischtes Wohn- und Gewerbegebiet handelt. Die Mikrolage umfasst die örtliche Infrastruktur (Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Arztpraxen, Gastronomiebetriebe) und soziodemographische Merkmale zur Bevölkerungsstruktur. Auch der Faktor Lärmbelästigung beeinträchtigt die Mikrolage einer Immobilie.
What Is Land Value?
The land value—also referred to as the site value or ground value—represents the market value of an undeveloped plot of land. Professional property appraisers determine this value using either the comparative value method or based on standard land values (Bodenrichtwerte), which are defined by local valuation committees (Gutachterausschüsse) at least once every two years.
Sind Bodenwert und Bodenrichtwert identisch?
Nein, Bodenwert und Bodenrichtwert sind unterschiedliche Begriffe. Der Bodenwert gibt den Wert eines unbebauten Grundstücks an.
Der Bodenrichtwert ist der Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens. Grundlage für den Bodenrichtwert sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden. Der Bodenrichtwert ist also ein Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird. Mit seiner Hilfe wird der Bodenwert ermittelt, sofern das Vergleichswertverfahren daran scheitert. Der Bodenrichtwert ist zudem die Basis für die Grundsteuer, die von den Städten und Gemeinden auf Grundbesitz erhoben wird.
Unsere Sachverständigenbüros
- Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.
- Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien auch in Steinfurt-Westfalen, Rosendahl-Westfalen, Schoeppingen, Horstmar-Westfalen und Laer-Kreis-Steinfurt durch.
Immobilien-Marktwertgutachten Horstmar, Westfalen
Als Sachverständige im Bereich der Immobilienbewertung in Horstmar, Westfalen erstellen wir Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe- und -Sonderimmobilien. Selbstverständlich erstellen wir, für Sie auch Mietwertgutachten in Horstmar, Westfalen und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Beratungsleistung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.



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- den Kauf oder Verkauf Ihres Grundstücks
- bei Rechten und Belastungen (z.B. Nießbrauch – und Wohnrechte)
- bei Versicherungen, um Über- und Unterversicherung zu vermeiden
- die Regulierung einer Erbauseinandersetzung
- die Ermittlung des Zugewinnausgleichs (Ehescheidung)
- steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
- eine Zwangs-/Teilungsversteigerung
- zur Auflösung oder Begründung von Rechten und Belastungen
- zur Vorlage beim Finanzamt
- ein Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
- beim Kauf und Verkauf, um Fehlentscheidungen zu vermeiden
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