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Berliner Testament bei Hausbesitz

Das Berliner Testament kann bei Hausbesitz den Nachlass von Eheleuten regeln. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Vor- und Nachteile diese Art der Nachlassregelung hat und wie Sie ein Berliner Testament für ein Grundstück oder Haus aufsetzen. Wir beantworten Ihnen außerdem die wichtigsten Fragen zum Thema – vom Anteil der Kinder bis hin zum Hausverkauf mit Berliner Testament.

Ehepaar unterschreibt Berliner Testament

Das Berliner Testament bei Hausbesitz ist eine beliebte Form der Nachlassregelung für Ehepaare.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Berliner Testament kann bei Hausbesitz den Nachlass von Eheleuten regeln. Dabei ernennen sich in der Regel beide Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben und ihre Nachkommen zu Schlusserben.
  • Das Berliner Testament eignet sich bei Immobilienbesitz besonders, wenn das Ehepaar selbst in dem Haus wohnt und wenn sie gemeinsame Kinder haben.
  • Der Vorteil des Berliner Testaments für Grundstücke oder Häuser liegt darin, dass sich Eheleute gegenseitig absichern können. Falls einer der Partner stirbt, geht der Besitz an den Hinterbliebenen und dieser kann weiterhin in der Immobilie wohnen.
  • Das Berliner Testament bringt vor allem steuerliche Nachteile mit sich, denn Kinder können ihren Steuerfreibetrag nur einmalig nutzen, da sie erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben.
  • Dennoch haben Kinder bereits nach dem Ableben des ersten Elternteils einen Pflichtteilsanspruch. Diesen Anteil müssen sie allerdings einklagen. Häufig enthalten Berliner Testamente eine Pflichtteilsstrafklausel, um dies zu verhindern.
  • Das Berliner Testament können Sie entweder privat oder mit einem Notar aufsetzen. Um Fehler zu vermeiden, ist es allerdings sinnvoll, sich bei der Testamentserrichtung von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen.
  • Kommt es zu einem Erbfall mit Berliner Testament, dann kann eine Erbschaftssteuer anfallen. Falls Sie die geerbte Immobilie verkaufen möchten, dann gelten die gleichen steuerlichen Regelungen wie bei einem normalen Hausverkauf.

Berliner Testament bei Immobilienbesitz: Was ist das?

Das Berliner Testament bietet Ehepaaren die Möglichkeit, gemeinschaftlich ihren Nachlass zu regeln. Ziel ist die gegenseitige Absicherung, falls einer der beiden Ehepartner stirbt. Bei Hausbesitz ist das Berliner Testament eine gängige Methode, um

  • die Immobilie im Familieneigentum zu halten.
  • sicherzustellen, dass der überlebende Partner weiter im Haus wohnen kann.
  • sich gegenseitig für Fall des Todes eines Partners finanziell abzusichern.

Bei dieser speziellen Form der Nachlassregelung ernennen sich die beiden Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben. Gleichzeitig bestimmen sie ihre Kinder häufig als Schlusserben. Das heißt: Stirbt einer der Partner, dann wird das Berliner Testament rechtswirksam und die Immobilie geht an den überlebenden Partner über. Sind beide Eheleute verstorben, dann erben die Kinder als Schlusserben. Das Berliner Testament ist ebenfalls unter den Begriffen „gemeinschaftliches Testament“ oder „Ehegattentestament“ bekannt.

Wichtig: Gemäß § 2265 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 10 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) dürfen nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament – also auch das Berliner Testament bei Hausbesitz – errichten. Für alle anderen Paare ist diese Form der Nachlassregelung keine Option.

Infografik zum Berliner Testament bei Hausbesitz

Vor- und Nachteile des Berliner Testaments bei Hausbesitz.

Was sind Vorteile?

Der größte Vorteil des Berliner Testaments bei Immobilienbesitz ergibt sich im Vergleich zu dem Fall, dass kein Testament existiert und die gesetzliche Erbfolge greift. Hierbei befinden sich Ehegatten häufig in einer nachteiligen Situation, denn den Kindern des Erblassers oder anderen gesetzlichen Erben steht ebenfalls ein Anteil zu. Es entsteht eine Erbengemeinschaft und der Ehepartner erbt nur einen Teil des Nachlasses. Besteht in diesem Fall ein Großteil des Vermögens aus einer Immobilie, dann kommt es häufig zu Erbstreitigkeiten und der überlebende Partner muss im Zweifel das geerbte Haus verkaufen, um die anderen Erben auszuzahlen.

