In Deutschland sind knapp 4,8 Millionen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) in Betrieb (Stand: Ende 2025). Mit Photovoltaikanlagen wird Geld verdient, obwohl die Einspeisevergütung weiter sinkt. Wo Einnahmen generiert werden, möchte der Staat ein Stück vom Kuchen haben. Daher spielt die Wertermittlung von Solarparks und Co. unter anderem für das Finanzamt eine Rolle. Wir erklären, welches gesetzeskonforme Bewertungsverfahren sich für die Werteinstufung von Photovoltaikanlagen eignet und für welche Anwendungsfälle es zum Einsatz kommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Den Wert einer PV-Anlage ermitteln Gutachter, insbesondere bei Solarparks, primär für Transaktionen (Kauf/Verkauf, Share Deals), Projektfinanzierungen, bankenseitige Due Diligence und Pachtvertragsverhandlungen. Daneben spielen steuerliche Zwecke wie Bilanzierung und Erbschaft sowie gerichtliche Auseinandersetzungen eine Rolle.
- Für die Wertermittlung von Photovoltaikanlagen gibt es keine einheitliche gesetzliche Vorgabe. In der Praxis hat sich jedoch das modifizierte Ertragswertverfahren als gängige Methode etabliert, besonders für Solarparks. Je nach Bewertungsanlass kommen daneben Sach-, Buch- oder Restwert zum Einsatz.
- Zustand, Restlaufzeit und Fehleranfälligkeit der PV-Anlage zählen neben den Wetterdaten, dem Reinertrag und der Absicherung (Vertrag und/oder Grundbuch) zu den relevantesten Faktoren, die den Wert der Solaranlage beeinflussen.
Anlässe für die Wertermittlung einer Photovoltaikanlage
Der Wert einer Photovoltaikanlage wird in den meisten Fällen aus einem der folgenden Gründe durch einen externen Gutachter ermittelt:
- Jahresabschluss des Unternehmens.
- Liquidation von Unternehmen oder Betrieben (Insolvenz). Sind PV-Anlagen von der Auflösung einer Firma betroffen, fließen sie in den Liquidationswert ein.
- Kauf und Verkauf von Betriebsvermögen. Gerade bei Firmenübernahmen finden Photovoltaikanlagen Einzug in die Ermittlung des Substanzwertes.
- Bankenseitige Due Diligence und Projektfinanzierung: Vor der Finanzierung eines Solarparks verlangen Banken und Investoren eine unabhängige technische und wirtschaftliche Bewertung. Das Gutachten bildet die Grundlage für Kreditentscheidungen und Konditionen.
- Beleihungswert der Photovoltaikdienstbarkeit, falls der Eigentümer der Aufdachanlage nicht der Grundstückseigentümer ist. Ist der Eigentümer der PV-Anlage gleichzeitig Eigentümer des Grundstücks, unterliegt die Photovoltaikanlage der Haftung des auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechts – insofern die Grundschuld noch besteht. Bevor die Bank einem Grundstückseigentümer oder PV-Anlagen-Betreiber fünf- oder sechsstellige Summen leiht, wird sie ein Beleihungswertgutachten in Auftrag geben. Dadurch erfährt sie, bis zu welcher Höhe sie das Unterfangen risikoarm finanzieren kann.
- Streitigkeiten rund um Grunddienstbarkeiten in Bezug auf PV-Anlagen, zum Beispiel wenn der Eigentümer der Aufdachanlage nicht identisch zum Grundstückseigentümer ist.
- Bewertung von Energiefonds zur Kapitalanlage mittels eines Portfoliogutachtens.
- Ermittlung der Erbschaftssteuer, falls jemand eine Photovoltaikanlage oder ein Grundstück mit einer PV-Anlage darauf erbt.
