Wertermittlung eines Hauses auf Erbpacht-Grund

Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
0800 - 909 02 82 oder Formular abschicken:
Logo von ausgezeichnet.org

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Gesetzeskonform

Unsere Wertermittlung Ihrer Immobilie auf einem Erb­pacht­grund­stück erfüllt gesetzliche Vorgaben und entspricht bewährten Bran­chen­stan­dards.

Zertifiziert

Unsere Gutachter verfügen über Zertifikate von DEKRA, DIA, EIPOS, HypZert und TÜV.

Kostenlose Erstberatung

Starten Sie unverbindlich: Die Erstberatung ist kostenlos.

Fest­preis­ga­ran­tie

Dank unseres Fest­preis­an­ge­bots profitieren Sie von voller Kos­ten­si­cher­heit.

Individuelle Lösungen

Für individuelle Anforderungen entwickeln wir passgenaue Lösungen.

Bekannt aus

Gebäudearten, die wir für Sie bewerten

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Ei­gen­tums­woh­nun­gen
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pfle­ge­ap­part­ments

Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

Was bedeutet Erbpacht bei Immobilien?

Ein Erbpacht- oder Erb­bau­rechts­ver­trag erlaubt es, ein Grundstück über einen bestimmten Zeitraum – häufig 99 Jahre – zu nutzen und zu bebauen, ohne es zu besitzen. Das Erb­bau­grund­stück bleibt im Eigentum des Erb­bau­rechts­ge­bers, häufig einer Kirche, Kommune oder Stiftung. Dafür zahlt der Erb­bau­rechts­neh­mer einen regelmäßigen Erbbauzins.

Im Gegensatz zum klassischen Eigentum ist bei Immobilien mit Erbpacht das Grundstück getrennt vom Gebäude zu betrachten. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung im Erbbaurecht, da der Grundstückswert nicht Teil des Verkehrswerts ist. Dennoch beeinflussen die Bedingungen des Erb­bau­rechts­ver­trags – insbesondere Laufzeit und Zinshöhe – maßgeblich den Marktwert des Hauses.

Welche Besonderheiten beeinflussen die Wertermittlung bei Erbpacht?

Bei der Wertermittlung eines Hauses auf einem Erb­pacht­grund­stück müssen einige Faktoren berücksichtigt werden:

  • Restlaufzeit des Erbbaurechts: Je kürzer die verbleibende Vertragsdauer, desto geringer ist der Marktwert.
  • Erbbauzins: Ein hoher Erbbauzins reduziert die Attraktivität für Käufer und mindert den Wert.
  • Lage und Zustand der Immobilie: Diese Kriterien gelten wie bei jedem Objekt, spielen aber unter Erbpacht eine untergeordnete Rolle.
  • Vertragliche Regelungen: Heimfall, Vorkaufs- oder Zu­stim­mungs­rech­te des Grund­stücks­ei­gen­tü­mers können wertmindernd wirken.

Ein häufig unterschätzter Aspekt ist die Kombination mehrerer dieser Faktoren. In der Praxis empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten einen zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen mit der Wertermittlung für Ihr Haus bei einem Erbbaurecht zu beauftragen.

Wann und wie wird der Wert eines Erb­pacht­grund­stücks ermittelt?

Der Wert eines Erbbaurechts wird für das Finanzamt zur Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grund­er­werb­steu­er ermittelt. So steht es im Be­wer­tungs­ge­setz (BewG) ab § 192. Kann das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren mangels vergleichbarer Grundstücke nicht angewendet werden, erfolgt die Grund­stücks­wert­ermitt­lung mit Aufteilung in Boden- und Ge­bäu­de­wert­an­teil nach § 194 BewG. Darin ist definiert:

„Der Bodenwertanteil ist die Summe des über die Restlaufzeit des Erbbaurechts abgezinsten Bodenwerts nach § 179 und der über diesen Zeitraum kapitalisierten Erbbauzinsen.“

„Der Ge­bäu­de­wert­an­teil des Erb­pacht­grund­stücks entspricht dem Gebäudewert oder dem anteiligen Gebäudewert, der dem Eigentümer des Erb­pacht­grund­stücks bei Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf ent­schä­di­gungs­los zufällt; er ist nach Maßgabe der Anlage 26 auf den Be­wer­tungs­stich­tag abzuzinsen.“

Der Gebäudewert spiegelt den Sachwert der baulichen Anlage wider und wird bei Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern im Sach­wert­ver­fah­ren ermittelt. Bei Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern wird der Gebäudewert unter Be­rück­sich­ti­gung weiterer Faktoren wie Miete und Be­wirt­schaf­tungs­kos­ten nach dem Er­trags­wert­ver­fah­ren ermittelt.

Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren eignet sich nur eingeschränkt, da es am Markt nur wenige vergleichbare Erb­bau­rechts­im­mo­bi­li­en gibt. Zudem unterscheiden sich Laufzeiten, Erbbauzinsen und vertragliche Bedingungen stark – ein direkter Vergleich ist selten möglich.

Die Bewertung eines Erbbaurechts ist komplex. Restlaufzeit, Erbbauzins und Bodenwert spielen eine entscheidende Rolle.

Ing. André Heid M. Sc.

Die Wahl des Verfahrens und die korrekte Anwendung erfordert fachliche Erfahrung. Ein objektiver und kompetenter Sach­ver­stän­di­ger berücksichtigt sowohl fi­nanz­ma­the­ma­ti­sche Grundlagen als auch rechtliche Besonderheiten des Erb­bau­rechts­ver­trags, um zu einem marktgerechten Ergebnis zu gelangen.

Sonderregeln zum Bodenwert beim Erbbau

Für Sonderfälle gelten drei Son­der­re­ge­lun­gen:

  1. Entspricht der vertraglich und gesetzlich erzielbare Erbbauzins einer angemessenen Verzinsung des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks, wird der Bodenwertanteil des Erbbaurechts auf Null gesetzt.
  2. Übersteigt der vertraglich und gesetzlich erzielbare Erbbauzins eine angemessene Verzinsung des Bodenwerts, entfällt der Bodenwertanteil ebenfalls. Der übersteigende Betrag wird stattdessen als wertmindernde Belastung berücksichtigt.
  3. Ist nach dem Erb­bau­rechts­ver­trag kein laufender Erbbauzins zu zahlen, so ist der Bodenwertanteil mit dem Betrag anzusetzen, der einer angemessenen Verzinsung des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks entspricht.

Ob das Gebäude bereits auf dem Erb­pacht­grund­stück gestanden hat, als das Erbbaurecht bestellt wurde, und wie viel es gekostet hat, spielt für den Wert des Erbbaurechts keine Rolle. Falls ja, wurde es über den Erbbauzins eingepreist. Das mindert den Wert des Erbbaurechts, erhöht jedoch den Bodenwertanteil des Erb­pacht­grund­stücks.

Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten ist zur Wertermittlung einer Immobilie mit Erbpacht in zahlreichen Situationen empfehlenswert – nicht nur beim Verkauf. Auch steuerliche oder rechtliche Fragestellungen erfordern oft eine belastbare Bewertung.

Verkauf oder Kauf eines Hauses mit Erbbaurecht: Käufer möchten den tatsächlichen Marktwert kennen, um nicht zu viel zu zahlen. Verkäufer brauchen Argumente für einen angemessenen Angebotspreis.

Erbschaft oder Schenkung: Das Finanzamt verlangt einen nach­voll­zieh­ba­ren Verkehrswert. Die Wertermittlung bei Erbpacht ist hier essenziell für die richtige Bewertung der Steuerlast.

Scheidung oder Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung: Die Aufteilung des Vermögens erfordert eine klare Wertermittlung – gerade bei Objekten mit Son­der­be­din­gun­gen.

Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Erb­bau­rechts­ge­ber: Bei Ver­trags­ver­län­ge­run­gen oder Heim­fall­re­ge­lun­gen ist ein neutral ermittelter Immobilienwert hilfreich oder sogar notwendig.

Hinweis: Standardisierte Online-Rechner stoßen bei der Wertermittlung im Erbbaurecht an ihre Grenzen. Nur ein individuelles Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten von einem ausgewiesenen Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen berücksichtigt die komplexen Rah­men­be­din­gun­gen.

Tipps für Eigentümer – das sollten Sie beachten

Wenn Sie ein Haus auf einem Erb­pacht­grund­stück besitzen, lohnt sich ein proaktiver Umgang mit den Ver­trags­be­din­gun­gen und der Werterhaltung:

  • Laufzeit im Blick behalten: Je kürzer der Restvertrag, desto dringender ist eine Neubewertung oder Verhandlung mit dem Grund­stücks­ei­gen­tü­mer.
  • Erbbauzins prüfen: Überhöhte Zinsen können angepasst oder nachverhandelt werden – mit einem Gutachten als Ar­gu­men­ta­ti­ons­grund­la­ge.
  • Gebäude instand halten: Ein gepflegtes Objekt hat trotz Erbpacht bessere Marktchancen.
  • Dokumentation führen: Mo­der­ni­sie­run­gen, En­er­gie­ef­fi­zi­enz­maß­nah­men und Zu­stands­be­rich­te steigern die Transparenz und verbessern die Genauigkeit bei der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung mit Erbpacht.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, regelmäßig ein Kurzgutachten oder eine Erst­ein­schät­zung zur Lage und zum Zustand Ihrer Immobilie zu beauftragen. So bleiben Sie stets handlungsfähig.

