Ein unbebautes Grundstück ist eine Grundstücksfläche ohne nutzbare Bebauung. Die Bewertung eines unbebauten Grundstücks erfolgt mittels Verkehrswertverfahren oder auf Basis des Bodenrichtwerts.
Was ist ein unbebautes Grundstück?
Ein unbebautes Grundstück ist eine Grundstücksfläche, auf der sich entweder keinerlei Gebäude oder baulichen Anlagen befinden oder nur solche, die nicht genutzt werden können. Oft handelt es sich bei unbebauten Grundstücken um Land, das entweder natürlich belassen oder bereits erschlossen ist. Aber auch Grundstücke mit nicht bezugsfähigen oder funktionslosen Gebäuden – etwa ein leerstehender Rohbau oder stark baufällige Objekte – gelten als unbebaut. Rechtlich definiert ist ein unbebautes Grundstück unter anderem in § 72 Bewertungsgesetz (BewG).
Wie wird der Wert eines unbebauten Grundstücks ermittelt?
Der Wert eines unbebauten Grundstücks wird mit dem Vergleichswertverfahren ermittelt. Dabei vergleicht der Sachverständige das Grundstück mit kürzlich verkauften Grundstücken mit ähnlichen Merkmalen. Gibt es keine ausreichenden Vergleichspreise in der Datenbank des lokalen Gutachterausschusses, wird stattdessen der Bodenrichtwert herangezogen. Den Wert eines unbebauten Grundstücks beeinflussen vor allem, Lage, Größe, Zuschnitt, Erschließungszustand, Bodenbeschaffenheit, baurechtliche Vorgaben sowie mögliche Nutzungsarten.
Tipp: Wenn Sie ein unbebautes Grundstück kaufen oder verkaufen möchten, empfiehlt sich eine professionelle Grundstücksbewertung. Die Sachverständigen von Heid Immobilienbewertung ermitteln für Sie einen realistischen und rechtssicheren Marktwert. Dieser dient Ihnen als verlässliche Grundlage für Verhandlungen, Finanzierung oder das Finanzamt.
Darf ich auf einem unbebauten Grundstück einfach bauen?
Nein, auf einem unbebauten Grundstück dürfen Sie nicht ohne Weiteres bauen. Ob und was gebaut werden darf, richtet sich nach dem Bauplanungsrecht gemäß Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere nach dem Bebauungsplan (§ 30 BauGB). Liegt kein Bebauungsplan vor, finden sich die entsprechenden Vorschriften in § 34 BauGB (zulässige Bebauung im Innenbereich) oder § 35 BauGB (Außenbereich).Zusätzlich müssen baurechtliche Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt und erteilt werden. Auch fehlende Erschließung, Naturschutzauflagen oder einzuhaltende Abstandsflächen können das Bauvorhaben einschränken oder verhindern.
Wie kann ich ein unbebautes Grundstück nutzen, wenn ich (noch) nicht bauen will?
Ein unbebautes Grundstück kann auch ohne sofortige Bebauung sinnvoll genutzt werden: Etwa als Gartenfläche, Stellplatz, Lagerfläche oder zur landwirtschaftlichen Nutzung. Eine solche Zwischennutzung darf jedoch nicht gegen geltendes Baurecht oder andere Vorschriften verstoßen. Sie muss häufig von der zuständigen Gemeinde oder Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden.
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Wann gilt ein unbebautes Grundstück als erschlossen?
Ein unbebautes Grundstück gilt als erschlossen, wenn es über die erforderlichen Versorgungs- und Erschließungsleitungen (z. B. Straße, Wasser, Abwasser, Strom) verfügt und die entsprechenden Kosten bereits bezahlt oder festgesetzt wurden. Aber Achtung: Nicht jedes erschlossene Grundstück ist automatisch auch Bauland. Das Grundstück darf nur bebaut werden, wenn zusätzlich auch eine baurechtliche Zulässigkeit vorliegt.
Welche Kosten fallen beim Kauf eines unbebauten Grundstücks an?
Neben dem Kaufpreis entstehen beim Erwerb eines unbebauten Grundstücks Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notargebühren und Kosten für den Grundbucheintrag. Zusätzlich können Erschließungskosten, Vermessungsgebühren oder Kosten für ein Bodengutachten anfallen. Bei unerschlossenen oder belasteten Grundstücken sind auch Kosten für die Beseitigung von Altlasten oder Abrissarbeiten möglich.