- Verkauf von Projektgesellschaften (Share Deals): Bei größeren Solarparks wird häufig nicht die Anlage selbst, sondern die besitzende Gesellschaft verkauft. In diesem Fall ist ein Gutachten zur Unternehmensbewertung erforderlich, das den Ertragswert der Anlage als zentralen Wertbestandteil ausweist.
- Versteigerung von Grundstücken.
Rechtliches Durcheinander
Gemäß einem Urteil des Landgerichts Passau (Az.: 2 T 22/12) vom 28.02.2012 werden Photovoltaikanlagen als Zubehör betrachtet und in die Festsetzung des Verkehrswertes eines Gebäudes miteinbezogen.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hingegen erläutert in seinem Beschluss vom 11.05.2012 (Az.: 12 W 230/12), dass eine mitverkaufte Aufdachanlage (Photovoltaik) nicht Bestandteil der Hauptsache (Grundstück) ist und somit nicht in den Geschäftswert für die Eintragung der Auflassungsvormerkung einzubeziehen ist.
Die nachträgliche Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Dach führt gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs (Az.: VII ZR 348/13) zu der im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen langen Verjährungsfrist von fünf Jahren für Mängel an Bauwerken (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Voraussetzung ist, dass die PV-Anlage zur dauerhaften Nutzung fest eingebaut wird, der Einbau einer grundlegenden Erneuerung gleicht und eine Funktion für das Trägergebäude erfüllt. Soll heißen: Ein Bauunternehmen, dass eine Photovoltaikanlage montiert, ist fünf Jahre lang zur Mängelbeseitigung verpflichtet.
Viele Landwirte stellen Teile ihres Grundstücks oder Dächer von Scheunen zur Solarstromproduktion zur Verfügung. Hier kann ein Verkehrswertgutachten erforderlich sein, wenn im Sinn der Hofnachfolge zu ermitteln ist, wieviel die PV-Anlage zu einem bestimmten Stichtag wert ist.
Achtung: Bei Photovoltaikanlagen im landwirtschaftlichen Bereich muss geklärt werden, ob sie zum Betrieb gehören Gewerbesteuer oder von den Grundstückseigentümern privat betrieben werden (Einkommensteuer).
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Unterschiedliche Werte für Photovoltaikanlagen
Barwert, Buchwert, Ertragswert, Restwert, Sachwert – welcher davon ist ausschlaggebend für die Beurteilung einer Solaranlage? In diesem Abschnitt erklären wir, was die unterschiedlichen Wertbegriffe aussagen und wann welcher Wert zum Einsatz kommt. Eindeutige gesetzliche Vorgaben gibt es zur Bewertung von Photovoltaikanlagen noch nicht. Den Rahmen steckt das Bewertungsgesetz in § 32 BewG für inländisches Betriebs- und Grundvermögen sowie forst- und landwirtschaftliches Vermögen ab. Letztlich landet man oft beim gemeinen Wert, der alle Umstände berücksichtigt, die den Preis der Photovoltaikanlage beeinflussen.
Einspeisevergütung für Solaranlagen
Der Sachverständige berechnet die jährlichen Einspeisegewinne (Reinertrag) basierend auf der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG § 37 – 38g). Seit Februar 2024 sinkt die Vergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen halbjährlich um ein Prozent, jeweils zum 1. Februar und 1. August (§ 38e Nr. 2 EEG). Für Bestandsanlagen gilt die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgeschriebene Vergütung unverändert für 20 Jahre (§ 38g EEG).
| Betriebsart | Feb. 2026 | Aug. 2026 |
|---|---|---|
| Teileinspeisung bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 7,71 ct/kWh |
| Volleinspeisung bis 10 kWp | 12,35 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| Anlagen 10–40 kWp | 7,47 ct/kWh | 7,40 ct/kWh |
| Anlagen über 40 kWp | 5,91 ct/kWh | 5,85 ct/kWh |
Neue Regelungen ab 2025/2026 und ihre Bedeutung für die Wertermittlung
Vier aktuelle Änderungen beeinflussen die Ertragskalkulation von PV-Anlagen direkt:
- Keine Vergütung bei negativen Strompreisen (seit 25. Februar 2025): Neue Anlagen ab 7 kW erhalten in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen keine Einspeisevergütung. Diese Stunden werden an die reguläre Förderlaufzeit angehängt. Für die Wertermittlung bedeutet das: Cashflow-Prognosen müssen das Risiko negativer Preisphasen einkalkulieren.
