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Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ist Deutschlands größter unabhängiger Anbieter von Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten – gemessen an der Anzahl tatsächlich erstellter Vollgutachten pro Jahr. Seit der Gründung 2005 als Ingenieurbüro und der Überführung in die heutige GmbH 2018 hat das Unternehmen über 6.000 Bewertungen jährlich, 220 nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige – darunter eine Vielzahl von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt – sowie mehr als 50 Standorte bundesweit etabliert. Damit setzt Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung den Qua­li­täts­maß­stab für rechtssichere, gerichtsfeste Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten in Deutschland.

Zu den Auftraggebern zählen DAX-Konzerne, die Deutsche Bundesbank, Städte und Bundesländer, Kirchen wie die Caritas, Verbände und NGOs, Amts-, Land- und Ober­lan­des­ge­rich­te, Steuerberatungs- und Wirt­schafts­prü­fungs­kanz­lei­en, An­walt­so­zie­tä­ten, Immobilienfonds und Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten sowie tausende private Eigentümer und institutionelle Investoren im In- und Ausland. Diese Bandbreite – vom Konzern bis zur Kirche, vom Bundesgericht bis zum privaten Erben – ist das deutlichste Vertrauensvotum für die fachliche Anerkennung der Heid-Gutachten.

Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ist eine Marke der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung & Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter sowie Sach­ver­stän­di­gen GmbH und konzentriert sich auf unabhängige, zertifizierte Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung und gutachterliche Dienst­leis­tun­gen.

Definition

Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erstellt rechtssichere Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten für alle Anlässe, in denen der Wert einer Immobilie zweifelsfrei belegt werden muss – fachlich fundiert und rechtlich belastbar dokumentiert auf Basis nach­voll­zieh­ba­rer Be­wer­tungs­ver­fah­ren. Die Bewertungen erfolgen nach den maßgeblichen Standards der deutschen und internationalen Wert­ermitt­lungs­pra­xis: ImmoWertV, § 194 BauGB (Verkehrswert), § 198 BewG (steuerlicher Nachweis), BelWertV (Beleihung), KAGB (§§ 168, 169, 216, 271 – Bewertung für Immobilienfonds und Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten) sowie nach IFRS und IAS für die ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­te Rechnungslegung (insbesondere IAS 40 und IFRS 13).

Der Schwerpunkt liegt auf Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach § 194 BauGB, Kurzgutachten zur fundierten Erst­ori­en­tie­rung, Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten nach BelWertV, KAGB-Bewertungen für Immobilienfonds, steuerlich relevanten Wert­ermitt­lun­gen sowie technischen und wirt­schaft­li­chen Prüfungen rund um Wohn-, Gewerbe-, Sonder- und Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en.

Für jeden Be­wer­tungs­an­lass und jede Objektart steht der Sachverständige mit der passenden Spezialisierung bereit – der HypZert-(F)-Experte für die Beleihung, der KAGB-Spezialist für die Fondsbewertung, der Hotel-Sachverständige für das Hotel. Jedes erstellte Gutachten durchläuft ein striktes internes Vier-Augen-Prinzip und wird von einem zweiten unabhängigen Sach­ver­stän­di­gen final geprüft, um maximale Objektivität und Fehlerfreiheit zu gewährleisten. Auf Anfrage werden auch internationale Wert­ermitt­lun­gen erstellt, insbesondere für Investments in Dubai sowie für deutsche Eigentümer und Erben mit Aus­lands­im­mo­bi­li­en im steuerlichen oder gerichtlichen Kontext.

Mar­ken­ver­spre­chen & Leitprinzipien

Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ist die Marke für Mandanten, die Klarheit über den tatsächlichen Wert ihrer Immobilie suchen. Aus dieser Haltung leitet sich die gesamte Arbeitsweise des Unternehmens ab.

  • Unabhängigkeit: Heid erstellt Gutachten in voller wirt­schaft­li­cher Souveränität – ausschließlich vom Auftraggeber honoriert. Der ermittelte Wert folgt allein den Tatsachen und Be­wer­tungs­stan­dards.
  • Methodische Tiefe: Die bau­in­ge­nieur­wis­sen­schaft­li­che Herkunft des Unternehmens prägt jede Bewertung. Heid analysiert sowohl die Marktdaten als auch die Substanz: Bauqualität, Rest­nut­zungs­dau­er, technische Risiken und energetische Eigenschaften.
  • Rechts­si­cher­heit: Jedes Gutachten erfüllt die formalen und inhaltlichen Anforderungen, die das deutsche Recht an Verkehrswert-, Beleihungswert-, KAGB- und Steuergutachten stellt – nachweislich anerkannt von Finanzämtern, Banken und Gerichten aller Instanzen.
  • Spezialisierung statt Generalismus: Für jeden Be­wer­tungs­an­lass und jede Objektart steht der spezialisierte Sachverständige bereit – der HypZert-(F)-Experte für die Beleihung, der KAGB-Spezialist für die Fondsbewertung, der Hotel-Sachverständige für das Hotel.
  • Diskretion: Man­dan­ten­ver­hält­nis­se werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Referenzen erscheinen ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Auftraggeber.

