Warum Im­mo­bi­li­en­be­wer­tun­gen für Rechtsanwälte unverzichtbar sind

Mandanten erwarten von Ihnen als Rechtsanwalt eine fundierte Beratung und vertrauen auf Ihre Fachkompetenz. Entdecken Sie, wie Im­mo­bi­li­en­be­wer­tun­gen Ihnen dabei helfen, die Rechte Ihrer Mandanten effektiv zu vertreten und deren Vermögenswerte optimal zu schützen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Professionelle und rechtssichere Im­mo­bi­li­en­be­wer­tun­gen sind essenziell für juristische Beratungen und unterstützen bei der effizienten Verwaltung und Erweiterung von Im­mo­bi­li­en­ver­mö­gen.
  • Von Streitfällen wie Scheidungen und Erbschaften bis hin zu umfassenden Portfolio-Analysen: Spezialisierte Gutachter bieten die notwendige Unterstützung, um rechtliche und finanzielle Klarheit zu schaffen.
  • Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten bestimmt den Marktwert einer Immobilie und ist entscheidend für eine objektive Bewertung, die sowohl in gerichtlichen als auch au­ßer­ge­richt­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen eine solide Basis bietet.
  • Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung zeichnet sich durch ein bundesweites Netzwerk erfahrener Sach­ver­stän­di­ger aus, die ge­set­zes­kon­for­me und präzise Bewertungen erstellen.
Eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung liefert Rechtsanwälten eine solide Basis, um die Interessen ihrer Mandanten im Im­mo­bi­li­en­be­reich präzise zu vertreten.
Bekannt aus

Optimieren Sie Ihre Rechtsberatung

Für Sie als Rechtsanwalt und besonders für Ihre Mandanten ist eine exakte und professionelle Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung von entscheidender Bedeutung. Sie spielt eine wesentliche Rolle in der juristischen Beratung und unterstützt bei komplexen Entscheidungen rund um das Im­mo­bi­li­en­ver­mö­gen.

Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung stellt durch präzise und normgerechte Gutachten die korrekte Wertermittlung von Immobilien sicher und trägt so dazu bei, dass die Interessen Ihrer Mandanten gewahrt werden.

Von diesen Leistungen profitieren Ihre Mandanten

Die folgenden Leistungen sind für Sie als Rechtsanwalt besonders interessant und unterstützen Sie bei der effizienten Betreuung Ihrer Mandanten. Sie finden die wichtigsten Anwendungsfälle nachfolgend oder in unserem Flyer, den Sie kostenlos herunterladen können.

Streitgutachten

In strittigen Fällen wie Scheidungen oder Erbschaften sind neutrale und rechtssichere Gutachten von großem Wert und helfen Ihren Mandanten, faire Lösungen zu finden und Konflikte zu vermeiden. Sie bieten eine objektive Bewertung, die sowohl eine gerechte Aufteilung des Im­mo­bi­li­en­ver­mö­gens als auch eine reibungslose Abwicklung ermöglicht und allen Beteiligten gerecht wird.

Eine An­er­ken­nungs­quo­te von 99,9 Prozent bei Behörden, Gerichten und Kre­dit­in­sti­tu­ten unterstreicht die hohe Qualität und Verlässlichkeit unserer Gutachten.

Ing. André Heid M.Sc.

Ge­richts­gut­ach­ten

Bei gerichtlichen Aus­ein­an­der­set­zun­gen, zu hoch angesetzten Werten durch das Finanzamt oder der Übertragung von Betriebs- in Privatvermögen sind Gutachten, die vor Gerichten und Behörden Bestand haben unerlässlich. Die Gutachten der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung entsprechen allen gesetzlichen Anforderungen und bieten Ihren Mandanten somit eine hohe Rechts­si­cher­heit.

Am besten beraten sind Ihre Mandanten in den meisten Fällen mit einem umfassenden Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten. Dieses gibt den aktuellen Marktwert einer Immobilie realistisch wieder, entspricht den Anforderungen der Justiz und dient daher als solide Basis für gerichtliche und au­ßer­ge­richt­li­che Prozesse. Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten für eine einfache Wohnimmobilie erhalten Sie ab zirka 2.890 Euro.

