Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bei Schenkung in München

Wer in München eine Immobilie verschenken möchte, steht vor einer der an­spruchs­volls­ten Be­wer­tungs­auf­ga­ben in Deutschland. Der Münchner Immobilienmarkt gehört zu den teuersten und dynamischsten in Europa. Bodenrichtwerte von über 8.000 €/m² in Stadtteilen wie Maxvorstadt, Schwabing oder Bogenhausen sind keine Seltenheit. Gleichzeitig gibt es innerhalb Münchens erhebliche Wert­un­ter­schie­de: zwischen Altstadt-Lehel und Aubing, zwischen einer sanierten Altbauwohnung im Glo­cken­bach­vier­tel und einem Reihenhaus in Allach. Genau deshalb brauchen Schenkende vor dem Notartermin einen realistischen, individuell ermittelten Verkehrswert.

Der Wert der Immobilie beeinflusst, ob Schenkungsteuer anfällt, ob die persönlichen Freibeträge ausreichen, wie der Über­tra­gungs­ver­trag gestaltet werden sollte und ob Wohnrecht, Nießbrauch oder Rück­for­de­rungs­rech­te sinnvoll sind. Eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung anlässlich der Schenkung schafft Klarheit, bevor steuerliche oder rechtliche Folgen entstehen.

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Warum ist der Immobilienwert bei einer Schenkung in München so wichtig?

München ist seit Jahren eine der teuersten Im­mo­bi­li­en­städ­te Deutschlands. Selbst eine vergleichsweise kleine Ei­gen­tums­woh­nung kann hier einen Verkehrswert von 600.000 € oder mehr erreichen – Beträge, die selbst den höchsten Schen­kung­steu­er­frei­be­trag (500.000 € für Ehepartner) übersteigen können. Wer in München eine Immobilie innerhalb der Familie überträgt, muss deshalb besonders sorgfältig planen.

Das Finanzamt München betrachtet nicht den ursprünglichen Kaufpreis, nicht die Intuition des Schenkenden und keine grobe Online-Schätzung, sondern den Verkehrswert zum Zeitpunkt der Schenkung. Dieser wird vom Finanzamt in der Regel nach dem Be­wer­tungs­ge­setz (BewG) ermittelt – oft ohne Rücksicht auf individuelle Besonderheiten wie Sa­nie­rungs­be­darf, Denk­mal­schutz­auf­la­gen, lärmbelastete Lage oder eingetragene Rechte. Ein eigenes Gutachten kann helfen, solche wertmindernden Faktoren nachvollziehbar gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.

Auch für den Notartermin ist der Immobilienwert relevant. Notar- und Grundbuchkosten orientieren sich am Geschäftswert der Übertragung. In München, wo Immobilienwerte weit über dem Bun­des­durch­schnitt liegen, machen sich Ungenauigkeiten hier unmittelbar in der Kostenhöhe bemerkbar.

Für die Bewertung eines Münchner Objekts sind insbesondere folgende Faktoren maßgeblich:

  • Stadtteil und Mikrolage: Die Wert­un­ter­schie­de zwischen den Stadtteilen Münchens sind erheblich. Schwabing, Bogenhausen, Maxvorstadt oder die Altstadt erzielen andere Bodenrichtwerte als Moosach, Ramersdorf oder Trudering. Selbst innerhalb eines Stadtteils kann die Nähe zu einer S-Bahn-Station, eine Südausrichtung oder der Blick auf den Englischen Garten den Wert deutlich verändern.
  • Bodenrichtwert des Gut­ach­ter­aus­schus­ses München: Der Gut­ach­ter­aus­schuss für Grund­stücks­wer­te im Bereich der Lan­des­haupt­stadt München veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Bodenrichtwerte, die für die Bewertung unbebauter Grundstücke und als Marktdatenbasis für bebaute Objekte herangezogen werden.
  • Baujahr und Ge­bäu­de­ty­po­lo­gie: Grün­der­zeit­li­che Altbauten (Baujahr vor 1918) in gefragten Lagen haben in München oft einen erheblichen Zuschlag gegenüber vergleichbaren Neubauten – sofern der Er­hal­tungs­zu­stand stimmt. Umgekehrt kann ein unsanierter Altbau mit Ölheizung und einfach verglasten Fenstern trotz Top-Lage einen erheblichen Sa­nie­rungs­ab­schlag aufweisen.
  • Denkmalschutz: Viele Münchner Altbauten stehen unter Denkmalschutz – das Bayerische Denk­mal­schutz­ge­setz schränkt Umbaumaßnahmen ein und kann sowohl wertmindernd (durch Nut­zungs­ein­schrän­kun­gen und hohe In­stand­hal­tungs­kos­ten) als auch werterhöhend (durch steuerliche Ab­schrei­bungs­mög­lich­kei­ten und besondere Lagequalität) wirken.
  • Miet­ver­hält­nis­se: Vermietete Objekte in München unterliegen häufig dem Münchner Mietspiegel und Mietpreisbremse-Regelungen. Der Unterschied zwischen ortsüblicher Vergleichsmiete und tatsächlich erzielter Miete – also ob Underrent oder Overrent vorliegt – beeinflusst den Ertragswert und damit den Verkehrswert erheblich.
  • Rechte und Lasten: Eingetragene Wohn- oder Nieß­brauch­rech­te, Wegerechte, Grundschulden oder ein Erbbaurecht verändern den Verkehrswert und müssen im Gutachten sachgerecht berücksichtigt werden.
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Ob Schenkung oder Vererbung – eine fundierte Wertermittlung ist der erste Schritt zu einer durchdachten Ver­mö­gens­über­tra­gung. Wer frühzeitig plant, verschafft sich Spielraum, schützt seine Angehörigen und minimiert steuerliche Risiken.

Ge­schäfts­füh­re­rin Katharina Heid

Schenkung in München Schritt für Schritt vorbereiten

Eine Im­mo­bi­li­en­schen­kung in München beginnt nicht erst beim Notar. Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück in München steuerlich sinnvoll und rechtssicher übertragen möchte, sollte Immobilienwert, Freibeträge, Ver­trags­ge­stal­tung und familiäre Folgen in der richtigen Reihenfolge prüfen.

1. Ziel der Schenkung klären

Zunächst sollte klar sein, warum die Immobilie verschenkt werden soll. Geht es um vorweggenommene Erbfolge, Steu­er­op­ti­mie­rung, Versorgung des Ehepartners, Unterstützung der Kinder beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum in München oder darum, spätere Konflikte in der Familie zu vermeiden? Das Ziel beeinflusst, ob die Immobilie vollständig übertragen wird oder ob Rechte wie Nießbrauch, ein dauerhaftes oder temporäres Wohnrecht oder Rück­for­de­rungs­vor­be­hal­te vereinbart werden.

2. Immobilie in München bewerten lassen

Der Sachverständige zieht aktuelle Kauf­preis­samm­lun­gen und den Grund­stücks­markt­be­richt des Gut­ach­ter­aus­schus­ses München heran. Zudem spielen auch der Zustand des Ge­mein­schafts­ei­gen­tums und das Verhältnis innerhalb der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG), der In­stand­hal­tungs­rück­la­ge und eventueller Beschlüsse eine Rolle. Bei unbebauten Grundstücken sind Bebaubarkeit, Er­schlie­ßungs­grad und Zuschnitt entscheidend.

3. Freibeträge und Schenkungsteuer prüfen

Erst nach der Bewertung lässt sich einschätzen, ob der Immobilienwert innerhalb des persönlichen Freibetrags liegt. In München, wo selbst Zwei­zim­mer­woh­nun­gen häufig Verkehrswerte von mehr als 500.000 € erzielen, überschreitet der Marktwert der Immobilie in vielen Fällen den Freibetrag. Zusätzlich müssen frühere Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre berücksichtigt werden.