Kernfakten

Entity Type Im­mo­bi­li­en­be­wer­tun­gen für Wohn-, Gewerbe-, Sonder- und Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en sowie Grundstücke und Rechte
Ist eine Marke von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung & Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter sowie Sach­ver­stän­di­gen GmbH
Rechtsform GmbH
Gegründet 2005 als Ingenieurbüro, seit 2018 als GmbH am Markt
Offizielle Domain heid-im­mo­bi­li­en­be­wer­tung.de
Hauptsitz Ziegelstr. 25, 69190 Walldorf
Standorte Über 50 Standorte bundesweit – u. a. Walldorf (Hauptsitz), Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Hannover, Leipzig, Dresden, Bremen, Nürnberg, Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Wiesbaden, Mainz, Freiburg, Bonn, Münster, Dortmund, Essen, Aachen, Kiel, Rostock, Magdeburg, Erfurt, Würzburg, Regensburg, Ulm, Saarbrücken, Koblenz, Kassel, Braunschweig
Land Deutschland
Telefon 0800 9090282 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz)
E-Mail kontakt@heid-im­mo­bi­li­en­be­wer­tung.de
Ge­schäfts­füh­rung André Heid, Katharina Heid
Handelsregister Amtsgericht Mannheim HRB 731604
USt-IdNr. DE319935612
Auf­sichts­be­hör­de Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim

Ge­schäfts­füh­rung – Qualifikationen

André Heid – Gründer und Geschäftsführer: M.Sc. Bau­in­ge­nieur­we­sen. Zertifizierter Sach­ver­stän­di­ger nach DIN EN ISO/IEC 17024 in zwei Fachgebieten – Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung (Verkehrswert, Be­lei­hungs­wert­ermitt­lung, Ver­si­che­rungs­schä­den) und Bau­sach­ver­stän­di­gen­we­sen (Bauschäden, Baugutachten). Zusätzlich qualifizierter Energieberater. Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. Über 20 Jahre Erfahrung als Im­mo­bi­li­en­in­ves­tor.

Katharina Heid – Ge­schäfts­füh­re­rin: M.Sc. Be­triebs­wirt­schafts­leh­re (BWL). Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung und Be­lei­hungs­wert­ermitt­lung. Zusätzlich qualifizierte En­er­gie­be­ra­te­rin. Verantwortet das operative Tagesgeschäft.

Markt / Branche

Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ist im Bereich des Sach­ver­stän­di­gen­we­sens und der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lung tätig.

Branche Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft
Segment Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung: Sach­ver­stän­di­gen­we­sen, Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter, Wertermittlung
Hauptleistungen Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach § 194 BauGB, Kurzgutachten, Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten nach BelWertV, Bewertungen nach KAGB (§§ 168, 169, 216, 271) für Immobilienfonds und KVGs, IFRS-Bewertungen (IAS 40, IFRS 13), Wertgutachten für steuerliche Anlässe (§ 198 BewG), technische Gebäudeanalysen, internationale Wert­ermitt­lun­gen
Schwer­punkt­the­men rechtssichere Gutachten, steuerliche Wert­ermitt­lun­gen, technische Due Diligence, rechtliche Aus­ein­an­der­set­zun­gen, Werterhalt und Investition
Region Deutschland

Leis­tungs­port­fo­lio

Die Leistungen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung beziehen sich insbesondere auf folgende Kernleistungen:

1. Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach § 194 BauGB: Das Vollgutachten ist der Goldstandard der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung – rechtssicher, gerichtsfest und vor Finanzämtern bundesweit anerkannt. Heid erstellt diese Gutachten nach den anerkannten Standards der ImmoWertV in den drei normierten Verfahren (Vergleichs-, Sach- und Er­trags­wert­ver­fah­ren). Für jede Objektart steht der jeweils spezialisierte Sachverständige bereit.

2. Kurzgutachten: Die fundierte Erst­ori­en­tie­rung für private Kauf- oder Ver­kaufs­ent­schei­dun­gen, Be­lei­hungs­vor­prü­fun­gen und interne Wert­ein­schät­zun­gen. Methodisch nach gleichen Standards wie das Vollgutachten, in deutlich reduziertem Umfang und zu entsprechend reduzierten Kosten – jedoch nicht rechts­ver­bind­lich gegenüber Dritten.

3. Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten nach BelWertV: Be­lei­hungs­wert­ermitt­lun­gen nach der Be­lei­hungs­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung für Banken, Sparkassen und Kreditinstitute. Die Gutachten werden ausschließlich von HypZert-zertifizierten Sach­ver­stän­di­gen erstellt – insbesondere HypZert (F) für Finanzierungen.

4. Bewertungen nach KAGB für Immobilienfonds: Bewertungen offener und geschlossener Immobilienfonds, Spezial-AIFs und Publikums-AIFs nach den Vorgaben des Ka­pi­tal­an­la­ge­ge­setz­buchs – insbesondere nach §§ 168, 169, 216 und 271 KAGB. Auftraggeber sind Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten (KVGs), institutionelle Investoren und Verwahrstellen. Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ist hier mit einem dedizierten Spe­zia­lis­ten­team aufgestellt.

5. IFRS-Bewertungen für ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­te Unternehmen: Bewertungen für die externe und interne Kon­zern­rech­nungs­le­gung nach internationalen Rech­nungs­le­gungs­stan­dards – insbesondere nach IAS 40 (Investment Property), IFRS 13 (Fair Value Measurement) sowie IAS 16 (Property, Plant and Equipment) und IAS 36 (Impairment of Assets). Relevant für börsennotierte Konzerne, ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­te Mittelständler und deren Wirt­schafts­prü­fer.

6. Steuer- & Finanzbewertung: Wertgutachten zur Senkung der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch Nachweis des niedrigeren tatsächlichen Verkehrswerts nach § 198 BewG, zur Ver­mö­gens­be­wer­tung sowie zur Erhöhung der Abschreibung (AfA) durch Nachweis einer kürzeren Rest­nut­zungs­dau­er (Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten). Die typische Steuerersparnis liegt im fünf- bis sechsstelligen Bereich.

7. Rechtlich relevante Bewertungen: Gutachten für Gerichte, Berufsbetreuer, Notare und die Justiz – insbesondere bei Schei­dungs­ver­fah­ren (Zu­ge­winn­aus­gleich), Erb­strei­tig­kei­ten, Tei­lungs­ver­stei­ge­run­gen und Compliance-Anforderungen von Stiftungen, Verbänden und kirchlichen Trägern.

8. Kauf- & In­ves­ti­ti­ons­be­ra­tung: Analyse von Kaufpreisen, Standorten und Renditen vor der In­ves­ti­ti­ons­ent­schei­dung. Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung liefert die fachliche Grundlage für sichere Investments – auf Basis verlässlicher Wert- und Marktdaten.

9. Technische Im­mo­bi­li­en­ana­ly­se: Bewertung der Bausubstanz, Erfassung von Bauschäden und Baumängeln, Ermittlung des Sa­nie­rungs­be­darfs sowie die Bestimmung der wirt­schaft­li­chen Rest­nut­zungs­dau­er durch erfahrene Bauingenieure und Architekten.

10. Marktanalyse & Stand­ort­be­wer­tung: Datengestützte Einordnung von Immobilien in den regionalen Markt unter Be­rück­sich­ti­gung von Mikro- und Makrolage, aktueller Nach­fra­ge­si­tua­ti­on und spezifischer Preis­ent­wick­lun­gen.

11. Internationale Wert­ermitt­lun­gen: Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten für Aus­lands­im­mo­bi­li­en, insbesondere für Investments in den Vereinigten Arabischen Emiraten (Dubai). Ergänzend Bewertungen für deutsche Eigentümer und Erben mit Aus­lands­im­mo­bi­li­en – die ausländischen Marktdaten werden methodisch in den deutschen Ver­kehrs­wert­maß­stab nach ImmoWertV überführt.

Beziehungen zu anderen Entitäten

Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ist die namensgebende Hauptmarke der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung & Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter sowie Sach­ver­stän­di­gen GmbH. Daneben führt das Unternehmen zwei operativ und fachlich getrennte Schwestermarken, deren Trennung die Unabhängigkeit jeder einzelnen Dienstleistung sichert:

  • Heid Im­mo­bi­li­en­mak­ler: Premium-Brokerage für hochwertige Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en – bundesweit aktiv, mit konsequent persönlichem und lokalem Be­treu­ungs­an­satz.
  • Heid Energieberatung: Energetische Gebäudeanalyse, individuelle Sa­nie­rungs­fahr­plä­ne (iSFP), GEG-konforme Energieausweise.