- Neue 30-kWp-Grenze für Mehrfamilienhäuser (seit 1. Januar 2025): Für alle Gebäudetypen gilt nun einheitlich eine Steuerbefreiungsgrenze von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Für Mehrfamilienhäuser erhöht sich damit der steuerfreie Betriebsrahmen erheblich – mit positivem Einfluss auf den kalkulierbaren Nettoertrag.
- 100-kWp-Gesamtgrenze (Freigrenze): Die Steuerbefreiung ist auf insgesamt 100 kWp pro Person und Jahr begrenzt. Bei der Wertermittlung mehrerer Anlagen eines Eigentümers ist diese Grenze zwingend zu berücksichtigen.
- Smart-Meter-Pflicht (ab 1. Juni 2026): Neue Anlagen ab 7 kW müssen mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerbox ausgestattet sein. Fehlt diese Ausstattung, ist die Einspeisung auf 60 % der Nennleistung begrenzt – mit direktem Einfluss auf den kalkulierten Jahresertrag und damit den Ertragswert.
Ertragswert einer Photovoltaikanlage zur Verkehrswertbestimmung
Das Ertragswertverfahren ist die gesetzeskonforme Bewertungsmethode der Wahl, wenn das zu bewertende Grundstück, oder ein Gebäude darauf, Einnahmen erzielt. Eine PV-Anlage stellt zwar keine Immobilie dar, befindet sich aber mit Gewinnabsicht auf einem (Geschäfts-)Grundstück, insofern sie nicht primär der Eigenbedarfsdeckung dient.
Der von einem Sachverständigen zum Beispiel im Rahmen einer Entschädigung oder für steuerliche Zwecke zu ermittelnde Ertragswert gilt als Kapitalwert der Solaranlage. Er stellt den Barwert aller nachhaltig zu erzielenden Reinerträge dar und bezieht sich auf den Erfolg der PV-Anlage in der Zukunft.
Die Formel zur Berechnung des jährlichen Reinertrags einer Solaranlage lautet:
Reinertrag = Anlagengröße x Einspeisevergütung x spezifischer Ertrag
Die Anlagengröße wird in Kilowattpeak (KWp) angegeben und bezeichnet die elektrische Leistung der Solarzellen. Der spezifische Ertrag ist der Quotient aus KWh/KWp. Er fußt auf langjährigen Wetterdaten und berücksichtigt die altersbedingte Leistungsdegradation.
Die Ermittlung des reinen Ertragswerts ist zulässig, führt aber nicht zu den bestmöglichen Ergebnissen. Ein modifiziertes Ertragswertverfahren fügt der alleingültigen Wertkomponente „Ertrag“ bis zur Restlaufzeit weitere Faktoren hinzu: Kosten für den laufenden Betrieb (inklusive Pacht), Instandhaltung und Reparaturen werden dabei ebenso einbezogen wie der technische Zustand der Photovoltaikanlage. Beispielsweise muss der Wechselrichter, der den von der PV-Anlage erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, funktionsbedingt in der Regel nach zehn bis 15 Jahren ausgetauscht werden. Diese Kernkomponente einer Solaranlage verschlingt inklusive Austausch und Garantieverlängerung rund 15 Prozent der Gesamtinvestitionen. Die Einnahmen können durch regelmäßige Reinigung und Wartung sowie vorteilhafte Vertragsgestaltung mit einem Direktvermarkter optimiert werden.
