Wie lange kann Ihre Immobilie noch wirtschaftlich genutzt werden? Die Antwort auf diese Frage liefert eine spezielle Kennzahl: die Rest­nut­zungs­dau­er. Wie Sie die Rest­nut­zungs­dau­er berechnen und was diese für Ihre In­ves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen bedeuten kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Eine Hälfte des Gebäudes hat durch Sanierung eine höhere Restnutzungsdauer als die andere.
Die Rest­nut­zungs­dau­er von Gebäuden kann durch Modernisierung verlängert werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rest­nut­zungs­dau­er beschreibt die verbleibende Anzahl an Jahren, in denen eine Immobilie bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung wirtschaftlich genutzt werden kann.
  • Formel: Rest­nut­zungs­dau­er eines Gebäudes = Ge­samt­nut­zungs­dau­er – Alter der Immobilie
  • Nach Ablauf der Rest­nut­zungs­dau­er nimmt die Wirt­schaft­lich­keit einer Immobilie in der Regel ab und eine wirtschaftliche Nutzung ist nicht mehr rentabel.
  • Je nach Interesse möchten Eigentümer die Rest­nut­zungs­dau­er ihrer Immobilie verlängern (Wertsteigerung) oder verkürzen (aus steuerlichen Gründen).
  • Es besteht die Möglichkeit, die Rest­nut­zungs­dau­er von Gebäuden durch Modernisierung oder Sanierung zu verlängern.
  • Eine Verkürzung der Rest­nut­zungs­dau­er beschleunigt und erhöht die Abschreibung. Die erforderlichen Nachweise liefert ein Rest­nut­zungs­dau­er-Gutachten.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Was ist die Rest­nut­zungs­dau­er von Gebäuden?

Gemäß § 4 Abs. 3 ImmoWertV ist die Rest­nut­zungs­dau­er die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Unter wirt­schaft­li­cher Nutzung versteht man beispielsweise die Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden.

Neben der wirt­schaft­li­chen Rest­nut­zungs­dau­er gibt es auch die technische Rest­nut­zungs­dau­er. Die technische Rest­nut­zungs­dau­er bezieht sich auf die Zeitspanne, in der ein Gebäude technisch funktionsfähig und sicher nutzbar ist.

In der Praxis ist die wirtschaftliche Rest­nut­zungs­dau­er von Immobilien häufig kürzer als die technische, da sie von mehr variablen Faktoren wie zum Beispiel der Marksituation beeinflusst wird. Auch eine veraltete Infrastruktur, eine geringe En­er­gie­ef­fi­zi­enz oder steigende In­stand­hal­tungs­kos­ten können dazu führen, dass ein Gebäude zwar technisch noch nutzbar ist, eine Vermietung oder Verpachtung aber wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheint.

Warum ist die Rest­nut­zungs­dau­er eines Gebäudes wichtig?

Die Rest­nut­zungs­dau­er ist eine wichtige Kennzahl für die Bewertung, den Verkauf und die steuerliche Behandlung von Immobilien. Sie ist vor allem für Investoren, Käufer und Verkäufer von großem Interesse, da sie ihnen hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen. Im Zusammenhang mit der Rest­nut­zungs­dau­er spielt das Be­wer­tungs­ge­setz (BewG) eine zentrale Rolle. Das Be­wer­tungs­ge­setz regelt die steuerliche Bewertung von Ver­mö­gens­ge­gen­stän­den und legt damit maßgeblich fest, wie die Rest­nut­zungs­dau­er von Wohngebäuden und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en ermittelt wird.

Die Berechnung der Rest­nut­zungs­dau­er ist eine wichtige Ent­schei­dungs­grund­la­ge für Investoren und Im­mo­bi­li­en­käu­fer. Sie beeinflusst nicht nur den Verkaufspreis, sondern kann auch die Attraktivität der Immobilie für potenzielle Käufer erhöhen oder mindern. Ein Objekt mit einer langen Rest­nut­zungs­dau­er wird in der Regel als wertvoller angesehen als eines mit einer kurzen Rest­nut­zungs­dau­er.