Bei Immobilienbesitz hat das Berliner Testament den Vorteil, dass das gesamte Erbe zunächst auf den überlebenden Partner übergeht. Er kann folglich Entscheidungen ohne Mitsprache Dritter treffen und es entsteht keine Erbengemeinschaft. Außerdem ist er finanziell abgesichert und kann weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben.

Wichtig: Kinder können trotzdem bereits nach dem Tod des ersten Elternteils einen Anteil vom Erbe einklagen. Das kann problematisch sein, wenn es sich bei dem Nachlass aus dem Berliner Testament primär um Immobilienbesitz handelt und nicht genügend andere Mittel bereitstehen, um die Nachkommen auszuzahlen. Im Zweifel ist dann trotz Berliner Testament ein Hausverkauf nötig.

Darüber hinaus ist das Berliner Testament eine beliebte Form der Nachlassregelung, weil es eine eindeutige und unkomplizierte Regelung des Nachlasses ermöglicht und in der Regel kurzgehalten werden kann.

Was sind Nachteile?

Bevor Sie entscheiden, ob das Berliner Testament bei Hausbesitz die passendste Methode zur Nachlassregelung für Sie ist, sollten Sie auch die Nachteile hinreichend berücksichtigen.

Es können insbesondere steuerliche Nachteile entstehen – sowohl für den Alleinerben als auch für die Nachkommen. Zunächst erbt der überlebende Partner das gesamte Vermögen. Werden dabei allerdings die geltenden Steuerfreibeträge überschritten, dann fordert das Finanzamt seinen Anteil am Nachlass.

Für Kinder gestaltet sich die Lage noch schwieriger, denn normalerweise steht ihnen für jedes Elternteil im Todesfall ein Steuerfreibetrag von 400.000 Euro zu, insgesamt wären das also 800.000 Euro. Bei einem gemeinschaftlichen Testament dagegen erben die Kinder nur einmalig – nach dem Tod des zweiten Elternteils – und können unter Umständen einen Freibetrag von 400.000 Euro verlieren. Gleichzeitig ist es möglich, dass für das Vermögen des Erblassers zweimal eine Erbschaftssteuer anfällt.

Steuerfreibeträge:

Erbe/Beschenkter Freibetrag
Ehegatte 500.000 €
eingetragener Lebenspartner 500.000 €
Kind 400.000 €
Kinder verstorbener Kinder 400.000 €
Enkel 200.000 €
Urenkel 100.000 €
Eltern (Todesfall) 100.000 €
Eltern (Schenkung) 20.000 €
Geschwister 20.000 €
Stiefeltern 20.000 €
Schwiegereltern 20.000 €
Schwiegerkinder 20.000 €
Neffen & Nichten 20.000 €
Onkel & Tanten 20.000 €
Ex (geschieden) 20.000 €
Sonstige 20.000 €
beschränkte Steuerpflicht 20.000 €

Lesetipp: Sie möchten Ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten an Ihre Nachkommen verschenken? Dann empfehlen wir Ihnen unsere Artikel „Schenkung von Immobilien“ und „4 Spartipps für Ihre Schenkung“. Um die Immobilie weiterhin selbst zu bewohnen, können Sie im Schenkungsvertrag ein Wohnrecht oder sogenanntes Recht auf Nießbrauch vereinbaren. Im Vorfeld ist es sinnvoll, den Wert Ihrer Immobilie von einem professionellen Gutachter ermitteln zu lassen.

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Für wen ist das Berliner Testament geeignet?

Ein gemeinschaftliches Testament können gemäß § 2265 BGB und § 10 LPartG ausschließlich Ehepaare oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aufsetzen. Für andere Paare oder Singles ist ein Berliner Testament bei Immobilienbesitz also nicht möglich.

Darüber hinaus ist das Berliner Testament bei Hausbesitz insbesondere interessant für Eheleute mit Kindern, die ihr Grundstück oder Haus selbst bewohnen. Der Grund: Beim Tod eines Partners geht das Haus ohne Erbauseinandersetzungen auf den anderen Partner über, die Kinder sind zunächst außen vor. Gleichzeitig dient das Berliner Testament zur Absicherung, dass der erbende Partner weiterhin die Immobilie bewohnen kann.

