Für die Grundsteuer können Sie den Einheitswert Ihres Grundstücks seit Januar 2025 getrost vergessen. Doch für die Kommunen – und damit auch für Sie als Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks – hat der Ein­heits­wert­be­scheid des Finanzamts noch anderweitig eine Bewandtnis. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, wann und wie Sie einen Ein­heits­wert­be­scheid anfordern, wo Sie das Aktenzeichen finden und wie Sie das Dokument lesen. Außerdem erfahren Sie, warum und wie das Finanzamt den Einheitswert berechnet und was Sie gegen das Ergebnis machen können.

Einfamilienhaus mit Garten.
Welchen Einheitswert hat wohl dieses Grundstück mit Haus?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Einheitswert zählt neben Beleihungswert, Marktwert Verkehrswert und Wert 1914 zu den elementaren Werten in der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung.
  • Das Finanzamt ermittelt ihn vor allem, damit die Kommunen von Grund­stücks­ei­gen­tü­mern Beiträge, Gebühren und Steuern erheben können.
  • Der Einheitswert basiert auf uralten Daten von 1935 beziehungsweise 1964 und wird seit Januar 2025 zumindest nicht mehr für die Grundsteuer herangezogen.
  • Jedes Grundstück, jede Immobilie, aber auch land- und forst­wirt­schaft­li­ches Vermögen erhalten eine eigene Ein­heits­wert­num­mer. Diese steht als Aktenzeichen links oben auf jedem Ein­heits­wert­be­scheid.
  • Wechselt der Eigentümer eines Grundstücks oder baut der Besitzer einer Immobilie diese erheblich um, wird der Einheitswert neu bestimmt.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was ist der Ein­heits­wert­be­scheid?

Das Finanzamt stellt einen Ein­heits­wert­be­scheid aus und informiert Eigentümer über den vom Staat festgestellten Einheitswert ihrer Immobilie oder ihres Grundstücks. Im Bescheid finden Sie unter anderem das Einheitswert-Aktenzeichen und können bei einem zu hohen Einheitswert Einspruch einlegen.

Wofür nutzt das Finanzamt den Einheitswert?

Der Einheitswert dient als Grundlage für verschiedene Abgaben wie Steuern, Gebühren oder Beiträge. Dazu gehören Abgaben wie die Gewerbesteuer oder die Zweit­woh­nungs­steu­er. Für die Grundsteuer ist der Ein­heits­wert­be­scheid nicht mehr relevant, da diese zum 1. Januar 2025 auf neuen Be­wer­tungs­grund­la­gen basiert.

Wie funktioniert das Ein­heits­wert­ver­fah­ren des Finanzamts?

Zur Anwendung kommt meist ein sogenanntes Mas­sen­be­wer­tungs­ver­fah­ren: Gleichartige Grundstücke und Immobilien werden gruppiert und einheitlich bewertet. Dabei bildet Ihr Haus zusammen mit Nebengebäuden, Einfriedung und Boden eine wirtschaftliche Einheit.

Wie ist der Ein­heits­wert­be­scheid aufgebaut?

Oben links prangt der Name und die Abteilung der Behörde, die den Ein­heits­wert­be­scheid ausgestellt hat. Die ausstellende Behörde ist das Finanzamt, in dessen Zu­stän­dig­keits­be­reich Ihre Immobilie liegt. Die Abteilung nennt sich Einheitliche Grund­be­sitz­stel­le. Direkt darunter finden Sie gefettet das Aktenzeichen, um­gangs­sprach­lich auch als Ein­heits­wert­num­mer bezeichnet.

Rechts oben stehen ergänzende Angaben zum Lagefinanzamt, darunter die Zimmernummer des Beamten.

Finanzamt
Den Ein­heits­wert­be­scheid erhalten Sie von dem Finanzamt, in dessen Zu­stän­dig­keits­be­reich Ihr Grundstück liegt.

Werfen Sie si­cher­heits­hal­ber noch einen weiteren Blick auf den Empfänger links unter den Absenderdaten. Es ist zwar sehr wahrscheinlich, dass der neue Einheitswert stark vom bisherigen abweicht – aber es ist schon vorgekommen, dass eine Behörde sensible Finanzdaten versehentlich an den falschen Adressaten schickt.