Das Alter einer Immobilie ist für die Ermittlung des Gebäudewertes besonders wichtig. Gleichzeitig wird dieser maßgeblich durch die wirtschaftliche Rest­nut­zungs­dau­er beeinflusst. Der Immobilienwert von Miet- und Pachtobjekten wird meist durch das Er­trags­wert­ver­fah­ren bestimmt, bei dem auch die Rest­nut­zungs­dau­er einfließt. Ist sie gering, sinkt auch der Wert des Gebäudes.

Der Gebäudewert hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer für Immobilien. Mehr zum Zusammenspiel zwischen Rest­nut­zungs­dau­er und Grundsteuer erfahren Sie im verlinkten Beitrag.

Von entscheidender Bedeutung ist die Rest­nut­zungs­dau­er außerdem, wenn die wirtschaftliche Nutzungsdauer von Gebäuden herabgesetzt werden soll, um beispielsweise die Abschreibung für Abnutzung (AfA) zu verkürzen. Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und erfordert ein zweckmäßiges Gutachten. Lassen Sie sich dazu von unseren zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen beraten, die in ganz Deutschland zur Verfügung stehen und befugt sind, ein solches Gutachten für die Behörden zu erstellen.

Rest­nut­zungs­dau­er von Immobilien berechnen: So geht´s

Für die Berechnung der Rest­nut­zungs­dau­er von Gebäuden sind drei Faktoren entscheidend:

  1. Die Ge­samt­nut­zungs­dau­er, welche modellhaft in der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) und in der Be­lei­hungs­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (BelWertV) festgelegt ist.
  2. Das Alter der Immobilie am maßgeblichen Stichtag.
  3. Individuelle Gegebenheiten der Immobilie, wie zum Beispiel durchgeführte In­stand­set­zun­gen.

Die Rest­nut­zungs­dau­er ergibt sich gemäß § 4 Abs. 3 ImmoWertV aus dem Un­ter­schieds­be­trag zwischen der Ge­samt­nut­zungs­dau­er und dem Alter der baulichen Anlage und lässt sich mit folgender Formel berechnen:

Rest­nut­zungs­dau­er = Ge­samt­nut­zungs­dau­er – Alter der Immobilie

Es ist jedoch zu beachten, dass die Rest­nut­zungs­dau­er auch von den individuellen Gegebenheiten und der Al­ters­wert­min­de­rung der Immobilie abhängt. Werden Maßnahmen durchgeführt, die den Zustand und damit auch den Wert einer Immobilie positiv beeinflussen, kann dies die Rest­nut­zungs­dau­er verlängern. Gleichzeitig können beispielsweise unterlassene In­stand­hal­tun­gen zu einer Verkürzung der Rest­nut­zungs­dau­er führen.

Vereinfachtes Beispiel: Angenommen, Sie sind Eigentümer einer Immobilie mit einer Ge­samt­nut­zungs­dau­er von 50 Jahren. Das Baujahr der Immobilie ist 2010. Um das Alter der Immobilie zu bestimmen, ziehen Sie das Baujahr vom aktuellen Jahr (2025) ab. Das Alter Ihrer Immobilie beträgt somit 15 Jahre. Nun können Sie die Rest­nut­zungs­dau­er der Immobilie berechnen. Dazu ziehen Sie das Alter von der Ge­samt­nut­zungs­dau­er ab und erhalten die Rest­nut­zungs­dau­er. In diesem Fall beträgt die Rest­nut­zungs­dau­er 35 Jahre.

Rest­nut­zungs­dau­er = 50 Jahre (Ge­samt­nut­zungs­dau­er) – 15 Jahre (Alter der Immobilie) = 35 Jahre

Vereinfachte Darstellung zur Berechnung der Restnutzungsdauer
Um die Rest­nut­zungs­dau­er zu ermitteln, ziehen Sie das Alter der Immobilie von der Ge­samt­nut­zungs­dau­er ab und berücksichtigen Sie Faktoren wie Mo­der­ni­sie­run­gen und bauliche Zustände.

