Wer eine Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln möchte, muss bei der Planung einiges beachten. Gewerbe in Wohnraum umzuwandeln ist ge­neh­mi­gungs­pflich­tig und meistens mit baulichen Auflagen, hohen Kosten und langen Be­ar­bei­tungs­zei­ten verbunden. Hier erfahren Sie, wie der Antrag für eine Nut­zungs­än­de­rung von Gewerbe in Wohnraum gestellt wird, welche Förderungen möglich sind, was eine Umnutzung kostet und worauf es in den einzelnen Bundesländern besonders ankommt.

Außenansicht eines leerstehenden Ladens.
Ein leerstehendes Ladengeschäft ist eine typische Ausgangslage für eine Umnutzung von Gewerbe in Wohnraum.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum ist ge­neh­mi­gungs­pflich­tig und erfordert einen offiziellen Antrag bei der Bau­auf­sichts­be­hör­de.
  • Ohne Genehmigung drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall der Rückbau.
  • Förderprogramme von der KfW oder Landesbanken bieten finanzielle Unterstützung.
  • Die Anforderungen variieren je nach Bundesland.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Wann ist eine Nut­zungs­än­de­rung von Gewerbe in Wohnraum notwendig?

Eine Nut­zungs­än­de­rung von Gewerbe in Wohnraum ist immer dann erforderlich, wenn sich die Art der Nutzung grundlegend ändert – etwa, wenn Sie ein Büro als Wohnung nutzen möchten oder ein Ladengeschäft zu Wohnraum umgenutzt werden soll. Es handelt sich dann um eine ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­ge Umnutzung von Gewerbe zu Wohnraum.

Die Genehmigung richtet sich nach dem Baugesetzbuch (BauGB), der Bau­nut­zungs­ver­ord­nung (BauNVO) sowie der jeweiligen Lan­des­bau­ord­nung. Entscheidend ist, ob der Bebauungsplan Wohnnutzung zulässt. In vielen Mischgebieten ist das möglich, in reinen Gewerbegebieten meist nicht.

Beispiel: Ein leerstehendes Ladengeschäft soll zur Wohnung werden. Die baurechtlichen Anforderungen – etwa zu Schallschutz oder Brandschutz – ändern sich. Daher muss die Nut­zungs­än­de­rung von Gewerbe in Wohnraum vorab beantragt werden. Wer ohne Genehmigung eine Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln will, riskiert Bußgelder und Rückbau.

Antrag Nut­zungs­än­de­rung Gewerbe in Wohnraum: So funktioniert’s

Wer Gewerbe in Wohnraum umwandeln will, kommt an einem formellen Antrag bei der Bau­auf­sichts­be­hör­de nicht vorbei. Die Nut­zungs­än­de­rung von Gewerbe in Wohnraum ist ge­neh­mi­gungs­pflich­tig – unabhängig davon, ob bauliche Maßnahmen geplant sind oder nicht.

Was gehört in den Antrag, wenn ich Gewerbe in Wohnraum umwandeln möchte?

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bauzeichnungen im Bestand und der geplanten Wohnnutzung
  • Baubeschreibung
  • Lageplan und Flurkarte
  • Nachweis über Stellplätze
  • ggf. Brandschutz- und Schall­schutz­kon­zept

Der Antrag muss in der Regel durch eine bau­vor­la­ge­be­rech­tig­te Person (zum Beispiel einen Architekten) eingereicht werden.

Wie lange dauert die Genehmigung der Umnutzung von Gewerbe in Wohnraum?

Die Be­ar­bei­tungs­zeit variiert je nach Bundesland und Gemeinde. Rechnen Sie im Schnitt mit 6 bis 12 Wochen, bei fehlenden Unterlagen oder Rückfragen auch länger. Planen Sie genügend Vorlauf ein, bevor Sie die Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln.

Lesetipp: Ausführliche Infos zum Ablauf der Genehmigung finden Sie auf der Übersichtsseite Nut­zungs­än­de­rung Wohnraum.

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Viele Anträge auf Nut­zungs­än­de­rung scheitern nicht an den baurechtlichen Vorgaben, sondern an fehlenden Details in der Planung. Wer frühzeitig einen erfahrenen Architekten einbindet und die Anforderungen an Stellplätze, Brandschutz und Belichtung sauber nachweist, verkürzt die Be­ar­bei­tungs­zeit.

Ing. André Heid M.Sc.

Leistungen, die wir Ihnen in diesem Kontext anbieten können:

Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Kosten

Die Nut­zungs­än­de­rung von Gewerbe in Wohnraum bringt nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Her­aus­for­de­run­gen mit sich. Wer eine Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln will, sollte frühzeitig mit einer groben Kalkulation starten.

