Ein unbebautes Grundstück ist eine Grund­stücks­flä­che ohne nutzbare Bebauung. Die Bewertung eines unbebauten Grundstücks erfolgt mittels Ver­kehrs­wert­ver­fah­ren oder auf Basis des Bodenrichtwerts.

Was ist ein unbebautes Grundstück?

Ein unbebautes Grundstück ist eine Grund­stücks­flä­che, auf der sich entweder keinerlei Gebäude oder baulichen Anlagen befinden oder nur solche, die nicht genutzt werden können. Oft handelt es sich bei unbebauten Grundstücken um Land, das entweder natürlich belassen oder bereits erschlossen ist. Aber auch Grundstücke mit nicht bezugsfähigen oder funktionslosen Gebäuden – etwa ein leerstehender Rohbau oder stark baufällige Objekte – gelten als unbebaut. Rechtlich definiert ist ein unbebautes Grundstück unter anderem in § 72 Be­wer­tungs­ge­setz (BewG).

Wie wird der Wert eines unbebauten Grundstücks ermittelt?

Der Wert eines unbebauten Grundstücks wird mit dem Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren ermittelt. Dabei vergleicht der Sachverständige das Grundstück mit kürzlich verkauften Grundstücken mit ähnlichen Merkmalen. Gibt es keine ausreichenden Ver­gleichs­prei­se in der Datenbank des lokalen Gut­ach­ter­aus­schus­ses, wird stattdessen der Bodenrichtwert herangezogen. Den Wert eines unbebauten Grundstücks beeinflussen vor allem, Lage, Größe, Zuschnitt, Er­schlie­ßungs­zu­stand, Bo­den­be­schaf­fen­heit, baurechtliche Vorgaben sowie mögliche Nutzungsarten.

Tipp: Wenn Sie ein unbebautes Grundstück kaufen oder verkaufen möchten, empfiehlt sich eine professionelle Grund­stücks­be­wer­tung. Die Sach­ver­stän­di­gen von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ermitteln für Sie einen realistischen und rechtssicheren Marktwert. Dieser dient Ihnen als verlässliche Grundlage für Verhandlungen, Finanzierung oder das Finanzamt.

Darf ich auf einem unbebauten Grundstück einfach bauen?

Nein, auf einem unbebauten Grundstück dürfen Sie nicht ohne Weiteres bauen. Ob und was gebaut werden darf, richtet sich nach dem Bau­pla­nungs­recht gemäß Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere nach dem Bebauungsplan (§ 30 BauGB). Liegt kein Bebauungsplan vor, finden sich die entsprechenden Vorschriften in § 34 BauGB (zulässige Bebauung im Innenbereich) oder § 35 BauGB (Außenbereich).Zusätzlich müssen baurechtliche Genehmigungen bei der zuständigen Bau­auf­sichts­be­hör­de beantragt und erteilt werden. Auch fehlende Erschließung, Na­tur­schutz­auf­la­gen oder einzuhaltende Abstandsflächen können das Bauvorhaben einschränken oder verhindern.

Wie kann ich ein unbebautes Grundstück nutzen, wenn ich (noch) nicht bauen will?

Ein unbebautes Grundstück kann auch ohne sofortige Bebauung sinnvoll genutzt werden: Etwa als Gartenfläche, Stellplatz, Lagerfläche oder zur land­wirt­schaft­li­chen Nutzung. Eine solche Zwischennutzung darf jedoch nicht gegen geltendes Baurecht oder andere Vorschriften verstoßen. Sie muss häufig von der zuständigen Gemeinde oder Bau­auf­sichts­be­hör­de genehmigt werden.

Wann gilt ein unbebautes Grundstück als erschlossen?

Ein unbebautes Grundstück gilt als erschlossen, wenn es über die erforderlichen Versorgungs- und Er­schlie­ßungs­lei­tun­gen (z. B. Straße, Wasser, Abwasser, Strom) verfügt und die entsprechenden Kosten bereits bezahlt oder festgesetzt wurden. Aber Achtung: Nicht jedes erschlossene Grundstück ist automatisch auch Bauland. Das Grundstück darf nur bebaut werden, wenn zusätzlich auch eine baurechtliche Zulässigkeit vorliegt.

Welche Kosten fallen beim Kauf eines unbebauten Grundstücks an?

Neben dem Kaufpreis entstehen beim Erwerb eines unbebauten Grundstücks Kaufnebenkosten wie Grund­er­werb­steu­er, Notargebühren und Kosten für den Grund­buch­ein­trag. Zusätzlich können Er­schlie­ßungs­kos­ten, Ver­mes­sungs­ge­büh­ren oder Kosten für ein Bodengutachten anfallen. Bei unerschlossenen oder belasteten Grundstücken sind auch Kosten für die Beseitigung von Altlasten oder Abrissarbeiten möglich.