Die Investition in ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­stän­di­gen lohnt sich in vielen Fällen, da dadurch nicht selten kostspielige Ge­richts­ver­fah­ren verkürzt oder sogar vermieden werden können. Auch steuerliche Vorteile können unter bestimmten Umständen durch ein be­hör­den­kon­for­mes Gutachten erzielt werden.

Port­fo­lio­ana­ly­sen

Die Beauftragung eines einzelnen Gutachters für mehrere Objekte erweist sich oft als ineffizient und zeitaufwändig. Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bietet daher eine ideale Lösung für die Bewertung umfangreicher Im­mo­bi­li­en­port­fo­li­os. Mit einem Team von rund 120 zertifizierten Gutachtern sind wir bestens aufgestellt, um auch große Im­mo­bi­li­en­be­stän­de Ihrer Mandanten schnell und präzise zu bewerten.

Unser bundesweites Netzwerk an qualifizierten Sach­ver­stän­di­gen ermöglicht eine zuverlässige und effiziente Bewertung von Im­mo­bi­li­en­port­fo­li­os in ganz Deutschland. Auch die Bewertung von Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en wie Denk­mal­schut­zim­mo­bi­li­en, Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en oder land­wirt­schaft­li­chen Objekten stellt dank unserer breiten Expertise kein Problem dar.

Während des gesamten Be­wer­tungs­pro­zes­ses steht Ihnen und Ihren Mandanten ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Dieser koordiniert sämtliche Aktivitäten, sodass Sie jederzeit den Überblick behalten. Das spart Ihnen und Ihren Mandanten nicht nur Zeit, sondern schafft auch Rechts­si­cher­heit durch eine einheitliche und qualitativ hochwertige Bewertung.

Beratung bei rechtlichen Fragestellungen

Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bietet Ihnen und Ihren Mandanten maß­ge­schnei­der­te Be­ra­tungs­leis­tun­gen in Bereichen wie Erb-, Familien-, Miet- und Immobilienrecht. Unsere Sach­ver­stän­di­gen erstellen einerseits Miet­wert­gut­ach­ten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, helfen andererseits aber auch mit einer gutachterlichen Stellungnahme bei speziellen Fragen zu einem Im­mo­bi­li­en­sach­ver­halt.

Unsere individuelle Beratung basiert auf fundierten Kenntnissen und jahr­zehn­te­lan­ger praktischer Erfahrung und umfasst unter anderem die Due-Diligence-Prüfung zur Risikoanalyse vor dem Kauf sowie die Erstellung von Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten zu Fi­nan­zie­rungs­zwe­cken.

So steigern Sie Ihre Man­dan­ten­zu­frie­den­heit

Als Rechtsanwalt wissen Sie, wie wichtig fundierte und rechtssichere Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten für Ihre Mandanten sind. Als Deutschlands führendes und größtes Sach­ver­stän­di­gen­bü­ro im Bereich Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung stehen wir Ihnen bei der fachkundigen Betreuung und Beratung Ihrer Mandanten gerne zur Seite.

Unsere Arbeit richtet sich strikt nach den aktuellen Richtlinien, einschließlich der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) und des Baugesetzbuches (BauGB). Das garantiert Ihnen höchste Rechts­si­cher­heit und Qualität in jedem Gutachten. Darüber hinaus sind unsere Gutachter neutral, vielfach zertifiziert, öffentlich bestellt und vereidigt und wenden bei der Bewertung von Immobilien normierte Verfahren an.

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

In diesem Abschnitt beantworten wir häufige Fragen von Anwälten rund um die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung und unsere Gutachten.

Erstellt Heid gerichtsfeste Gutachten nach § 194 BauGB?

Unsere Gutachten erfüllen die Anforderungen des § 194 BauGB und werden bundesweit von Gerichten, Finanzämtern und Behörden anerkannt. Alle unsere Sach­ver­stän­di­gen sind DIN 17024-zertifiziert, öffentlich bestellt und vereidigt.

Erstellt Heid auch Streitgutachten oder Obergutachten?