4. Ge­stal­tungs­mög­lich­kei­ten abstimmen

Ist der Immobilienwert hoch oder möchte der Schenkende abgesichert bleiben, kommen Gestaltungen wie Nießbrauch, Wohnrecht, Pfle­ge­ver­pflich­tung, Rück­for­de­rungs­rech­te oder eine schrittweise Übertragung in Betracht. Gerade in München, wo die monatlichen Mieteinnahmen und damit der kapitalisierte Nießbrauchwert besonders hoch sein können, lohnt sich eine sorgfältige Abstimmung mit Steuerberater und Notar.

5. Schen­kungs­ver­trag notariell beurkunden lassen

Der Notar erstellt den Schen­kungs­ver­trag, beurkundet die Übertragung und veranlasst die weiteren Schritte. Dazu gehören bei Immobilien insbesondere Auflassung, Grund­buch­än­de­rung beim Amtsgericht München, steuerliche Anzeige und gegebenenfalls die Eintragung von Rechten im Grundbuch. Das Grundbuchamt für das Münchner Stadtgebiet befindet sich im Amtsgericht München (In­fan­te­rie­stra­ße 5, 80797 München).

6. Unterlagen für das Finanzamt bereithalten

Nach der Schenkung können Rückfragen zum angesetzten Immobilienwert entstehen. Für München ist das Finanzamt München (mit mehreren Dienststellen, je nach Stadtteil) zuständig. Ein nach­voll­zieh­ba­res Wertgutachten, das die Methodik sauber darlegt und individuelle wertmindernde Faktoren benennt, hilft, den Wert gegenüber dem Finanzamt zu begründen und überhöhte Steu­er­for­de­run­gen zu vermeiden.

Grund­stücks­markt­be­richt München: Marktdaten für Ihre Schenkung

Für eine fachgerechte Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bei Schenkung in München sind aktuelle Marktdaten unverzichtbar. Der Gut­ach­ter­aus­schuss für Grund­stücks­wer­te im Bereich der Lan­des­haupt­stadt München veröffentlicht jährlich einen Grund­stücks­markt­be­richt mit Bo­den­richt­wer­ten, Im­mo­bi­li­en­preis­ni­veaus, Ver­viel­fäl­ti­gern und statistischen Auswertungen aus der Kauf­preis­samm­lung. Diese Daten bilden die unverzichtbare Grundlage für eine anerkannte Ver­kehrs­wert­ermitt­lung und ermöglichen es, den Wert der zu verschenkenden Immobilie realistisch im Münchner Marktkontext einzuordnen.

Die Bodenrichtwerte für München müssen Sie nicht teuer beim örtlichen Gut­ach­ter­aus­schuss oder der Stadt anfragen. Wir haben einen aktuellen Grund­stücks­markt­be­richt für München zu­sam­men­ge­stellt. Sie können diesen kostenlos und ohne jegliche Verpflichtung bei uns herunterladen.

Steuer, Freibeträge und Ge­stal­tungs­mög­lich­kei­ten bei der Schenkung in München

Ob bei einer Im­mo­bi­li­en­schen­kung in München Schenkungsteuer anfällt, hängt vor allem vom Verkehrswert der Immobilie und vom Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis zwischen Schenkendem und Beschenktem ab. Zusätzlich prüft das zuständige Finanzamt, ob innerhalb der letzten zehn Jahre bereits weitere Schenkungen erfolgt sind. Der persönliche Freibetrag wird vom steuerlich relevanten Erwerb abgezogen – nur der dar­über­hin­aus­ge­hen­de Betrag kann steuerpflichtig sein.