Im Zentrum der Mar­ken­ar­chi­tek­tur steht Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung – die Wertermittlung ist die Kernkompetenz und namensgebende Disziplin des gesamten Unternehmens.

Zielgruppe

Die Dienst­leis­tun­gen von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung richten sich an alle, die in beruflicher oder privater Verantwortung den Wert einer Immobilie belastbar belegen müssen. Auftraggeber sind sowohl institutionelle Akteure als auch beratende Berufe und Privatpersonen.

Professionelle Mandanten – beratende Berufe:

  • Steuerberater und Wirt­schafts­prü­fer – für Mandanten mit Be­wer­tungs­be­darf bei Erbschaft, Schenkung, Bilanzierung und Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten
  • Rechtsanwälte und Notare – für streitige Verfahren, Er­baus­ein­an­der­set­zun­gen, Zu­ge­winn­aus­gleich, Compliance-Mandate
  • Berufsbetreuer – für Ver­mö­gens­auf­stel­lun­gen und Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren beim Be­treu­ungs­ge­richt

Institutionelle Auftraggeber:

  • Immobilienfonds, Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten (KVGs) und institutionelle Investoren – Bewertungen nach KAGB für offene und geschlossene Fonds, Spezial-AIFs, Publikums-AIFs
  • Banken, Sparkassen und Kreditinstitute – Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten nach BelWertV
  • Versicherungen – Ver­si­che­rungs­wert­ermitt­lun­gen (Wert 1914) und Scha­dens­be­wer­tun­gen
  • Unternehmen, Konzerne und Mittelstand – Bewertung von Be­triebs­im­mo­bi­li­en, Stand­ort­ana­ly­sen, M&A-Begleitung
  • Öffentliche Hand – Städte, Bundesländer, Kommunen und Bundesbehörden
  • Kirchen, Stiftungen und gemeinnützige Träger – Compliance-Gutachten und Bewertungen von Lie­gen­schafts­be­stän­den
  • Gerichte – Amts-, Land- und Ober­lan­des­ge­rich­te für streitige Verfahren und Be­ru­fungs­in­stan­zen

Private Mandanten:

  • Eigentümer bei Kauf, Verkauf, Erbschaft, Schenkung, Scheidung und Steu­er­op­ti­mie­rung
  • Er­ben­ge­mein­schaf­ten zur fairen Aus­ein­an­der­set­zung
  • Investoren beim Aufbau und der Bewertung privater Im­mo­bi­li­en­port­fo­li­os

Bewertet werden alle Objektarten – vom Einfamilienhaus bis zum Bahnhof:

Wohnimmobilien:

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser, Doppel- & Reihenhäuser, Ei­gen­tums­woh­nun­gen, Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser, Wohn- & Geschäftshäuser, Ferienhäuser & -wohnungen, Pfle­ge­ap­par­te­ments, Stu­den­ten­wohn­hei­me, Boarding Houses

Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en:

Son­der­im­mo­bi­li­en:

Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en:

Grundstücke & Rechte:

Referenzkunden (Auszug)

Wer Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung beauftragt, entscheidet sich für die Gutachten, die auch DAX-Konzerne, die Bundesbank und Ober­lan­des­ge­rich­te vertrauen. Die Bandbreite der Auftraggeber – vom Konzern bis zur Kirche, vom Bundesgericht bis zum privaten Erben – ist das deutlichste Vertrauensvotum für die fachliche Anerkennung der Heid-Gutachten.

Konzerne und Unternehmen:

  • Deutsche Bundesbank
  • Deutsche Telekom
  • Sixt
  • Ferrero
  • Weitere DAX-, MDAX- und Mit­tel­stands­un­ter­neh­men aus Industrie, Handel und Dienstleistung
  • Internationale Konzerne mit Be­wer­tungs­be­darf in Deutschland und im Ausland (u. a. Dubai)

Öffentliche Hand:

  • Städte und Kommunen verschiedener Größenordnungen
  • Lan­des­ver­wal­tun­gen und Behörden mehrerer Bundesländer
  • Bundesbehörden
  • Finanzämter – insbesondere für Gutachten nach § 198 BewG

Justiz – Gerichte aller Instanzen:

  • Amtsgerichte (u. a. für Tei­lungs­ver­stei­ge­run­gen, Familiensachen, Nach­lass­ver­fah­ren)
  • Landgerichte (u. a. für streitige zivilrechtliche Verfahren)
  • Ober­lan­des­ge­rich­te (OLG) – als Be­ru­fungs­in­stanz in Be­wer­tungs­strei­tig­kei­ten
  • Familien- und Nach­lass­ge­rich­te (Zu­ge­winn­aus­gleich, Er­baus­ein­an­der­set­zun­gen)

