Sachverständige für Bauschäden: Bau­scha­den­gut­ach­ten vom Experten

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Ge­bäu­de­tech­ni­sche Expertise

Profitieren Sie von unserem zertifizierten Know-how im Bereich Gebäudetechnik.

Genaue Dokumentation

Bauschäden an Ihrer Immobilie erfassen unsere Sach­ver­stän­di­gen gewissenhaft und umfassend.

Fest­preis­ga­ran­tie

Wir garantieren Ihnen ein kostenloses Erstgespräch und einen vereinbarten Festpreis.

Kurzfristige Termine

Bei Bauschäden gilt es schnell zu handeln, deshalb nehmen unsere Gutachter auch kurzfristige Aufträge gerne an.

Deutschlandweit

Qualifizierte Sachverständige von Heid erstellen im gesamten Bundesgebiet Bau­scha­den­gut­ach­ten.

Bekannt aus

Zu den Gebäuden und Immobilienarten, die wir für Sie bewerten, zählen unter anderem die folgenden Grund­stücks­ty­pen:

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Ei­gen­tums­woh­nun­gen
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pfle­ge­ap­part­ments

Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

Gut zu wissen: Ein Bauschaden ist nicht identisch ist mit einem Baumangel: Dieser ist die Folge einer mangelhaften Bauweise und entsteht schon während der Bauphase. Es handelt sich bei einem Baumangel also um eine unzureichende Leistung beim Bau der Immobilie, die zu einem Schaden führen kann. Unsere Sach­ver­stän­di­gen für Bauschäden erstellen auch Bau­män­gel­gut­ach­ten.

Inhalte eines Bauschadengutachtens
Infografik: Inhalte eines Bau­scha­den­gut­ach­tens

Wann brauche ich ein Bau­scha­den­gut­ach­ten?

Ziehen Sie gegen eine Baufirma vor Gericht, benötigen Sie ein Bau­scha­den­gut­ach­ten. Verlangt die Versicherung einen Nachweis, dass der Schaden durch Baupfusch und nicht durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurde und somit durch die Police abdeckt ist, benötigen Sie ebenfalls ein solches Gutachten. In diesem muss der Bauschaden beziffert sein, die Ursache muss belegt werden, potenzielle Folgeschäden werden genannt und es erfolgt eine Beweissicherung durch den Gutachter.

Im Prinzip gibt es zwei Zeitpunkte, zu denen ein Bau­scha­den­gut­ach­ten erstellt wird:

  1. bei der Bauabnahme: Häufig treten Bauschäden bereits bei der Bauabnahme auf oder innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung der Immobilie. Deshalb ist es empfehlenswert, schon bei der Bauabnahme einen Sach­ver­stän­di­gen für Bauschäden hinzuzuziehen. Dieser kann fertige Leistungen überprüfen und mögliche Schäden frühzeitig entdecken.
  2. um Rechtsansprüche durch entstandene Schäden geltend zu machen: Mit einem Bau­scha­den­gut­ach­ten haben Sie ein rechtskräftiges Dokument zur Hand, das Sie gegebenenfalls auch bei Rechts­strei­tig­kei­ten mit Dienstleistern oder Versicherern vor Gericht vorlegen können.

Ablauf, Dauer und Kosten eines Bau­scha­den­gut­ach­tens

Ein Bau­scha­den­gut­ach­te bei der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung zu beauftragen, ist unkompliziert und der Ablauf sowie Kosten transparent. Zunächst führen wir ein kostenfreies Erstgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern und wir den Umfang des Gutachtens klären. Anschließend erhalten Sie ein verbindliches Angebot mit Fest­preis­ga­ran­tie. An unsere Vereinbarung und den Preis halten wir und auch, wenn unser Zeitaufwand höher ist als kalkuliert.

Je nach Anbieter bezahlen Auftraggeber nur einen niedrigen Grundpreis. Die Rechnung erhöht sich aber mit jedem Anruf, jeder E-Mail, jeder Laboranalyse. Hinzu kommen üblicherweise Anfahrtskosten und manche Baugutachter rechnen sogar nach Anzahl der Seiten des Gutachtens ab. Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung halten sich an den vereinbarten Preis, auch wenn der tatsächliche Zeitaufwand höher ausfällt als kalkuliert. Wir arbeiten ohne versteckte Kosten mit klar definierten, umfangreichen In­klu­siv­leis­tun­gen. Die Kosten werden maßgeblich von Art und Größe des Gebäudes und Komplexität des Schadensbildes beeinflusst. Mit 1.500 Euro aufwärts müssen Sie bei einem seriösen Bau­sach­ver­stän­di­gen mindestens rechnen.