Rest­nut­zungs­dau­er-Rechner

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rest­nut­zungs­dau­er-Rechner und ermitteln Sie die Rest­nut­zungs­dau­er Ihres Gebäudes schnell und unkompliziert. Der Rechner berücksichtigt lediglich Rahmendaten wie Gebäudeart und Alter. Er kann eine valide, vom Finanzamt anerkannte Verkürzung der wirt­schaft­li­chen Rest­nut­zungs­dau­er durch einen Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen nicht ersetzen. Denn durch Mo­der­ni­sie­run­gen verlängert sich die Rest­nut­zungs­dau­er.

Jahre
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Tipp: Wenn Ihre Immobilie bereits vor Ablauf der Rest­nut­zungs­dau­er stark abgenutzt und nicht modernisiert ist, lohnt es sich, über ein Rest­nut­zungs­dau­er-Gutachten nachzudenken. Durch die Verkürzung der Rest­nut­zungs­dau­er können Sie unter Umständen steuerliche Vorteile erzielen.

Rest­nut­zungs­dau­er-Tabelle: Welche Faktoren beeinflussen die Rest­nut­zungs­dau­er von Gebäuden?

Grundsätzlich hängt die Ge­samt­nut­zungs­dau­er und damit auch die Rest­nut­zungs­dau­er von der Nutzungsart der Immobilie ab. So haben wohn­wirt­schaft­lich genutzte Gebäude beispielsweise eine deutlich längere Nutzungsdauer als gewerblich genutzte bauliche Anlagen. Dies zeigt die folgende Rest­nut­zungs­dau­er-Tabelle, die in Anlehnung an die Be­lei­hungs­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (Anlage 2 BelWertV) für un­ter­schied­li­che Gebäude erstellt wurde:

Art und Nutzung der baulichen Anlage Ge­samt­nut­zungs­dau­er
Wohnhäuser 80 Jahre
Geschäftshäuser und Bürogebäude 60 Jahre
Einkaufszentren und Warenhäuser, Hotels, land­wirt­schaft­lich genutzte Objekte, Kliniken & Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen, Pflegeheime, Lager- und Lo­gis­tik­im­mo­bi­li­en, Pro­duk­ti­ons­im­mo­bi­li­en und Parkhäuser 40 Jahre
Frei­zeit­im­mo­bi­li­en (zum Beispiel Sportanlagen), Selbst­be­die­nungs- und Fachmärkte, Ver­brau­cher­märk­te und Tankstellen 30 Jahre

Wichtig: Eine detaillierte Rest­nut­zungs­dau­er-Tabelle für Gebäude finden Sie in der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (Anlage 1 ImmoWertV).

Individuelle Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Rest­nut­zungs­dau­er sowohl verlängert als auch verkürzt werden kann. Grundsätzlich lässt sich jedoch festhalten, dass die Rest­nut­zungs­dau­er für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser wesentlich höher angesetzt wird als für Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en.

Rest­nut­zungs­dau­er für Haus verlängern

Die Rest­nut­zungs­dau­er einer Immobilie ist nicht in Stein gemeißelt und kann durch verschiedene Maßnahmen effektiv verlängert werden. Dies gilt besonders für die Rest­nut­zungs­dau­er bei alten Gebäuden. Durch gezielte Sanierungen und Mo­der­ni­sie­run­gen lässt sich die Rest­nut­zungs­dau­er alter Gebäude oft bedeutend verlängern. Dadurch steigt der Wert der Immobilie. Hier sind einige Möglichkeiten, wie Sie die Lebensdauer Ihrer Immobilie erhöhen können:

  • Modernisierung: Durch den Einsatz neuer Technologien und Materialien wird der Wert der Immobilie gesteigert und ihre Funktionalität verbessert. Die Ermittlung der Rest­nut­zungs­dau­er von Wohngebäuden im Fall von Mo­der­ni­sie­run­gen regelt Anlage 2 ImmoWertV.
  • Sanierung: Bei einer Sanierung werden Schäden oder Baumängel behoben und umfassende Maßnahmen zur Erneuerung und Instandhaltung der Bausubstanz durchgeführt. Insbesondere eine energetische Sanierung verlängert die Rest­nut­zungs­dau­er eines Gebäudes erheblich.
  • Renovierung: Re­no­vie­rungs­ar­bei­ten frischen nicht nur das Er­schei­nungs­bild Ihrer Immobilie auf, sondern beheben auch kleinere Mängel.
Ein Raum im Renovierungsprozess.
Re­no­vie­rungs­ar­bei­ten können die Rest­nut­zungs­dau­er verlängern, sind aber gleichzeitig sehr zeit- und kostenintensiv.
  • Instandhaltung & Wartung: Regelmäßige Instandhaltungs- und War­tungs­ar­bei­ten sind essenziell, um größere Schäden zu vermeiden und die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Immobilie zu erhalten.
  • Instandsetzung: Die gezielte Instandsetzung von defekten oder abgenutzten Bauteilen stellt die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Immobilie wieder her.

Rest­nut­zungs­dau­er verkürzen

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die Rest­nut­zungs­dau­er von Gebäuden zu verkürzen. Zur Verkürzung der Rest­nut­zungs­dau­er können folgende Faktoren beitragen:

  • wirtschaftliche Entwertung
  • rechtliche Nut­zungs­be­schrän­kun­gen
  • technischer Verschleiß

Mehr zur Verkürzung der Rest­nut­zungs­dau­er erfahren Sie im verlinkten Beitrag.

herr-heid-zitat

Eine verkürzte Rest­nut­zungs­dau­er kann Ihre steuerliche Belastung spürbar senken – vorausgesetzt, sie wird sachgerecht nachgewiesen. Ein fundiertes Rest­nut­zungs­dau­er-Gutachten ist hier der Schlüssel.

Ing. André Heid M.Sc.

Rest­nut­zungs­dau­er von Gebäuden mit gemischter Nutzung

Die korrekte und für den Eigentümer der Immobilie steuerliche vorteilhafte Berechnung der Rest­nut­zungs­dau­er ist nicht immer einfach. Gerade, wenn es um Häuser geht, die als Ge­wer­be­im­mo­bi­lie mit un­ter­schied­li­chen Mietern betrieben werden. Viele Eigentümer solcher Gebäude vermieten die oberen Stockwerke als Büroräume oder Arztpraxen, während im Erdgeschoss ein Verbraucher- oder Fachmarkt sein Geschäft betreibt. Während ein Bürogebäude eine Nutzungsdauer von 60 Jahren hat, werden für Drogerie und Co. nur 30 Jahre veranschlagt. Die Ge­bäu­de­infra­struk­tur wie zum Beispiel die Heizungsanlage teilen sich die Nutzer aber. Wie wird diese Konstellation ins richtige Verhältnis gesetzt und bei der Ermittlung der Rest­nut­zungs­dau­er berücksichtigt?

Beispiel: Bürogebäude mit Be­klei­dungs­ge­schäft

Die Immobilie wurde 1990 erbaut und ist zum Wert­ermitt­lungs­stich­tag im Jahr 2023 33 Jahre alt. Mehrere Stockwerke werden als Fachmarkt genutzt, langjähriger Mieter ist eine Tex­til­han­dels­ket­te. Zusätzlich befinden sich Büros im Gebäude.

Im vorliegenden Bewertungsfall wird eine wirtschaftliche Ge­samt­nut­zungs­dau­er von 33 Jahren angesetzt. Diese ergibt sich aus dem Verhältnis der Geschossfläche des Bürogebäudes (247,50 m²) und des Ver­brau­cher­mark­tes (2039,51 m²). Das Bürogebäude hat eine Ge­samt­nut­zungs­dau­er von 60 Jahren, das Be­klei­dungs­ge­schäft von 30 Jahren. Da die Gebäudetechnik nicht klar getrennt werden kann, wird die gewichtete Ge­samt­nut­zungs­dau­er anhand der Geschossfläche berechnet. Da das Gebäude vor 33 Jahren erbaut wurde, ist seine Nutzungsdauer auf dem Papier soeben abgelaufen.

