Der Sachwertfaktor ist ein Markt­an­pas­sungs­fak­tor, der in der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung verwendet wird. Der Sachverständige passt damit den rechnerisch ermittelten Sachwert einer Immobilie an die tatsächlichen Markt­ver­hält­nis­se an.

Warum gibt es den Sachwertfaktor?

Die Wertermittlung von Immobilien gemäß Sach­wert­ver­fah­ren basiert nur auf Her­stel­lungs­kos­ten und Bodenwert. Das liegt daran, dass es für sehr spezielle Wohnimmobilien sowie viele Ein­fa­mi­li­en­häu­ser und Dop­pel­haus­hälf­ten, in denen die Eigentümer selbst wohnen, nicht ausreichend Ver­gleichs­ob­jek­te für das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren gibt. Für das ren­di­te­ori­en­tier­te Er­trags­wert­ver­fah­ren eignen sich diese Gebäude ebenfalls nicht. Dennoch müssen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilien einen Bezug zum tatsächlichen Markt herstellen. Und dabei bedienen sie sich des Sachwertfaktors.

Wie kommt der Sachwertfaktor zustande?

Der Sachwertfaktor wird aus dem Verhältnis realisierter Kaufpreise zu vorläufigen Sachwerten vergleichbarer Objekte abgeleitet und sorgt dafür, dass das Ergebnis den lokalen Markt (Angebot und Nachfrage) widerspiegelt.

Wie lautet die Faustformel für den Sachwertfaktor?

Sachwertfaktor = Kaufpreis / vorläufiger Sachwert

Was bedeutet der Sachwertfaktor?

Ein Sachwertfaktor über 1 bedeutet, dass die tatsächlichen Verkaufspreise für Immobilien regelmäßig über den vorläufig berechneten Sachwerten liegen. In weniger gefragten, peripheren Lagen konnte der Sachwertfaktor auch unter 1 liegen. Die Konsequenz daraus war, dass der Verkehrswert der Immobilie niedriger ist als ihre Her­stel­lungs­kos­ten plus Bodenwert.

Kann der Sachwertfaktor unter 1 liegen?

Ein Sachwertfaktor unter 1 ist nach der Ge­set­zes­än­de­rung seit 2023 für Wohnimmobilien eigentlich nicht mehr möglich. Das Jah­res­steu­er­ge­setz hebt den Sachwertfaktor in der Praxis um 0,4 Punkte an, so dass der Sachwertfaktor ab 2023 meist ab etwa 1,3 angesetzt wird, wo er vor der Änderung noch bei 0,9 lag.

Wie hoch kann der Sachwertfaktor sein?

In besonders gefragten Regionen kann der Sachwertfaktor durchaus 1,8 betragen. Höhere Werte sind gemäß Be­wer­tungs­ge­setz (Anlage 25 BewG) für Wohngebäude prinzipiell nicht vorgesehen.