Der inhaltliche Teil des Ein­heits­wert­be­schei­des ist in vier Abschnitte mit den Buchstaben A bis D gegliedert.

A. Art der Feststellung: Hier steht meist nur ein Satz, der auf die Vorläufigkeit des Bescheids und die Abgabenordnung (AO) verweist.

B. Für das Grundstück [Ort, Straße, Hausnummer] werden zum [Datum Stichtag] festgestellt: Hier finden Sie den Einheitswert, die Art der Einheit (zum Beispiel: Ei­gen­tums­woh­nung) und Angaben zur Zurechnung.

C. Berechnung des Einheitswerts: Hier legt das Finanzamt dar, mit welchen Zahlen der Beamte gerechnet hat.

D. Erläuterungen: Hier erklärt der Finanzbeamte unter Umständen, was er warum gemacht und (nicht) berücksichtigt hat.

Es folgen der obligatorische Da­ten­schutz­hin­weis, die Rechts­be­helfs­be­leh­rung und der Nachname des Sachbearbeiters.

Was kann ich gegen einen zu hohen Ein­heits­wert­be­scheid des Finanzamts unternehmen?

Erscheint Ihnen der Fest­stel­lungs­be­scheid, beispielsweise für die Schenkungs- oder Erb­schafts­steu­er auf Immobilien, zu hoch, müssen Sie Einspruch bei dem Finanzamt einlegen, das den Bescheid ausgestellt hat. Kommt es dadurch zu einem geänderten Fest­stel­lungs­be­scheid, wird im Nachgang der Bescheid für die Erbschafts- oder Schen­kungs­steu­er angepasst.

Idealerweise haben Sie bereits vor Abgabe der Steuererklärung einen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter hinzugezogen, der ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten auf Basis ge­set­zes­kon­for­mer Be­wer­tungs­ver­fah­ren erstellt hat. Das Finanzamt erkennt diese Wert­ermitt­lun­gen in der Regel an. Falls es Rückfragen gibt, profitieren Sie bei Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung von einer kostenlosen Nachbetreuung durch unsere Experten.

herr-heid-zitat

Viele Eigentümer unterschätzen die Wirkung eines fehlerhaften Ein­heits­wert­be­scheids. Dabei lassen sich durch ein fundiertes Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten oft tausende Euro an Steuern sparen.

Ing. André Heid M.Sc.

Ohne Gutachten setzen Finanzbeamte häufig den Bodenwert zu hoch und die AfA-relevanten Gebäudewerte zu niedrig an. Wird der Ein­heits­wert­be­scheid erst im Nachhinein angefochten, verlängert sich das Verfahren deutlich. Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten eines öffentlich bestellten und vereidigten Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen ist dann essenziell, um erfolgreich gegen den Bescheid und somit den ungünstigen Einheitswert vorzugehen.

Wie kann ich den Einheitswert berechnen?

Die Berechnung des Einheitswerts erfolgt nach einem gesetzlich geregelten Verfahren, das auf den §§ 20, 30 und 31 des Be­wer­tungs­ge­set­zes (BewG) basiert. Um den Einheitswert zu berechnen, werden die Jahresrohmieten der Jahre 1935 (Ostdeutschland) beziehungsweise 1964 (Westdeutschland) herangezogen. Je nach Art der Immobilie unterscheidet sich dabei das Verfahren, wie der Einheitswert von Haus und Grund konkret ermittelt wird.

Einheitswert von Immobilien mit Ren­di­te­po­ten­zi­al berechnen

In den meisten Fällen wenden die Behörden eine stark vereinfachte und unpräzise Form des Er­trags­wert­ver­fah­rens an.

Einheitswert Immobilie = Jahresrohmiete (Stichtag 1964 bzw. 1935) x Vervielfältiger

Der Vervielfältiger berücksichtigt die Einwohnerzahl, Baujahr und Bauweise.

In der Jahresrohmiete sind alle Einnahmen und Kosten enthalten – egal ob umlagefähig oder nicht. Ausnahmen: Heizung, Warm­was­ser­auf­be­rei­tung und die Kosten für den Fahrstuhl werden nicht berücksichtigt.