Für die Erneuerung der Fenster im Laden wird einer von insgesamt maximal 20 Mo­der­ni­sie­rungs­punk­ten vergeben. Dadurch ergibt sich für das Bürogebäude mit Fachmarkt eine modifizierte Rest­nut­zungs­dau­er von 6 Jahren und ein fiktives Baujahr 1996 bei einer Al­ters­wert­min­de­rung von 80 Prozent.

Zur Plau­si­bi­li­sie­rung wurde die Rest­nut­zungs­dau­er wesentlicher Ge­bäu­de­be­stand­tei­le gewichtet ermittelt. Die Gewichtung orientiert sich dabei an der Gewichtung der Her­stel­lungs­kos­ten der Sachwert-Richtlinie. Dabei werden die un­ter­schied­li­chen Materialien sowie durchgeführten Sa­nie­rungs­maß­nah­men berücksichtigt. Übermäßiger Verschleiß kann dabei zu einer Verkürzung der Rest­nut­zungs­dau­er führen.

Bauteil (fiktives) Baujahr Lebensdauer RND Wägung
Außenwand 1990 44 11 23%
Dach 1993 25 0 15%
Fenster + Türen 2003 40 20 11%
Innenwände 1990 44 11 11%
De­cken­kon­struk­ti­on 1990 25 0 11%
Fußböden 1990 30 0 5%
Sa­ni­tär­ein­rich­tung 1990 30 0 9%
Heizung 1993 40 10 9%
Technik 1990 50 17 6%
Summe 7,86
Unsere exemplarische Rest­nut­zungs­dau­er-Tabelle gibt Auskunft über die Rest­nut­zungs­dau­er einzelner Bauteile im Jahr 2023.

Eine Lebensdauer von 8 Jahren erscheint unter Be­rück­sich­ti­gung des Ge­bäu­de­zu­stan­des realistisch. Die Rest­nut­zungs­dau­er in diesem Beispiel kann somit auf 8 Jahre taxiert werden.

Rest­nut­zungs­dau­er von Wohngebäuden

Bei der Rest­nut­zungs­dau­er von Wohngebäuden spielt, wie bei allen anderen Immobilienarten auch, der allgemeine bauliche Zustand eine zentrale Rolle. Der Gesetzgeber sieht grundsätzlich keinen Unterschied zwischen der Rest­nut­zungs­dau­er von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern und Häusern für ein oder zwei Familien vor. Zwar könnte man argumentieren, dass Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser durch häufigen Mieterwechsel und intensivere Nutzung schneller Ab­nut­zungs­er­schei­nun­gen zeigen. Hinzu kommt, dass es in solchen Immobilien oft zu einem In­stand­hal­tungs­stau kommt, da Vermieter mit dem Fokus auf Ge­winn­ma­xi­mie­rung notwendige Reparaturen verzögern. Im Gegensatz dazu wird ein Einfamilienhaus von Eigentümern, die selbst darin wohnen, oft besser gepflegt. Doch auch hier stoßen viele Ei­gen­heim­be­sit­zer bei größeren Sanierungen an finanzielle Grenzen, insbesondere wenn sie noch Kredite abzahlen müssen.

Rest­nut­zungs­dau­er von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Die Rest­nut­zungs­dau­er von Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en ist kürzer als die von Wohngebäuden, da gewerblich genutzte Immobilien häufig intensiver beansprucht werden. Faktoren wie die Art des Gewerbes, die Nut­zungs­häu­fig­keit und die baulichen Gegebenheiten beeinflussen die Rest­nut­zungs­dau­er wesentlich. Ein Bürogebäude hat beispielsweise eine andere Rest­nut­zungs­dau­er als ein Pro­duk­ti­ons­ge­bäu­de, da letzteres deutlich intensiveren Belastungen ausgesetzt ist. In Pro­duk­ti­ons­ge­bäu­den finden oftmals schwere maschinelle Arbeiten, Ma­te­ri­al­trans­port und industrielle Prozesse statt, die zu einer schnelleren Abnutzung der Bausubstanz und der technischen Infrastruktur führen. Vibrationen, Staub, Chemikalien oder hohe Temperaturen belasten nicht nur die Innenräume, sondern auch die Gebäudestruktur. Im Gegensatz dazu werden Bürogebäude weniger beansprucht, da sie hauptsächlich für administrative Tätigkeiten genutzt werden.

