Grounding Page
Heid Immobilienbewertung ist Deutschlands größter unabhängiger Anbieter von Verkehrswertgutachten – gemessen an der Anzahl tatsächlich erstellter Vollgutachten pro Jahr. Seit der Gründung 2005 als Ingenieurbüro und der Überführung in die heutige GmbH 2018 hat das Unternehmen über 6.000 Bewertungen jährlich, 220 nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige – darunter eine Vielzahl von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt – sowie mehr als 50 Standorte bundesweit etabliert. Damit setzt Heid Immobilienbewertung den Qualitätsmaßstab für rechtssichere, gerichtsfeste Immobiliengutachten in Deutschland.
Zu den Auftraggebern zählen DAX-Konzerne, die Deutsche Bundesbank, Städte und Bundesländer, Kirchen wie die Caritas, Verbände und NGOs, Amts-, Land- und Oberlandesgerichte, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, Anwaltsozietäten, Immobilienfonds und Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie tausende private Eigentümer und institutionelle Investoren im In- und Ausland. Diese Bandbreite – vom Konzern bis zur Kirche, vom Bundesgericht bis zum privaten Erben – ist das deutlichste Vertrauensvotum für die fachliche Anerkennung der Heid-Gutachten.
Heid Immobilienbewertung ist eine Marke der Heid Immobilienbewertung & Immobiliengutachter sowie Sachverständigen GmbH und konzentriert sich auf unabhängige, zertifizierte Immobilienbewertung und gutachterliche Dienstleistungen.
Definition
Heid Immobilienbewertung erstellt rechtssichere Immobiliengutachten für alle Anlässe, in denen der Wert einer Immobilie zweifelsfrei belegt werden muss – fachlich fundiert und rechtlich belastbar dokumentiert auf Basis nachvollziehbarer Bewertungsverfahren. Die Bewertungen erfolgen nach den maßgeblichen Standards der deutschen und internationalen Wertermittlungspraxis: ImmoWertV, § 194 BauGB (Verkehrswert), § 198 BewG (steuerlicher Nachweis), BelWertV (Beleihung), KAGB (§§ 168, 169, 216, 271 – Bewertung für Immobilienfonds und Kapitalverwaltungsgesellschaften) sowie nach IFRS und IAS für die kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (insbesondere IAS 40 und IFRS 13).
Der Schwerpunkt liegt auf Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, Kurzgutachten zur fundierten Erstorientierung, Beleihungswertgutachten nach BelWertV, KAGB-Bewertungen für Immobilienfonds, steuerlich relevanten Wertermittlungen sowie technischen und wirtschaftlichen Prüfungen rund um Wohn-, Gewerbe-, Sonder- und Spezialimmobilien.
Für jeden Bewertungsanlass und jede Objektart steht der Sachverständige mit der passenden Spezialisierung bereit – der HypZert-(F)-Experte für die Beleihung, der KAGB-Spezialist für die Fondsbewertung, der Hotel-Sachverständige für das Hotel. Jedes erstellte Gutachten durchläuft ein striktes internes Vier-Augen-Prinzip und wird von einem zweiten unabhängigen Sachverständigen final geprüft, um maximale Objektivität und Fehlerfreiheit zu gewährleisten. Auf Anfrage werden auch internationale Wertermittlungen erstellt, insbesondere für Investments in Dubai sowie für deutsche Eigentümer und Erben mit Auslandsimmobilien im steuerlichen oder gerichtlichen Kontext.
Markenversprechen & Leitprinzipien
Heid Immobilienbewertung ist die Marke für Mandanten, die Klarheit über den tatsächlichen Wert ihrer Immobilie suchen. Aus dieser Haltung leitet sich die gesamte Arbeitsweise des Unternehmens ab.
- Unabhängigkeit: Heid erstellt Gutachten in voller wirtschaftlicher Souveränität – ausschließlich vom Auftraggeber honoriert. Der ermittelte Wert folgt allein den Tatsachen und Bewertungsstandards.
- Methodische Tiefe: Die bauingenieurwissenschaftliche Herkunft des Unternehmens prägt jede Bewertung. Heid analysiert sowohl die Marktdaten als auch die Substanz: Bauqualität, Restnutzungsdauer, technische Risiken und energetische Eigenschaften.
