Das Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­ren ist eine gängige Methode zur Wertermittlung eines Unternehmens. Wie das Wort Liquidation nahelegt, kommt es meist bei der Auflösung einer Firma zum Einsatz, allerdings nicht ausschließlich dann. Der Li­qui­da­ti­ons­wert ist in un­ter­schied­li­chen Kontexten von Bedeutung. In diesem Ratgeber erfahren Sie unter anderem, wie und wann der Li­qui­da­ti­ons­wert ermittelt wird, wie ein Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­ren bei Immobilien abläuft und welche Vorteile es hat.

Liquidationswertverfahren als Teil der Liquidation eines Unternehmens
Das Li­qui­da­ti­ons­ver­fah­ren dient zur Wertermittlung eines Unternehmens, meist bei dessen Auflösung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­ren ist eine Methode zur Wertermittlung von Unternehmen. Es kommt bei der geplanten Zerschlagung eines Betriebs zur Anwendung.
  • Der Li­qui­da­ti­ons­wert ist die Summe der einzelnen Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de eines Unternehmens, die bei der Veräußerung erzielt werden kann.
  • Die einzelnen Ver­mö­gen­ge­gen­stän­de und die auf dem Markt erzielbaren Preise werden geschätzt. Ver­bind­lich­kei­ten, Rückstellungen und Li­qui­da­ti­ons­kos­ten werden abgezogen.
  • Das Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­ren ist klar strukturiert und gut nachvollziehbar. Es dient auch zur Festlegung der Wertuntergrenze beim Verkauf eines Unternehmens.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was bedeutet Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­ren?

Beim Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­ren handelt es sich um eine gängige Methode zur Wertermittlung bei Unternehmen. Ziel ist dabei die Bestimmung des Li­qui­da­ti­ons­wer­tes bei Auflösung eines Unternehmens, genauer gesagt die Überschüsse, die beim Verkauf der Ge­wer­be­im­mo­bi­lie nach Abzug etwaiger Schulden und Verpflichtungen verbleiben. Der Haupt­un­ter­schied zu anderen Verfahren, vor allem dem Sub­stanz­wert­ver­fah­ren, liegt darin, dass die Fortführung des Unternehmens nicht geplant ist. Das heißt, dass das Unternehmen aufgelöst wird. Vor diesem Hintergrund wird der Un­ter­neh­mens­wert anders ermittelt als bei anderen Be­wer­tungs­ver­fah­ren.

Beim Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­ren wird von der Annahme ausgegangen, dass das Unternehmen aufgegeben wird. Dabei werden die Vermögenswerte des Unternehmens basierend auf den kurzfristig zu erzielenden Preisen auf dem Markt zum gegenwärtigen Zeitpunkt ermittelt. Der auf diese Weise ermittelte Li­qui­da­ti­ons­wert liegt häufig unter dem üblichen Marktwert. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass sich manchmal keine geeigneten Abnehmer für die Maschinen des Unternehmens finden oder die fertigen Erzeugnisse (Lagerbestand) nur mit Preisabschlägen verkauft werden können.

Die noch bestehenden Ver­bind­lich­kei­ten gehen mit dem Wert in die Berechnung ein, der zum aktuellen Zeitpunkt zu ihrer Begleichung oder Rückzahlung gezahlt werden müsste. Zusätzlich werden die Li­qui­da­ti­ons­kos­ten für Gebühren, Honorare, Gutachten und ähnliches abgezogen.

Die rechtliche Grundlage für das Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­ren bilden die Bestimmungen zur Ermittlung des Bodenwerts für den bevorstehenden Abriss in der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV). Diese sind in § 16 Abs. 3 ImmoWertV verankert.

Sub­stanz­wert­ver­fah­ren

Das Sub­stanz­wert­ver­fah­ren leitet den Wert eines Unternehmens auf der Grundlage des Firmenvermögens ab. Um den Wert eines Unternehmens zu ermitteln, werden bei diesem Verfahren alle Maschinen, die Büroausstattung, das Inventar mit Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die Forderungen gegenüber Kunden und sonstige Vermögenswerte, wie zum Beispiel Um­satz­steu­er­for­de­run­gen oder ähnliches sowie die Immobilien bewertet.