Faktoren, die den Reinertrag einer Photovoltaikanlage beeinflussen:
- Lage innerhalb Deutschlands: Während Meteorologen im mitteldeutschen Raum rund 1.300 Stunden pro Jahr mit ausreichend direkter Sonneneinstrahlung verzeichnen, sind es in Norddeutschland mehr. Aber: immer noch deutlich weniger als die ungefähr 1.900 Sonnenstunden, mit denen Solaranlagenbetreiber in Bayern und Baden-Württemberg rechnen dürfen.
- Ausrichtung und Neigungswinkel
- Ausfallzeiten: Verschmutzung der Module, Temperatur am Standort des Wechselrichters, Verschattung und andere Ausfallgründe. Der Nutzungsgrad, neudeutsch „Performance Ratio“, von Solaranlagen liegt zwischen 75 und 85 Prozent des Sollertrags.
- Technische Anlagenqualität: Art, Leistung, Auslegung, Wirkungsgrad und Schaltung der Module sowie der Anschluss an den Wechselrichter beeinflussen das Verhältnis von eingesetzter zu nutzbarer Energie.
- Betriebswirtschaftliche Kennzahlen: Auf der Habenseite stehen Einspeisevergütung und Restnutzungsdauer. Die Gesamtnutzungsdauer wird üblicherweise auf 20 Jahre ausgelegt, wodurch Förderung und technische Veralterung weitgehend berücksichtigt sind. Auf der Ausgabenseite werden die Herstellungskosten, die jährlichen Betriebskosten (u.a. Instandhaltungsmaßnahmen, Miete für Stromzähler, Verwaltungskosten, Versicherungen, ggf. Pacht) und die abgezinsten Rückbau- und Entsorgungskosten in die Ertragswertermittlung einer PV-Anlage einbezogen.
- Kapitalisierungszinssatz: Für die Berechnung des Sachverständigen spielt zudem der Kapitalisierungszinssatz zum Wertermittlungsstichtag eine Rolle. Dabei handelt es sich um eine Zusammenlegung von Basiszinssatz und Risikozuschlag. Für Solaranlagen betragen die Risikozuschläge meist 1 bis 2 Prozent. Der Kapitalisierungszinssatz wird maßgeblich vom technischen Zustand der Anlage beeinflusst. Fehlende Wartungsprotokolle, Ausfälle von Komponenten, schlampige Installation oder Serienfehler erhöhen den Risikozuschlag; eine fachgerecht installierte, regelmäßig gewartete und einwandfrei laufende Photovoltaikanlage wird mit Risikoabschlägen bedacht.
- Zustand: Entscheidend ist nicht nur der Zustand der Solaranlage und ihrer Einzelteile, sondern auch der ihres „Trägers“, also des Daches oder der Lärmschutzwand etc.
Sachwert einer Photovoltaikanlage
Der Sachwert einer Photovoltaikanlage gibt an, welcher Preis für die verbauten Komponenten in Anbetracht von Alter und Zustand gerechtfertigt ist. Relevant ist der Sachwert einer PV-Anlage lediglich für die Versicherung. Diese muss im Schadensfall die Versicherungssumme ausbezahlen, die sich anhand des Sachwertes der Solaranlage bemisst. Für Solarparks und große Freiflächenanlagen ist das Sachwertverfahren darüber hinaus wenig aussagekräftig, da der Marktwert dieser Anlagen primär von den erzielbaren Erträgen abhängt, nicht vom Substanzwert. Der Ertragswert bildet hier den Verkehrswert realistischer ab.
Restwert einer Photovoltaikanlage
Der Restwert gibt an, zu welchem Preis die Photovoltaikanlage verkauft werden kann. Er richtet sich primär nach der Restnutzungsdauer und den Renditeerwartungen des Käufers. Der Restwert, den man anhand eines Online-Rechners eingeben kann, entspricht im Prinzip dem sogenannten Zeitwert. Er stellt lediglich eine grobe Orientierung dar und hat keine gültige Aussagekraft, da er den Sachwert der Komponenten nicht berücksichtigt. Der so ermittelte Restwert kann die präzise Schätzung des Verkaufswerts durch einen Sachverständigen, der den technischen Zustand der PV-Anlage inspiziert und den Ertragswert am Zielort berechnet, nicht ersetzen.