Ehepaar umarmt sich in eigener Küche.

Ein Berliner Testament bei Hausbesitz eignet sich vor allem für Ehepaare, die selbst in ihrer Immobilie wohnen.

Wie setzen Sie ein Berliner Testament bei Hausbesitz auf?

Ein Berliner Testaments können Sie entweder privat oder mit einem Notar aufsetzen:

  • Privat: Ein Ehepartner schreibt das Testament handschriftlich nieder. Beide Partner müssen allerdings mit vollem Namen unterschreiben und jeweils Ort und Datum handschriftlich angeben. Ein häufiger Fehler ist die mangelnde Form. Zu beachten sind daher die Vorgaben nach § 2247 BGB und § 2267 BGB. Grundsätzlich ist es trotzdem immer sinnvoll, sich bei der Testamentserrichtung von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen.
  • Notar: Gemeinsam mit einem Notar setzen Sie ein öffentliches Testament auf. Der Vorteil: Das Dokument ist rechtssicher und Sie können sich im Vorfeld ausführlich beraten lassen. Ihr Testament wird anschließend auch vom Notar verwahrt. Beachten Sie, dass für ein öffentliches Testament Notarkosten anfallen.

Lesetipp: Über die Gebühren, die bei einem Hauskauf oder Änderungen im Grundbuch anfallen, informieren wir Sie in unserem Notarkosten-Ratgeber.

Häufige Fragen zum Berliner Testament bei einem Grundstück oder Haus

Wir klären im folgenden Abschnitt die wichtigsten Fragen rund um das Berliner Testament für Grundstücke oder Häuser.

Welche Kosten fallen für das Berliner Testament bei Immobilienbesitz an?

Für ein Berliner Testament bei Immobilienbesitz fallen Notarkosten an, sofern Sie sich entscheiden, ein öffentliches Testament aufzusetzen. Die Kosten orientieren sich an der Höhe des Nachlasses und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgesetzt. In der Regel wird bei gemeinschaftlichen Testamenten die zweifache Gebühr verlangt. Bei einem Nachlass von 50.000 Euro wären das beispielsweise 330 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer sowie anderen geringfügigen Aufwendungen.

Wenn Sie das Berliner Testament für Ihr Grundstück eigenhändig anfertigen, dann können Sie es beim Amtsgericht verwahren lassen. Hierfür fällt in der Regel ein pauschaler Betrag von 75 Euro an. Dazu kommt noch eine Gebühr für die Registrierung im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer.

Notar beglaubigt Dokument.

Wenn Sie mit einem Notar ein öffentliches Testament aufsetzen, dann fallen Notarkosten an.

Kann ich das Berliner Testament bei Immobilienbesitz im Nachhinein ändern?

Bei gemeinschaftlichen Testamenten besteht eine Bindungswirkung, sodass der Widerruf oder die nachträgliche Änderung an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Grundsätzlich können Eheleute ihr Berliner Testament, genauer gesagt die darin getroffenen wechselbezüglichen Verfügungen nach § 2270 BGB, zu Lebzeiten nur gemeinsam ändern.

Möchte ein Ehepartner eine Änderung einseitig, also ohne Einwilligung des anderen, vornehmen, dann geht das nur mithilfe eines Notars und durch einen Widerruf. Anschließend muss die Widerrufserklärung dem anderen Partner zugestellt werden – erst mit erfolgter Zustellung ist das Berliner Testament unwirksam. Befindet sich das Testament allerdings in amtlicher Verwahrung, dann können es in der Regel nur beide Ehepartner gemeinsam zurücknehmen.

Wenn beide Eheleute einvernehmlich das Berliner Testament widerrufen möchten, dann geht das nur gemeinsam:

  • Sie setzen ein neues gemeinschaftliches Testament oder ein gemeinschaftliches Widerrufstestament auf.
  • Sie nehmen das Berliner Testament zusammen aus der amtlichen Verwahrung zurück.
  • Sie vernichten das Testament gemeinsam.

Wichtig: Ist einer der Ehepartner verstorben, dann ist keine Änderung mehr möglich. Diese Bindungswirkung sollte bereits beim Aufsetzen eines Berliner Testaments bei Grundstücks- oder Immobilienbesitz bedacht werden.