Er­trags­wert­ver­fah­ren

Beim Er­trags­wert­ver­fah­ren basiert der Un­ter­neh­mens­wert auf einer Gewinn- und Verlustrechnung. Die aus den veranschlagten Erträgen abgeleiteten Gewinne werden dabei auf den Be­wer­tungs­stich­tag abgezinst. Detaillierte Erläuterung können Sie unserem Ratgeber zum Er­trags­wert­ver­fah­ren entnehmen.

Discounted Cashflow-Verfahren (DCF-Methode)

Discounted Cashflow-Verfahren umfassen verschiedene Methoden zur Berechnung des Un­ter­neh­mens­werts. Bei der Entity-Methode wird das gesamte Un­ter­neh­mens­ka­pi­tal zur Ermittlung des Un­ter­neh­mens­wer­tes herangezogen. Dieses setzt sich aus dem Ei­gen­ka­pi­tal­an­teil und dem Fremd­ka­pi­tal­an­teil zusammen. Bei der Equity-Methode wird nur der Cashflow verwendet, der sich auf die Ei­gen­ka­pi­tal­ge­ber bezieht. Allerdings werden auch die Fremd­ka­pi­tal­zin­sen aus der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Werte für die Unternehmensbewertung
Gängige Wert­ermitt­lungs­ver­fah­ren bei der Un­ter­neh­mens­be­wer­tung im Überblick.

Anwendung des Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­rens

Bei der Un­ter­neh­mens­be­wer­tung wird in der Regel davon ausgegangen, dass das Unternehmen fortgeführt wird. Der entsprechende Fort­füh­rungs­wert bezieht sich auf den Verkehrswert (Marktwert) des Unternehmens unter der Annahme, dass es fortgeführt wird. Befindet sich ein Unternehmen in einer Krise oder gar in der Insolvenz, können die fort­ge­schrie­be­nen Bilanzen nicht mehr zur Wertermittlung herangezogen werden. Das Unternehmen wird dann nicht mehr als Einheit, sondern als Ansammlung unabhängiger Vermögenswerte betrachtet.

Schon der Name legt nahe, dass das Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­ren hauptsächlich bei der Auflösung eines Unternehmens zum Einsatz kommt. Außerdem wird es angewandt,

  • wenn Vermögenswerte veräußert werden müssen, um Ver­bind­lich­kei­ten zu bedienen,
  • um eine Untergrenze für den Mindestwert eines Unternehmens festzulegen und
  • wenn Immobilien un­wirt­schaft­lich sind, zum Beispiel Häuser mit schadhafter Bausubstanz, die keinen Ertrag mehr bringen und abbruchreif sind.

Ist es schon so weit? Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH führen auf­schluss­rei­che Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen für Ihre Immobilie durch.

In einer wirtschaftlich schwierigen Lage ist die Liquidation eines Unternehmens oft die einzige Alternative. Das Be­wer­tungs­ver­fah­ren zeigt, ob der Li­qui­da­ti­ons­wert über dem Ertragswert liegt. Es ermittelt die Wertuntergrenze des Vermögens, die für den Verkäufer des Unternehmens die unterste Preisgrenze darstellt.

Der Li­qui­da­ti­ons­pro­zess muss innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens ablaufen, in der Regel ein Jahr nach Ankündigung der Liquidation. Daher erhält der Verkäufer in der Regel einen geringeren Erlös als den Bilanzwert.

Was ist der Li­qui­da­ti­ons­wert?

Per Definition ist der Li­qui­da­ti­ons­wert der Barwert des Nettoerlöses aus der Veräußerung der Vermögenswerte abzüglich Ver­bind­lich­kei­ten, Rückstellungen und Li­qui­da­ti­ons­kos­ten. Er gibt einfach gesagt an, was nach der Liquidation eines Unternehmens übrigbleibt. Nach § 166 im Be­wer­tungs­ge­setz (BewG) werden bei der Ermittlung des jeweiligen Li­qui­da­ti­ons­wer­tes die Grundstücke mit den zuletzt vor dem Be­wer­tungs­stich­tag festgestellten Bo­den­richt­wer­ten bewertet. Die übrigen Gegenstände werden mit dem gemeinen Wert angesetzt. Zur Be­rück­sich­ti­gung der Li­qui­da­ti­ons­kos­ten werden die jeweils ermittelten Werte um 10 Prozent gemindert.

