Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten für Ihre Zwecke

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Gesetzes​konform

Unsere Gutachten erstellen wir nach §194 BauGB und ImmoWertV bzw. BelWertV.

Zertifiziert

Unsere Gutachter verfügen über Zertifikate von TÜV, DEKRA, DIA, HypZert und EIPOS.

Kostenlose Erstberatung

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Festpreis​garantie

Wir erstellen Ihnen ein Fest­preis­an­ge­bot inklusive Nachbetreuung.

Individuelle Lösungen

Wir ermitteln einen objektiven & zweckmäßigen Wert für Ihre Immobilie.

Bekannt aus

Darum ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten beauftragen

Ein häufiges Problem: Als Hauseigentümer oder Vermieter einer Wohnung sind Sie sich unsicher, welchen Wert Ihre Immobilie wirklich hat, beziehungsweise wie viel Geld Sie in absehbarer Zeit hineinstecken müssen. Mak­ler­schät­zun­gen nutzen Ihnen wenig, wenn eine energetische Sanierung, eine Mieterhöhung, eine Neubewertung oder eine steuerliche Wertermittlung und somit ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten für das Finanzamt ansteht. 5 häufige Gründe, die zur Erstellung eines Im­mo­bi­li­en­gut­ach­tens führen:

Arten von Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten

Verschaffen Sie sich Klarheit über den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie und den finanziellen In­ves­ti­ti­ons­rah­men! Das Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten eines zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen bringt Sie nachvollziehbar und von Dritten anerkannt auf den aktuellen Stand. Dank des Im­mo­bi­li­en­gut­ach­tens verstehen Sie und bei Bedarf Gegenparteien wie das Finanzamt die Stärken und Schwächen Ihres Eigentums. Mit einem aus­sa­ge­kräf­ti­gen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung verfügen Sie über eine solide Grundlage für alle weiteren Schritte.

Sie sind in kritischen Lagen wie einem Hausverkauf in der Er­ben­ge­mein­schaft oder einer Scheidung mit Haus optimal vorbereitet, um den besten Preis zu erzielen, Ihre Investitionen richtig zu planen oder rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Und sollten Nachfragen bestehen, beantworten die Gutachter der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung diese, ohne eine neue Rechnung zu stellen.

Je nach Problemstellung können wir Ihnen das richtige Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten als Lösung anbieten:

Möchten Sie mehr über die un­ter­schied­li­chen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten erfahren, klicken Sie auf die verlinkten Seiten oder rufen Sie unseren Ratgeber mit einer umfassenden Wertgutachten-Übersicht auf.

Ablauf und Vorteile eines Im­mo­bi­li­en­gut­ach­tens bei Heid

Beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen mit der Erstellung des Im­mo­bi­li­en­gut­ach­tens, sind Sie auf der sicheren Seite. Unser Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in Ihrer Nähe beginnt mit einer gründlichen Inspektion Ihrer Immobilie, bei der alle relevanten Faktoren und Dokumente berücksichtigt werden – von der Lage und dem baulichen Zustand bis hin zu aktuellen Markttrends und rechtlichen Aspekten wie Grund­dienst­bar­kei­ten.

Anschließend erstellt der Sachverständige ein detailliertes Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten, das Ihnen eine umfassende und nach­voll­zieh­ba­re Bewertung Ihrer Immobilie bietet. Diese Expertise geht weit über einfache Marktanalysen hinaus und berücksichtigt je nach Zweck spezielle Anforderungen und gesetzliche Vorgaben.

So funktioniert eine Immobilienbewertung: Kontaktformular ausfüllen. Besichtigungstermin vereinbaren. Ortstermin mit dem Sachverständigen. Gutachten wird erstellt und übersendet.
Das ist der Ablauf rund um ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten.

Wie lange ist ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten gültig?

Ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten bezieht sich auf einen bestimmten Wert­ermitt­lungs­stich­tag. Das heißt: Schon nächstes Jahr ist das Gutachten nicht mehr gültig. Verändern sich die Bodenwerte im nächsten Quartal enorm oder schießen die Im­mo­bi­li­en­prei­se im nächsten Halbjahr extrem in die Höhe, ist das Gutachten nicht mehr aktuell. Auch ein Bi­lan­zie­rungs­gut­ach­ten gilt im Prinzip nur für den Jah­res­ab­schluss­be­richt, für den es erstellt wurde.

Die Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung eignen sich zur Vorlage beim Finanzamt und werden zur Einreichung vor Gericht genutzt. Lediglich Kurzgutachten sind für diese Zwecke grundsätzlich nicht gültig.

Wann ist ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten steuerlich absetzbar?

In einigen An­wen­dungs­fäl­len sind die Kosten, die Ihnen für ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten entstehen, steuerlich absetzbar. Es gilt der Leitsatz: Wenn aus der beabsichtigten Handlung, für die das Hausgutachten dient, steu­er­pflich­ti­ge Beträge erzeugt werden, dürfen die Kosten dafür in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Weniger bürokratisch ausgedrückt: Wird das Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten für etwas benötigt, wofür Sie später Steuern bezahlen müssen, dürfen Sie die Kosten von der Steuer absetzen. Konkrete Fälle:

  • Vermieter können das Honorar für ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.
  • Erben, die eine Immobilie als Er­ben­ge­mein­schaft geerbt haben und ihren Anteil am Haus veräußern wollen, können die Gutachterkosten als Nach­lass­ver­bind­lich­kei­ten geltend machen.
  • Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten zum Nachweis eines geringeren Im­mo­bi­li­en­wer­tes, das der Reduzierung einer Steuer dient, kann üblicherweise von dieser abgesetzt werden.
  • Auch ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten zur Finanzierung einer Immobilie kann gegebenenfalls von der Steuer abgesetzt werden.

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, um die genauen Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit zu prüfen und den maximalen Nutzen aus Ihrem Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten zu ziehen.

Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten von Heid

Beauftragen Sie noch heute unsere professionellen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten, um den genauen Wert Ihrer Immobilie zu erfahren und fundierte Entscheidungen zu treffen. Vertrauen Sie bundesweit auf die Expertise unserer Sach­ver­stän­di­gen mit Kernkompetenzen in Ihrer Region und in un­ter­schied­li­chen Immobilienarten.