Nach der Beauftragung, also der Annahme unseres Angebots, erfolgt eine Orts­be­sich­ti­gung durch einen zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen, der den Schaden detailliert dokumentiert, fotografiert und bewertet. Dabei zeigt er unter anderem auf, welche Folgeschäden zu erwarten sind. Innerhalb weniger Tage erstellen wir ein verständliches und rechtssicheres Gutachten. Unser Bau­scha­den­gut­ach­ten steht Ihnen sowohl für gerichtliche und private Zwecke zur Verfügung. Sie erhalten es zeitnah als PDF per E-Mail und in gedruckter Form per Post.

Qualifikation eines Sach­ver­stän­di­gen für Bauschäden

Voraussetzung für ein allseits anerkanntes Bau­scha­den­gut­ach­ten ist, dass es sich bei dem Sach­ver­stän­di­gen um einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter handelt. Das heißt, dass dieser von der IHK geprüft ist und seine Fachkompetenz nachweisen kann. Das Bau­scha­den­gut­ach­ten eines freien Sach­ver­stän­di­gen ist dagegen nicht zulässig vor Gericht.

✓ Ihr Vorteil: Sämtliche Experten der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung sind öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter. Darüber hinaus verfügen unsere eingesetzten Sach­ver­stän­di­gen für Bauschäden über aktuelle und gültige Zer­ti­fi­zie­run­gen von DEKRA und TÜV. Das heißt für Sie: Entscheiden Sie sich dafür, uns mit einem Bau­scha­den­gut­ach­ten zu beauftragen, können Sie dieses Dokument auch vor Gericht verwenden

Beispiele typischer Bauschäden

Es gibt zahlreiche Arten von Bauschäden. Die 5 häufigsten stellen wir Ihnen näher vor.

Feuch­tig­keits­schä­den

Die Ursachen für Feuchte in einem Gebäude liegen meist in einer mangelhaften Abdichtung, Wärmebrücken oder einem Rohrbruch begründet. Aber auch die Baukonstruktion kann verantwortlich dafür sein. Wer falsch lüftet, bringt diese Missstände schnell ans Licht.

Folgeschäden, die aus Feuchtigkeit heraus resultieren, sind Schädlinge wie Holzwurm oder Hausbock im Gebälk, Moos und Algen an Fassaden und Dächern sowie Hausschwamm.

Risse im Baukörper

Unzureichende Gründung, Bewegungen im Baugrund, thermische Spannungen sowie statische Mängel sind üblicherweise die Ursachen für un­ter­schied­li­che, gefährliche Risse. Mehr über Setzrisse erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Bauschäden an der Fassade

Diese Fassadenmängel und -schäden sind die Folgen von schlechter Materialwahl, mangelhafter Verarbeitung, sowie im späteren Verlauf auch einer ver­nach­läs­sig­ten Wartung.

Schäden an Dach und Dachstuhl

Die Witterung macht einem Dach ebenso zu schaffen wie unzureichende Belüftung oder schlicht das Alter. Generell kalkulieren Experten mit einer Dachsanierung nach 50 bis 60 Jahren. Baumängel und Bauschäden erfordern oft eine wesentlich frühere Erneuerung des Daches.

Technische Anlagen

Bauschäden in Verbindung mit technischen sind häufig die Folgen einer unsachgemäßen Installation. Unterbliebene Wartung begünstigt den Verschleiß.

Bau­scha­den­gut­ach­ten für Versicherungen & Gerichte – mit Beispiel

Ein professionelles Bau­scha­den­gut­ach­ten sorgt oft für die Entscheidung, wenn es um die Regulierung von Schäden durch die Ge­bäu­de­ver­si­che­rung oder die Beweissicherung in rechtlichen Aus­ein­an­der­set­zun­gen – zum Beispiel gegen die Baufirma – geht. Versicherungen verlangen eine fachlich fundierte Einschätzung, ob ein Schaden ver­si­che­rungs­re­le­vant, plötzlich aufgetreten oder langfristig entstanden ist.