Gemäß Be­wer­tungs­ge­setz (§ 82 BewG) können wertmindernde sowie werterhöhende Umstände, die nicht in der Jahresrohmiete zur Geltung kommen, berücksichtigt werden. In diesem Fall wäre der Einheitswert der Ren­di­teim­mo­bi­lie in der obigen Formel nur ein Zwischenwert, der durch Zu- und Abschläge ergänzt würde.

Einheitswert von selbstgenutzten Immobilien berechnen

Wird die Immobilie selbst bewohnt oder Dritten mietfrei überlassen, setzt die Behörde als Be­mes­sungs­grund­la­ge den ortsüblichen Mietzins für ein vergleichbares Objekt (Ausstattung, Lage, Zustand) an.

Stehen keine Ver­gleichs­ob­jek­te zur Verfügung, – wie beispielsweise bei Lu­xus­wohn­im­mo­bi­li­en – wird der Substanzwert ermittelt beziehungsweise in gewisser Weise das Sach­wert­ver­fah­ren angewandt.

Um den Gebäudewert zu ermitteln, werden zunächst die Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten nach den durch­schnitt­li­chen Baupreisen des Haupt­fest­stel­lungs­zeit­punk­tes bestimmt und diese mit den Kubikmetern des umbauten Raumes multipliziert. Daraufhin werden die Al­ters­wert­min­de­rung sowie wertsteigernde und -senkende Umstände in Form von Zu- und Abschlägen berücksichtigt. Schließlich erfolgt gemäß Be­wer­tungs­ge­setz (§ 90 BewG) durch die sogenannte Wertzahl eine Angleichung an die lokalen Markt­ge­ge­ben­hei­ten.

4 Schritte zum Einheitswert gemäß Sachwertverfahren.
Formel für die Berechnung des Einheitswertes in Anlehnung an das Sach­wert­ver­fah­ren.

Auch bei diesem Verfahren wendet der Fiskus andere Maßstäbe als ein Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger an – und zwar in der Regel nicht zugunsten des Steuerzahlers. Insbesondere den Bodenwert können Sachverständige nach anerkannten Methoden legal niedriger rechnen als das Finanzamt.

Einheitswert von unbebauten Grundstücken berechnen

Wird der Einheitswert eines Grundstücks berechnet, auf dem kein Haus steht, ist die Formel kinderleicht.

Einheitswert Grundstück = Quadratmeter x Bodenwert (von 1964 bzw. 1935)

Aber wie schon beim Einheitswert für eine Immobilie gilt auch für das unbebaute Grundstück: Der Bodenwert muss nicht so hoch ausfallen, wie das Finanzamt ihn auf Basis der Bodenrichtwerte berechnet.

Bestehen bereits Außenanlagen auf dem unbebauten Grundstück, beispielsweise eine Umzäunung, wird deren gemeiner Wert noch addiert.

Häufige Fragen zum Einheitswert

In diesem Abschnitt beantworten wir häufige Fragen zum Einheitswert und Ein­heits­wert­be­scheid.

Wo finde ich eine Einheitswert-Tabelle?

Eine allgemein gültige Einheitswert-Tabelle gibt es nicht. Der Einheitswert wird individuell anhand gesetzlich definierter Parameter berechnet – etwa Lage, Nutzung und Zustand der Immobilie. Diese Faktoren fließen in standardisierte Rechenmodelle des Finanzamts ein, sodass eine etwaige Einheitswert-Tabelle mit pauschalen Werten keine Anwendung findet.

Wo finde ich den Einheitswert?

Jedes Grundstück und jede Immobilie erhält vom Finanzamt einen Einheitswert. Jeder Einheitswert ist durch ein eigenes Einheitswert-Aktenzeichen gekennzeichnet. Es handelt sich dabei im Prinzip um die Steuernummer einer Immobilie beziehungsweise eines Grundstücks. Den festgestellten Einheitswert ersehen Sie in Teil B auf Ihrem Ein­heits­wert­be­scheid.

Wie viele Ziffern hat das Einheitswert-Aktenzeichen?

Das Einheitswert-Aktenzeichen, auch als Ein­heits­wert­num­mer bekannt, besteht je nach Bundesland aus 10 bis 17 Ziffern und enthält teils Schrägstriche zur Gliederung. Es codiert unter anderem das zuständige Finanzamt, den Bezirk und die Grundstücksart.

