Sie benötigen Informationen zu den Maßen, der Lage oder den Grenzen Ihres Grundstücks? Dann kann Ihnen ein Blick in das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter helfen. Wir erklären Ihnen, was das Verzeichnis enthält, wozu es dient und wie Sie einen Auszug bekommen. Plus: Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die Themen Gemarkung und Flurstück.

Ausschnitt aus einem Liegenschaftskataster
Das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter ist ein öffentliches Register über sämtliche Liegenschaften einer Region.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter ist ein Verzeichnis, das sämtliche vermessene Flurstücke in Deutschland aufführt. Es informiert zum Beispiel über Größe, Lage und Nutzungsart.
  • Es enthält einen beschreibenden Teil (Lie­gen­schafts­buch) und einen darstellenden Teil (Lie­gen­schafts­kar­te). Inzwischen wurden beide Teile bun­des­ein­heit­lich im Amtlichen Lie­gen­schafts­ka­tas­ter­in­for­ma­ti­ons­sys­tem (ALKIS®) zusammengeführt.
  • Das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter unterscheidet die Flä­chen­ein­hei­ten Gemarkung, Flur und Flurstück. Alle sind eindeutig mithilfe von Namen oder Zahlen gekennzeichnet.
  • Das Register liefert Basisdaten zur Geo­da­ten­in­fra­struk­tur in Deutschland und dient zum Ei­gen­tums­nach­weis im Grundbuch. Außerdem ist es beispielsweise bei der Beleihung von Immobilien, bei Bauanträgen oder bei der Ermittlung der Grundsteuer relevant.
  • Einen Katasterauszug beantragen Sie in der Regel bei den zuständigen Kataster- und Ver­mes­sungs­äm­tern gegen eine Gebühr, die je nach Region und Anliegen variiert.

André Heid
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Was ist ein Lie­gen­schafts­ka­tas­ter?

Das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter ist ein amtliches Grund­stücks­ver­zeich­nis. Es enthält Informationen zu Liegenschaften in Deutschland, insbesondere zu Flurstücken und Gebäuden. Dabei gibt das Register Aufschluss über die Größe, Lage und Nutzung der aufgeführten Grundstücke. Grundlage sind Daten aus Lie­gen­schafts­ver­mes­sun­gen.

Das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter ist im Lie­gen­schafts­recht geregelt und Sache der Länder. Geführt wird es von den jeweiligen Kataster- oder Ver­mes­sungs­äm­tern der Bundesländer, Städte und Gemeinden. Diese übernehmen auch entsprechende Vermessungs- und Ak­tua­li­sie­rungs­auf­ga­ben.

Gut zu wissen: Häufig wird die Bezeichnung „Kataster“ synonym verwendet. Jedoch gibt es neben dem Lie­gen­schafts­ka­tas­ter noch weitere Kataster, die unter diesen Oberbegriff fallen. Welche das sind, erfahren Sie in unserem Artikel „Kataster: Das müssen Sie wissen“.

Was ist im Lie­gen­schafts­ka­tas­ter enthalten?

Das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter lässt sich in das Automatisierte Lie­gen­schafts­buch (ALB) und die Automatisierte Lie­gen­schafts­kar­te (ALK) unterteilen. Dabei umfasst das Lie­gen­schafts­buch einen beschreibenden Teil und die Lie­gen­schafts­kar­te einen darstellenden Teil.

Wichtig: Im Jahr 2015 wurden die Daten beider Teile des Lie­gen­schafts­ka­tas­ters in einem zentralen System zusammengeführt, dem Amtlichen Lie­gen­schafts­ka­tas­ter­in­for­ma­ti­ons­sys­tem (ALKIS®). Sie stehen nun bun­des­ein­heit­lich und digital zur Verfügung. Die Bundesländer müssen dabei im System einen festgelegten Grund­da­ten­be­stand als Mindestinhalt zur Verfügung stellen. Darüber hinaus können sie weitere, regional spezifische Daten führen.

Das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter enthält im Wesentlichen die folgenden Informationen:

  • Die Lie­gen­schafts­kar­te (oder Flurkarte) umfasst unter anderem eine zeichnerische Darstellung von Flurstücken, Gebäuden, Nutzungsarten sowie diverser Grenzen. Sie ist heute in ALKIS® enthalten. Je nach Bundesland sind weitere Informationen möglich, wie zum Beispiel topografische Gegenstände.
  • Die beschreibenden Angaben werden in ALKIS® im Rahmen von verschiedenen Produkten zur Verfügung gestellt, zum Beispiel dem Flur­stücks­nach­weis. Sie informieren zu Flurstücken beziehungsweise Flur­stücks­kenn­zei­chen, Fläche, La­ge­be­zeich­nun­gen und Nutzungsarten. Darüber hinaus werden Ergebnisse der Bodenschätzung, öffentlich-rechtliche Festlegungen, Informationen zum Eigentümer sowie weitere Daten angegeben.
Grenzpunkt auf dem Boden
Das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter informiert beispielsweise über Flurstücke und ihre Grenzen.