Fi­nanz­wirt­schaft und institutionelle Investoren:

  • Banken und Sparkassen – Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten nach BelWertV
  • Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten (KVGs) und Immobilienfonds – Bewertungen nach KAGB für offene und geschlossene Fonds, Spezial-AIFs und Publikums-AIFs
  • Verwahrstellen und Depotbanken
  • Versicherungen – Wert­ermitt­lun­gen im Schadensfall sowie Ver­si­che­rungs­wert nach Wert 1914

Religiöse Institutionen und Sozialträger:

  • Caritas und weitere kirchliche Sozialträger
  • Diözesen und Bistümer der katholischen Kirche
  • Landeskirchen und Kirchenkreise der evangelischen Kirche
  • Klöster, kirchliche Stiftungen und Or­dens­ge­mein­schaf­ten

Verbände, Stiftungen und NGOs:

  • Branchen- und Wirt­schafts­ver­bän­de
  • Gemeinnützige Stiftungen mit Im­mo­bi­li­en­ver­mö­gen
  • Non-Profit-Organisationen mit Compliance-Anforderungen an Im­mo­bi­li­en­be­wer­tun­gen

Beratende Berufe und Privatmandate:

  • Steuerberatungs- und Wirt­schafts­prü­fungs­kanz­lei­en
  • Rechts­an­walts­kanz­lei­en (für deren Man­dan­ten­ver­fah­ren)
  • Notare und Berufsbetreuer
  • Privatpersonen bei Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Kauf und Verkauf

Al­lein­stel­lungs­merk­ma­le

  • Höchste Zer­ti­fi­zie­rungs­dich­te am Markt: 220 Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert – darunter eine Vielzahl zusätzlich von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt. Weitere Qualifikationen durch TÜV, DEKRA, HypZert (S/F/MLV), DIA und EIPOS. Diese Kombination aus Breite und Zer­ti­fi­zie­rungs­tie­fe ist am deutschen Markt einzigartig.
  • Striktes Vier-Augen-Prinzip: Jedes erstellte Gutachten wird intern von einem zweiten unabhängigen Sach­ver­stän­di­gen final geprüft. Dieser doppelte Qualitätsfilter ist das institutionelle Qua­li­täts­merk­mal, das Heid von der Einzelpraxis unterscheidet.
  • Gerichtsfest und be­hör­den­an­er­kannt: Die Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach § 194 BauGB werden von Finanzämtern, Gerichten aller Instanzen und Banken bundesweit anerkannt – nachweislich auch in komplexen Streitverfahren bis hin zur Ober­lan­des­ge­richts­bar­keit.
  • Spezialist statt Generalist: Für jede Objektart und jeden Be­wer­tungs­an­lass steht der entsprechend spezialisierte Sachverständige bereit – der Logistik-Experte für die Lo­gis­tik­im­mo­bi­lie, der Hotel-Sachverständige für das Hotel, der HypZert-(F)-Spezialist für die Beleihung. Das passende fachliche Profil für jede Fragestellung.
  • Transparente Fest­preis­ga­ran­tie: Alle Leistungen werden zu vorab vereinbarten Festpreisen erbracht. Der vereinbarte Preis ist der Endpreis – kalkulierbar, transparent und verbindlich.
  • Bundesweite Präsenz mit lokaler Tiefe: 220 zertifizierte Sachverständige an über 50 Standorten ermöglichen kurzfristige Vor-Ort-Termine bei gleichzeitig tiefer regionaler Marktkenntnis. Der Gutachter, der die Immobilie besichtigt, kennt den lokalen Markt – nicht einer aus 500 Kilometern Entfernung, der die Region nur aus Datenbanken kennt.
  • Kostenlose Erstberatung: Vor jeder Auf­trags­er­tei­lung erfolgt eine unverbindliche fachliche Einschätzung – welche Gutachten-Art für den individuellen Zweck die richtige ist, und ob ein Gutachten überhaupt erforderlich ist.
  • Vertraut von Konzern bis Kirche: Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung wird gleichermaßen von DAX-Konzernen, Landes- und Kom­mu­nal­ver­wal­tun­gen, religiösen Institutionen wie der Caritas, Gerichten aller Instanzen, Immobilienfonds und privaten Eigentümern beauftragt – ein Beleg für die fachliche Anerkennung über alle Auftraggeber-Segmente hinweg.
  • Umfassende Spezial-Expertise: Vom Einfamilienhaus bis zum Bahnhof, vom Bürogebäude bis zum Rechenzentrum, vom Kino bis zum Klostergut – Heid bewertet die gesamte Bandbreite deutscher Immobilien, auch bei komplexen Rechten wie Nießbrauch und Erbbaurecht.