Auch Gerichte benötigen Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Bau­sach­ver­stän­di­gen, um Ansprüche bei Bauschäden, Baumängeln, Streitigkeiten mit Handwerkern oder Scha­den­er­satz­fra­gen nachvollziehbar zu klären.

Beispiel: Ein Eigentümer eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses bemerkte feuchte Stellen und Schimmelbildung im Keller. Diese wurden zunächst auf falsches Lüften zurückgeführt. Da die Versicherung einen selbst­ver­schul­de­ten Schaden vermutete und die Regulierung ablehnte, beauftragte der Eigentümer die Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung mit einem Bau­scha­den­gut­ach­ten. Der öffentlich bestellte Sachverständige stellte fest, dass die Ursache ein verdeckter Rohr­lei­tungs­scha­den war, der unter den Ver­si­che­rungs­schutz fiel. Dank der fachlich fundierten Beweissicherung und der klaren Ursache-Wirkung-Darstellung im Gutachten lenkte die Versicherung ein und übernahm die vollständigen Sa­nie­rungs­kos­ten in Höhe von rund 25.000 Euro. Ohne das professionelle Gutachten hätte der Eigentümer den Schaden selbst tragen müssen.

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Ein Bau­scha­den­gut­ach­ten trennt Vermutung von Fakten. Es zeigt nicht nur die Ursache eines Schadens auf, sondern auch die Verantwortung. Das ist eine unverzichtbare Basis für rechtliche oder ver­si­che­rungs­tech­ni­sche Schritte.

Dipl. Ing. André Heid M.Sc.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Die wichtigsten Fragen an Gutachter für Bauschäden beantworten wir Ihnen direkt hier. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0800 – 909 02 82.

Wodurch entstehen Bauschäden?

Bauschäden können durch Verschleiß, übermäßige Belastungen, falsche Nutzung, Unfälle, höhere Gewalt wie Gewitter oder Überflutungen, Baumaßnahmen am Nach­bar­grund­stück und einige weitere Auslöser entstehen.

Ein Bauschaden kann aber auch die Spätfolge einer mangelhaften Bauweise sein: etwa, wenn dem Statiker ein Fehler bei der Gebäudeplanung unterlaufen ist und sich infolgedessen das Tragewerk verbiegt.

Es ist aber auch möglich, dass die zur Bauzeit umgesetzten Bauarten oder -materialien mittlerweile überholt sind und heute nicht mehr dem technischen Standard entsprechen. Ein gängiges Beispiel dafür sind fehlende Abdichtungen an alten Kellerwänden, die sich in Form von Feuch­tig­keits­schä­den an der Fassade bemerkbar machen.

✓ Ihr Vorteil: Unsere Gutachter für Bauschäden sind kompetente Fachleute auf ihrem Gebiet, die unter anderem ausgebildete Architekten, Statiker und Ingenieure sind. So gewährleisten wir umfassendes bautechnisches Know-how und werden auch höchsten Qua­li­täts­stan­dards gerecht.

Welche Schäden werden im Bau­scha­den­gut­ach­ten bewertet?

Der Gutachter bewertet sichtbare und dokumentierbare Bauschäden wie Feuchtigkeit, Risse, Putz­ab­plat­zun­gen, Schimmel, Baumängel oder Schäden an technischen Anlagen. Zudem veranschaulicht er, welche Folgen die genannten Bauschäden haben.

Wie erfasse ich Bauschäden?

Bauschäden können bei der Bauabnahme erfasst werden. Protokollieren Sie alle Bauschäden, setzen Sie Deadlines für Nachbesserungen und lassen Sie den Bauträger unterzeichnen. Wir haben Ihnen ein Muster-Protokoll zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt.

Bauabnahmeprotokoll vorlage

Was erfasst ein Sach­ver­stän­di­ger für Bauschäden bei der Erstellung des Gutachtens?