Werte in der Immobilienbewertung
Infografik: Sechs un­ter­schied­li­che Werte in der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung und wofür sie verwendet werden.

So wird der Li­qui­da­ti­ons­wert berechnet

Der Li­qui­da­ti­ons­wert ist der Nettobetrag, der sich aus der Liquidation der einzelnen Vermögenswerte nach Einziehung der Forderungen, Begleichung der Ver­bind­lich­kei­ten und Abzug der li­qui­da­ti­ons­be­ding­ten Kosten ergibt. Als Formel ausgedrückt errechnet sich der Li­qui­da­ti­ons­wert also so:

Li­qui­da­ti­ons­er­lös (Gesamterlös aus dem Verkauf aller Vermögenswerte)
– Ver­bind­lich­kei­ten (Schulden, offene Rechnungen, Gehälter, usw.)
– verpflichtende Rückstellungen (für Abfertigung, Rückbau, Pensionen/Renten, Steuern, und ähnliches)
– Li­qui­da­ti­ons­kos­ten (Sozialplan, Trans­ak­ti­ons­kos­ten, etc.)
= Li­qui­da­ti­ons­wert

In einem vereinfachten Beispiel sieht das wie folgt aus:

Sachanlagen, vor allem Immobilien (Grundstücke und Gebäude), Maschinen & Anlagen, Betriebs- und Ge­schäfts­aus­stat­tung im aktuellen Marktwert von 1.000.000 Euro

+ Fi­nanz­an­la­ge­ver­mö­gen (zum Beispiel Aktien oder Anleihen), nach aktuellem Kurs 100.000 Euro

+ Vorräte (zum Beispiel Lagerbestände) im Wert von 300.000 Euro

+ Forderungen aus Leistungen und Lieferungen (offene Rechnungen von Kunden) in Höhe von 400.000 Euro

+ Kasse/Bank (Bankguthaben, Schecks) für 200.000 Euro

Geschätzter Erlös: 2.000.000 Euro

– Rückstellungen (Abfertigung, Pensionen): 350.000 Euro

– Ver­bind­lich­kei­ten (Schulden bei Banken, Lieferanten): 400.000 Euro

– Li­qui­da­ti­ons­kos­ten: angenommen rund 2 % des geschätzten Erlöses, also 40.000 Euro

= Li­qui­da­ti­ons­wert: 1.210.000 Euro

Es bleibt also nach Anwendung der Formel ein Li­qui­da­ti­ons­wert von 1.210.000 Euro. Nach der Liquidation wird das Unternehmen schließlich mit diesem Wert besteuert und erst dann wird das investierte Eigenkapital an den Eigentümer ausgeschüttet.

Hinweis: Für die korrekte Wertermittlung der Immobilien im Rahmen des Li­qui­da­ti­ons­ver­fah­rens werden alle Gebäudeteile, die aufgrund des Zustandes (statische Mängel, Ausnutzung des Grundstückes etc.) abgerissen werden müssen, vom Bodenwert abgezogen.

Wie läuft ein Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­ren ab?

Beim Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­ren wird eine Auflösung des Unternehmens vorausgesetzt. Daher wird davon ausgegangen, dass alle zum Unternehmen gehörigen Wirt­schafts­gü­ter und Gegenstände veräußert werden. Es wird der Wert ermittelt, der für die einzelnen Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de zu einem bestimmten Stichtag am Markt erzielt werden kann. Die Werte werden auf der Basis von Prozentsätzen geschätzt und addiert. Diese komplexe Auflistung erfordert in der Regel die Beauftragung oder zumindest eine Beratung durch einen erfahrenen Sach­ver­stän­di­gen.

Benötigen Sie fachkundige Beratung bei der Bewertung Ihrer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie im Rahmen des Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­rens? Sprechen Sie mit unseren erfahrenen Gutachtern.