Wertermittlung mit Kompetenz und Erfahrung

Die Wertermittlung eines Hauses mit Erbpacht ist sowohl in rechtlicher als auch in wirt­schaft­li­cher Hinsicht ein anspruchsvolles Thema. Ohne fundierte Analyse und Sachverstand lassen sich Risiken kaum vermeiden. Ob Verkauf, Erbschaft oder Ver­trags­ver­hand­lung: Ein professionelles Gutachten schafft Klarheit über den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie.

Lassen Sie sich jetzt von den Experten der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung beraten!
Unsere zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen bieten Ihnen zuverlässige Gutachten, individuell auf Ihre Immobilie und die Erb­pacht­kon­di­tio­nen zugeschnitten.

Häufige Fragen zur Wertermittlung eines Hauses mit Erbpacht

In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zur Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung eines Hauses mit Erbpacht.

Wie funktioniert die Wertermittlung bei einem Haus mit Erbpacht?

Bei der Wertermittlung eines Hauses auf einem Erb­pacht­grund­stück wird der Wert des Gebäudes separat vom Grundstück bewertet. Da das Grundstück rechtlich dem Erb­bau­rechts­ge­ber gehört, wird es in der Regel nicht in die Bewertung einbezogen. Stattdessen spielen die Restlaufzeit des Erbbaurechts, der Erbbauzins sowie vertragliche Einschränkungen eine zentrale Rolle.

Was bedeutet der Vervielfältiger im Erbbaurecht bei der Wertermittlung?

Der Vervielfältiger im Erbbaurecht ist ein Faktor im Er­trags­wert­ver­fah­ren, der zur Kapitalisierung des Reinertrags dient. Da bei Erb­bau­rechts­ob­jek­ten zusätzliche Risiken und Einschränkungen bestehen, wird ein modifizierter Vervielfältiger angewendet. Dieser berücksichtigt unter anderem die Restlaufzeit des Erbbaurechts und den Erbbauzins.

Wie beeinflusst der Erbbauzins den Immobilienwert?

Ein hoher Erbbauzins kann den Marktwert einer Immobilie erheblich senken, da er für den Käufer laufende Kosten bedeutet. Bei der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung im Erbbaurecht wird der Erbbauzins daher entweder als wertmindernder Faktor berücksichtigt oder vom möglichen Ertrag abgezogen, etwa im Er­trags­wert­ver­fah­ren.

Warum ist ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten bei Erbpacht sinnvoll?

Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten liefert Ihnen eine fundierte Grundlage für Entscheidungen rund um vertragliche Optionen (Verlängerung?) oder steuerliche Angelegenheiten. Gerade bei Erb­pacht­ver­hält­nis­sen ist die Bewertung komplex – ein Gutachten schafft Transparenz über den tatsächlichen Marktwert und hilft bei Verhandlungen.

Kann ich mein Haus auf Erbpacht verkaufen?

Ja, Sie können ein Haus auf einem Erb­pacht­grund­stück grundsätzlich verkaufen. Der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer hat jedoch ein Vorkaufsrecht und muss über die Verkaufsabsicht zuerst informiert werden. Möchte er von diesem Recht nicht Gebrauch machen, ist es wichtig, dass potenzielle Käufer über die Besonderheiten wie Laufzeit, Erbbauzins und Heimfallrecht informiert sind. Eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bei Erbpacht hilft, einen realistischen Angebotspreis festzulegen und rechtliche Stolpersteine zu vermeiden.

Wer darf ein Haus auf Erbpacht bewerten?

Für eine verlässliche Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bei Erbpacht ist Expertise unerlässlich. Nur öffentlich bestellte, vereidigte und DIN-zertifizierte Sachverständige bringen die nötige Fachkenntnis mit. Sie kennen die Besonderheiten des Erbbaurechts und wenden rechtssicher die passenden Be­wer­tungs­ver­fah­ren an.

DGSV
Trustpilot Siegel
Ausgzeichnet.org Siegel
RICS
Ausgzeichnet.org Top Dienstleister 2023
Kununu Top Company 2024