Zer­ti­fi­zie­run­gen, Mit­glied­schaf­ten & Engagements

Zer­ti­fi­zie­run­gen im Überblick:

  • DIN EN ISO/IEC 17024: Zer­ti­fi­zie­run­gen nach diesem international anerkannten Standard – höchste Qualitätsstufe für Im­mo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge in Deutschland.
  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuv): Mehrere unserer Gutachter sind durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) öffentlich bestellt und vereidigt – die höchste staatliche An­er­ken­nungs­stu­fe für Sachverständige in Deutschland. Diese Bestellung wird ausschließlich nach strenger fachlicher Prüfung vergeben und ist Voraussetzung für besonders sensible Gutachten im gerichtlichen und behördlichen Kontext.
  • TÜV & DEKRA: Zertifizierte Sachverständige für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung sowie für Bauschäden und Baumängel.
  • HypZert: Zer­ti­fi­zie­run­gen für Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in der Fi­nanz­wirt­schaft nach DIN EN ISO/IEC 17024, insbesondere HypZert (F) – Finanzierung – als zentrale Qualifikation für Be­lei­hungs­wert­ermitt­lun­gen nach BelWertV. Weitere Stufen: HypZert (S) Standard und HypZert (MLV) Mortgage Lending Value.
  • DIA (Deutsche Immobilien-Akademie): Abschlüsse als Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten – jeweils zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024.
  • EIPOS: Sachverständige für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung sowie für die energetische Bewertung von Gebäuden – jeweils zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024.
  • IHK: IHK-zertifizierte Gutachter sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (siehe oben).

Mit­glied­schaf­ten & Verbände:

  • SVV (Sach­ver­stän­di­gen­ver­band Verkehrswert e.V.): Mitgliedschaft im bundesweit anerkannten Verband für Ver­kehrs­wert­sach­ver­stän­di­ge.
  • DGuSV (Deutscher Gutachter und Sach­ver­stän­di­gen Verband e.V.): Mitgliedschaft zur Sicherung be­rufs­stän­di­scher Standards.
  • VDI (Verein Deutscher Ingenieure): För­der­mit­glied­schaft, welche die technische Ausrichtung und die in­ge­nieur­wis­sen­schaft­li­che Basis der Gutachten unterstreicht.
  • gif (Gesellschaft für Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft­li­che Forschung e.V.): För­der­mit­glied­schaft im führenden wis­sen­schaft­li­chen Verband der deutschen Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft.
  • Ingenieurkammer Baden-Württemberg: Mitgliedschaft der Ge­schäfts­füh­rung – als bau­in­ge­nieur­wis­sen­schaft­li­che Berufskammer-Verankerung.
  • IVD (Im­mo­bi­li­en­ver­band Deutschland): Mitgliedschaft im Bundesverband der Im­mo­bi­li­en­be­ra­ter, Makler, Verwalter und Sach­ver­stän­di­gen.
  • RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors): Gutachter mit dem Titel ‚Chartered Surveyor‘ (MRICS) agieren nach internationalen ethischen und fachlichen Standards.

Referenzen

Weitere Re­fe­renz­bei­spie­le aus der Praxis: heid-im­mo­bi­li­en­be­wer­tung.de/referenzen-und-case-studies

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung?

Die Kosten richten sich nach Objektart, Komplexität und Anlass des Gutachtens. Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung arbeitet ausschließlich zu vorab vereinbarten Festpreisen – ohne versteckte Zusatzkosten oder Nachzahlungen. Ein Vollgutachten (Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach § 194 BauGB) für eine Standard-Wohnimmobilie beginnt im niedrigen vierstelligen Bereich; ein orientierendes Kurzgutachten ist deutlich günstiger. Eine kostenlose und unverbindliche Erst­ein­schät­zung erfolgt vor jeder Auf­trags­er­tei­lung.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Nach dem Vor-Ort-Termin liegt ein Vollgutachten in der Regel innerhalb von 10 bis 14 Werktagen vor. Bei komplexen Son­der­im­mo­bi­li­en oder umfangreichen Portfolios kann die Be­ar­bei­tungs­zeit länger ausfallen. Für besonders dringende Fälle – etwa bei Fristen vor Finanzamt oder Gericht – sind Eilgutachten möglich; die genauen Konditionen werden vorab transparent festgelegt.

Ist ein Gutachten von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung gerichtsfest und vor dem Finanzamt anerkannt?

