Das Wichtigste in Kürze
- Eine Bewertung vor der Schenkung zeigt, welchen steuerlich relevanten Wert die Immobilie zum Bewertungsstichtag hat und ob die persönlichen Freibeträge voraussichtlich ausreichen.
- In München liegen Immobilienwerte häufig deutlich über den Freibeträgen – eine frühzeitige Bewertung und steuerliche Planung sind deshalb besonders wichtig.
- Der ermittelte Verkehrswert bildet die Grundlage für Schenkungsteuer, Notartermin, Grundbuchkosten und Ausgleichsregelungen innerhalb der Familie.
- Rechte wie Nießbrauch, Wohnrecht oder Rückforderungsvorbehalte sollten vor der notariellen Beurkundung sorgfältig abgestimmt werden. Sie können den steuerpflichtigen Wert erheblich mindern.
- Ein Verkehrswertgutachten von einem zertifizierten Sachverständigen ist vor allem dann unverzichtbar, wenn das Finanzamt, Angehörige oder Steuerberater eine nachvollziehbare Wertgrundlage benötigen.
Warum ist der Immobilienwert bei einer Schenkung in München so wichtig?
München ist seit Jahren eine der teuersten Immobilienstädte Deutschlands. Selbst eine vergleichsweise kleine Eigentumswohnung kann hier einen Verkehrswert von 600.000 € oder mehr erreichen – Beträge, die selbst den höchsten Schenkungsteuerfreibetrag (500.000 € für Ehepartner) übersteigen können. Wer in München eine Immobilie innerhalb der Familie überträgt, muss deshalb besonders sorgfältig planen.
Das Finanzamt München betrachtet nicht den ursprünglichen Kaufpreis, nicht die Intuition des Schenkenden und keine grobe Online-Schätzung, sondern den Verkehrswert zum Zeitpunkt der Schenkung. Dieser wird vom Finanzamt in der Regel nach dem Bewertungsgesetz (BewG) ermittelt – oft ohne Rücksicht auf individuelle Besonderheiten wie Sanierungsbedarf, Denkmalschutzauflagen, lärmbelastete Lage oder eingetragene Rechte. Ein eigenes Gutachten kann helfen, solche wertmindernden Faktoren nachvollziehbar gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.
Auch für den Notartermin ist der Immobilienwert relevant. Notar- und Grundbuchkosten orientieren sich am Geschäftswert der Übertragung. In München, wo Immobilienwerte weit über dem Bundesdurchschnitt liegen, machen sich Ungenauigkeiten hier unmittelbar in der Kostenhöhe bemerkbar.
Für die Bewertung eines Münchner Objekts sind insbesondere folgende Faktoren maßgeblich:
- Stadtteil und Mikrolage: Die Wertunterschiede zwischen den Stadtteilen Münchens sind erheblich. Schwabing, Bogenhausen, Maxvorstadt oder die Altstadt erzielen andere Bodenrichtwerte als Moosach, Ramersdorf oder Trudering. Selbst innerhalb eines Stadtteils kann die Nähe zu einer S-Bahn-Station, eine Südausrichtung oder der Blick auf den Englischen Garten den Wert deutlich verändern.
- Bodenrichtwert des Gutachterausschusses München: Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Bodenrichtwerte, die für die Bewertung unbebauter Grundstücke und als Marktdatenbasis für bebaute Objekte herangezogen werden.
- Baujahr und Gebäudetypologie: Gründerzeitliche Altbauten (Baujahr vor 1918) in gefragten Lagen haben in München oft einen erheblichen Zuschlag gegenüber vergleichbaren Neubauten – sofern der Erhaltungszustand stimmt. Umgekehrt kann ein unsanierter Altbau mit Ölheizung und einfach verglasten Fenstern trotz Top-Lage einen erheblichen Sanierungsabschlag aufweisen.
- Denkmalschutz: Viele Münchner Altbauten stehen unter Denkmalschutz – das Bayerische Denkmalschutzgesetz schränkt Umbaumaßnahmen ein und kann sowohl wertmindernd (durch Nutzungseinschränkungen und hohe Instandhaltungskosten) als auch werterhöhend (durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten und besondere Lagequalität) wirken.
- Mietverhältnisse: Vermietete Objekte in München unterliegen häufig dem Münchner Mietspiegel und Mietpreisbremse-Regelungen. Der Unterschied zwischen ortsüblicher Vergleichsmiete und tatsächlich erzielter Miete – also ob Underrent oder Overrent vorliegt – beeinflusst den Ertragswert und damit den Verkehrswert erheblich.
