Grundsteuer-Gutachten: Zahlen Sie zu viel?

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Gesetzes​konform

Unsere Grundsteuer-Gutachten erstellen wir nach gesetzlichen Standards.

Zertifiziert

Unsere Gutachter sind staatlich anerkannt und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.

Kostenlose Erstberatung

Bei unserer unverbindlichen Erstberatung fallen keinerlei Kosten für Sie an.

Festpreis​garantie

Wir erstellen Ihnen ein Fest­preis­an­ge­bot und garantieren volle Kos­ten­si­cher­heit.

Individuelle Lösungen

Auch bei individuellen Anliegen zur Grundsteuer finden wir die passende Lösung.

Bekannt aus

Grundsteuer-Gutachten beauftragen: Hier ist es sinnvoll

Die ab 2025 geltende Grund­steu­er­re­form soll die Grundlage zur fairen und ver­fas­sungs­fes­ten Ermittlung der Grundsteuer bilden. Die ursprüngliche Methode, die auf veralteten Einheitswerten basierte, gehört damit der Vergangenheit an. Den Platz nimmt das neue Bundesmodell ein, das auf einer deutlich geringeren Anzahl an Faktoren aufbaut, unter anderem den Bo­den­richt­wer­ten, der Grund­stücks­flä­che oder der Gebäudeart.

Gut zu wissen: Im Rahmen der Reform mussten Finanzämter die Grundsteuer-Be­mes­sungs­grund­la­ge für zirka 36 Millionen deutsche Grundstücke neu berechnen. Bereits jetzt gibt es allerdings Bedenken bezüglich der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des Bundesmodells. So äußerte ein Finanzgericht in Rheinland-Pfalz im Zuge einer Klage von zwei Eigentümern gegen ihre Grund­steu­er­wert­be­schei­de erstmals ernsthafte ver­fas­sungs­recht­li­che Zweifel. Insbesondere wurde kritisiert, dass die Bewertung auf der Basis von Bo­den­richt­wer­ten erfolgt.

Eine Besonderheit ergibt sich mit der Öffnungsklausel, die es den Bundesländern erlaubt, eigene Modelle zur Berechnung der Grundsteuer zu nutzen. So folgen Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg un­ter­schied­li­chen Flächenmodellen, Baden-Württemberg wendet ein Bodenwertmodell an. Für Grund­stücks­ei­gen­tü­mer in Baden-Württemberg ist es möglich, den ermittelten Grundsteuerwert mithilfe eines qualifizierten Grundsteuer-Gutachtens prüfen zu lassen. Was dabei zu beachten ist, erklären wir im Folgenden.

Qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG

Ihr Grund­steu­er­wert­be­scheid ist bereits eingetroffen und Sie vermuten, dass der ermittelte Wert zu hoch ist? In Baden-Württemberg haben Sie die Möglichkeit, etwas dagegen zu unternehmen. Hier findet das „modifizierte Bodenwertmodell“ Anwendung, bei dem sich der Grundsteuerwert aus dem Bodenwert ergibt. Genauer gesagt durch die Multiplikation von Grund­stücks­flä­che und Bodenrichtwert. Die Bebauung des Grundstücks bleibt un­be­rück­sich­tigt.

Die Gesetzgebung lässt in Baden-Württemberg die Option offen, mit einem Grundsteuer-Gutachten gegen zu hohe Grund­steu­er­wer­te vorzugehen. Die rechtliche Grundlage ist im Lan­des­grund­steu­er­ge­setz verankert, konkret im § 38 Abs. 4 LGrStG. Demnach können Sie ein qualifiziertes Gutachten einreichen, das einen Nachweis über die Abweichung zwischen dem tatsächlichen Wert Ihres Grund und Bodens und dem ermittelten Grundsteuerwert erbringt. Wichtig: Voraussetzung für eine mögliche Änderung des Grund­steu­er­werts ist, dass der Wert um mehr als 30 Prozent abweicht. Sind die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt, entscheidet das Finanzamt darüber, ob der Wert entsprechend des Grundsteuer-Gutachtens nach unten korrigiert wird.

Wichtig: Es gibt konkrete Vorgaben, wer ein qualifiziertes Grundsteuer-Gutachten anfertigen darf. Neben den zuständigen Gut­ach­ter­aus­schüs­sen kommen gemäß §38 Abs. 4 LGrStG lediglich Personen in Frage, die „[…] von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grund und Boden bestellt oder zertifiziert worden sind […]“. Die Gutachter der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erfüllen diese Voraussetzungen und beraten Sie gern im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs.