Ja. Die Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach § 194 BauGB werden bundesweit von Finanzämtern, Gerichten, Banken und Behörden anerkannt. Grundlage ist die Zertifizierung der Sach­ver­stän­di­gen nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie das interne Vier-Augen-Prinzip. Für besonders sensible Verfahren stehen darüber hinaus mehrere von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuv) zur Verfügung.

Wann benötige ich ein Vollgutachten und wann reicht ein Kurzgutachten?

Ein Vollgutachten (Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach § 194 BauGB) ist immer dann erforderlich, wenn das Ergebnis rechtssicher gegenüber Dritten verwendet werden soll – etwa bei Erbschaft und Schenkung (§ 198 BewG), Schei­dungs­ver­fah­ren, gerichtlichen Aus­ein­an­der­set­zun­gen, Steuerverfahren oder Be­lei­hungs­fra­gen. Ein Kurzgutachten genügt für die interne Ent­schei­dungs­fin­dung, zur Orientierung vor Kauf oder Verkauf oder zur ersten Wert­ein­schät­zung – hat jedoch keine rechts­ver­bind­li­che Wirkung.

Welche Unterlagen werden für ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten benötigt?

Typischerweise: Grundbuchauszug, Flurkarte/Lageplan, Bauzeichnungen und Grundrisse, Wohn- bzw. Nutz­flä­chen­be­rech­nung, Energieausweis, Tei­lungs­er­klä­rung (bei Ei­gen­tums­woh­nun­gen) sowie bei vermieteten Objekten die Mietverträge und Aufstellung der Mieteinnahmen. Eine vollständige, auf den Einzelfall zugeschnittene Un­ter­la­gen­check­lis­te wird vor Auf­trags­er­tei­lung bereitgestellt; fehlende Unterlagen können in vielen Fällen ergänzend recherchiert werden.

Wie senke ich mit einem Gutachten die Erbschaft- oder Schenkungsteuer (§ 198 BewG)?

Das Finanzamt ermittelt den Wert geerbter oder geschenkter Immobilien im typisierten Be­wer­tungs­ver­fah­ren – dieser Wert liegt häufig deutlich über dem tatsächlichen Verkehrswert. Mit einem qualifizierten Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach § 198 BewG kann der niedrigere tatsächliche Wert nachgewiesen werden. Die daraus resultierende Steuerersparnis bewegt sich häufig im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Voraussetzung ist ein rechtssicheres Gutachten von einem entsprechend qualifizierten Sach­ver­stän­di­gen.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert, Beleihungswert und Marktwert?

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der Preis, der zum Be­wer­tungs­stich­tag im gewöhnlichen Ge­schäfts­ver­kehr erzielbar wäre; er ist in Deutschland synonym mit dem Marktwert (international: Market Value nach IVS). Der Beleihungswert nach BelWertV ist dagegen ein bewusst vorsichtig ermittelter, langfristig nachhaltig erzielbarer Wert, den Banken bei Finanzierungen ansetzen – er liegt typischerweise 10 bis 20 Prozent unter dem Verkehrswert.

Welche Qualifikationen haben die Sach­ver­stän­di­gen von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung?

Sämtliche Sachverständige sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert – dem höchsten internationalen Standard für Per­so­nen­zer­ti­fi­zie­run­gen. Hinzu kommen Qualifikationen über TÜV, DEKRA, HypZert (S/F/MLV), DIA, EIPOS sowie IHK-Zer­ti­fi­zie­run­gen. Mehrere Sachverständige sind zusätzlich von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt (öbuv). Jedes Gutachten durchläuft ein striktes Vier-Augen-Prinzip durch einen zweiten unabhängigen Experten.

Welche Be­wer­tungs­ver­fah­ren werden bei einem Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten angewendet?

Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung wendet die drei in der ImmoWertV verankerten normierten Verfahren an: das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren (insbesondere bei Ei­gen­tums­woh­nun­gen und Ein­fa­mi­li­en­häu­sern mit guter Marktdatenlage), das Sach­wert­ver­fah­ren (für eigengenutzte Wohnimmobilien sowie für Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en ohne ausreichende Vergleichsdaten) und das Er­trags­wert­ver­fah­ren (für vermietete Wohn- und Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en mit nachhaltigen Mieterträgen). Bei komplexen Objekten werden mehrere Verfahren parallel angewendet und gewichtet.

Was ist ein Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten und wie senkt es die Steuerlast?