- Rechte und Lasten: Eingetragene Wohn- oder Nießbrauchrechte, Wegerechte, Grundschulden oder ein Erbbaurecht verändern den Verkehrswert und müssen im Gutachten sachgerecht berücksichtigt werden.
Ob Schenkung oder Vererbung – eine fundierte Wertermittlung ist der erste Schritt zu einer durchdachten Vermögensübertragung. Wer frühzeitig plant, verschafft sich Spielraum, schützt seine Angehörigen und minimiert steuerliche Risiken.
Geschäftsführerin Katharina Heid
Schenkung in München Schritt für Schritt vorbereiten
Eine Immobilienschenkung in München beginnt nicht erst beim Notar. Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück in München steuerlich sinnvoll und rechtssicher übertragen möchte, sollte Immobilienwert, Freibeträge, Vertragsgestaltung und familiäre Folgen in der richtigen Reihenfolge prüfen.
1. Ziel der Schenkung klären
Zunächst sollte klar sein, warum die Immobilie verschenkt werden soll. Geht es um vorweggenommene Erbfolge, Steueroptimierung, Versorgung des Ehepartners, Unterstützung der Kinder beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum in München oder darum, spätere Konflikte in der Familie zu vermeiden? Das Ziel beeinflusst, ob die Immobilie vollständig übertragen wird oder ob Rechte wie Nießbrauch, ein dauerhaftes oder temporäres Wohnrecht oder Rückforderungsvorbehalte vereinbart werden.
2. Immobilie in München bewerten lassen
Der Sachverständige zieht aktuelle Kaufpreissammlungen und den Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses München heran. Zudem spielen auch der Zustand des Gemeinschaftseigentums und das Verhältnis innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), der Instandhaltungsrücklage und eventueller Beschlüsse eine Rolle. Bei unbebauten Grundstücken sind Bebaubarkeit, Erschließungsgrad und Zuschnitt entscheidend.
3. Freibeträge und Schenkungsteuer prüfen
Erst nach der Bewertung lässt sich einschätzen, ob der Immobilienwert innerhalb des persönlichen Freibetrags liegt. In München, wo selbst Zweizimmerwohnungen häufig Verkehrswerte von mehr als 500.000 € erzielen, überschreitet der Marktwert der Immobilie in vielen Fällen den Freibetrag. Zusätzlich müssen frühere Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre berücksichtigt werden.
4. Gestaltungsmöglichkeiten abstimmen
Ist der Immobilienwert hoch oder möchte der Schenkende abgesichert bleiben, kommen Gestaltungen wie Nießbrauch, Wohnrecht, Pflegeverpflichtung, Rückforderungsrechte oder eine schrittweise Übertragung in Betracht. Gerade in München, wo die monatlichen Mieteinnahmen und damit der kapitalisierte Nießbrauchwert besonders hoch sein können, lohnt sich eine sorgfältige Abstimmung mit Steuerberater und Notar.
5. Schenkungsvertrag notariell beurkunden lassen
Der Notar erstellt den Schenkungsvertrag, beurkundet die Übertragung und veranlasst die weiteren Schritte. Dazu gehören bei Immobilien insbesondere Auflassung, Grundbuchänderung beim Amtsgericht München, steuerliche Anzeige und gegebenenfalls die Eintragung von Rechten im Grundbuch. Das Grundbuchamt für das Münchner Stadtgebiet befindet sich im Amtsgericht München (Infanteriestraße 5, 80797 München).
6. Unterlagen für das Finanzamt bereithalten
Nach der Schenkung können Rückfragen zum angesetzten Immobilienwert entstehen. Für München ist das Finanzamt München (mit mehreren Dienststellen, je nach Stadtteil) zuständig. Ein nachvollziehbares Wertgutachten, das die Methodik sauber darlegt und individuelle wertmindernde Faktoren benennt, hilft, den Wert gegenüber dem Finanzamt zu begründen und überhöhte Steuerforderungen zu vermeiden.
Grundstücksmarktbericht München: Marktdaten für Ihre Schenkung
Für eine fachgerechte Immobilienbewertung bei Schenkung in München sind aktuelle Marktdaten unverzichtbar. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München veröffentlicht jährlich einen Grundstücksmarktbericht mit Bodenrichtwerten, Immobilienpreisniveaus, Vervielfältigern und statistischen Auswertungen aus der Kaufpreissammlung. Diese Daten bilden die unverzichtbare Grundlage für eine anerkannte Verkehrswertermittlung und ermöglichen es, den Wert der zu verschenkenden Immobilie realistisch im Münchner Marktkontext einzuordnen.