Buchwert einer Photovoltaikanlage
Der Buchwert einer PV-Anlage wird für die Bilanzierung benötigt. Er wird mittels folgender Formel berechnet:
Buchwert = bilanzierte Anschaffungskosten – lineare Abschreibungen
Die Abschreibung erfolgt im Regelfall linear über die Gesamtnutzungsdauer von 20 Jahren. Falls keine Sonderabschreibungen existieren, beträgt die Höhe der Abschreibung pro Jahr fünf Prozent. Sachverständige bestätigen den Buchwert einer Solaranlage im Rahmen eines Bilanzierungsgutachtens, falls erforderlich.
Wird die Photovoltaikanlage verkauft, muss die Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert als Buchgewinn realisiert werden. Dadurch fallen möglicherweise Steuern an.
Der Buchwert entspricht in der Regel nicht dem Verkehrswert oder Marktwert der Anlage. Bei Transaktionen oder Finanzierungen ist er daher nur als Ausgangspunkt, nicht als Bewertungsmaßstab geeignet.
Barwert einer Photovoltaikanlage
Der Barwert (Discounted Cash Flow, Ermittlung mittels DCF-Methode) ist auch bei Projektfinanzierungen und Investorenbewertungen von Solarparks ein gängiges Instrument: Er diskontiert die prognostizierten Cashflows über die gesamte Anlagenlaufzeit auf den heutigen Wert. Einflussfaktoren sind Kapitalkosten, Strompreisentwicklung und technische Degradation. Nach 20 Jahren läuft die garantierte Einspeisevergütung einer Solaranlage und damit praktisch ihre Lebensdauer ab. Oft produzieren PV-Anlagen danach weiterhin Strom. Der Sachverständige ermittelt den Barwert anhand der zukünftigen, zu erwartenden Erträge in abgezinster Form. Er wird erst nach dem 20. Lebensjahr der PV-Anlage ermittelt, wobei die „neue“ Restlebenszeit wieder bei null beginnt.
Die Einsparungen erhöhen sich trotz Inflationsrate tendenziell, da die Stromgestehungskosten generell sinken. Es wird sukzessive günstiger, Solarstrom zu produzieren. Nur Windkraftwerke weisen ähnlich niedrige Stromgestehungskosten wie Photovoltaikanlagen auf.
| Stromgestehungskosten (ct/kWh) | |||
| Energieträger | 2018 | 2021 | 2024 |
| Biogas | 10,1 – 14,7 | 7,2 – 17,3 | 20,1 – 32,5 |
| Erdgas (GuD) | 7,8 – 10 | 7,8 – 13,1 | 10,9 – 18,1 |
| Kohle | 4,6 – 9,9 | 10,4 – 20 | 15,1 – 29,3 |
| Photovoltaik (klein) | 7,2 – 11,5 | 5,8 – 8 | 6,4 – 13,0 |
| Photovoltaik (Großkraftwerk) | 3,7 – 8,5 | 3,1 – 5,7 | 4,1 – 5,0 |
| Wind (Land) | 4 – 8,2 | 3,9 – 8,3 | 4,3 – 9,2 |
| Wind (See) | 7,5 – 13,8 | 7,2 – 12,1 | 5,5 – 10,3 |
Die Formel für den Barwert einer Photovoltaikanlage lautet:
Barwert = (Rohertrag – Bewirtschaftungskosten) x Barwertfaktor
Der Barwertfaktor ergibt sich gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV § 34) in Abhängigkeit von der Restnutzungsdauer der Photovoltaikanlage und dem Liegenschaftszinssatz.