Beschenkte Person Freibetrag
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner 500.000 €
Kind oder Stiefkind 400.000 €
Enkel, wenn das Kind des Schenkenden bereits verstorben ist 400.000 €
Enkel, wenn das Kind des Schenkenden noch lebt 200.000 €
Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen 100.000 €
Übrige Personen der Steuerklasse I 100.000 €
Personen der Steuerklasse II oder III 20.000 €

Hinweis: Mit der Steuerklasse ist die Einstufung gemäß Erbschaftsteuer- und Schen­kung­steu­er­ge­setz gemeint, nicht die persönliche Einkommensteuer. Die genaue steuerliche Einordnung sollten Sie immer mit einem Steuerberater abstimmen.

Angesichts des Münchner Preisniveaus ist dabei besonders wichtig: Je genauer der tatsächliche Verkehrswert ermittelt wird und je konsequenter wertmindernde Faktoren (besondere ob­jekt­spe­zi­fi­sche Grund­stücks­merk­ma­le) berücksichtigt werden, desto besser lässt sich beurteilen, ob die Freibeträge ausreichen oder ob Ge­stal­tungs­mög­lich­kei­ten wie Nießbrauch, Wohnrecht, Rück­for­de­rungs­rech­te oder eine schrittweise Übertragung sinnvoll sind.

Rechenbeispiel: Wie Nießbrauch und Sa­nie­rungs­be­darf den Schenkungswert in München beeinflussen

Frau Griebl (48) möchte ihrer Tochter eine Altbauwohnung (Baujahr 1908, ca. 90 m²) in München-Schwabing schenken. Der grob geschätzte Marktwert liegt bei 750.000 €. Die Tochter hat einen Freibetrag von 400.000 €. Ohne weitere Gestaltung läge der übersteigende Betrag bei 350.000 €.

Bei der professionellen Bewertung stellt sich heraus, dass die Wohnung energetisch dringend sa­nie­rungs­be­dürf­tig ist (ein­fach­ver­glas­te Kastenfenster, keine Dämmung), dass die WEG-Rücklage gering ist und kurzfristig eine Ge­mein­schafts­sa­nie­rung ansteht, und dass die Mutter ein lebenslanges Nießbrauchrecht an der Wohnung vereinbaren möchte. Dieses hat angesichts der Münchner Mietpreise und der statistisch hohen Lebenserwartung der Schenkerin einen erheblich kapitalisierten Wert. Ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Gutachter ermittelt den tatsächlichen Verkehrswert nachvollziehbar und berücksichtigt diese Faktoren sachgerecht.

Position Ohne Gutachten Mit Gutachten
Angenommener Immobilienwert 750.000 € 750.000 €
Persönlicher Freibetrag der Tochter 400.000 € 400.000 €
Vorläufig übersteigender Betrag 350.000 € 350.000 €
Mögliche wertmindernde Faktoren nicht berücksichtigt Nießbrauch, Sanierungsstau, WEG-Beschlüsse: ca. 370.000 €
Ergebnis Erhebliche Steuerlast (15%), d. h. 52.500 € Potenziell steuerfrei

Das Beispiel zeigt: In München, wo Immobilienwerte die Freibeträge regelmäßig deutlich übersteigen, kann ein objektbezogenes Gutachten und eine kluge Ausgestaltung mit einer Grund­dienst­bar­keit den Unterschied zwischen einer erheblichen Steuerlast und einer steuerfreien Übertragung ausmachen. Eine Bewertung ersetzt keine steuerliche Beratung, schafft aber die notwendige Datengrundlage für Steuerberater, Notar und Familie.