Die Bodenrichtwerte für München müssen Sie nicht teuer beim örtlichen Gutachterausschuss oder der Stadt anfragen. Wir haben einen aktuellen Grundstücksmarktbericht für München zusammengestellt. Sie können diesen kostenlos und ohne jegliche Verpflichtung bei uns herunterladen.
Steuer, Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Schenkung in München
Ob bei einer Immobilienschenkung in München Schenkungsteuer anfällt, hängt vor allem vom Verkehrswert der Immobilie und vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem ab. Zusätzlich prüft das zuständige Finanzamt, ob innerhalb der letzten zehn Jahre bereits weitere Schenkungen erfolgt sind. Der persönliche Freibetrag wird vom steuerlich relevanten Erwerb abgezogen – nur der darüberhinausgehende Betrag kann steuerpflichtig sein.
| Beschenkte Person | Freibetrag |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
| Kind oder Stiefkind | 400.000 € |
| Enkel, wenn das Kind des Schenkenden bereits verstorben ist | 400.000 € |
| Enkel, wenn das Kind des Schenkenden noch lebt | 200.000 € |
| Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen | 100.000 € |
| Übrige Personen der Steuerklasse I | 100.000 € |
| Personen der Steuerklasse II oder III | 20.000 € |
Hinweis: Mit der Steuerklasse ist die Einstufung gemäß Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gemeint, nicht die persönliche Einkommensteuer. Die genaue steuerliche Einordnung sollten Sie immer mit einem Steuerberater abstimmen.
Angesichts des Münchner Preisniveaus ist dabei besonders wichtig: Je genauer der tatsächliche Verkehrswert ermittelt wird und je konsequenter wertmindernde Faktoren (besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale) berücksichtigt werden, desto besser lässt sich beurteilen, ob die Freibeträge ausreichen oder ob Gestaltungsmöglichkeiten wie Nießbrauch, Wohnrecht, Rückforderungsrechte oder eine schrittweise Übertragung sinnvoll sind.
Rechenbeispiel: Wie Nießbrauch und Sanierungsbedarf den Schenkungswert in München beeinflussen
Frau Griebl (48) möchte ihrer Tochter eine Altbauwohnung (Baujahr 1908, ca. 90 m²) in München-Schwabing schenken. Der grob geschätzte Marktwert liegt bei 750.000 €. Die Tochter hat einen Freibetrag von 400.000 €. Ohne weitere Gestaltung läge der übersteigende Betrag bei 350.000 €.
Bei der professionellen Bewertung stellt sich heraus, dass die Wohnung energetisch dringend sanierungsbedürftig ist (einfachverglaste Kastenfenster, keine Dämmung), dass die WEG-Rücklage gering ist und kurzfristig eine Gemeinschaftssanierung ansteht, und dass die Mutter ein lebenslanges Nießbrauchrecht an der Wohnung vereinbaren möchte. Dieses hat angesichts der Münchner Mietpreise und der statistisch hohen Lebenserwartung der Schenkerin einen erheblich kapitalisierten Wert. Ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Gutachter ermittelt den tatsächlichen Verkehrswert nachvollziehbar und berücksichtigt diese Faktoren sachgerecht.
| Position | Ohne Gutachten | Mit Gutachten |
| Angenommener Immobilienwert | 750.000 € | 750.000 € |
| Persönlicher Freibetrag der Tochter | 400.000 € | 400.000 € |
| Vorläufig übersteigender Betrag | 350.000 € | 350.000 € |
| Mögliche wertmindernde Faktoren | nicht berücksichtigt | Nießbrauch, Sanierungsstau, WEG-Beschlüsse: ca. 370.000 € |
| Ergebnis | Erhebliche Steuerlast (15%), d. h. 52.500 € | Potenziell steuerfrei |
Das Beispiel zeigt: In München, wo Immobilienwerte die Freibeträge regelmäßig deutlich übersteigen, kann ein objektbezogenes Gutachten und eine kluge Ausgestaltung mit einer Grunddienstbarkeit den Unterschied zwischen einer erheblichen Steuerlast und einer steuerfreien Übertragung ausmachen. Eine Bewertung ersetzt keine steuerliche Beratung, schafft aber die notwendige Datengrundlage für Steuerberater, Notar und Familie.
Ihre Experten für Immobilienbewertung bei Schenkung in München
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Adresse:
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Öffnungszeiten:
Mo-Fr 07:00 – 20:00
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FAQ: Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Schenkung in München
Sie möchten eine Immobilie in München schenken? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.