Wichtige Begriffe: Gemarkungen, Flurstücke und Flure

Das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter nimmt eine Unterteilung der gesamten Fläche in Gemarkungen, Flure und Flurstücke vor. Alle drei Einheiten haben jeweils eine konkrete Bezeichnung. Häufig werden diese Ka­tas­ter­be­zeich­nun­gen von Behörden erfragt, um die gesuchte Liegenschaft zu finden. Wir erklären Ihnen im Folgenden, was Gemarkungen, Flure und Flurstücke sind und welche Bezeichnung ihnen zugeordnet ist.

Was ist eine Gemarkung?

Die Gemarkung ist im Lie­gen­schafts­ka­tas­ter die größte Flächeneinheit. Sie fasst mehrere Flure und Flurstücke zusammen. Ursprünglich stand der Begriff für Grenze – er bezog sich also auf ein Gebiet, das als zusammengehörig wahrgenommen wurde. Die Gemarkungen haben sich historisch entwickelt und sind häufig mit dem Namen der Stadt, der Gemeinde oder des Ortsteils identisch. Sie sind aber nicht mit Ver­wal­tungs­gren­zen gleichzusetzen.

Übrigens: Der Begriff Gemarkung kommt zum Beispiel auch im Grundbuch vor. In der Abteilung I finden sich die La­ge­be­zeich­nun­gen aus dem Lie­gen­schafts­ka­tas­ter für das jeweilige Grundstück – diese enthalten Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück.

Was ist eine Flur?

Eine Gemarkung besteht aus mehreren Fluren, eine Flur wiederum unterteilt sich in mehrere Flurstücke. Jeder Flur ist mit einer Nummer bezeichnet, wobei es innerhalb der Gemarkung jede Flurnummer nur einmal geben kann.

Was ist ein Flurstück?

Ein Flurstück ist ein amtlich vermessener, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Mehrere Flurstücke setzen sich zu einer Flur zusammen. Sie sind die kleinsten Bu­chungs­ein­hei­ten, sodass ihnen in den meisten Fällen nur ein Ei­gen­tums­ver­hält­nis unterliegt. Genau wie Gemarkungen und Flure werden Flurstücke von den Katasterämtern in der Flurkarte abgebildet.

Wichtig: Jedes Flurstück trägt eine eindeutige Flur­stücks­num­mer.

Diese besteht aus

  • einer Zahl (zum Beispiel 129),
  • einer Kombination von zwei Zahlen (zum Beispiel 129/2) oder
  • einer Mischung aus Zahlen und Buchstaben (zum Beispiel 129b).

Die Flur­stücks­num­mer findet sich nicht nur im Lie­gen­schafts­ka­tas­ter, sondern auch im Grundbuch. Daher ermöglicht sie eine eindeutige Zuordnung von Grundstücken und Eigentümern.

Infografik zu Liegenschaftskataster, Gemarkung, Flur und Flurstück.
Gemarkung, Flur und Flurstück sind wichtige Begriffe im Lie­gen­schafts­ka­tas­ter.

Dazu dient das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter

Das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter hat verschiedene Funktionen. Zum einen stellt es die Basisdaten zur Geo­da­ten­in­fra­struk­tur in Deutschland (GDI-DE) bereit. Ziel ist die übergreifende Vernetzung von Geodaten, sodass diese vermehrt bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft genutzt werden können.

Außerdem dient es dem Ei­gen­tums­nach­weis im Grundbuch. Dieses regelt die Eigentums- und Rechts­ver­hält­nis­se, während das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter das Grundstück an sich beschreibt. Dabei bilden die Daten aus dem Lie­gen­schafts­ka­tas­ter die Basis für einen Eintrag im Grundbuch, denn gemäß Grund­buch­ord­nung muss die Benennung eines Grundstücks im Grundbuch basierend auf dem Lie­gen­schafts­ka­tas­ter erfolgen.

Darüber hinaus hat das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter weitere Funktionen:

  • Es liefert wichtige Daten für Im­mo­bi­li­en­käu­fer, -verkäufer und -besitzer, zum Beispiel zu Lage, Größe oder Grund­stücks­gren­zen.
  • Es kann Notaren beim Aufsetzen von Im­mo­bi­li­en­kauf­ver­trä­gen nutzen.
  • Es bildet eine Basis zur Ermittlung der Grundsteuer.
  • Es ist für Bauanträge und damit einhergehende Bauzeichnungen sowie amtliche Lagepläne erforderlich.
  • Es hilft bei der Ermittlung des Beleihungswerts durch Finanzinstitute, was insbesondere bei der Baufinanzierung relevant ist.
  • Es findet bei der Wertermittlung von Immobilien Anwendung.

Auszug aus dem Lie­gen­schafts­ka­tas­ter beantragen: So geht’s

Das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter gehört zu den beschränkt öffentlichen Registern, das heißt: Für manche Teile, wie die Flurkarte, bestehen in der Regel keine Beschränkungen zur Einsichtnahme. Für andere Inhalte, wie ei­gen­tü­mer­be­zo­ge­ne Daten, ist jedoch ein berechtigtes Interesse erforderlich. Zudem benötigen Sie in manchen Fällen sogar eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung.

