Sie haben das perfekte Grundstück zum Kauf gefunden und möchten sichergehen, dass es kein anderer Interessent kauft? Dann ist ein Kaufvorvertrag beim Grundstück eine Option, die sowohl Käufer als auch Verkäufer absichern kann. Doch ist so ein Vorvertrag immer bindend? Was muss er enthalten und braucht es dafür ebenfalls einen Notar? Diese und weitere wichtige Fragen zum Thema Kaufvorvertrag eines Grundstücks klären wir hier!

Luftaufnahme eines leeren Grundstücks
Wenn Sie Ihr Traum-Grundstück gefunden haben, aber die Kreditzusage der Bank noch aussteht, bietet der Kaufvorvertrag für das Grundstück eine praktische Lösung.

Vorvertrag beim Grundstück: das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kaufvorvertrag ist eine Vereinbarung über einen zukünftigen Hauptvertrag.
  • Die Inhalte zwischen Vorvertrag und Hauptvertrag müssen übereinstimmen.
  • Der Vorvertrag beim Grundstückskauf ist für beide Parteien (Käufer und Verkäufer) bindend und verpflichtet zur Erfüllung der Bedingungen.
  • Der Rücktritt eines Ver­trags­part­ners ist möglich, wenn darin festgelegte Bedingungen nicht erfüllt werden.
  • Ein Rücktritt vom Kaufvorvertrag ohne Grund kann eine Scha­dens­er­satz­zah­lung nach sich ziehen.

Was ist ein Vorvertrag beim Grundstückskauf?

Ein Kaufvorvertrag dient dazu, dass Käufer und Verkäufer sich darauf einigen, in Zukunft einen weiteren Vertrag – den sogenannten Hauptvertrag – abzuschließen. Dies betrifft den Verkauf oder Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie. Ein Vorvertrag beim Grundstückskauf fixiert, dass der geplante Kauf zu den festgelegten Bedingungen erfolgen wird.

Oft wird ein Vorvertrag bei einer Grund­stücks­trans­ak­ti­on abgeschlossen, wenn noch rechtliche oder anderweitige Hürden für den Hauptvertrag bestehen, wie zum Beispiel fehlende Fi­nan­zie­rungs­zu­sa­gen der Bank oder ausstehende Genehmigungen. Ein Vorvertrag schafft in dieser Situation eine rechtlich bindende Grundlage für den (Ver)kauf, die den späteren Abschluss des Hauptvertrags sicherstellt, sofern alle vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.

Die genauen Rah­men­be­din­gun­gen können durch eine Umstandsklausel im Vorvertrag geregelt werden. Sollten sich die festgelegten Bedingungen ändern, entfällt die Verpflichtung zum Abschluss des Hauptvertrags, und es entsteht auch kein Anspruch auf Schadenersatz.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Wie muss der Kaufvorvertrag für ein Grundstück aussehen?

Der Vorvortrag enthält im Grunde genau die Punkte, die sich auch im geplanten Kaufvertrag befinden, da er eine Vereinbarung zum Abschluss des Haupt­kauf­ver­trags ist. Daher sollte der Vorvertrag für einen Grundstückskauf folgende Eckdaten:

  • Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift von Verkäufer und Käufer
  • Genaue und eindeutige Beschreibung des Kauf­ge­gen­stan­des (einschließlich Grund­buch­an­ga­ben und eventuell vorhandener Einbauten)
  • Kaufpreis, Zah­lungs­zeit­punkt und Regelungen bei Zahlungsverzug
  • Name und Konditionen des Maklers (falls ein Makler involviert ist)
  • Name und Konditionen des Rechtsanwalts oder Notars, der den Vertrag aufgesetzt hat
  • Geplanter Termin der Übergabe
  • Laufzeit des Vorvertrags
  • Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um den Hauptvertrag abzuschließen, wie etwa die Fi­nan­zie­rungs­be­stä­ti­gung
  • Eventuelle Angaben zu Ge­währ­leis­tun­gen oder Zusicherungen

Achtung: Ein Vorvertrag beim Grundstückskauf muss notariell beglaubigt sein, ansonsten ist er nicht gültig.

Grundstückskauf: Vorvertrag ohne Notar gültig oder nicht?

Ein Vorvertrag, der ohne Notar aufgesetzt wurde, ist nicht gültig. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Grundstücks- oder Hauskauf handelt. Weil ein Vorvertrag für einen Grundstückskauf einer notariellen Beurkundung bedarf, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass ein nicht notariell beurkundeter Vorvertrag rechtlich nicht bindend ist und damit keine Wirkung entfaltet. Das wird in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch durch den § 311b Absatz 1 BGB geregelt.

Scha­dens­er­satz­re­ge­lung und Rücktritt vom Kaufvorvertrag

Ein Kaufvorvertrag ist keine formlose Wil­lens­er­klä­rung. Beide Seiten sind grundsätzlich an den Vorvertrag gebunden. Sollte es zu einer Aufhebung des Kaufvertrages kommen, können Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen gestellt werden.

Schadensersatz wird zum Beispiel fällig, wenn der Verkäufer vom Kauf zurücktritt, obwohl die im Vorvertrag genannten Kaufbedingungen alle erfüllt sind. In diesem Fall greift die vereinbarte Scha­dens­er­satz­klau­sel. Der Schadensersatz wird im Kaufvorvertrag für das Grundstück vertraglich und individuell festgelegt und kann für die ver­trags­brü­chi­ge Person mit hohen Kosten verbunden sein.