Wie erfährt das Finanzamt in München von der Immobilienschenkung?
Bei einer Immobilienschenkung ist ein Notar beteiligt. Er beurkundet den Vertrag und ist gesetzlich verpflichtet, das zuständige Finanzamt zu informieren. Zusätzlich haben Schenkender und Beschenkter eigene steuerliche Anzeigepflichten. In München ist je nach Wohnsitz des Beschenkten eines der Münchner Finanzämter zuständig. Die konkrete steuerliche Abwicklung sollte mit Steuerberater und Notar abgestimmt werden.
Wie kann ich bei einer Schenkung in München Steuern sparen?
Steuerliche Vorteile ergeben sich vor allem durch die konsequente Nutzung persönlicher Freibeträge, eine zeitliche Staffelung von Schenkungen (alle zehn Jahre lebt der Freibetrag neu auf) sowie Gestaltungen wie Nießbrauch oder Wohnrecht, die den steuerpflichtigen Wert reduzieren. In München, wo Immobilien häufig deutlich über den Freibeträgen liegen, ist eine realistische Bewertung die Grundlage für jede Gestaltungsentscheidung. Denn es gibt eine Menge legale Möglichkeiten, wie man sich die Schenkungsteuer sparen kann.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Immobilie in München verschenken möchte?
Zunächst sollte der Verkehrswert der Immobilie professionell ermittelt werden. Er bildet die Grundlage für Schenkungsteuer, Freibeträge, Notarvertrag, Grundbuchkosten und mögliche Ausgleichsregelungen innerhalb der Familie. Anschließend sollten Sie mit Steuerberater und Notar prüfen, ob Nießbrauch, Wohnrecht oder Rückforderungsrechte sinnvoll sind. Besonderheiten wie Denkmalschutz, laufende WEG-Beschlüsse oder Mietverträge sollten dabei ebenso berücksichtigt werden wie die aktuelle Marktlage in dem jeweiligen Münchner Stadtteil.
Welches Amt in München ist bei einer Immobilienschenkung zuständig?
Für die steuerliche Erfassung der Schenkung ist das jeweils zuständige Münchner Finanzamt verantwortlich. Schenkung- und Erbschaftsteuer wird in München zentral bearbeitet. Ihr Steuerberater hilft bei der Zuordnung. Für den Schenkungsvertrag und die Grundbuchumschreibung ist ein Notar erforderlich. Das zuständige Grundbuchamt ist beim Amtsgericht München (Infanteriestraße 5, 80797 München) angesiedelt. Es empfiehlt sich, beide Stellen frühzeitig in den Prozess einzubinden.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Schenkung von Mehrfamilienhäusern in München?
Mehrfamilienhäuser in München sind oft sehr werthaltig und unterliegen komplexen mietrechtlichen Rahmenbedingungen. Bestehende Mietverträge, die Bindung an den Münchner Mietspiegel, laufende Modernisierungsmaßnahmen und die Frage einer möglichen Umwandlung in Eigentumswohnungen (die in München durch eine Umwandlungssatzung eingeschränkt ist) spielen für die Bewertung eine wichtige Rolle.
Quellenverzeichnis
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 516 Begriff der Schenkung, online abrufbar unter Gesetze im Internet, Abrufdatum: 28.05.2026.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 518 Form des Schenkungsversprechens, online abrufbar unter Gesetze im Internet, Abrufdatum: 28.05.2026.
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG): § 16 Freibeträge, online abrufbar unter Gesetze im Internet, Abrufdatum: 28.05.2026.
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG): § 19 Steuersätze, online abrufbar unter Gesetze im Internet, Abrufdatum: 28.05.2026.
- Bewertungsgesetz (BewG): § 9 Bewertungsgrundsatz, gemeiner Wert, online abrufbar unter Gesetze im Internet, Abrufdatum: 28.05.2026.
- Bewertungsgesetz (BewG): § 14 Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen, online abrufbar unter Gesetze im Internet, Abrufdatum: 28.05.2026.
- Bewertungsgesetz (BewG): § 198 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, online abrufbar unter Gesetze im Internet, Abrufdatum: 28.05.2026.
- Bodenrichtwerte für München: Bodenrichtwerte München, können online beim Gutachterausschuss der Stadt München angefordert werden, Abrufdatum: 03.06.2026
- Formulare Erbschaft- und Schenkungsteuer: Schenkungsteuer, online abrufbar unter Finanzämter in Bayern, Abrufdatum: 03.06.2026
- Grundbuchamt München: Justiz Bayern, Amtsgericht München, Abrufdatum: 03.06.2026