Rest­nut­zungs­dau­er berechnen leicht gemacht dank Heid

Die Rest­nut­zungs­dau­er gibt an, wie viele Jahre ein Gebäude noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie berechnet sich aus der Ge­samt­nut­zungs­dau­er abzüglich des Alters der Immobilie. Wurden Mo­der­ni­sie­rungs­maß­nah­men durchgeführt oder ist das Gebäude bereits stark abgenutzt? Dann ist eine genaue Betrachtung erforderlich, um die Rest­nut­zungs­dau­er exakt zu berechnen. Ein ordnungsgemäß erstelltes Gutachten schafft Klarheit über die tatsächliche Rest­nut­zungs­dau­er Ihrer Immobilie.

Ein solches Gutachten lohnt sich besonders, wenn die wirtschaftliche Nutzungsdauer Ihres Gebäudes kürzer ist als die vorgesehene Nutzungsdauer. Ist dies der Fall, haben Sie die Möglichkeit, den Ab­schrei­bungs­zeit­raum für Ihre Immobilie zu verkürzen. Dieses spezielle Gutachten liefert den hierfür erforderlichen Nachweis für das Finanzamt.

Bei weiteren Fragen oder Anliegen rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0800 – 90 90 282 an oder schicken Sie uns Ihre Anfrage mittels Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie und stehen Ihnen gerne für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung!

Häufige Fragen zur Rest­nut­zungs­dau­er von Gebäuden

In diesem Abschnitt beantworten wir oft gestellte Fragen zur Rest­nut­zungs­dau­er von Immobilien.

Was ist der Unterschied zwischen der Rest­nut­zungs­dau­er und der Ge­samt­nut­zungs­dau­er?

Die Ge­samt­nut­zungs­dau­er bezeichnet die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden kann (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV). Im Gegensatz zur Rest­nut­zungs­dau­er, die lediglich die verbleibende wirtschaftliche Lebensdauer einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt angibt, bezieht sich die Ge­samt­nut­zungs­dau­er auf die gesamte wirtschaftliche Lebensspanne des Gebäudes, beginnend mit dem Baujahr.

Was ist die modifizierte Rest­nut­zungs­dau­er?

Die modifizierte Rest­nut­zungs­dau­er ist eine angepasste Schätzung der wirt­schaft­li­chen Rest­nut­zungs­dau­er eines Hauses. In die Berechnung der modifizierten Rest­nut­zungs­dau­er fließen neben der Ge­samt­nut­zungs­dau­er und dem Alter der Immobilie auch Maßnahmen wie Mo­der­ni­sie­run­gen oder Sanierungen ein.

Was passiert, wenn die Rest­nut­zungs­dau­er eines Gebäudes überschritten wird?

Ist die Rest­nut­zungs­dau­er eines Gebäudes oder eines Grundstücks abgelaufen, bedeutet dies meist, dass eine Vermietung oder Verpachtung nicht mehr rentabel ist, da die Un­ter­halts­kos­ten die erzielbaren Einkünfte übersteigen. Dies betrifft insbesondere geförderte und technik-sensible Immobilien wie Wind­kraft­an­la­gen. Ist die wirtschaftliche Rest­nut­zungs­dau­er für ein solch spezifisches Gebäude überschritten, lohnt sich die Fortführung des Betriebs nur selten.

Der Ablauf der Rest­nut­zungs­dau­er muss aber nicht zwangsläufig das Aus für die Immobilie bedeuten. Durch verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel Modernisierung kann der Wert eines Gebäudes erhalten oder gesteigert und so die Rest­nut­zungs­dau­er verlängert werden.