Kann der Hinterbliebene das Berliner Testament nach Tod des Ehepartners ändern?

Nein, nach dem Tod eines Ehepartners ist keine Änderung des Berliner Testaments, beziehungsweise der enthaltenen wechselbezüglichen Verfügungen, mehr möglich. Diese Bindungswirkung gehört zu den Aspekten, die Ehepaare beim Aufsetzen des Berliner Testaments für ihr Grundstück häufig übersehen oder unterschätzen.

Es gibt drei Möglichkeiten für den hinterbliebenen Ehepartner, um die getroffenen wechselbezüglichen Verfügungen im Berliner Testament aufzuheben:

  • Erbe ausschlagen gemäß § 2271 BGB
  • Verfügung anfechten
  • Klausel über Abänderungsvorbehalt bereits bei Testamentserrichtung berücksichtigen

Was passiert bei Heirat des hinterbliebenen Partners?

Wenn der hinterbliebene Partner erneut heiratet, kann er das Berliner Testament in der Regel anfechten. Eine Anfechtung ist möglich, wenn bei der Testamentserrichtung ein Pflichtteilsberechtigter noch nicht bekannt war oder wenn im Nachhinein ein Pflichtteilsberechtigter dazukommt – so zum Beispiel ein neuer Ehepartner.

Die Anfechtung kann vom Hinterbliebenen selbst oder vom neuen Ehegatten ausgehen. Allerdings kann das Anfechtungsrecht bei Testamentserrichtung durch entsprechende Klauseln ausgeschlossen und der Verzicht auch auf Dritte ausgeweitet werden.

Eine Anfechtung hat die Konsequenz, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt und die Bindungswirkung des Berliner Testaments beseitigt wird. Somit hat der hinterbliebene Ehepartner – genau wie die Schlusserben – zwar einen geringeren Erbteil, allerdings erlangt er seine Testierfähigkeit wieder und kann ein neues Testament aufsetzen, das unter Umständen den neuen Ehepartner begünstigt.

älteres Ehepaar auf eigener Hochzeit

Im Falle einer Wiederheirat kann der hinterbliebene Partner das Berliner Testament anfechten.

Welchen Anteil bekommen Kinder beim Berliner Testament?

Grundsätzlich sind die Kinder der Testierenden häufig als Schlusserben bestimmt. Das heißt, dass sie nach dem Tod des zweiten Elternteils den gesamten Nachlass erben. Beim ersten Todesfall gehen die Kinder also leer aus. Daraus ergibt sich ein Pflichtteilsanspruch, den die Kinder einfordern können. Dieser liegt bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Der noch lebende Elternteil müsste die finanzielle Mindestbeteiligung entsprechend auszahlen, wenn die Kinder ihren Anteil geltend machen – auch wenn das Berliner Testament auf ein Grundstück oder Haus bezogen ist. Das kann zum Problem werden, wenn sich das Vermögen größtenteils auf die Immobilie beschränkt und nicht genügend finanzielle Mittel für die Ausgleichszahlung zur Verfügung stehen. Im Zweifel müssen hinterbliebene Ehepartner dann ihr Haus veräußern oder eine Hypothek aufnehmen.

Gut zu wissen: Gibt es keine Kinder, dann kann anderen nahen Verwandten, zum Beispiel den Eltern des Erblassers, ein Pflichtteil zustehen.

Was ist die Pflichtteilsstrafklausel?

Mit einer Pflichtteilsstrafklausel können sich Eheleute dagegen absichern, dass Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen. Im Falle eines Berliner Testaments bei Hausbesitz kann das von Vorteil sein, um zu verhindern, dass der hinterbliebene Ehepartner seine Immobilie verkaufen muss, um die geforderte Ausgleichszahlung an die Kinder leisten zu können.

Insbesondere bei einem schwierigen Verhältnis zwischen Eltern und Kindern kann eine solche Klausel sinnvoll sein. In der Regel droht sie Konsequenzen für die Einforderung des Anteils an, zum Beispiel in Form einer Enterbung im zweiten Erbfall. Für die Nachkommen wird es damit wirtschaftlich unattraktiv, den eigenen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen.

Tipp: Für die Formulierung der Pflichtteilsstrafklausel sollten Sie sich von einem Notar oder Anwalt beraten lassen.