Die folgenden Inhalte enthält Ihr Bau­scha­den­gut­ach­ten, das die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erstellen:

  • Aufnahme des Schadensumfangs: Unsere Gutachter dokumentieren die Schäden an Ihrer Immobilie umfassend und erstellen auch entsprechende Nachweise.
  • Klärung der Schadensursache und Plau­si­bi­li­täts­prü­fung: Neben der Scha­dens­do­ku­men­ta­ti­on ermitteln unsere Sach­ver­stän­di­gen auch die Ursache des Bauschadens und prüfen diese auf ihre Plausibilität.
  • Mas­sen­er­mitt­lung und Scha­dens­be­wer­tung: Neben den Schäden selbst erfassen unsere Gutachter auch das genaue Ausmaß des Bauschadens und nehmen eine realistische Einschätzung der Kosten vor, die durch entsprechende Re­pa­ra­tur­maß­nah­men entstehen würden.
  • Dokumentation von Vorschäden: Um ein möglichst aus­sa­ge­kräf­ti­ges und genaues Gutachten zu erstellen, erfassen unsere Sach­ver­stän­di­gen auch mögliche Vorschäden.
  • Bezifferung der Wertminderung: Um Ihnen größtmögliche Klarheit zu verschaffen, benennen wir in unseren Bau­scha­den­gut­ach­ten auch die Höhe der Wertminderung, die infolge des Bauschadens eintritt.
  • Ri­si­ko­be­ur­tei­lung: Abschließend nehmen unsere Gutachter für Bauschäden auch eine Einschätzung des Risikos vor: Das heißt, Sie erfahren, wie hoch die Wahr­schein­lich­keit ist, dass gleiche Schäden erneut eintreten.

Was zeichnet einen Sach­ver­stän­di­gen für Bauschäden aus?

Ein Gutachter für Bauschäden ist üblicherweise ein Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ger, der Weiterbildungen im Bereich Bau gemacht hat. Zum Beispiel zertifiziert die DEKRA Baugutachter für Bauschäden & Baumängel, wenn die Sach­ver­stän­di­gen einen Lehrgang zur Bau­scha­den­be­wer­tung erfolgreich absolviert haben. Dies schließt Expertise in der Schim­mel­be­ra­tung ein. Auch private Fort­bil­dungs­in­sti­tu­te wie die Sach­ver­stän­di­gen Akademie bieten eine entsprechende Weiterbildung an. Die Zertifizierung als Gutachter für Schäden an Gebäuden erfolgt dort nach Qualifikation des TÜV Rheinland.

Wer erkennt ein Bau­scha­den­gut­ach­ten an?

Versicherungen, Gerichte, Behörden und viele private Parteien erkennen ein Gutachten prinzipiell an, wenn es von einem zertifizierten oder öffentlich bestellten Sach­ver­stän­di­gen erstellt wurde.

Hilft ein Bau­scha­den­gut­ach­ten bei Ansprüchen gegen die Baufirma?

Baufirmen weigern sich meist, ein Gutachten anzuerkennen, das Ihnen Fehler oder Mängel nachweist. In der Praxis bestreiten viele Unternehmen zunächst die Verantwortung, vor allem aus haf­tungs­recht­li­chen oder ver­si­che­rungs­tech­ni­schen Gründen. Wird das Gutachten jedoch von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen erstellt – wie bei Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung –, genießt es eine hohe fachliche und rechtliche Anerkennung. Es dient im Streitfall vor Gericht als objektive Beweissicherung und hat dort ein erhebliches Gewicht.

Wie lange dauert es, bis ein Bau­scha­den­gut­ach­ten vorliegt?

Üblicherweise erhalten Sie das vollständige Gutachten wenige Werktage nach der Besichtigung.

Welche Kosten fallen bei einem Bau­scha­den­gut­ach­ten an?

Die genaue Höhe der Kosten hängt immer vom Umfang der Beauftragung ab. Grundsätzlich beträgt der Stundensatz eines qualifizierten Bau­scha­den­gut­ach­ters zirka 160 Euro pro Stunde.

✓ Ihr Vorteil: Sämtliche Sach­ver­stän­di­gen und Gutachter der Heid Immobilien GmbH sind öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter. Das heißt für Sie: Entscheiden Sie sich dafür, uns mit einem Bau­scha­den­gut­ach­ten zu beauftragen, können Sie dieses Gutachten auch vor Gericht verwenden.

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