Maßnahmen zur Verlängerung der Rest­nut­zungs­dau­er sind jedoch mit erheblichen Kosten verbunden. In einigen Fällen ist daher der Abriss des Gebäudes, nachdem die Rest­nut­zungs­dau­er überschritten wurde, die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Die Entscheidung für oder gegen den Erhalt eines Gebäudes sollte nicht aus dem Bauch heraus getroffen werden. Ein Rest­nut­zungs­dau­er-Gutachten schafft Klarheit über die wirtschaftliche Lebensdauer Ihrer Immobilie und hilft Ihnen, die besten nächsten Schritte zu bestimmen.

Wie lässt sich die Rest­nut­zungs­dau­er eines Gebäudes verlängern?

Die Rest­nut­zungs­dau­er Ihrer Immobilie können Sie durch verschiedene Maßnahmen verlängern. Dazu gehören:

  • Modernisierung
  • Sanierung
  • Renovierung
  • Instandhaltung & Wartung
  • Instandsetzung

Wie verändert sich die Nutzungsdauer eines Gebäudes nach einer Sanierung?

Die Rest­nut­zungs­dau­er verlängert sich nach einer Sanierung deutlich. Sa­nie­rungs­maß­nah­men erhöhen den baulichen Standard und beseitigen Ab­nut­zungs­er­schei­nun­gen. Das wirkt sich erhaltend auf die Lebensdauer des Gebäudes aus. Die Nutzungsdauer der Immobilie nach einer Sanierung hängt jedoch von Umfang und Qualität der durchgeführten Maßnahmen ab.

Welchen Vorteil hat die Verkürzung der Rest­nut­zungs­dau­er?

Eine kürzere Rest­nut­zungs­dau­er führt zu einer Verkürzung des AfA-Zeitraumes. So können höhere jährliche Ab­schrei­bungs­be­trä­ge erzielt werden. Besonders für Eigentümer von vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien kann dies kurzfristig steuerliche Vorteile mit sich bringen. Ist die tatsächliche Rest­nut­zungs­dau­er kürzer als die im Gesetz festgelegte Nutzungsdauer, so hat der Eigentümer den Nachweis in Form eines Rest­nut­zungs­dau­er-Gutachtens zu erbringen.

Welche Rolle spielt die Rest­nut­zungs­dau­er von Gebäuden bei Zwangs­ver­stei­ge­run­gen oder Enteignungen?

Die Rest­nut­zungs­dau­er beeinflusst bei Zwangs­ver­stei­ge­run­gen den Verkehrswert der Immobilie. Eine kürzere Nutzungsdauer kann zu einem niedrigeren Zuschlagswert führen.

Bei Enteignungen bestimmt die Rest­nut­zungs­dau­er des Gebäudes maßgeblich die Höhe der Entschädigung, da sie die Wertermittlung beeinflusst. Eine verkürzte Rest­nut­zungs­dau­er kann so zu geringeren Entschädigungen führen, oder umgekehrt bei realistischer Bewertung eine höhere Summe rechtfertigen. Ein qualifiziertes Rest­nut­zungs­dau­er-Gutachten ist daher entscheidend, um den tatsächlichen Zustand objektiv nachzuweisen.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Rest­nut­zungs­dau­er für denk­mal­ge­schütz­te Gebäude?

Für denk­mal­ge­schütz­te Gebäude gilt standardmäßig eine lineare Abschreibung über 40 Jahre. Ist die Immobilie stark sa­nie­rungs­be­dürf­tig oder weist erhebliche bauliche Mängel auf, kann die tatsächliche Rest­nut­zungs­dau­er durch ein Gutachten deutlich kürzer angesetzt werden. Dadurch erhöht sich die jährliche Abschreibung (Denkmal-AfA). Die Son­der­ab­schrei­bung für Sa­nie­rungs­auf­wen­dun­gen ist davon abzugrenzen und läuft unabhängig.

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