Häufige Fragen rund um die Bewertung von Photovoltaikanlagen
Diese Fragen stellen sich viele Investoren und Manager von Solarparks. Wir geben Antworten.
Wie werden Wirtschaftlichkeit und Rendite von Photovoltaikanlagen berechnet?
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Photovoltaikanlagen erfolgt nach den betriebswirtschaftlichen Prinzipien, ähnlich wie bei einer Immobilie.
Drei Faktoren beeinflussen die Renditechancen von PV-Anlagen maßgeblich:
- Größe der Anlage
Als Faustregel gilt: Je größer die Solaranlage, desto geringer ist der Anteil am selbstverbrauchten Strom. Je mehr Solarmodule installiert werden, desto geringer sind die Anschaffungs-, Betriebs- und Wartungskosten pro Kilowatt Nennleistung. Allein für das Montagegerüst oder den Netzanschluss ist es aus Kostensicht praktisch unerheblich, wie viele Module in Betrieb genommen werden.
- Stromspeicher
Stromspeicher ermöglichen einen höheren Eigenverbrauch, sind jedoch teuer in der Anschaffung und verhältnismäßig kurzlebig. Eine PV-Anlage wird normalerweise 20 Jahre oder länger betrieben. Während dieser Zeit muss der Stromspeicher mindestens einmal ausgetauscht werden. Stiftung Warentest kommt zu dem Schluss, dass Photovoltaikanlagen ohne Stromspeicher Renditen von drei bis vier Prozent bringen, PV-Anlagen mit Stromspeicher weniger.
- Standort und Dachausrichtung
Für die Installation von Solarmodulen eigenen sich Dächer mit einem Neigungswinkel von 25 bis 60 Grad. Optimal sind Satteldächer, die eine Neigung zwischen 38 und 45 Grad aufweisen – und die häufigste Dachform in Deutschland darstellen. Deutlich mehr ins Gewicht als die Dachart fällt der Standort. Die Sonne versorgt Bayern und Baden-Württemberg mit mehr Strahlen und damit mit mehr Energiepotenzial als viele Gebiete in Norddeutschland.
Lesetipp: Erfahren Sie bei uns, wie die Wirtschaftlichkeit und die Mietrendite von Immobilien berechnet wird.
Kennzahlen für professionelle Investoren
Für gewerbliche PV-Betreiber und Solarpark-Investoren sind darüber hinaus folgende Kennzahlen relevant:
- EBITDA-Marge: Bei der Bewertung von Solarpark-Gesellschaften dient die EBITDA-Marge als Indikator für die operative Profitabilität vor Abschreibungen und Finanzierungskosten.
- IRR (Internal Rate of Return): Die interne Verzinsung gibt an, ab wann sich die Investition über die gesamte Anlagenlaufzeit rentiert. Marktübliche Werte liegen je nach Anlagentyp und Standort zwischen 4 und 8 Prozent.
- DSCR (Debt Service Coverage Ratio): Das Verhältnis von operativem Cashflow zu Schuldendienst ist ein zentrales Kriterium für Projektfinanzierungen. Banken erwarten in der Regel einen DSCR von mindestens 1,2.
Wie hoch ist der Restwert einer PV-Anlage nach 10 Jahren?
In der Bilanz beläuft sich der Buchwert einer Photovoltaikanlage nach zehn Jahren bei Anwendung der linearen Abschreibung über 20 Jahre exakt auf die Hälfte der Anschaffungskosten. Hat der Betreiber aus steuerlichen Gründen Sonderabschreibungen in der Anfangsphase geltend gemacht, ist der restliche Buchwert entsprechend niedriger. Der Sachwert einer Photovoltaikanlage verringert sich nicht linear, da die Leistung der Module abnimmt. Diese Degradation beträgt allerdings pro Jahr weniger als ein Prozent.