Darum könnte Ihr Grundsteuerwert zu hoch sein

Warum kann es bei der Ermittlung des Grund­steu­er­werts zu Ungenauigkeiten kommen? Das liegt in erster Linie daran, dass Abweichungen zwischen den individuellen Merkmalen Ihres Grundstücks und denen des Bo­den­richt­wert­grund­stücks bestehen können – und somit ein ungenauer Bodenrichtwert als Be­rech­nungs­ba­sis genutzt wird. Zu hohe Grund­steu­er­wer­te können folglich vor allem entstehen, wenn Ihr Grundstück…

Infografik zu Gründen für ein Grundsteuer-Gutachten
Bei Grundstücken mit bestimmten Eigenschaften ist es wahr­schein­li­cher, dass es Unstimmigkeiten beim ermittelten Grundsteuerwert gibt.

So gehen unsere zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen vor

Bei der Anfertigung eines qualifizierten Grundsteuer-Gutachtens gehen unsere Sach­ver­stän­di­gen mit höchster Sorgfalt vor. Die im „Merkblatt für den Nachweis des „tatsächlichen Werts des Grund und Bodens“ bei der Grundsteuer“ (Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Karlsruhe) aufgeführten Anforderungen an das Gutachten finden selbst­ver­ständ­lich Be­rück­sich­ti­gung.

Die Gut­ach­ten­er­stel­lung umfasst im Wesentlichen drei Schritte:

  1. Unsere Experten prüfen, ob der tatsächliche Wert Ihres Grund und Bodens um mehr als 30 Prozent vom festgestellten Grundsteuerwert abweicht.
  2. Wir fertigen ein qualifiziertes Gutachten gemäß § 38 Abs. 4 LGrStG an, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht und Ihnen als Nachweis dient (Umfang: 5 – 6 Seiten).
  3. Das zuständige Finanzamt entscheidet schließlich, basierend auf dem eingereichten Grundsteuer-Gutachten, ob der Grundsteuerwert nach unten korrigiert wird.

Wichtig: Bei der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung profitieren Sie von einer Fest­preis­ga­ran­tie – ohne versteckte Kosten und nachträgliche Preiserhöhungen. Bei einem Grundsteuer-Gutachten belaufen sich die Kosten auf 1.290 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

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Gutachten für Grundsteuer in anderen Bundesländern

In anderen Bundesländern haben Sie die Möglichkeit, gegen den Grund­steu­er­wert­be­scheid Einspruch einzulegen. Das gilt vor allem, wenn Sie im Bescheid Rechenfehler oder falsche Daten entdecken, die sich zu Ihrem Nachteil auswirken. Ein Einspruch kann auch sinnvoll sein, wenn Sie die angesetzten Be­wer­tungs­pa­ra­me­ter für unrechtmäßig halten, zum Beispiel der Bodenrichtwert nicht den individuellen Gegebenheiten Ihres Grundstücks entspricht.

Hintergrund ist, dass die Finanzämter zur Berechnung der Grundsteuer die Bodenrichtwerte heranziehen, die regelmäßig von Gut­ach­ter­aus­schüs­sen festgelegt werden. Diese beziehen sich auf ein Richt­wert­grund­stück, das dem Durchschnitt der zugehörigen Richtwertzone entspricht. Weicht Ihr Grundstück davon ab, zum Beispiel durch einen speziellen Zuschnitt, ist auch der Bodenrichtwert als Be­mes­sungs­grund­la­ge für die Grundsteuer anzuzweifeln. Ein Grundsteuer-Gutachten gibt Ihnen Aufschluss über die tatsächliche Höhe des Bodenrichtwerts und berücksichtigt alle individuellen Besonderheiten. Wenn Sie sich für einen Einspruch entscheiden, oder sogar eine Klage anstreben, kann ein Gutachten hilfreich sein, um Ihre Position zu untermauern. Beachten Sie aber, dass das Grundsteuer-Gutachten keine Garantie für das gewünschte Ergebnis darstellt – denn aktuell gibt es noch viele Fragezeichen rund um die neue Grundsteuer und die Rechtslage ist unklar.

Wichtig ist, dass Sie für den Einspruch nur einen Monat Zeit haben. Die Frist startet drei Tage nach dem Datum auf Ihrem Wertbescheid. Bis zum Ablauf der Frist muss der Einspruch beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Beim ersten Einspruch entstehen für Sie in der Regel keine Kosten. Um dagegen ein qualifiziertes Grundsteuer-Gutachten in Baden-Württemberg einzureichen, müssen Sie nicht extra Einspruch einlegen. Sie können das Gutachten bei der erstmaligen Feststellung des Grund­steu­er­werts oder zu späterer Zeit vorlegen.

Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung – Ihr Partner für zuverlässige Grundsteuer-Gutachten

Sie möchten ein Grundsteuer-Gutachten beauftragen, dass die Anforderungen eines qualifizierten Gutachtens nach § 38 Abs. 4 LGrStG erfüllt? Dann haben Sie mit der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung einen kompetenten und zuverlässigen Partner. Unsere öffentlich bestellten, vereidigten und zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen arbeiten streng nach gesetzlichen Standards und verfügen über eine umfassende Markterfahrung.

Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin zum kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.

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