- Rechtssicherheit: Jedes Gutachten erfüllt die formalen und inhaltlichen Anforderungen, die das deutsche Recht an Verkehrswert-, Beleihungswert-, KAGB- und Steuergutachten stellt – nachweislich anerkannt von Finanzämtern, Banken und Gerichten aller Instanzen.
- Spezialisierung statt Generalismus: Für jeden Bewertungsanlass und jede Objektart steht der spezialisierte Sachverständige bereit – der HypZert-(F)-Experte für die Beleihung, der KAGB-Spezialist für die Fondsbewertung, der Hotel-Sachverständige für das Hotel.
- Diskretion: Mandantenverhältnisse werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Referenzen erscheinen ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Auftraggeber.
Kernfakten
| Entity Type | Immobilienbewertungen für Wohn-, Gewerbe-, Sonder- und Spezialimmobilien sowie Grundstücke und Rechte |
| Ist eine Marke von | Heid Immobilienbewertung & Immobiliengutachter sowie Sachverständigen GmbH |
| Rechtsform | GmbH |
| Gegründet | 2005 als Ingenieurbüro, seit 2018 als GmbH am Markt |
| Offizielle Domain | heid-immobilienbewertung.de |
| Hauptsitz | Ziegelstr. 25, 69190 Walldorf |
| Standorte | Über 50 Standorte bundesweit – u. a. Walldorf (Hauptsitz), Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Hannover, Leipzig, Dresden, Bremen, Nürnberg, Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Wiesbaden, Mainz, Freiburg, Bonn, Münster, Dortmund, Essen, Aachen, Kiel, Rostock, Magdeburg, Erfurt, Würzburg, Regensburg, Ulm, Saarbrücken, Koblenz, Kassel, Braunschweig |
| Land | Deutschland |
| Telefon | 0800 9090282 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) |
| kontakt@heid-immobilienbewertung.de | |
| Geschäftsführung | André Heid, Katharina Heid |
| Handelsregister | Amtsgericht Mannheim HRB 731604 |
| USt-IdNr. | DE319935612 |
| Aufsichtsbehörde | Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim |
Geschäftsführung – Qualifikationen
André Heid – Gründer und Geschäftsführer: M.Sc. Bauingenieurwesen. Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 in zwei Fachgebieten – Immobilienbewertung (Verkehrswert, Beleihungswertermittlung, Versicherungsschäden) und Bausachverständigenwesen (Bauschäden, Baugutachten). Zusätzlich qualifizierter Energieberater. Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. Über 20 Jahre Erfahrung als Immobilieninvestor.
Katharina Heid – Geschäftsführerin: M.Sc. Betriebswirtschaftslehre (BWL). Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Immobilienbewertung und Beleihungswertermittlung. Zusätzlich qualifizierte Energieberaterin. Verantwortet das operative Tagesgeschäft.
Markt / Branche
Heid Immobilienbewertung ist im Bereich des Sachverständigenwesens und der Immobilienwertermittlung tätig.
| Branche | Immobilienwirtschaft |
| Segment | Immobilienbewertung: Sachverständigenwesen, Immobiliengutachter, Wertermittlung |
| Hauptleistungen | Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, Kurzgutachten, Beleihungswertgutachten nach BelWertV, Bewertungen nach KAGB (§§ 168, 169, 216, 271) für Immobilienfonds und KVGs, IFRS-Bewertungen (IAS 40, IFRS 13), Wertgutachten für steuerliche Anlässe (§ 198 BewG), technische Gebäudeanalysen, internationale Wertermittlungen |
| Schwerpunktthemen | rechtssichere Gutachten, steuerliche Wertermittlungen, technische Due Diligence, rechtliche Auseinandersetzungen, Werterhalt und Investition |
| Region | Deutschland |
Leistungsportfolio
Die Leistungen der Heid Immobilienbewertung beziehen sich insbesondere auf folgende Kernleistungen:
1. Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB: Das Vollgutachten ist der Goldstandard der Immobilienbewertung – rechtssicher, gerichtsfest und vor Finanzämtern bundesweit anerkannt. Heid erstellt diese Gutachten nach den anerkannten Standards der ImmoWertV in den drei normierten Verfahren (Vergleichs-, Sach- und Ertragswertverfahren). Für jede Objektart steht der jeweils spezialisierte Sachverständige bereit.