Die Hersteller der PV-Module geben eine Produkt- und eine Leistungsgarantie. Die Produktgarantie besagt, dass das Solarmodul sauber verarbeitet wurde und keine Materialfehler aufweist. Sie wird meist auf 15 bis zu 30 Jahre bei teuren, hochwertigen Photovoltaikmodulen ausgesprochen. Die Leistungsgarantie verspricht im Regelfall 97 Prozent der Nennleistung. Auch dieses Qualitätsversprechen verringert sich mit der Zeit. Nach zehn Jahren beträgt die Nennleistung oft nur noch 90 Prozent.
Modern ausgelegte Solaranlagen erreichen heute technische Lebensdauern von 25 bis 30 Jahren – die bilanziellen 20 Jahre spiegeln also nicht die tatsächliche Betriebsdauer wider, sondern den steuerlich angesetzten Abschreibungszeitraum.
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Wie hoch ist der Restwert einer Photovoltaikanlage nach 20 Jahren?
In Amortisationsrechnungen neigt sich die Lebensdauer von Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren meist dem Ende. In der Bilanz hat die Solaranlage nach 20 Jahren keinen Buchwert mehr. Dennoch kann eine PV-Anlage darüber hinaus zur Stromerzeugung betrieben werden. Gerade bei hochwertigen Komponenten und regelmäßiger Wartung ist ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb über 25 bis 30 Jahre realistisch. Entscheidend sind dabei der Zustand der Module, ob der Wechselrichter bereits erneuert wurde, und die aktuelle Marktsituation für Direktvermarktung oder PPAs.
Im Falle einer Veräußerung hat die Anlage noch einen Verkaufswert beziehungsweise einen Barwert, wenn weiterhin Energie eingespeist wird. Die Höhe des Restwerts hängt vom technischen Zustand, der voraussichtlichen zusätzlichen Betriebsdauer und ertragsrelevanten Standortfaktoren ab.
Was kostet der Rückbau einer Photovoltaikanlage?
Die Kosten für den Rückbau einer Photovoltaikanlage variieren je nach Anlagentyp erheblich: Bei Aufdachanlagen liegen sie typischerweise bei 200 bis 500 € pro kWp, bei Freiflächenanlagen und Solarparks können sie je nach Bodenverhältnissen, Anlagengröße und Recyclingvorgaben deutlich höher ausfallen. Zusammen mit den Betriebskosten übersteigen sie damit in vielen Fällen die Stromgestehungskosten.
Der Rückbau ist verpflichtend, wenn die PV-Module nicht mehr betriebsfähig sind (zum Beispiel nach einem Hagelschaden) oder verkauft und an einen anderen Standort abtransportiert werden. Der Rückbau der Solaranlage umfasst neben den Modulen auch die Aufständerung sowie die Leitungen bis zum Netzanschlusspunkt. Allein der Rückbau der Verkabelung umfasst die Arbeitsschritte Aufgraben, Demontage der Kabel, Verfüllen der entstandenen Gräben und Wiederherstellen der standorttypischen Oberfläche. Wer vorab teure Verlegehilfen installiert, spart sich beim Rückbau das Graben.
Wird die Photovoltaikanlage ausrangiert, kommen auf den Betreiber Kosten für Recycling oder Entsorgung hinzu. Moderne Solarmodule können bis zu 95 Prozent wiederverwertet werden. Eine schlechte Idee ist es, die Solarmodule selbst auszuschlachten (Kupfer!), das Metall zu verkaufen und den Schrott beim zertifizierten Entsorger abzugeben. Der darf die Annahme zerstörter PV-Module verweigern beziehungsweise enorme Aufpreise für die Annahme verlangen. Den ordnungsgemäßen Abbau der Solaranlage muss der Betreiber (oder der zertifizierte Entsorger) bei der Stiftung EAR melden.
Je nach Vertragssituation kann es sein, dass entweder der Pächter oder der Grundstückseigentümer für die Entsorgungskosten aufkommen muss.
