Wertermittlung eines Hauses auf Erbpacht-Grund
Ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück stellt für die Immobilienbewertung eine besondere Herausforderung dar. Neben dem Zustand der Immobilie selbst spielen auch die Vertragslaufzeit, der Erbbauzins und weitere rechtliche Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle bei der Wertermittlung eines Hauses mit Erbpacht. Wir erstellen gerne eine Immobilienbewertung im Zusammenhang mit einem Erbbaurecht!
Ihre Vorteile auf einen Blick
Gesetzeskonform
Unsere Wertermittlung Ihrer Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück erfüllt gesetzliche Vorgaben und entspricht bewährten Branchenstandards.
Zertifiziert
Unsere Gutachter verfügen über Zertifikate von DEKRA, DIA, EIPOS, HypZert und TÜV.
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Individuelle Lösungen
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Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Wertermittlung eines Hauses auf einem Erbpachtgrundstück wird das Gebäude separat vom Grundstück bewertet.
- Faktoren wie die Restlaufzeit des Erbbaurechts oder die Höhe des Erbbauzinses haben großen Einfluss auf den Marktwert der Immobilie.
- Klassische Bewertungsverfahren wie das Ertragswert- oder Sachwertverfahren müssen bei einem Erbbaurecht angepasst werden.
- Die Immobilienbewertung bei Erbpacht erfordert spezielles Fachwissen – Standardrechner liefern keine verlässlichen Ergebnisse.
Gebäudearten, die wir für Sie bewerten
Wohnimmobilien
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Doppel- & Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- & Geschäftshäuser
- Ferienhäuser & Wohnungen
- Pflegeappartments
Gewerbeimmobilien
- Bürogebäude
- Ärztezentren
- Logistik- & Hallenflächen
- Handels- & Dienstleistungsflächen
- Produktionsflächen & Werkstätten
- Industrie- & Technologieparks
- Landwirtschaftliche Betriebe
Sonderimmobilien
- Hotelgebäude
- Pflegeimmobilien
- Krankenhäuser
- Gastronomiebetriebe
- Einkaufszentren
- Freizeitimmobilien
- Betreiberimmobilien
Grundstücke & Rechte
- Land- & Forstwirtschaftliche Flächen
- Sanierungsgebiete
- Wohnrecht & Wohnungsrecht
- Nießbrauch
- Erbbaurecht
- Leitungs- & Wegerecht
- Baulasten
Was bedeutet Erbpacht bei Immobilien?
Ein Erbpacht- oder Erbbaurechtsvertrag erlaubt es, ein Grundstück über einen bestimmten Zeitraum – häufig 99 Jahre – zu nutzen und zu bebauen, ohne es zu besitzen. Das Erbbaugrundstück bleibt im Eigentum des Erbbaurechtsgebers, häufig einer Kirche, Kommune oder Stiftung. Dafür zahlt der Erbbaurechtsnehmer einen regelmäßigen Erbbauzins.
Im Gegensatz zum klassischen Eigentum ist bei Immobilien mit Erbpacht das Grundstück getrennt vom Gebäude zu betrachten. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Immobilienbewertung im Erbbaurecht, da der Grundstückswert nicht Teil des Verkehrswerts ist. Dennoch beeinflussen die Bedingungen des Erbbaurechtsvertrags – insbesondere Laufzeit und Zinshöhe – maßgeblich den Marktwert des Hauses.
Welche Besonderheiten beeinflussen die Wertermittlung bei Erbpacht?
Bei der Wertermittlung eines Hauses auf einem Erbpachtgrundstück müssen einige Faktoren berücksichtigt werden:
- Restlaufzeit des Erbbaurechts: Je kürzer die verbleibende Vertragsdauer, desto geringer ist der Marktwert.
- Erbbauzins: Ein hoher Erbbauzins reduziert die Attraktivität für Käufer und mindert den Wert.
- Lage und Zustand der Immobilie: Diese Kriterien gelten wie bei jedem Objekt, spielen aber unter Erbpacht eine untergeordnete Rolle.
- Vertragliche Regelungen: Heimfall, Vorkaufs- oder Zustimmungsrechte des Grundstückseigentümers können wertmindernd wirken.
Ein häufig unterschätzter Aspekt ist die Kombination mehrerer dieser Faktoren. In der Praxis empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten einen zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Wertermittlung für Ihr Haus bei einem Erbbaurecht zu beauftragen.
Wann und wie wird der Wert eines Erbpachtgrundstücks ermittelt?