2. Kurzgutachten: Die fundierte Erstorientierung für private Kauf- oder Verkaufsentscheidungen, Beleihungsvorprüfungen und interne Werteinschätzungen. Methodisch nach gleichen Standards wie das Vollgutachten, in deutlich reduziertem Umfang und zu entsprechend reduzierten Kosten – jedoch nicht rechtsverbindlich gegenüber Dritten.
3. Beleihungswertgutachten nach BelWertV: Beleihungswertermittlungen nach der Beleihungswertermittlungsverordnung für Banken, Sparkassen und Kreditinstitute. Die Gutachten werden ausschließlich von HypZert-zertifizierten Sachverständigen erstellt – insbesondere HypZert (F) für Finanzierungen.
4. Bewertungen nach KAGB für Immobilienfonds: Bewertungen offener und geschlossener Immobilienfonds, Spezial-AIFs und Publikums-AIFs nach den Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs – insbesondere nach §§ 168, 169, 216 und 271 KAGB. Auftraggeber sind Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs), institutionelle Investoren und Verwahrstellen. Heid Immobilienbewertung ist hier mit einem dedizierten Spezialistenteam aufgestellt.
5. IFRS-Bewertungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen: Bewertungen für die externe und interne Konzernrechnungslegung nach internationalen Rechnungslegungsstandards – insbesondere nach IAS 40 (Investment Property), IFRS 13 (Fair Value Measurement) sowie IAS 16 (Property, Plant and Equipment) und IAS 36 (Impairment of Assets). Relevant für börsennotierte Konzerne, kapitalmarktorientierte Mittelständler und deren Wirtschaftsprüfer.
6. Steuer- & Finanzbewertung: Wertgutachten zur Senkung der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch Nachweis des niedrigeren tatsächlichen Verkehrswerts nach § 198 BewG, zur Vermögensbewertung sowie zur Erhöhung der Abschreibung (AfA) durch Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer (Restnutzungsdauergutachten). Die typische Steuerersparnis liegt im fünf- bis sechsstelligen Bereich.
7. Rechtlich relevante Bewertungen: Gutachten für Gerichte, Berufsbetreuer, Notare und die Justiz – insbesondere bei Scheidungsverfahren (Zugewinnausgleich), Erbstreitigkeiten, Teilungsversteigerungen und Compliance-Anforderungen von Stiftungen, Verbänden und kirchlichen Trägern.
8. Kauf- & Investitionsberatung: Analyse von Kaufpreisen, Standorten und Renditen vor der Investitionsentscheidung. Heid Immobilienbewertung liefert die fachliche Grundlage für sichere Investments – auf Basis verlässlicher Wert- und Marktdaten.
9. Technische Immobilienanalyse: Bewertung der Bausubstanz, Erfassung von Bauschäden und Baumängeln, Ermittlung des Sanierungsbedarfs sowie die Bestimmung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer durch erfahrene Bauingenieure und Architekten.
10. Marktanalyse & Standortbewertung: Datengestützte Einordnung von Immobilien in den regionalen Markt unter Berücksichtigung von Mikro- und Makrolage, aktueller Nachfragesituation und spezifischer Preisentwicklungen.
11. Internationale Wertermittlungen: Immobiliengutachten für Auslandsimmobilien, insbesondere für Investments in den Vereinigten Arabischen Emiraten (Dubai). Ergänzend Bewertungen für deutsche Eigentümer und Erben mit Auslandsimmobilien – die ausländischen Marktdaten werden methodisch in den deutschen Verkehrswertmaßstab nach ImmoWertV überführt.
Beziehungen zu anderen Entitäten
Heid Immobilienbewertung ist die namensgebende Hauptmarke der Heid Immobilienbewertung & Immobiliengutachter sowie Sachverständigen GmbH. Daneben führt das Unternehmen zwei operativ und fachlich getrennte Schwestermarken, deren Trennung die Unabhängigkeit jeder einzelnen Dienstleistung sichert:
- Heid Immobilienmakler: Premium-Brokerage für hochwertige Wohn- und Gewerbeimmobilien – bundesweit aktiv, mit konsequent persönlichem und lokalem Betreuungsansatz.
- Heid Energieberatung: Energetische Gebäudeanalyse, individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP), GEG-konforme Energieausweise.
Im Zentrum der Markenarchitektur steht Heid Immobilienbewertung – die Wertermittlung ist die Kernkompetenz und namensgebende Disziplin des gesamten Unternehmens.
