Der Vervielfältiger hat im Kontext von Immobilien zwei wesentliche Funktionen. Einerseits ist er ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Ertragswerts einer Immobilie. Andererseits finden Investoren mit der Kennzahl heraus, nach welchem Zeitraum sich der Immobilienkauf durch Mieteinnahmen amortisiert. Erfahren Sie hier, wie sich der Vervielfältiger zusammensetzt und wie Sie ihn berechnen.

Was ist der Vervielfältiger bei Immobilien?

Der Vervielfältiger (auch: Kaufpreisfaktor, Mietpreisfaktor) gibt das Verhältnis zwischen dem Kaufpreis einer Immobilie und dem Ertrag durch Vermietung an. Einfach gesagt: Die Kennzahl dient Investoren dazu, die Rentabilität eines Investments zu ermitteln. Sie zeigt, nach wie vielen Jahren sich das Objekt durch Mieteinnahmen selbst refinanziert. Faktoren wie Leerstand, Mietausfälle oder Kaufnebenkosten werden allerdings nicht berücksichtigt.

Wie kann ich den Vervielfältiger für Immobilien berechnen?

Den Vervielfältiger im Sinne des Kauf­preis­fak­tors berechnen Sie sehr einfach als Verhältnis von Kaufpreis zu Jahresmiete. Die Formel lautet:

Vervielfältiger = Kaufpreis/Jah­res­net­to­kalt­mie­te

Beispiel: Sie kaufen eine Immobilie zum Preis von 500.000 Euro. Die Jah­res­net­to­kalt­mie­te beträgt 20.000 Euro.

Vervielfältiger = 500.000 Euro/20.000 Euro

Es ergibt sich ein Vervielfältiger von 25. Das heißt: Nach zirka 25 Jahren hat sich der Kaufpreis durch die Mieteinnahmen refinanziert. Mietausfälle, Miet­stei­ge­run­gen und weitere Faktoren bleiben in dieser Berechnung allerdings un­be­rück­sich­tigt. Erstere werden über ein Miet­aus­fall­wag­nis eingepreist.

Welche Faktoren beeinflussen den Vervielfältiger?

Wie hoch der Vervielfältiger einer Immobilie ist, hängt unter anderem von deren Lage, Zustand und Art ab. In struk­tur­schwa­chen Regionen liegt der Wert meist niedriger, gleiches gilt für Objekte mit Sa­nie­rungs­be­darf oder in ungewissem Zustand. Dagegen erhöht sich der Vervielfältiger in guten Lagen mit hoher Nachfrage oder bei modernen, en­er­gie­ef­fi­zi­en­ten Gebäuden. Auch die Art der Immobilie wirkt sich aus: So hat ein Einfamilienhaus üblicherweise einen höheren Vervielfältiger als eine Ge­wer­be­im­mo­bi­lie.

Welche Rolle spielt der Vervielfältiger im Er­trags­wert­ver­fah­ren?

Der Vervielfältiger dient im Er­trags­wert­ver­fah­ren dazu, den Verkehrswert einer Immobilie genau zu bestimmen. In diesem Kontext sprechen Wirtschafts- und Im­mo­bi­li­en­ex­per­ten auch vom Ka­pi­ta­li­sie­rungs­fak­tor. Sachverständige beziehen über den Vervielfältiger im Er­trags­wert­ver­fah­ren die Rest­nut­zungs­dau­er und den Lie­gen­schafts­zins ein.

Grundsätzlich wird angenommen, dass ein höherer Vervielfältiger zu einem höheren Ertragswert führt. Er resultiert entweder aus einer hohen Rest­nut­zungs­dau­er oder einem niedrigen Lie­gen­schafts­zins. Somit gibt ein hoher Vervielfältiger – bei gleichem Reinertrag – Hinweise auf ein geringes In­ves­ti­ti­ons­ri­si­ko.

Deswegen weist ein niedriger Vervielfältiger umgekehrt aber nicht zwingend auf eine riskante Investition hin. Eine kurze Rest­nut­zungs­dau­er, ein bewusst konservativer Lie­gen­schafts­zins oder stabile, aber endliche Cashflows sorgen ebenfalls für einen geringen, aber un­pro­ble­ma­ti­schen Vervielfältiger.

Achtung: Der Vervielfältiger ist kein reines Risikomaß. Er bildet Annahmen ab, die sich auf Laufzeit und Zins beziehen. Dritt­ver­wen­dungs­fä­hig­keit, In­stand­hal­tungs­stau, Mietausfall, Re­gu­lie­rungs­ri­si­ken, Marktzyklen sowie Objekt- und Stand­ort­qua­li­tät klammert er aus. Zudem kann ein hoher Vervielfältiger auf Niedrigzins-Sondereffekte oder eine Überbewertung der Immobilie hinweisen.

Gibt es eine Ver­viel­fäl­ti­ger­ta­bel­le für das Er­trags­wert­ver­fah­ren?

Ja. Im Be­wer­tungs­ge­setz (Anlage 21 BewG) finden Sie eine ausführliche Tabelle, in der alle Vervielfältiger, abhängig von Rest­nut­zungs­dau­er und Lie­gen­schafts­zins­satz, aufgeführt sind.

Was bedeutet der Vervielfältiger im Kontext Nießbrauch?

Eine weitere Form des Ver­viel­fäl­ti­gers dient dazu, den Kapitalwert le­bens­läng­li­cher Nutzungen und Leistungen zu berechnen, zum Beispiel eines Nießbrauchs. So lässt sich der steuerliche und wirtschaftliche Wert einer Immobilie senken, beispielsweise um bei der Schenkungsteuer zu sparen.

Bei einem lebenslangen Nießbrauch muss die voraussichtlich Restdauer über die statistische Lebenserwartung des Nieß­brauch­be­rech­tig­ten angesetzt werden. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finanzen (BMF) stellt jedes Jahr eine neue Ver­viel­fäl­ti­ger­ta­bel­le zur Verfügung. Basierend auf der aktuellen Allgemeinen Sterbetafel und Zinsen ergeben sich die geltenden Vervielfältiger beim Nießbrauch.