Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en gelten als interessante Objekte zur Kapitalanlage. Es handelt es sich dabei meist um Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en, die vom Eigentümer an einen Unternehmer verpachtet oder vermietet werden. Der Unternehmer bewirtschaftet diese Immobilie in Eigenregie. Mit der Be­trei­ber­im­mo­bi­lie verwandt ist die Ma­nage­men­tim­mo­bi­lie. Auf die Unterschiede der beiden Begriffe und wie deren Wertermittlung erfolgt, gehen wir in diesem Beitrag ein.

Kletterhalle
Kletterhallen sind als Be­trei­ber­im­mo­bi­lie einzustufen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en sind Objekte, die ein Eigentümer an einen Betreiber vermietet oder verpachtet. Dieser bewirtschaftet die Be­trei­ber­im­mo­bi­lie in Eigenregie.
  • Meist handelt es sich bei einer Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en um eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie.
  • Ma­nage­men­tim­mo­bi­li­en sind Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en, die mit einem höheren Risiko verbunden sind, da mehrere Betreiber mit dem Management der Immobilie betraut werden.
  • Welches Be­wer­tungs­ver­fah­ren angewandt wird, um den Wert einer Be­trei­ber­im­mo­bi­lie zu ermitteln, ist abhängig von der Art des Betriebs. Meistens läuft es auf das Ertrags- oder Pacht­wert­ver­fah­ren hinaus, seltener auf das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was sind Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en?

Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en zählen zu den Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en. Der Kernfaktor, der ein Objekt als Be­trei­ber­im­mo­bi­lie klassifiziert, ist die un­ter­neh­me­ri­sche Tätigkeit. Diese un­ter­neh­me­ri­sche Tätigkeit innerhalb der Immobilie ist die Voraussetzung, um Überschüsse zu erzielen. Diese Mehreinnahmen sind notwendig, um eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu erreichen, das in der Immobilie gebunden ist.

Beispiele für Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en

Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en sind vielfältig. Zu ihnen gehören viele

Höheres Risiko bei Ma­nage­men­tim­mo­bi­li­en

Ma­nage­men­tim­mo­bi­li­en zählen ebenfalls zu den Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en. Der Unterschied ist gemäß Jenny Arens 1 der, dass bei einer Ma­nage­men­tim­mo­bi­lie mehrere Betreiber für den Erfolg oder Misserfolg des Objekts verantwortlich sind. Paradebeispiel für Ma­nage­men­tim­mo­bi­li­en sind Einkaufszentren. Diese werden von einem Center-Management koordiniert, während die einzelnen Ladenflächen von separaten Ge­wer­be­trei­ben­den gemietet werden. Somit besteht trotz einiger erfolgreicher Ankermieter das Risiko von Leerstand, Mietausfällen und Verlust.

Ein Risiko für beide Arten von Son­der­im­mo­bi­li­en, also Betreiber- und Ma­nage­men­tim­mo­bi­li­en, ist die eingeschränkte Dritt­ver­wen­dungs­fä­hig­keit – wobei diese nicht unbedingt auf das Beispiel Shoppingcenter zutrifft – sowie auslaufende Miet- und Pachtverträge ohne Chance auf zah­lungs­kräf­ti­ge Nachmieter.

herr-heid-zitat

Gerade bei Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en entscheidet nicht nur die Substanz, sondern die Be­triebs­leis­tung über den Wert – das erkennen viele zu spät.

Ing. André Heid M.Sc.

Wertermittlung von Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en

Eine Bewertung der Be­trei­ber­im­mo­bi­lie durch einen zertifizierten Gutachter steht regelmäßig für die Bilanzierung an. Ratsam ist sie zudem, wenn Sie in eine Ma­nage­men­tim­mo­bi­lie investieren möchten. Entscheidend für die Wahl des geeigneten Be­wer­tungs­ver­fah­rens für Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en ist unter anderem, ob die gegenwärtige Nutzung auf­recht­erhal­ten beziehungsweise der Betrieb fortgeführt wird. Letztlich ist der konkrete Immobilientyp ausschlaggebend dafür, welches Be­wer­tungs­ver­fah­ren angewandt wird, um den Wert einer Be­trei­ber­im­mo­bi­lie zu ermitteln.

Selten gibt es für Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en genügend vergleichbare Objekte, die in einem angemessenen Zeitraum in der Region transferiert wurden, um das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren anzuwenden.