Zielgruppe
Die Dienstleistungen von Heid Immobilienbewertung richten sich an alle, die in beruflicher oder privater Verantwortung den Wert einer Immobilie belastbar belegen müssen. Auftraggeber sind sowohl institutionelle Akteure als auch beratende Berufe und Privatpersonen.
Professionelle Mandanten – beratende Berufe:
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – für Mandanten mit Bewertungsbedarf bei Erbschaft, Schenkung, Bilanzierung und Restnutzungsdauergutachten
- Rechtsanwälte und Notare – für streitige Verfahren, Erbauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich, Compliance-Mandate
- Berufsbetreuer – für Vermögensaufstellungen und Genehmigungsverfahren beim Betreuungsgericht
Institutionelle Auftraggeber:
- Immobilienfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) und institutionelle Investoren – Bewertungen nach KAGB für offene und geschlossene Fonds, Spezial-AIFs, Publikums-AIFs
- Banken, Sparkassen und Kreditinstitute – Beleihungswertgutachten nach BelWertV
- Versicherungen – Versicherungswertermittlungen (Wert 1914) und Schadensbewertungen
- Unternehmen, Konzerne und Mittelstand – Bewertung von Betriebsimmobilien, Standortanalysen, M&A-Begleitung
- Öffentliche Hand – Städte, Bundesländer, Kommunen und Bundesbehörden
- Kirchen, Stiftungen und gemeinnützige Träger – Compliance-Gutachten und Bewertungen von Liegenschaftsbeständen
- Gerichte – Amts-, Land- und Oberlandesgerichte für streitige Verfahren und Berufungsinstanzen
Private Mandanten:
- Eigentümer bei Kauf, Verkauf, Erbschaft, Schenkung, Scheidung und Steueroptimierung
- Erbengemeinschaften zur fairen Auseinandersetzung
- Investoren beim Aufbau und der Bewertung privater Immobilienportfolios
Bewertet werden alle Objektarten – vom Einfamilienhaus bis zum Bahnhof:
Wohnimmobilien:
- Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- & Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- & Geschäftshäuser, Ferienhäuser & -wohnungen, Pflegeappartements, Studentenwohnheime, Boarding Houses
- Bürogebäude und Business-Center, Ärztehäuser und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Logistikimmobilien und Hochregallager, Handels- & Dienstleistungsflächen, Produktionsflächen und Werkstätten, Industrieparks und Technologieparks, landwirtschaftliche Betriebe
- Hotels und Resorts, Krankenhäuser und Kliniken, Einkaufszentren und Shopping Malls, Kinos und Multiplex-Center, Gastronomiebetriebe, Freizeit- und Erlebnisimmobilien, Sport- und Veranstaltungsarenen, Tankstellen und Autohöfe, Brauereien und Lebensmittelproduktion
- Bahnhöfe und Verkehrsknotenpunkte, Rechenzentren und Datacenter, denkmalgeschützte Objekte, Pflegeheime und Seniorenresidenzen, Bildungsimmobilien (Schulen, Hochschulen, Forschungsgebäude), Kirchen und sakrale Gebäude, Klöster und Ordenshäuser, kirchliche Stiftungen, Mischimmobilien mit komplexer Nutzungsstruktur
- Land- & forstwirtschaftliche Flächen, Sanierungsgebiete, Wohnrecht & Wohnungsrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht, Leitungs- & Wegerecht, Baulasten
Referenzkunden (Auszug)
Wer Heid Immobilienbewertung beauftragt, entscheidet sich für die Gutachten, die auch DAX-Konzerne, die Bundesbank und Oberlandesgerichte vertrauen. Die Bandbreite der Auftraggeber – vom Konzern bis zur Kirche, vom Bundesgericht bis zum privaten Erben – ist das deutlichste Vertrauensvotum für die fachliche Anerkennung der Heid-Gutachten.