Wie bei jeder Art von Vertrag gibt es auch beim Kaufvorvertrag für ein Haus, ein Grundstück oder eine andere Form der Immobilie mehrere Rück­tritts­mög­lich­kei­ten, ohne Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen befürchten zu müssen. Die Aufnahme konkreter Rück­tritts­mög­lich­kei­ten wie beispielsweise „vorbehaltlich der Kreditzusage durch meine Bank“ sind durchaus üblich und sollten beim Grundstückskauf in jedem Vorvertrag zu finden sein.

Wann Sie einen Vorvertrag beim Grundstückskauf aufsetzen lassen sollten

Ein Vorvertrag ist besonders sinnvoll für Käufer, wenn bestimmte Bedingungen oder Unsicherheiten vor dem endgültigen Kauf geklärt werden müssen. Zum Beispiel, wenn die Finanzierung des Grundstücks noch nicht vollständig gesichert ist, behördliche Genehmigungen ausstehen oder die vorgesehene Grund­stücks­nut­zung erst noch im Bebauungsplan verabschiedet wird.

Der Kaufvorvertrag für ein Grundstück bietet sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer gleichermaßen Sicherheit. Wenn für den Verkäufer der gebotene Preis attraktiv ist und der Käufer das passende Grundstück gefunden hat, kann ein Vorvertrag Sinn ergeben und die Konditionen für den Hauptvertrag bereits festlegen. Wichtig ist dabei, dass der Kaufvorvertrag für das Grundstück inhaltlich mit dem Hauptvertrag übereinstimmt und alle wichtigen Punkte wie Verkaufspreis, Gül­tig­keits­dau­er und geplanten Über­nah­me­zeit­punkt enthält.

Grundstück kaufen mit einem Vorvertrag: Vorteile für den Käufer

Durch einen Vorvertrag beim Grundstückskauf können Käufer eine verbindliche Basis schaffen, die absichert, dass der geplante Kauf zu den vereinbarten Konditionen erfolgt, sobald alle Hindernisse beseitigt sind. Zudem bietet er Käufern die Sicherheit, dass ihnen das Grundstück nicht von einem anderen Interessenten weggeschnappt wird. Mit einem Kaufvorvertrag für ein Grundstück können Sie sich, insbesondere bei starker Nachfrage und ungünstiger Marktlage, ein günstiges Angebot sichern.

Vorvertrag beim Grundstückskauf: Vorteile für den Verkäufer

Für Verkäufer bietet ein Vorvertrag ebenfalls erhebliche Vorteile. Er schützt sie vor unnötigen Zeit- und Rei­se­auf­wen­dun­gen und verhindert, dass interessierte Käufer im letzten Moment von der Kauf­ent­schei­dung abspringen. Besonders für Makler ist dieser Schutz wertvoll, da er den Verkaufsprozess planbarer gestaltet.

Darstellung der fünf wichtigsten Punkte des Kaufvorvertrags
Die fünf wichtigsten Merkmale des Kauf­vor­ver­tra­ges.

FAQs: Kaufvorvertrag Grundstück

Unsere Experten haben die häufigsten Fragen rund um den Kaufvorvertrag für ein Grundstück kurz und prägnant für Sie zusammengefasst.

Ist ein Vorvertrag rechtlich bindend?

Ein notariell beurkundeter Vorvertrag für einen Grundstückskauf ist rechtlich bindend. Darin verpflichten sich Käufer und Verkäufer, die im Vertrag angeführten Bedingungen zu erfüllen, sobald bestimmte Voraussetzungen eingetroffen sind. Bei Nichterfüllung drohen der ver­trags­brü­chi­gen Person im schlimmsten Fall Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen in empfindlicher Höhe.

Was kostet ein Kaufvorvertrag für ein Grundstück?

Die Notarkosten für einen Kaufvertrag betragen etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Diese Gebühren sind durch die jeweiligen Kammertarife festgelegt. Diese stellen sicher, dass Sie stets einen fairen Preis zahlen.

Wie lange gilt ein Kaufvorvertrag für ein Grundstück?

Der Zeitrahmen zwischen Abschluss des Vorvertrags für ein Grundstück und Abschluss des Kaufvertrags darf zwischen den Ver­trags­par­tei­en frei verhandelt werden. Zusätzlich kann bei Bedarf auch eine Klausel eingeführt werden, die es ermöglicht, unter erneuter notarieller Bekundung die Frist im Vorvertrag zu verlängern.

Ein Vorvertrag kann den Kauf eines Grundstücks absichern und Ihnen frühzeitig rechtliche Klarheit verschaffen. Um jedoch sämtliche Vorteile voll auszuschöpfen und mögliche Fallstricke zu vermeiden, sollten Sie eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Die Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bietet Ihnen umfassende Unterstützung und fachkundige Beratung rund um den Grundstückskauf.

Unsere erfahrenen Im­mo­bi­li­en­ex­per­ten stehen Ihnen deutschlandweit zur Seite und begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess. Kontaktieren Sie uns unter 0800 – 90 90 282 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.