Ist das Berliner Testament für Patchworkfamilien geeignet?

Das Berliner Testament ist für Patchworkfamilien grundsätzlich nur möglich, wenn die Partner verheiratet oder eingetragene Lebenspartner sind. Eine Standardlösung gibt es für solch komplexe Konstellationen normalerweise nicht, denn jede Familie hat individuelle Ansprüche. Somit lässt sich auch nicht pauschal sagen, ob das Berliner Testament für Patchworkfamilien geeignet ist oder nicht.

Prinzipiell ergibt sich die Herausforderung, dass Stiefkinder ohne Testament keinen gesetzlichen Erbanspruch und daher auch keinen Pflichtanteilsanspruch haben (Es sei denn, sie wurden per Adoption zu gesetzlichen Erben gemacht). Zwar ist es möglich, im Berliner Testament einer Patchworkfamilie auch Stiefkinder zu Schlusserben zu bestimmen, da diese aber mit einem Elternteil nicht leiblich verwandt sind, kann es in der Praxis schnell zu Problemen kommen. Wichtig: Insbesondere bei Patchworkfamilien ist daher dringend anzuraten, sich bei der Testamentserstellung von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen.

Gut zu wissen: Zumindest bei der Erbschaftssteuer sind Stiefkinder mit leiblichen Kindern gleichgestellt. Sie haben den gleichen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro je Elternteil.

Patchworkfamilie mit Eltern und sechs Kindern

Egal ob Berliner Testament oder nicht – Patchworkfamilien sollten sich bei der Testamentserstellung von einem Notar oder Anwalt beraten lassen.

Bleibt das Berliner Testament für Grundstücke oder Häuser bei Scheidung gültig?

Nein, das Berliner Testament verliert bei einer Ehescheidung seine Wirksamkeit. Dabei gibt es eine Ausnahme: Das Ehepaar hat entsprechende Formulierungen für den Scheidungsfall im Testament aufgenommen.

Falls einer der Ehepartner verstirbt, bevor die Scheidung rechtskräftig entschieden wurde, dann kann das Berliner Testament bereits früher seine Gültigkeit verlieren, insbesondere wenn zum Zeitpunkt des Todes

  • die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen und
  • der Erblasser die Scheidung beantragt hat (dabei ist der Zustellungszeitpunkt durch das Familiengericht ausschlaggebend) oder
  • der Erblasser die Zustimmung zum Scheidungsantrag gegeben hat.

Lesetipp: Eine Ehescheidung mit Haus oder Grundstück wirkt sich nicht nur auf das Berliner Testament aus. Erfahren Sie in unserem Ratgeber alles Wichtige zur Scheidung mit Haus.

Ist beim Berliner Testament ein Hausverkauf möglich?

Ja, bei einem Erbfall mit Berliner Testament ist ein Hausverkauf eine Option. Dabei gelten die gleichen steuerlichen Regelungen wie bei einem normalen Hausverkauf. Auch eine Vermietung der Immobilie ist möglich. Unsere erfahrenen Sachverständigen können Sie beim Hausverkauf aus einem Berliner Testament im Rahmen einer umfassenden Immobilien-Verkaufsberatung unterstützen.

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Welche Steuern fallen bei einem Erbe mit Berliner Testament an?

Haben Eheleute ein Berliner Testament für ihr Grundstück oder Haus aufgesetzt, dann kann im Erbfall eine Erbschaftssteuer anfallen. Ob sie erhoben wird und wie hoch die Steuersätze sind, hängt von der Höhe des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad ab.

Gibt es nach dem Erbfall mit Berliner Testament einen Hausverkauf, dann sind die gleichen steuerlichen Regelungen zu beachten, wie bei einem normalen Hausverkauf. In manchen Fällen kann eine Spekulationssteuer erhoben werden. Lesen Sie in unserem Ratgeber, wie Sie ein geerbtes Haus verkaufen und was bezüglich der Besteuerung zu beachten ist.

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Sie interessieren sich für Möglichkeiten, wie Sie Ihren Nachkommen bereits zu Lebzeiten Ihre Immobilie vermachen können? Dann empfehlen wir Ihnen unsere Artikel „Immobilienbewertung bei Schenkung oder Erbschaft“ und „Haus überschreiben“.

Bild von André Heid
Author:
André Heid
Position:
Geschäftsführer

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