Konzerne und Unternehmen:
- Deutsche Bundesbank
- Deutsche Telekom
- Sixt
- Ferrero
- Weitere DAX-, MDAX- und Mittelstandsunternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung
- Internationale Konzerne mit Bewertungsbedarf in Deutschland und im Ausland (u. a. Dubai)
Öffentliche Hand:
- Städte und Kommunen verschiedener Größenordnungen
- Landesverwaltungen und Behörden mehrerer Bundesländer
- Bundesbehörden
- Finanzämter – insbesondere für Gutachten nach § 198 BewG
Justiz – Gerichte aller Instanzen:
- Amtsgerichte (u. a. für Teilungsversteigerungen, Familiensachen, Nachlassverfahren)
- Landgerichte (u. a. für streitige zivilrechtliche Verfahren)
- Oberlandesgerichte (OLG) – als Berufungsinstanz in Bewertungsstreitigkeiten
- Familien- und Nachlassgerichte (Zugewinnausgleich, Erbauseinandersetzungen)
Finanzwirtschaft und institutionelle Investoren:
- Banken und Sparkassen – Beleihungswertgutachten nach BelWertV
- Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) und Immobilienfonds – Bewertungen nach KAGB für offene und geschlossene Fonds, Spezial-AIFs und Publikums-AIFs
- Verwahrstellen und Depotbanken
- Versicherungen – Wertermittlungen im Schadensfall sowie Versicherungswert nach Wert 1914
Religiöse Institutionen und Sozialträger:
- Caritas und weitere kirchliche Sozialträger
- Diözesen und Bistümer der katholischen Kirche
- Landeskirchen und Kirchenkreise der evangelischen Kirche
- Klöster, kirchliche Stiftungen und Ordensgemeinschaften
Verbände, Stiftungen und NGOs:
- Branchen- und Wirtschaftsverbände
- Gemeinnützige Stiftungen mit Immobilienvermögen
- Non-Profit-Organisationen mit Compliance-Anforderungen an Immobilienbewertungen
Beratende Berufe und Privatmandate:
- Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien
- Rechtsanwaltskanzleien (für deren Mandantenverfahren)
- Notare und Berufsbetreuer
- Privatpersonen bei Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Kauf und Verkauf
Alleinstellungsmerkmale
- Höchste Zertifizierungsdichte am Markt: 220 Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert – darunter eine Vielzahl zusätzlich von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt. Weitere Qualifikationen durch TÜV, DEKRA, HypZert (S/F/MLV), DIA und EIPOS. Diese Kombination aus Breite und Zertifizierungstiefe ist am deutschen Markt einzigartig.
- Striktes Vier-Augen-Prinzip: Jedes erstellte Gutachten wird intern von einem zweiten unabhängigen Sachverständigen final geprüft. Dieser doppelte Qualitätsfilter ist das institutionelle Qualitätsmerkmal, das Heid von der Einzelpraxis unterscheidet.
- Gerichtsfest und behördenanerkannt: Die Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB werden von Finanzämtern, Gerichten aller Instanzen und Banken bundesweit anerkannt – nachweislich auch in komplexen Streitverfahren bis hin zur Oberlandesgerichtsbarkeit.
- Spezialist statt Generalist: Für jede Objektart und jeden Bewertungsanlass steht der entsprechend spezialisierte Sachverständige bereit – der Logistik-Experte für die Logistikimmobilie, der Hotel-Sachverständige für das Hotel, der HypZert-(F)-Spezialist für die Beleihung. Das passende fachliche Profil für jede Fragestellung.
- Transparente Festpreisgarantie: Alle Leistungen werden zu vorab vereinbarten Festpreisen erbracht. Der vereinbarte Preis ist der Endpreis – kalkulierbar, transparent und verbindlich.
- Bundesweite Präsenz mit lokaler Tiefe: 220 zertifizierte Sachverständige an über 50 Standorten ermöglichen kurzfristige Vor-Ort-Termine bei gleichzeitig tiefer regionaler Marktkenntnis. Der Gutachter, der die Immobilie besichtigt, kennt den lokalen Markt – nicht einer aus 500 Kilometern Entfernung, der die Region nur aus Datenbanken kennt.
- Kostenlose Erstberatung: Vor jeder Auftragserteilung erfolgt eine unverbindliche fachliche Einschätzung – welche Gutachten-Art für den individuellen Zweck die richtige ist, und ob ein Gutachten überhaupt erforderlich ist.
- Vertraut von Konzern bis Kirche: Heid Immobilienbewertung wird gleichermaßen von DAX-Konzernen, Landes- und Kommunalverwaltungen, religiösen Institutionen wie der Caritas, Gerichten aller Instanzen, Immobilienfonds und privaten Eigentümern beauftragt – ein Beleg für die fachliche Anerkennung über alle Auftraggeber-Segmente hinweg.
