Wenn Sie in Niedersachsen ein Grundstück kaufen oder bebauen, müssen Sie mit Er­schlie­ßungs­kos­ten rechnen. Diese entstehen für den Anschluss an die öffentliche Infrastruktur und werden von der jeweiligen Gemeinde erhoben. Eine frühzeitige Klärung schützt vor Nachforderungen, insbesondere bei älteren Grundstücken.

Kleines Dorf in Niedersachsen.
Auch in den ländlichen Regionen Niedersachsens können Er­schlie­ßungs­kos­ten je nach Gemeinde spürbar variieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Er­schlie­ßungs­kos­ten in Niedersachsen fallen für den Anschluss eines Grundstücks an Straße, Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Internet an.
  • Die Kosten liegen durch­schnitt­lich bei 10.000 bis 25.000 Euro, abhängig von Lage, Gemeinde und Ausbaustand.
  • Grund­stücks­ei­gen­tü­mer tragen in der Regel bis zu 90 Prozent der Er­schlie­ßungs­kos­ten, den Rest übernimmt die Gemeinde.
  • Die Kosten verjähren in der Regel vier Jahre nach Entstehung der Beitragspflicht – spätestens jedoch 20 Jahre nach Eintritt der Vorteilslage.
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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Er­schlie­ßungs­kos­ten in Niedersachsen im Überblick

Er­schlie­ßungs­kos­ten in Niedersachsen entstehen durch den Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur – etwa für Straßen, Wasser, Abwasser, Strom, Gas oder Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on. Sie gehören zu den Baunebenkosten und werden von der zuständigen Gemeinde erhoben. Die genaue Höhe und Verteilung regelt jede Kommune in ihrer eigenen Satzung.

Unterschieden wird zwischen den tatsächlichen Er­schlie­ßungs­kos­ten und den Er­schlie­ßungs­bei­trä­gen, die als Anteil von den Grund­stücks­ei­gen­tü­mern getragen werden müssen. In der Regel können bis zu 90 Prozent dieser Kosten auf die Eigentümer umgelegt werden.

Beispiel: So hoch sind die Er­schlie­ßungs­kos­ten in Niedersachsen

Die Er­schlie­ßungs­kos­ten für ein Grundstück in Niedersachsen hängen stark von Gemeinde, Lage und technischem Aufwand ab. Besonders in Neubaugebieten auf dem Land sind sie oft günstiger als in städtischen Regionen mit aufwendiger Infrastruktur. Für die vollständige Erschließung von Rohbauland bis Bauland müssen Eigentümer typischerweise mit 15.000 bis 25.000 Euro rechnen. Bei einfachen Lagen oder bereits teilweise entwickelten Flächen wie etwa Bau­erwar­tungs­land beginnen die Kosten bereits ab rund 7.000 Euro.

In dieser Tabelle finden Sie eine fiktive Bei­spiel­rech­nung:

Anschlussart Beispielhafte Kosten
Wasser und Abwasser 5.000 €
Strom 3.000 €
Gas 2.500 €
Telefon und Internet 1.000 €
Stra­ßen­er­schlie­ßung 6.500 €
Gesamt 18.000 €

Verjährung der Er­schlie­ßungs­kos­ten in Niedersachsen

Die Verjährung der Er­schlie­ßungs­kos­ten in Niedersachsen richtet sich nach dem Nie­der­säch­si­schen Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz (Nds. KAG) in Verbindung mit der Abgabenordnung (AO).

Grundsätzlich gilt: Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge verjähren nach 4 Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Beitragspflicht entsteht – zum Beispiel durch den Eintritt der sogenannten Vorteilslage.

Zusätzlich besteht eine absolute Ver­jäh­rungs­gren­ze von 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der Vorteilslage. Nach Ablauf dieser Frist dürfen keine Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge mehr erhoben werden, selbst wenn zuvor kein Bescheid erging.

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Wenn Sie ein Grundstück in Niedersachsen kaufen möchten, lassen Sie sich am besten schriftlich bestätigen, ob alle Er­schlie­ßungs­kos­ten für Straßenbau, Abwasser, Gas, Strom, Wasser und Internet bereits vollständig abgerechnet wurden.

Ing. André Heid M.Sc.

FAQ: Häufige Fragen

In diesem Abschnitt beantworten wir häufig gestellte Fragen zu den Er­schlie­ßungs­kos­ten in Niedersachsen.

Wer legt die Er­schlie­ßungs­kos­ten in Niedersachsen fest?

Die Er­schlie­ßungs­kos­ten in Niedersachsen werden von der jeweiligen Gemeinde anhand der örtlichen Satzung festgelegt. Diese entscheidet auch, welcher Anteil von den Grund­stücks­ei­gen­tü­mern zu tragen ist – meist bis zu 90 Prozent.

Muss ich als Käufer für offene Er­schlie­ßungs­kos­ten haften?

Ja, in der Regel haften Käufer mit dem Erwerb eines Grundstücks auch für noch nicht beglichene Er­schlie­ßungs­kos­ten. Daher sollten Sie vor dem Kauf bei der Gemeinde erfragen, ob noch Beiträge offen sind – am besten mit schriftlicher Bestätigung.

Was bedeutet „er­schlie­ßungs­bei­trags­pflich­tig“ im Bo­den­richt­wert­ver­zeich­nis?

Der Vermerk „er­schlie­ßungs­bei­trags­pflich­tig“ weist darauf hin, dass für das Grundstück möglicherweise noch Er­schlie­ßungs­kos­ten anfallen können – etwa für Straßen oder Kanalanschluss. Das sollten Sie vor dem Kauf unbedingt mit der Gemeinde klären. Die Sach­ver­stän­di­gen der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung prüfen die Er­schlie­ßungs­frei­heit im Rahmen von Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten oder einer Im­mo­bi­li­en­kauf­be­ra­tung – besonders relevant in einem Sa­nie­rungs­ge­biet.

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