Ein Flurstück ist die kleinste ver­mes­sungs­tech­ni­sche Einheit im deutschen Katasterwesen. Es bezeichnet ein exakt vermessenes, räumlich abgegrenztes Stück Land, das im Lie­gen­schafts­ka­tas­ter mit einer eigenen Flur­stücks­num­mer erfasst ist. Jedes Grundstück besteht in der Regel aus mindestens einem Flurstück, häufig jedoch aus mehreren. Die eindeutige Kennzeichnung dient dazu, Ei­gen­tums­ver­hält­nis­se, Grenzen und Nutzungsarten eindeutig zu dokumentieren.

Wie ist ein Flurstück definiert?

Ein Flurstück entsteht durch amtliche Vermessung und wird mit festgelegten Grenzpunkten, Koordinaten und dem amtlichen Flächeninhalt dokumentiert. Es ist in der Lie­gen­schafts­kar­te (Flurkarte) grafisch dargestellt und eindeutig nummeriert. Die Flur­stücks­num­mer ist die Grundlage für Grundbuch, Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung und Bauleitplanung.

Zu den festgehaltenen Merkmalen zählen:

  • genaue Grenzverläufe und Grenzpunkte
  • geometrische Form und Lage
  • Flächengröße in Quadratmetern
  • Nutzungsart (z. B. Wohnbaufläche, Grünland, Wald)

Rechtsgrundlage bilden die Vermessungs- und Katastergesetze der Bundesländer sowie das bun­des­ein­heit­li­che Datenmodell ALKIS.

Wie setzt sich die Flur­stücks­num­mer zusammen?

Die eindeutige ka­tas­ter­recht­li­che Bezeichnung eines Flurstücks setzt sich zusammen aus:

  • Gemarkung: Bezeichnung des Katasterbezirks (z. B. Stadtteil oder Ortsteil)
  • Flur: Teilbereich der Gemarkung, meist nummeriert
  • Flur­stücks­num­mer: fortlaufende Nummer zur Identifikation innerhalb der Flur

Beispiel:

Gemarkung: München-Trudering

Flur: 15

Flur­stücks­num­mer: 274/3

→ vollständige Bezeichnung: Gemarkung München-Trudering, Flur 15, Flurstück 274/3

Diese Angaben finden sich in der Lie­gen­schafts­kar­te und im Grundbuchauszug.

Was ist der Unterschied zwischen Flurstück und Grundstück?

Die Begriffe werden oft verwechselt, bezeichnen aber Un­ter­schied­li­ches:

  • Ein Flurstück ist die tatsächliche ver­mes­sungs­tech­ni­sche Einheit im Kataster.
  • Ein Grundstück ist die rechtliche Einheit im Grundbuch.

Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Das Grundbuch regelt das Eigentum, das Kataster die Lage und Größe.

Beispiel: Einer Eigentümerin gehört laut Grundbuch ein Grundstück, das aus den Flurstücken 274/3 und 275/1 besteht. Beide zusammen bilden ihr rechtliches Grundstück.

Wie werden Flurstücke gebildet oder geändert?

Flurstücke können im Zuge von Teilungen, Zu­sam­men­le­gun­gen oder Grenzänderungen entstehen oder verschwinden. Diese Änderungen erfolgen ausschließlich durch amtliche Vermessung und werden in das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter eingetragen.

Typische Anlässe sind:

  • Teilung eines Grundstücks bei Verkauf
  • Zusammenlegung von Grundstücken
  • Bebauungsplan-Umsetzungen
  • Änderungen durch Straßenbau oder Erschließung

Bei Teilungen oder Zu­sam­men­le­gun­gen erhalten die neu entstehenden Flurstücke neue Flur­stücks­num­mern. Ältere Nummern werden archiviert und bleiben historisch nachvollziehbar.

Wo kann ich Flurstücksdaten einsehen?

Flurstücksdaten können beim Katasteramt, Vermessungsamt oder über Online-Katasterportale der Bundesländer eingesehen werden.

Typische Dokumente sind:

  • Lie­gen­schafts­kar­te oder Flurkarte – grafische Darstellung des Flurstücks
  • Flur­stücks­nach­weis – textliche Beschreibung mit Größe, Lage und Nutzung
  • Auszug aus dem Lie­gen­schafts­ka­tas­ter (ALKIS-Auszug) – vollständige Datengrundlage

Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten oder Bo­den­wert­gut­ach­ten nutzt diese Daten, um Größe, Zuschnitt und Lage eines Grundstücks exakt zu bestimmen.

Welche Bedeutung hat das Flurstück für die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung?

In der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung bildet das Flurstück die Basis jeder Wertermittlung. Es bestimmt:

  • die exakte Lage und Größe,
  • die Bebaubarkeit nach Bauleitplanung,
  • die zulässige Nutzung,
  • und mögliche Lasten oder Rechte.

Im Sach­wert­ver­fah­ren sowie bei der Ableitung des Bodenwerts über Bodenrichtwerte sind Flurstücksdaten entscheidend, um den Bodenwert und den Verkehrswert korrekt zu ermitteln. Fehlerhafte oder veraltete Katasterdaten können zu erheblichen Be­wer­tungs­ab­wei­chun­gen führen.