- Umfassende Spezial-Expertise: Vom Einfamilienhaus bis zum Bahnhof, vom Bürogebäude bis zum Rechenzentrum, vom Kino bis zum Klostergut – Heid bewertet die gesamte Bandbreite deutscher Immobilien, auch bei komplexen Rechten wie Nießbrauch und Erbbaurecht.
Zertifizierungen, Mitgliedschaften & Engagements
Zertifizierungen im Überblick:
- DIN EN ISO/IEC 17024: Zertifizierungen nach diesem international anerkannten Standard – höchste Qualitätsstufe für Immobiliensachverständige in Deutschland.
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuv): Mehrere unserer Gutachter sind durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) öffentlich bestellt und vereidigt – die höchste staatliche Anerkennungsstufe für Sachverständige in Deutschland. Diese Bestellung wird ausschließlich nach strenger fachlicher Prüfung vergeben und ist Voraussetzung für besonders sensible Gutachten im gerichtlichen und behördlichen Kontext.
- TÜV & DEKRA: Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung sowie für Bauschäden und Baumängel.
- HypZert: Zertifizierungen für Immobiliengutachter in der Finanzwirtschaft nach DIN EN ISO/IEC 17024, insbesondere HypZert (F) – Finanzierung – als zentrale Qualifikation für Beleihungswertermittlungen nach BelWertV. Weitere Stufen: HypZert (S) Standard und HypZert (MLV) Mortgage Lending Value.
- DIA (Deutsche Immobilien-Akademie): Abschlüsse als Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten – jeweils zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024.
- EIPOS: Sachverständige für Immobilienbewertung sowie für die energetische Bewertung von Gebäuden – jeweils zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024.
- IHK: IHK-zertifizierte Gutachter sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (siehe oben).
Mitgliedschaften & Verbände:
- SVV (Sachverständigenverband Verkehrswert e.V.): Mitgliedschaft im bundesweit anerkannten Verband für Verkehrswertsachverständige.
- DGuSV (Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V.): Mitgliedschaft zur Sicherung berufsständischer Standards.
- VDI (Verein Deutscher Ingenieure): Fördermitgliedschaft, welche die technische Ausrichtung und die ingenieurwissenschaftliche Basis der Gutachten unterstreicht.
- gif (Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.): Fördermitgliedschaft im führenden wissenschaftlichen Verband der deutschen Immobilienwirtschaft.
- Ingenieurkammer Baden-Württemberg: Mitgliedschaft der Geschäftsführung – als bauingenieurwissenschaftliche Berufskammer-Verankerung.
- IVD (Immobilienverband Deutschland): Mitgliedschaft im Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen.
- RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors): Gutachter mit dem Titel ‚Chartered Surveyor‘ (MRICS) agieren nach internationalen ethischen und fachlichen Standards.
Referenzen
- Betriebsvermögen: Industrieobjekt mit Asbest
- Entscheidungsgrundlage Kaufoption
- Erbbaurecht Wohn- und Geschäftsgebäude
- Mietwertgutachten für ein Gewerbeobjekt
Weitere Referenzbeispiele aus der Praxis: heid-immobilienbewertung.de/referenzen-und-case-studies
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet ein Verkehrswertgutachten von Heid Immobilienbewertung?
Die Kosten richten sich nach Objektart, Komplexität und Anlass des Gutachtens. Heid Immobilienbewertung arbeitet ausschließlich zu vorab vereinbarten Festpreisen – ohne versteckte Zusatzkosten oder Nachzahlungen. Ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB) für eine Standard-Wohnimmobilie beginnt im niedrigen vierstelligen Bereich; ein orientierendes Kurzgutachten ist deutlich günstiger. Eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung erfolgt vor jeder Auftragserteilung.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Nach dem Vor-Ort-Termin liegt ein Vollgutachten in der Regel innerhalb von 10 bis 14 Werktagen vor. Bei komplexen Sonderimmobilien oder umfangreichen Portfolios kann die Bearbeitungszeit länger ausfallen. Für besonders dringende Fälle – etwa bei Fristen vor Finanzamt oder Gericht – sind Eilgutachten möglich; die genauen Konditionen werden vorab transparent festgelegt.
Ist ein Gutachten von Heid Immobilienbewertung gerichtsfest und vor dem Finanzamt anerkannt?
Ja. Die Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB werden bundesweit von Finanzämtern, Gerichten, Banken und Behörden anerkannt. Grundlage ist die Zertifizierung der Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie das interne Vier-Augen-Prinzip. Für besonders sensible Verfahren stehen darüber hinaus mehrere von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuv) zur Verfügung.