  • In Stadtstaaten wie Berlin, Bremen oder Hamburg umfasst das Aktenzeichen 10 Ziffern.
  • In Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Hessen sind es meist 16 Ziffern – hier gibt eine feste Ziffer Aufschluss über die Art des Grundstücks (z. B. 7 für land­wirt­schaft­lich, 9 für unbebaut).
  • In Bayern, Sachsen und weiteren ostdeutschen Ländern sind es bis zu 17 Ziffern.
  • Nordrhein-Westfalen nutzt ein abweichendes Format mit Bindestrichen und Punkten für das Einheitswert-Aktenzeichen.
Wald
In manchen Bundesländern erhalten forst­wirt­schaft­li­che Grundstücke abweichende Einheitswert-Aktenzeichen.

Was müssen Grundstücks- und Im­mo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer machen, um den Einheitswert zu bestimmen?

Wer ein Haus baut oder in großem Maße umbaut, oder sein Grundstück aufteilt, muss dem Finanzamt Bescheid geben – sprich: einen Ein­heits­wert­be­scheid anfordern. Der Eigentümer erhält daraufhin einen Fragebogen und muss diesen zusammen mit folgenden Unterlagen ausgefüllt an das Finanzamt zurückschicken:

  • Angabe zu den Mieteinnahmen
  • Bauzeichnungen
  • Beschreibung des Grundstücks + Lageplan

Wann ist Stichtag für den Einheitswert?

Anders gefragt: Wann wird die Ein­heits­wert­fest­stel­lung vorgenommen?

Die Feststellung des Einheitswerts erfolgt zum 1. Januar des Jahres nach der Wertänderung. Wer im Jahr 2026 ein Haus (erheblich um-)baut, bekommt einen Ein­heits­wert­be­scheid mit Ein­heits­wert­fest­stel­lung zum 1. Januar 2027.

Wie funktioniert die Zu­rech­nungs­fort­schrei­bung im Ein­heits­wert­be­scheid?

Das Finanzamt fordert den Grund­stücks­ei­gen­tü­mer zur Abgabe einer Fest­stel­lungs­er­klä­rung auf, wenn der Ein­heits­wert­be­scheid von Amts wegen geändert werden muss. Sprich: Sie müssen eine Steuererklärung abgeben.

Wechselt der Eigentümer, erfolgt eine Zu­rech­nungs­fort­schrei­bung. Das heißt, der neue Eigentümer erhält keine Angaben darüber, wie das Finanzamt den Einheitswert ermittelt hat. Das Finanzamt rechnet den Einheitswert in gleicher Höhe wie bisher für den vorherigen Eigentümer nun dem neuen Eigentümer zu.

Was passiert bei einer fehlerhaften Ein­heits­wert­fest­stel­lung?

Sobald eine Ein­heits­wert­fest­stel­lung bestandskräftig ist, kann der Fehler erst mit Wirkung ab dem nächsten 1. Januar durch eine feh­ler­be­sei­ti­gen­de Fortschreibung korrigiert werden.

Verkehrswert statt Einheitswert

Sie sind der Meinung, Ihr Ein­heits­wert­be­scheid ist viel zu hoch? Setzen Sie sich mit uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch unter der Telefonnummer 0800 – 90 90 282 in Verbindung. Wenn Ihr Anwesen aufgrund von ob­jekt­spe­zi­fi­schen Grund­stücks­merk­ma­len deutlich weniger wert ist, unterbreiten wir Ihnen ein Fest­preis­an­ge­bot zur Ermittlung des Verkehrswerts.

Beauftragen Sie die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung und profitieren Sie von:

  • behördlicher und gerichtlicher Anerkennung unserer öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen.
  • hoher Fach- und Sachkompetenz dank Praxiserfahrung und Zer­ti­fi­zie­run­gen.
  • regionaler Expertise – und zwar deutschlandweit.
  • dem Vier-Augen-Prinzip. Findet ein zweiter Sach­ver­stän­di­ger keine Fehler in unserem Gutachten, wird das Finanzamt kaum eine Chance haben, den ermittelten Verkehrswert abzulehnen.
  • einer kostenlosen Nachbetreuung bei Ar­gu­men­ta­ti­ons­be­darf seitens des Finanzamts.

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.