Sie möchten wissen, ob Sie auf dem anvisierten Grundstück das Projekt verwirklichen können, das Ihnen vorschwebt? Ein Bauvorantrag ist die Lösung. Wie Sie eine Bauvoranfrage stellen, verraten wir Ihnen in diesem Ratgeber.

Geplante Bebauung für Bauvoranfrage
Bei einer Bauvoranfrage reichen Sie konkrete Vorschläge ein, wie das Grundstück bebaut werden soll.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bauvorbescheid ist eine rechts­ver­bind­li­che Auskunft auf eine Bauvoranfrage. Sie gilt für drei Jahre und klärt, ob Ihr Vorhaben ge­neh­mi­gungs­fä­hig ist. Ein positiver Bauvorbescheid für einen konkreten Bauvorschlag ist vor allem für Bauträger ein entscheidendes Kaufkriterium für Ihr Grundstück.
  • Die Bauvoranfrage wird auch Bauvorantrag genannt.
  • Die Bauvoranfrage stellen Sie bei der Baubehörde oder Gemeinde.
  • Sie dient der Klärung, ob das geplante Bauvorhaben verwirklicht werden kann oder Einschränkungen bestehen.
  • Die Kosten für eine Bauvoranfrage belaufen sich für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser je nach Gemeinde auf mehrere Hundert Euro. Bauvorbescheide für größere Im­mo­bi­li­en­pro­jek­te sind entsprechend teurer.

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Wofür stelle ich eine Bauvoranfrage?

Eine Bauvoranfrage stellen Sie vor allem dann, wenn es keinen qualifizierten Bebauungsplan gibt und sich die Bebaubarkeit des Grundstücks nicht aus der umliegenden Bebauung ergibt. In einem solchen Fall reichen Sie bei der zuständigen Baubehörde Vorschläge ein, wie Sie sich die Be­bau­ungs­mög­lich­kei­ten des Grundstücks vorstellen. Die Behörde stellt binnen weniger Wochen einen drei Jahre gültigen rechts­ver­bind­li­chen Bauvorbescheid aus, mit dem Sie oder Ihr zukünftiger Käufer Pla­nungs­si­cher­heit haben. Zwar muss die konkrete Bebauung des Grundstücks noch genehmigt werden – jedoch dürfen die Auflagen für eine Baugenehmigung, die einem eingereichten und akzeptierten Vorschlag, entsprechen, nicht wesentlich vom Bauvorbescheid abweichen.

Wie stelle ich eine Bauvoranfrage?

Die Bauvoranfrage reichen Sie in schriftlicher Form beim zuständigen Bauordnungsamt oder der Bau­auf­sichts­be­hör­de ein. Eine Auskunft erhalten Sie nur, wenn Sie Ihr legitimes Interesse an einem Bauvorbescheid nachweisen können. Als Grund­stücks­ei­gen­tü­mer liegt dieses automatisch vor. Als Kaufinteressent benötigen Sie eine Vollmacht des Eigentümers.

Dauer und Kosten einer Bauvoranfrage

Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage nimmt mehrere Wochen Zeit in Anspruch. Außerdem kostet sie Geld. Für eine Bauvoranfrage für eine kleinere Bebauung, wie zum Beispiel eine Dop­pel­haus­hälf­te dürfen Sie mit 50 bis 500 Euro rechnen. Wollen Sie größere Objekte wie ein Mehr­fa­mi­li­en­haus oder eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie einreichen, belaufen sich die Kosten für eine Bauvoranfrage oft auf einen niedrigen vierstelligen Betrag.

Unterlagen für die Bauvoranfrage

Wenn Sie eine Bauvoranfrage einreichen, werden häufig folgende Unterlagen benötigt:

  • Bauantrag,
  • Baubeschreibung,
  • Bauzeichnungen,
  • Ent­wäs­se­rungs­plan,
  • Nachweise zur Statik,
  • Lageplan und Auszug aus der Flurkarte,
  • Fotos, wie das Grundstück derzeit aussieht,
  • Ein­ver­ständ­nis­er­klä­run­gen der Nachbarn.

Vorschriften aus dem Bebauungsplan

Der Bebauungsplan wartet mit detaillierteren Informationen bezüglich der möglichen Bebauung auf als der Flä­chen­nut­zungs­plan. Im Bebauungsplan sollten für ein Grundstück folgende behördlichen Eintragungen festgelegt sein:

  • Abstandsflächen (Mindestabstand eines Gebäudes zum Nach­bar­grund­stück, Stichwort Grenzbebauung),
  • Art der baulichen Nutzung (Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiet oder eine Mischung),
  • Baufenster, Baugrenzen und Baulinie,
  • baurechtliche Vorschriften, die nicht aus der Planzeichnung hervorgehen,
  • Bauweise und Bauformen (offene oder geschlossene Bauweise, Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäuser),
  • Dachform (zum Beispiel Pult- oder Satteldach) und Dachneigung in Grad sowie First- und Traufhöhe,
  • Ge­schoss­flä­chen­zahl (Gebäudehöhe),
  • Grund­flä­chen­zahl.

Aus dem Bebauungsplan geht nicht klar hervor, ob Sie Ihr Vorhaben in die Tat umsetzen können? Reichen Sie einen Antrag für Ihr Bauvorhaben bei der Baubehörde ein. Das Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kann sich allerdings hinziehen. Gehört Ihnen das Grundstück noch nicht, ist der kos­ten­güns­ti­ge­re Bauvorantrag mit dem Vorbescheid als Ergebnis die geeignete Lösung für Sie.

Übrigens: Wie viel das Grundstück wirklich wert ist, erfahren Sie durch die Grund­stücks­be­wer­tung eines Sach­ver­stän­di­gen.