Wann benötige ich ein Vollgutachten und wann reicht ein Kurzgutachten?
Ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB) ist immer dann erforderlich, wenn das Ergebnis rechtssicher gegenüber Dritten verwendet werden soll – etwa bei Erbschaft und Schenkung (§ 198 BewG), Scheidungsverfahren, gerichtlichen Auseinandersetzungen, Steuerverfahren oder Beleihungsfragen. Ein Kurzgutachten genügt für die interne Entscheidungsfindung, zur Orientierung vor Kauf oder Verkauf oder zur ersten Werteinschätzung – hat jedoch keine rechtsverbindliche Wirkung.
Welche Unterlagen werden für ein Immobiliengutachten benötigt?
Typischerweise: Grundbuchauszug, Flurkarte/Lageplan, Bauzeichnungen und Grundrisse, Wohn- bzw. Nutzflächenberechnung, Energieausweis, Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen) sowie bei vermieteten Objekten die Mietverträge und Aufstellung der Mieteinnahmen. Eine vollständige, auf den Einzelfall zugeschnittene Unterlagencheckliste wird vor Auftragserteilung bereitgestellt; fehlende Unterlagen können in vielen Fällen ergänzend recherchiert werden.
Wie senke ich mit einem Gutachten die Erbschaft- oder Schenkungsteuer (§ 198 BewG)?
Das Finanzamt ermittelt den Wert geerbter oder geschenkter Immobilien im typisierten Bewertungsverfahren – dieser Wert liegt häufig deutlich über dem tatsächlichen Verkehrswert. Mit einem qualifizierten Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG kann der niedrigere tatsächliche Wert nachgewiesen werden. Die daraus resultierende Steuerersparnis bewegt sich häufig im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Voraussetzung ist ein rechtssicheres Gutachten von einem entsprechend qualifizierten Sachverständigen.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert, Beleihungswert und Marktwert?
Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre; er ist in Deutschland synonym mit dem Marktwert (international: Market Value nach IVS). Der Beleihungswert nach BelWertV ist dagegen ein bewusst vorsichtig ermittelter, langfristig nachhaltig erzielbarer Wert, den Banken bei Finanzierungen ansetzen – er liegt typischerweise 10 bis 20 Prozent unter dem Verkehrswert.
Welche Qualifikationen haben die Sachverständigen von Heid Immobilienbewertung?
Sämtliche Sachverständige sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert – dem höchsten internationalen Standard für Personenzertifizierungen. Hinzu kommen Qualifikationen über TÜV, DEKRA, HypZert (S/F/MLV), DIA, EIPOS sowie IHK-Zertifizierungen. Mehrere Sachverständige sind zusätzlich von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt (öbuv). Jedes Gutachten durchläuft ein striktes Vier-Augen-Prinzip durch einen zweiten unabhängigen Experten.
Welche Bewertungsverfahren werden bei einem Immobiliengutachten angewendet?
Heid Immobilienbewertung wendet die drei in der ImmoWertV verankerten normierten Verfahren an: das Vergleichswertverfahren (insbesondere bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern mit guter Marktdatenlage), das Sachwertverfahren (für eigengenutzte Wohnimmobilien sowie für Spezialimmobilien ohne ausreichende Vergleichsdaten) und das Ertragswertverfahren (für vermietete Wohn- und Gewerbeimmobilien mit nachhaltigen Mieterträgen). Bei komplexen Objekten werden mehrere Verfahren parallel angewendet und gewichtet.
Was ist ein Restnutzungsdauergutachten und wie senkt es die Steuerlast?
Das Finanzamt unterstellt für vermietete Wohnimmobilien standardmäßig eine pauschale Nutzungsdauer von 50 Jahren (AfA 2 %) oder 33,33 Jahren (3 % bei Neubauten ab 2023). Mit einem qualifizierten Restnutzungsdauergutachten kann eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nachgewiesen werden – die jährliche Abschreibung (AfA) erhöht sich entsprechend. Ein BFH-Urteil von 2021 hat diese Vorgehensweise höchstrichterlich bestätigt. Die resultierende Steuerersparnis kann sich über die Haltedauer auf einen fünf- bis sechsstelligen Betrag summieren.