Folgende Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de sind beim Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­ren zu bewerten:

  • Immobilien (Grundstücke und Gebäude)
  • Maschinen und Anlagen, Betriebs- und Ge­schäfts­aus­stat­tung
  • Waren und Vorräte im Lager
  • Immaterielles Anlagevermögen: Software, Patente
  • Fi­nanz­an­la­ge­ver­mö­gen
  • Offene Forderungen aus Leistungen und Lieferungen

Von dem so ermittelten Wert werden dann das Fremdkapital und die sonstigen Verpflichtungen im Unternehmen abgezogen sowie die Kosten, die durch die Liquidation des Unternehmens anfallen. Daraus ergibt sich schließlich der Li­qui­da­ti­ons­wert. Dieser dient oft auch als Grundlage für die Beurteilung, ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich sinnvoll ist.

Was sind die Vorteile des Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­rens?

Zeichnet sich die Auflösung des Unternehmens schon ab, kommen die Vorteile des Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­rens zum Tragen. Die Methode ist verhältnismäßig einfach und nachvollziehbar, sogar für Laien. Die Bewertung nach diesem Verfahren ist klar strukturiert und viele der benötigten Daten sind direkt aus der Bi­lanz­buch­hal­tung zu entnehmen. Die meisten Posten können exakt ermittelt werden. Anders verhält es sich bei immateriellen Vermögenswerten, die bei allen Wert­ermitt­lungs­ver­fah­ren schwer zu beziffern sind.

Andererseits wird durch die einfache Be­rech­nungs­me­tho­de schnell klar, wie viel Wert noch im Unternehmen steckt. Die Methode gibt damit Antworten auf wichtige Fragen, die sich beim Verkauf stellen. Können im Falle einer Insolvenz die Gläubiger aus dem Erlös der Konkursmasse bedient werden? Welchen Preis sind potenzielle Käufer bereit zu zahlen? Kauf­in­ter­es­sen­ten werden ihre Entscheidung sowohl auf den Li­qui­da­ti­ons­wert als auch auf den Fort­füh­rungs­wert stützen, also den Verkehrswert eines Unternehmens, wenn es fortgeführt wird.

Die Li­qui­da­ti­ons­wert­me­tho­de ist die Basis für die Bestimmung der Untergrenze des Un­ter­neh­mens­wer­tes. Das be­triebs­wirt­schaft­li­che Potenzial fließt nicht in die Bewertung ein, kann gegebenenfalls den tatsächlichen Un­ter­neh­mens­wert deutlich erhöhen.

Dies ist ein entscheidender Nachteil des Verfahrens. Sie ist ver­gan­gen­heits­ori­en­tiert und berücksichtigt nicht die wirtschaftliche Entwicklung und das un­ter­neh­me­ri­sche Potenzial. Problematisch wird das Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­ren auch bei großen Un­ter­neh­mens­ein­hei­ten, da jedes Wirtschaftsgut einzeln bewertet werden muss. In manchen Fällen ist dieses Verfahren leider sehr aufwändig und oft ungenau, da immaterielle Wirt­schafts­gü­ter kaum oder nur schwer erfasst werden können.

 Immobiliengutachterin bei der Immobilienbewertung im Rahmen eines Liquidationswertverfahrens
Im Rahmen eines Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­rens bewerten sachverständige Gutachter Ihre Ge­wer­be­im­mo­bi­lie.

Wertermittlung – Heid bewertet Ihre Immobilie passgenau

Brauchen Sie Klarheit, wie es mit Ihrem Unternehmen weitergehen soll? Bereiten Sie sich am besten auf einen möglichen Verkauf, eine Auflösung oder andere Zwecke vor. Für eine fundierte Wertermittlung ist es empfehlenswert, mit erfahrenen Beratern zu­sam­men­zu­ar­bei­ten. Heid Immobilien bietet Ihnen kompetente Beratung und eine unabhängige Wertermittlung Ihrer Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en.

Ihre Frage zum Thema Li­qui­da­ti­ons­wert­ver­fah­ren wurde hier nicht beantwortet? Melden Sie sich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0800 90 90 282 an.