Die Basisdaten aus dem Lie­gen­schafts­ka­tas­ter werden über die Bundesländer und häufig digital zur Verfügung gestellt. Wenn Sie einen Katasterauszug benötigen, müssen Sie dies in der Regel beim zuständigen Kataster- und Vermessungsamt beantragen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weiterführende Informationen zur Einsichtnahme beziehungsweise Beantragung von Ka­tas­ter­aus­zü­gen in den jeweiligen Bundesländern:

Wichtig: Für die Einsicht in das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter oder die Beantragung von Ka­tas­ter­aus­zü­gen fallen in vielen Fällen Kosten an. Diese variieren je nach Bundesland. Auch das Vorgehen bei der Einsichtnahme ist je nach Anliegen und Bundesland unterschiedlich. Die einzelnen Länder stellen hierzu entsprechende Informationen bereit.

Wichtige Fragen zum Lie­gen­schafts­ka­tas­ter

Sie haben noch Fragen rund um das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter? Der folgende Abschnitt fasst die wichtigsten Antworten rund um das Thema kurz und kompakt zusammen.

Wann benötigen Sie das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter?

Das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter kann für Sie unter anderem relevant sein, wenn Sie ein Grundstück bebauen, erwerben, verkaufen oder beleihen möchten. Es liefert wichtige Informationen zu Grund­stücks­gren­zen, Maßen, Lage, Nutzungsarten und vielem mehr. Diese Daten sind zum Beispiel für die Ermittlung von Be­lei­hungs­wer­ten und Verkehrswerten sowie für Bauanträge von Bedeutung.

Baustelle beim Hausbau
Das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter ist zum Beispiel im Rahmen von Bauanträgen relevant.

Wie viel kostet die Beantragung eines Katasterauszugs?

In der Regel werden für die Auszüge aus dem Lie­gen­schafts­ka­tas­ter Gebühren erhoben. Die Kosten unterscheiden sich jedoch stark nach Bundesland, Katasteramt und Ihrem Anliegen. Informieren Sie sich am besten beim zuständigen Amt zu den geltenden Preisen.

Tipp: Mündliche Auskünfte sowie die Online-Einsicht in bestimmte Informationen über ALKIS® – oder Geoportale sind teilweise kostenfrei. Auch hier sollten Sie sich jedoch zu den Regelungen im Einzelfall erkundigen.

Woher stammen die Daten aus dem Lie­gen­schafts­ka­tas­ter?

Die Daten aus dem Lie­gen­schafts­ka­tas­ter basieren auf Vermessungen. Die Aufgabe ist ausschließlich dazu befugten Personen beziehungsweise Institutionen vorbehalten. Insbesondere sind das die zuständigen Kataster- und Ver­mes­sungs­äm­ter oder öffentlich bestellte Ver­mes­sungs­in­ge­nieu­re.

Wie finden Sie Ihre Flur­stücks­num­mer?

Jedem Flurstück ist eine Flur­stücks­num­mer zugeordnet, wodurch eine eindeutige Identifikation möglich wird. Zu finden ist die Flur­stücks­num­mer für Ihr Grundstück zum Beispiel im Kaufvertrag oder im Grundbuch.

Sind Änderungen im Lie­gen­schafts­ka­tas­ter möglich?

Es kann vorkommen, dass die Daten im Lie­gen­schafts­ka­tas­ter geändert werden müssen. Nicht selten gibt es Anlässe, um Anpassungen vorzunehmen. Daher wird das Verzeichnis fortlaufend von den zuständigen Vermessungs- und Katasterämtern geprüft und aktualisiert. Mögliche Gründe für Änderungen können Grund­stücks­tei­lun­gen, die Umbenennung von Straßen oder Grenz­fest­stel­lun­gen sein.

Wann werden Grund­stücks­gren­zen vermessen?

Grund­stücks­ver­mes­sun­gen können für Sie sinnvoll sein, wenn beispielsweise Grenzverläufe unklar sind, Grenzzeichen fehlen, Nach­bar­schafts­strei­tig­kei­ten bestehen oder die vorliegenden Daten mit veralteten Verfahren aufgenommen wurden. Verpflichtend sind Vermessungen unter anderem bei Grund­stücks­tei­lun­gen oder Neubauten. Die Kosten für eine Vermessung tragen in der Regel die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer.

Lie­gen­schafts­ka­tas­ter bei der Wertermittlung von Immobilien

Das Lie­gen­schafts­ka­tas­ter ist relevant, um den Beleihungswert oder den Verkehrswert von Immobilien zu ermitteln. Wenn Sie ein Grundstück kaufen, verkaufen oder beleihen möchten, dann kann ein Gutachten von einem unabhängigen Sach­ver­stän­di­gen für Sie sinnvoll sein. Je nach Anliegen kommen entweder ein Kurzgutachten, ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten oder ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten in Betracht.

Gern beraten wir Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch zu den passenden Optionen. Anschließend fertigen unsere mehrfach zertifizierten Gutachter auf Wunsch ein fundiertes Gutachten basierend auf gesetzlichen Standards für Sie an. Vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 0800 90 90 282 oder über das nachfolgende Kontaktformular.