Der Wert eines Erbbaurechts wird für das Finanzamt zur Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer ermittelt. So steht es im Bewertungsgesetz (BewG) ab § 192. Kann das Vergleichswertverfahren mangels vergleichbarer Grundstücke nicht angewendet werden, erfolgt die Grundstückswertermittlung mit Aufteilung in Boden- und Gebäudewertanteil nach § 194 BewG. Darin ist definiert:
„Der Bodenwertanteil ist die Summe des über die Restlaufzeit des Erbbaurechts abgezinsten Bodenwerts nach § 179 und der über diesen Zeitraum kapitalisierten Erbbauzinsen.“
„Der Gebäudewertanteil des Erbpachtgrundstücks entspricht dem Gebäudewert oder dem anteiligen Gebäudewert, der dem Eigentümer des Erbpachtgrundstücks bei Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf entschädigungslos zufällt; er ist nach Maßgabe der Anlage 26 auf den Bewertungsstichtag abzuzinsen.“
Der Gebäudewert spiegelt den Sachwert der baulichen Anlage wider und wird bei Ein- und Zweifamilienhäusern im Sachwertverfahren ermittelt. Bei Mehrfamilienhäusern wird der Gebäudewert unter Berücksichtigung weiterer Faktoren wie Miete und Bewirtschaftungskosten nach dem Ertragswertverfahren ermittelt.
Das Vergleichswertverfahren eignet sich nur eingeschränkt, da es am Markt nur wenige vergleichbare Erbbaurechtsimmobilien gibt. Zudem unterscheiden sich Laufzeiten, Erbbauzinsen und vertragliche Bedingungen stark – ein direkter Vergleich ist selten möglich.

Die Bewertung eines Erbbaurechts ist komplex. Restlaufzeit, Erbbauzins und Bodenwert spielen eine entscheidende Rolle.
Ing. André Heid M. Sc.
Die Wahl des Verfahrens und die korrekte Anwendung erfordert fachliche Erfahrung. Ein objektiver und kompetenter Sachverständiger berücksichtigt sowohl finanzmathematische Grundlagen als auch rechtliche Besonderheiten des Erbbaurechtsvertrags, um zu einem marktgerechten Ergebnis zu gelangen.
Sonderregeln zum Bodenwert beim Erbbau
Für Sonderfälle gelten drei Sonderregelungen:
- Entspricht der vertraglich und gesetzlich erzielbare Erbbauzins einer angemessenen Verzinsung des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks, wird der Bodenwertanteil des Erbbaurechts auf Null gesetzt.
- Übersteigt der vertraglich und gesetzlich erzielbare Erbbauzins eine angemessene Verzinsung des Bodenwerts, entfällt der Bodenwertanteil ebenfalls. Der übersteigende Betrag wird stattdessen als wertmindernde Belastung berücksichtigt.
- Ist nach dem Erbbaurechtsvertrag kein laufender Erbbauzins zu zahlen, so ist der Bodenwertanteil mit dem Betrag anzusetzen, der einer angemessenen Verzinsung des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks entspricht.
Ob das Gebäude bereits auf dem Erbpachtgrundstück gestanden hat, als das Erbbaurecht bestellt wurde, und wie viel es gekostet hat, spielt für den Wert des Erbbaurechts keine Rolle. Falls ja, wurde es über den Erbbauzins eingepreist. Das mindert den Wert des Erbbaurechts, erhöht jedoch den Bodenwertanteil des Erbpachtgrundstücks.
Wann ist ein Verkehrswertgutachten sinnvoll?
Ein Verkehrswertgutachten ist zur Wertermittlung einer Immobilie mit Erbpacht in zahlreichen Situationen empfehlenswert – nicht nur beim Verkauf. Auch steuerliche oder rechtliche Fragestellungen erfordern oft eine belastbare Bewertung.
Verkauf oder Kauf eines Hauses mit Erbbaurecht: Käufer möchten den tatsächlichen Marktwert kennen, um nicht zu viel zu zahlen. Verkäufer brauchen Argumente für einen angemessenen Angebotspreis.
Erbschaft oder Schenkung: Das Finanzamt verlangt einen nachvollziehbaren Verkehrswert. Die Wertermittlung bei Erbpacht ist hier essenziell für die richtige Bewertung der Steuerlast.
Scheidung oder Vermögensauseinandersetzung: Die Aufteilung des Vermögens erfordert eine klare Wertermittlung – gerade bei Objekten mit Sonderbedingungen.
Auseinandersetzungen mit dem Erbbaurechtsgeber: Bei Vertragsverlängerungen oder Heimfallregelungen ist ein neutral ermittelter Immobilienwert hilfreich oder sogar notwendig.
Hinweis: Standardisierte Online-Rechner stoßen bei der Wertermittlung im Erbbaurecht an ihre Grenzen. Nur ein individuelles Verkehrswertgutachten von einem ausgewiesenen Immobiliensachverständigen berücksichtigt die komplexen Rahmenbedingungen.
Tipps für Eigentümer – das sollten Sie beachten
Wenn Sie ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück besitzen, lohnt sich ein proaktiver Umgang mit den Vertragsbedingungen und der Werterhaltung:
- Laufzeit im Blick behalten: Je kürzer der Restvertrag, desto dringender ist eine Neubewertung oder Verhandlung mit dem Grundstückseigentümer.
- Erbbauzins prüfen: Überhöhte Zinsen können angepasst oder nachverhandelt werden – mit einem Gutachten als Argumentationsgrundlage.