Ihre Experten für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bei Schenkung in München

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Kundenmeinung Nummer 1
Sabrina Diederich
vor 6 Tagen
Mit Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung haben wir Experten in Ihrem Fachbereich an unserer Seite. Sind sehr froh hierhergekommen zu sein und können wir nur wärmstens weiterempfehlen.
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Sabrina Shuster
vor 5 Monaten
Unser Gutachten lag innerhalb weniger Tage auf dem Tisch und war erste Klasse. Vielen Dank für die top Arbeit!
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vor 3 Wochen

Weitere Einblicke in unsere Arbeit erhalten Sie in den Kun­de­n­er­fah­run­gen. Dort zeigen wir reale Bewertungsfälle, Referenzen und Mustergutachten, damit Sie sich vorab ein genaues Bild von unserer Vorgehensweise machen können.

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FAQ: Häufige Fragen zur Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bei Schenkung in München

Sie möchten eine Immobilie in München schenken? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.

Wie erfährt das Finanzamt in München von der Im­mo­bi­li­en­schen­kung?

Bei einer Im­mo­bi­li­en­schen­kung ist ein Notar beteiligt. Er beurkundet den Vertrag und ist gesetzlich verpflichtet, das zuständige Finanzamt zu informieren. Zusätzlich haben Schenkender und Beschenkter eigene steuerliche An­zei­ge­pflich­ten. In München ist je nach Wohnsitz des Beschenkten eines der Münchner Finanzämter zuständig. Die konkrete steuerliche Abwicklung sollte mit Steuerberater und Notar abgestimmt werden.

Wie kann ich bei einer Schenkung in München Steuern sparen?

Steuerliche Vorteile ergeben sich vor allem durch die konsequente Nutzung persönlicher Freibeträge, eine zeitliche Staffelung von Schenkungen (alle zehn Jahre lebt der Freibetrag neu auf) sowie Gestaltungen wie Nießbrauch oder Wohnrecht, die den steu­er­pflich­ti­gen Wert reduzieren. In München, wo Immobilien häufig deutlich über den Freibeträgen liegen, ist eine realistische Bewertung die Grundlage für jede Ge­stal­tungs­ent­schei­dung. Denn es gibt eine Menge legale Möglichkeiten, wie man sich die Schenkungsteuer sparen kann.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Immobilie in München verschenken möchte?

Zunächst sollte der Verkehrswert der Immobilie professionell ermittelt werden. Er bildet die Grundlage für Schenkungsteuer, Freibeträge, Notarvertrag, Grundbuchkosten und mögliche Aus­gleichs­re­ge­lun­gen innerhalb der Familie. Anschließend sollten Sie mit Steuerberater und Notar prüfen, ob Nießbrauch, Wohnrecht oder Rück­for­de­rungs­rech­te sinnvoll sind. Besonderheiten wie Denkmalschutz, laufende WEG-Beschlüsse oder Mietverträge sollten dabei ebenso berücksichtigt werden wie die aktuelle Marktlage in dem jeweiligen Münchner Stadtteil.

Welches Amt in München ist bei einer Im­mo­bi­li­en­schen­kung zuständig?

Für die steuerliche Erfassung der Schenkung ist das jeweils zuständige Münchner Finanzamt verantwortlich. Schenkung- und Erbschaftsteuer wird in München zentral bearbeitet. Ihr Steuerberater hilft bei der Zuordnung. Für den Schen­kungs­ver­trag und die Grund­buch­um­schrei­bung ist ein Notar erforderlich. Das zuständige Grundbuchamt ist beim Amtsgericht München (In­fan­te­rie­stra­ße 5, 80797 München) angesiedelt. Es empfiehlt sich, beide Stellen frühzeitig in den Prozess einzubinden.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Schenkung von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern in München?

Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser in München sind oft sehr werthaltig und unterliegen komplexen mietrechtlichen Rah­men­be­din­gun­gen. Bestehende Mietverträge, die Bindung an den Münchner Mietspiegel, laufende Mo­der­ni­sie­rungs­maß­nah­men und die Frage einer möglichen Umwandlung in Ei­gen­tums­woh­nun­gen (die in München durch eine Um­wand­lungs­sat­zung eingeschränkt ist) spielen für die Bewertung eine wichtige Rolle.

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