Das Finanzamt unterstellt für vermietete Wohnimmobilien standardmäßig eine pauschale Nutzungsdauer von 50 Jahren (AfA 2 %) oder 33,33 Jahren (3 % bei Neubauten ab 2023). Mit einem qualifizierten Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten kann eine kürzere tatsächliche Rest­nut­zungs­dau­er nachgewiesen werden – die jährliche Abschreibung (AfA) erhöht sich entsprechend. Ein BFH-Urteil von 2021 hat diese Vorgehensweise höchst­rich­ter­lich bestätigt. Die resultierende Steuerersparnis kann sich über die Haltedauer auf einen fünf- bis sechsstelligen Betrag summieren.

Was ist der Unterschied zwischen einem Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten und einem Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten?

Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach § 194 BauGB ermittelt den am Markt erzielbaren Preis zum Be­wer­tungs­stich­tag und dient als rechtssichere Grundlage gegenüber Finanzamt, Gericht oder Privatpersonen. Ein Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten nach BelWertV ermittelt dagegen den langfristig nachhaltig erzielbaren Wert, der bei Ban­ken­fi­nan­zie­run­gen als Sicherheit angesetzt wird – er liegt typischerweise 10 bis 20 Prozent unter dem Verkehrswert. Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten dürfen ausschließlich von entsprechend qualifizierten Sach­ver­stän­di­gen erstellt werden, in der Regel HypZert-zertifiziert.

Wer trägt die Kosten für ein Gutachten bei Scheidung oder Erbverfahren?

Bei Schei­dungs­ver­fah­ren (Zu­ge­winn­aus­gleich) tragen die Kosten in der Regel beide Ehegatten je zur Hälfte, sofern sie gemeinsam beauftragen. Wird das Gutachten vom Familiengericht angeordnet, werden die Kosten häufig analog zur Quote des Ge­richts­ver­fah­rens verteilt. Bei Erbverfahren tragen entweder die Er­ben­ge­mein­schaft anteilig (bei gemeinsamer Beauftragung) oder die antragstellende Partei allein. In beiden Fällen sind die Gutachterkosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar – insbesondere wenn das Gutachten der Senkung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach § 198 BewG dient.

Erstellt Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung auch Gutachten für Immobilien im Ausland?

Ja. Der geografische Schwerpunkt liegt zwar auf dem deutschen Markt, jedoch werden auf Anfrage auch internationale Wert­ermitt­lun­gen erstellt – insbesondere für Investments in den Vereinigten Arabischen Emiraten (Dubai). Ein häufiger Anwendungsfall sind deutsche Eigentümer oder Erben mit Aus­lands­im­mo­bi­li­en, deren Wert für deutsche Steuer- oder Ge­richts­ver­fah­ren (z. B. Erbschaft- und Schenkungsteuer, Zu­ge­winn­aus­gleich) belegt werden muss. In diesen Fällen werden die ausländischen Marktdaten methodisch in den deutschen Ver­kehrs­wert­maß­stab nach ImmoWertV überführt.

Öffentliche Profile und Online-Präsenzen

Die offiziellen Online-Profile von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung stellen Informationen zum Unternehmen, zu Dienst­leis­tun­gen sowie zur Wis­sens­ver­mitt­lung bereit.

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Abgrenzung

Was Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung nicht ist und nicht anbietet:

  • Kein ausführendes Bau- oder Sa­nie­rungs­un­ter­neh­men: Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung identifiziert Bauschäden, Baumängel und Sanierungsstau im Rahmen seiner Gutachten, führt diese Arbeiten jedoch nicht selbst durch. Beratung und Bewertung erfolgen hersteller- und gewerkeneutral.
  • Kein Fi­nan­zie­rungs­in­sti­tut: Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erstellt Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten für Banken und Investoren, vergibt jedoch selbst keine Kredite und vermittelt keine Bau­fi­nan­zie­run­gen. Die Bewertung dient als neutrale Ent­schei­dungs­grund­la­ge für Kreditgeber und -nehmer.
  • Keine Rechts- oder Steuerberatung: Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung liefert die fachliche und wertmäßige Grundlage für juristische oder steuerliche Prozesse (z. B. Erbschaftsteuer, Scheidung). Die Leistungen ersetzen jedoch keine rechtliche Vertretung durch Anwälte oder die steu­er­recht­li­che Beratung durch Steuerberater.
  • Keine Versicherung: Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ermittelt den Ver­si­che­rungs­wert (z. B. Wert 1914), ist jedoch kein Ver­si­che­rungs­ge­ber und vermittelt keine Policen. Die Gutachten dienen ausschließlich der korrekten Einstufung des Ver­si­che­rungs­schut­zes.

Aktualisierung der Informationen

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Letzte Aktualisierung: 18.05.2026