- Gebäude instand halten: Ein gepflegtes Objekt hat trotz Erbpacht bessere Marktchancen.
- Dokumentation führen: Modernisierungen, Energieeffizienzmaßnahmen und Zustandsberichte steigern die Transparenz und verbessern die Genauigkeit bei der Immobilienbewertung mit Erbpacht.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit, regelmäßig ein Kurzgutachten oder eine Ersteinschätzung zur Lage und zum Zustand Ihrer Immobilie zu beauftragen. So bleiben Sie stets handlungsfähig.
Wertermittlung mit Kompetenz und Erfahrung
Die Wertermittlung eines Hauses mit Erbpacht ist sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein anspruchsvolles Thema. Ohne fundierte Analyse und Sachverstand lassen sich Risiken kaum vermeiden. Ob Verkauf, Erbschaft oder Vertragsverhandlung: Ein professionelles Gutachten schafft Klarheit über den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie.
Lassen Sie sich jetzt von den Experten der Heid Immobilienbewertung beraten!
Unsere zertifizierten Sachverständigen bieten Ihnen zuverlässige Gutachten, individuell auf Ihre Immobilie und die Erbpachtkonditionen zugeschnitten.
Häufige Fragen zur Wertermittlung eines Hauses mit Erbpacht
In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zur Immobilienbewertung eines Hauses mit Erbpacht.
Wie funktioniert die Wertermittlung bei einem Haus mit Erbpacht?
Bei der Wertermittlung eines Hauses auf einem Erbpachtgrundstück wird der Wert des Gebäudes separat vom Grundstück bewertet. Da das Grundstück rechtlich dem Erbbaurechtsgeber gehört, wird es in der Regel nicht in die Bewertung einbezogen. Stattdessen spielen die Restlaufzeit des Erbbaurechts, der Erbbauzins sowie vertragliche Einschränkungen eine zentrale Rolle.
Was bedeutet der Vervielfältiger im Erbbaurecht bei der Wertermittlung?
Der Vervielfältiger im Erbbaurecht ist ein Faktor im Ertragswertverfahren, der zur Kapitalisierung des Reinertrags dient. Da bei Erbbaurechtsobjekten zusätzliche Risiken und Einschränkungen bestehen, wird ein modifizierter Vervielfältiger angewendet. Dieser berücksichtigt unter anderem die Restlaufzeit des Erbbaurechts und den Erbbauzins.
Wie beeinflusst der Erbbauzins den Immobilienwert?
Ein hoher Erbbauzins kann den Marktwert einer Immobilie erheblich senken, da er für den Käufer laufende Kosten bedeutet. Bei der Immobilienbewertung im Erbbaurecht wird der Erbbauzins daher entweder als wertmindernder Faktor berücksichtigt oder vom möglichen Ertrag abgezogen, etwa im Ertragswertverfahren.
Warum ist ein Verkehrswertgutachten bei Erbpacht sinnvoll?
Ein Verkehrswertgutachten liefert Ihnen eine fundierte Grundlage für Entscheidungen rund um vertragliche Optionen (Verlängerung?) oder steuerliche Angelegenheiten. Gerade bei Erbpachtverhältnissen ist die Bewertung komplex – ein Gutachten schafft Transparenz über den tatsächlichen Marktwert und hilft bei Verhandlungen.
Kann ich mein Haus auf Erbpacht verkaufen?
Ja, Sie können ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück grundsätzlich verkaufen. Der Grundstückseigentümer hat jedoch ein Vorkaufsrecht und muss über die Verkaufsabsicht zuerst informiert werden. Möchte er von diesem Recht nicht Gebrauch machen, ist es wichtig, dass potenzielle Käufer über die Besonderheiten wie Laufzeit, Erbbauzins und Heimfallrecht informiert sind. Eine Immobilienbewertung bei Erbpacht hilft, einen realistischen Angebotspreis festzulegen und rechtliche Stolpersteine zu vermeiden.
Wer darf ein Haus auf Erbpacht bewerten?
Für eine verlässliche Immobilienbewertung bei Erbpacht ist Expertise unerlässlich. Nur öffentlich bestellte, vereidigte und DIN-zertifizierte Sachverständige bringen die nötige Fachkenntnis mit. Sie kennen die Besonderheiten des Erbbaurechts und wenden rechtssicher die passenden Bewertungsverfahren an.
persönliche Beratung
Nach einem kostenlosen Erstgespräch vereinbaren wir gemeinsam einen Fixpreis, zu dem Sie Ihre Immobilie von uns schätzen lassen können. Sie erhalten ein seriöses Wertgutachten, das auf Wunsch auch vor Gericht und auf Behörden gültig ist.
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Heid Immobilien GmbH
Heid Immobilienbewertung
Mitgliedschaften:
Deutscher Gutachter & Sachverständigenverband
VDI, Verband deutscher Ingenieure