Primär kommt von den drei ge­set­zes­kon­for­men Wert­ermitt­lungs­ver­fah­ren das Er­trags­wert­ver­fah­ren zum Einsatz, da es sich bei Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en stets um Objekte mit starker Rendite-Orientierung handelt.

In der Regel verpachtet der Eigentümer die Immobilie an einen Betreiber, weswegen in der Praxis häufig das Pacht­wert­ver­fah­ren als Abwandlung des Er­trags­wert­ver­fah­rens angewandt wird.

Heid bewertet Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en

Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Immobilien GmbH bewerten Management- und Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en mi Argusaugen, akribischen Berechnungen und routinierter Fachkompetenz. Für un­ter­schied­lichs­te Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en haben unsere Gutachter bereits zahlreiche

Lassen Sie den Wert Ihrer Betreiber- oder Ma­nage­men­tim­mo­bi­lie sorgfältig und zeitnah von den Heid-Experten bewerten. Unsere Gutachten werden von Behörden wie dem Finanzamt ebenso anerkannt wie vor Gericht. Kontaktieren Sie uns per Formular oder Telefon unter 0800 90 90 282 für ein kostenloses Erstgespräch!

1 vgl. „Unterscheidung nach Immobilienarten“, in: Schulte et al: „Im­mo­bi­li­en­öko­no­mie I – Be­triebs­wirt­schaft­li­che Grundlagen“, S. 105, 5. Auflage, 2016

Häufige Fragen zu Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en

Wir haben ein paar übergeordnete FAQ zu Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en zu­sam­men­ge­tra­gen, die Ihnen womöglich bei Ihrer Entscheidung für eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung helfen.

Was zählt konkret als Be­trei­ber­im­mo­bi­lie?

Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en sind Immobilien, deren Wert maßgeblich vom Betriebskonzept und der wirt­schaft­li­chen Nutzung abhängt. Dazu zählen:

Typisch ist: Die Immobilie wird nicht unabhängig, sondern durch einen Betreiber im Rahmen eines Ge­schäfts­mo­dells genutzt. Daher ist die reine Bausubstanz oft weniger wertrelevant als Ertrag und Konzept.

Wie wird der Wert einer Be­trei­ber­im­mo­bi­lie ermittelt?

Wir wenden überwiegend das Er­trags­wert­ver­fah­ren an. Bei Immobilien mit laufenden Pachtverträgen eignet sich als Abwandlung das Pacht­wert­ver­fah­ren. Letztlich spielen folgende Faktoren eine zentrale Rolle:

  • Zustand und In­ves­ti­ti­ons­stau
  • Laufzeit und Qualität der Be­trei­ber­ver­trä­ge
  • Auslastung und erzielbare Erträge
  • Standort- und Markt­ent­wick­lung
  • Rest­nut­zungs­dau­er der Immobilie

Wann lohnt sich ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten für eine Be­trei­ber­im­mo­bi­lie?

Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten ist immer dann sinnvoll, wenn:

  • die Immobilie in die Bilanz aufgenommen oder an Dritte vermietet wird,
  • ein Be­trei­ber­wech­sel oder Verkauf ansteht,
  • Finanzierung oder Beleihung geplant ist,
  • es Streitigkeiten zwischen Betreiber und Eigentümer gibt,
  • steuerliche Bewertungen bei Erbschaft, Schenkung oder AfA nötig sind.

Worauf achtet das Finanzamt bei der Bewertung von Be­trei­ber­im­mo­bi­li­en?

Das Finanzamt verlangt ein marktkonformes Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten, das nach § 194 BauGB erstellt wurde. Besonders relevant sind

  • nach­voll­zieh­ba­re Herleitung des Ertragswerts,
  • transparente Dokumentation der Pacht- oder Be­trei­ber­ver­trä­ge,
  • Abgrenzung von Gebäudewert und Bodenwert zur korrekten AfA,
  • keine Misch­kal­ku­la­ti­on mit ideellen oder subjektiven Faktoren.

Wir erstellen Gutachten, die fi­nanz­amts­taug­lich und gerichtsfest sind.

Wie schnell kann ein Betreiberobjekt bewertet werden?

Dank unserer bundesweiten Präsenz mit rund 180 Sach­ver­stän­di­gen können wir kurzfristige Besichtigungen und Express-Bewertungen in ganz Deutschland realisieren. In dringenden Fällen erstellen wir ein belastbares Kurzgutachten innerhalb von wenigen Tagen – mit der Möglichkeit, dieses später in ein Vollgutachten (Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten) zu erweitern.

Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
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