Typische Kostenfaktoren:

  • Antrag auf Nut­zungs­än­de­rung: Ver­wal­tungs­ge­büh­ren ab ca. 200 Euro
  • Architekt oder Planer: Honorar je nach Umfang, oft mehrere tausend Euro
  • Bauliche Maßnahmen: Anpassungen an Schallschutz, Brandschutz, Sanitär
  • Stell­platz­nach­wei­se: teils teuer, je nach kommunalen Vorgaben
  • Rücklagen: für unerwartete Ausgaben immer einplanen

Die Kosten für das Umwandeln von Gewerbe in Wohnraum hängen stark vom Zustand des Gebäudes und den Anforderungen der Bauordnung ab. Eine pauschale Aussage ist schwer, mit mindestens 10.000 bis 30.000 Euro sollten Sie aber rechnen.

Förderung für die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnraum

Programme von der KfW, von Landesbanken und aus der Städ­te­bau­för­de­rung. Gefördert werden oft energetische Sanierungen, Bar­rie­re­frei­heit oder Umnutzung von Immobilien mit anhaltendem Leerstand.

Die För­der­be­din­gun­gen und verfügbaren Programme ändern sich jedoch regelmäßig. Deshalb: Informieren Sie sich direkt bei den offiziellen Stellen, z. B. auf der Webseite Ihrer Landesbank.

Auch Kommunen bieten eigene Förderprogramme – besonders, wenn Wohnraum knapp ist. Ein Blick auf den In­ter­net­auf­tritt Ihrer Stadt lohnt sich.

Regionale Besonderheiten bei der Nut­zungs­än­de­rung von Gewerbe in Wohnraum

Die Genehmigung einer Nut­zungs­än­de­rung von Gewerbe in Wohnraum hängt stark vom Bundesland ab, insbesondere bei Detailfragen wie Stell­platz­nach­wei­sen, En­er­gie­ef­fi­zi­enz oder Abstandsflächen.

Baden-Württemberg

Besonders strenge Vorgaben herrschen bei der Nut­zungs­än­de­rung von Gewerbe in Wohnraum in BaWü beim Brandschutz und bei Nachweisen zur Bar­rie­re­frei­heit. In Städten wie Stuttgart sind auch Vorgaben aus der Er­hal­tungs­sat­zung zu beachten.

Bayern

Bezüglich einer Nut­zungs­än­de­rung von Gewerbe in Wohnraum entscheiden in Bayern häufig die Kommunen. In München ist Wohn­raum­för­de­rung oft mit baulichen Auflagen verknüpft.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gilt eine vergleichsweise moderne Bauordnung mit digitalen An­trags­mög­lich­kei­ten. In Ballungsräumen wie Köln oder Düsseldorf sind Stell­platz­an­for­de­run­gen ein häufiger Stolperstein. Die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnraum ist also auch in NRW kein Kinderspiel.

Auch in anderen Bundesländern wie Hessen, Berlin oder Niedersachsen unterscheiden sich die Verfahren meist durch kommunale Satzungen. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer lokalen Bau­auf­sichts­be­hör­de, um Verzögerungen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen zur Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum

In diesem Abschnitt beantworten wir häufige Fragen, die unsere Sach­ver­stän­di­gen regelmäßig hören.

Kann ich ein Büro als Wohnung nutzen?

Sie dürfen Ihr Büro nur mit Genehmigung als Wohnung nutzen. Die Nut­zungs­än­de­rung von Gewerbe in Wohnraum ist immer dann erforderlich, wenn sich die Art der Nutzung ändert, etwa von einem Büro zu dauerhaftem Wohnraum. Ohne Antrag bei der Bau­auf­sichts­be­hör­de drohen Bußgelder.

Welche baulichen Anforderungen gibt es bei der Umnutzung von Gewerbe zu Wohnraum?

Je nach Zustand des Gebäudes sind Maßnahmen beim Schall- und Brandschutz, an der Belichtung, den Fluchtwegen und bei den Sa­ni­tär­ein­rich­tun­gen nötig. Auch ein Nachweis über Stellplätze kann verlangt werden.

Was kostet es, Gewerbe in Wohnraum umzuwandeln?

Die Kosten für Gewerbe in Wohnraum umwandeln hängen vom Zustand des Gebäudes und den baurechtlichen Vorgaben ab. Zu den typischen Kosten zählen:

  • Ver­wal­tungs­ge­büh­ren für den Antrag (ca. 200 Euro)
  • Ar­chi­tek­ten­ho­no­rar
  • Bauliche Anpassungen bei Brandschutz, Schallschutz oder Sanitär
  • Nachweise für Stellplätze
  • Rücklagen für un­vor­her­ge­se­he­ne Ausgaben

Rechnen Sie mit mindestens 10.000 bis 30.000 Euro, je nach Umfang der Maßnahmen.

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