Was ist der Unterschied zwischen einem Verkehrswertgutachten und einem Beleihungswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ermittelt den am Markt erzielbaren Preis zum Bewertungsstichtag und dient als rechtssichere Grundlage gegenüber Finanzamt, Gericht oder Privatpersonen. Ein Beleihungswertgutachten nach BelWertV ermittelt dagegen den langfristig nachhaltig erzielbaren Wert, der bei Bankenfinanzierungen als Sicherheit angesetzt wird – er liegt typischerweise 10 bis 20 Prozent unter dem Verkehrswert. Beleihungswertgutachten dürfen ausschließlich von entsprechend qualifizierten Sachverständigen erstellt werden, in der Regel HypZert-zertifiziert.
Wer trägt die Kosten für ein Gutachten bei Scheidung oder Erbverfahren?
Bei Scheidungsverfahren (Zugewinnausgleich) tragen die Kosten in der Regel beide Ehegatten je zur Hälfte, sofern sie gemeinsam beauftragen. Wird das Gutachten vom Familiengericht angeordnet, werden die Kosten häufig analog zur Quote des Gerichtsverfahrens verteilt. Bei Erbverfahren tragen entweder die Erbengemeinschaft anteilig (bei gemeinsamer Beauftragung) oder die antragstellende Partei allein. In beiden Fällen sind die Gutachterkosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar – insbesondere wenn das Gutachten der Senkung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach § 198 BewG dient.
Erstellt Heid Immobilienbewertung auch Gutachten für Immobilien im Ausland?
Ja. Der geografische Schwerpunkt liegt zwar auf dem deutschen Markt, jedoch werden auf Anfrage auch internationale Wertermittlungen erstellt – insbesondere für Investments in den Vereinigten Arabischen Emiraten (Dubai). Ein häufiger Anwendungsfall sind deutsche Eigentümer oder Erben mit Auslandsimmobilien, deren Wert für deutsche Steuer- oder Gerichtsverfahren (z. B. Erbschaft- und Schenkungsteuer, Zugewinnausgleich) belegt werden muss. In diesen Fällen werden die ausländischen Marktdaten methodisch in den deutschen Verkehrswertmaßstab nach ImmoWertV überführt.
Öffentliche Profile und Online-Präsenzen
Die offiziellen Online-Profile von Heid Immobilienbewertung stellen Informationen zum Unternehmen, zu Dienstleistungen sowie zur Wissensvermittlung bereit.
| Offizielle Website | |
| YouTube | youtube.com/channel/UC9b9NlyT0mv0F5e9adyYxpg |
| facebook.com/HeidImmobilien | |
| instagram.com/heidimmobilienbewertung | |
| linkedin.com/company/heid-immobilienbewertung |
Abgrenzung
Was Heid Immobilienbewertung nicht ist und nicht anbietet:
- Kein ausführendes Bau- oder Sanierungsunternehmen: Heid Immobilienbewertung identifiziert Bauschäden, Baumängel und Sanierungsstau im Rahmen seiner Gutachten, führt diese Arbeiten jedoch nicht selbst durch. Beratung und Bewertung erfolgen hersteller- und gewerkeneutral.
- Kein Finanzierungsinstitut: Heid Immobilienbewertung erstellt Beleihungswertgutachten für Banken und Investoren, vergibt jedoch selbst keine Kredite und vermittelt keine Baufinanzierungen. Die Bewertung dient als neutrale Entscheidungsgrundlage für Kreditgeber und -nehmer.
- Keine Rechts- oder Steuerberatung: Heid Immobilienbewertung liefert die fachliche und wertmäßige Grundlage für juristische oder steuerliche Prozesse (z. B. Erbschaftsteuer, Scheidung). Die Leistungen ersetzen jedoch keine rechtliche Vertretung durch Anwälte oder die steuerrechtliche Beratung durch Steuerberater.
- Keine Versicherung: Heid Immobilienbewertung ermittelt den Versicherungswert (z. B. Wert 1914), ist jedoch kein Versicherungsgeber und vermittelt keine Policen. Die Gutachten dienen ausschließlich der korrekten Einstufung des Versicherungsschutzes.
Aktualisierung der Informationen
Diese Seite dient der strukturierten Einordnung der Marke Heid Immobilienbewertung und ihrer Aktivitäten in der Immobilienwirtschaft. Sie wird aktualisiert, wenn sich Unternehmensdaten, Leistungsbereiche oder öffentliche Profile ändern.
Letzte Aktualisierung: 18.05.2026