Bei Freiflächenanlagen und Solarparks fallen die Rückbaukosten je nach Anlagengröße, Bodenverhältnissen und Recyclingvorgaben deutlich höher aus als bei Aufdachanlagen. Das EEG verpflichtet Betreiber, für den späteren Rückbau entsprechende Rücklagen zu bilden. Diese Rücklage mindert den Nettowert der Anlage und ist bei jeder seriösen Wertermittlung als Abzugsposten zu berücksichtigen.
PV-Anlage auf Hausdach von Immobilieneigentümer installiert – Wie sichere ich meine Firma ab?
Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Grundstück beziehungsweise der Immobilie eines anderen installiert, muss sich weitreichend absichern. Einerseits benötigen der PV-Anlagen-Betreiber und seine Techniker Zugang zu den Solarmodulen zwecks Wartung und Reparatur. Andererseits muss neben Rechten und Pflichten auch das Finanzielle wasserdicht geregelt sein. Verträge reichen im Ernstfall zur Durchsetzung oftmals nicht aus. Eine bessere Absicherung bietet das Instrument Grunddienstbarkeit. Ein Grundbucheintrag, der den Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem fremden Grundstück bestätigt, hat vor Gericht einen höheren Stellenwert als ein Vertrag.
Wie wirken sich Fördergelder auf den Wert von PV-Anlagen aus?
Zuschüsse aus Förderprogrammen werden bei der Wertermittlung von Photovoltaikanlagen während des geförderten Zeitraums entsprechend berücksichtigt. Neben der Einspeisevergütung, die für alle Betreiber von Solaranlagen und PV-Modulen interessant ist, gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten.
Gerade für Vermieter relevant ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Direkte BEG-Förderung für Photovoltaikanlagen gibt es aktuell nicht mehr – seit 2023 wurde sie aus dem Programm gestrichen. Stattdessen entfällt die Mehrwertsteuer auf die Anschaffung, was einer automatischen Ersparnis von rund 19 % entspricht. Für energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude (z. B. Dämmung, Heizungstausch) sind weiterhin Zuschüsse über BAFA und KfW möglich.
Mit dem EEG 2023 wurden die Rahmenbedingungen für Mieterstrom weiter verbessert: Der Mieterstromzuschlag gilt nun auch für Anlagen über 100 kW (bis 1 MW), die EEG-Umlage auf Mieterstrom ist vollständig entfallen. Zudem ermöglicht das Solarpaket I (Mai 2024) den Mieterstromzuschlag auch für Anlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden – nicht mehr nur auf Wohngebäuden.
Wertermittlung von Solarparks
Die Bewertung von Solarparks folgt einer eigenen Logik. Im Vordergrund steht nicht der Substanzwert, sondern der kapitalisierte Ertragswert über die verbleibende Anlagenlaufzeit. Folgende Faktoren beeinflussen den Wert maßgeblich:
- Restlaufzeit des EEG-Vergütungsanspruchs
- Qualität und Laufzeit des Pachtvertrags
- Technischer Zustand und Fehleranfälligkeit (Wartung, Monitoring)
- Stromertrag und standortspezifische Wetterdaten
- Eigenverbrauchsanteil und Direktvermarktung (PPA)
- Netzanschlusspunkt und Redispatch-Risiken
- Absicherung (Vertrag und/oder Grundbuch)
- Rückbaukosten und gebildete Rücklage
In der Praxis orientieren sich Käufer und Verkäufer häufig an Multiplikatoren auf Basis der installierten Leistung: marktübliche Werte liegen je nach Restlaufzeit, Standort und Vertragsqualität zwischen 800 und 1.400 € pro kWp. Diese Richtwerte ersetzen jedoch keine vollständige Wertermittlung, da sie individuelle Risiken wie Abregelungen durch Redispatch, auslaufende EEG-Vergütung oder fehlende PPA-Absicherung nicht abbilden.
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