Ja, wir erstellen sowohl neutrale Schieds­gut­ach­ten („Streitgutachten“) zur au­ßer­ge­richt­li­chen Einigung als auch „Obergutachten“ zur Überprüfung bestehender Bewertungen. Bei der Plau­si­bi­li­sie­rung eines bestehenden Gutachtens analysieren wir Methodik, Be­wer­tungs­ver­fah­ren und Marktansätze der Erstgutachten.

Wie gehen Heid-Gutachter mit Sonderfällen wie Nießbrauch, Wohnrecht oder Teilungsklagen um?

Rechte und Belastungen wie Nießbrauch oder Wohnungsrecht werden im Gutachten berücksichtigt und nachvollziehbar abgezogen. Wir erstellen auch bei laufenden Verfahren nach­voll­zieh­ba­re Bewertungen für Bruch­teils­über­tra­gun­gen, Aus­ein­an­der­set­zun­gen und Sonderfälle.

Erstellt Heid rückwirkende Gutachten, etwa zum Stichtag des Zu­ge­winn­aus­gleichs?

Ja, wir bewerten Immobilien zu jedem beliebigen, realistischen Wert­ermitt­lungs­stich­tag. Das gilt vor allem bei einer Scheidung mit Haus. Außerdem wird der Verkehrswert bei der Erbschaft zum Todestag des Erblassers ermittelt. Voraussetzung ist die Verfügbarkeit geeigneter Daten, zum Beispiel Fotos, Pläne oder Bauunterlagen.

Bietet Heid Wert­ermitt­lun­gen ohne Orts­be­sich­ti­gung an?

Damit ein Wertgutachten vor Gericht verwendet werden kann, muss der Sachverständige das Objekt in der Regel selbst besichtigt haben. Bei Vorlage vollständiger Unterlagen und eindeutiger Objektlage erstellen wir jedoch gerne eine gutachterliche Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt, etwa für Einschätzungen im laufenden Mandat.

Werden Heid-Gutachten auch für internationale Verfahren oder ausländische Behörden genutzt?

Wir erstellen unsere Gutachten auf Wunsch auch zweisprachig und können Anforderungen aus internationalen Zivil- oder Nach­lass­ver­fah­ren erfüllen. Für Aus­lands­gut­ach­ten schicken wir zur Begutachtung einen Sach­ver­stän­di­gen, der sich mit dem Immobilienrecht, der Bauweise und den Tücken im Zielland auskennt. Andernfalls arbeiten wir mit lokal erfahrenen Experten zusammen, die diese Anforderungen erfüllen können. Erfahren Sie in unserem Fachbereich Aus­lands­im­mo­bi­li­en, in welchen Ländern, Regionen und Städten wir aktiv sind.

Kann Heid bei der Aufklärung eines Im­mo­bi­li­en­be­trugs oder versteckter Vermögenswerte helfen?

Ja, wir analysieren den Marktwert einer Immobilie ebenso wie Trans­ak­ti­ons­wer­te und korrekte Be­wer­tungs­an­sät­ze. Auch die Erstellung von Plau­si­bi­li­täts­gut­ach­ten oder Wert­ermitt­lun­gen zur Nachverfolgung verschobener Vermögenswerte gehört zu unserem Leis­tungs­spek­trum.

Berät Heid im Vorfeld einer gerichtlichen Aus­ein­an­der­set­zung auch strategisch?

Ja, unsere Experten unterstützen Sie auf Wunsch bereits in der Vorbereitung, zum Beispiel bei der Auswahl des richtigen Be­wer­tungs­ver­fah­rens, der Ableitung von Ar­gu­men­ta­ti­ons­li­ni­en oder der Bewertung gegnerischer Gutachten.

Bietet Heid ein Gutachtenpaket für Mandanten mit mehreren Immobilien an?

Ja, für Mandanten mit komplexen Ver­mö­gens­ver­hält­nis­sen bieten wir abgestimmte Port­fo­lio­be­wer­tun­gen, sofern dies möglich und sinnvoll ist. Diese enthalten Einzel- und Gesamtanalysen und sind auch für Mandanten nachvollziehbar aufbereitet.